wir haben also jetzt gehört, dass der 4. Thüringer Krankenhausplan bis Mitte des Jahres nicht fertig sein soll, aber dass Vorstellungen davon vorhanden sein sollen. Das war auch im Zeitrahmen, der von Staatssekretär Maaßen zur Tagung deutscher Klinikdirektoren in Eisenach am 16.10. vergangenen Jahres so umrissen worden ist. Der Zeitplan allerdings ist die eine, die inhaltlich-strukturelle Ausgestaltung ist eine andere Seite.
Herr Minister, Sie haben hier gesagt, die Bettenzahl 2.000, 3.000 geistert hier im Raum herum, die haben Sie so nicht gesagt, das muss ich sagen. Sie haben die so nicht gesagt. Ich kenne diese Zahl aber natürlich auch sehr genau und andere kennen sie natürlich auch und, ich glaube, wir wissen auch, wo die her ist an dieser Stelle. Auf der
anderen Seite frage ich mich natürlich dann auch, warum in der Zeitung steht wie im August vorigen Jahres: Minister Dr. Pietzsch strebt an, dass Thüringen mittelfristig den Bundesschnitt von 71,2 Betten je 10.000 Einwohner erreicht - so auch die TLZ vom 24. August 2000. Wo immer auch diese Zahlen her sind, derzeit sind es ja noch 73 Betten und man kann das dann ganz bequem ausrechnen, was das bedeutet. Aber ich will davon abkommen.
Den Krankenkassen allerdings geht natürlich das Tempo zur Krankenhausplanung zu langsam. Die Budgets im Krankenhausbereich explodieren. Hier sind die größten Ausgaben für die Krankenkassen zu verzeichnen, das haben Sie ja auch gesagt. Außerdem wollen Sie in der künftigen Thüringer Krankenhausplanung mehr Leistungselemente einführen. Auch da kann man zwar geteilter Meinung sein, wie sich das auswirken wird, aber es ist erst einmal zu begrüßen, und die Einführung von Fallpauschalen DRG im Jahre 2003 berücksichtigt wird. Zu alledem versicherte Minister Dr. Pietzsch, dass es bei der künftigen Krankenhausplanung keine Tabus geben wird. Hier, Herr Minister, würde mich und meine Fraktion schon interessieren, welche Tabus Sie konkret damit meinen.
Meine Damen und Herren, eine meiner Fragen ist, die muss ich anschließend an die gestrige Debatte so stellen: Wie werden Thüringer Abgeordnete, explizit jene des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit, in die Krankenhausplanung einbezogen? Wo wird die Grenze zwischen Exekutive und Legislative gezogen, wo beginnt Beschneidung der Demokratie? Für uns sind auch solche konkreten Fragen von Interesse für die Fortschreibung eines Krankenhausplans: Wie werden denn die einzelnen Krankenhausprofile in Zukunft aussehen? Damit meine ich neben der fachlichen Profilierung auch - das haben Sie ja auch angesprochen - die dazugehörenden Angaben zur Ausstattung mit Großgerätetechnik, die Versorgungsstufe, der Name des Trägers ist für mich auch wichtig sowie die Art der Trägerschaft - frei gemeinnützig, privat etc. - und natürlich auch die Anschrift. Ich wünsche mir die KrankenhausEinzelblatt-Gestaltung zum Beispiel, denn sie würde unter Umständen so manches lästige Nachfragen im Ausschuss ersparen. Jedenfalls habe ich im Ausschuss ab und an den Eindruck, dass nur sehr widerwillig Auskünfte gegeben werden. Da sind Sie ein bisschen weniger betroffen als Ihr Staatssekretär, Herr Minister, an dieser Stelle. Ich will deutlicher werden: Ich fühle mich schlichtweg geradezu bei dieser Problematik manchmal verarscht. Das muss ich sagen.
Ich sage es ganz deutlich an dieser Stelle, wirklich. Ich erfahre oft eher aus der Zeitung Informationen und selbst im Ausschuss werden noch Angaben gemacht, die längst in der Zeitung anders stehen. Das kann doch wohl nicht wahr sein, auch für Sie nicht, Frau Arenhövel.
Das ist für mich wirklich Arroganz der Macht, eine Demonstration der Macht und das stinkt mir, das sage ich an dieser Stelle.
Sehr geehrte Damen und Herren, folgende gesundheitspolitische Anforderungen an den 3. Thüringer Krankenhausplan, der jetzt auch gilt, ergeben sich und ich zitiere nachdrücklich und ich sage, die PDS-Fraktion steht nachdrücklich dazu: "Eine am Bedarf ausgerichtete, das heißt leistungsfähige und bürgernahe akut stationäre Versorgung ist und bleibt der Ansatz der Thüringer Krankenhausplanung. Im Ländervergleich hat Thüringen bezogen auf die Einwohnerzahlen einen weit überproportionalen Bestand an Krankenhausbetten. Eine Anpassung der Bettenzahlen soll schrittweise erfolgen und auch die Interessen der in den Krankenhäusern Beschäftigten berücksichtigen. Bei der Anpassung der Standorte sind raumordnerische Gesichtspunkte zu berücksichtigen." All das hat zu meiner Freude der Minister hier in seiner Rede auch bestätigt. Wir werden abwarten, wie das dann in der Wirklichkeit aussieht. "Die Krankenhausplanung soll dazu beitragen, die wirtschaftliche Stabilität der einzelnen Krankenhäuser zu unterstützen. Aus der Krankenhausplanung ergeben sich Trägerentscheidungen zur Schließung von einzelnen Fachabteilungen, zur Auflösung von Krankenhausaußenstellen oder zum Ausscheiden von kleineren Häusern aus der Versorgung. Überbrückungshilfen des Landes zur Umstrukturierung werden erforderlich. Die Krankenhausbauinvestitionen sollen angepasst und insgesamt beschleunigt werden. Die Krankenhausplanung soll zudem entsprechend des gesetzlichen Auftrags zu sozial tragbaren Pflegesätzen beitragen." Das heißt, wenn ich das hier so ausführlich zitiere, dass die PDS diese Position durchaus teilt.
Sehr geehrte Damen und Herren, so weit, so gut aus den Erläuterungen zum 3. Thüringer Krankenhausplan. Das Entscheidende aber ist doch, wie diese gesundheitspolitisch selbst gestellten Anforderungen dann auch umgesetzt werden. Ein Mindestrahmen wurde durch die Landesregierung vorgegeben. Die Parteien der Selbstverwaltung haben Möglichkeiten der schrittweisen Umsetzung eingeräumt bekommen. Wie sieht nun die Umsetzung des 3. Thüringer Krankenhausplans konkret aus und was wurde hier dazu gesagt? Dabei interessieren uns nicht so sehr die bekannten Zahlen und Fakten wie Investitionsvolumen, Senkung der Verweildauer oder hohe Fallzahlen. Nicht, dass uns das nicht interessiert, dass das nicht in die falsche Kehle kommt, aber es interessiert uns halt weniger an der Stelle. Gewiss gibt es einiges auf der Habenseite zu verzeichnen, aber meine Frage ist: Wie sieht es tatsächlich - und da haben Sie etwas dazu gesagt, deswegen werde ich das jetzt ein bisschen verändern - mit der Investitionsförderung, mit der Pauschalförderung aus? Der Landtag hat ja einen Haushaltsplan bestätigt und Sie haben hier gesagt, dass Ihnen bereits ein Investitionsplan Artikel 14 vorliegt, dass Sie aber warten wollen, wie die ganzen Verhandlungen zum Solidarpakt ausgehen und dann entschei
den werden. Also muss ich fragen, wann wird das sein, das können Sie wahrscheinlich beantworten, wann erhalten damit die Krankenhäuser die Bewilligungsbescheide? Gibt es aber inzwischen schon eine Wertigkeitsliste für Maßnahmen nach Artikel 14 und wenn ja, wie sieht die aus und können wir die haben?
Also viele Fragen, die hier an diesem Punkt zu stellen sind. Es interessieren uns natürlich auch die Fragen, die auch in der Bevölkerung sehr präsent sind. Werden denn alle Krankenhausstandorte, und das kann ich mir persönlich nicht vorstellen, im Interesse einer effizienten Patientenversorgung weiterarbeiten? Wenn es denn an dem nicht ist, welche Vorstellung gibt es denn ganz konkret, um diese Häuser dann in andere Arbeiten usw. einzubinden? Haben wir an dieser Stelle schon mal einen Plan der Umwandlung der Krankenhäuser, wenn sie denn betroffen sind, vorzulegen? Das, denke ich, ist nach wie vor notwendig. Eine weitere Frage ist, welche Vernetzungsstrukturen sind für eine integrative Versorgung gerade in diesem Bereich notwendig, was tut sich da in unserem Land? Sind weitere Privatisierungen der richtige Weg, um die anstehenden Probleme zu lösen? Frau Arenhövel, ich frage Sie, wenn sie ordentlich gemacht werden - ich stelle hier in Frage, ob hinsichtlich einer integrativen Versorgung, die der Minister auch immer wieder anspricht, und wir wissen, was es da gerade für Probleme gibt, ob in Altenburg oder anderswo, wenn es um Krebsversorgung oder andere spezielle Dinge geht -, ob hier die Privatisierung tatsächlich der richtige Weg ist, der dahin führt. Das ist eine Frage, Frau Arenhövel.
Sie können die beantworten, da bin ich aber sehr erstaunt, das muss ich Ihnen sagen. Ich kann die nicht beantworten. Und, meine Damen und Herren - und das ist jetzt eine sehr provokative Frage, dann wäre es natürlich am einfachsten -, werden wir erst dann eine gute Krankenhausplanung haben, wenn alles eine Aktiengesellschaft ist?
Das freut mich sehr zu hören, Frau Arenhövel. Na gut, das wäre dann der Zentralismus, den Sie hier angesprochen haben. Also jedenfalls kann man feststellen, Frau Arenhövel, da sind wir uns jetzt an dieser Stelle einfach einig, die Privatisierung im Krankenhaussektor in Thüringen hat größte Fortschritte gemacht, da werden Sie mir nicht widersprechen. Über die Trägervielfalt kann man sich also ganz offensichtlich nicht beklagen. Aber ich frage mich, wie das in fünf Jahren aussieht, ob wir uns auch dann weiter nicht beklagen können. Wir haben Trägervielfalt festgeschrieben hier in diesem Land und daran werde ich auch festhalten. Denn aus meiner Sicht, jetzt muss ich mal was dazu sagen, was wird den kommunal geführten Krankenhäusern denn die Zukunft bringen unter diesen gegebenen politischen Rahmenbedingungen? Wird z.B. das
Geraer Klinikum letzten Endes der Bundesgartenschau geopfert? Wie wird denn hier unser vierblättriges Kleeblatt...
Ist eine Provokation, ist im Gespräch gewesen, ist eine gewollte Provokation. Wie wird das vierblättrige Kleeblatt denn hier entscheiden? Ich sage dazu nichts, wer sich da näher über diese Viererbande erkundigen will, der kann mich ja gerne selber fragen.
Sehr geehrte Damen und Herren, das sind Fragen, die mich bewegen im Zusammenhang mit diesem Berichtsersuchen an die Landesregierung, denn schließlich und endlich soll dabei ja auch etwas herauskommen.
Lassen Sie mich noch Folgendes anmerken: Aus unserer Sicht ist eine Planungssystematik zum Teil wenig erkennbar. Das sagen nicht nur wir, das sagen auch Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer der Krankenhäuser. Mir ist natürlich nicht unbekannt, nein, es ist mir sehr bekannt, dass jeder Geschäftsführer und jede Geschäftsführerin auch Interessenvertreter ist. Ich kann das sehr wohl abwägen, was es da für Interessengemenge gibt. Die Möglichkeiten allerdings, die im dritten Thüringer Krankenhausplan gemäß § 109 SGB V den Krankenkassen und § 9 Abschluss von Versorgungsverträgen Krankenhausträgern eingeräumt wurde, wurde, soweit uns bekannt ist, nicht genutzt. Das könnte sich aus unserer Sicht sicherlich rächen, wenn 2003 dann das neue Entgeltsystem eingeführt wird. Aber wie gesagt, da müssen die Krankenhäuser dann mehr oder minder sich intensiv zu diesen Fragen selber äußern.
Meine Damen und Herren, der Minister ist hier auch ganz kurz auf die Landesfachkrankenhäuser für Psychiatrie und Neurologie eingegangen. Es ist kein Geheimnis, dass wir da sicher nicht auf einen Nenner kommen. Ich frage mich auch anhand der Landeshaushaltsordnung § 63 Abs. 2, wo es so schön heißt: "Vermögensgegenstände dürfen nur veräußert werden, wenn sie zur Erfüllung der Aufgaben des Landes in absehbarer Zeit nicht benötigt werden", und das ist ja dann wohl hier der Fall. Wenn das so ist, muss man sich das dann auch mal so ein bisschen auf der Zunge zergehen lassen. Aber was mich natürlich weiterhin sehr tief bewegt, zu den Aufgaben der Fachkrankenhäuser gehört natürlich auch der Maßregelvollzug. Er stellt eine wichtige Aufgabe des Justizvollzugs dar und ist eine originär hoheitliche Aufgabe. Dazu will die Landesregierung Beleihungsverträge mit den künftigen Trägern abschließen. Für mich ist das eine Methode, wie die Privatisierung öffentlicher Aufgaben verdeckt, ohne sich rechtlich diesem Vorwurf aussetzen zu müssen, durchgeführt wird. Das sage ich ganz bewusst an dieser Stelle, denn das ist ganz offensichtlich so. Also wie und auf welche Weise die Weichen zur Privatisierung der Landesfachkrankenhäuser, egal nun jetzt an dieser Stelle in welcher Form, gestellt werden und wie wir als Abgeordnete darüber informiert worden sind, ist noch die Frage. Ich habe das angesprochen, war auch sehr deut
lich. Meine Frage ist an dieser Stelle auch noch, inwiefern die Krankenkassen, die ja sehr betroffen sind, in einen Trägerwechsel einbezogen sind. Meines Erachtens nicht, auch wenn es natürlich gut ist, dass es eine Projektgruppe gibt mit Hauptpersonalrat, mit ärztlichem Direktor usw. usf., aber die Kassen sollten meiner Ansicht nach da auf jeden Fall dabei sein und ich wünsche mir, dass wir sehr regelmäßig und in Zukunft möglichst informiert werden, bevor es in der Zeitung steht. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Abgeordnete Fischer, ich wollte Sie nur darauf hinweisen, Sie hatten an einer Stelle eine sehr vulgäre sprachliche Formulierung hier, wenn Sie sich das noch mal im Protokoll ansehen und nicht wieder gebrauchen. Ich will es jetzt nur hier nicht wiederholen.
Krankenhausplanung, Krankenhausversorgung in Thüringen, meine Damen und Herren der SPD-Landtagsfraktion, es wundert mich schon, dass ausgerechnet Sie dieses Thema auf die Tagesordnung gesetzt haben, denn wenn ich mich einmal so zurückerinnere, dann muss ich sagen, in der 1. Legislaturperiode haben wir unter ganz schwierigen Umständen zwei Krankenhauspläne machen müssen. Wir haben gemeinsam, Herr Dr. Pietzsch und ich und der Ministerpräsident Dr. Vogel, die Mittel erstritten für den Artikel 14 Gesundheitsstrukturgesetz. Ich weiß nicht, weshalb Sie sich darüber so aufregen, meine Damen und Herren, wer von Ihnen war denn mit dabei, als wir kurz nach der Wende das Klinikum in Altenburg besucht haben, Frau Dr. Fischer? Sie höchstwahrscheinlich nicht. Na gut, ich meine, das kann man ja entschuldigen. Haben Sie sich das mal angesehen, eine Intensivstation, kaum sanitäre Anlagen, die Patienten mussten über den Hof gekarrt werden, allerschlimmste Zustände. Und diese Zustände, meine Damen und Herren, sind heute aber endgültig auch beseitigt. Solche Verhältnisse haben wir heute nicht mehr hier in Thüringen und das wird doch in diesem Parlament auch noch einmal gesagt werden dürfen, dass wir in den letzten Jahren hier sehr viel geleistet haben.
Der Minister hat es gesagt, es sind ca. 3,8 Mrd. DM in die Krankenhaussanierung insgesamt gesehen geflossen. Ich denke, wir haben hier bereits viel erreicht. Ich bin auch wirklich froh und dankbar, dass sich der Freistaat Thürin
gen mit Nachdruck zur Krankenhausplanung selbst bekennt, denn wir wollen die monistische Finanzierung allein durch die Krankenkassen nämlich nicht, weil Krankenhaus auch etwas mit Menschen zu tun hat, meine Damen und Herren.
Dieser Aspekt ist mir hier in dieser ganzen Diskussion viel zu kurz gekommen. Im Krankenhaus sind Patienten, die Schmerzen haben, die an einer Erkrankung leiden und die gesund werden wollen, die Angehörige haben, die sich um sie Sorgen machen, insbesondere dann, wenn es um Kinder geht, insbesondere dann, wenn es Menschen mit einer unheilbaren Krankheit sind. Wir sind diesen Menschen human verpflichtet und das ist die erste und vornehmste Aufgabe unserer Krankenhäuser. Deshalb lege ich Wert darauf, meine Damen und Herren, dass es Krankenhäuser gibt, die gut und in diesem humanen Sinne geführt werden,
die natürlich daneben auch wirtschaftlich gut geführt werden. Das heißt, wir brauchen heutzutage in einem modernen Krankenhaus ein hervorragend ausgebildetes Management, um diese ganzen Dinge auch so hinzubringen, dass das Krankenhaus wirtschaftlich arbeiten kann. Auch das ist heutzutage eine wichtige Basis. Das kann man - Frau Dr. Fischer, ob Sie mir das glauben oder nicht - heutzutage unabhängig von der Trägerschaft machen. Wichtig ist, dass das Management stimmt, ob das Krankenhaus nun privat geführt wird, ob es ein frei gemeinnütziger Träger ist oder auch ein kommunales Krankenhaus, wenn man diesen Dingen Rechnung trägt, wenn man den Geschäftsführern auch die freie Hand lässt, die sie dafür brauchen. Wir brauchen außerdem optimale Bedingungen für die Patienten, damit Diagnose, Therapie und Pflege zur Gesundung beitragen. Wir brauchen teamfähiges, hervorragend ausgebildetes und motiviertes Personal, meine Damen und Herren. Das sind die Aufgaben, die im Krankenhaus geleistet werden müssen. Ich bin dafür, dass wir hier sehr viel Geld investieren. Ich lege aber auch Wert darauf, dass sich die Verantwortlichen vor Ort mit ganzem Einsatz um diese Dinge kümmern. Da darf man hier im Land auch vielen danken, die sich diesen Aufgaben stellen. Es treibt mir aber auch schon die Zornesröte ins Gesicht, wenn ich sehe, dass es vor Ort nicht klappt, wenn Misswirtschaft einzieht und wenn die Patienten schlecht behandelt werden.
Krankenhausplanung, meine Damen und Herren, ist deshalb viel mehr als Bettenzählen. Lassen Sie mich ein Wort zur Planungstiefe hier im Land sagen: Wir haben sowohl in den ersten drei Krankenhausplänen die Planungstiefe bis in die Disziplin hinein gegeben, also haben innere Medizin, Chirurgie, Gynäkologie, alle Disziplinen hier beplant, aber nicht die Subdisziplinen. Bei den Subdisziplinen, die aber wichtig und teuer sind, sind die Grundlagen nur sehr schwer fassbar, deswegen wäre es in der Tat wünschenswert, wenn man hier vertragliche Bindungen im Sinne des SGB V ein
gehen würde und wenn dies von der Planung ausgespart wird. Insbesondere ist es auch wichtig, dass in den einzelnen Planungsregionen eine Abstimmung vor Ort erfolgt. Dass man sich hier einigt, ist wichtiger und besser, als wenn alles von oben verordnet wird. Ein Beispiel dafür ist die Diskussion im Kyffhäuserkreis, wo zwischen den Krankenhäusern in Sondershausen und Bad Frankenhausen eine Abstimmung erfolgen muss, denn nicht jedes Krankenhaus muss immer alles machen und anbieten, sondern da kann man sich die Arbeit auch entsprechend aufteilen. Das trägt auch durchaus zur Effizienz bei. Man kann auch ruhig darüber reden, ob eine Fusion von kleineren Häusern stattfinden sollte. Ich denke schon, auch das ist ein Aspekt, dem man vor Ort Rechnung tragen sollte. Im Wandel befindet sich auch die Zuordnung von Krankheitsbildern, beispielsweise in den einzelnen medizinischen Disziplinen. Zum Beispiel werden die Schlaganfallpatienten heute weniger der inneren Medizin, sondern mehr der Neurologie zugeordnet. Auch die Geriatrie spielt eine große Rolle. Aufgrund der wachsenden Zahl älterer Menschen ist dieses Gebiet sicherlich außerordentlich ernst zu nehmen. Wenn man heute über Krankenhausversorgung spricht und diskutiert, dann darf man natürlich die Einführung des neuen Abrechnungssystems der DRG nicht unter den Teppich kehren. Ich glaube, Frau Heß, hier ist es besonders wichtig und dazu sollten wir alle Krankenhausträger ermutigen, dass sie sich auf dieses neue System sehr gut vorbereiten. Aber ich möchte auch eine ernste Mahnung an den Gesetzgeber im Bund loswerden. Wichtig ist, dass dieses System nämlich den deutschen Versorgungsstrukturen überhaupt erst einmal angepasst wird. Dieses System kommt nämlich aus Australien
oder aus Amerika. Frau Vopel, da gebe ich Ihnen Recht. Dort gibt es ganz andere Versorgungsstrukturen, die sind mit denen hier in Deutschland einfach nicht vergleichbar, deswegen muss das angepasst werden. An dieser Stelle sollte der Gesetzgeber ganz besonders große Sorgfalt walten lassen.
Meine Damen und Herren, die Krankenhausplanung bedarf vielfacher Abstimmungsverfahren. Das ist auch eine sehr sensible Sache. Ich bin sehr dafür, dass man sich hier unter dem Strich lieber etwas mehr Zeit nimmt, als das in einem Schnellschuss durchzuziehen. Ich glaube, auch darüber können wir hier in diesem hohen Hause Einigkeit erzielen. Ich möchte betonen, dass hier keinerlei Zeitreserven mehr sind. Wenn der 4. Thüringer Krankenhausplan, sagen wir, Ende September/Anfang Oktober fertig gestellt ist und in das Kabinett kommt, dann ist das voll in Ordnung, dann dürfen wir auf gar keinen Fall hier weiter auf das Tempo drücken.
Meine Damen und Herren, ich denke, wir sind uns darüber einig, dass wir in Thüringen eine gute Krankenhauslandschaft haben, die die Patienten bedarfsgerecht versorgt. Dass sie nicht ganz problemfrei ist, das wissen wir auch, aber ich bin der festen Überzeugung, dass wir uns gemeinsam mit der Landesregierung hier auf einem guten Weg befinden und dass es keinerlei Anlass gibt, die Patienten, die Ärzte und die Schwestern in diesem Zusammenhang zu verunsichern. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Bevor ich die nächste Rednerin, Frau Abgeordnete Heß, SPD-Fraktion, aufrufe, möchte ich noch einmal daran erinnern, dass wir im Plenarsaal sitzen und dass der Redner dem hohen Hause etwas vortragen möchte, dem auch zugehört werden sollte.