Protokoll der Sitzung vom 26.01.2001

2. Was hat die Kommunalaufsicht bisher in dieser Angelegenheit unternommen?

3. Was gedenkt die Landesregierung des Weiteren zu unternehmen?

4. Ist die Landesregierung der Meinung, dass der Aufsichtsratsvorsitzende der oben genannten GmbH seiner Kontrollpflicht ausreichend nachgekommen ist?

Herr Innenminister, bitte schön.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, für die Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Kollegen Schemmel wie folgt.

Zu Frage 1: Die zuständige Kommunalaufsicht wurde im Oktober 2000 auf die Problematik aufmerksam.

Zu den Fragen 2 und 3: Die Aufgabe der Kommunalaufsicht ist es, Rechtsverstöße, die die Kommunen auf Anregung der Rechtsaufsicht oder aus eigenem Antrieb nicht beseitigen, durch Beanstandung oder Ersatzvornahme auszuräumen. Im vorliegenden Fall liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass der Kreis Schmalkalden-Meiningen nach Entdeckung der Unregelmäßigkeit seinen Pflichten zur Schadensbeseitigung bzw. zur Schadensminderung nicht nachkommt. Die Kommunalaufsicht hat sich daher auf ihr Informationsrecht zu beschränken und das Thüringer Landesverwaltungsamt hat sich mehrfach vom Landratsamt Schmalkalden-Meiningen unterrichten lassen und dieses wird auch weiterhin geschehen.

Und zu Frage 4: Der derzeitige Untersuchungsstand lässt eine solche abschließende Bewertung zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu.

Gibt es Nachfragen? Das sehe ich nicht. Vielen Dank, Herr Innenminister. Herr Abgeordneter Schemmel, Sie haben sicher wieder einen Antrag?

Die Antwort des Innenministers fordert ja regelrecht eine weitere Besprechung im Ausschuss heraus und diese entsprechende Forderung stelle ich an dieser Stelle namens meiner Fraktion.

Dann werden wir auch diesen Antrag abstimmen. Im Innenausschuss wollen Sie sicherlich weiter beraten. Das will ich nur der Vollständigkeit halber nachtragen. Wer für die Überweisung der Frage an den Ausschuss votieren will, den bitte ich um das Handzeichen. Das reicht aus, die Frage ist damit überwiesen.

Wir kommen zur Frage in Drucksache 3/1281. Bitte, Frau Abgeordnete Bechthum.

Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen/senatorinnen der Länder

Thüringen wird 2001 den Vorsitz bei der oben genannten Konferenz führen. Dafür sind im Haushalt der Landesfrauenbeauftragten insgesamt 150 000 Deutsche Mark eingestellt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Themen sollen vorrangig behandelt werden?

2. Wer hat die Themen ausgewählt?

3. Wird Thüringen einen eigenen thematischen Beitrag, ein eigenes Projekt zusätzlich einbringen?

4. Wie ist der Stand der organisatorischen Vorbereitung?

Frau Staatssekretärin Bauer, bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, namens der Thüringer Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage von Frau Abgeordneten Bechthum wie folgt:

Zu 1: Die Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen, -minister, -senatoren und -senatorinnen ist eine Fachkonferenz, in der alle Länder der Bundesrepublik Sitz und Stimme haben und der Bund als ständiger Gast teilnimmt. Jedes Land kann gleichstellungs- und frauenpolitische Themen zur Tagesordnung anmelden und eine Befassung verlangen. Eine Vorrangigkeit ist nicht gegeben.

Zu 2: Hier verweise ich auf meine Antwort zur ersten Frage. Die Themen werden von den Gleichstellungs- und Frauenministerinnen, -ministern, -senatorinnen und -senatoren der Länder ausgewählt und eingebracht.

Zu Frage 3: Thüringen wird, wie die anderen Länder auch, eigene Themen zur Behandlung einbringen. Eine Fachkonferenz ist nicht für die Projekteinbringung eines Landes zuständig.

Zu Frage 4: Die Konferenz ist organisatorisch vorbereitet und wird ganzjährig von einer hierfür eingerichteten Geschäftsstelle betreut.

Ich sehe keine Nachfragen. Danke, Frau Staatssekretärin.

Im Namen meiner Fraktion bitte ich um Überweisung der Mündlichen Anfrage an den Gleichstellungsausschuss.

Auch das werden wir abstimmen. Wer für die Überweisung der Frage an den Gleichstellungsausschuss votiert, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist eine ausreichende Stimmenzahl, die Frage ist überwiesen und wir kommen zur Frage in Drucksache 3/1285 der Frau Abgeordneten Stangner; Frau Abgeordnete Klaubert wird sie vortragen.

Teilzeitstudium

Das Thüringer Hochschulgesetz lässt ein Teilzeitstudium zu.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Studiengänge welcher Hochschulen Thüringens ermöglichen ein Teilzeitstudium?

2. In welchem Umfang wird Teilzeitstudium angenommen?

3. Wie hoch ist der Frauenanteil bei den Teilzeitstudierenden?

Frau Ministerin Schipanski, bitte schön.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage beantworte ich im Namen der Landesregierung wie folgt.

Zu Frage 1: Die Hochschulen des Landes haben die Möglichkeiten des Teilzeitstudiums so weit wie möglich erweitert. So sind an der Friedrich-Schiller-Universität Jena grundsätzlich alle nicht zulassungsbeschränkten Studiengänge auch im Teilzeitstudium möglich. An der Universität Erfurt wird das Bakkalaureusstudium grundsätzlich auch als Teilzeitstudium angeboten. Darüber hinaus sind die Ergänzungsstudiengänge für Lehrämter an Grund-, Regel- und berufsbildenden Schulen und Förderschulen sowie das Aufbaustudium Sonderpädagogik im Teilzeitstudium möglich. An der Fachhochschule Erfurt kann der Studiengang Sozialwesen auch in Form des Teilzeitstudiums absolviert werden. An den zuvor nicht erwähnten

Hochschulen werden auf Anfrage im Einzelfall individuelle Studienpläne durch das jeweilige Prüfungsamt der Fachbereiche erstellt, um den Studierenden unter Berücksichtigung der besonderen privaten insbesondere familiären Situation das Studium zu ermöglichen.

Zu Frage 2: Eine aktuelle Abfrage bei den Hochschulen des Landes hat ergeben, dass die Nachfrage nach Teilzeitstudienmöglichkeiten von Seiten der Studierenden sehr unterschiedlich ist. Während an der Universität Erfurt im Wintersemester 2000/2001 15 Prozent der Studierenden das Angebot des Teilzeitstudiums angenommen haben, waren es an der Friedrich-Schiller-Universität Jena 3 Prozent - das sind aber immerhin 491 Studierende - und an der Fachhochschule Erfurt war es nur ein Student. Die TU Ilmenau hat wegen der sehr geringen Nachfrage bisher auf eine zentrale Erfassung verzichtet.

Zu Frage 3: Aus den von den Hochschulen gemeldeten Angaben ergibt sich, dass das Teilzeitstudium überwiegend von Frauen nachgefragt wird. An der Friedrich-SchillerUniversität Jena waren 53 Prozent, an der Uni Erfurt 78 Prozent der Studierenden, die ein Teilzeitstudium absolvieren, weiblich.

Gibt es Nachfragen? Das ist ganz offensichtlich nicht der Fall. Danke, Frau Ministerin. Ich dachte, Sie wollten einen Antrag stellen. Das war ein Irrtum von mir. Bitte, Frau Abgeordnete.

Bei Frage 2 sagen Sie, die Nachfrage ist unterschiedlich, und bei Frage 3, dass überwiegend Frauen dieses Angebot annehmen. Sind Ihnen Gründe bekannt, warum das Teilzeitstudium nicht angenommen wird? Das wäre die erste Frage. Die zweite Frage: Wie wird die Möglichkeit des Teilzeitstudiums bekannt gemacht?

Eine Ursachenanalyse ist von uns nicht durchgeführt worden. Zu dem Zweiten: Die Teilzeitstudienmöglichkeiten werden bei allen Studienberatungen innerhalb der Universitäten den Studenten angeboten.

Danke schön. Es gibt jetzt einen Antrag. Bitte, Frau Abgeordnete Nitzpon.

Die PDS-Fraktion beantragt die weitere Beratung der Frage und der Antwort im Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst.

Auch das werden wir abstimmen. Wer für die Überweisung an den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Ja, das ist ausreichend. Damit ist auch diese Frage überwiesen.

Wir kommen zur Frage in Drucksache 3/1286. Bitte, Herr Abgeordneter Nothnagel.

Gleichstellungsgesetz für Menschen mit Behinderungen

Anlässlich des Bundes-Reha-Kongresses vom 20. bis 21. Oktober 2000 in Düsseldorf hat Herr Haack, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange Behinderter, die Landesregierungen aufgefordert, eine schriftliche Zuarbeit an die zuständigen Behörden für ein Gleichstellungsgesetz auf Bundesebene zu erbringen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie hat die Landesregierung die oben genannte Aufforderung in Bezug auf die Erarbeitung einer Zuarbeit realisiert?