notwendigen Stellenplankorrekturen ist es besonders wichtig, hoch qualifizierte Mitarbeiter zu gewinnen. Insbesondere bei der Auswahl von Führungskräften werden wir noch mehr Zeit und Mühe investieren müssen, um sicherzustellen, dass die Qualifikation der neuen Mitarbeiter auch tatsächlich mit dem jeweiligen Anforderungsprofil übereinstimmt. Als Grundlage einer zukunftsorientierten Personalplanung sind flächendeckend Personalstrukturanalysen vorgesehen. Ein weiteres wichtiges Element des modernen Personalmanagements sehen wir in der positiven Beeinflussung der Gestaltung von Arbeitsbedingungen. Genannt seien nur die Modelle zur Flexibilisierung der Arbeitszeit oder des Arbeitsorts. Ich nenne hier nur das Stichwort Telearbeit. Zur Verbesserung des Arbeitsumfeldes kommen Mitarbeiterbefragung oder der Aufbau von Ideenbörsen in den Behörden hinzu, in denen die Mitarbeiter Verbesserungsvorschläge einbringen können.
Meine Damen und Herren, natürlich, wir haben uns viel vorgenommen und es ist nicht so, dass wir nur noch den Startschuss zu geben bräuchten und alle konzeptionell vorgedachten Projekte würden dann laufen wie von selbst. Die Maßnahmen zur Verwaltungsreform, auf die ich in meinem angekündigten Bericht ausführlicher eingehen werde, benötigen für ihre erfolgreiche Umsetzung Zeit. Das zeigen die Erfahrungen, die andere Länder schon damit gemacht haben, die uns in der einen oder anderen Maßnahme schon ein Stück voraus sind.
Lassen Sie es mich zum Abschluss noch einmal auf den Punkt bringen: Meine Damen und Herren, es geht uns darum, durch eine umfassende Verwaltungsreform mit allen ihren Handlungsfeldern die Voraussetzungen für eine moderne Verwaltung in Deutschlands starker Mitte zu schaffen, eine Verwaltung, die nicht nur den bisherigen, sondern auch den zukünftigen Aufgaben gewachsen sein wird.
Die CDU-Fraktion beantragt die Aussprache zu diesem Bericht. Ich rufe als ersten Redner auf den Abgeordneten Dittes, PDS-Fraktion.
schäftigt den Thüringer Landtag schon seit einigen Monaten und wenn ich mich recht entsinne, ist es heute das vierte Mal, dass ein konkreter TOP auf der Tagesordnung steht, wo der Innenminister und die Landesregierung die Gelegenheit hatten, dem Thüringer Landtag Bericht zu erstatten über ihre konzeptionellen Vorstellungen, die qualitativen Überlegungen, die dem zu Grunde lagen. Vorhin in meiner Rede zu Bundeswehrstandorten hat Minister Gnauck einen bemerkenswerten Zwischenruf getätigt. Er sagte, das Personalentwicklungskonzept sei dem Thüringer Landtag überhaupt nicht bekannt. Und mehr als konkrete Zahlen konnten wir auch dem Bericht des Innenministers jetzt nicht entnehmen. Die Gelegenheit, meine Damen und Herren, ist insofern schlecht genutzt worden durch die Landesregierung, indem einzig und allein der Verweis auf drei Grundvoraussetzungen des Leitbildes für die Verwaltungsreform erfolgte, nämlich Ausgabenreduzierung, Effizienz und Optimierung. Wir dürfen also gespannt sein auf den ausführlichen Bericht der Landesregierung im kommenden Monat. Was die Landesregierung, und dabei bleibe ich auch, nach diesem Bericht vorgelegt hat, ist ein konzeptionsloses Personalabbauprogramm und ein ebenso konzeptionsloses Jonglieren mit Behördenstrukturen. Ich will Ihnen auch begründen, warum.
Natürlich ist ganz zwangsläufig das konzeptionelle Handeln insofern eingeschränkt, wenn ich zur Grundvoraussetzung mache, als Zielvoraussetzung für eine Reform den Thüringer Landeshaushalt zu konsolidieren und - jetzt schon voraussehbar - eine unvermeidliche Einsparung durchzusetzen. Meine Damen und Herren, sollte wirklich konzeptionell gehandelt werden, dann hätten qualitative Kriterien angelegt werden müssen
und dann hätte man im Ergebnis auch darüber reden können, welche Ausgaben sind notwendig, welche Ausgaben wären wünschenswert und was ist eben tatsächlich nicht zu realisieren. Diese Einschätzung, meine Damen und Herren, teilen nicht nur die PDS- und die SPD-Fraktion im Thüringer Landtag, was Sie vielleicht noch unter Parlamentsnormalität abhaken könnten, diese Einschätzung teilen auch Gewerkschaften, Verbände und die Betroffenen selbst.
Meine Damen und Herren, dass die Landesregierung auch überhaupt nicht gewillt ist hier umzudenken, wird durch den Entwurf des Thüringer Personalvertretungsgesetzes deutlich, mit dem Rahmenbedingungen offenkundig geschaffen werden sollen, damit die Personalvertretungen in den Landesverwaltungen und den Behörden sowie in den Kommunen nur noch stark einge
schränkte Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte haben werden. Der berechtigte Widerstand, meine Damen und Herren, der Interessenvertretung der Beschäftigten gegen Behördenumstrukturierung, gegen die beabsichtigten und von dieser Stelle angekündigten weiteren Privatisierungen von Landesaufgaben soll damit offenkundig minimiert werden, meine Damen und Herren. Einem solchen Vorhaben setzt die PDS-Fraktion ihren offensiven Widerstand entgegen.
Ein Satz auch zum Anlass des Berichts, zum Antrag der SPD-Fraktion, den wir bereits in der vergangenen Sitzung des Landtags diskutiert haben, der trotz seiner Notwendigkeit und Berechtigung aus Sicht der PDS zu verkürzt auf die Problematik eingeht, weil er sich im Wesentlichen auf die Landesverwaltung und die Landesbehörden bezieht und bezog. Die PDS vertritt die Auffassung, dass am Beginn des Diskussionsprozesses die funktionale Verwaltungsreform stehen muss, die selbstverständlich die kommunale Ebene mit einbeziehen muss. Erst im Ergebnis dieser Diskussion kann man über Personalentwicklungskonzepte diskutieren, die keine Personalabbaukonzepte, im eigentlichen Sinne vielmehr Entwicklungskonzepte sind, ausgehend von einer tiefgründigen Aufgabenanalyse und nicht nur derer, die gegenwärtig durch den öffentlichen Dienst wahrgenommen werden, sondern auch von einer Analyse der Aufgaben, die wieder bzw. zukünftig zusätzlich durch den öffentlichen Dienst wahrgenommen werden sollen. Herr Köckert, die Analyse statistischer Vergleiche ersetzt eben nicht eine qualitative Analyse und eine Personalanalyse ersetzt eben auch keine tatsächliche Aufgabenanalyse. Ich habe den Eindruck, immer dann, wenn Sie von Effizienz und Optimierung reden, meinen Sie eigentlich nur, dass es für das Land billiger werden soll. Dabei spielen im Hinblick auf die Effizienz gerade für den Bürger die Qualität, die Transparenz, die Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen und auch die Schnelligkeit von Verwaltungsentscheidungen hierbei eine viel größere Rolle. Diese Ansprüche, diese Erwartungshaltung, auch in den öffentlichen Dienst, in dieser Diskussion auszublenden, halten wir für nicht zulässig.
Meine Damen und Herren, eine Diskussion über ein Personalentwicklungskonzept muss zwangsläufig auch die Zielstellung beinhalten, einen Einstellungskorridor zu schaffen bzw. zu erhalten, einerseits für Neuausgebildete, andererseits aber auch für Quereinsteiger. Eine Diskussion muss deshalb sozialverträgliche Vorruhestandsund Teilzeitmodelle bei Lohnausgleich für untere und mittlere Einkommensgruppen integrieren. Teilzeitmodelle, meine Damen und Herren, auch im Sinne der zeitweiligen Unterbrechung der Tätigkeit bei anschließender Weiterbeschäftigung und eine Diskussion, und das sage ich
hier auch, über Personalkonzepte muss auch die Diskussion über die Rolle des Beamtentums im Vergleich zu Angestellen und Arbeitern im öffentlichen Dienst vor dem Hintergrund von Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerrechten gegenüber dem Dienstherrn und sozialer Absicherung mit zulassen und integrieren. Unsere Positionen hierzu dürften Ihnen aus den vergangenen Jahren bekannt sein.
Für sinnvoll, meine Damen und Herren, und auch unabdingbar hält die PDS-Fraktion eine Rahmenvereinbarung zwischen den Interessenvertretern der Beschäftigten und der Landesregierung zum so genannten Personalentwicklungskonzept, wie sie der Thüringer Beamtenbund beispielsweise vorgelegt hat. Aber ich will auch deutlich sagen, eine solche Vereinbarung darf sich nicht ausschließlich auf den Bereich der Beamten beschränken, sondern muss alle Beschäftigten, auch Arbeiter und Angestellte, im öffentlichen Dienst mit einbeziehen.
Herr Köckert, es wird sicherlich nicht angezweifelt, dass Sie die gesetzlichen Vorgaben der Mitbestimmung, Mitbeteiligung einhalten werden, und ich bezweifele es auch nicht, dass Sie die ganz exakt einhalten, wenn Sie diese durch Novellierung des Personalvertretungsgesetzes minimiert haben. Es spricht nichts dagegen, etwa über die gesetzlichen Vorgaben auch gerade in diesem doch wichtigen und langwierigen Prozess hinausgehende Mitbestimmung zu garantieren und zu gewährleisten, aber es spricht sehr viel dafür, auch im Sinne der Erhaltung der Qualität und der Motivation über die gesetzlichen Vorgaben weit hinauszugehen.
Meine Damen und Herren, ich will an dieser Stelle nicht noch mal auf alle Grundpositionen unserer Fraktion bezüglich der notwendigen Funktional- und Verwaltungsreform sowie auf das damit im Zusammenhang stehende Personalentwicklungskonzept eingehen, ich verweise da auf Redebeiträge im vergangenen halben Jahr, die Ihnen, ich denke, noch in Erinnerung sein dürften. Vielleicht nur so viel: Die PDS-Fraktion ist grundsätzlich der Auffassung, dass eine sinnvolle Neuordnung von Zuständigkeiten einhergehen soll mit anderen Reformzielen, so unter anderem der Verwaltungsvereinfachung im Sinne der Nachvollziehbarkeit und Transparenz. Die Reform der Staatstätigkeit kann nicht in einem Schritt erfolgen, sondern sie wird zwangsläufig im Prozess erfolgen müssen. Die bisher von der Landesregierung vollzogenen und angekündigten Maßnahmen hatten und haben dagegen, meine Damen und Herren, ausschließlich nur improvisierenden Charakter und waren von reinem Pragmatismus und finanzwirtschaftlichem Kalkül geprägt.
Ein Personalentwicklungskonzept darf nicht am Beginn eines Konsolidierungs- und Reformprozesses stehen, sondern muss darin integriert sein. Es ist keine Lösung, wenn ohne eine Prüfung von Inhalten, Aufgaben und Strukturen der notwendige Personalumfang anhand von Haushaltskennwerten festgelegt wird. Die Reformen werden
auch nur dann Erfolg haben, wenn in deren Erarbeitung und Umsetzung die Betroffenen - also auch die Beamten, Angestellten und Arbeiter im öffentlichen Dienst - frühzeitig beteiligt sind.
Frühzeitig beteiligt sind, Herr Althaus. Ihre beabsichtigte Änderung, ich hatte es angesprochen, im Thüringer Personalvertretungsgesetz lässt aber ganz genau das Gegenteil vermuten.
Wir werden sicherlich noch die Zeit haben, meine Damen und Herren, uns mit diesen Ihren Vorschlägen - und dann konkret sicherlich vorgetragenen Vorschlägen - ausgiebig auseinander zu setzen im Plenum wie auch außerhalb des Landtags. Bis dahin bin ich gespannt auf den ausführlichen Bericht der Landesregierung. Dieser Bericht konnte diese Spannung nicht nehmen. Danke.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Dittes, ich bin im Übrigen gar nicht so pessimistisch wie Sie, wenn Sie sagen, die Landesregierung könnte folgenden Weg gehen, dass sie zuerst das Personalvertretungsrecht vermindert und dann mit diesem verminderten Personalvertretungsrecht dieses Personalentwicklungskonzept besser druchbringt, das glaube ich einfach nicht. Ich glaube es einfach nicht angesichts der Proteste aus dem ganzen Land, angesichts der Entscheidung des sächsischen Verfassungsgerichts, dass die Landesregierung diese Novelle oder diesen bisher vorliegenden Referentenentwurf an dieser Stelle weiter bearbeiten lassen will im Landtag. Das ist mir einfach undenkbar und ich glaube nicht, dass diese Landesregierung das angesichts der Debatte im Land jetzt überhaupt noch probieren wird. Aber so weit unterscheide ich mich von Ihnen mit Pessimismus und Optimismus.
Aber jetzt einige Worte zur Sache selbst: Natürlich ist eine Verwaltungsreform im Freistaat Thüringen notwendig. Niemand hat geglaubt nach Ablauf der letzten Legis
laturperiode, dass die große Koalition diese Aufgabe schon bis zu Ende erledigt hätte. Und selbstverständlich gehört zu einer Verwaltungsreform auch ein Personalentwicklungskonzept und wir unterstützen, dass ein Personalentwicklungskonzept und eine Verwaltungsreform jetzt durchgeführt werden. Ich kann Ihnen allen an dieser Stelle schon versichern: Wenn in der nächsten Legislaturperiode die SPD wieder in Regierungsverantwortung ist,
dann wird sie sich auch weiter mit diesem Thema "Verwaltungsreform im Freistaat Thüringen" beschäftigen. So weit also eine grundsätzliche Übereinstimmung mit den Damen und Herren auf der Regierungsbank hier. Ja, bitte?
Auch in der Bewertung sind wir uns sicherlich einig. Aber eine solche Verwaltungsreform und ein solches Personalentwicklungskonzept, meine Damen und Herren, verlangt natürlich Transparenz,
Transparenz in diesem Hause und Transparenz insbesondere auch bei denen, die von diesem Personalentwicklungskonzept betroffen sind. Um diese Transparenz herzustellen, hatten wir in der vorvorigen Sitzung mit unserem Antrag darauf abgezielt, einige Klarheiten in dieses Personalentwicklungskonzept und die weitere Verwaltungsreform der Thüringer Landesverwaltung zu bekommen. Ich saß mit gespitzem Blei und einem leeren Blatt Papier jetzt an dieser Stelle und habe nun gedacht, ich kann über das, über diese eineinhalb Seiten, mit denen uns die Regierung jetzt beglückt hat, ich sage mal, Fakten erfahren, wie sich diese Verwaltungsreform und das Personalentwicklungskonzept darstellen im Freistaat Thüringen. Ich muss sagen, ich habe einige sehr wohlklingende Worte aus Ihrem Mund vernommen, Herr Köckert, und eine ganze Menge Zusicherungen: Selbstverständlich wird es nicht ohne die Gewerkschaften, selbstverständlich wird es nicht ohne die Spitzenverbände, selbstverständlich wird es nicht ohne alle Beteiligten abgehen.
Ich glaube Ihnen das auch und ich hoffe, dass Sie das in der größeren Berichterstattung, die noch aussteht in zwei Monaten etwa, dann auch nachweisen können. Deswegen will ich das überhaupt nicht kritisieren, aber zu dieser Sache, insbesondere zu den 27 Maßnahmen zur Veränderung der Behördenstruktur im Freistaat Thüringen, was uns auf den Tisch gelegt wurde und wo nahezu alle Verwaltungsbereiche betroffen sind, zu diesen 27 Änderungen habe ich nichts gehört und da geht es jedesmal um Personalabbau, Abbau sage ich, denn ein Personalentwicklungskonzept ist natürlich, wenn man es realistisch betrachtet, unter der jetzigen realen Situation ein Personalabbaukonzept. Aber auch ein Personalabbaukonzept kann unterstützt werden, wenn es vernünftig, transparent und im Einvernehmen mit den Betroffenen passiert.
Hier geht es natürlich auch um Zeitrahmen, hier geht es natürlich auch um Strukturen insbesondere und hier geht es auch um die wichtige Frage der Standorte. Wenn man heute früh so heiß gestritten hat um die Standorte bei der Bundeswehr, dann wundert es mich, dass es niemanden von der CDU hier in dieser Mitte interessiert, wo werden denn die Standorte der Katasterämter sein,