Ich rufe als letzte Frage in der Fragestunde die Anfrage der Abgeordneten Bechthum in Drucksache 3/1359 auf.
Laut Presseberichten werden ab September 2001 nur noch 119 statt 330 zukünftige Altenpfleger ihre Ausbildung in den Thüringer Altenpflegeschulen beginnen.
1. Wie viele Altenpfleger/-innen wurden bzw. werden seit 1993 an den Thüringer Altenpflegeschulen bis 2003 ausgebildet?
2. Wie viele Altenpfleger/-innen wurden zusätzlich durch Umschulungsmaßnahmen der Arbeitsämter in Thüringen ausgebildet?
3. Welchen Bedarf an Altenpflegern und Altenpflegerinnen sieht die Landesregierung für die Jahre 2003 bis 2005?
4. Gibt es Schätzungen, wie viele in Thüringen ausgebildete Altenpfleger/-innen anschließend in anderen Ländern ihre Arbeit aufgenommen haben?
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, für die Landesregierung beantworte ich die Frage folgendermaßen:
Zum Ersten etwas Allgemeines zur Klarstellung, dass die Frage, wie viele Erstauszubildende im September 2001 ihre Ausbildung in Thüringen beginnen werden, noch nicht letztlich und schlüssig beantwortet ist: Im Zu
sammenhang mit der Diskussion um die Umlage zur Erstattung der Ausbildungsvergütung in der Altenpflege wurde nämlich dem Land insbesondere von den Trägern immer wieder vorgeworfen, über den Bedarf hinaus ausgebildet zu haben. Ich habe daher für das Jahr 2001, also für den Beginn der Ausbildung im September 2001, die Verbände der Einrichtungsträger gebeten, mir den von ihnen ermittelten und prognostizierten Bedarf mitzuteilen. Im Ergebnis dieser Umfrage kam die Zahl von 119 Erstauszubildenden zustande.
Nun zu Frage 1: Die Zahlen über den erfolgreichen Abschluss der Ausbildung liegen mir im Folgenden vor: 1997 324 - 1997 ist mir eine Gliederung nach erstauszubildenden Umschülern nicht möglich -, 1998 233, 1999 215, 2000 236.
Zu Frage 2: Für das Jahr 1997 kann ich Ihnen die exakte Zahl nicht nennen. Ich hatte es vorhin schon gesagt, da die Erhebung nicht getrennt war. Für die Jahre 1998 bis 2000 ergeben sich dann folgende Zahlen für Umschulungsmaßnahmen: 1998 119, 1999 138 und 2000 109.
Zu Frage 3: Ein erster Versuch, den mittelfristigen Bedarf für die Jahre 2003 bis 2005 zu ermitteln, ist, wie ich vorhin schon andeutete, wegen der unzureichenden Rückmeldungen der Trägerbereiche der Altenpflege fehlgeschlagen. Wir werden erneut versuchen abzufragen und eine entsprechende Planung durchzuführen. Für das Jahr 2001 sind uns zumindest neue Zahlen benannt worden, die liegen in der Größenordnung bei 234 Ausbildungsplätzen, was den Bedarf angeht.
Zu Frage 4: Die Anzahl der Erstauszubildenden, die außerhalb von Thüringen tätig wurden, sind ermittelt worden: einschließlich des Absolventenjahrgangs 2000 waren dies 241 Altenpflegerinnen und Altenpfleger. Für Umschüler liegen mir dagegen keine Zahlen vor. Auf die einzelnen Jahre verteilt: 1997 hatten wir Gesamtvermittlungen 183, in Thüringen waren es 129 und außerhalb von Thüringen 54. 1998 Gesamtvermittlungen 189, 130 in Thüringen und 59 außerhalb; 1999 Gesamtvermittlungen 167, in Thüringen 111 und 56 außerhalb; und im Jahr 2000 Gesamtvermittlungen 200, davon 128 in Thüringen und 72 außerhalb.
Es gibt dazu keine weiteren Nachfragen. Damit stelle ich die Beantwortung fest. Ich schließe den Tagesordnungspunkt 11, komme zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 12, und zwar des ersten Teils
a) auf Antrag der Fraktion der PDS zum Thema: "Auswirkungen der Änderungen des Kindertageseinrichtungsgesetzes in Thüringen" Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 3/1348
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, ich finde den Tagesordnungspunkt heute richtig und wichtig. Ich bin froh, dass wir hier im Landtag noch einmal sachlich über dieses Thema diskutieren können, denn ich denke, das bietet die Gelegenheit einiges gerade zu rücken. Und wenn ich sage gerade rücken, möchte ich ausdrücklich an das anknüpfen, was heute in der TA zu lesen war. Ich zitiere, Frau Präsidentin: "Wir haben wohl etwas überzogen, räumte PDS-Fraktionschef Werner Buse schon vor der Aktuellen Stunde über Kindergartengebühren heute im Landtag ein. Die PDS hat zwar keine genauen Zahlen, aber Buse ist sich sicher, die befürchtete Verdopplung oder Verdreifachung der Gebühren ist so nicht eingetreten."
Sie haben Recht, Herr Buse, ich stimme Ihnen ausdrücklich zu und ich finde es richtig, dass Sie das in dieser Form auch geäußert haben. Gerade rücken, damit meine ich auch, dass wir ein Stückchen von dieser Verunsicherung wegnehmen, die wir, beginnend mit der Aktuellen Stunde, vor nunmehr fünf Monaten am 12.10 2000 hier im Landtag hatten. Und da möchte ich auch auf ein Zitat verweisen. Frau Thierbach, Sie sagten damals: "Ich kann Ihnen nur bestätigen, dass wir bereit sind, die öffentliche Unruhe in öffentlichen Protest umzuwandeln, damit dieses Gesetz im Landtag gekippt wird." Frau Pelke, Sie haben uns damals Berechnungen vorgestellt, die flächendeckend von Verdopplungen im Lande ausgingen. Herr Gerstenberger, Sie haben damals zu Herrn Minister Dr. Pietzsch gesagt: "Herr Minister Pietzsch, da unterstellen Sie der Opposition, es gäbe draußen Proteste von Eltern, Unsicherheit von Trägern und das wäre die Verantwortungslosigkeit der Damen und Herren der SPD und der PDS, die offensichtlich dafür gesorgt hätten, dass sich draußen Leute völlig grundlos aufregen." Herr Gerstenberger, heute und an dem Zitat Ihres Kollegen Buse sehen Sie es bestätigt, dass der Herr Minister Pietzsch damals nicht verkehrt lag mit seiner Meinung.
Die Situation in Thüringen stellt sich momentan so dar, dass es keine Beispiele für dramatische Erhöhungen und nur wenige für deutliche Erhöhungen gibt. In der Regel ist der Höchstbetrag für die Kindertagesstättengebühren bei etwa 150,00 DM. Es gibt negative Beispiele, das möchte ich auch einräumen, das sind Stadtroda, Eisenberg und Steinbach-Hallenberg, wo wir mit 200,00 DM Höchstgrenze operieren. Martinroda z.B. auch, das haben Sie in der Zeitung gelesen, wo von 75,00 DM auf 140,00 DM erhöht wurde. Auch das ist ein deutliches Beispiel. Aber auch dies haben wir damals in der Diskussion nicht ausgeschlossen. Wir haben damals gesagt, wo lange an Gebühren nichts erhöht wurde, da muss auch etwas getan werden und da ist es in der Verantwortung der Kommunen es auch zu tun. Die überwiegende Mehrheit der Thüringer Kommunen hat dabei sehr verantwortungsbewusst entschieden. In Erfurt beispielsweise und in anderen Städten wurde nur um 15,00 DM erhöht, in vielen anderen auch gar nicht. Die politische Entscheidung, das ist das, denke ich, Wichtige, ist grundsätzlich vor Ort zu treffen. Dabei wird auch die Wirtschaftsentwicklung und die soziale Struktur berücksichtigt, was Sie daran sehen, dass in Artern, Nordhausen oder im Altenburger Land moderater erhöht wurde als beispielsweise in Jena. Aber es ist positiv, dass wir nunmehr flächendeckend eine soziale Staffelung haben und eine Übersicht über die Gesamtkosten der Kindertagesstätten eines Trägers. Die soziale Staffelung nach Kinderzahl, und in größeren Städten auch nach dem Einkommen, ist vorhanden. In den größeren Städten im Übrigen auch nach Einkommen, weil dort die notwendige Verwaltungsstruktur vorhanden ist. Auf dem flachen Land ist es in der Regel nicht. Manchmal ist es dort auch nicht gewollt, dass die Einkommensverhältnisse in dieser Form offen gelegt werden.
Ich möchte zur sozialen Staffelung noch ein anderes Zitat anführen, und zwar aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10.03.1998, da steht geschrieben - ich zitiere: "Aus den vorgenannten Gründen dürfen Kindergartenplätze auch Kindern einkommensschwächerer Eltern nicht vorenthalten werden. Dieser Anforderung kann durch sozial gestaffelte Tarife genügt werden. Eine umfassende Bezuschussung der Kindergärten, die allen Eltern ungeachtet ihrer Einkommensverhältnisse gleichmäßig zugute kommt, ist hingegen zur Sicherung ihrer allgemeinen Zugänglichkeit nicht erforderlich." Dazu und in diesen Zusammenhang gehört auch der § 90 Abs. 3 des SGB IX, in dem geregelt ist, dass eine Kostenübernahme ganz oder teilweise erfolgen kann, wenn den Eltern diese Belastung nicht zumutbar ist. Das heißt, in der Regel ist auch in Thüringen unter 1.600 DM bzw. 1.700 DM Familiennettoeinkommen der Kindertagesstättenplatz kostenfrei. Bei zwei Kindern im Übrigen ungefähr bei 2.000 DM, das setzt sich dementsprechend fort. Das heißt aber auch, keiner muss Kinder abmelden. Kein Alleinerziehender und keine sozial Schwächeren können sich Kindertagesstätten nicht mehr leisten, so wie Sie es uns angekündigt hatten, Frau Bechthum, in
Auf einen letzten Punkt möchte ich noch kommen: Der Landeselternverband hat uns damals prognostiziert, dass sich die Kindertagesstättengebühren verdoppeln und verdreifachen werden. Heute sagt der gleiche Elternverband in der TLZ vom 06.03.2001: "Ein Trend scheint sich abzuzeichnen, während die Anhebung der Gebühren in den unteren Einkommensgruppen relativ maßvoll ausfällt, trifft es die oberen Einkommensbezieher ganz hart."
Ich komme zum Schluss. Dieses Ende der sozialen Staffelung, die wir in den vergangenen Jahren in der Stadt Erfurt beispielsweise bei 4.000 DM hatten seit 1993, das hat sich in der Tat deutlich verschoben, das geht inzwischen bis 6.000 DM und 7.000 DM. Ich halte es für richtig, dass Einkommensstarke auch entsprechend stärker mit zur Verantwortung gezogen werden. Das bestätigt auch das Bundesverfassungsgericht.
Abschließend, ich ziehe das Fazit, dass Polemik auf dem Rücken unserer Kinder nicht angebracht ist; Horrorszenarien in dieser Form, wie sie prognostiziert wurden, nicht eingetreten sind, es keine leeren Kindertagesstätten gibt und verantwortungsbewusst vor Ort entschieden wurde. Ich bin dankbar für die Chance, dies hier noch einmal klarzustellen. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, es ist doch gut, dass man als Abgeordnete Kontakte zu den Kindertageseinrichtungen hält und auch zu den Schulen, ihre Probleme auch dort aufnimmt und hört und dann auch, wenn man Informationen auch mal haben möchte, diese auch ehrlich bekommt, unbefangen und auch ungefärbt. Ich möchte hier einige Angaben von einzelnen Kindergärten, also von Frauen, die dort tätig sind, wiedergeben und auch von Grundschulen, also von Horteinrichtungen, zum Beispiel der Leiterin eines Kindergartens aus einem Ortsteil. Dass Sie auch mal hören, was die Eltern so sagen, was die glauben. Die meisten Eltern haben sich damit abgefunden, dass sie 10 bis 20 DM mehr bezahlen müssen. Nach ihren Einschätzungen wird es Abmeldungen nicht geben. Eine besser verdienende Frau hat sich geäußert, dass es in Zukunft knapp für sie
wird. In den Ortsteilen wissen sie zum Teil nicht, dass sie zu Erfurt gehören. Das ist leider immer noch so. Dann eine Erzieherin aus einem Kindergarten: Auswirkungen können noch nicht genannt werden, weil die Briefe vom Jugendamt an die Eltern, Änderungszettel, erst gestern ausgeteilt wurden und eine Rückmeldung noch nicht erfolgen konnte. Dann auch eine Leiterin eines Kindergartens im sozialen Brennpunkt: Die Eltern sagten ihr, dass bei einer Gebührenerhöhung von 20 bis 30 DM pro Kind sie ihre Kinder in der Einrichtung beließen, sollten die Erhöhungen aber mehr als 50 DM oder wie in manchen Fällen das Doppelte betragen, würden sie ihre Kinder von Bekannten oder Verwandten gegen ein Entgelt betreuen lassen. Die wären dann ja auch da, wenn das Kind krank ist, aber Genaues kann sie noch nicht sagen. Dann eine Horterzieherin in der Grundschule: Auch hier sind Briefe an die Eltern vom Schulverwaltungsamt, nach denen die Eltern neu eingestuft werden, erst versandt worden. Die Thüringer Verordnung über die Beteiligung von Eltern, von Erziehungsberechtigten an den Kosten für die Hortbetreuung, kurz an den Hortbeteiligungskosten, ist also noch nicht in Kraft getreten. Dann die Kita-Gebühren in Erfurt, Herr Panse hat sie ja genannt, bei 4.500 DM von 130 auf 177 DM, bei 6.000 DM auf 290 DM; es ist zwar gestaffelt, das stimmt, und dass die unteren Gehaltsklassen oder auch Sozialhilfeempfänger keine Gebühren zahlen müssen, nur das Essengeld. Ja aber wir reden immer davon, die Besserverdienenden können das. Das ist ja auch richtig, aber jetzt wird schon zum Teil sehr viel abgewälzt auf den Rücken der Besserverdienenden.
Das ist ja auch richtig, aber zum Teil, das wissen Sie selbst auch, wer dann zwei Kinder hat und diese hohen Kosten bezahlt oder drei Kinder und ich kenne Familien, die das haben und wo einer eben Alleinverdiener ist, also ganz so rosig sieht es eben nicht aus. Ich möchte noch sagen, ich bin mal gespannt, wie es wird in den Ortsteilen, wo mir diese Erzieherin aus dem Ortsteil das so mitgeteilt hat, wie die Eltern entscheiden werden. Ich werde mich erkundigen, wenn sie genau wissen, was kommt auf sie zu. Da ist die größte Gefahr, dass doch Einrichtungen hier dann vielleicht schließen müssen. Das war einmal dazu, dass Sie auch ganz konkrete Aussagen hierzu haben. Danke.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, Ausgangspunkt meiner Überlegung ist die Tatsache, dass in Thüringen nach wie vor viel zu wenig Kinder geboren werden und die...
Ja, das gilt auch für mich. Aber das ist ein ernstes Thema, Jungs. Es werden in Thüringen zu wenig Kinder geboren
und die demografische Perspektive des Landes ist ernüchternd. In diese Zeit hinein, wo das auch viele Menschen so empfinden, ändert die Landesregierung ein gutes Gesetz. Das wurde im Herbst begründet vom zuständigen Ministeriumssprecher. Er hat gesagt, die Gesetzesänderung dient der Angleichung der Lebensverhältnisse in Deutschland. Das war nicht besonders klug, das war im höchsten Maße zynisch. Das war im letzten Herbst, danach hat Minister Pietzsch versucht, die Gemüter zu beruhigen. Er hat draußen und hier im Landtag erklärt, das wird alles nicht so schlimm.
Einen kleinen Moment. Wir erinnern uns auch an eine Abgeordnete im Haus, die erklärt hat, die CDU-Fraktion hätte den Pietzsch-Entwurf erst einmal vom Kopf auf die Füße gestellt. Das hat Herr Pietzsch sofort dementiert. Egal wo das Ding nun steht: Unter anderem war strittig, ob eine Maximalbeteiligung von 30 Prozent der Eltern an den Gesamtkosten festzuschreiben sei oder nicht. Nun steht keine mehr drin und man kann jetzt sagen, dass einige Kommunen, darum ging es auch Herrn Buse, schamlos zugreifen. Das ist der Punkt. Ermöglicht haben Sie das, das ist der zweite Punkt.
Diese Landesregierung hat an einem guten Gesetz Hand angelegt und sie haben nicht zuletzt an einem weichen Standortvorteil Hand angelegt, dessen Bedeutung wir immer stärker einschätzen, wenn wir auch die Debatte von vorhin bedenken. Diese weichen Faktoren werden deshalb benötigt, weil die Schere zwischen Ost und West wieder auseinander geht. In dieser Situation, meine Damen und Herren, benötigen die Menschen Vertrauen, Verlässlichkeit und nicht mehr Verunsicherung. Diese Verunsicherung der letzten Monate, die auch weitergeht, die haben Sie zu verantworten.
Ich will Ihnen eins sagen, die nächsten Bedarfsplanungen im September, die stehen aus und die werden noch einige Veränderungen bringen.