Die Anhörung und Abstimmung mit den Landkreisen sowie den Landesverbänden der Pflegekassen ist bereits erfolgt, so dass der Veröffentlichung nichts im Wege steht. Der 4. Thüringer Landespflegeplan weist für Thüringen insgesamt 212 stationäre Pflegeeinrichtungen aus, davon 189 vollstationäre Dauereinrichtungen mit insgesamt 15.253 Pflegeplätzen. Daneben werden 483 Tagespflegeplätze und 57 Kurzzeitpflegeplätze vorzuhalten sein. Durch die ausführliche Bedarfsermittlung und regionale Gliederung wird der Landespflegeplan den entsprechenden Anforderungen des Thüringer Ausführungsgesetzes zum Pflegeversicherungsgesetz gerecht. Sie werden natürlich von mir nicht erwarten, auch wenn ich einen Bericht gebe, dass ich zu jedem einzelnen Kreis und zu jeder einzelnen Pflegeeinrichtung berichte. Wir werden bis zum Ablauf, und das ist der 4. Landespflegeplan, des Sonderinvestitionsprogramms nach Artikel 52 weitere 4.032 Pflegeplätze modernisieren oder neu bauen können. Das heißt dann endlich, ich habe so einige Zahlen genannt, die man nun mal zusammenfassen muss, dass mit Bewilligungsstand im Jahre 2004, wenn also das Programm ausläuft, rund 12.000 Pflegeplätze auf modernstem Stand sein werden. Ich denke, das ist eine fast nicht zu glaubende Leistung, in welch kurzem Zeitraum diese Kraftanstrengung von Bund, Land und Kommunen erreicht worden ist.
Bis zum Ende dieses Artikel-52-Programms werden rund 1,25 Mrd. DM Bundes- und Landesgelder aus dem Sonderinvestitionsprogramm in die stationäre Pflegestruktur geflossen sein. Wenn Sie die Zahlen vergleichen, die ich vorhin als Gesamtbestand genannt habe, und die Zahl, die wir bis 2004 modernisiert und erneuert haben werden, bleibt ein Sanierungsbedarf von rund 3.300 Pflegeplätzen bestehen. Die Sanierung oder der Neubau dieser Pflegeplätze wird noch einmal ein Investitionsvolumen von etwa 360 Mio. DM erfordern, die vom Sonderinvestitionsprogramm in seiner heutigen Form nicht gedeckt sind. Es ist daher für mich dringend erforderlich, schon heute über eine Fortführung des Programms über das Jahr 2004, also ab 2005 nachzudenken, d.h. mit anderen Worten, die Sanierung dieser Strukturen auch in die Überlegungen zum Solidarpakt II mit einzubeziehen.
Es darf nicht passieren, dass eine Bundesregierung, die den Aufbau Ost zur Chefsache gemacht hat, in diesem Solidarpakt dieses nicht mit einbauen würde. Wir brauchen langfristig in allen Thüringer Pflegeheimen ein einheitliches Niveau in Qualität und Standard. Ich meine, das ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe nach den 45 Jahren SED, die von Deutschland gemeinsam geschultert werden muss.
Das Land Thüringen fördert die stationären Pflegeeinrichtungen zusätzlich über Pauschalförderungen. Wenn jedoch eine Fortführung des Programms noch für drei bis vier Jahre erfolgen würde, wäre es uns möglich, ein lückenloses Angebot von gleichmäßig hohem Niveau im Bereich der stationären Pflege in Thüringen aufzubauen. Neben dieser stationären Pflege hat in den letzten Jahren die ambulante Pflege immer mehr an Bedeutung gewonnen. Insgesamt betreuen heute 390 ambulante Pflegedienste der freien Wohlfahrtspflege, der Kirchen und Kommunen, aber auch in freier Trägerschaft etwa 42.000 Pflegebedürftige in ihrer häuslichen Umgebung. Davon sind etwa 22.800, also etwas mehr als die Hälfte, der Pflegestufe I zuzuordnen. Aber wir wissen natürlich auch, dass nicht in jedem Fall häusliche Pflege möglich ist. Dennoch, der Grundsatz - ambulant vor stationär - wird weiter aufrechterhalten, auch wenn er dort seine Grenzen hat, wo durch familiäre oder soziale Verhältnisse die Pflege im häuslichen Bereich nicht dauerhaft gesichert werden kann. Dieses Problem wird sich natürlich durch die demografische Entwicklung verstärken, weil der Anteil der zu pflegenden Personen innerhalb der Bevölkerung gegenüber der Gesamtbevölkerung deutlich zunehmen wird. Umso dringender noch einmal die Forderung, dass wir auch nach dem Jahre 2004 mit einem Sonderprogramm die Struktur im Bereich des stationären Pflegens, aber auch die Strukturen im Bereich der Tagespflege und der ambulanten Pflegedienste ausbauen und verbessern können. Herzlichen Dank.
Die CDU-Fraktion beantragt die Aussprache zu diesem Bericht. Und als erste Rednerin hat sich zu Wort gemeldet Frau Abgeordnete Thierbach, PDS-Fraktion.
Meine Damen und Herren, sehr geehrte Frau Präsidentin, bereits im April 2000 hat die PDS-Fraktion im Ausschuss
für Soziales, Familie und Gesundheit einen Antrag eingereicht, der sich mit dem Fortgang der Erstellung des 4. Landespflegeplans beschäftigt. Vor fast einem Jahr wurde den Ausschussmitgliedern versichert, dieser Pflegeplan, der nicht bloß Maßstab für eine leistungsfähige pflegerische Versorgungsstruktur in Thüringen ist, sondern auch Grundlage für den zu erstellenden und jährlich fortzuschreibenden Thüringer Investitionsplan für Pflegeeinrichtungen darstellt, solle im Sommer 2000 verabschiedet werden. Dass wir heute dieses Datum nicht haben, wissen Sie alle.
Faszinierend für mich war, wie mit Drucksache 3/1416 ein Antrag kam, der geschickt zwei Möglichkeiten beinhaltet: Zum einen tatsächliches Wissen aus dem Entwurf des 4. Pflegeplans zu verwenden, der ja eigentlich nur zur Stellungnahme den Kommunen und Kreisen zugesandt worden ist, zum anderen aber einem Vorwurf der Oppositionsfraktion aus dem Weg gehen zu wollen, da sie ja den 4. Pflegeplanentwurf überhaupt nicht haben. Wir reden heute hier über etwas, dessen Entwurf wir nicht kennen, obwohl wir wissen, dass einige Abgeordnete diesen Entwurf tatsächlich besitzen.
Trotzdem glauben wir, aufgrund unseres Wissens in der Lage zu sein, Erwartungshaltungen an einen 4. Pflegeplan tatsächlich hier zu diskutieren. Sie wissen alle, der Minister hat es erwähnt, dass die Pflegeversicherung als fünfte Säule der Sozialversicherung nicht allzu alt ist und dass viele Menschen - Pflegebedürftige, Ältere, chronisch Kranke sowie deren Angehörige - große Hoffnung in dieses Gesetz legen. Sie haben auch das Ziel, die finanziellen Risiken der Pflegebedürftigkeit abzumildern und damit die Notwendigkeit der Inanspruchnahme der Sozialhilfe möglichst zu vermeiden. Ich glaube, das war eine sehr große Hoffnung, ist es heute immer noch, vollständig konnte sich diese Hoffnung nicht erfüllen. Von Seiten der PDS ist derselbe Hauptkritikpunkt, der mit Verabschiedung des Pflegeversicherungsgesetzes formuliert wurde, auch heute noch vorhanden. Es gibt keine dem Bedarf entsprechende Absicherung an Pflege durch die Pflegeversicherung. Durch die Deckung, durch die tatsächliche Festlegung eines Bedarfs auf einer finanziellen Ebene wird der individuelle Bedarf des Einzelnen oft nicht abgedeckt.
Das mag ja sein, dass Sie das nie behauptet haben, Frau Arenhövel, ich kann mich sogar daran erinnern, dass Frau Stiebritz an dieser Stelle von einer Teilkasko gesprochen
hat und wir alle gemeinsam erbost waren, dass man zu pflegende Menschen mit einem Auto vergleicht, das eine Teilkasko hat. Die Hoffnung, auf die ich mich bezogen habe, war aber trotzdem da, dass man ähnlich wie im Krankenversicherungsrecht eine Bedarfsdeckung wie eine Bedarfsdeckung bei medizinischer Situation und Notwendigkeit erhält. Es ist ein Geburtsfehler, es bleibt ein Geburtsfehler.
Richtig ist auch, Herr Minister, wie Sie dargestellt haben, dass sich die demografische Entwicklung in Thüringen genauso verändert, wie sie sich auch in der ganzen Bundesrepublik verändert und dass wir in den kommenden Jahren wahrscheinlich ein Mehr an stationären Einrichtungen benötigen werden. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, teilen Sie diese Auffassung auch und es ist sicher auch für Sie ein Problem, das wir irgendwie gemeinsam noch zu lösen haben. Ich bin aber auch der Meinung, dass die Pflegequalität im Mittelpunkt stehen sollte. Ich habe sehr interessiert die Drucksache 3/1462, Bericht über die Entwicklung der Berufe in der Altenpflege, gelesen, denn ich glaube, darin wird auch ein Problem richtig benannt, dass es letztendlich auch vom Pflegepersonal abhängig sein wird, inwieweit qualitative Pflege immer gewährleistet werden kann. Sie machen in dem Bericht meiner Meinung nach auch richtigerweise auf brennende Probleme aufmerksam.
Ich glaube auch, dass die gestern im Bundestag in erster Lesung beratenen Gesetzentwürfe zur Pflegequalitätsverbesserung bzw. zum Heimbewohnerschutzgesetz noch nicht ganz in dem Topf sind, in dem dann tatsächlich den Überschriften entsprochen wird. Ich glaube, da brauchen wir noch mehr als Diskussionen, denn ich sehe die Gefahr, dass mit diesen beiden Gesetzen, was die Gesetzentwürfe zumindest schon in sich bergen, Mehraufwendungen an Verwaltung und an Kosten hervorgebracht werden, die dann nicht unbedingt dem Charakter der Pflegeversicherung entsprechen sollten. Allein die Kosten für die Einführung dieses geplanten obligatorischen Qualitätsmanagements für rund 8.600 vollstationäre Einrichtungen und rund 13.000 ambulante Dienste dürften sich eben doch schätzungsweise auf 1,6 Mrd. Mark beziffern. Das ist eine immense Summe, von der ich nicht hoffe, dass sie in irgendeiner Art und Weise aus dem Aufkommen der Pflegeversicherung geschröpft wird. Die PDS-Fraktion ist der Meinung, wer Qualität in der Pflege verbessern will, muss eine Veränderung der Pflegeversicherung in Angriff nehmen und die Bedarfsdeckung anstreben.
Wir glauben auch, dass es eine Personengruppe gibt ich glaube auch, dieses Wissen gibt es auch bei Ihnen und die Notwendigkeit und auch die Akzeptanz, dieses mit einzuführen -, die wir in die Pflegeversicherung unbedingt angemessen aufnehmen müssen, und zwar sind das die Demenzkranken.
Ich glaube, dort haben wir alle auch nicht erwartet, dass sich mit der Einführung der Pflegeversicherung das Problem eigentlich noch verstärkt, denn mit Einführung haben wir gewusst, dass es dieses Problem gibt.
Meine Damen und Herren, wie bereits schon erwähnt wurde, ist statistisch zu verzeichnen, dass Thüringer Bürgerinnen und Bürger bei Neueinweisung in Pflegeheime weit über 80 Jahre sind und ihr Wohnort ist dort meist nur oder leider unter vier Jahren. Ich beziehe mich auch mit der nächsten Aussage wieder auf die gestrigen Gesetzentwürfe im Bundestag, wo dann tatsächlich der Eindruck erweckt wird, dass hochbetagte zu Pflegende von ihrem Recht nach Heimbewohnerschutzgesetz besser Gebrauch machen sollten. Ich glaube, da ist ein bisschen sehr viel Widerspruch drin, und zwar deswegen, wie macht man das als Pflegebedürftiger über 80, meist Pflegestufe 3, meist auch eben mit Demenz behaftet, wie sollen diese Gesetze umgesetzt werden? Wie sollen sie die Wahrung der Selbstbestimmung, die Qualität des Wohnens und den Schutz der Bewohner realisieren? Ich lasse das absichtlich hier im Raum stehen, weil ich glaube, das ist ein Feld, was uns noch mal beschäftigen sollte, vor allem auch unter dem Begriff der Heimbeiräte, wie wollen wir das gestalten, wie wollen wir uns da einbringen?
Herr Minister, Sie hatten auf das Problem Artikel 52 Pflegeversicherung hingewiesen. Das ist dieses Programm, aus dem die Investitionen für die Sanierung, für den Ersatzneubau getätigt werden. Ich finde es gut, dass ich eben gehört habe, dass der Minister sich dafür einsetzen möchte, dass ein Äquivalent, ob nun Artikel 52 benannt oder wie, ist mir auch egal, nach 2004 letztendlich notwendig ist und im Solidarpakt II ist es auch ein möglicher Ort. Sie werden zumindest im Inhalt die Unterstützung für so ein Bundesprogramm zur Finanzierung von Pflegeeinrichtungen über das Jahr 2004 in der PDS als Partner finden und es gibt einen Gedanken, der mir schon lange durch den Kopf geht aufgrund von Mediendarstellungen. Hiobsbotschaften aus Pflegeheimen hören wir nicht unbedingt aus den neuen Bundesländern. Oft hören wir Hiobsbotschaften nicht nur im Pflegebereich, sondern auch aus dem Investitionszustand aus den alten Ländern. Auch hier überlege ich, ob Artikel 52 nicht tatsächlich eine Möglichkeit, wenn er nach 2004 über Bundesrecht geregelt werden kann, ein Mittel wäre, um in alten Bundesländern letztendlich vielleicht dann ein modernes Pflegeheimnetz zu erreichen, wie wir es vielleicht hoffentlich, ich wünsche es mir immer noch, nach dem Jahre 2004 bzw. 2007 haben.
Herr Minister Pietzsch, Sie sagten, nach 2004 wird es ca. 3.300 Pflegeplätze geben, die dann noch einen Sanierungsbedarf haben. Ich glaube aber, wir haben bis dahin noch ein zusätzliches Problem, gerade in diesem Sanierungsbedarf - ich zweifle diese Zahlen nicht an -, und zwar ist das aus dem Verhalten großer Städter und kommunaler Trägerschaft entstanden. Sie wissen wie ich, dass mit
der Planungsnotwendigkeit und der Prioritätensetzung für Investitionen im Pflegebereich in den Kommunen oft gerade die Kommunen, wo sie selbst als Träger fungieren, Plattenbauten aus der Prioritätenliste entweder raus- oder sehr weit nach hinten gesetzt haben. Das fand ich zu der Zeit auch richtig.
Lassen Sie mich doch bitte erst aussprechen. Zumindest in der Stadt Gera wie auch in der Stadt Erfurt haben wir gegenwärtig das Problem, dass befürchtet wird, dass wir bis 2004 diese Gebäude nicht saniert haben und dass dann eigentlich unser Ausführungsgesetz greifen sollte aufgrund der finanziellen Situation, dass die Mietkosten bei Übergangslösungen in der Nutzung durch das Land übernommen werden sollten und nicht mehr nur können. Ich glaube, dieses Problem zwingender zu gestalten, würde Planungssicherheit für Ersatznutzungen gerade bei Plattenheimen in den Kommunen geben. Ich bin gern bereit, zur Kenntnis zu nehmen, wenn Sie mir daraufhin jetzt antworten, dass Sie schon längst eine Lösung gefunden haben. Ich weiß sie nicht. Ich weiß aber, dass wir für diese Menschen eine Lösung brauchen. Als Minister sollten Sie dann zumindest gemeinsam vielleicht mit Ihrer großen Fraktion überlegen, ob wir aus der Kann-Regelung im Ausführungsgesetz bei der Mietübernahme für Ersatznutzung ein Soll machen sollten.
Das würde auch den Roten Berg in Erfurt betreffen und in Gera einen adäquaten sehr großen Bau, wo auch die Kommune der Träger ist, zumindest der Hauptgesellschafter. Ich frage mich aber auch, wie wird es weitergehen mit der Erstellung der Investitionspläne für Pflegeeinrichtungen in den kommenden Jahren. Ich habe noch andere Fragen, die ich alle auflisten möchte. Zum Beispiel die Frage: Ist es richtig, dass die Landesregierung im vergangenen Jahr 20 Mio. DM von Brandenburg erhalten konnte aus Mitteln des Artikel 52 - letztendlich geborgt? Ich weiß nicht, warum Brandenburg sie nicht braucht, sicher vielleicht keine Bauplanung, keine Vorleistung genug erreichen konnte, keine Eigenmittel vielleicht hatte. Müssen wir diese dieses Jahr wiedergeben? Verringert sich um diese 20 Mio. DM möglicherweise unser Investitionsvolumen dieses Jahr? Oder wie wird das gestaltet? Diese Antwort interessiert mich.
Meine Damen und Herren, wir haben keinen Entwurf des 4. Pflegeplans. Das Wissen um die Probleme zeigt aber, es gibt viele Fragen, die zu diesem Antrag zu diskutieren sind. Ich werde jetzt ganz knapp noch eine ganze Reihe von Fragen aufzählen. Wir sind nämlich der Meinung, zu diskutieren wäre die systemfremde Verschiebung der Bezahlung von medizinischer Behandlungspflege im stationären Bereich aus der gesetzlichen Krankenpflege in die Pflegeversicherung. Das ist ein altmitgebrachtes Problem. Wir
sind der Meinung, es müsste diskutiert werden, wie die ungelösten Zuständigkeitsprobleme zwischen Pflegekassen und Sozialämtern in Bezug auf Eingliederungshilfen geregelt werden. Wir sind der Meinung, es müsste die ungelöste Frage der Verhinderung des Errichtens neuer und das Beseitigen bestehender baulicher und kommunikativer Barrieren diskutiert werden, aber auch die zum Teil problematische Einstufungs- und Begutachungspraxis durch den MdK. Wer es einmal erlebt hat weiß, man kann sehr aufgeschlossene, fähige, ethisch wirklich sehr gut handelnde Vertreter des MdK erleben, man kann aber auch das Gegenteil erleben. Solange es das Gegenteil an dieser Stelle gibt, glaube ich, haben wir eine ganze Menge zu tun. Deswegen sollten wir überlegen und diskutieren, was dort veränderbar ist. Wir würden aber auch gern mit Ihnen über die Möglichkeiten, wie man die heute bestehenden Modulabrechnungen verändern könnte, diskutieren. Sie wissen, in den Modulen, nach denen die Leistungen dann berechnet werden, klemmt ein mörderisches Problem. Wir würden aber auch mit Ihnen den Unterschied zwischen Geld- und Sachleistungen diskutieren wollen. Und ich werde es nicht aufgeben, noch einmal mit Ihnen zu diskutieren und den Versuch zu starten, nach der Einrichtung einer Pflegestufe 0.
Sie wissen, die Pflegestufe 0 ist problematisch im Sinne der Einordnung in die allgemeine Pflegeversicherung. Sie wissen aber, dass es Landesmöglichkeiten wie in Bayern auf dieser Ebene gibt, und Sie wissen auch, dass wir überlegen müssen, welche Hilfsangebote im häuslichen Bereich bei allen bestehenden, die aber nicht ausreichen, notwendig sind und es nicht letztendlich doch über die Pflegestufe 0 machbar wäre. Und wir würden auch gern mit Ihnen noch einmal über die Sinnhaftigkeit der Änderung des Ausführungsgesetzes in Bezug auf die künftige Fortschreibung des Landespflegeplans diskutieren. Da finden wir uns in trauter Gemeinsamkeit mit den Trägern der Wohlfahrtspflege. Es ist sicher nicht bei allen Fragen diese Gemeinsamkeit, aber bei vielen. Wenn Sie mit Ihrem Antrag tatsächlich zu dieser Diskussion auffordern wollten, dann finde ich das gut und wir möchten diese Fragen im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit mit Ihnen diskutieren und beantragen aus dem Grund die Überweisung an den entsprechenden Ausschuss. Wir haben aber eine Erwartungshaltung. Es reicht nicht aus, dass wir diskutieren und dann den Entwurf aus dem Staatsanzeiger nehmen. Ich würde mir schon wünschen, dass wir spätestens zu Beginn der Woche einen Entwurf haben, der uns heute nicht vorliegt, weil dann ist die Ausgangssituation für eine Debatte einfach entschieden besser. Danke.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der von der CDU kurzfristig in die Tagesordnung aufgenommene Antrag ist blinder Aktionismus und wird der Bedeutung und der Wichtigkeit für viele unserer Thüringer Bürgerinnen und Bürger, die auf Pflegeleistungen angewiesen sind, und deren Angehörigen nicht gerecht. Schade.
Allein der Titel in der Drucksache 3/1416 "4. Thüringer Landespflegeplan" ist irreführend. Es wird wohl bestenfalls eine Darstellung und das war eine Darstellung der Situation durch die Landesregierung. Für einen 4. Landespflegeplan liegt diesem hohen Haus noch nicht einmal ein einigermaßen verbindlicher Entwurf vor. Ich muss sagen, das ist wirklich ungeheuerlich. Es ist ein erneuter Beweis, wie arrogant mit den Abgeordneten in diesem Hause umgegangen wird.
In der Presse wurden mehrfach die statistischen Daten zur ambulanten und stationären Pflege, wie Zahl der Pflegebedürftigen, Zahl der Pflegeheime usw. in Thüringen veröffentlicht, so dass ich hier keine Zahlen nennen möchte. Wer dafür Interesse hat, kann sich die Pressemitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik, das ist die Nummer 45/2001, anschauen. Für uns von Interesse sind die Ziele, die durch den 3. Landespflegeplan erreicht wurden. Welche Ziele hat der 4. Landespflegeplan und was soll dementsprechend aus Erfahrungen des 3. geändert werden? Meine Damen und Herren, dazu ist unseres Erachtens ein Sofortbericht der Landesregierung allein nicht ausreichend. Wir schlagen deshalb auch vor, diesen Antrag Sofortbericht an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit zur weiteren Beratung aber erst bei Vorlage des 4. Landespflegeplans zu beraten. Wie unterschiedlich ist die Auffassung über Pflegebedarf, überhaupt über Pflegeheime, was erwartet den zu Pflegenden in einem Heim oder auch die Menschen, die mit so einem Menschen zusammenleben. Ich lebe jetzt über 30 Jahre in einem Hochhaus. Ich erlebe jetzt mit, ich sehe entweder meine Zukunft oder mein Ende. Die Menschen, die vor 30 Jahren mit eingezogen sind, geistern auf einmal nachts durchs Haus. Es weiß keiner, was tue ich mit diesen Leuten, wo schicke ich sie hin. Es sind so viele Informationen notwendig. Wie schaffen wir das? Frau Nitzpon und ich hatten ja am Mittwoch das Glück, eine Gruppe zu haben und haben uns die unterschiedlichsten Auffassungen hier anhören müssen, was man mit einem Pflegeheim so verbindet. Wir beide haben jedoch ganz positiv erst einmal aufgeklärt und auch versucht, sagen Sie uns Namen, nennen Sie uns entsprechende Einrichtungen und wie kann man sich informieren. Ich denke, das sollte in einem Ausschuss auch sehr gründlich beraten werden, wie schaffe ich es, den Menschen das auch als eine Einrichtung dann darzustellen, dass sie sagen, dort gehe ich gern hin und dort fühle ich mich
wohl. Ich habe jetzt eine Frau aus meinem Haus, die hier gegenüber in dem Heim ist, und ich mag dort überhaupt nicht hingehen, weil ich so betroffen bin, wenn ich sehe, so verbringt ein Mensch dann die letzten Tage oder letzten Monate seines Lebens. Ich denke, da haben wir viel zu tun und ich würde mir wünschen, dass wir das hier in dem Haus auch gemeinsam so tun. Danke.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, seit 1990 befasst sich die CDU-Fraktion dieses hohen Hauses sehr intensiv und nachhaltig mit der Situation im Alten- und Pflegeheimbereich. Wenn wir heute - 10 Jahre später - über den 4. Landespflegeplan diskutieren, dann ist dies schon ein eindrucksvoller Nachweis von einer erfolgreich geführten Politik sowohl hier seitens der Landes- aber auch seitens einer CDU-geführten Bundesregierung, meine Damen und Herren.