Herr Kollege, bitte schön, hier hat jede Partei das Recht, denke ich, das, wofür sie sich einsetzt, darzustellen, ob Ihnen das nun gefällt oder nicht.
Kurz nach der Wende haben wir sehr graue und triste Gebäude vorgefunden. Wenige Altenheime in kirchlicher Trägerschaft, die wenigstens ansatzweise ausgestattet waren und die Situation, Frau Thierbach, war meilenweit aber wirklich meilenweit entfernt von den heute üblichen Standards, die bereits als selbstverständlich empfunden werden.
Wenn heute darüber geklagt wird, muss ich schon auf diese Zustände hinweisen. Alte Menschen waren die Opfer einer Ideologie, die fast ausschließlich die Arbeitsfähigkeit der Menschen anerkannte. Wer nicht arbeiten konnte, war auch nichts wert. Geringe Renten, keine ambulante Versorgung in der eigenen Wohnung, notfalls wurden Pflegebedürftige, wenn es gar nicht mehr anders ging, abgeschoben in ein Heim. Das war die Lage, meine Damen und Herren. Gewiss gab es Menschen, die sich aufopferungsvoll engagierten, aber weder das Wirken der Volkssolidarität noch das der Kirchen konnten an diesen traurigen Verhältnissen grundlegend etwas ändern. Es gab wenige Krankenschwestern und viele ungelernte Kräfte, die in den Einrichtungen zwar mit sehr viel Engagement gearbeitet haben, aber der
Mangel an Qualifikation in der Pflege war nicht nur gravierend, nein, es waren sehr bittere Zustände, die so heute nicht mehr vorstellbar sind, und es ist beiden Kirchen eigentlich zu danken sowohl der evangelischen als auch der katholischen Kirche, die bereits in den 70er-Jahren begonnen haben, Altenpfleger beruflich auszubilden.
Frau Bechthum, ich habe sehr bewusst an diese Dinge hier erinnert, weil klar sein muss, was für ein Wandel sich jetzt vollzogen hat, weil klar sein muss, dass der Freistaat Thüringen mit seinen freien Trägern und Kommunen dieses Problem niemals hätte allein in so kurzer Zeit bewältigen können und weil klar sein muss, dass mit dem Artikel 52 Pflege-Versicherungsgesetz eine lebendige und glaubwürdige Solidarität hier in vorbildlicher Weise zum Ausdruck kommt. 80 Prozent Bundesmittel - und Frau Präsidentin mit Ihrer Erlaubnis möchte ich einmal zitieren den Abs. 3 des Artikel 52: "Die Mittel zur Finanzierung der Investitionen werden nach In-Kraft-Treten der Leistungen zur stationären Pflege wie folgt aufgebracht:
1. Vom Bund im Jahr 1996 in Höhe von 400 Mio. DM, in den Jahren 1997 bis 2001 in Höhe von jährlich 800 Mio. DM und im Jahr 2002 in Höhe von 720 Mio. DM." Wir wissen, dass sich dieses Programm etwas hinausgezögert hat, weil natürlich der Aufbau nicht ganz so schnell vollzogen werden konnte, so dass es jetzt bis 2004 ein Stück gestreckt ist.
2. Von allen Ländern, die auch hier Gelder aufbringen mussten, insgesamt gesehen muss man sagen, 6,4 Mrd. DM hat hier der Bund zur Verfügung gestellt, 1,3 Mrd. die Länder und das ist doch mal ein Verhältnis, was subsidiär gerechtfertigt war und wo man das Engagement des Bundes hier durchaus noch einmal hervorheben muss.
Herr Minister, Sie haben Herrn Blüm genannt; lassen Sie mich auch auf das Wirken von Frau Hannelore Rönsch kurz eingehen, die als Seniorenministerin nach der Wende hat ein Gutachten anfertigen lassen, und das Ergebnis dieses Gutachtens war es, dass über 2 Mrd. DM nötig waren, um hier in Thüringen die Heime wenigsten auf den Stand der Heimmindestbauverordnung zu bringen. Und das möchte ich hier doch noch mal ins Gedächtnis zurückrufen, bevor wir hier über andere Dinge reden.
Aber, meine Damen und Herren, ich trete persönlich und auch meine Fraktion dafür ein, dass alte Menschen nicht gleichzusetzen sind mit kranken und pflegebedürftigen Menschen. Denn wir erleben eine äußerst aktive ältere Generation und der Ruhestand bedeutet für sie keineswegs sich auszuruhen. Lebenslanges Lernen, das Einbringen von Erfahrungen, die Kompetenz in geeigneter Weise der Gesellschaft zur Verfügung zu stellen, das haben viele ältere Menschen bereits gelernt und das tun sie in ganz aktiver Weise. Und jeder Mensch kann dazu beitragen, dass auch
Altern gelingt, wobei natürlich körperliche und geistige Aktivität sehr wichtige Voraussetzungen dafür sind. Der berühmte Arzt Hippokrates, der von 460 bis 377 vor Christus lebte, hat es einmal so ausgedrückt: "Alle Teile des Körpers, die zu einer Funktion bestimmt sind, bleiben gesund, wachsen und haben ein gutes Alter, wenn sie mit Maß gebraucht werden und in den Arbeiten, an die jeder Teil gewöhnt ist, geübt zu werden. Wenn man sie aber nicht braucht, neigen sie eher zu Krankheiten, nehmen nicht zu und altern vorzeitig." Viele Philosophen der Antike und auch der Wiener Arzt von Swiethen im 18. Jahrhundert haben sich dieser Thematik gewidmet. Und gerade in einer Gesellschaft, die älter wird, dieses Phänomen der alternden Gesellschaft - hier tut die Politik sehr gut daran, dieser Tendenz im Zusammenhang mit Zukunftspolitik auch wirklich Rechnung zu tragen. Wir müssen diese Problematik mit in den Blick nehmen, aber natürlich, und auch das darf man nicht verschweigen, hängt Alter auch zusammen mit Pflegebedürftigkeit, mit Hinfälligkeit, mit Behinderung und mit Leiden und Tod. Und das sind Dinge, meine Damen und Herren, auch die dürfen nicht verschwiegen werden. Sie dürfen einfach nicht tabuisiert werden, sondern sie erfordern einen menschlichen Umgang. Die Ressourcen in der Familie und in der Nachbarschaft müssen gestärkt werden und auch zu diesem Teil trägt das Pflegeversicherungsgesetz ganz entscheidend bei, indem es nämlich die ambulanten Leistungen und die Pflegeleistungen der Familie unterstützt. Wenn man sich den 4. Landespflegeplan, diesen Entwurf, betrachtet, dann sieht man, dass er gekennzeichnet ist von einer vollstationären Dauerpflege. Hier haben wir zu verzeichnen, dass vorwiegend die Pflegestufen 2 und 3 in den Pflegeheimen sind, so ungefähr 75 Prozent, und dass sie auch ein hohes Durchschnittsalter verzeichnen. Ähnlich sieht es bei der Tagespflege aus, während die Kurzzeitpflege zu einem großen Teil von Pflegestufe 1 beinhaltet ist. Es gibt bei der Heimaufnahme, bei der vollstationären Aufnahme Wartelisten von ca. 1.000 Personen, die auf einen Pflegeheimplatz warten. Als Grund wird häufig angegeben, 47 Prozent, da sind die Familienangehörigen einfach überfordert mit der Situation, und 5 Prozent geben an, keine Angehörigen zu haben. Also diese Frage, dass die Familie nicht oder nur unzureichend pflegen kann, ist der Hauptgrund, weshalb ältere Menschen in ein Pflegeheim gehen. Ich denke, wir tun gut daran, die pflegenden Angehörigen so zu stärken und zu unterstützen, damit die Last nicht zu groß für sie wird.
Frau Thierbach, Sie haben darauf hingewiesen, dass die an Demenz Erkrankten auch in die Pflegeversicherung einzubeziehen sind; dem kann man aus fachlicher Sicht eigentlich nur zustimmen. Und, Herr Minister Dr. Pietzsch, Sie planen ja ab dem Jahr 2002 ein eigenes Programm zu machen für Angehörige, die an Demenz Erkrankte pflegen, um sie zu stärken und weiterzubilden. Ich möchte Sie einfach von dieser Stelle aus bitten, dieses Programm so vorzubereiten, damit es zügig umgesetzt werden kann, denn, ich denke, der Bedarf ist hier ganz besonders hoch.
Darüber hinaus ist der Versorgungsgrad an ambulanter Pflege, an Tages- und Kurzzeitpflege - hier sollten wir auch sehr genau hinschauen, sollten den Bedarf prüfen und gegebenenfalls auch ausbauen. Und etwas, was ich auch sehr positiv empfinde, sind die eingestreuten Tagespflegeplätze in vollstationären Einrichtungen, also die Verknüpfung von ambulant und stationär, hier haben wir, denke ich mal, die Möglichkeit auch Synergieeffekte zu erzeugen bei den insgesamt 234 Pflegeeinrichtungen, die wir hier in Thüringen haben. Zurzeit befinden sich davon 22 in der Planung und weitere 40 Pflegeheime befinden sich im Bau. Der Versorgungsgrad in den einzelnen Regionen, in den kreisfreien Städten und Landkreisen ist durchaus unterschiedlich zu betrachten. Bei den kreisfreien Städten liegt er durchschnittlich bei einem Grad von 5,5, bei den Landkreisen von 3,5. Sie sehen also, dass auch gerade die Heimpflege eigentlich vor einer schwierigen Situation steht, wenn immer stärker ganz alte Menschen, die sehr schwer pflegebedürftig sind, in die Heime eingewiesen werden. Es gibt einen Diskussionsbedarf sicherlich über die flächendeckende Versorgung hier in Thüringen. Wir können, meine ich, auch in dieser Debatte jetzt hier nicht auf die einzelnen Landkreise eingehen und es tut mir auch irgendwo Leid, dass Sie den Entwurf nicht hatten, das ist keine böse Absicht gewesen,
(Zwischenruf Abg. Thierbach, PDS: Seit wann denn das? Nicht mal nach einem Anruf kriegt man ihn. Seit wann sind Sie denn da zuständig für das Ministerium?)
sondern - also, mit mir haben Sie jedenfalls nicht gesprochen, Frau Thierbach, bin ich auch nicht, nein. Aber, ich denke mal, wir könnten uns nicht nur anschließen, sondern wir hätten auch beantragt, dass wir diesen Sofortbericht und den Bericht der Landesregierung und diesen Antrag auch im Ausschuss weiterberaten. Das würde ich auch hier namens meiner Fraktion beantragen, denn es ist sehr wichtig, dass wir uns auch im Detail mit den Dingen befassen. Darüber hinaus ist sicher jeder Wahlkreisabgeordnete gut beraten, sich vor Ort auch um die Dinge zu kümmern, denn ich meine, es ist dringend notwendig, dass wir das zügig umsetzen. Und, Frau Thierbach, für die Stadt Erfurt, das wissen Sie doch sicherlich auch als Stadträtin, dass wir hier schon gute Lösungen gefunden haben. Dass das Heim am Roten Berg saniert wird, das dürfte Ihnen doch wohl, glaube ich, auch bekannt sein. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Abgeordnete Arenhövel, der Abgeordnete Nothnagel hatte vor Frau Thierbach wohl schon signalisiert, dass er Ihnen am Ende eine Frage stellen möchte, und die Frau Thierbach jetzt auch. Gestatten Sie das?
Danke. Frau Arenhövel, Sie haben hier ständig Zahlenmaterial zitiert. Ich hätte gern die Quelle gewusst, das kenne ich so nicht. Die zweite Frage betrifft das SGB XI. Das ist ja nun nicht unbedingt für behinderte Menschen vorgesehen, man hat die hier völlig vergessen, es ist nur für alte Menschen gedacht. Wie sehen Sie das mit den Assistenzmodellen hier in Thüringen, dass das endlich in die Gänge kommt, dass Assistenz auch in Thüringen möglich ist und nicht nur die klassische Pflege im Heim? Wir haben ja nun mal den Grundsatz: ambulant vor stationär. Wie sehen Sie das?
Das Zahlenmaterial habe ich zum Teil aus dem Entwurf des 4. Landespflegeplans, aber ich beschäftige mich darüber hinaus auch mit anderer weiterführender Literatur über die gerontologische Praxis, schon allein aus beruflichen Gründen. Und was die Frage der Behinderten anbetrifft, ich denke, wir werden dazu Gelegenheit haben, in den Ausschüssen zu diskutieren. Ich bin der Meinung, dass Assistenz sicherlich ein lohnenswertes Thema ist, worüber wir reden sollten. Frau Thierbach?
Ihr Wissen fasziniert mich immer wieder über die Herkunft. Sie sprachen über den Stadtrat in Erfurt. Ist Ihnen bekannt, dass die Ausschuss-Sitzung zu den Problemen, die Sie eben benannt haben, erst nächste Woche auf Antrag der PDS-Fraktion stattfinden wird?
Frau Thierbach, ich bin zwar nicht im Erfurter Stadtrat, aber auch als Wahlkreisabgeordnete befasse ich mich auch von mir aus aus eigener Initiative mit den Dingen.
Frau Abgeordnete, gestatten Sie eine weitere Nachfrage? Keine weitere Nachfrage. Es ist eine Wortmeldung signalisiert von Frau Abgeordneter Dr. Kraushaar, CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, nur ganz kurz. Ich bin erschüttert, drei Frauen, drei Mütter, Vertreter unserer drei Fraktionen sprachen hier vorn und nicht eine hat erwähnt, wo die größte Lücke in der Pflegeversicherung liegt - die Pflege von Kindern, und zwar nicht von gesunden Kindern, sondern von behinderten Kindern.
Wir haben eine ganz große Lücke und ich will nicht hoffen, dass mir einer die Antwort gibt, die mir ein versierter Jurist in Göttingen gab: "Ja, die Kinder muss man doch pflegen, die sind doch gar nicht selbstständig." Aber ich glaube, ein fünfjähriges Kind noch windeln zu müssen, das ist nicht im Normbereich.
Und das ist zu wenig berücksichtigt. Ich habe daraufhin den Herrn Ministerialdirigenten Hauschild und noch einen Arzt vom Bundesgesundheitsministerium in Heiligenstadt gehabt. Wir haben zusammen mit dem MDK UnstrutHainich-Kreis, wo die Frau Dr. Scherf die Kinderärztin ist, diese Begutachtung gemacht. Dort haben wir diese Dinge eingebracht und ich will hoffen, dass das auch wirklich mit eingearbeitet wird.
Seitens der Abgeordneten liegen keine weiteren Redemeldungen vor. Minister Dr. Pietzsch noch einmal.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, der Antrag der Fraktion der CDU ist ein Antrag, über den Stand des Landespflegeplans zu berichten. Ich glaube, das ist ein legitimes Anliegen, ganz abgesehen davon, ob dieser Landespflegeplan bereits allgemein bekannt ist oder ob der nicht bekannt ist. Gerade wenn er nicht bekannt ist, ist es ein legitimes Anliegen, etwas darüber zu erfahren.
Ich denke, das ist nicht schlechtzureden. Frau Abgeordnete Johanna Arenhövel, herzlichen Dank für die Erinnerung an den Namen Hannelore Rönsch, die die Analyse über die Alten- und Pflegeheime in den neuen Bundesländern gemacht hat und die zu einem verheerenden Ergebnis gekommen ist. Eine ihrer ersten Reaktionen, noch bevor das Pflegeversicherungsgesetz eingeführt war,
ist die Gründung der Stiftung "Daheim im Heim" gewesen, um die größten Probleme abzubauen, um etwas Farbe in unsere Alten- und Pflegeheime zu bringen, um eventuell da und dort einen Treppenlift anzubauen, damit auch Alte und Behinderte die Stockwerke überwinden können, um überhaupt mal wieder nach langer Zeit rauszukommen. Und, meine Damen und Herren, ich habe hier die Altenund Pflegeheime mit besucht, die dann eine Zuwendung bekommen haben. Da waren es manchmal 10.000 und 20.000 und 50.000 DM, mit denen man das Leben unserer älteren Mitbürger wesentlich verbessern konnte. Und wenn man dieses gesehen hat, ich glaube, dann wird einem umso mehr deutlich, welchen Riesenfortschritt wir in den letzten Jahren gemacht haben. Wir werden 2004 - ich sage diese Zahl noch einmal - über 12.000 Heimplätze saniert oder neu gebaut haben. Das sind 75 Prozent der Heimplätze von 15.300, die unsere Planung vorsieht. Frau Abgeordnete Thierbach, Sie können sich vielleicht auch noch erinnern, wir haben 1991/1992 etwa 16.000 Heimplätze in Thüringen gehabt. Es wurde nachgewiesen, dass von diesen 16.000 Heimplätzen etwa 2.000 Heimplätze fehlbelegt sind mit Behinderten, die eigentlich nicht in ein Alten- und Pflegeheim gehören, sondern die eigentlich der Eingliederungshilfe bedurften. Wir haben dann Planungen gemacht im Rahmen des Pflegeversicherungsgesetzes und sind zu einer Zahl gekommen von etwa 10.000 bis 12.000 Heimplätzen, die wir in Thüringen brauchen würden, gemessen am Anteil der älteren Bevölkerung, der Bevölkerung über 65 Jahre. Die Planung geht unterdessen auf etwa 15.500. 15.500 Heimplätze sind nicht die Plätze, die jetzt zur Sanierung von den Trägern oder von den Kommunen angemahnt werden, sondern es sind Planungsgrößen. In diesen Heimplätzen, Frau Abgeordnete Thierbach, sind auch die Plattenheime, die Plattenbauten, die vielleicht im Augenblick noch nicht in die Realisierung der Finanzierung und der Planung eingebunden sind. Also, diese 3.300, die uns noch fehlen, da sind die Heime, von denen Sie gesprochen haben, die Heimplätze genau mit dabei. Meine Damen und Herren, die Plattenbauten sind also nicht zurückgestellt. Die Mittel, die von Brandenburg an uns gegangen sind, deswegen ist ja dieses ganze Programm, was eigentlich bis zum Jahre 2003 ausgelegt war, bis ins Jahr 2004 verschoben worden. Das ist ja ein Gesamtinvestitionsprogramm mit einer Gesamtinvestitionssumme von etwa 8 Mrd. DM gewesen. Diese Gesamtinvestitionssumme bezog sich auf die Jahre 1995 bis zum Jahre 2003. Da die Länder bei der Planung der Heimplätze bzw. der -bauten gar nicht so schnell sein konnten, dass sie im Jahre 1995 schon in Größenordnungen Geld abgefordert haben, hat sich dieses Geld angesammelt und deswegen wird es verschoben. Es ist durchaus möglich, dass ein Land mehr Geld abruft in einem Jahr, weil es mit der Planung weiter ist als ein anderes Land. An der Gesamtsumme des Investitionsprogramms bis einschließlich 2004 wird sich nichts ändern. Es kann sich etwas an den Jahresscheiben ändern - wenn ich im Jahr 2003 20 Mio. DM mehr oder im Jahr 2001 20 Mio. DM mehr gebraucht habe, dann sind die natürlich im Jahr 2004 nicht mehr da oder im Jahr 2003, denn ich habe sie ja schon abgerufen -, aber an der Zahl der über dieses Programm sanierten Plätze
Meine Damen und Herren, ich denke, wir sollten hier wirklich zur Kenntnis nehmen und dankbar sein, dass in einer gemeinsamen Anstrengung von Bund und Ländern in kurzer Zeit die Struktur unserer Alten- und Pflegeheime wesentlich verbessert werden konnte. Und ich sage es noch einmal, auch ich stehe dazu, dass wir in den ersten Jahren Prioritäten gesetzt haben. Die Prioritäten in den ersten Jahren hießen: Sanierung der Krankenhäuser - das besteht auch noch fort -, Einrichtung von Werkstätten für Behinderte - wer jemals die Einrichtungen für Behinderte gesehen hat, die wir aus der DDR-Zeit übernommen haben, wo kaum Förderung für Behinderte stattfand, der wird dieses nachvollziehen können.
Lieber Herr Abgeordneter Nothnagel, im Arbeitsmarkt waren die integriert, die noch arbeiten konnten, aber es gibt Behinderte in Werkstätten für Behinderte, die bekommen sie auf dem Arbeitsmarkt nicht unter, die haben sie auch zu DDR-Zeiten nicht auf dem Arbeitsmarkt untergebracht. Die sind nicht mehr förderfähig gewesen, wie es damals so schön hieß, meine Damen und Herren. Das wollen wir auch nicht vergessen.
Und die dritte Personengruppe, die im Vordergrund stand, waren unsere älteren Bürger, die ein Leben lang gearbeitet haben, die 45 Jahre um den Lohn ihrer Arbeit betrogen worden sind und denen wir möglichst bald einen angenehmen und würdevollen Lebensabend gestalten konnten. Und, ich denke, da sind wir ein gutes Stück vorangekommen und daran wollen wir auch weiter arbeiten. Herzlichen Dank.
Weitere Redemeldungen liegen nicht vor. Alle Fraktionen haben die Fortberatung im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit beantragt, auch die Fraktion, die die Aussprache zu dem Bericht verlangt hat. Demzufolge können wir über diesen Antrag abstimmen.
Wer der Fortberatung im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gibt es Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist auch nicht der Fall, so dass eine Fortberatung im Ausschuss erfolgt.
Ich stelle fest, dass das Berichtsersuchen gemäß § 106 Abs. 2 der Geschäftsordnung erfüllt ist, sofern kein Widerspruch angemeldet wird. Es wird keiner angemeldet.