Protokoll der Sitzung vom 05.04.2001

brüche gegeben in der Auseinandersetzung mit der Polizei, die dieses gerechtfertigt haben.

Gibt es weitere Nachfragen aus dem Plenum? Nein, das ist nicht der Fall. Danke, Herr Minister Köckert.

Wir kommen zur nächsten Frage, eine der Abgeordneten Frau Klaubert in Drucksache 3/1413. Bitte, Frau Abgeordnete.

Abbau finanzieller Mittel im Bereich Jazzmusik

In einem Schreiben vom Februar 2001 weist die Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) "Jazz in Thüringen e.V." darauf hin, dass das bisher zur Verfügung gestandene Budget beschnitten wurde.

Ich frage die Landesregierung:

1. In welchem Umfang und in welcher Höhe wurden Fördermittel für die LAG "Jazz in Thüringen e.V." in den Jahren 1998 bis 2000 bereitgestellt?

2. Welche Mittelkürzungen sind in 2001 und 2002 vorgesehen?

3. Welche Ursachen gibt es für die Mittelkürzungen?

4. Welche Auswirkungen sieht die Landesregierung hinsichtlich kultureller Projekte im Bereich Jazz?

Bitte schön, Frau Ministerin Schipanski.

Im Namen der Landesregierung beantworte ich die Frage wie folgt:

Zu Frage 1: Die Landesarbeitsgemeinschaft Jazz erhielt folgende Landesförderungen: 1998 - 90.000 DM, 1999 150.000 DM, im Jahr 2000 - 120.000 DM.

Zu Frage 2: Im Bereich der Projektförderung kann nicht von Mittelkürzungen gesprochen werden, vielmehr ist in jedem Jahr nach konkreten Anträgen eine Förderentscheidung zu treffen. Die Förderentscheidung der Landesregierung erfolgt nach Beratung mit Expertenbeiräten. Bei der Entscheidungsfindung im Bereich Musik gehörte der Vorstandsvorsitzende der Landesarbeitsgemeinschaft Jazz dem entsprechenden Expertengremium an. Bei seiner Förderempfehlung zur Jazz-Entwicklung in Thüringen hat der Beirat Musik auch berücksichtigt, dass Thü

ringen Ende Mai Gastgeber der Bundesbegegnung "Jugend jazzt" ist, dem wichtigsten Nachwuchswettbewerb in diesem Jahr. Die Landesarbeitsgemeinschaft Jazz erhält für ihre Projekte im Jahr 2001 80.000 DM Landesförderung. Hinzu kommen 50.000 DM für die Ausrichtung der Bundesbegegnung "Jugend jazzt", insgesamt also 130.000 DM. Für das Jahr 2002 wird die Förderentscheidung im Dezember 2001 getroffen.

Zu Frage 3: Für die Jazz-Förderung in Thüringen stehen 2001 nicht weniger Mittel zur Verfügung als im Jahr 2000.

Zu Frage 4 ist die Antwort: keine Auswirkungen.

Es gibt eine Nachfrage. Bitte, Frau Abgeordnete.

Ich hatte ja der Anfrage den Brief der LAG Jazz in Thüringen beigelegt und frage nun nach: Woher wird denn die Auffassung kommen, dass man es mit Mittelkürzungen für 2001 zu tun hat?

Ich hatte Ihnen hier verlesen, welche Mittel dazu zur Verfügung stehen, und ich kann nach den Zahlen, die mir vorliegen, die Auffassung einfach nicht teilen.

Gibt es weitere Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Danke, Frau Ministerin.

Wir kommen zur nächsten Frage in Drucksache 3/1428. Frau Abgeordnete Bechthum, bitte schön.

Initiativen der Thüringer Landesregierung zur Umsetzung des Rechts der Kinder auf gewaltfreie Erziehung

Seit dem 8. November 2000 ist das Gesetz zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung und zur Änderung des Kindesunterhaltsrechts mit Artikel 1 Nr. 3 und Artikel 3 in Kraft getreten. Thema am 8. Februar 2001 in der Sendung des MDR 1 Radio Thüringen "Experten antworten" war die Berliner Kampagne "Mehr Respekt vor Kindern".

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie viele Kindesmisshandlungen sind in Thüringen 1998 bis 2000 bekannt geworden und wie viele wurden davon gerichtlich geahndet?

2. Teilt die Landesregierung die Meinung der Experten, wer in seiner Kinderzeit Gewalt sowohl in körperlicher als auch in Form seelischer Misshandlung erlebt hat, ist später auch eher bereit, erlebte Gewalt an anderen auszuüben?

3. Welche Initiativen zur Umsetzung einer gewaltfreien Erziehung hat die Landesregierung bisher gestartet und welche sind für die Zukunft geplant?

4. Wie wird auf kommunaler Ebene durch Familienzentren, Elternkurse usw. das Recht auf gewaltfreie Erziehung gefördert?

Bitte, Herr Minister Pietzsch.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich beantworte die Anfrage für die Landesregierung wie folgt:

Die Zahlen, die ich Ihnen gebe, ergeben sich aus der polizeilichen Kriminalstatistik und die hat gewisse Definitionen, die man dabei beachten muss. Ich werde kleine Erläuterungen dazu geben.

Zu Frage 1: Die Kindesmisshandlungen stellen in der polizeilichen Kriminalstatistik eher einen unbestimmten Rechtsbegriff dar. Darunter fallen sexueller Missbrauch von Kindern, Misshandlung von Schutzbefohlenen, vorsätzliche gefährliche und schwere Körperverletzung sowie vorsätzliche leichte Körperverletzung. In diesen Bereich der Körperverletzungen fallen aber auch, das muss man berücksichtigen, Rangeleien oder Schlägereien unter Jugendlichen selbst, die hier ihren Niederschlag finden. Insgesamt in diesem Bereich sehen die Zahlen für die Jahre 1998/1999/2000 folgendermaßen aus: Insgesamt 1.917 Fälle im Jahre 1998, 1.674 Fälle im Jahre 1999 und 1.679 Fälle im Jahre 2000. Dabei Misshandlungen von Kindern - jetzt bleibe ich einmal bei 2000 - 54, sexueller Missbrauch 640 - das ist beachtlich - und was die gefährliche und schwere Körperverletzung und vorsätzliche und leichte Körperverletzung angeht, insgesamt 250 gefährliche und schwere Körperverletzungen und 736 vorsätzliche leichte Körperverletzungen. Ich betone aber, dass bei diesen Körperverletzungen nicht nur Misshandlungen von Erwachsenen an Kindern, sondern dass auch Körperverletzungen unter den Kindern dabei mit einbezogen sind. Über die Ahndung all dieser Fälle insgesamt gibt es keine Angaben. Insgesamt sind für Thüringen keine über dem Bundesdurchschnitt vorliegende Ausmaße feststellbar.

Zu Frage 2 - ob die Landesregierung die Meinung der Experten teilt, wer in seiner Kindheit Gewalt sowohl in körperlicher als auch in Form seelischer Misshandlung erlebt hat, ist später eher bereit, erlebte Gewalt an anderen auszuüben. Diese Aussage ist etwas umstritten. Man sollte dieses nicht so formulieren, dass Experten darin einig sind. Es gibt durchaus sehr unterschiedliche Auffassungen auch unter Experten. Ich würde es auch ganz bewusst nicht so stehen lassen, denn das stigmatisiert eigentlich diejenigen, die in ihrer Kindheit Gewalt erfahren haben, als die, dass sie besonders geneigt sind, später selbst Gewalt auszuüben. Das kann man wohl nicht so generell stehen lassen. Gewalt in der Kindheit muss also nicht automatisch dazu führen, dass die Opfer später selbst gewalttätig werden. Umgekehrt gibt es auch Gewalttäter aus so genannten guten Elternhäusern, die selbst eine harmonische Kindheit erlebt haben.

Zu Frage 3: Erziehung ist zunächst natürlich in erster Linie Aufgabe der Eltern. Allerdings hat hier auch die Landesregierung eine wichtige ergänzende Funktion. Familienergänzend nehmen Kindergarten, Schule und Jugendhilfeeinrichtungen diese Aufgaben bei uns in Thüringen wahr. Durch das Landesjugendamt werden Fortbildung für Fachkräfte aus diesen Bereichen angeboten, die sich speziell mit dem Thema "Gewalt in der Familie" beschäftigen. Eine Arbeitsgruppe "Kooperation Jugendhilfe/Schule" untersucht derzeit unter Hinzuziehung der Landeselternvertretung und des Städte- und Gemeindebundes Möglichkeiten einer besseren Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule, bei der auch die Gewaltprävention, unter anderem durch Einbeziehung der Eltern, berücksichtigt wird. Die Landesregierung wertet auch hierzu gerade die Ausschreibung für ein Modellprojekt zur Gewaltprävention im frühen Kindesalter aus.

Zur Frage 4: Die Träger von Bildungsmaßnahmen und auch von Familienbildungsmaßnahmen, die anteilmäßig durch das Land gefördert werden, räumen dem Thema "Gewaltprävention" einschließlich gewaltfreie Erziehung einen hohen Stellenwert ein. Insgesamt fördert ja die Landesregierung Familienbildungsmaßnahmen und in diesen Familienbildungsmaßnahmen sind Fragen der Gewaltprävention besonders beteiligt - 450.000 DM jeweils in den Jahren 2001/2002 unseres Haushaltsplans.

Auf die in den Kommunen bestehende Frauenhaus- und Kinderschutzwohnung, denke ich, ist nicht noch einmal hinzuweisen. Ich habe im Laufe des heutigen Tages darauf hingewiesen. Wir haben viele Fortbildungsmaßnahmen gemeinsam mit Kultusministerium, mit Justizministerium und Innenministerium, da gibt es ja auch diese entsprechende Information über gemeinsame Maßnahmen zur Gewaltprävention, auf die ich ausdrücklich hinweisen möchte. Wir führen gemeinsame Veranstaltungen in diesem Rahmen durch.

Es gibt eine Nachfrage. Bitte, Frau Abgeordnete Bechthum.

Welche Möglichkeiten sehen Sie, Herr Minister Pietzsch, Fernsehen und auch Presse zu sensibilisieren, um die Umsetzung dieses Gesetzes, erst einmal, dass es ein Gesetz ist, das wissen ja die meisten überhaupt nicht, in die Öffentlichkeit zu bringen und auch damit mehr Menschen zu erreichen? Der WDR zum Beispiel macht das. Ich habe da schon mehrere Werbespots in dieser Form gesehen, aber die Chancen haben Sie ja eher noch als Landesregierung.

Wir werden dieses mit den Vereinen und Verbänden, die sich in Sonderheit damit befassen, erörtern und werden dort gemeinsame Aktionen durchführen. Ich gebe Ihnen Recht, dass von Seiten der Medien vielleicht noch mehr Information betrieben werden könnte.

Es gibt eine weitere Nachfrage. Bitte schön, Frau Abgeordnete.

Im März ist in Bayern eine Stiftung "Bündnis für Kinder gegen Gewalt" gegründet worden und ich denke, das hat man ja mit einem Hintergrund getan. Könnte man sich vorstellen, in Thüringen eine ähnliche Einrichtung zu schaffen oder auch so eine Stiftung, um den Stellenwert zu erhöhen?

Ja, sehen Sie, da sind wir bei der vorigen Frage. Wenn ich Ja sage, legen Sie mich gleich wieder fest, in welchem Jahr ich es machen will. Lassen Sie uns das in Ruhe prüfen.

Weitere Nachfragen sehe ich jetzt nicht. Vielen Dank.

Ich bitte im Namen meiner Fraktion um Überweisung an den Gleichstellungsausschuss.

Das werden wir jetzt abstimmen. Wer für die Überweisung an den Gleichstellungsausschuss stimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Ja, das nötige Quorum ist erreicht. Vielen Dank. Die Frage ist überwiesen. Wir kommen zur Frage in Drucksache 3/1438. Frau Abgeordnete Dr. Klaubert, bitte schön.

Fachtagung des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) in der Bauhaus-Universität Weimar

Die Bauhaus-Universität Weimar war bis zum 14. März 2001 Gastgeber für den DAAD. Beraten wurde zum Ausländerstudium in Deutschland. Es sollte diesbezüglich eine Stellungnahme an die Minister in Bund und Ländern verabschiedet werden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie schätzt die Landesregierung die derzeitigen Studien- und Aufenthaltsbedingungen für ausländische Studierende ein?

2. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, den Hochschulstandort Thüringen für ausländische Studierende attraktiver zu machen?