Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich antworte für die Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Der in der Mündlichen Anfrage genannte § 9 Abs. 1 - Abs. 1, da weise ich besonders drauf hin - wurde im Rahmen des Haushaltsbegleitgesetzes 2001/2002 nicht geändert. Auf der Grundlage von § 9 Abs. 1 Thüringer Ausführungsgesetz zum Pflege-Versicherungsgesetz wurden im Haushaltsjahr 2000 insgesamt 53 Pflegeeinrichtungen gefördert. Frau Abgeordnete, Ihre Zustimmung vorausgesetzt, werde ich Ihnen die Einzelauflistung schriftlich zureichen. Ist es recht? Danke. Bitte? Wollen Sie nicht?
Zu Frage 2: Die Ausreichung der Fördermittel erfolgte auf der Grundlage der Thüringer Landeshaushaltsordnung jeweils für den Zeitraum des Haushaltsjahres. Damit erübrigt sich Frage 3.
Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Damit ist die Frage beantwortet. Wir kommen zur Frage in Drucksache 3/1465. Herr Abgeordneter Schwäblein, bitte schön.
Eine bis dahin unveröffentlichte Studie des Wissenschaftsrates über die an deutschen Hochschulen bis zur Erreichung des Diploms bzw. Staatsexamens erforderlichen Semester wurde kürzlich durch den Spiegel bekannt gemacht.
2. Welche Ergebnisse wurden von den Thüringer Hochschulen im Vergleich zu anderen bundesdeutschen Hochschulen erreicht?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, für die Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schwäblein wie folgt:
Zu Frage 1: Die im "Spiegel", Ausgabe 12/2001, veröffentlichte Rangliste geht, wie Herr Abgeordneter Schwäblein bereits ausgeführt hat, auf eine Umfrage des Wissenschaftsrates zurück. Diese Umfrage erstreckte sich auf alle Universitäten und gleich gestellten Hochschulen der Bundesrepublik Deutschland. Die Liste liegt uns vor und ich kann sie Ihnen gegebenenfalls in Gänze zur Verfügung stellen.
Zu Frage 2: In der genannten Ausgabe des Spiegels sind hauptsächlich die zahlenmäßig großen Studiengänge vertreten. Die Thüringer Hochschulstandorte Erfurt, Ilmenau, Jena und Weimar schneiden hinsichtlich der Fachstudiendauer in der Zusammenstellung des Wissenschaftsrates bemerkenswert gut ab. Ich greife hier einige Beispiele heraus: Platz 1 von 23 für das Fach Pharmazie, Platz 1 von 9 für Erziehungswissenschaft, Platz 2 von 49 für Phy
sik, Platz 3 von 31 für Anglistik/Amerikanistik, Platz 3 von 41 für Rechtswissenschaft, Platz 3 von 40 für Psychologie, Platz 3 von 30 für Zahnmedizin, Platz 4 von 36 für Humanmedizin, Platz 4 von 45 für Biologie und Platz 4 von 48 für Chemie allein jetzt an der FriedrichSchiller-Universität in Jena. Ich glaube, das sind beachtliche und erfreuliche Ergebnisse.
Hervorzuheben sind hier auch die Ergebnisse in der Ausbildung für das Lehramt an Gymnasien: Platz 1 von 14 für Geschichte, Platz 1 von 32 für Germanistik, Platz 1 von 17 für Sport und die TU Ilmenau belegte den ersten Platz von 24 für Maschinenbau, den ersten von 12 für Wirtschaftsingenieurwesen, den zweiten von 12 für Wirtschaftsinformatik und den siebten von 27 für Elektrotechnik.
An der Bauhaus-Universität Weimar sind der erste Platz von 13 für Architektur, der erste von drei für Grafikdesign und Kommunikationsgestaltung sowie der zweite Platz von 18 für Bauingenieurwesen zu verzeichnen.
Die Hochschule für Musik Franz Liszt in Weimar belegte Platz 1 von 6 für Orchestermusik. Die inzwischen in die Universität Erfurt integrierte Pädagogische Hochschule Erfurt schnitt im Studienfach Erziehungswissenschaften mit dem ersten Platz von 37 und für das Lehramt an Grundschulen mit Platz 3 von 15 ab.
Zu Ihrer Frage 3: Die aufgeführten Studiendaten zeigen eine hervorragende Platzierung der Thüringer Hochschulen. Ich möchte darauf hinweisen, dass in der Regelstudienzeit für die Ingenieurstudiengänge ein Praxissemester integriert ist. Dies ist einmalig in der Bundesrepublik Deutschland und wertet die vorderen Platzierungen noch einmal auf. Die Landesregierung führt das sehr gute Abschneiden im Ranking auf die konsequente Umgestaltung der Studiengänge im Rahmen der Umstrukturierung der Thüringer Hochschulen von 1990 bis 1992 zurück. Studienordnungen und Prüfungsordnungen sind klar strukturiert und überschaubar. Die Studienangebote sind aufeinander abgestimmt und ermöglichen somit ein zügiges Studium. Hervorzuheben ist ferner, dass einzelne Hochschulen Prüfungsperioden zu Beginn und Ende jedes Semesters anbieten, so dass studienzeitverlängernde Wartezeiten bei notwendigen Wiederholungsprüfungen vermieden werden. Ebenso ist das hohe Engagement der Dozenten und wissenschaftlichen Mitarbeiter in der Lehre und bei der Betreuung der Studierenden zu nennen. Dies gilt sowohl für die übergeleiteten Lehrkräfte als auch für die aus den alten Bundesländern neu hinzugekommenen. Großer Wert wurde im Rahmen der Berufungen auf hoch qualifizierte Dozenten und Mitarbeiter gelegt, die in Lehre - das betone ich -, in Lehre und Forschung ausgewiesen waren. Die somit entstandene Verflechtung des wissenschaftlichen Personals wirkte sich positiv auf die Qualität der Lehre und der Forschung aus. Auf diese Weise konnten auch die Herausforderungen neuer Studienordnungen und Studiengänge mit Erfolg angenommen werden. An den Thüringer Hochschulen ist somit eine dynamische und
leistungsorientierte Arbeitsatmosphäre entstanden, in der die Lehre einen besonderen Stellenwert hat. Das kommt den Studierenden in ihrem Bestreben nach raschen und guten Abschlüssen entgegen. Die kurzen Studienzeiten sind zugleich ein Spiegel für die Motivation unserer Studierenden, ihr Studium zügig zu absolvieren.
Zu Frage 4: Die Daten des Wissenschaftsrates zeigen, dass in Deutschland die Studienzeiten mit durchschnittlich 14 Semestern, insbesondere bezogen auf die alten Bundesländer, schlicht zu lang sind. Die Thüringer Hochschulen liegen deutlich darunter, nämlich fast zwei Semester im statistischen Mittel. Diese vergleichsweise kurze Studienzeit, gepaart mit dem Vorteil, bereits nach 12-jähriger Schulbildung das Abitur zu erwerben, verhilft Thüringen zu den jüngsten Hochschulabsolventen. Die Wirtschaft kann so auf Fachhochschulabsolventen zurückgreifen, die im Durchschnitt nicht älter als 22 bis 23 Jahre sind; bei Universitätsabsolventen liegt dieses Alter bei 23 bis 24 Jahren. Das heißt, die Thüringer Absolventen schließen das Studium in einem Alter ab, das den internationalen Vergleichswerten, auch aus den angelsächsischen Ländern, durchaus entspricht. Damit haben die Hochschulen Thüringens Vorbildcharakter für die gesamte Bundesrepublik Deutschland. Wir haben konsequent umgesetzt, was in den alten Bundesländern in vielen Debatten widersprüchlich diskutiert wird. Unser Ministerium hat immer wieder betont, dass mit unserer Schwerpunktsetzung durch strukturierte und klare Studien- und Prüfungsordnungen, Integration von Praxissemestern, Orientierung auf Europa und Abstimmung der Lehrangebote die Thüringer Hochschulen insgesamt Modellcharakter besitzen. Das gilt nicht nur für die neu gegründete Universität Erfurt, die noch eine besondere Rolle spielt. Diese heute hier vorgelegten Zahlen sind eine Bestätigung dieser These. Wir entsprechen damit ebenso den Forderungen der Wirtschaft, die immer wieder auf Praxisorientierung und Verkürzung der Studienzeiten drängt. Zugleich zeigt die vorgelegte Zusammenstellung, dass wir in der Neukonzeption von modernen Studiengängen wie Wirtschaftsinformatik, Wirtschaftsingenieurwesen und Grafikdesign ebenfalls beispielgebend sind. Das Abschneiden der Thüringer Hochschulen zeigt, dass die Thüringer Landesregierung mit ihrer Hochschulpolitik beispielgebend in Deutschland ist
Herr Staatssekretär, ließe sich in der Zukunft der Kauf des "Spiegels" dadurch vermeiden, dass Sie uns ähnliche Ergebnisse des Wissenschaftsrates hier für das Parlament zur Verfügung stellten?
Herr Staatssekretär, Sie nannten schon das 12-jährige Abitur, aber ich frage noch einmal: Sind das im Wesentlichen auch Studenten mit einem Thüringer Abitur, das nach 12 Jahren abgelegt wird?
Sie dürfen davon ausgehen, Frau Abgeordnete, dass die weitaus meisten Studierenden in Thüringen auch tatsächlich aus Thüringen stammen und hier das Abitur abgelegt haben.
Herr Staatssekretär, teilen Sie meine Auffassung, dass die von Ihnen erläuterten Daten auch ein Beleg dafür sind, dass es in Thüringen keinerlei Handlungsbedarf gibt, Studiengebühren als Druckmittel zur Vermeidung zu langer Studienzeiten einzuführen?
Ich wüsste nicht, Herr Abgeordneter Dr. Botz, wer von der Landesregierung die Einführung von Studiengebühren gefordert hätte.
Herr Staatssekretär, würden Sie die Möglichkeit ausschließen oder sie bestätigen, dass man mit Studiengebühren für Langzeitstudierende eine gewisse präventive Wirkung erreichen könnte?
Herr Abgeordneter Schwäblein, die Zahlen etwa in Baden-Württemberg sprechen ja eine eindeutige Sprache. In der Tat hat sich die Zahl der Langzeitstudierenden schon unmittelbar nach Einführung solcher Gebühren für Langzeitstudierende schlagartig, nämlich innerhalb eines Semesters, nach unten verändert.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Für diese Frage ist das Nachfragen ausgeschöpft. Die Frage ist damit beantwortet. Wir kommen zur Mündlichen Anfrage in Drucksache 3/1471. Herr Abgeordneter Gentzel, bitte.
Gutachten der Landesregierung zur Verfassungsmäßigkeit des von der Initiative "Mehr Demokratie e.V." eingereichten Volksbegehrens
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Anfragen beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: