Protokoll der Sitzung vom 06.04.2001

einer Entscheidung zu führen. Es reicht nicht aus, nur aufzuzeigen, auf welche beiden Punkte man hier achten muss, sondern man muss sich auch wirklich einmal entscheiden. Unter dem Aspekt finde ich es nicht gerade begrüßenswert, dass Sie sich heute nicht durchringen konnten, etwas für dieses Land zu tun. Sie haben eine Chance vergeben.

(Zwischenruf Abg. Dr. Botz, SPD: Ohne Unterlagen? Wo ist das Wertgutachten?)

Wir haben das im Ausschuss doch besprochen, Herr Dr. Botz. Im Wissenschaftsausschuss ist es besprochen, aber ich hoffe für unsere Fraktion, dass wir hier einmütig zustimmen und Ihre Überweisungsanträge ablehnen. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Herr Abgeordneter Wunderlich für die CDU-Fraktion, bitte.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, Frau Dr. Klaubert, Sie haben von unkundigen Dingen gesprochen, die hier angesprochen worden sind und deswegen musste ich auf Dinge von Dr. Botz einmal antworten. Aber ehe ich das tue, möchte ich zu dem Vertrag etwas sagen, ich glaube, der ist gut ausgehandelt worden, weil es wirklich im öffentlichen Interesse ist - sowohl der Kunst als auch des Waldes. Beides bleibt für Thüringen erhalten, sowohl die Kunst als auch der Wald, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Beifall bei der CDU)

Herr Dr. Botz, zu Ihnen: Wir hatten im Ausschuss - und Sie müssen fair sein - auf Ihre Anfrage hin hinsichtlich Einsicht in das Gutachten klipp und klar das Angebot vom Ministerium in Gotha bei der Landesanstalt für Wald- und Forstwirtschaft gemacht, in dieses Gutachten Einsicht zu nehmen. Also bitte schön, dann machen Sie es doch.

(Zwischenruf Abg. Dr. Botz, SPD: Das kann es doch nicht sein.)

Dann haben Sie natürlich auch wieder mal bei der Verwechslung von Kommunalwald und Staatswald Äpfel mit Birnen durcheinander gebracht. Das ist einfach falsch. Dann hätten Sie sich mit dem Waldgesetz auseinander setzen müssen, mit dem Teil V, das ist der Kommunalwald. Wir haben das klipp und klar vorgemacht, der Kommunalwald kann nur veräußert werden im Einvernehmen mit der Forstverwaltung. Und der Herr Zanker, ich sagte das Ihnen auch, aus dem Unstrut-Hainich-Kreis, der wollte seinen Wald für die Haushaltskonsolidierung benutzen.

Und genau das haben wir eben nicht gestattet.

(Zwischenruf Abg. Dr. Botz, SPD: Was ist denn das hier?)

(Zwischenruf Abg. Dr. Klaus, SPD: Das ist genau dasselbe.)

(Zwischenruf Abg. Primas, CDU: Das ist ein großer Unterschied)

Herr Dr. Botz, die Zeit ist fortgeschritten, sonst würde ich Ihnen klipp und klar die einzelnen Artikel aus dem § 33 - Veräußerung von Kommunalwald - bzw. den § 31 Abs. 4 - Veräußerung von Staatswald - vortragen. Sie begründen das ja immer wieder hinsichtlich der Vermehrung von Staatswald. Dann hätten Sie sicher ein...

(Zwischenruf Abg. Dr. Botz, SPD: Nicht ver- mehren.)

doch, genauso steht es in § 31 Abs. 4, dass ein Ausgleich für die Veräußerung, wenn es im öffentlichen Interesse liegt, vorgenommen wird. Und genau das macht die Landesregierung, genau das macht das Ministerium seit Jahren. Das möchte ich Ihnen einmal mit Zahlen belegen. Es ist seit 1991 von Seiten der Treuhand Wald erworben worden und es sind Aufforstungen z.B. im Altenburger Land in der Größenordnung von 842 Hektar vorgenommen worden.

(Zwischenruf Abg. Schemmel, SPD)

Doch Herr Schemmel, das ist Ihr Glück, Sie lügen ja. Dann sind weiterhin 142 ha Erstaufforstungen durchgeführt werden, die noch dazukommen. Herr Dr. Botz, seit 1991 hat sich die Waldfläche Thüringens um 1.800 ha vermehrt. Das muss man hier mal mit aller Deutlichkeit sagen.

(Beifall bei der CDU)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich glaube, man muss jetzt endlich einmal mit klassenkämpferischen Parolen aufhören gegenüber dem so genannten Großprivatwald. Unser Arbeitskreis, es ist von meinem Kollegen Schwäblein angesprochen worden, hat vorige Woche ganz bewusst im Ostthüringer Raum Großprivatwald und Kleinprivatwald besichtigt, z.B. Forstbetriebsgemeinschaften. Ich sage Ihnen eines, es ist vom Kollegen Schwäblein schon angesprochen worden: Ich habe dort Waldbilder gesehen, die ich mir eigentlich für den Wald in ganz Thüringen so wünsche. Hier stimmt wirklich, dass Eigentum verpflichtet. Dafür spricht nämlich auch der Artikel 14 Grundgesetz hinsichtlich der Sozialpflichtigkeit des Eigentums. Jeder Waldbesitzer, ob das der kleine Waldbesitzer oder der Großwaldbesitzer ist, hatte Grundsätze nach § 18 Thüringer Waldgesetz und nach der ordnungsgemäßen Forstwirtschaft nach § 19 Thüringer Waldgesetz gerade nach dem Absatz 2 Punkt 2 hinsicht

lich naturnaher und nachhaltiger Waldbewirtschaftung zu beachten. Ich glaube, das wird von allen Eigentümern, ob das der Staatswald ist, ob es der Kommunalwald ist oder ob es Wald von Klein- oder Großprivatwaldbesitzern ist, umgesetzt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, deswegen sage ich es, hier ist ein guter Ausgleich zwischen Kunst und Wald getroffen worden und die Landesregierung ist zu dieser Vereinbarung zu beglückwünschen. Noch einmal recht herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Für die Landesregierung hat sich nun Staatssekretär Dr. Aretz zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, bitte erlauben Sie, dass ich zu einigen Beiträgen hier in der Diskussion kurz Stellung nehme.

Herr Scheringer, ich sage das einmal sehr bewusst ganz persönlich: Ich habe eine ganze Reihe von Verwandten, die selbst in der Landwirtschaft tätig sind, und zwar nicht vom Schreibtisch aus, sondern vom Traktor. Ich weiß, wie sehr Menschen, die in der Landwirtschaft tätig sind, an Grund und Boden hängen, egal ob sie nun ein Feld bestellen oder im Forst tätig sind; nur, Herr Scheringer, es geht hier nicht um privaten Forst. Es geht um Staatsforst und da ist die emotionale Lage eigentlich schon ein bisschen anders, vor allen Dingen dann, wenn sichergestellt ist, es wird investiert in die Infrastruktur. Es wird Personal übernommen und selbstverständlich ist der Wald auch weiterhin für die Menschen, die dort hingehen wollen in ihrer Freizeit, so offen, als ob ein Besitzwechsel nicht stattgefunden hätte.

(Zwischenruf Abg. Dr. Botz, SPD: Deswegen ist es so wichtig, das Gutachten.)

Ich glaube, das sollte man sehr genau dabei im Auge behalten. Herr Dr. Botz, wenn wir Bargeld in die Hand genommen hätten - und Frau Dr. Klaubert hat ja dankenswerter Weise in einem Nebensatz darauf hingewiesen -, dann wäre nach menschlichem Ermessen der entsprechende Betrag um ein Mehrfaches höher gewesen als das, was wir jetzt im Forstwert aus der Hand geben werden. Da kann ich nun wirklich nur an Ihre Lebensklugheit erinnern; ich komme auf diesen Punkt noch einmal zurück.

Ich will aus zwei Gründen das Ergebnis hier nicht näher kommentieren, nicht näher bewerten, zum einen, weil ich die Verhandlungen, wie gesagt, selbst geleitet habe. Die Bewertung müssen Sie vornehmen. Zum anderen möchte ich aber noch einen Aspekt nicht unerwähnt lassen

und den bitte ich Sie wirklich - ich appeliere jetzt zum zweiten Mal, ich werde es noch einmal tun - an Ihre Klugheit. Dieses Verhandlungsergebnis - das von Ihnen zum Teil auch bereits mit einer gewissen Überraschung kommentiert worden ist, im Verhältnis von Leistung und Gegenleistung - hat natürlich bei unseren Verhandlungspartnern auf der anderen Seite, die jeweils Interessengruppen vertreten, keineswegs einhellige Begeisterung ausgelöst. Ich möchte das nicht vertiefen, aber, meine Damen und Herren, eine Diskussion, die hier in die falsche Richtung führen könnte, würde möglicherweise noch Probleme auslösen, bevor die Unterschrift der anderen Seite erfolgt ist. Selbstverständlich soll damit in keiner Weise insinuiert werden, dass ich oder ein anderes Mitglied der interministeriellen Arbeitsgruppe Ihr Kontrollrecht hier im Landtag in Frage stellen. Ich bitte Sie nur, das auch klug mit zu bedenken.

Herr Staatssekretär, gestatten Sie eine Anfrage?

Nein, jetzt im Augenblick nicht. Die Klugheit möchte ich auch über Parteigrenzen hinweg erbitten. Ich halte das eigentlich nicht für eine Frage, die wir, und in meinen Vorgesprächen hatte sich eigentlich dieser Eindruck in mir bestätigt, primär unter dem Aspekt Opposition und Mehrheitsfraktion bedenken und bewerten sollten. Ich möchte Ihnen ganz einfach vorschlagen, versuchen Sie sich doch einmal vorzustellen, Sie würden ein vergleichbares "Geschäft" in Ihrem Privatleben machen. Würden Sie bei einer vergleichbaren Interessenlage zögern, einem solchen Vertrag zuzustimmen? Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Gestatten Sie die Anfrage im Anschluss? Herr Abgeordneter Dr. Dewes, bitte.

Herr Staatssekretär, ich will die Bonität dieses Geschäfts jetzt nicht vertieft würdigen, aber zwei Fragen habe ich. Die erste Frage: Halten Sie die Aussage aufrecht, dass der Finanzminister 15 Mio. DM nicht zur Verfügung hatte und Sie gezwungen waren, Wald einzubringen, was Sie zu Anfang gesagt hatten? Die zweite Frage: Ist das Gutachten über diese ca. 800 Hektar Wald von der Landesforstverwaltung selber erstellt worden oder hat dieses Gutachten ein externer Sachverständiger vorgenommen?

Ich schlage Ihnen vor, dass der Finanzminister, der gleich noch sprechen wird, zu diesem letzten Punkt noch ein

mal sehr konkret Stellung nehmen wird. Im Übrigen, wenn Sie in Verhandlungen gehen mit einem Haushalt im Hintergrund, bei dem um jede Million gekämpft wird und nicht nur um jede Million, sondern um sehr viel kleinere Beträge, weil sich diese Landesregierung eben ein ehrgeiziges Ziel gesetzt hat, die Neuverschuldung zurückzufahren, dann stehen Sie auch als Beauftragter der Landesregierung in solchen Verhandlungen unter einem sachlichen und unter einem moralischen Zwang und dem habe ich mich verantwortlich gefühlt.

(Beifall bei der CDU)

Für die Landesregierung hat sich weiter der Finanzminister zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, Herr Abgeordneter Dewes, eine klare Antwort: Wenn man von mir 15 Mio. DM für den Vergleich gewollt hätte, hätte ich die sofort gehabt, aber ich hätte vielleicht trotzdem dem Herzog lieber den Wald gegeben, weil ich nämlich das herzogliche Haus Sachsen Coburg und Gotha als Forstwirtschaftler außerordentlich hoch achte.

(Beifall bei der CDU)

Und dort, wo dieses Haus nämlich einen Wald bewirtschaftet, ist der Wald in Ordnung. Da wird das Wild dezimiert und da stehen die Bäume höher im Kurs als die Interessen der Jäger zum Rotwildabschuss. Das ist die Realität.

(Unruhe bei der CDU)

(Zwischenruf Abg. Dr. Koch, PDS: Ist das im Staatswald anders?)

Wir können uns sehr wohl über das Gutachten im Haushalts- und Finanzausschuss auseinander setzen. Ich will nur einen Vergleich machen: Wir haben für 900 Hektar erstklassigen Buchenwald an den Bund 15 Mio. DM bezahlt. Hier geht es um 800 Hektar Fichtenwald mit einem Besatz zwischen 40 und 80 Jahren. Allein dieser Vergleich zeigt die Werthaltigkeit. Da bin ich sehr froh, dass wir einen solchen Vergleich hinbekommen. Ich habe mich aber eigentlich wegen etwas anderem gemeldet, weil ich doch noch einmal die Erinnerung etwas auffrischen möchte, was in der zweiten Legislaturperiode passiert ist. Auf die öffentliche Äußerung des Finanzministers damals,

(Zwischenruf Abg. Dittes, PDS: Was war denn das?)

der auf einen Vergleich orientiert hat, haben einzelne Mitglieder unseres damaligen Koalitionspartners gesagt,

das dürfte nicht gehen mit einem Vergleich, man müsste das Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz und das Vermögensgesetz ändern. Die entsprechende Gesetzesinitiative ist von zwei Ressorts juristisch geprüft worden und hat die verfassungsrechtlichen Bedenken zu Tage gebracht. Deswegen sind die zwei verantwortlichen Ressorts nicht tätig geworden in dieser Sache. Beschlüsse hat es dazu nicht gegeben und ich bin froh, dass wir jetzt auf die Vergleiche zugehen können und, Herr Dr. Dewes, wir haben durch Ihre starre Haltung in der letzten Legislaturperiode leider fünf Jahre versäumt in der Sache.

(Beifall bei der CDU)

Das ist die Realität.