Meine Damen und Herren, jetzt kommt es, die Landesregierung ist nach wie vor bemüht, im Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Anspruchs und Anwartschaftsüberführungsgesetzes eine sachgerechte Lösung einzubringen. Das ist ja das Gesetz, was
heute im Bundestag beraten worden ist, was durch den Bundesrat noch bestätigt werden muss. Wir fordern dazu eine pauschale Erhöhung der Entgeltpunkte in der gesetzlichen Rentenversicherung für die Verfolgungszeiten und eine Einbeziehung der verfolgten Schüler in den dritten Abschnitt des beruflichen Rehabilitierungsgesetzes. Diese Ergänzung des Gesetzes wird die Thüringer Landesregierung versuchen im Bundesrat durchzusetzen. Thüringen und Sachsen bemühen sich im Augenblick, Mehrheiten dafür zu finden. Meine Damen und Herren, für uns ist das Zweite Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz, also die Änderung, nur akzeptabel, wenn auch die Opfer des SED-Regimes berücksichtigt werden.
Und ich sage hier, noch ist es möglich, dies über den Bundesrat zu erreichen. Nun komme ich zu den Möglichkeiten der PDS, die weit über einen Antrag im Thüringer Landtag hinausgehen. Ich bin gespannt, wie sich die Landesregierungen Mecklenburg-Vorpommern und SachsenAnhalt verhalten werden, in denen PDS direkt oder indirekt Einfluss auf das Abstimmungsverhalten haben. Meine Damen und Herren von der PDS-Fraktion, wenn es Ihnen wirklich ernst ist mit der Opferentschädigung, dann handeln Sie dort an dieser Stelle und schaffen dort Mehrheiten, dass der Vermittlungsausschuss angerufen wird.
Setzen Sie sich mit Ihren Kollegen in MecklenburgVorpommern und in Sachsen-Anhalt in Verbindung und bitten Sie dort um Unterstützung. Ich sehe nicht, dass Koalitionen und Kooperationsvereinbarungen in diesen beiden Ländern diesem entgegenstehen. Im Gegenteil, ich würde sagen, die PDS in Mecklenburg-Vorpommern hat noch einen Freischuss offen.
Und noch einen Hinweis an die Damen und Herren Abgeordnete der SPD-Fraktion: Um es gleich vorweg zu nehmen, es hat eine Verschleppungstaktik nach meinem Dafürhalten mit diesem Gesetz gegeben und nun wird behauptet, dass dieses zweite AAÜG unbedingt und sofort verabschiedet werden muss im Bundesrat. Meine Damen und Herren, nachdem die Mehrheit des Bundestages eine Ergänzung des Gesetzes zugunsten der Opfer des SEDRegimes abgelehnt hat, werden wir versuchen, eine Änderung im Bundesrat herbeizuführen. Sie wissen, dass die Bundesregierung sagt: Dieses ist nicht möglich, weil das Bundesverfassungsgericht einen Termin vorgegeben hat, und zwar bis Ende Juni. Meine Damen und Herren, man kann die verfassungsmäßige Beteiligung des Gesetzgebungsverfahrens nicht durch Zeitdruck, den andere zu verantworten haben, ad absurdum führen. Zum anderen kann das Gesetz auch rückwirkend in Kraft gesetzt werden, Sanktionen sieht übrigens das Bundesverfassungsgerichtsurteil für solch einen Fall nicht vor.
Meine Damen und Herren, das ist nach meinem Dafürhalten der bessere und der Erfolg versprechende Weg und ich fordere Sie auf, wenn Sie es ernst meinen, gehen Sie diesen Weg!
Mein letztes Wort an die Mitglieder der SPD-Fraktion. Ich bin enttäuscht, dass die SPD-geführte Bundesregierung sich strikt geweigert hat, im Zusammenhang mit diesem Gesetz auch nur den geringsten Schritt in Richtung auf die SED-Opfer zu tun. Nicht nur die Lage in den neuen Ländern insgesamt, sondern auch die Situation der SEDOpfer sind mit der SPD weder Chefsache, noch Hauptsache. Die SPD-Vertreter im Bundesrat haben am 1. Juni auch die Gelegenheit, also gehen auch Sie auf Ihre neuen Bundesländer zu und sorgen Sie dafür, dass diese Änderung in das Gesetz noch eingebracht werden kann. Herzlichen Dank.
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor, damit schließe ich die Aussprache. Es wurde beantragt Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Gegenstimmen? Danke. Enthaltungen? Mit Mehrheit abgelehnt.
Dann kommen wir unmittelbar zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der PDS in Drucksache 3/1536. Wer gibt diesem Antrag die Zustimmung, den bitte ich um das Handzeichen? Danke. Gegenstimmen? Danke. Enthaltungen? Dann mit Mehrheit abgelehnt.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, im vergangenen Jahr wurden in Deutschland 1,85 Mrd. bezahlte Überstunden durch die Beschäftigten geleistet, davon über 50 Mio. in Thüringen. Einschließlich der unbezahlten Überstunden muss von einer nahezu doppelt so hohen Zahl ausgegangen werden. Die PDS-Fraktion ist der Ansicht, dass diese Situation vor allem angesichts der anhaltend hohen Arbeitslosigkeit und der negativen Auswirkungen hoher Überstundenbelastungen auf die Beschäftigten verändert werden muss. Sie fordert deshalb die Landesregierung auf unterstützend zu wirken, um Arbeitsplätze statt Überstunden zu sichern. Im Einzelnen: Zusammen
mit Unternehmensverbänden und Gewerkschaften sowie unter Nutzung der Möglichkeiten arbeitsmarktpolitischer Programme sind Modelle zu entwickeln und praxiswirksam umzusetzen, die den Abbau von Überstunden durch die Schaffung von zusätzlichen Arbeitsplätzen fördern. Diese Stellen, meine Damen und Herren, können, wenn es notwendig ist, auch befristet sein. Die Einführung von Arbeitszeitkonten, die die Arbeitsmarktpolitik modernisieren, ist wirksam zu unterstützen. Meine Damen und Herren, über eine Bundesratsinitiative ist von der Bundesregierung eine Änderung des Arbeitszeitgesetzes einzufordern, das eine Begrenzung der Wochenarbeitszeit auf höchstens 48 Stunden bindend vorschreibt und damit entsprechende Richtlinien der EU umsetzt. Ich sagte es heute schon einmal und ich will es auch im Zusammenhang mit diesem Antrag nochmals sagen. Ich bin der Meinung, dass jede, aber auch jede Möglichkeit zur Verbesserung der gegenwärtigen Arbeitsmarktsituation diskutiert und gesucht werden sollte, die den Menschen hilft, zusätzlich in Beschäftigung zu kommen. Danke schön.
Ich eröffne die Aussprache zu diesem Antrag, als erster Redner hat sich zu Wort gemeldet der Abgeordnete Bergemann, CDU-Fraktion.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, in dem vorliegenden Antrag in Drucksache 3/1538 "Arbeitsplätze statt Überstunden" wird unter anderem eine Bundesratsinitiative zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes gefordert. Um es gleich vorwegzunehmen, eine Änderung dieses Arbeitszeitgesetzes wird derzeit durch die Bundesregierung überprüft, was eine Bundesratsinitiative zum jetzigen Zeitpunkt als nicht sinnvoll erscheinen lässt. Und um das auch noch mal deutlich zu machen: Bei den Arbeitszeitregelungen handelt es sich um Arbeitsschutz- und Gesundheitsschutzregelungen und nicht um Regelungen zu Beschäftigungsförderungen. Die Lage auf dem Arbeitsmarkt ist und bleibt bedrückend. Trotz millionenfacher Arbeitslosigkeit häufen sich Meldungen über Arbeitskräfteknappheit. Zahlreiche Unternehmen klagen über Hoch- und Geringqualifizierte, die nicht mehr zur Verfügung stehen. Die Idee, vorhandene Arbeitsvolumen auf mehr Arbeit suchende Menschen aufzuteilen, ist ja nicht neu.
Die Frage ist, ob sich die Arbeitsplätze beliebig teilen lassen, ob eine Umverteilung der Überstunden der betrieblichen Praxis gerecht wird oder ob auch Arbeitnehmer mitziehen würden in dieser Frage. Nach Aussage der Bundesanstalt für Arbeit in Nürnberg hängt ja diese Entwicklung der steigenden Zahlen an Überstunden auch ein Stück mit der steigenden Konjunkturlage zusammen. Wenn die Konjunktur anspringt, versuchen die Betriebe das Mehr
an Aufträgen, natürlich auch an Überstunden, abzufangen. Von der intelligenten Nutzung der Arbeitszeiten im Rahmen der möglichen Modelle hängt es aber auch ab, ob Arbeitsplätze geschaffen werden können. Eine generelle Verkürzung der Arbeitszeit wäre allerdings auch gegen die Interessen der Arbeitnehmer. Nur ein Drittel aller Arbeitnehmer und ein Fünftel aller Vollzeitbeschäftigten wollen nach einer Umfrage weniger als 35 Stunden in der Woche arbeiten.
Zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und zum Abbau von Überstunden ist nicht eine generelle Arbeitszeitverkürzung erforderlich, sondern, ich meine, vielmehr eine offensive Strategie für mehr Beschäftigung. Überstunden als Dauerlösung, völlig klar, sind nicht sinnvoll. Es gilt, die Standortbedingungen zu verbessern, die Wachstumskräfte zu stärken und den Arbeitsmarkt zu flexibilisieren. Geleistete Überstunden dienen in vielen Unternehmen als Arbeitszeitpuffer, um kurzfristige Produktionsschwankungen und auch Kapazitätsengpässe auszugleichen. Knapp 40 Prozent aller Überstunden werden mittlerweile im Freizeitausgleich gewährt und können somit als neue Arbeitsplätze nur schwierig umgerechnet werden. Zwei Drittel der Unternehmen nutzen bereits Gleitzeit- und Arbeitszeitkonten.
Im Rahmen des Bündnisses für Arbeit wurde die Einführung eines so genannten Zeitwertpapiers vereinbart, mit dem angefallene Überstunden später als Freizeit genommen werden können oder als Reserve für einen vorzeitigen Ruhestand angespart werden können. Modelle wie diese werden natürlich die Zahl der bezahlten Überstunden verringern.
Offen bleibt noch die Frage, inwieweit die Arbeitnehmer bereit sind, mit dem Überstundenabbau einhergehende Einkommensverluste zu akzeptieren. Ich erlaube mir einmal an der Stelle ein kurzes Beispiel zu zitieren. Die IG Metall-Zeitschrift hat mit einem der Betriebsräte von MAN, Roland, ein Interview geführt. Dort wurde geäußert, bei einer Unterschriftenaktion hatte dieser Betriebsrat mehrheitlich für Überstunden gestimmt. Es gibt vor allem Differenzen darüber, in welchem Zeitraum die Überstunden reduziert werden können. Wir haben der Mehrarbeit zugestimmt, weil wir gar keine Maschinen hatten, an die wir hätten Arbeitslose stellen können. Außerdem besteht die Gefahr, dass wir im nächsten Jahr wieder Defizite einfahren. Würden wir jetzt einstellen, wären diese Arbeitsplätze nächstes Jahr wieder gefährdet. Es muss geschaut werden, in welchen Abteilungen Überstunden geleistet werden und dass viele Arbeitnehmer mit 2.000 oder 3.000 DM Netto auf Überstunden angewiesen sind, ist ein zusätzliches Problem für die Betriebsräte.
Überstunden bleiben ein unverzichtbarer Bestandteil der betrieblichen Flexibilität. Die Frage bleibt natürlich das Ausmaß. Umstritten bleibt auch, inwieweit die angefallenen Überstunden bündelungsfähig sind und auch in neue Arbeitsplätze umgerechnet werden können, denn sie fal
len durchaus in verschiedenen Branchen, verschiedenen Unternehmen und Unternehmensbereichen an, so dass eine simple Addition dieser Überstunden und Umrechnungen in potenzielle neue Arbeitsplätze in der Praxis schwierig erscheint. Diese auch in dem Antrag der PDS genannte Studie des Nürnberger Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, der übrigens auch die Stellungnahme des DGB ein Stückchen mitgeht, sagt deutlich: Arbeitszeitkonten, wie angesprochen, sind ein wirksames Mittel zur Verhinderung bezahlter Überstunden und erlauben auch einen flexiblen Einsatz der Beschäftigten, mit der Möglichkeit, Auftragsspitzen mit verlängerter Arbeitszeit ohne Überstundenanträge auszugleichen. Da steigt natürlich auch die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen. Die Untersuchungen ergaben, dass in den Unternehmen mit entsprechenden Regelungen in konjunkturellen Schwächephasen Entlassungen erst verzögert auf die Tagesordnung gekommen sind, vielmehr wurden zuerst Arbeitszeitpolster abgebaut, bevor in Phasen mit guter Auftragslage die dort wieder aufgebaut worden sind. Die Vereinbarungen generell über Arbeitszeit sind und bleiben Aufgabe der Tarifpartner, meine sehr geehrten Damen und Herren.
So steht es übrigens auch in dieser im Antrag zitierten Richtlinie 93/104/EG. In Artikel 6 Abs. 1 ist das eindeutig klar zum Ausdruck gebracht, wer hierfür die Verantwortung trägt. Deshalb denken wir als CDU-Fraktion, diesen Antrag abzulehnen. Danke.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, der Kollege Bergemann hat von der rein inhaltlichen Betrachtung mir schon sehr viel vorweggenommen. Ich kann mich also in der Tat kürzer fassen, was sicherlich auch die Zustimmung des Hauses findet.
Die ganze Problematik an sich ist eigentlich so alt wie Bilams Esel. Also, es hat vor 10 Jahren Verhandlungen zu Überstunden gegeben, Verhandlungen dazu und den Wunsch, mehr Arbeitsplätze daraus zu machen. Das hat es vor fünf Jahren gegeben und die Bemühungen gibt es natürlich auch heute und in der jetzigen Zeit ganz besonders. Wenn man mit 3,5 Mio. Arbeitslosen operieren muss, muss selbstverständlich auch dieses Thema behandelt werden.
Dem ersten Teil dieses Antrags der PDS können wir zustimmen, denn da geht es darum, das Bündnis für Arbeit in Thüringen zu reaktivieren. Dem kann man zustimmen
und dem muss man auch zustimmen aus unserer Sicht. Nur wird der Erfolg dieser Bemühungen, wenn ich das pessimistisch sagen darf, ein bescheidener sein. Das sehen wir ja auch an den Gesprächen im Bündnis für Arbeit. Die Bemühungen sind da, aber sie sind ganz einfach sehr schwierig zum Erfolg zu bringen, weil es eines Konsenses bedarf und weil es neben den subjektiven natürlich auch objektive Gründe gibt, die eine Lösung erschweren. Der Kollege Bergemann hat darauf hingewiesen. Für mich sind es vielleicht sieben, die genannt werden müssen. Zum einen ist es natürlich klar, die ganze Geschichte ist kein Rechenexempel, man kann nicht die Summe der Überstunden, wie viele es immer seien, durch den Jahresarbeitszeitfonds dividieren und dann kommt man in der Tat zu Arbeitsplätzen, die utopisch sind. Ich habe kürzlich einmal gelesen, da war von einer Zahl zwischen 600.000 und 900.000 die Rede. So wird das nicht gehen, das ist selbstverständlich. Und dass für eine Berechnung überhaupt, so sie möglich und zuverlässig möglich ist, nur die bezahlten Überstunden infrage kommen, das ist auch unstrittig. Ich glaube, das ist sogar bei der Einbringung von Herrn Gerstenberger so gesagt worden. Das ist richtig. Aber wenn man das weiß, muss man natürlich auch sagen, dass in den letzten 11 Jahren die Anzahl der bezahlten Überstunden deutlich abgenommen hat, die hat sich in etwa gedrittelt.
Der dritte Punkt, und das ist ein Punkt, der uns auch hier in Thüringen berührt: Diese bezahlten Überstunden fallen in der Regel, zumindest in der gewerblichen Wirtschaft ist das so, bei den höher qualifizierten Bereichen und Segmenten an. Das ist genau der Bereich, wo man sowieso Schwierigkeiten hat, die Leute zu bekommen, wie sich gezeigt hat und wie sich auch auf der HannoverMesse gezeigt hat, meine sehr verehrten Kollegen, die dort mit waren.
Der vierte Punkt ist auch unbestritten, glaube ich, in diesem Hause: Es ist der Trend zu den so genannten transitorischen Überstunden ganz deutlich sichtbar. Das heißt also, Überstunden, die dann anfallen, wenn die betriebliche Situation dieses erfordert und die dann wieder abgebaut werden, wenn das möglich ist.
Nun gibt es noch einen Punkt, der eigentlich nicht messbar ist. Man weiß nicht, wie sich die Situation auf die Sie sprachen gerade davon - Wettbewerbssituation der Unternehmen auswirkt. Wir wollen nicht hoffen, da wäre der Sache nicht gedient, wenn wir zu einem Hire-andfire-Prinzip kämen, wenn die Auftragslage das Unternehmen zwingt, Leute einzustellen und dann geht es eine Weile gut und nach einer Weile geht das vielleicht nicht mehr so gut wie wir ja alle wissen. Jede Entwicklung unterliegt einer gewissen Periodizität und dann schmeiße ich die Leute wieder raus und muss sie wieder loswerden. Das ist schwierig und damit wäre der Sache nicht gedient.
Der 6. Punkt: Bei den restlichen Überstunden, die bezahlt sind, auch das wurde vom Kollegen Bergemann gesagt, die Leute wollen es ja eigentlich gar nicht. Ein Drittel oder 36 Prozent, so las ich, das geht aus dem Sozialpaneel hervor, sind überhaupt nicht bereit, darauf zu verzichten. Und wenn Sie es denn täten oder gezwungen würden zu verzichten, dann gehen sie in die Schwarzarbeit und da habe ich erst etwas gekonnt.
Letzter Punkt: Wenn ich Überstunden drastisch reduziere, also dort wo sie bezahlt anfallen, nämlich bei dem hoch qualifizierten Personal, sowohl im Arbeits- als auch im Angestelltenbereich, da fehlen eigentlich noch mehr Arbeitskräfte als sie ohnehin schon fehlen. Wer den Rundgang auf der Hannover-Messe mitgemacht hat, der weiß genau und wir haben das sehr aufmerksam verfolgt, wie die Unternehmen dort unisono reagiert haben. Dort fehlen nicht nur im hoch qualifizierten und im qualifizierten Bereich, sondern auch im Hilfsarbeiterbereich Leute.
Ich muss das ganz einfach so hinnehmen. Es war ja kein Einzelfall, wie wir festgestellt haben, sondern es war durch die Bank festzustellen. Wir haben von unseren 140 Unternehmen, die wir in Thüringen haben, vielleicht 40 besucht, was weiß ich, aber ich würde sagen, 35 haben von dieser Situation gesprochen und wir haben sie ja immer auch angesprochen, wie es bei ihnen aussieht? Die Problematik ist eigentlich die, dass man sagen muss, wir müssen schon versuchen, dieses Überstundenpotenzial auch langfristig abzubauen, aber, so meine ich, dort, wo es die Arbeitnehmer wollen; dort, wo es die Arbeitgeber wollen; dort, wo die betriebliche Flexibilität nicht zerstört wird und dort, wo die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens nicht gefährdet wird. Das sind nach meinem Dafürhalten die vier Maßstäbe, an denen wir das messen müssen und das muss zwischen den Unternehmen, mit den Gewerkschaften und den Betriebsräten geklärt werden. Das kann an diesem Pult nicht geklärt werden, aber auch nicht in Berlin am Pult.
Ich glaube, die Situation wird von den Fraktionen in diesem Haus wahrscheinlich ähnlich gesehen, denn wer Realist ist, muss das so sehen. Deshalb sagen wir zu dem Punkt 1 des Antrags, dem können wir schon zustimmen. Die Bemühungen im "Bündnis für Arbeit" sollten schon verstärkt oder wieder aufgenommen oder reaktiviert werden.
Dem Punkt 2 Ihres Antrags können wir nicht zustimmen, den müssen wir ablehnen. Es ist in einem die EGArbeitszeitrichtlinie mit dem deutschen Arbeitszeitrecht kompatibel und das ist auch die Auffassung des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung, soweit sie eine vorübergehende Überschreitung von 48 Wochenarbeitszeitstunden wieder ausgleichen wird. Zum anderen ist die
Forderung nach genereller Verkürzung der Höchstarbeitszeit auf 48 Wochenstunden mit der Forderung nach Entwicklung von Modellen und Arbeitszeitkonten nicht vereinbar. Neue Arbeitswelt heißt auch neue Arbeitszeitmodelle. Die müssen flexibler sein als sie das vor 10, 20, 30 oder 40 Jahren gewesen sind. Deshalb halten wir diesen Punkt 2 Ihres Antrags für nicht zustimmungsfähig. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Zahl ist schon genannt worden, ich will sie trotzdem noch einmal sagen. Wir haben es mit 1,85 Milliarden bezahlten Überstunden zu tun und es ist ermittelt worden, dass für Thüringen in etwa bezahlte Überstunden von deutlich über 50 Millionen nachweisbar sind. Experten gehen übrigens davon aus, das sagte Herr Lippmann und das kann ich nur bestätigen, dass die reale Zahl sogar doppelt so hoch liegt wie die der bezahlten. Aber wir sind uns einig, dass wir natürlich nur diesen einen Teil betrachten können. Auf der anderen Seite, das hatten wir heute auch schon mehrfach diskutiert, haben wir nahezu 200.000 registrierte Arbeitslose. Das heißt also, wir haben von diesem Strukturproblem gesprochen und angesichts dieser Überstundensituation, dieser Überstundenbelastung, die es natürlich auch für die Menschen darstellt, sehen wir als PDS-Fraktion einen dringenden Handlungsbedarf, dieses Überstundenpotenzial abzubauen und in diesem Zusammenhang neue Arbeitsplätze zu schaffen. Natürlich, Herr Bergemann, da haben Sie völlig Recht und das wird auch von unserer Seite unbestritten immer wieder so vertreten, aber es ist außerdem erste Pflicht der Tarifpartner, dass diese Frage geklärt wird. Aber, Herr Bergemann, und da unterscheiden wir uns, es gibt schon eine Verantwortung der Politik. Um dieser Verantwortung gerecht zu werden sind wir der Auffassung, dass die Landesregierung durchaus tätig werden sollte. Die Landesregierung sieht eine Möglichkeit darin - und Herr Lippmann hat die Aktivierung des Bündnisses für Arbeit angesprochen -, dass im Zusammenwirken mit Kammern und Unternehmensverbänden und den Gewerkschaften Modelle für den Abbau von Überstunden und zur Schaffung von zusätzlichen Arbeitsplätzen entwickelt und dazu entsprechende Anreize gegeben werden. Es gibt solche Erfahrungen ganz konkret, Herr Bergemann. Im Bereich des Arbeitsamtes Neuwied z.B. konnten die Überstunden durch die Einstellung von Arbeitslosen um nahezu 40 Prozent reduziert werden und auch solche Ziele sollten von Seiten der Landesregierung als Fördermöglichkeiten in den arbeitsmarktpolitischen Programmen als Schaffung zusätzlicher