Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Bechthum beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Das Projekt "Bosse als Lehrer" wird vom Thüringer Kultusministerium ausdrücklich begrüßt. Im Rahmen von Beratungen des Ministeriums mit den staatlichen Schulämtern wurde mehrfach, zuletzt in dieser Woche, auf diese Aktion der Industrie- und Handelskammer Erfurt mit der Aufforderung hingewiesen, sie den Schulen des jeweiligen Aufsichtsbereichs bekannt zu machen.
Zu Frage 2: Der Thüringer Koordinierungsstelle "Naturwissenschaften & Technik für Schülerinnen, Studentinnen und Absolventinnen" wurde vom zuständigen Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst empfohlen, im Rahmen der ab 2001 anlaufenden neuen Projekte auch Kontakt zu den Industrie- und Handelskammern sowie zu den Handwerkskammern aufzunehmen. Zurzeit ist die Koordinierungsstelle dabei, die neuen Projekte in Gang zu setzen und mit den jeweiligen Partnern entsprechende Vereinbarungen für eine Zusammenarbeit zu treffen. So ist z.B. im Zusammenhang mit einem dieser Projekte, dem "Forum zu Fragen der Informationsgesellschaft Technologie-, Zukunfts- und IT-Berufe" eine Kontaktaufnahme zu Industrie- und Handelskammern mit dem Ziel vorgesehen, regionale Mädchen-Techniktage gemeinsam durchzuführen und die Bereitstellung von Materialien für die Arbeit von Technikarbeitsgemeinschaf
Ja, der Wirtschaftspolitiker der CDU-Fraktion, Herr Kallenbach, hat klare Vorstellungen geäußert hier in einem Artikel für Berufe mit cooler Technik und wie die Schüler und Unternehmer zusammenkommen können, um über eine berufliche Karriere zu reden. Werden diese Angebote denn genutzt, dass man sagt, man setzt sich zusammen? Er hat Vorstellungen, da ist die Koordinierungsstelle, nutzt man das überhaupt mit den Unternehmen? Eigentlich hätte das doch da schon besser funktionieren können.
Diese Koordinierungsstelle, die Sie eben angesprochen haben und die auch Kollege Kallenbach angesprochen hat, liegt ja in der Zuständigkeit, wie ich schon sagte, des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst. Von dort ist mir mitgeteilt worden, dass man aktiv geworden ist. Vielleicht müsste aber die Frage dann speziell noch einmal an meine Kollegin Frau Prof. Dr. Schipanski gerichtet werden.
Der Fraktionsvorsitzende der CDU-Fraktion hat auch betont vorgestern in einer Podiumsrunde, dass Wirtschaft, Schule und Hochschule besser zusammenarbeiten müssten. Wird sich da jetzt etwas tun?
Da tut sich schon einiges und es ist ja so, dass z.B. diese Aktion "Bosse als Lehrer" auch genutzt wurde, noch nicht in dem Umfang, wie wir beide uns das wünschen, und deswegen werben wir auch als Kultusministerium dort ständig.
Darüber werden wir abstimmen. Wer für die Überweisung an den Gleichstellungsausschuss votieren will, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist ausreichend, die Frage ist überwiesen.
Die Entscheidung des Bundesministeriums für Verteidigung (BMVg) - Abteilung Wehrverwaltung - zum Ressortkonzept vom 16. Februar 2001 beinhaltet die Auflösung der Standortverwaltung Sondershausen, Bad Salzungen. Künftig soll nach Vorstellungen des BMVg die Standortverwaltung Erfurt für die thüringischen Bundeswehrstandorte Mühlhausen, Erfurt, Gotha, Bad Salzungen und Suhl zuständig sein. Die Standorte Gera, Sondershausen und Bad Frankenhausen werden künftig durch die Standortverwaltungen Chemnitz bzw. Weißenfels verwaltet.
Der Personalrat der Standortverwaltung Sondershausen hat sich nach Bekanntwerden der Strukturveränderungsvorschläge des BMVg mit einem Vorschlag zum Erhalt von zwei Standortverwaltungen in Thüringen an die politischen Verantwortungsträger in Bund und Freistaat Thüringen gewandt. Die vorgeschlagene Struktur sieht vor, dass beide Standortverwaltungen in Thüringen dann jeweils für ca. 4.000 Dienstposten zuständig sein würden.
1. Welche Auswirkungen treten infolge der vorgeschlagenen Reduzierung der Standortverwaltungen in Thüringen nach Auffassung der Landesregierung ein?
2. Waren die Strukturänderungen im Bereich der Standortverwaltung Gegenstand der Gespräche des Thüringer Ministerpräsidenten mit dem Bundesminister für Verteidigung, und wenn ja, welche Position hat die Thüringer Landesregierung diesbezüglich eingenommen?
3. Wie bewertet die Landesregierung den Vorschlag des Personalrats der Standortverwaltung Sondershausen zum Erhalt von zwei Standortverwaltungen in Thüringen, und wie wird diese Auffassung begründet?
4. Wird die Landesregierung gegenüber dem Bundesministerium für Verteidigung mit dem Ziel der Erhaltung von zusätzlich einer Standortverwaltung in Thüringen aktiv, und wenn ja, wie?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten. Herr Abgeordneter Ramelow, Ihre Anfrage beantworte ich für die Landesregierung wie folgt.
Zu Frage 1: Nach Auffassung der Landesregierung dürften sich durch die Reduzierung der Standortverwaltungen in Thüringen Auswirkungen auf die Arbeitsplatzlage und die Auftragsvergabe für Beschaffungs- und Infrastrukturmaßnahmen ergeben.
Zu Frage 2: Der Thüringer Ministerpräsident hat sich gegenüber dem Bundesminister für Verteidigung nachhaltig für den Erhalt von Standortverwaltungen in Thüringen eingesetzt.
Zu Frage 3: Zum einen verweise ich hierzu auf meine Antwort auf die Frage 2, zum anderen ist die Landesregierung der Auffassung, dass die verbleibende Stärke der Bundeswehr in Thüringen auch zum Vergleich zu anderen Ländern eine weitere Standortverwaltung in Thüringen rechtfertigt.
Zu Frage 4: Die Frage beantworte ich mit Ja. Die Landesregierung hat sich mit einem Schreiben an das Bundesministerium der Verteidigung gewandt. In der vor wenigen Tagen eingegangenen Antwort wird indessen darauf verwiesen, dass die vom Bundesminister Scharping am 16. Februar 2001 getroffene Entscheidung zu den Standorten in Thüringen abschließend sei. Das Bundesministerium der Verteidigung beharrt auf seiner Meinung, die Betreuung der Thüringer Standorte Bad Frankenhausen und Sondershausen sei vom etwa 80 bis 100 km entfernten Weißenfels wirtschaftlicher. Für die Thüringer Landesregierung ist diese Argumentation in keiner Weise nachvollziehbar.
Wir kommen zur nächsten Frage in Drucksache 3/1543, eine Frage der Frau Abgeordneten Wildauer. Frau Abgeordnete Sedlacik, würden Sie bitte vortragen.
Aus Presseinformationen war zu entnehmen, dass das Innenministerium beabsichtigt, den freiwilligen Zusammenschluss von Gemeinden einzuleiten und großzügig zu fördern. Neu entstehende Einheitsgemeinden sollen deutlich
1. Welche konzeptionellen Vorstellungen hat die Landesregierung für den freiwilligen Zusammenschluss von Gemeinden?
2. In welcher Art und Weise soll der freiwillige Zusammenschluss von Gemeinden finanziell gefördert werden?
3. Wie hoch ist nach Auffassung der Landesregierung der Umfang der benötigten Landeshaushaltsmittel für die Förderung der freiwilligen Zusammenschlüsse von Gemeinden?
4. Aus welchen Haushaltsmitteln sollen die benötigten Mittel für die Förderung des freiwilligen Zusammenschlusses von Gemeinden bereitgestellt werden?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, Frau Abgeordnete Sedlacik, Ihre Anfrage beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Unter der Überschrift "Gebietsreform: Land lockt mit Zuschüssen" stand am 25. April 2001 in der "Thüringer Allgemeinen", Thüringen wolle freiwillige Zusammenschlüsse von Gemeinden mit deutlich höheren Geldzuweisungen belohnen. Es handelt sich hierbei um ein Missverständnis. Zuschüsse im Sinne von Fördermitteln hat der Innenminister nicht angekündigt. Offensichtlich haben Sie oder die ursprüngliche Fragestellerin, Frau Abgeordnete Dr. Wildauer, die Presse der nächsten Tage dann nicht mehr verfolgt, sonst würden Sie die Stellungnahme des Innenministeriums dazu bereits kennen, die wie folgt lautet: "Eine großflächige Gebietsreform per Gesetz ist für diese Legislaturperiode nicht vorgesehen. Die freiwillige Bildung größerer Gemeinden durch Zusammenschlüsse oder Eingemeindungen war und ist möglich und wird vom Innenministerium befürwortet."
Zu Frage 2: Zur Förderung freiwilliger Zusammenschlüsse von Gemeinden sind derzeit keine Haushaltsmittel eingestellt.
Wer ist Ansprechpartner für die Gemeinden und welche fachliche Beratung und Begleitung bekommen sie, wenn sie sich freiwillig zusammenschließen möchten? Wer ist fachliche Begleitung dazu? Das hätte ich gern gewusst.
Ansprechpartner für die Gemeinden können zunächst die übergeordneten Landkreise sein, aber auch das Landesverwaltungsamt und das Innenministerium stehen für Beratungen gern zur Verfügung.