Protokoll der Sitzung vom 18.05.2001

Zeitungsberichten zufolge beabsichtigt die Landesregierung die Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen (GfAW) in die Thüringer Aufbaubank (TAB) einzugliedern.

Ich frage die Landesregierung:

1. Trifft es zu, dass die GfAW aufgelöst und in die TAB eingegliedert werden soll? Wenn ja, zu welchem Termin soll diese Neustrukturierung umgesetzt werden?

2. Welche Vorteile erhofft sich die Landesregierung im Hinblick auf die Verbesserung der Arbeitsmarktpolitik und für die Verbesserung der Situation der Arbeitslosen in Thüringen?

3. Ist geplant, weitere Landesgesellschaften in die TAB einzugliedern, wenn ja, welche?

Herr Minister Schuster, bitte schön.

Frau Präsidentin, verehrte Damen und Herren, namens der Landesregierung beantworte ich die Fragen von Frau Pelke wie folgt:

Die Frage 1 ist eindeutig mit Nein zu beantworten. Kein Mensch denkt daran, die GfAW aufzulösen. Wenn, dann geht es nur um die Frage, ob es andere Möglichkeiten gibt, durch stärkere Bündelung von Landesgesellschaften ein gleiches Ergebnis mit geringeren Kosten zu realisieren.

Zu Frage 2: Der Prüfauftrag zielt primär auf eine wirtschaftliche und effektivere Wahrnehmung von Aufgaben ab.

Zu Frage 3: Die Frage erübrigt sich. Ich verweise da auf die Antwort zu Frage 1.

Ich sehe keine Nachfragen. Doch, ich sehe eine Nachfrage, Frau Abgeordnete Bechthum.

Herr Minister, ist geplant, irgendwie aus der TAB Bereiche auszugliedern, eventuell die mit Technologieförderung oder so zu tun haben?

Solche Pläne sind mir derzeit nicht bekannt.

Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Danke, Herr Minister Schuster.

Wir kommen zur nächsten Frage, eine der Frau Abgeordneten Klaubert in Drucksache 3/1547. Bitte schön, Frau Abgeordnete.

Israelische Unternehmensansiedlung in Altenburg

In Altenburg ist die Ansiedlung des israelischen Unternehmens Digital Power Systems AG geplant. Auch Ministerpräsident Dr. Vogel sprach in der 8. Plenarsitzung des Landtags am 27. Januar 2000 davon, "dass ein israelisches Unternehmen Hightech in Altenburg fertigen wird und dort etwa 80 Arbeitsplätze schafft". Nach der Bewilligung von GA-Fördermitteln steht nun die Entscheidung über die Bewilligung von Fördermitteln für Forschung und Entwicklung aus.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wann wurde ein entsprechender Fördermittelantrag durch das Unternehmen gestellt?

2. Sind Probleme bei der Bearbeitung des Antrags bzw. bei der Bewilligung der Fördermittel bekannt, wenn ja, welche?

3. Wann ist mit der Bewilligung von Fördermitteln für Forschung und Entwicklung zu rechnen?

Herr Minister Schuster, bitte schön. Oder sind Sie nicht zuständig? Also, Sie sind doch zuständig. Das kann passieren, kein Problem.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, namens der Landesregierung beantworte ich die Fragen von Frau Dr. Klaubert wie folgt.

Zu Frage 1: Das Unternehmen Digital Power Systems reichte mit Datum vom 27.06.2000 im Rahmen der Richtlinie zur einzelbetrieblichen F- und E-Förderung zwei Anträge auf Förderung der Aufwendungen für Forschung und Entwicklung ein.

Zu Frage 2: Das Unternehmen benötigte trotz mehrfacher Unterstützung der in die Bearbeitung einbezogenen Stellen sehr lange Zeit, um die Antragsunterlagen zu vervollständigen. Bearbeitungsfähige Unterlagen lagen erst am 19.01.2001 vor. Die daraufhin veranlasste Begutachtung, die mit einem positiven Fördervotum abschloss, war am 01.03.2001 erledigt. Derzeit ist das Unternehmen bemüht, die Gesamtfinanzierung nachzuweisen.

Zu Frage 3: Eine Bewilligung der vorliegenden Förderanträge ist erst möglich, wenn der Finanzierungsnachweis vorliegt. Das Unternehmen wurde von der Thüringer Aufbaubank aufgefordert, diesen bis Ende Mai 2001 vorzulegen.

Gibt es Nachfragen zu dieser Mündlichen Anfrage? Das ist ganz offensichtlich nicht der Fall. Danke, Herr Minister Schuster.

Wir kommen zur nächsten Mündlichen Anfrage, eine des Herrn Abgeordneten Nothnagel in Drucksache 3/1560.

Thüringer Schwerbehinderten-Sonderprogramm zur besonderen Förderung der Einstellung und Beschäftigung Schwerbehinderter

Das zuständige Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit hat am 5. Januar 2000 die oben genannte Richtlinie erlassen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele behinderte Arbeitnehmerinnen und -nehmer wurden im Jahr 2000 aufgrund der oben genannten Richtlinie in wie vielen Betrieben und Einrichtungen gefördert?

2. Wie viele Anträge auf Einstellung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nach dem Thüringer Schwerbehinderten-Sonderprogramm konnten aus welchen Gründen nicht positiv beschieden werden?

3. Welche Ergebnisse der Evaluierung der oben genannten Richtlinie liegen dem zuständigen Ministerium vor?

4. Wie viele finanzielle Mittel aus dem oben genannten Sonderprogramm wurden ausgeschöpft?

Bitte, Herr Staatssekretär Maaßen.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Nothnagel wie folgt:

Zu Frage 1: Im Jahr 2000 wurde die Einstellung von 332 Schwerbehinderten in 314 Betrieben und Einrichtungen aus Mitteln des Schwerbehinderten-Sonderprogramms gefördert.

Zu Frage 2: Ich verweise bei dieser Frage auf meine Antwort zu Frage 2 der Mündlichen Anfrage des Herrn Abgeordneten Nothnagel zur Plenarsitzung Mitte April 2000, Landtagsdrucksache 3/489.

Zu Frage 3: Dem Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit liegt ein Zwischenbericht der wissenschaftlichen Begleitforschung vor, der inbesondere statistische Angaben zum Zeitpunkt November 2000 enthält. Eine Bewertung der Wirksamkeit des Programms ist erst nach Vorliegen aller zu erhebenden Daten möglich, deren wichtigste Teile die vollständigen schriftlichen und mündlichen Befragungen in ausgewählten Unternehmen sind.

Zu Frage 4: Zur Finanzierung dieses Sonderprogramms wurden im Jahr 2000 von den bereitgestellten 6 Mio. DM aus Ausgleichsabgabemitteln 4.821.311 DM verausgabt.

Es gibt eine Nachfrage. Bitte, Herr Abgeordneter Nothnagel.

Es wäre für mich einfacher gewesen, die Frage 2 noch einmal zu beantworten, aber ich muss dann einfach nachschauen. Zu meiner Frage 3, wegen der Evaluierung, eine Nachfrage. Wann ist die Befragung abgeschlossen, dass wir die Ergebnisse dann zur Verfügung gestellt bekommen.

Herr Abgeordneter, soweit ich informiert bin, liegt die Beauftragung mit dem Gutachten noch nicht sehr lange zurück, so dass wir schon froh sind, dass wir jetzt einen

ersten Zwischenbericht haben. Wir haben ja versprochen, das gesamte Programm auch zu begleiten.

Es gibt eine weitere Nachfrage. Bitte, Herr Abgeordneter.

Ist dieser Zwischenbericht für uns zugänglich?

Die Daten sind so unvollständig, Herr Abgeordneter Nothnagel, dass ich meine, dass sie nicht veröffentlichbar sind.

Weitere Nachfragen? Doch, ich sehe noch eine Nachfrage. Bitte, Frau Abgeordnete Thierbach.

Wenn der Bericht fertig sein wird, ist er uns dann zugänglich?

Aber selbstverständlich, Frau Abgeordnete.