Wir kommen zur letzten Mündlichen Anfrage für heute. Bitte, Frau Abgeordnete Wolf, Ihre Frage in Drucksache 3/1561.
Thüringer Schwerbehinderten-Sonderprogramm zur besonderen Förderung der Einstellung und Beschäftigung Schwerbehinderter im Jahr 2001
Im Staatsanzeiger 15/2001 wurde die Neufassung der Richtlinien für die Durchführung des Thüringer Schwerbehinderten-Sonderprogramms zur besonderen Förderung der Einstellung und Beschäftigung Schwerbehinderter vom 5. Januar 2000 veröffentlicht.
1. Wie viele schwer behinderte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer konnten im Jahr 2001 bereits aus der oben genannten Richtlinie gefördert werden?
3. Wird die Umsetzung dieser Richtlinie abermals wissenschaftlich durch ein entsprechendes Institut begleitet, wenn ja, von welchem?
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage der Frau Abgeordneten Wolf wie folgt:
Zu Frage 2: Die Hauptfürsorgestelle stellt für die Fortsetzung des Schwerbehinderten-Sonderprogramms im Jahr 2001 wiederum 6 Mio. DM aus Ausgleichsabgabemitteln zur Verfügung.
Zu Frage 3: Um eine breitere Datenbasis zur Beurteilung der Wirksamkeitsdaten des Sonderprogramms zu erhalten wird die wissenschaftliche Begleitforschung fortgesetzt. Der Auftrag für die wissenschaftliche Begleitforschung des Thüringer Schwerbehinderten-Sonderprogramms wurde der Bietergemeinschaft Suhler Bildungswerk e.V. und SEKUS Dienstleistungs GmbH, Niederlassung Suhl, erteilt und wird mit diesem Institut auch im Jahre 2001 weitergeführt.
Meine Damen und Herren, theoretisch ist ja jetzt unsere Fragestunde zu Ende, da wir aber in der nächsten Plenarsitzung eine andere Geschäftsordnung haben, würde das bedeuten, dass die zwei Fragen, die jetzt noch auf der Tagesordnung stehen, beim nächsten Mal nicht gleich behandelt werden. Sie müssten neu beginnen. Deswegen frage ich, ob wir sie nicht jetzt abhandeln.
Also, ich sehe ein allgemeines Nicken, ich nehme an, die Landesregierung ist auch bereit für die zwei letzten Fragen. Dann rufe ich die Frage in Drucksache 3/1564 auf. Bitte, Frau Abgeordnete Doht.
Im DRK-Pflegeheim Mihla werden zurzeit 68 Behinderte betreut. Die meisten von ihnen haben keinen Anspruch auf Wiedereingliederungshilfe. Die reinen Pflegeleistungen übernimmt die Pflegekasse. Darüber hinaus wurde durch die Beschäftigung mit den Bewohnern in vorbildlicher Weise erreicht, dass sie teilweise wieder ins gesellschaftliche Leben integriert werden konnten. Das Land zahlte für die Aufwendungen einen Ausgleichsbetrag. Zum 31. Dezember 2000 stellte das Sozialministerium die Zahlungen ein. Damit steht das DRK bzw., ich muss nach dem Stand von vorgestern Abend sagen, stand das DRK vor dem Problem, acht Mitarbeiterinnen entlassen zu müssen. Das von der Heimaufsicht genehmigte Konzept für den am 8. Mai 2001 mit dem offiziellen Spatenstich begonnenen Ersatzneubau wäre dann personell nicht mehr umsetzbar.
1. Warum erfolgte die Einstellung der Ausgleichszahlungen zum 31. Dezember 2000, während der ablehnende Bescheid erst im April 2001 dem DRK zuging?
2. Welche weiteren Einrichtungen (laut Anfrage der Thü- ringischen Landeszeitung [TLZ] sind es acht - vgl. TLZ vom 4. Mai 2001) stehen zurzeit vor den gleichen Problemen?
3. Gibt es seitens des Sozialministeriums Verhandlungen mit den betroffenen Einrichtungen zur weiteren Zahlung von Ausgleichsbeträgen?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, ich beantworte die Mündliche Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Die Ausgleichsleistungen erfolgten aufgrund einer Vereinbarung aus dem Jahr 1997, die entsprechend der damals vereinbarten Frist am 31.12.2000 auslief. Die Ausgleichszahlungen wurden eingestellt, weil diese Vereinbarung als Grundlage für die Zahlungen mit dem Frist
Zu Frage 2: Keine. Von den übrigen von der Vereinbarung theoretisch betroffenen Einrichtungen hat nur eine weitere von der Möglichkeit der Ausgleichszahlung Gebrauch gemacht. Der Grund für die Ausgleichszahlungen ist in diesem zweiten Fall wegen Neubaus und Entflechtung des Personenkreises zwischenzeitlich weggefallen.
Zu Frage 3: Nein, weil nur noch ein Fall, nämlich Mihla, verblieben ist. Im konkreten Fall habe ich das Landessozialamt angewiesen, die Zahlung entsprechend der Vereinbarung weiterzuführen, bis durch eine anderweitige Unterbringung einzelner Bewohner mit hohem Betreuungsbedarf oder durch die Vollendung des begonnenen Neubaus eine Lösung geschaffen wird.
Zu Frage 4: Die Einrichtung baut zurzeit mit Fördermitteln aus Artikel 52 Pflegeversicherungsgesetz zwei neue Heime für die Bewohner, die besser dem individuellen Pflegebedarf der Heimbewohner gerecht werden.
Zwei Nachfragen meinerseits. Sie verhandeln also mit dem DRK nicht weiter über eine Verlängerung dieser Ausgleichszahlungen, sondern setzen darauf, künftig eine andere Struktur des Heimes zu erreichen. Die zweite Frage war, die Mitteilung der Thüringischen Landeszeitung vom 4. Mai 2001, dass acht weitere Einrichtungen betroffen wären, bezogen sich auf Nachfragen in Ihrem Ministerium. Wie können Sie diesen Widerspruch aufklären?
Frau Abgeordnete Doht, zu der ersten Frage: Ich bestätige das, was Sie gesagt haben. Es gibt hier keine Notwendigkeit für eine weitere Vereinbarung, sondern es ist ein Einzelfall, der dementsprechend geregelt wird.
Zu Frage 2: Ich habe schon ausgeführt, dass hier von der theoretischen Möglichkeit der Regelung, über die im Jahre 1997 für weitere Heime gesprochen worden ist, wie gesagt, nur zwei Heime insgesamt Gebrauch machen mussten und dabei eben nur noch der eine Fall Mihla übrig geblieben ist. Das ist der Grund.
Seitens der SPD-Fraktion beantrage ich die Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit.
Gut, das werden wir dann abstimmen. Wer für die Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit stimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist das nötige Quorum. Die Frage ist überwiesen.
Wir kommen zur letzten Mündlichen Anfrage, eine Frage des Herrn Abgeordneten Ramelow in Drucksache 3/1575.
Mit der Mündlichen Anfrage in Drucksache 3/1101 fragte ich nach Prüfung von Bilanzen und der Bewertung des Unternehmens. Die Anfrage wurde im Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Strukturentwicklung weiter beraten.
1. Ist der Landesregierung die Beauftragung an die SCG St. Gallen Consulting durch die Thüringer Aufbaubank (TAB) vom Dezember 1993 bekannt?
3. Bei Verneinung der Frage 2: Welche Schlussfolgerungen zieht die Landesregierung bezüglich der Handlung der Personen in der Thüringer Industriebeteiligungsgesellschaft und TAB im Zusammenhang mit der Sanierungsvereinbarung zur Pilz-Gruppe vom März 1994?