Sabine Doht
Sitzungen
3/7
3/9
3/11
3/13
3/17
3/18
3/24
3/25
3/26
3/34
3/36
3/39
3/44
3/47
3/48
3/49
3/52
3/53
3/63
3/64
3/68
3/71
3/72
3/74
3/76
3/78
3/80
3/81
3/83
3/84
3/86
3/90
3/92
3/93
3/94
3/97
3/99
3/101
3/103
3/104
3/105
Letzte Beiträge
Wege der Romanik - Neue Chancen für Thüringen
Neben Natur und Wandern spielt der Kulturtourismus in Thüringen eine bedeutende Rolle. Durch private Initiative wurde ein Konzept zur touristischen Vermarktung romanischer Bauwerke in Thüringen erarbeitet, welches an die Straße der Romanik in Sachsen-Anhalt anknüpfen will. Dem Wirtschaftsministerium ist dieses Konzept bekannt.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie beurteilt die Landesregierung dieses Konzept?
2. Wird dieses Konzept Eingang in die Tourismuskonzeption des Landes finden, wenn nein warum nicht?
3. Welche infrastrukturellen Voraussetzungen sind aus Sicht der Landesregierung zur Umsetzung dieses Konzepts nötig?
4. Welcher Fördermittelbedarf ergibt sich daraus?
Herr Minister Reinholz, wenn ich richtig informiert bin, ist das Projekt Transromanika erarbeitet oder begleitet worden von dem gleichen Institut, das bei der Erarbeitung der Thüringer Tourismuskonzeption eingebunden
ist. Dann stellt sich mir die Frage, wieso hier bislang noch keine Auswahl der entsprechenden Baudenkmäler oder Objekte in Thüringen erfolgt ist, die in das Projekt eingebunden werden sollen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Heinrich Zille hat einmal gesagt: "Man kann mit einer Wohnung
einen Menschen genauso töten wie mit einer Axt." Die Wohnverhältnisse, die Zille vor Augen hatte, als er diesen Ausspruch tat, gehören dankenswerterweise der Vergangenheit an. Die Wohnverhältnisse haben sich seit jener Zeit grundlegend geändert. Heute sind es weniger die Mieter, für die eine Wohnung tödlich sein könnte, als vielmehr die Wohnungsunternehmen, die Probleme mit ihrem Wohnungsbestand haben. Die Situation auf dem Thüringer Wohnungsmarkt hat sich seit der Wende grundlegend gewandelt. Während 1990 noch ca. 100.000 Wohnungen in Thüringen fehlten und ein Großteil des Altbaubestandes, der immerhin zwei Drittel des Gesamtwohnungsbestandes ausmachte, sanierungsbedürftig war, haben wir heute umgekehrte Verhältnisse. Mehr als 100.000 Wohnungen stehen inzwischen leer. Bei der Mehrzahl dieser Leerstände handelt es sich um strukturellen Leerstand, für den es drei Hauptgründe gibt: zum einen die Bevölkerungsverluste durch Abwanderung. Der Wohnungsbau zu DDR-Zeiten ging von dem politischen Ansatz aus, Arbeiten und Wohnen räumlich zusammenzuführen. Wohnungsbaustandorte entstanden in der Nähe von Großbetrieben, landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften usw. Gerade diese Wirtschaftsstrukturen sind nach der Wende weggebrochen und damit gingen auch die Menschen weg. Zwar hat sich die Zahl der Privathaushalte in Thüringen erhöht, die durchschnittliche Personenzahl pro Haushalt aber verringert. Insbesondere junge Menschen und Familien mit Kindern haben Thüringen den Rücken gekehrt, fehlende Arbeitsplätze und schlechte Bezahlung sind die Hauptgründe dafür. Vom 31.12.1990 bis zum Jahr 2002 verringerte sich die Bevölkerungszahl in Thüringen um 8 Prozent. In letzter Zeit sind es vor allem junge und gut ausgebildete Frauen, die Thüringen verlassen. Mit ihnen fehlt uns aber auch die nächste Generation, deren Kinder werden nicht in Thüringen geboren.
Und damit bin ich bei einer nächsten Ursache für Wohnungsleerstand, der uns auch künftig zum Handeln zwingt, und dies ist die demographische Entwicklung. Zwar war sie vor der Wende bereits rückläufig, nach der Wende jedoch sank in Thüringen die Geburtenzahl als Folge des politischen, wirtschaftlichen und sozialen Umbruchs dramatisch ab. Auch wenn in den letzten Jahren nun wieder mehr Kinder geboren wurden, liegt die Reproduktionsrate mit 2,1 unter der erforderlichen von 2,4, um einen Ausgleich zwischen Geburten- und Sterbefällen zu erlangen. Der Bevölkerungsrückgang in Thüringen setzt sich demzufolge weiter fort und der Anteil älterer Menschen an der Gesamtbevölkerung steigt.
Die dritte Ursache für Wohnungsleerstand sind die Wohnungsbauaktivitäten nach der Wende. So wurden in den Jahren 1990 bis 2000 insgesamt 115.421 Wohnungen neu errichtet, darunter fast 50.000 in Ein- und Zweifamilienhäusern. Nun ist es einfach, rückblickend zu sagen, hier wurde nicht vorausschauend geplant, und mit dem Finger in die eine oder andere Richtung, z.B. auf die Wohnungswirtschaft, zu zeigen. Dies wäre übereilt und nicht angebracht, denn Fakt ist, wäre es nach der Wende nicht gelun
gen, schnell neuen oder sanierten Wohnraum anzubieten, hätten noch mehr Leute das Land verlassen und wir hätten heute noch mehr Wohnungsleerstände. Zu hinterfragen ist allerdings so mancher Wohnungsbaustandort, der nach der Wende in Kleinkleckersdorf auf der grünen Wiese erschlossen wurde.
Herr Minister Trautvetter, hier teile ich Ihre Einschätzung aus der Regierungserklärung nicht, dass wir keine Suburbanisierung in Thüringen hätten. Wir haben auch in Thüringen einen Speckgürtel um die großen Städte, wir haben verstärkte Tendenzen von Suburbanisierung und wir haben genauso auch große Einzelhandelsunternehmen auf der grünen Wiese an nicht integrierten Stellen.
Ich nenne hier nur Höffner, ich fahre jeden Tag dran vorbei, es ist also nicht so, dass es dies in Thüringen nicht gibt. Bis Mitte der 90er-Jahre hat der Freistaat ja auch noch mit einem speziellen Förderprogramm die Ausweisung von Wohnbauland auf der grünen Wiese unterstützt und ich sage auch hier, es war am Anfang gut und richtig, weil die entsprechenden Wohnbaustandorte aufgrund auch von Restitutionsansprüchen in den Innenstädten nicht zur Verfügung standen, aber das Umsteuern ist hier zu spät erfolgt. Gerade die großen Städte haben überproportional Einwohner verloren und damit auch an Finanzkraft eingebüßt. Andererseits sind sie jedoch weiter in der Pflicht, soziale, kulturelle und wirtschaftliche Funktionen auch für das Umland vorzuhalten. Deswegen muss eine künftige Wohnungspolitik besonders das Anliegen verfolgen, die Städte zu stärken, denn können die ihre Aufgaben nicht mehr wahrnehmen, bricht letztendlich auch der ländliche Raum drumherum weg.
Kommunen, Wohnungswirtschaft, Stadtplaner, aber auch die Landespolitik stehen vor der Aufgabe, Stadtentwicklung unter den Bedingungen weiter rückläufiger Einwohnerzahlen und damit auch sinkender Einnahmen zu betreiben. Eine Aufgabe, für die es bislang kein Vorbild aus den alten Bundesländern gibt, die aber, wenn sie gelingt, durchaus eine Vorbildfunktion für die alten Bundesländer haben könnte, denn auch dort zeichnen sich rückgängige Bevölkerungszahlen ab. Dabei muss der Stadtumbau zwei Zielen gerecht werden, zum Ersten aus den ausgedünnten Städten wieder kompakte Einheiten zu bilden und der dort lebenden Bevölkerung ein lebenswertes Umfeld zu schaffen, und zweitens die Wohnungsunternehmen, die zum Teil in ihrer Existenz gefährdet sind, wirtschaftlich zu stabilisieren. Dass diese zwei Ziele nicht immer einfach zu vereinbaren sind, dass sie zum Teil auch völlig konträr entgegenstehen, erschwert den gesamten Prozess. Mit dem Programm "Stadtumbau Ost", welches bis 2009 durchfinanziert ist, leistet die Bundesregierung ihren Beitrag und gibt den Kommunen und Wohnungsunternehmen zumindest mittelfristig Planungssicherheit. Voraussetzung ist, dass die Kommunen ein integriertes Stadtentwicklungskonzept besitzen und die angestrebten
Maßnahmen wie Abriss, Wiederaufwertung von Wohnquartieren und Wohneigentumsbildung im Bestand auf dessen Grundlage basieren. Ziel des Stadtumbauprogramms ist es, dem drohenden Verfall der Städte entgegenzuwirken, ihre Funktionsfähigkeit zu sichern und innerstädtische Altbaubestände zu erhalten. Im Einzelnen enthält das Stadtumbauprogramm folgende Elemente:
Zum einen ein Zuschussprogramm für Rückbau- und Aufwertungsmaßnahmen. Der Bund stellt für dieses Programm insgesamt 1,23 Mrd. ) * hälftig kofinanzieren. Thüringen erhält jährlich in den Jahren 2002 bis 2005 22,5 Mio. +,,- +,,. jährlich 16 Mio. ! / chen Anteilen für Abriss und Aufwertung eingesetzt werden. Durch den Protest der Wohnungswirtschaft, auch Einsprüche, ist erreicht worden, dass diese Mittel momentan zuerst einmal für den Abriss eingesetzt werden können und auch die Aufwertung dann zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen kann. Das ist sinnvoll und richtig, um nicht den steigenden Leerstandszahlen hinterherzulaufen, sondern diesen Prozess aufzuhalten. Aber es muss natürlich auch darauf geachtet werden, dass letztendlich es nicht nur beim Abriss bleibt, sondern die Aufwertung auch erfolgt.
Zweiter Programmbestandteil ist die Erhöhung der Investitionszulage für Mietwohnungen im innerstädtischen Altbau und bei denkmalgeschützten Bauten. Hier wurde der Fördersatz von bisher 15 auf 22 Prozent erhöht und die förderfähigen Kosten auf 1.200 %² verdoppelt.
Zum Dritten gibt es darüber hinaus Zuschüsse für Wohneigentumsbildung in innerstädtischen Altbauquartieren. Außerdem unterstützt der Bund die existenzgefährdeten Wohnungsunternehmen im Rahmen des § 6 a des Altschuldenhilfegesetzes durch eine Restschuldübernahme.
Der Freistaat Thüringen hat sich in der Vergangenheit stets bemüht, diese Bundesmittel im vollen Umfang gegenzufinanzieren. Er hat aber auch - das sollte der Gerechtigkeit halber auch gesagt werden - nach Auflage des Bundesprogramms sein eigenes Programm zur Wohnungsmarktstabilisierung und Wohnwertverbesserung sofort eingestellt, d.h., Thüringen spart hier auch auf Kosten des Bundes
und dies sollte man schon bedenken, wenn man permanent weiter gehende Forderungen an den Bund stellt. Mit der Festschreibung der Verwertungskündigung im Mietrecht und dem Urteil des BVG zu dem Rechtsstreit in Jena haben die Wohnungsunternehmen auch in diesem Bereich jetzt Rechtssicherheit. Künftig wird es nicht mehr möglich sein, dass einzelne Mietparteien den Abbruch eines ganzen Wohnblocks verzögern oder verhindern. Und der Minister Trautvetter hatte hier auf die Bundesratsinitiative von Thüringen verwiesen und ich weise darauf hin, dass auch
unsere Fraktion das schon seit einigen Jahren gefordert hat, das ist auch in der Wohnungswirtschaft bekannt. Wir sind auch nicht der Auffassung, wie z.B. die PDS-Fraktion, dass jetzt hier Mieter schlechtergestellt oder benachteiligt würden. Im Gegenteil, bei so hohen Wohnungsleerständen wird jedes Wohnungsunternehmen möglichst seine Mieter mit Samthandschuhen anfassen, damit sie nach den Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen wieder in den eigenen Bestand zurückkehren und nicht in das Nachbarunternehmen gehen, wo man ihnen vielleicht bessere Konditionen bietet.
In Thüringen wurden bis zum 31.12.2003 insgesamt 10.695 leer stehende Wohnungen rückgebaut und weitere 2.000 sind bewilligt. Nach Aussagen der Landesregierung konnte damit erreicht werden, dass der Leerstand nicht weiter angewachsen ist. Das heißt aber auch, dass wir hier weiter im Zugzwang sind. Unter dem Motto "Mehr Stadt für weniger Bürger" werden wir also auch in der kommenden Legislaturperiode Wohnungspolitik betreiben müssen. Aus Sicht der SPD-Fraktion müssen dabei folgende Probleme gelöst werden:
Erstens: Wir müssen erreichen, dass der Bund das Stadtumbauprogramm Ost auch über das Jahr 2009 hinaus fortführt und auch bei der Altschuldenentlastung müssen wir auf Verbesserung dringen. Angesichts knapper Kassen und zunehmender Leerstände auch in den Städten der alten Bundesländer ist dies sicher keine einfache Aufgabe. Die eingangs aufgeführte demographische Entwicklung macht jedoch die Notwendigkeit klar. Aber auch das Land muss sich seiner Verpflichtung bewusst werden und die Kofinanzierung der Bundesmittel mittelfristig sicherstellen. Bislang hat die Landesregierung in diesem Bereich eine doppelbödige Politik betrieben. Der Wohnungsbauminister fordert öffentlich wirksam mehr Geld vom Bund und die Finanzministerin ist gar nicht willens und in der Lage, die Kofinanzierung sicherzustellen.
Zum Zweiten: Der Stadtumbau muss mit dem Ziel erfolgen, die Innenstädte zu stärken. Dazu muss es künftig gelingen, neben den Wohnungsunternehmen die privaten Haus- und Grundstückseigentümer in den Stadtumbauprozess einzubeziehen. Dies ist wahrscheinlich die schwierigste Aufgabe und hier ist auch bislang am wenigsten passiert. Aber ohne das Mitwirken der Privateigentümer sind unsere Altstädte potenziell gefährdet. Rückbau und Wohnumfeldverbesserung allein in den Plattenbaugebieten und Stadtrandgebieten, weil man dort mit den kommunalen Wohnungsunternehmen und der Wohnungsgenossenschaft einen Ansprechpartner hat, ist nicht zielführend, wenn auf der anderen Seite die Innenstadtbereiche weiter verfallen. Der Rückbau sollte von außen nach innen erfolgen, nur so werden auch langfristig die Versorgungsinfrastruktur und die stadttechnischen Leistungen der Daseinsvorsorge bezahlbar bleiben. Ich weiß, dass diese Forderung sehr schwierig umzusetzen ist, aber wir müssen uns
vor Augen halten, dass wir letztendlich, wenn wir am Ende zu Patchworkstädten kommen, auch gerade was den Bereich der technischen Versorgungsinfrastruktur betrifft, zu sehr hohen Belastungen kommen. Und wir haben ja heute schon das Problem, dass es nicht die Mieten sind, die die Mieter belasten, die sind aufgrund des Wohnungsleerstands sehr niedrig, sondern es sind die Betriebskosten, die als zweite Miete immens zu Buche schlagen.
Lassen Sie mich einflechten, ich hatte letztens die Möglichkeit, Stadtumbaumaßnahmen in der sächsischen Landeshauptstadt Dresden mir vor Augen führen zu lassen. Bei der dortigen Stadtrundfahrt, muss ich sagen, war ich erschrocken, was die Innenstadt betrifft. Dort stehen nicht nur einzelne Gebäude, sondern ganze Straßenzüge leer und dann stellt mir sich schon die Frage: Ist es dann sinnvoll, in peripheren Gebieten mit sehr vielen Mitteln die Wohnungen zurückzubauen, oder wäre es nicht sinnvoller, die Innenstädte aufzuwerten und zu versuchen, dass die nicht weiter verfallen? Die Stärkung der Innenstädte kann jedoch nicht allein durch das Stadtumbauprogramm bewältigt werden. Andere Förderinstrumentarien müssen ebenfalls auf dieses Ziel ausgerichtet werden. Und ich sage ganz deutlich hier, dazu gehört auch die Abschaffung der Eigenheimzulage in ihrer jetzigen Form.
Herr Minister Trautvetter hat dem widersprochen, also ich erspare Ihnen das, aber ich habe hier zwei Seiten DIN A 4 nur Zitate von CDU-Politikern zur Eigenheimzulage, da gleichen sich nicht zwei. Ich befinde mich leider Gottes in guter Übereinstimmung mit Friedrich Merz, der das auch schon gefordert hat.
Aber Fakt ist,
dass die Eigenheimzulage in Zeiten der Wohnungsnot gut und richtig war, dass sie aber gerade auch hier in den neuen Bundesländern maßgeblich zur Suburbanisierung und zum Bevölkerungsverlust der Städte beigetragen hat. Die Schaffung von Wohneigentum in den Innenstädten wird nicht funktionieren, wenn der Neubau auf der grünen Wiese preiswerter ist. Da man letztendlich Geld nur einmal ausgeben kann, sollte es in den Bestand fließen. Es geht nicht darum, dass wir die Bürger in Mietwohnungen zwingen wollen, nein, wir wollen gerade auch für den Altwohnungsbestand das Wohneigentum als Stabilisierung für diese Bestände.
Aber darüber hinaus sollten auch im Landeshaushalt geringe Mittel wieder für Neubauvorhaben eingestellt wer
den. Ich weiß, dass das sehr kritisch gesehen wird, aber ich sage auch, es ist städtebaulich notwendig. Es ist nicht notwendig, um Mieten zu subventionieren und Wohnraum zu schaffen. Aber es gibt gerade in den Innenstädten Baulücken an exponierten Standorten, deren Bebauung sich wirtschaftlich nicht darstellt, die kein Investor anfassen wird, wenn das Land hier nicht Mittel gibt, und gerade für solche Objekte - es sind sicherlich immer Einzelfälle an exponierten Stellen - sollte das Land künftig wieder Fördermittel bereitstellen
Tannhäuser-Lücke in Eisenach, genau -, denn sonst werden am Ende dort nur Märkte und Parkhäuser entstehen. Die Mittel für die Aufwertung müssen stärker als bisher in den Innenstädten eingesetzt werden. Darüber hinaus sind wir der Auffassung, dass der Eigenanteil von 33,3 Prozent für Aufwertungsmaßnahmen im Rahmen des Stadtumbaus von vielen Kommunen nicht erbracht werden kann. Deshalb erneuere ich hier noch einmal unsere Forderung aus den Haushaltsberatungen, den Eigenanteil der Kommunen im Stadtumbau auf 25 Prozent abzusenken. Sonst besteht letztendlich die Gefahr, dass nach dem Abriss nichts mehr läuft. Die Stadtentwicklungskonzepte sind auf ihre Umsetzbarkeit zu überprüfen und fortzuschreiben. Der Minister hatte dazu eine Qualitätsinitiative angekündigt. Erfahrungen aus verschiedenen Kommunen zeigen doch, dass man zwar ein städtebaulich sehr anspruchsvolles Stadtentwicklungskonzept hat, dass man aber jetzt, wenn es an die konkrete Umsetzung geht, letztendlich dies nicht finanzieren kann. Schnell wird dann aus einem geplanten Rückbau einzelner Geschosse ein Totalabriss. Wir müssen aufpassen, dass uns diese Entwicklung nicht unkontrolliert aus dem Ruder läuft. Deswegen auch die Forderung noch mal, dass zwar das Vorziehen der Mittel für den Abriss richtig ist, dass letztendlich aber darauf geachtet werden muss, dass die Aufwertungsmaßnahmen dann auch erfolgen.
Eine weitere Forderung ist, dass die beim Stadtumbau angestrebten Ergebnisse auch mit dem LEP im Einklang stehen müssen. Auch hier teile ich die Auffassung des Ministers nicht. Ich habe eher den Eindruck, bei dem vorliegenden LEP-Entwurf ist die demographische Entwicklung nicht berücksichtigt und der Bevölkerungsrückgang nicht im vollen Umfang zur Kenntnis genommen worden. Denn wenn ich mir gerade das Zentrale-OrteSystem ansehe und dann auch die Aufgabenzuweisung, die daraus für die einzelnen Städte folgt, dann frage ich mich schon...
Ja und dazu habe ich auch meine Meinung klar und deutlich gesagt, dass ich das für überzogen halte.
Die SPD-Fraktion hat zum Landesentwicklungsplan hier ihre Auffassung mehrfach deutlich gemacht. Gerade wenn man sich die Bevölkerungszahlen ansieht und auch das, was an Abrissmaßnahmen geplant ist, 20.000 Wohnungen, die in den nächsten Jahren noch abgerissen werden sollen, dann ist schon hier zu hinterfragen, inwieweit das überhaupt im Einklang steht.
Lassen Sie mich noch eine letzte Anmerkung zu der von Ihnen angekündigten Initiative "Sicher wohnen" machen. Ich halte es für richtig, wenn man in Wohngebieten auch wieder auf Privatinitiative setzt, dass sich die Mieter mit verantwortlich fühlen für Ordnung und Sicherheit im Wohngebiet. Ich kann dann aber auf der anderen Seite nicht verstehen, warum die Landesregierung das damals von der SPD eingeführte System der Kontaktbereichsbeamten nicht weitergeführt hat, denn ich glaube, auch die waren ein guter Beitrag, um in den Wohngebieten für Sicherheit zu sorgen.
Es wird nicht allein durch bürgerschaftliches Engagement gehen. Ich glaube, da sind wir uns einig, eine Bürgerwehr, wie wir sie aus Amerika kennen, wollen wir in Thüringen hier alle nicht haben.
Letztendlich kann aber eine gute Wohnungspolitik, und wenn noch so viele Mittel dafür eingesetzt werden, nicht eine gezielte Wirtschaftspolitik ersetzen. Hauptanliegen der Thüringer Landespolitik muss es bleiben, hier Arbeit zu schaffen für die Menschen, ihnen den Anreiz zu geben, dass sie in Thüringen bleiben, dass hier wieder Kinder geboren werden, und dann werden wir auch in der Wohnungspolitik in Zukunft vielleicht ein paar Probleme weniger haben.
Der der Untersuchung zugrunde liegende Untersuchungsauftrag lässt sich wie folgt zusammenfassen: Zunächst sollte geklärt werden, inwieweit sich die mit der Privatisierung der TSI verbundenen Ziele der Verbesserung des Angebots an Leistungen für den Freistaat bei der Straßenwartung und -instandhaltung und der Kostenreduzierung haben erreichen lassen.
Zweitens sollten die von der TSI zur Durchführung ihrer Aufgaben abgeschlossenen Verträge bzw. Beraterverträge geprüft werden.
Drittens wurden dem Untersuchungsausschuss konkrete Fragen mit auf den Weg gegeben. Es sollte geklärt werden, ob Mitglieder der Geschäftsführung der TSI GmbH, Mitglieder des Aufsichtsrats, Mitglieder der Landesregierung oder den vorgenannten zuzuordnende Dritte persönliche Vorteile im Zusammenhang mit Geschäften der TSI GmbH gezogen haben. Ferner sollte geklärt werden, ob durch Handlungen oder pflichtwidrige Unterlassungen jetztiger oder früherer Mitglieder der Landesregierung bei der Aufsicht über die TSI GmbH oder durch solches Verhalten der Geschäftsführung, des Aufsichtsrats oder einzelner Aufsichtsratsmitglieder dem Land Thüringen finanzieller Schaden entstanden sei oder der geordnete Ablauf der Straßenwartung und -instandhaltung gefährdet worden ist.
Der Untersuchungsausschuss bestand aus 10 Mitgliedern, zuletzt waren von Seiten des Hauses Mitglieder im Untersuchungsausschuss: die Abgeordneten Volker Pöhler, Harald Michel, Reyk Seela, Gottfried Schugens, Manfred Grob und Jörg Schwäblein für die Fraktion der CDU; Werner Buse und Dr. Heide Wildauer für die Fraktion der PDS sowie neben mir der Kollege Frieder Lippmann von der Fraktion der SPD. Ich möchte diesen Kollegen des Hauses für die im Ergebnis konstruktive gemeinsame Arbeit recht herzlich danken.
Sie findet ihren Ausdruck nicht nur darin, dass dem Landtag ein Abschlussbericht ohne Gegenstimme vorgelegt werden konnte, sondern auch in dem heute hier vor allen Mitgliedern des Ausschusses gemeinsam aus der Mitte des Landtags eingebrachten Antrag gemäß § 51 Abs. 3 der Geschäftsordnung auf Beratung. Erinnern möchte ich aber auch an die Kollegen, die als Ersatzmitglieder zum Teil an der Mehrzahl der Sitzungen als Zuhörer teilgenommen haben. Dieses betrifft die Abgeordneten Michael Heym und Siegfried Wetzel von der CDU-Fraktion, Bodo Ramelow und Mike Huster von der PDS-Fraktion sowie von der Fraktion der SPD die Abgeordneten Irene Ellenberger und Volker Schemmel. Mein Dank gilt auch den Kollegen, die zwischenzeitlich aus dem Untersuchungsausschuss ausgeschieden sind, so der Abgeordnete Dr. Heinrich Dietz, Jörg Kallenbach, Christiane Neudert und Dr. Richard Dewes. Allen Genannten sei für ihre Arbeit herzlich gedankt.
Der Umfang dieser Arbeit lässt sich mit wenigen Worten skizzieren: Über 8.400 Seiten Unterlagen, 30 Beweisanträge, 169 interne Vorlagen wurden in 32 Sitzungen des Ausschusses beraten. Dieses Arbeitspensum hatten nicht nur die Abgeordneten zu bewältigen. Auch die Mitarbeiter der Fraktionen haben Erhebliches in der Vorbereitung des Ausschusses beigetragen. Ich nenne hier nur beispielhaft Herrn Thomas Pecher, Herrn Otto Hoffmann und Herrn Volkmar Bauer. Und nicht zuletzt waren auch die Ministerien durch ihre Beauftragten im hohen Umfang in die Arbeit eingebunden. Sie haben an den Sitzungen teilgenommen, Auskünfte auf Verlangen des Ausschusses abgegeben, Stellungnahmen eingebracht und sich in der Endphase auf Wunsch des Ausschusses kurzfristig an der Redaktion des Abschlussberichts beteiligt. Ich nenne hierbei stellvertretend für das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Infrastruktur die Herren Michael Flore und Michael Scholtze, für das Finanzministerium Herrn Dr. Rainer Späth sowie für das Justizministerium Herrn Rainer Holland-Moritz und für die Staatskanzlei Frau Cornelia Schymura. Mein ganz besonderer Dank geht in diesem Zusammenhang auch an die Landtagsverwaltung, die hier einen großen Teil der Vorarbeiten für den Ausschuss, auch für den Abschlussbericht geleistet hat und ohne deren Zuarbeiten wir sicherlich nicht in der Lage wären, heute diesen Abschlussbericht zu beraten. Ich nenne hier stellvertretend für alle, die daran mitgewirkt haben, Herrn Dr. Poschmann, Frau Schmidt und Herrn Schier.
Der von mir soeben skizzierte Arbeitsumfang lässt praktisch erkennen, dass es sich bei den Untersuchungsverfahren um bedeutende parlamentarische Kontrollverfahren handelt, die zur Aufklärung von Sachverhalten im öffentlichen Interesse vom Parlament auch nur in besonderen Fällen eingesetzt werden.
Für den vorliegenden Fall des Untersuchungsausschusses zur TSI ist ein weiterer Aspekt bedeutsam. Der Unter
suchungsausschuss beschäftigte sich mit einer staatlichen Eigengesellschaft, die auf der Privatisierung der Straßenmeistereien des Freistaats Thüringen beruhte, in einem Zwischenzeitraum vor der späteren Veräußerung sämtlicher Geschäftsanteile durch den Freistaat Thüringen. Die parlamentarische Untersuchung der Geschäftstätigkeit einer solchen Eigengesellschaft und des Verhaltens des Freistaats als Gesellschafter, als für den Zustand auf Thüringer Straßen Verantwortlichem, wies der Untersuchung einen weiten Rahmen zu. Neben den Regeln der Staatsorganisation war das Gesellschaftsrecht bedeutsam. Neben die haushaltsrechtliche Finanzierung traten Finanzierungen durch Rahmenverträge und Vergaberecht. Neben der durch das Gesellschaftsrecht bestimmten Stellung der entsandten Mitarbeiter oberster Landesbehörden in ein Unternehmen traten dienstrechtliche Gesichtspunkte. Durch die Privatisierung wurde die Frage der Verteilung von Zuständigkeiten nach dem Kriterium der fachlichen Beantwortung oder nach dem Kriterium der Beteiligungsverwaltung als Fiskalvermögen bedeutsam. Schließlich war neben der grundsätzlichen Öffentlichkeit der parlamentarischen Untersuchung der Schutz von Firmengeheimnissen zu bedenken.
Auf diese mit der parlamentarischen Kontrolle von Privatisierungen verbundenen Probleme haben ca. sieben Monate vor Einsetzung des Untersuchungsausschusses die Präsidentinnen und Präsidenten der deutschen Landesparlamente in ihrer Konferenz in Hamburg hingewiesen. In der Entschließung, die am 1. November 1999 mit Drucksache 3/50 des Thüringer Landtags verteilt wurde, weisen sie darauf hin, dass mit der Privatisierung die Mitwirkung zum Kontrollbereich der Parlamente eingeschränkt werde und fordern, dass sich die Regierung durch Privatisierungen den parlamentarischen Kontrollrechten nicht durch Berufung auf gesellschaftsrechtliche Vorschriften oder auf Grundrechte privater Dritter entziehen können dürfe. Privatisierung dürfe auch grundsätzlich nicht zu einem Verlust an Öffentlichkeit bei der Kontrolle führen, denn nur die öffentliche Kontrolle sichere die uneingeschränkte Rückbindung an das Volk.
Meine Damen und Herren, der Untersuchungsausschuss zur TSI hat für die genannten Probleme in seinen Beratungen weit gehend Verfahren und Lösungen gefunden. Der Untersuchungsausschuss ist zunächst übereingekommen, durch Aktualisierung der gesellschaftsrechtlichen Einwirkungsrechte des Freistaats auf die TSI GmbH im Rahmen der Aktenvorlage nach § 14 Untersuchungsausschussgesetz Kenntnis der relevanten Unterlagen zu erlangen. Nach Einsicht in die vorliegenden Unterlagen hat er in den insgesamt 30 Beweisanträgen wesentliche Punkte in öffentlicher Beweisaufnahme erhoben. In gleicher Weise hat sich der Untersuchungsausschuss zu parallelen staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen nach § 14 Untersuchungsausschussgesetz unterrichten lassen und von eigenen Beschlagnahmemöglichkeiten im Ergebnis abgesehen.
Zur Frage des Geheimhaltungsbedürfnisses für Firmenund Geschäftsgeheimnisse hat der Untersuchungsausschuss daran festgehalten, dass eine Beschränkung der Öffentlichkeit der Beweisaufnahme grundsätzlich nur gestattet ist, soweit dies öffentliche oder private Geheimhaltungsgründe gebieten. Diese Geheimhaltungsgründe müssen das gleiche Gewicht besitzen wie die verfassungsrechtlich gewährleistete Öffentlichkeit der Untersuchung. Hierzu hat sich der Untersuchungsausschuss mit den Beauftragten der Landesregierung auf das Verfahren verständig, dass diese bei Zuleitung von Unterlagen selbständig anzeigt, welche Unterlagen aus Sicht der Landesregierung vertrauliche Behandlung verdienen. Der Untersuchungsausschuss hat unter Wahrung der grundrechtlich geschützten Interessen einbezogener Dritter die notwendigen Beschränkungen der Öffentlichkeit in eigener Verantwortung beschlossen. Diese Beratungen und Beschlussfassungen über den gebotenen Diskretionsschutz hat der Untersuchungsausschuss selbst in vertraulichen Sitzungen geführt. Im Ergebnis wurden grundsätzlich die Beweisaufnahmen öffentlich durchgeführt.
In einem späteren Zeitpunkt des Verfahrens haben die Beauftragten der Landesregierung selbst Entsperrung der Unterlagen angezeigt. Umgekehrt hat der Untersuchungsausschuss durch Anonymisierung von Firmendaten, bei denen es nur auf die Vorgänge, nicht aber auf die Namen oder die Auswahl der Firmen ankam, deutlich hervorgehoben, dass auch bei Wahrung in einem öffentlichen parlamentarischen Untersuchungsverfahren im Wege der praktischen Konkordanz ein hinreichender Schutz privater Interessen oder Rechte möglich ist.
Weiterhin hat der Untersuchungsausschuss dem Geschäftsführer der TSI GmbH den Betroffenenstatus nach § 15 Untersuchungsausschussgesetz zuerkannt und die damit verbundenen Beschränkungen der Untersuchungstätigkeit in Kauf genommen. Die TSI GmbH selbst als Eigengesellschaft des Freistaats Thüringen hat diesen Status nicht erhalten.
Die Untersuchung hat der Untersuchungsausschuss zu so genannten Themenkomplexen geführt. Unter dem Gesichtspunkt "wirtschaftliche Entwicklung" hat sich der Untersuchungsausschuss vornehmlich auf der Grundlage von Stellungnahmen der Landesregierung mit der TSI GmbH, ihrer Bindestruktur und den Vorkehrungen zur Sicherung des Einflusses des Freistaats, der Eigenkapitalentwicklung und der Geschichte der Privatisierung befasst. Er hat ferner die Leistungsabrechnung durch die TSI GmbH untersucht. Zur Frage der Wirtschaftlichkeit der TSI GmbH hat der Untersuchungsausschuss Kosten und Einnahmen sowie den Aufwand des Freistaats und das gebotene Leistungsniveau ermittelt. Letzteres konnte der Untersuchungsausschuss im Wesentlichen nur aus Stellungnahmen der Landesregierung rückschließen.
Der Untersuchungsausschuss hat hier im Ergebnis darauf hingewiesen, dass, obwohl von Anfang an unterschiedliche
Auffassungen zwischen dem Bund, dem Freistaat über die Voraussetzungen für die Annahme der Wirtschaftlichkeit einer Organisationsprivatisierung bestanden, besondere Kennziffern für den Vergleich fehlten. Die Beurteilung war insoweit erschwert.
Zum Themenkomplex "Bundesanteile" hat der Untersuchungsausschuss die Überführung von Fahrzeugen und Gerät des Freistaats in die TSI GmbH, den daraus fußenden Ausgleichungsanspruch des Bundes wegen der teilweisen Mitfinanzierung dieses Fahrzeugparks unter dem Einfluss des Geschäfts auf die Liquiditätslage des Unternehmens untersucht. Während hierzu im Ergebnis anzumerken ist, dass die TSI GmbH bei Erfüllung der dem Freistaat gegenüber übernommenen Verpflichtungen zum Ausgleich des Bundesanteils nicht liquide war. Der Ausschuss hat aber auch die Liquiditätslage der TSI GmbH berührende Schwächen bei der Finanzierung des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs festgestellt. Diese Schwierigkeiten wurden später durch eine Umstellung der Zahlungspraxis des Freistaats überwunden.
Zur Beschaffung von Fahrzeugen und Gerät im Wege des Finanzierungsleasings hat der Untersuchungsausschuss im Themenkomplex CharterWay umfassend Beweis erhoben. Schwerpunkte waren hier der Ablauf der Vertragsverhandlungen und negative Entwicklungen in der Vertragsgestaltung, die Untersuchung der Wirtschaftlichkeit des Vorgangs, die hinreichende Beteiligung des Aufsichtsrats und die Nichtberücksichtigung von Wettbewerbern und alternativen Angeboten. Der Untersuchungsausschuss hat hier vornehmlich vergaberechtliche Fehler der TSI GmbH unter Verantwortung des Geschäftsführers feststellen können. In gleicher Weise hat der Untersuchungsausschuss im Themenkomplex "Medes" die Beschaffung von Geräten zur Betriebsdaten- und Leistungserfassung gewürdigt. Diese Daten waren erforderlich, damit die TSI GmbH, die erst 1999 nach Preisen abrechnen konnte, diese Leistungsabrechnung in kostengünstiger und automatisierter Art und Weise vornehmen konnte. Der Ausschuss hat sich hier wieder mit der Vergaberechtmäßigkeit der Beschaffung, der Wirtschaftlichkeit des Systems und der Kosten für Entwicklung und Beratung befasst. In dem Themenkomplex "Personal, Gutachten der Anwaltskanzlei Baumann & Kämper und weitere Zahlungen/Dienstleistung" hat der Untersuchungsausschuss verschiedene Aspekte der Inanspruchnahme externer Dienstleistungen durch die TSI GmbH untersucht. Dies betraf vor allem Personaldienstleistungen zur Gewinnung von Personal, umfangreiche Gutachten zur Personalstrukturberatung und rechtliche Beratung durch ausgewählte Gutachten. Zur Verbuchung dieser Zahlungen an Externe hat der Untersuchungsausschuss keine Mängel feststellen können. Die Berechtigung der einzelnen Beratungsaufträge und Gutachten war ein ausführlicher Gegenstand der Beratung. Zu den Einzelheiten der ermittelten Tatsachen und Ergebnisse der Untersuchung verweise ich hier auf den vorliegenden schriftlichen Bericht.
Meine Damen und Herren, diesen Verweis auf den schriftlich vorliegenden und ohne Gegenstimmen angenommenen Bericht möchte ich mit einigen Hinweisen verbinden. Der Ausschuss hat sich im Anschluss an die Beweisaufnahme auf der Grundlage von Zusammenfassungen der Ergebnisse über die ermittelten Tatsachen beraten. In Vorbereitung der Berichterstellung hat der Untersuchungsausschuss bereits in seiner 19. Sitzung am 12. Juli 2002 zur Erstellung des Abschlussberichts folgenden Beschluss gefasst: "... auf der Grundlage der bisherigen Beweiserhebung, der Beratung hierzu sowie der einschlägigen Unterlagen einen Entwurf des Abschlussberichts vorzulegen. Dabei sollen die ermittelten Tatsachen zusammengefasst und im Hinblick auf den Untersuchungsauftrag in geeigneter Weise geordnet werden. Der Entwurf kann in Teilabschnitten vorgelegt werden. Des Weiteren ist beabsichtigt unter Berücksichtigung dieses Entwurfs im Untersuchungsausschuss über die Ergebnisse der Untersuchung anhand des Untersuchungsauftrags abschließend zu beraten und gegebenenfalls den vorliegenden Entwurf entsprechend zu ergänzen. Außerdem bittet der Untersuchungsausschuss die Vorsitzenden sowie die Sprecher der Fraktionen, an der Erstellung des Entwurfs durch die Landtagsverwaltung mitzuwirken.". Auf der Grundlage dieses Beschlusses habe ich mich mit meinen Sprecherkollegen, dem stellvertretenden Vorsitzenden Herrn Schugens und dem Abgeordneten Herrn Buse mehrfach zum Fortgang des Untersuchungsverfahrens beraten. In diesen Sprecherkonferenzen wurden die einzelnen Teile des Abschlussberichts sukzessive erarbeitet, beraten und den Beauftragten der Landesregierung zur Kenntnisnahme und Stellungnahme zugeleitet. Dabei enthält der Teil B eine Übersicht über die vom Untersuchungsausschuss in Konkretisierung des Auftrags getroffenen Beweisbeschlüsse und vorliegenden Akten. Der Teil C "Ermittelte Tatsachen" stellt nach Themenkomplexen die Ergebnisse der Beweisaufnahmen und die dazu gehörenden Stellungnahmen des Betroffenen oder der Landesregierung dar. Im Teil D "Ergebnis der Untersuchung" hat der Untersuchungsausschuss weitgehend auf eine Wiedergabe unstreitiger Sachverhalte verzichtet und ist der Gliederung des Untersuchungsauftrags gefolgt. Durch die gewählten Unterüberschriften ist eine Zuordnung der Ergebnisse der Untersuchung zum jeweils zugrunde liegenden Sachverhalt unschwierig möglich. Ein Minderheitenvotum nach § 28 Untersuchungsausschussgesetz wurde dem Bericht als Teil E angefügt. Auch hier ist durch Bezugnahme auf Überschriften und Gliederungspunkte eine Einordnung in den Gesamtzusammenhang des Berichts unschwierig möglich. Hinzuweisen ist auch darauf, dass aufgrund des der Landtagsverwaltung erteilten Auftrags der Abschlussbericht auch im Teil "Ergebnis der Untersuchung" auf Grundlage der Beratungen des Untersuchungsausschusses und einzelner Änderungswünsche und Anregungen im Rahmen der Sprecherkonferenz als vornehmlich rechtliche Würdigung anzusehen ist. Es handelt sich um den Versuch einer sachgerechten Aufarbeitung der mit einem schwierigen Privatisierungsprozess in der zweiten Hälfte der 90er-Jahre zusammenhängenden Fragen. Es wird letztend
lich der politischen Beratung obliegen, welche weiteren Schlussfolgerungen und Empfehlungen für die Zukunft daraus zu ziehen sind. Mein abschließender Dank gilt noch mal allen, die an diesem Ausschuss mitgewirkt haben, die dazu beigetragen haben, dass wir ihn rechtzeitig zum Ende der Legislaturperiode abschließen können, insbesondere auch mein Dank an die beiden Sprecherkollegen, Herrn Schugens und Herrn Buse, für die doch recht arbeitsintensiven Sitzungen. Besten Dank.
Frau Präsidentin, im Namen der Mitglieder des Untersuchungsausschusses 3/2 beantrage ich, die Beratung des Abschlussberichts des Untersuchungsausschusses "Geschäftsführung der Thüringer Straßenwartungs- und Instandhaltungsgesellschaft mbH, Aufsichtstätigkeit der Landesregierung über die Geschäftsführung der TSI und Effektivität der TSI", in der heutigen Landtagssitzung zu beraten.
Bekanntmachung der Richtlinie für die Förderung der Schaffung und des Erwerbs von Eigenwohnraum für das Programmjahr 2004
Für den Bau und den Erwerb von Eigenwohnraum gewährte der Freistaat Thüringen bis 2003 Zuwendungen in Form von Zinszuschüssen zu Kapitalmarktdarlehen der Thüringer Aufbaubank. Diese Zuwendungen erfolgten auf Grundlage der Richtlinie für die Förderung der Schaffung und des Erwerbs von Eigenwohnraum. Eine entsprechende Richtlinie für das Jahr 2004 ist letzte Woche im Staatsanzeiger veröffentlicht worden. Trotzdem sind das Verzögerungen, die bei der Antragsbearbeitung dem Bauwilligen schaden. Sie lassen auch negative Auswirkungen auf das Thüringer Baugewerbe, das sich ohnehin in einer schwierigen Situation befindet, befürchten.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche wichtigen Änderungen oder anderen Gründe gibt es für die Verspätung bei der Bekanntmachung der Richtlinie für die Förderung der Schaffung und des Erwerbs von Eigenwohnraum für das Programmjahr 2004?
2. Wann wurden zuletzt Zuwendungen auf Grundlage der Richtlinie für die Förderung der Schaffung und des Erwerbs von Eigenwohnraum bewilligt?
3. Wie viele nicht bewilligte Anträge auf Zuwendungen auf Grundlage der Richtlinie für die Förderung der Schaffung und des Erwerbs von Eigenwohnraum lagen bis zum 31. März 2004 vor?
4. Wie hoch ist das Gesamtvolumen der Investitionen, die dadurch blockiert sind und der Bauwirtschaft in Form von Auftragsvolumen nicht zur Verfügung stehen?
Herr Minister, da Sie ja selbst ausführten, dass der Freistaat Thüringen hier die Förderung umgestellt hat, sind Sie letztendlich nicht von der Verwaltungsvorschrift und der Verwaltungsvereinbarung des Bundes abhängig. Ist es nicht vielmehr so, dass es bislang kein Einvernehmen zwischen dem Finanzministerium und dem Wohnungsbauministerium über diese Richtlinie gab?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich gebe es ja vorneweg zu, ich hatte keine allzu großen Erwartungen an die Antwort der Landesregierung geknüpft, denn immerhin war durch entsprechende Presseveröffentlichun
gen im Vorfeld schon klar, dass die Landesregierung Stück für Stück von ihren einstmals blumigen Ankündigungen abrückt und dass die Agenda der Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen für eine attraktive Region im Herzen Europas letztendlich ein Papiertiger bleiben würde. Die Antwort hat dann jedoch diese Erwartung noch bei Weitem übertroffen. Außer leeren Worthülsen ist hier nicht viel an substanziellen Antworten gekommen. Ich habe so den Eindruck, das Einzige, was wirklich länderübergreifend passiert ist, ist, dass sich die Landesregierungen abgestimmt haben bei der Beantwortung dieser Großen Anfrage. Das allerdings ist passiert, wenn man vergleicht, was die Landesregierungen in Sachsen und Sachsen-Anhalt geantwortet haben. Insofern hat unsere Große Anfrage wenigstens dazu beigetragen, dass sie sich einmal abstimmen mussten.
Herr Dr. Pietzsch, es ist nun nicht so, dass am Ende mehr geschafft wurde als man sich am Anfang vorgenommen hatte, sondern das ganze Gegenteil. Schritt für Schritt ist man wieder von dem abgerückt, was einstmals angekündigt war. Dabei ist gerade Thüringen als kleinstes der drei Bundesländer auf eine Zusammenarbeit angewiesen, um nicht irgendwann zwischen den größeren Ländern zerrieben zu werden. Abstimmungen zwischen den Ländern bei der Landesplanung, der Infrastrukturentwicklung und dem Förderprogramm sind letztendlich nötig, um die ganze Region zu entwickeln. Durch Kooperation könnten Mittel gespart werden und letztendlich würde diese Region auch in Konkurrenz zu den alten Bundesländern erstarken. Aber schauen wir uns die Inhalte im Einzelnen an. Von einer gemeinsamen Hochwasserschutzpolitik der Länder Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt kann nicht die Rede sein.
Es ist beschämend, wenn trotz des vergangenen Hochwassers im Sommer 2002 und im Winter 2003 in weiten Bereichen noch immer keine vernünftige Abstimmung bei der Koordinierung des Hochwasserschutzes zwischen den Ländern Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt stattfindet. Das betrifft sowohl den akuten Hochwasserschutz als auch den vorsorgenden Hochwasserschutz. Gerade aus Sachsen haben wir bereits mehrfach den Vorwurf hören müssen, dass ein gemeinsamer praktischer Hochwasserschutz mit Thüringen und auch mit Sachsen-Anhalt so gut wie nicht stattfinde. Dabei haben wir insbesondere an der Grenze zu Sachsen schwierige Gewässersituationen, die ein gemeinsames Vorgehen dringend gebieten. Beispielsweise fehlte beim Hochwasser 2002 ein ausreichend abgestimmtes Vorgehen bei der Bewirtschaftung der Talsperre Windischleuba, die von Sachsen verwaltet wird. Auch wenn der Hochwasserschutz nicht Hauptzweck dieser Talsperre ist, so wird deren Rückhaltefunktion zumindest bei mittlerem Hochwasser der Pleiße von den Betroffenen im Altenburger Raum als außerordentlich wichtig
eingeschätzt.
Besonders ernüchternd ist, dass in Fällen, in denen es Vereinbarungen und Richtlinien gibt, im Ernstfall ein koordiniertes und auf Schadensminimierung ausgerichtetes Vorgehen nicht realisiert werden kann. Zwar gibt es immer eine entsprechende Wirtschaftsrichtlinie für den Hochwasserfall, dennoch war es beim Winterhochwasser 2002, wenn wir die Talsperre Berga-Kelbra sehen, den Beteiligten auf Thüringer Seite unmöglich, die zuständigen Stellen auf der sachsen-anhaltinischen Seite zu einem an den Interessen der betroffenen Landkreise orientierten Vorgehen zu bewegen. Vor allem scheiterte dies daran, dass einerseits die entscheidungsbefugten Stellen nicht eindeutig ermittelt werden konnten und andererseits die Abstimmungswege zu lang und zu schwerfällig gestaltet waren. So weit nur zur praktischen Umsetzung, wenn es dann wirklich Knall auf Fall kommt. Während auf der thüringischen Seite aufgrund des Rückstaus der Talsperre Häuser unter Wasser standen, war auf sachsen-anhaltinischer Seite das Hochwasser fast völlig abgepuffert worden. Hier wäre eine Schadensteilung und damit eine Schadensminimierung dringend geboten gewesen. Vielleicht könnte die Landesregierung die hier deutlich gewordenen Probleme in die von Ihnen immer wieder gepredigte Verwaltungsvereinfachung einschließen.
Zum nächsten Punkt, zum Thema Wirtschaft. Einer abgestimmten Entwicklung und dem gemeinsamen Ausbau der Wirtschaft wird in Zukunft eine noch wesentlich bedeutendere Rolle zukommen. Zum einen ist dies erforderlich, um den nach wie vor anhaltenden Bevölkerungsschwund in allen drei Bundesländern abzufangen, zum anderen, um die vorhandene Wirtschaftsstruktur zu stabilisieren. Zu diesem Zweck vollführten alle neuen Bundesländer in den letzten Jahren einen beispiellosen Fördermarathon. Bei sich leerenden Fördertöpfen ist jedoch ein Umdenken in der Förderpolitik dringend angesagt. Eine Konzentration von Fördermitteln und Förderverwaltung ist nötig. Welchen Investor aus den USA interessiert Thüringen, welchen Sachsen-Anhalt oder Sachsen? Machen Sie eine Umfrage in den USA, was man in Deutschland kennt - München, Berlin, Heidelberg - und das war auch schon vorher so. Gerade aus diesem Grund wären wir gezwungen, Schluss zu machen mit der Kleinstaaterei, mit dem Förderkonkurrenzkampf, auch im Bereich Verkehrsinfrastruktur, der Forschungsinfrastruktur, bei Bildung und Hochschule. Die moderne Raumplanung spricht nicht umsonst von dezentraler Konzentration, aber es wird nicht entsprechend gehandelt. Warum wird in jedem Land das Rad neu erfunden, das Feuer gebändigt und der aufrechte Gang geübt? Fragt man in den Bundesländern nach großen zusammenhängenden Gewerbe- und Industrieflächen, dann wird man stets auf die finanzielle Situation in den Landeshaushalten hingewiesen. Klar, es macht jeder seins und das im Kleinen. Fragt man nach einer gemeinsamen Vermarktung oder Anlaufstelle, nach einem Lotsendienst, dann wer
den die Arme zum Offenbarungseid gehoben. Fragt man nach gemeinsamen Forschungseinrichtungen, nach einer stärkeren Förderung und Vernetzung von Clustern, wird auf Allgemeinplätze und Banalitäten abgehoben. Nichts, was in der Beantwortung des Abschnitts 2 "Optimale Bedingungen für Investitionen und unternehmerische Initiative schaffen" steht, geht bereits über Bekanntes hinaus. Da aber, wo es konkret werden könnte, ergeht sich die Landesregierung in Ausflüchten, wie z.B. bei der Finanzierung länderübergreifender Projekte aus dem Mittelstandsförderprogramm, wo eine Reservierung oder Plafondierung von Haushaltsfördermitteln für länderübergreifende Zwecke die Flexibilität der Mittelstandsförderung nach Ansicht der Landesregierung insgesamt nur unnötig einschränken würde. Kein Mensch will Plafondierung, im Notfall aber geht es darum, Großprojekte gemeinsam zu realisieren. Auch im Hinblick auf die Gemeinschaftsaufgabe wird das Förderinstrumentarium nur konservativ gesehen und kein Hinweis geliefert, wie dieses Instrumentarium in Zukunft verändert werden könnte. Die Antwort zur Clusterbildung, ja gerne, aber in erster Linie sind die Unternehmen selbst dafür verantwortlich. Die Frage nach einer gemeinsamen Anlaufstelle zur Beratung und Entscheidung von Förderanträgen - Antwort: Ist weder notwendig noch sinnvoll. Die Enquetekommission "Wirtschaftsförderung in Thüringen" kam aber gerade in diesem Punkt zu einem ganz anderen Schluss. Die nächste Antwort: zusätzliche Fördermittel sind im Rahmen der Initiative Mitteldeutschland nicht vorgesehen und so geht es munter weiter, auch wenn man den nächsten Abschnitt "Bedingungen für führende Verkehrsund Logistikkompetenzregionen" betrachtet. Die Frage nach einem gemeinsamen Verkehrskonzept - Antwort: ist nicht vorgesehen. Ja, ist natürlich auch schwierig. So lange Thüringen keinen eigenen Landesverkehrswegeplan hat, wie soll es dann in die Verhandlung zu einer Abstimmung mit den anderen Bundesländern gehen. Frage nach der Abstimmung der Landesstraßenbauprogramme: ist nicht erforderlich. Frage nach verstärkter Zusammenarbeit der Landesstraßenbauämter - Antwort: kein weiterer Handlungsbedarf. Frage nach der Abstimmung der GVZ - Antwort: besteht kein Anlass. Und so geht es munter weiter und während sich die Ministerpräsidenten einmütig zum Pressefoto trafen, forderte der Chef des Leipziger Flughafens die Schließung von Altenburg-Nobitz. So sieht also abgestimmte Verkehrspolitik aus, wenn man sie der CDU überlässt.
Doch, so war das.
Der nächste Punkt - Zusammenarbeit im Bereich Forschung und Technologie: Bereits die Beantwortung der Fragen 18 bis 21 zeigt, dass die Landesregierung Thüringens nicht an der beschlossenen Agenda interessiert ist. Während es dort unter Punkt 3 noch heißt: Ein besonderes Anliegen der drei Länder, hier die Herausbildung von Unterneh
mensnetzwerken zu unterstützen und wachstumsfördernde Rahmenbedingungen zu schaffen, z.B. durch die Einrichtung von Demonstrationszentren, eine entsprechende Ausrichtung der Forschung und Ausbildung an Hochschulen und durch länderübergreifende Netze des Technologietransfers, erteilt die Thüringer Landesregierung genau dieser Vorgehensweise in ihren Antworten eine Absage. Der Verweis der Landesregierung auf die Technologiekonzeption Thüringen 2002 ist überflüssig, da zur Umsetzung dieser Konzeption die notwendigen Haushaltsmittel fehlen und z.B. über das Ja oder Nein zum Kunststoffapplikationszentrum in Ostthüringen immer noch keine konkrete Entscheidung getroffen wurde. Die bisher durch die Landesregierung gemachten Äußerungen zu diesem Applikationszentrum haben eher zu einer Verunsicherung und zu einer Destabilisierung der Region Ostthüringen beigetragen.
Forschungsförderung: Auch hier zeigt sich, dass die Landesregierung kein wirkliches Engagement zur länderübergreifenden Kooperation zu ergreifen gedenkt. Gefragt war nach einer länderübergreifenden Vernetzung der Verbundforschung und nach der Etabliertung länderübergreifender Programme zur gemeinsamen Forschungsförderung. Die Antworten der Landesregierung heben jedoch darauf ab, dass schon jetzt komplexe Forschungsvorhaben in länderspezifische Einzelprojekte zerlegt werden können, die dann wiederum vom jeweiligen Land zu fördern sind. Also genau das Gegenteil - nicht Koordinierung und Kooperation, sondern Zersplitterung und Zerlegung. In der DreiLänder-Agenda ist eine Koordinierung der Juristenausbildung angekündigt worden. Aus der Antwort der Landesregierung ist zu entnehmen, dass bis Ende 2004 der Entwurf einer einheitlichen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung vorliegen soll. Das wäre tatsächlich ein Fortschritt, allerdings nur in einem recht schmalen Bereich, wenn man den gesamten Komplex besieht.
Thema Kulturkooperation: Während in der Agenda von einer vertieften Kooperation der drei Länder im Kulturbereich die Rede ist, zeigt die Antwort der Landesregierung, dass an eine derartige Intensivierung gar nicht gedacht wird. Erhellend ist in diesem Zusammenhang der Antwort zu Frage 35 der folgende Satz: "Die Zusammenarbeit erfolgt anlassbezogen." Das verdeutlicht, dass eine aktive, auf einer umfassenden Konzeption beruhende Steuerung der Kulturkooperation durch die Landesregierung gar nicht besteht und auch nicht gewollt ist. Vielmehr findet man sich spontan zusammen und wenn man sich dann noch die einzelnen Projekte im Kulturbereich anschaut, dann muss man sagen, das sind auch Projekte, die gar nicht auf Initiative des Landes beruhen, sondern auf lokalen Kulturträgern und Kulturinstitutionen und die Landesregierung sich hier mit fremden Federn schmückt. Wenig Zusammenarbeit lässt auch die Antwort zu einer länderübergreifenden Kulturstiftung erkennen. Nachdem Thüringen und Sachsen-Anhalt bis 31.12.2004 ihren Austritt aus der Ostdeutschen Kulturstiftung erklärt haben, befindet sich diese in Auflösung. Mit den ihr aus dem Stiftungsvermögen
zufallenden Mitteln beabsichtigt die Landesregierung eine eigene Thüringen Kulturstiftung ins Leben zu rufen. Diese Entwicklung ist letztlich ein Synonym für das gesamte Agieren der Landesregierung im Zusammenhang mit der Drei-Länder-Agenda. Während auf dem Papier vollmundig angekündigt wird, wir arbeiten zusammen, kocht die Landesregierung ihr eigenes Süppchen und lässt dem keine Taten folgen.
Bereich Tourismus: Auch das, was hier steht, ist wenig Erfolg versprechend. Dabei haben bei allen Unterschiedlichkeiten in der Tourismuspolitik die drei Länder ähnliche Probleme. Nach Auskunft des Ostdeutschen Sparkassen- und Giroverbandes sind in Ostdeutschland lediglich 17 der 40 Tourismusgebiete eigenständig lebensfähig. Für Thüringen und Sachsen-Anhalt schlägt das Tourismusbarometer 2004 eine völlige Umgestaltung bestehender Strukturen vor, für Sachsen die Zusammenlegung von relativ kleinen, zu schwachen Verbänden zu größeren leistungsfähigen Einheiten. Wenn man diese Umstrukturierungsmaßnahmen angehen will, ist es unerlässlich, diese länderübergreifend abzustimmen. Tourismusdestinationen wie der Harz oder das Vogtland müssen mit gemeinsamen Produkten und einer einheitlichen Marketingstrategie aufwarten. Da reicht es nicht aus, punktuell bei verschiedenen Projekten zusammenzuarbeiten. Der Tourist interessiert sich nicht für politische Grenzen, er will grenzenlos Urlaub machen. Eine solche länderübergreifende Abstimmung setzt natürlich auch voraus, dass man selbst weiß, wo die Reise hingehen soll. Da sind wir schon wieder bei einem Thüringer Problem. Solange das Land selbst über keine abgestimmte Tourismuskonzeption verfügt, ist es natürlich schwierig, mit den Nachbarn zu verhandeln und sie zu einem gemeinsamen Handeln zu bewegen.
Thema Verwaltungskooperation: Hat die Landesregierung im Dezember 2002 im Zusammenhang mit den Haushaltsberatungen noch die Zusammenlegung verschiedener Landesbehörden als festes Einsparpotenzial angekündigt, so wird bei Durchsicht der Antworten deutlich, dass in keinem Fall Ergebnisse erzielt wurden - im Gegenteil. So wurde z.B. die Zusammenlegung der Materialprüfanstalten aufgegeben, weil in Sachsen und Sachsen-Anhalt Privatisierungsbemühungen bestehen. An dieser Stelle ist zu fragen, ob diese Überlegungen an einer länderübergreifenden Zusammenarbeit hindern müssen. Ein guter Weg wäre es gewesen, vor dem Hintergrund der Fusion zu prüfen, ob man eine fusionierte Materialprüfung dann privat oder öffentlich führen soll. Aber dass es diese Überlegung nie gegeben hat, zeigt deutlich, dass es bei den Verantwortlichen überhaupt kein Denken in diese Richtung gibt. Immer wiegen noch interne Befindlichkeiten die Interessen der Region auf. Ein weiteres negatives Beispiel ist, dass Thüringen sich bei der Zusammenführung der Labore der Landesanstalten für Landwirtschaft zurückgezogen hat. Sachsen und Sachsen-Anhalt werden eine Zwei-Länder-Anstalt errichten. Thüringen wird nur kooperieren.
Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass die Landesregierung keine Anpassung der kommunalen Größen- und Verwaltungsmodelle anstrebt. Das könnte die länderübergreifende kommunale Zusammenarbeit wesentlich erleichtern. Aber während Sachsen-Anhalt vor einer umfassenden Kommunalreform steht, schreckt die Thüringer Landesregierung auch hier vor grundsätzlichen Schritten zurück. Die Antwort der Landesregierung ist zumindest im Verwaltungsbereich die Aufgabe der Idee der "Initiative Mitteldeutschland". So setzte vor kurzem kein gemeinsames Nachdenken ein, als vorgeschlagen wurde, verschiedene Landesämter für Verfassungsschutz zusammenzulegen. An dieser Stelle bleibt man hier lieber unter sich. Auch die Antwort auf die nächsten Schritte der Landesregierung im Rahmen dieser Initiative sind genauso nichts sagend wie alle bisherigen. So wird auf die Frage der Abstimmung der Landesentwicklungspläne auf die gesetzlichen Vorschriften verwiesen. Herr Dittes hatte schon darauf hingewiesen. Mein Gott, es ist doch selbstverständlich, dass das Land den gesetzlichen Vorschriften nachkommt und die Raumordnungspläne/Landesentwicklungspläne abstimmt. Aber dazu braucht man keine "Initiative Mitteldeutschland". Was soll initiativ an diesem Punkt sein?
Unser Fazit, wenn wir uns die Anfrage durchlesen: Außer Spesen nichts gewesen.
Wir werden uns von Ihnen nicht das Recht nehmen lassen, auch künftig Anfragen zu stellen.
Gestatten Sie mir abschließend noch eine Anmerkung zum Entschließungsantrag der PDS. Auch wenn ich nach wie vor auf dem Standpunkt stehe, dass das, was dort steht, Herr Dittes, geistiger Diebstahl ist, weil nämlich diese Vorschläge von uns schon in einer Pressekonferenz weit vor Ihrem Antrag im Dezember gebracht wurden, so habe ich meiner Fraktion vorgeschlagen, dem zuzustimmen, weil wir nicht gern unsere eigenen Vorschläge und Anträge ablehnen wollen, auch wenn Sie sie von uns geklaut haben. Und ein letzter Hinweis noch an Sie, weil Sie mir vorhin vorgeworfen haben, ich würde hier Quatsch erzählen. Wenn es in dem Hause hier einen Pokal gäbe für den, der den meisten Quatsch erzählt, dann hätten Sie den schon gewonnen.
Namens der Abgeordneten Becker stelle ich folgende Anfrage:
Verantwortung der öffentlichen Träger der Jugendhilfe bei der Abschiebung Minderjähriger
Im Falle der Abschiebung der Familie Le Da hat sich die Mutter und Bekannte der Familie im Vorfeld zur Vermeidung einer Gefährdung des Kindeswohles Hilfe suchend an den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, an das Jugendamt in Nordhausen, gewandt. Dennoch sind Initiativen der Träger der öffentlichen Jugendhilfe zur Abwendung der Gefährdung des Kindeswohles nicht bekannt.
Ich frage die Landesregierung:
1. Hat das Jugendamt des Landkreises Nordhausen bzw. die Kreisverwaltung des Landkreises die obere oder oberste Landesjugendbehörde zu irgendeinem Zeitpunkt des Abschiebungsverfahrens informiert oder um Hilfe gebeten, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
2. Welche Maßnahmen hätte das Jugendamt nach Ansicht der Landesregierung unter Berücksichtigung der Aufgabenstellung des Achten Buchs Sozialgesetzbuch und des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes (ThürKJHAG), insbesondere von § 15 ThürKJHAG, ergreifen können, sollen oder müssen?
3. Inwieweit ist bei derartigen Abschiebungen von Minderjährigen in Thüringen eine Beteiligung oder eine Information der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe und der oberen und obersten Landesjugendbehörde gewährleistet oder zukünftig vorgesehen?
4. Welche Hilfen hätten die öffentlichen Jugendbehörden nach dem jetzigen Stand der Erkenntnisse anbieten können, um dem Kindeswohl und dem Elternwunsch besser entsprechen zu können?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Thüringer Bauordnung liegt dem Landtag heute in zweiter Lesung vor, dem ist eine intensive Beratung im Innenausschuss und im Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik vorausgegangen. Ein Dreivierteljahr hat sich diese Beratung hingezogen. Es gab eine Anhörung mit sehr vielen Anzuhörenden zu diesem Thema und auch die einzelnen Fraktionen hatten danach entsprechend Zeit, sich über die einzelnen Paragraphen im Klaren zu werden, die in der Anhörung vorgebrachten Einwände oder Zustimmungen abzuwägen.
Zu den Inhalten: Die Bauordnung bietet eine weitgehende Anlehnung an die Musterbauordnung, d.h., die Vergleichbarkeit mit den Bauordnungen anderer Bundesländer ist gegeben. Damit erhoffen wir uns auch eine Vereinfachung der Arbeit der Architekten und Ingenieure, die sich jetzt nicht mehr so speziell in das Landesrecht einarbeiten müssen, sondern, wenn sie in mehreren Bundesländern tätig sind, hier durchaus auf einheitliche Grundsätze zurückgreifen können. Die Brandschutzvorschriften sind neu geschaffen worden, künftig wird auch die Holzbauweise verstärkt zur Anwendung kommen können, was letztendlich auch ein Schritt in die Richtung ökologisches Bauen, Kosten sparendes Bauen ist. Das Abstandsflächenrecht wird vereinfacht, es kommt zu einer Erweiterung der Genehmigungsfreistellung und Prüfaufgaben werden auf externe Stellen verlagert. All dies kann man sicherlich unter dem schönen, aber, ich sage auch, abgedroschenen Begriff "Deregulierung" zusammenfassen. Wir erhoffen uns davon letztendlich eine Ankurbelung der Bauwirtschaft und damit auch der Wirtschaft in Thüringen insgesamt. Deswegen trägt die SPD-Fraktion diese Gesetzesnovelle in weiten Teilen mit.
Eins, meine Damen und Herren der CDU-Fraktion und der Landesregierung, müssen Sie mir allerdings in dem Zusammenhang schon erklären. Sie reden hier von Deregulierung, Sie stellen Pläne auf, wie viel dereguliert werden soll. Wenn aber der Bund das Gleiche tut, ich erinnere hier nur an die erfolgte Änderung der Handwerksordnung oder die noch ausstehende Novelle der HOAI, dann brechen Sie hier in ein Geschrei aus, als stünde der Untergang des Abendlandes kurz bevor. Das ist dann schon ziemlich doppelbödig. Wir sollten uns schon darauf verständigen, wenn wir deregulieren wollen, um aus verkrusteten Strukturen wieder aufzubrechen, um die Wirtschaft anzukurbeln, dann kann das Thüringen nicht allein tun, dann muss der Bund das genauso tun und da müssen Sie sich dann auch einen Schritt bewegen.
Die Deregulierung in diesem Fall, das heißt, vor allem die weitgehende Genehmigungsfreistellung birgt natürlich auch gewisse Risiken für den Bauherrn. Das ist im Ausschuss diskutiert worden. Ich habe damals auch für unsere Fraktion deutlich gemacht, dass wir hier Bauchschmerzen haben. Es wird in Zukunft nicht mehr so sein, dass der Bauherr eine Genehmigung der Behörde hat, auf die er sich dann auch verlassen kann, sondern er ist letztendlich dafür selbst verantwortlich, dass sein Architekturbüro, sein Ingenieurbüro, das er für sein Bauvorhaben auswählt, die Regelungen der Bauordnung einhält, Abstandsflächen etc. Wenn Fehler gemacht werden, dann sind die bislang meist festgestellt worden, bevor das Bauvorhaben begonnen wurde. Es könnte in Zukunft dazu kommen, dass Fehler erst festgestellt werden, wenn der Bau vollendet ist. Hier sehen wir Risiken, deswegen haben wir im Innenausschuss einen entsprechenden Änderungsantrag gestellt. Wir wollen nämlich - und das ist ja bei der Teilungsgenehmigung ähnlich gelaufen - für diese genehmigungsfreien Verfahren noch eine Übergangsfrist für die Bauherren von drei Jahren. Das heißt, wenn ein Bauherr sich nicht sicher ist, ob alle Bedingungen eingehalten sind, dass dann auf Antrag die Bauordnungsbehörde prüft. Die Bauordnungsbehörde könnte sich diese besondere Dienstleistung auch durch entsprechende Gebühren vergüten lassen und der Bauherr hätte die Sicherheit.
Meine Damen und Herren der CDU-Fraktion, wir stellen diesen Antrag auch hier im Plenum noch einmal, um vielleicht doch noch einen Sinneswandel bei Ihnen hervorzurufen, denn was die Teilungsgenehmigung betraf, da waren wir uns ja im Ausschuss einig. Hier haben wir diese Möglichkeit geschaffen, dass auf besonderen Antrag des Grundstückseigentümers oder des künftigen Grundstückseigentümers die Bauordnungsbehörde letztendlich ein Zeugnis darüber abzugeben hat, ob die Teilung des Grundstücks auch allen rechtlichen Bestimmungen entspricht, nicht, dass am Ende durch eine Grundstücksteilung ein gefangenes Grundstück entsteht, was sich nicht mehr bebauen lässt. Hier haben Sie ja durchaus auch die in der Anhörung vorgetragenen Bedenken geteilt. Dieser Antrag ist gemeinsam im Ausschuss angenommen worden. Das Gleiche betrifft im Prinzip die Genehmigungsfreistellung, dass wir hier für einen Übergangszeitraum noch dem Bauherrn, der diesen besonderen Schutz wünscht, diesen auch verschaffen wollen. Wir sind auch der Auffassung, dass das entsprechende Personal in den Bauordnungsbehörden noch vorhanden ist, denn von heute auf morgen wird man nicht Personal einsparen können, was sicherlich im Zuge der Genehmigungsfreistellung dann auch ein Schritt ist, der kommen wird. Noch ist dieses Personal vorhanden, noch könnte dieser besondere Service für den Bürger angeboten werden.
Einen zweiten Änderungsantrag, den stellen wir heute wieder, und das ist der zu den Rauchmeldern. Hier sage ich sehr deutlich, für die SPD-Fraktion hört die Deregulierung dann auf, wenn es um Menschenleben geht, und in diesem Fall geht es um Menschenleben. Es geht um Gefahrenabwehr. Bei über 200.000 registrierten Bränden jährlich in Deutschland verlieren ca. 600 Menschen ihr Leben und weitere 6.000 werden lebensgefährlich verletzt. Das sind schockierende Zahlen und der Einbau eines Rauchmelders demgegenüber ist nur ein geringer Kostenfaktor und die ganzen Argumente, die auch im Ausschuss vorgetragen wurden, hinsichtlich Überprüfung etc. die Bauordnung regelt nun mal die Brandschutzbestimmungen und genauso wie eine Heizungsanlage jährlich überprüft wird, kann so ein Rauchmelder mit überprüft werden. Die Erfahrungen aus anderen europäischen Ländern zeigen ja, dass da, wo Rauchmelder in Größenordnungen in Wohnungen eingebaut werden, auch die Verletzungsquote und die Anzahl der Todesfälle bei Bränden zurückgegangen ist. In England sind z.B. 74 Prozent der Privatwohnungen mit Rauchmeldern ausgerüstet und die Zahl der Brandtoten ging dort um ein Drittel zurück. Ähnliche Erfahrungen gibt es auch aus den USA, wo ca. 90 Prozent der Privathaushalte mit Rauchmeldern ausgerüstet sind.
Wenn die PDS-Fraktion uns hier vorwirft, wir hätten das nicht weitgehend in unserem Änderungsantrag ausgeführt, dann muss ich sagen, dann hat Herr Dittes von der Materie nicht viel Ahnung,
denn es gibt die DIN 14/676 für Rauchwarnmelder für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung; Einbau, Betrieb und Instandhaltung, sind detailgenau geregelt bis hin zur Überprüfung der Montageart, wie die Melder angebracht werden müssen, um Fehlalarme zu vermeiden. All dies ist dort geregelt. Es gibt Bundesländer, z.B. Rheinland-Pfalz, die dies in ihre Bauordnung aufgenommen haben.
Namens meiner Fraktion fordere ich auch noch mal hier auf, unserem Antrag zuzustimmen. Es geht um Menschenleben, es geht um das Leben von Kindern, Kleinkindern, aber auch älteren oder behinderten Menschen. In dem Sinne: Springen Sie in diesem Punkt über Ihren Schatten.
Eine letzte Bemerkung noch zu den beiden Entschließungsanträgen: Uns schien der Entschließungsantrag der CDUFraktion zum einen doch etwas kurz gesprungen, was die Frist betrifft. Wir halten zwei Jahre für nicht ausreichend genug, um die Erfahrungen dokumentieren zu können. Wir befinden uns in einer Zeit, in der das Bauwesen nicht gerade Konjunktur hat und selbst wenn die Konjunktur wieder anspringt und mehr gebaut wird, denke ich, sind zwei Jahre nicht genügend Zeit, um hier auf Erfahrungen zurückzugreifen. Zum anderen haben wir natürlich in unserem Entschließungsantrag auch sehr klar
gefordert, über was denn die Landesregierung berichten soll, weil die allgemeine Aufforderung zum Bericht uns nicht reicht - die SPD-Fraktion hat in der Vergangenheit durchaus Erfahrungen gemacht mit Berichten der Landesregierung. Wir wollen dann schon konkret hier festgelegt haben, über was berichtet werden soll, nämlich auch nicht nur, ob es zu einem Mehr von Nachbarschaftsstreitigkeiten gekommen ist, sondern wie sich die Gebühreneinnahmen bei den Bauordnungsämtern geändert haben, welchen Einfluss dies auf Personalkosten hat, all diese Dinge bis hin zu dem Thema, ob es durch diesen Paradigmenwechsel letztendlich zu einer Häufung zivilrechtlicher Streitigkeiten gekommen ist. Was die Veröffentlichung betrifft, also Broschüre ist schön und gut, wollen wir auch, aber im Zeitalter des Internets sollte das auch dort veröffentlicht werden, zumal dann auch ganz andere Möglichkeiten bestehen, auch mit dem Bürger in Kontakt, in einen Dialog zu treten, was die noch offenen Fragen zur Bauordnung betrifft. In diesem Sinne werbe ich für unseren Entschließungsantrag und ich bitte Sie nochmals, unseren beiden Änderungsanträgen zuzustimmen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, mit der Mietrechtsreform vom 1. September 2001 wurde das Mietrecht in Deutschland grundlegend novelliert. Viele Paragraphen, die ursprünglich in verschiedenen Gesetzen enthalten waren, wurden zusammengeführt und ein Punkt dieser Novelle war auch die Änderung der Kündigungsfristen. Die einmal ursprünglich zum Schutz des Mieters eingeführten sehr langen Kündigungsfristen haben sich in der heutigen Praxis in das Gegenteil verkehrt. Es heißt, es wird Flexibilität von den Leuten verlangt, dass sie dahin gehen, wo es Arbeit gibt. Da sind lange Kündigungsfristen hinderlich und dem hatte der Bundesgesetzgeber auch Rechnung getragen, indem für den Mieter grundsätzlich eine dreimonatige Kündigungsfrist eingeführt wurde.
Inzwischen ist das Gesetz in Anwendung und es hat sich herausgestellt, dass hier eine Klarstellung erforderlich ist, denn seitens der Gerichte wurde das Gesetz dahin gehend ausgelegt, dass diese kürzeren Kündigungsfristen von drei Monaten nur für Neuverträge gelten. Es hat inzwischen entsprechende Prozesse gegeben, die zugunsten des Vermieters ausgingen, das heißt, ein Mieter, der noch einen Altmietvertrag hat, sprich einen vor dem 1. September 2001 abgeschlossenen Mietvertrag, ist an die längeren Kündigungsfristen gebunden. Dies war nicht im Sinne des Gesetzgebers und es wird auch von uns nicht befürwortet, deswegen fordern wir die Landesregierung auf, im Rahmen einer Bundesratsinitiative sich dafür einzusetzen, dass hier eine Klarstellung erfolgt, dass die dreimonatige Kündigungsfrist grundsätzlich für alle Mietverträge gilt, nicht nur für die nach dem 1. September 2001 neu abgeschlossenen Verträge. Wir halten den Zeitpunkt, dies jetzt zu tun, für richtig, weil zurzeit im Bund über eine weitere Änderung des Mietrechts diskutiert wird. Der Bundesgesetzgeber ist inzwischen zu der Auffassung gekommen, dass die Verwertungskündigung unter besonderen Maßgaben auch in den neuen Bundesländern eingeführt werden soll. Eine Forderung, die sowohl die SPDFraktion als auch die CDU-Fraktion hier im Landtag immer wieder vorgetragen haben, weil sich das auch als ein Problem für den Stadtumbau dargestellt hat. Diese Dinge sind auf dem Weg und wir möchten, dass in diesem Zuge gleichzeitig die Klarstellung der Kündigungsfristen geregelt wird. Hier gibt es zurzeit auf Bundesebene noch einen Dissens zwischen dem Bauministerium, das diese Klarstellung will, und dem Justizministerium, das das Mietrecht lieber in der jetzigen Form beibehalten würde. Wir hoffen, dass wir mit einer entsprechenden Bundesratsinitiative, die auch von anderen neuen Bundesländern unterstützt wird, diese Klarstellung bekommen. Letztendlich, ich hatte es vorhin schon gesagt, verlangt man von den Leuten Flexibilität. Es wird heute vom Arbeitnehmer erwartet, dass er dorthin geht, wo er Arbeit findet, das kann er aber auch nur tun, wenn er
einen Wohnraummietvertrag mit den entsprechenden Kündigungsfristen kündigen kann. Kündigungsfristen bis zu einem Jahr sind da hinderlich, die werden den heutigen wirtschaftlichen Bedingungen nicht mehr gerecht. Deswegen bitten wir um Zustimmung zu unserem Antrag und fordern die Landesregierung auf, die entsprechenden Dinge zu unternehmen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, auch aus Sicht der SPD-Fraktion erschöpft sich die "Initiative Mitteldeutschland" bislang in vollmundigen Ankündigungen der Landesregierung, in schönen Pressefotos, in denen sich drei Ministerpräsidenten zusammenscharen,
aber bislang ist außer Spesen nichts gewesen.
Bei dem ersten Treffen zur "Initiative Mitteldeutschland" ist eine Agenda verabschiedet worden, die einen ganzen Katalog von Punkten umfasst: Verwaltungskooperation, Kooperation im Bereich der Justiz, im Bereich der Statistischen Landesämter, Zusammenarbeit im Bereich von Wirtschafts- und Infrastrukturentwicklung. Bei dem nächsten Treffen ist man so Schritt für Schritt von all dem wieder abgerückt bis hin zu Aussagen, z.B. aus der sächsischen Staatskanzlei, dass es ja doch große mentale Unterschiede gäbe, die die Zusammenarbeit behindern. Ich weiß nicht, wo diese großen mentalen Unterschiede sein sollen.
Mag sein. Jedenfalls liegt bislang nichts Konkretes vor und das hat die SPD-Fraktion auch dazu veranlasst, in Zusammenarbeit mit den SPD-Fraktionen der beiden anderen Bundesländer Sachsen-Anhalt und Sachsen sich mit einer Großen Anfrage an die Landesregierung zu wenden, wo wir genau die Punkte, die hier im PDS-Antrag stehen, auch hinterfragen und wo wir Antwort erwarten.
Meine Damen und Herren der PDS, deshalb - muss ich sagen - bin ich über Ihren Antrag doch etwas erstaunt und die Art und Weise der parlamentarischen Arbeit hier nach dem Motto: "Man nehme die Große Anfrage einer anderen Fraktion, greife sich die Schwerpunkte heraus, formuliere die dann zu einem Antrag um.", also da ist mir das Lied von den Prinzen eingefallen: "Es ist alles nur geklaut, es ist alles gar nicht meine."
Deswegen wollen wir auch heute hier nicht über Ihren Antrag abstimmen. Die SPD-Fraktion möchte, wenn Sie zustimmen, diesen Antrag an die Ausschüsse überweisen. Und wenn die Antwort der Landesregierung auf unsere Große Anfrage vorliegt, dann sollten wir dies gemeinsam beraten. Sie dürfen sicher sein, wenn die Antwort vorliegt, werden wir die sehr intensiv auch hier im Plenum beraten und dann wird die Landesregierung auch Farbe bekennen müssen, wie ernst sie es denn wirklich mit der Zusammenarbeit der Länderkooperation im Rahmen der "Initiative Mitteldeutschland" meint.
Nein.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, auch wenn die CDU-Fraktion nicht Willens war, sich inhaltlich mit unserem Änderungsantrag zum Landesplanungsgesetz auseinander zu setzen, möchte ich doch noch einmal die drei Hauptgründe hier darstellen. Der Landesentwicklungsplan ist aus unserer Sicht das zentrale politische Steuerungselement. Sämtliche Vorgaben, die die Landesentwicklung betreffen, schlagen sich in diesem Landesentwicklungsplan nieder. Er stellt den großen politischen Rahmen für die Fachpläne dar, für die Schwerpunktsetzung bei der Förderung durch das Land, sei es die Wirtschaftsförderung, seien es Entwicklungen im sozialen Bereich, Krankenhauspläne, all diese Dinge sollten sich in den Rahmen des Landesentwicklungsplans einpassen und dann ist es nur recht und billig, wenn wir beantragen, dass der Landtag hier auch ein Mitspracherecht haben sollte - ein Mitspracherecht, das über die jetzige Verfahrensweise, die nämlich nur die Information im Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik beinhaltet, hinausgeht und den Landtagsabgeordneten auch die Möglichkeit gibt, über diesen Landesentwicklungsplan abzustimmen. Denn im Nachgang, wenn es um die Schwerpunktsetzung im Bereich Förderung, wenn es um den Landeshaushalt geht, hier sind die Landtagsabgeordneten gefordert abzustimmen - warum nicht bei diesem zentralen politischen Steuerungs
instrument? Zum Zweiten herrscht an der kommunalen Basis in den regionalen Planungsversammlungen durchaus die Auffassung, dass der Landtag sich damit befassen sollte. Wie sonst würden Sie es deuten, dass wir Zuschriften bekommen, sei es von der IHK, sei es von den regionalen Planungsversammlungen, von einzelnen Kommunen, von den Bürgermeistern, die ihre Probleme vortragen und die ganz einfach erwarten, dass sich der Landtag damit befasst und hier auch Stellung bezieht? Ich habe es beim letzten Mal schon gesagt, wir lassen uns auch nicht gerne für Dinge vereinnahmen, auf die wir keinen Einfluss haben. Der Thüringer Innenminister hat sich in mehreren Veranstaltungen hingestellt und hat gesagt, der Landtag muss sich mit dem LEP-Entwurf befassen. Ja, bitte schön, das wollen wir auch tun und das wollen wir nicht nur, indem wir Ihnen im Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik zuhören, sondern wir wollen hier auch ein Mitspracherecht haben. Der letzte Punkt ist, dass die Landesregierung, und das mag auch am zeitlichen Ablauf liegen, mit dem bevorstehenden Wahltermin zusammenhängen, nicht in der Lage ist, eine wirklich realistische Zielsetzung für die Landesplanung in diesem LEP festzuschreiben. Nein, das ganze Gegenteil ist der Fall. Wir hatten letztens den Thüringer Ministerpräsidenten zur Kreisbereisung im Wartburgkreis. Dort ist gesagt worden: Bei dem dreistufigen Zentralen-Orte-System im LEP wird es auf keinen Fall bleiben; wir werden zu einem fünf- oder sechsstufigen System zurückgehen. Ich könnte Ihnen hier eine ganze Menge andere Punkte im LEP sagen, wo man ihn immer weiter aufgeweicht hat, wo man ganz einfach die Augen verschließt vor den realen Fakten, nämlich die demographische Entwicklung, die mit einem massiven Bevölkerungsverlust einhergeht, was letztendlich auch zur Folge hat, dass die finanziellen Mittel weniger werden, dass wir in den kommenden Jahren nicht mehr ausgeben können, sondern eher weniger, dass wir diese Mittel bündeln müssen, um Synergieeffekte zu erzeugen. All diese Dinge müssten eigentlich vermittelt werden in der Diskussion zum LEP. Stattdessen reist der Thüringer Ministerpräsident über Land und tut das, was man eigentlich sonst immer der PDS unterstellt - er verspricht jedem alles.
Ein vernünftiger realistischer Landesentwicklungsplan, der Entwicklungsziele für Thüringen ausmacht, mit deren Erreichung wir auch im Wettbewerb zu den anderen Bundesländern bestehen können, kommt auf diese Art und Weise nicht zustande. Deswegen stelle ich hier nochmals unseren Antrag. Wir sind bereit, uns konstruktiv in diese Diskussion einzubringen. Wir wollen nicht, dass das Thema "Landesentwicklungsplan" ein Wahlkampfthema wird, und es wäre gut für Thüringen, wenn wir einen Landesentwicklungsplan hätten, der auch die breite Unterstützung durch das Parlament hätte. Die breite Zustimmung hier im Parlament würde letztendlich sichern, dass auch schwierige Entscheidungen umgesetzt werden könnten. In diesem Sinne bitte ich Sie noch mal um Zustimmung
zu unserem Änderungsgesetz.
Erarbeitung der Thüringer Tourismuskonzeption
Der Auftrag zur Erarbeitung der Thüringer Tourismuskonzeption wurde extern vergeben. Die Erarbeitung soll durch einen Projektbeirat bestehend aus Thüringer Tourismusfachleuten begleitet werden. Die Berufung dieses Projektbeirats erfolgte durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Infrastruktur.
Ich frage die Landesregierung:
1. Nach welchen Kriterien erfolgte die Berufung in den Projektbeirat?
3. Ist die private Tourismusindustrie durch
- den Thüringer Hotel- und Gaststättenverband und - den Verband Thüringer Tourismusunternehmen
im Projektbeirat vertreten und wenn nein, warum nicht?
4. Gewährleistet die Zusammensetzung des Projektbeirats, dass alle Thüringer Tourismusdestinationen in diesem vertreten sind?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die heutigen Aussagen zum Tourismus in der Regierungserklärung, aber auch das Agieren der Landesregierung, des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Infrastruktur in der Vergangenheit lassen mich nicht umhinkommen, hier zu diesem Bereich noch einmal etwas zu sagen. Sie wollen, Herr Wirtschaftsminister, die Tourismuspotenziale stärken. Dieses Anliegen ist sicherlich richtig und ich stimme mit Ihnen überein in der Einschätzung, dass wir dieses Potenzial, was in Thüringen durchaus vorhanden ist, bei weitem nicht ausgeschöpft haben. Sie haben gesagt, Sie wollen den Tourismus in Thüringen zur Chefsache machen, nur Ihre Handlungsweise und auch das, was Sie heute in der Regierungserklärung ausgeführt haben, reicht dazu bei weitem nicht aus. Die Tourismuskonzeption, die unsere Fraktion bereits als Antrag in einer der vorangegangenen Plenarsitzungen gefordert hat, wird wieder verschoben, jetzt erarbeitet diese Konzeption nicht mehr das Ministerium, sondern wie Sie letztens auf eine Anfrage meines Kollegen Buse dargestellt haben, wird ein Externer damit beauftragt. Ich frage mich, kennt denn ein Externer unbedingt Thüringen besser? Wäre es nicht ureigenste Aufgabe des Ministeriums, diese Tourismuskonzeption zu erstellen, eine Konzeption, an der sich dann auch die Touristiker im Land orientieren können. Diese Orientierung ist Ihnen nämlich inzwischen völlig abhanden gekommen, aber es ist natürlich klar, wer soll denn die Tourismuskonzeption erstellen, wenn der Referatsleiter versetzt wurde und die Stelle im Ministerium unbesetzt ist? Aber auch Ihre heutige Regierungserklärung beinhaltet zum Tourismus nur Allgemeinplätze. Sie sagen, wir brauchen bessere Angebote. Die Zersplitterung im Marketing muss beseitigt werden. Wir brauchen Verbesserung zwischen Kooperation und Kommunikation und wir brauchen effiziente Organisationsstrukturen. Das ist ja alles richtig, das hat Ihr Vorgänger auch gesagt. Er hat immer nicht gesagt, wir brauchen, der hat es etwas anders ausgedrückt, aber welchen Anteil hat das Ministerium, was tut die Landesregierung, dass wir dahin kommen. Kein Wort dazu, auf drei Seiten, nicht einmal ganz drei Seiten, haben Sie den Chefbereich Tourismus in Ihrer Regierungserklärung abgehandelt. Der einzige inhaltsschwere Satz auf diesen drei Seiten war, dass das Land beabsichtigt, sich im kommenden Jahr als Gesellschafter in die TTG einzubringen. Daran kann man erst einmal nichts Schlechtes finden. Das Land gibt einen großen Zuschuss, damit die TTG ihre Marketingaufgaben wahrnehmen kann, da ist es durchaus legitim, dass diese Landesregierung auch stärker Einfluss auf die Arbeitsweise der TTG nehmen will. Nur Sie überraschen das Parlament, einen Tag nachdem hier der Nachtragshaushalt für 2004 beschlossen wurde, mit der Mitteilung, dass das Land Gesellschafter werden will. Hätten wir denn vor
her nicht in den Ausschüssen, im Haushalts- und Finanzausschuss, meinetwegen auch im Wirtschaftsausschuss, beraten müssen, wo soll das Stammkapital herkommen? Ich frage, welchen Haushaltstitel wollen Sie anzapfen? Ist mit den anderen Gesellschaftern schon gesprochen worden? Das sind alles Fragen, die offen sind, die geklärt werden müssten. Dann will ich Ihnen noch eines sagen, wenn das Ministerium gegenüber der TTG, egal ob es nun Gesellschafter ist oder nicht, so weiter agiert, wie in der Vergangenheit, dass mit beiden Händen Sand ins Getriebe geworfen wird. Dann wird auch eine Gesellschafterfunktion der Landesregierung die Arbeit und das Marketingengagement der TTG nicht verbessern, sondern ich sage, in diesem Bereich ist auch eine Verbesserung der Kooperation und Kommunikation nötig, dass sich nämlich die Mitarbeiter der TTG wieder auf ihre ureigenste Aufgabe besinnen können. Thüringen als Tourismusstandort zu vermarkten und nicht seitenweise Kataloge der Landesregierung zuarbeiten müssen.
Existenzsicherung von der Dürre geschädigter Landwirtschaftsbetriebe
Die Dürre des vergangenen Sommers hat in manchen Betrieben zu teilweise gravierenden Ernteausfällen geführt. Die Auswirkungen sind dabei lokal sehr verschieden. Die zwischen dem Bund und den Ländern getrof
fene Verwaltungsvereinbarung über die Beteiligung des Bundes an einem Hilfsprogramm der Länder für landwirtschaftliche Betriebe lässt der Landesregierung bei der Verteilung der Mittel Spielräume.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie viele Betriebe sind in Thüringen voraussichtlich aufgrund der Trockenheit in ihrer Existenz bedroht?
2. Welche Betriebstypen und Betriebsformen sind dabei hauptsächlich in ihrer Existenz gefährdet?
3. Bis wann können Unternehmen eine erst zukünftige und unter Umständen zurzeit noch nicht abschätzbare Gefährdung ihrer Existenz infolge der diesjährigen Ertragsausfälle anmelden und entsprechende Mittel zur Existenzsicherung erhalten?
4. Welche Kriterien werden bei der Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel zur Existenzsicherung in Thüringen im Vordergrund stehen?
Herr Minister, von verschiedenen Tierzuchtbetrieben wird auf die hohen Kosten hingewiesen, die dadurch entstehen, dass Tierfutter von weit her herangefahren werden muss. Ich frage, sieht die Richtlinie auch hier Unterstützungsmöglichkeiten vor?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die weitere Gestaltung des Fortschreibungsverfahrens zum LEP nach dem Ende des Anhörungsverfahrens am 30. Oktober 2003 man könnte auch sagen eine unendliche Geschichte. Der alte Landesentwicklungsplan für Thüringen ist aus dem Jahr 1993 und basiert auf ganz anderen Voraussetzungen, einer anderen Ausgangssituation, als wir sie heute haben. Damals sind wir noch von steigenden Bevölkerungszahlen ausgegangen. Es wurden noch Wohnungen in Thüringen gesucht. Die Situation war eine gänzlich andere als heute, wo wir wissen, dass die Bevölkerung sich in den nächsten Jahren weiter verringern wird, auch wenn es gelingen sollte, die Abwanderung einzudämmen und dass damit letztendlich auch die finanziellen Spielräume der öffentlichen Haushalte sich weiter verringern werden. Auf der Grundlage des am 01.01.2002 in Kraft getretenen Landesplanungsgesetzes hat die Staatskanzlei einen Entwurf des LEP erarbeitet. Dieser sollte nach Bekanntmachung im Staatsanzeiger zeitig im Jahr 2003 zur Anhörung ausgelegt werden. Im Mai haben wir dann, nachdem bereits im zweiten Halbjahr 2002 eine breite öffentliche Diskussion stattgefunden hatte, endlich einen Kabinettsentwurf zur Anhörung bekommen. Ob Mai noch zeitig im Jahr 2003 ist, darüber lässt sich streiten.
Ist sehr zeitig, gut, nehmen wir an, es ist sehr zeitig. Das Ganze ist jetzt als offizieller Kabinettsentwurf in die Anhörung gegangen. Der zuständige Innenminister hat in der letzten Ausschuss-Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik informiert, dass inzwischen 1.300 Zuschriften eingegangen sind und dass ab dem 30.10. die Auswertung der Anhörung erfolgen soll. Die Verabschiedung soll dann allerdings erst im Herbst 2004 erfolgen. Das ist unser erster Kritikpunkt. Es tritt also das ein, was wir schon lange gesagt haben: Diese Landesregierung möchte das Thema nicht mehr vor der Wahl zu Ende bringen. Man möchte keine unbequemen Entscheidungen mehr treffen.
Ich komme schon noch dazu, Herr Ministerpräsident. Jawohl, ich habe Zeitung gelesen. Da ist mir aufgefallen, dass sich nämlich diese Landesregierung, was den Landesentwicklungsplan betrifft, inzwischen immer mehr in Widersprüche verstrickt.
Der zuständige Innenminister hat auf der Raumordnungskonferenz in Sömmerda und auch auf anderen Konferenzen zu Recht gesagt, der alte Landesentwicklungsplan ist überholt, das muss doch inzwischen der Letzte eingesehen haben. Wir brauchen einen neuen Plan, wir müssen über Straffung von Strukturen nachdenken. Alles schön und richtig, nur der Ministerpräsident des Landes Thüringen ist wahrscheinlich der einzige, der es noch nicht begriffen hat, denn er ist in der Zeitung zitiert worden "Wir brauchen kein neues System, Thüringen hat sich gut entwickelt", also lassen wir alles beim Alten.
Ein zweites Beispiel: Dieser Entwurf des Landesentwicklungsplans weist z.B. Zeulenroda als Grundzentrum aus. Wir waren vergangene Woche in Zeulenroda, der Ministerpräsident hat dort vor dem Verband der Thüringer Wohnungswirtschaft gesprochen und hat dem Bürgermeister von Zeulenroda zugesagt, wenn ich nächstes Jahr wiederkomme oder wenn ich in zwei oder drei Jahren wiederkomme, dann wird Zeulenroda immer noch Mittelzentrum sein. Dann frage ich mich, wieso steht ein Thüringer Ministerpräsident nicht hinter dem Entwurf des Landesentwicklungsplans, der ja aus seinem Kabinett kommt.
Lassen Sie mich jetzt ausreden, ich habe nur fünf Minuten, Sie können danach länger reden als ich.
Wir haben auch ein Problem, dass der ursprünglich vorgelegte Plan, der eine Straffung des Zentrale-Orte-Systems vorsah, immer weiter aufgeweicht wird. Während wir im Ursprungsentwurf einmal drei Oberzentren hatten, haben wir jetzt zusätzlich zu den drei Oberzentren noch acht besonders leistungsfähige Mittelzentren, die hinsichtlich Projektförderung und ihrer Entwicklung so behandelt werden sollen wie Oberzentren. Das heißt, Thüringen hat dann bei seiner Größe de facto elf Oberzentren und da frage ich schon: Wer soll das bezahlen? Wir hatten einmal ein Gebiet, den Thüringer Wald, westliches Schiefergebirge, in dem der Tourismus eine besondere Rolle spielt. Jetzt haben wir acht Gebiete, in denen der Tourismus eine besondere Rolle spielt. Wir haben elf GI-Flächen, wobei wir wissen, dass das Land nicht mal die Mittel für die Erschließung einer zur Verfügung stellen kann.
Nachdem der Ministerpräsident in Südthüringen war und dem dortigen Städteverbund zugesagt hat, dass sie nun Oberzentrum werden sollen, schießen in Thüringen Städteverbünde wie Pilze aus dem Boden.
Diese Städteverbünde haben letztendlich nur ein Ziel, nicht etwa eine funktionsteilige Aufgabenwahrnehmung, so weit ist man da in den meisten Orten gar nicht, nein, eine Höhereinstufung im Zentralen-Orte-System im Landesentwicklungsplan.
Und wenn man sich dann noch anschaut, wie die Abstimmung mit den anderen Bundesländern gelaufen ist, dann gibt es hier de facto keine und deswegen wird die SPD dieses Thema immer wieder auf die Tagesordnung bringen. Wir haben den Eindruck, dass, je länger der Ministerpräsident über Land reist und allen alles zusagt, wir ein Wolkenkuckucksheim bekommen, aber keine realistische Landesplanung.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die gesamte Diskussion zum Landesentwicklungsplan bis hin zum Ablauf des Verfahrens hat meine Fraktion dazu bewegt, diesen Antrag, den wir, wie Herr Kretschmer richtig erkannt hat, bereits bei der Verabschiedung des Landesplanungsgesetzes gestellt hatten, heute hier noch mal einzubringen. Es gibt aus unserer Sicht drei Hauptgründe, die für diesen Antrag sprechen:
Zum Ersten: Der Landesentwicklungsplan ist letztendlich das zentrale politische Steuerungselement für die Weiterentwicklung des gesamten Landes. Nach den Vorgaben des Landesentwicklungsplans sollten sich letztendlich auch die Möglichkeiten der Fachressorts richten, sprich Förderung, sprich Vorabschlüsselzuweisungen nach dem Finanzausgleichsgesetz. Für all diese Dinge bietet der Landesentwicklungsplan den großen fachlichen Rahmen. Ich gehe sogar so weit zu sagen, indem er das zentrale politische Steuerungselement ist, hat er auch irgendwo eine haushaltsrechtliche Relevanz. Dann sind wir schon der Auffassung, dass dieser Landesentwicklungsplan vom Parlament mit verabschiedet werden sollte. Wir haben uns hier an das bayerische Modell gehalten, wie auch damals
beim Landesplanungsgesetz, weil wir der Auffassung waren, damit machen wir es den Kollegen der CDU-Fraktion etwas leichter zuzustimmen. Immerhin hatte Ministerpräsident Vogel zu Beginn der Legislaturperiode hier einmal im Landtag verlauten lassen, dass er bayerische Verhältnisse will. Das wäre ein Punkt, wo Sie einen Schritt in Richtung bayerische Verhältnisse tun könnten. Das könnte man übrigens auch bei gewissen inhaltlichen Vorgaben des Landesentwicklungsplans, wenn wir noch mal auf die Diskussion von vorhin kommen, Oberzentren, dann sollte man sich mal genau anschauen, wie die Entwicklung in Bayern stattgefunden hat, nämlich mit starken Zentren, die dann in die Fläche ausgestrahlt haben. Aber ich will mich jetzt nicht weiter in die Inhalte verlieren.
Der zweite Punkt, warum wir diesen Antrag wieder gebracht haben, sind Äußerungen des Innenministers in der Öffentlichkeit, wo er mehrfach gesagt hat, der Landtag soll sich befassen. Natürlich befassen wir uns im Wirtschaftsausschuss damit. Sie haben vorgetragen, das ist auch richtig, das stellt auch niemand von uns in Abrede, nur die öffentlichen Äußerungen, der Landtag soll sich damit befassen, erzeugten bei vielen Bürgern im Staat, bei Kommunalpolitikern, aber auch bei Vereinen und Verbänden die Assoziation, der Landtag habe hier ein Mitspracherecht. Wir möchten uns nicht gern für Dinge vereinnahmen lassen, auf die wir nicht konkret einwirken können. Deswegen unser Antrag, Verordnung mit Abstimmung im Landtag.
Ja, wir wären damit als Fraktion in Verantwortung und da bin ich bei einem dritten Punkt. Ich habe das vorhin schon gesagt und Minister Trautvetter hat mich eigentlich in meiner Auffassung bestätigt, als er mir nämlich nahe gelegt hat, ich soll das mit dem Oberzentrum nur immer künftig weiter wiederholen, es würde Ihnen helfen. Das zeigt mir sehr deutlich, dass letztendlich nicht sachliche und fachliche Überlegungen seitens der Landesregierung im Vordergrund stehen, sondern rein wahltaktische Überlegungen.
Wir sind der Auffassung, der Landesentwicklungsplan ist wohl das schlechteste Thema, um es im Wahlkampf zu verwenden.
Wir sind bereit, uns als Fraktion hier mit einzubringen. Wir sind bereit, mit Ihnen zusammen vor Ort - und das ist auch sicherlich die PDS-Fraktion - für Akzeptanz für diesen Landesentwicklungsplan zu werben, unsere Vorstellungen einzubringen, auch rüberzubringen, dass wir letztendlich nicht mehr mit der Gießkanne verteilen können, sondern dass wir bündeln und zentralisieren müssen. Wenn Sie sagen, dass jetzt unser Antrag letztendlich das Fortschreibungsverfahren verzögern würde, das hal
te ich nun für völlig aus der Luft gegriffen. Wir sind bereits im Wirtschaftsaussschuss in dem Diskussionsprozess drin, der soll auch so weitergeführt werden. Die Zeitschiene ist genannt worden. Im Wirtschaftsausschuss, Herr Minister Trautvetter, hatten Sie gesagt, Termin für Verabschiedung Herbst 2004. Jetzt haben Sie gesagt, wenn wir es eher schaffen, dann vielleicht noch in dieser Legislaturperiode. Das Landesplanungsgesetz könnte bis zur nächsten Sitzung geändert werden. Wir beantragen die Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik, der könnte sich in der nächsten Woche damit befassen und wir könnten die zweite Lesung im November hier durchführen und hätten dann die Möglichkeit, uns nicht nur das anzuhören, was die Landesregierung vorträgt, sondern auch Einfluss auf das Verfahren und die Entscheidung zu nehmen. Das halte ich für genauso demokratisch, wie dass man Anhörungen durchführt. Das ist eine Erweiterung dieses Gegenstromprinzips und wir sehen hier überhaupt keine zeitlichen Probleme. Deswegen werbe ich noch mal für unseren Antrag. Ich werbe dafür, das Thema Landesentwicklungsplan nicht aus wahlkampftaktischen Gründen weiter zu verschieben, den Plan weiter aufzuweichen und zu verwässern. Wir müssen uns den Realitäten stellen und das sollten wir gemeinsam hier tun.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik hat in seiner 38. Sitzung am 28. August 2003 den Gesetzentwurf beraten. Es gab keine Änderungsanträge im Ausschuss. Der Ausschuss empfiehlt einstimmig die Annahme des Gesetzentwurfs.
Reinhaltung der Werra und des Werraufers
Die Werra hat sich dank vielfältiger Aktivitäten auf dem Gebiet des Tourismus zu einem Anziehungspunkt in Thüringen entwickelt. Insbesondere Rad- und Wasserwanderer kommen gern an die Werra. Dem Anspruch als Tourismusattraktion wird die Sauberkeit des Flusslaufs und der Ufer jedoch nicht gerecht. Der niedrige Wasserstand in diesem Sommer hat zur Bildung zahlreicher Unratflächen beigetragen. Andererseits ermöglicht - oder inzwischen muss man sagen ermöglichte - dieser niedrige Wasserstand auch eine schnelle und unkomplizierte Reinigung des Flusslaufs. Als Gewässer erster Ordnung obliegt diese Aufgabe für die Werra dem Land.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wer ist vom Land bzw. vom staatlichen Umweltamt in Suhl mit der Reinigung der Werra und des Uferbereichs beauftragt?
2. Gibt es vorgeschriebene Reinigungszyklen, und wenn ja, welche sind das?
3. Wurde das Niedrigwasser zu Reinigungsarbeiten ausgenutzt, und wenn nein, warum nicht?
4. Welche Maßnahmen sind seitens der Landesregierung zur Verbesserung der Sauberkeit der Werra und ihrer Uferbereiche und damit auch indirekt zur Tourismusförderung angedacht?
Ich habe zwei Nachfragen. Sie haben darauf hingewiesen, dass Müll und Unrat entfernt werden, wenn sie eine Abflussbehinderung darstellen. Kann ich dann daraus schlussfolgern, dass alles, was keine Abflussbehinderung ist, dort liegen bleiben kann und dass es dafür keine Regelung gibt? Die zweite Frage wäre, wie wollen wir denn in Thüringen mit anderen Tourismusregionen, z.B. dem Donauradweg, konkurrieren, wenn wir es nicht schaffen, in den Bereichen Ordnung und Sauberkeit zu gewährleisten?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik hat sich in seiner letzten Sitzung mit dem Thüringer Bergbahngesetz beschäftigt und im nächsten Tagesordnungspunkt mit Anträgen zu Deregulierung und Entbürokratisierung in Thüringen. So weit zu Theorie und Praxis. An den Regulierungsvorschlägen zum Bergbahngesetz bestand im Ausschuss doch auch einiger Zweifel, was auch ein Grund mit dafür war, dass diese schriftliche Anhörung zustande kam, aber ich muss sagen, auch die Anhörung hat letztendlich hinsichtlich Deregulierung und Entbürokratisierung keine wahren Anregungen ergeben. Fakt ist, dass es eine EU-Richtlinie gibt, die uns dazu zwingt, dieses Gesetz in Kraft treten zu lassen, da bislang noch die alten DDRBestimmungen gelten und diese 2004 außer Kraft treten. Da neben den technischen Bestimmungen und den Regelungen zur Planung und Genehmigung neuer Anlagen auch ein Großteil der Paragraphen die Sicherheit von Seilbahnen und Schleppliften tangiert, ist es sicherlich auch richtig, dieses Gesetz zu beschließen. Es gab im Ausschuss, wie bereits von Herrn Buse gesagt, eine intensive Beratung. Die SPD-Fraktion hatte drei Änderungsanträge eingebracht, zum einen wollten wir in § 13, der die Betreiber von Seilbahnen und Schleppliften verpflichtet, einen Betriebsleiter einzustellen, die gemeinnützigen Vereine, die Betreiber von Schleppliften sind und deren Lifte und Anlagen nur zur Beförderung der eigenen Mitglieder dienen, von dieser Auflage ausnehmen. Hierzu gab es seitens der Landesregierung den Verweis auf den Absatz 5, dass dieser dann zur Anwendung kommt. Dort heißt es, dass die Aufsichtsbehörde bei einfachen Verhältnissen Ausnahmen zulassen kann, d.h., dass zwar Vereine einen Ansprechpartner benennen müssen, aber nicht unbedingt verpflichtet sind, einen bezahlten Betriebsleiter einzusetzen. Daraufhin haben wir unseren Antrag zurückgezogen, wir werden allerdings, wenn dieses Gesetz in der Praxis zur Anwendung kommt, uns schon vor Ort bei den entsprechenden Vereinen informieren, ob die Zusage auch so eingehalten wird, denn, ich glaube, es ist keinem Verein aufzuerlegen, jetzt noch einen bezahlten Betriebswart oder Betriebsleiter einzustellen, sie haben so mit der Lösung ihrer eigenen Probleme schon genug zu tun.
§ 20 - auch bereits in der Berichterstattung genannt worden - betrifft den Widerruf der Betriebsgenehmigung, die erfolgen soll oder kann, wenn eine Bahn zwei Jahre nicht in Betrieb genommen wurde. Nun ist es durchaus vorstellbar, dass bei den Witterungsbedingungen in Thüringen auch eine Bahn mal zwei Jahre keinen Schnee erlebt und wir möchten nicht, dass dann erst ein riesen
großer Prüfaufwand in Gang gesetzt wird, sich ein Stab von Mitarbeitern im Landesverwaltungsamt darum kümmert, warum denn diese Bahn nun nicht betrieben wurde und vielleicht ein intensiver Schriftwechsel geführt wird. Deswegen von uns der Vorschlag, hier "außer aus Witterungsgründen" einzufügen, d.h., wenn zwei Jahre kein Schnee gelegen hat, dann muss ein Betreiber nicht erst begründen, warum er denn nun nicht vom Himmel gefallen ist. Und das, denke ich, ist auch ein Vorschlag zur Deregulierung.
Des Weiteren ist an uns eine Anregung vom TÜV herangetragen worden, die Vorschriften für die Kreuzung von Seilbahnen und Schleppliften mit Straßen-, Wegen- und Versorgungsleitungen zu regeln, was bislang nicht im Detail geregelt ist. Wir haben auch dieses Anliegen an den Ausschuss herangetragen und seitens der Landesregierung wurde hier zugesagt, in einer der bereits anstehenden 11 Rechtsverordnungen, dies zu regeln. Insofern haben wir darauf verzichtet, noch auf einer 12. Rechtsverordnung zu bestehen. Uns kommt es darauf an, dass dieses Problem geregelt wird, denn dies ist auch ein sicherheitstechnisches Problem.
Abschließend kann ich für meine Fraktion sagen, dass wir dem Gesetz in der vorliegenden Fassung mit den Änderungen, die der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik beschlossen hat, zustimmen werden.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Herr Kallenbach, es ist schön, wenn wir uns über das Radfahren einig sind, aber wir hätten natürlich auch gern noch den Bericht der Landesregierung zu diesem Thema gehabt, und wenn er heute als Sofortbericht nicht kommt - wofür ich aufgrund der Situation ja sogar ein gewisses Verständnis habe -, dann erwarten wir den doch zumindest in der nächsten Plenarsitzung.
Rad fahren liegt immer mehr im Trend und die Radfahrer machen in Thüringen ca. 6 Prozent des Verkehrsaufkommens aus. Viele Touristen nutzen die Fernradwege in Thüringen, um mit dem Rad Land und Leute kennen zu lernen. Aber für viele ist das Fahrrad auch das tägliche Verkehrsmittel, um möglichst staufrei und umweltfreundlich an die Arbeit zu kommen oder tägliche Besorgungen durchzuführen.
Rein formell müssen wir bei der Betrachtung des Radwegenetzes zwischen straßenbegleitenden und touristischen Radwegen unterscheiden. In beiden Bereichen ist in den letzten Jahren viel geschehen. Das soll hier nicht unter den Tisch gekehrt werden, sondern muss an dieser Stelle auch einmal gesagt werden.
Ein durchgängiges Radwegenetz für ganz Thüringen haben wir jedoch noch nicht erreicht. So gehören Radwege beim Neu- oder Ausbau von Bundesstraßen inzwischen zum Standard. Bei den Landesstraßen haben wir hier noch Nachholbedarf. Für den Neu- und Umbau von Radwegen stehen im Rahmen des Landesradwegeprogramms für
2003 974.000 - ).!+ - ' Landesstraßen sind für das Jahr 2003 im Bereich Erhaltung Radwege 50.000 ! viel und wenn man bedenkt, dass davon noch 15 Prozent einer Haushaltssperre unterliegen, dann relativiert sich diese Summe noch mehr. Es ist auch davon auszugehen, dass mit den Verhandlungen zum Nachtragshaushalt der Druck auf die freiwilligen Leistungen auch in diesem Bereich zunehmen wird.
Das Wirtschaftsministerium ist daher schon im Hinblick auf die Verhandlung zum Nachtragshaushalt gefordert, ein überzeugendes Konzept für den weiteren Ausbau des Radwegenetzes vorzulegen, um damit auch in den Ressortabstimmungen und gegenüber dem Parlament bestehen zu können. Für uns ist es eine entscheidende Frage, wie viel Geld fließt wirklich in den kommenden Jahren in den weiteren Ausbau des Radwegenetzes.
Auch im Tourismus hat das Fahrrad in den letzten Jahren immer mehr an Bedeutung gewonnen. Hier gibt ein Potenzial, das ständig im Wachsen begriffen ist und dem sich die Tourismusindustrie auch verstärkt zuwendet. Mit den großen Fernradwegen bietet Thüringen attraktive Strecken für Touristen, aber auch hier gibt es noch einige Lücken zu schließen. Die Verbindung zwischen den Radwegen muss verbessert werden, auch die Ausschilderung. Teilweise sind die Oberflächen nicht immer optimal oder die Radfahrer werden über Straßen geführt. Ein großes Problem dabei sind jedoch die Städte. Dort ist der Radfahrer dem Autoverkehr immer noch im vollen Umfang ausgesetzt. Die Radwege enden oft an der Stadtgrenze und auch die Beschilderung. Die Kommunen sind oft aufgrund ihrer Finanznot nicht in der Lage, hier kurzfristig nachzuziehen oder aber sie haben ihre Prioritäten anders gesetzt. Dabei ist nicht nur der Neu- und Ausbau weiterer Strecken ein Problem, sondern auch die Unterhaltung vorhandener Strecken. Vieles, bis hin zur Beschilderung, wurde mit ABM und SAM geschaffen. Diese Stellen sind inzwischen nicht mehr vorhanden und der Unterhalt der Strecken oftmals nicht gesichert. Hier muss gemeinsam nach Lösungen gesucht werden. Lösungen, die auch diejenigen nicht aus ihrer Verantwortung lassen sollten, die mit an den Radwegen verdienen. Es dürfte einem Gastwirt, der an einem Radweg für seinen Betrieb wirbt, der von diesem Radweg seine Einnahmen hat, auch zuzumuten sein, sich z.B. an einer Ausschilderung desselben zu beteiligen. Ich denke, hier sollten wir zu partnerschaftlichen Modellen zwischen der Tourismusindustrie, den Verbänden und Kommunen kommen. Aber natürlich braucht dieser Gastwirt auch eine Perspektive zum weiteren Ausbau zu den zeitlichen Prioritäten, um seine künftigen Angebote danach ausrichten zu können.
Neben der Infrastruktur möchte der Thüringer Tourist auch entsprechende Angebote bekommen. Hier gibt es insgesamt in Thüringen noch Nachholbedarf. Wenn man z.B. einmal vergleicht, so gibt es in Nordrhein-Westfalen ca. 2.000 Betriebe, die dem System "Bett und Bike"
angeschlossen sind, in Thüringen sind es bislang 60 Betriebe. Angebote, bei denen der Fahrradtourist sein Gepäck weitertransportiert bekommt, die sind noch seltener. Gerade das sind Angebote, die insbesondere von Familien mit Kindern gefordert werden. Aber auch ältere Leute sind sicherlich froh, wenn sie nicht immer mit 20 kg Gepäck den Berg hinaufstrampeln müssen. So steht z.B. auch die Frage, warum sich im Bereich der Saale-Talsperren kein Bootsunternehmen findet, das Radler weitertransportiert. Denn gerade im Bereich der Saale-Talsperren hat der Saale-Radweg einige extreme Steigungen aufzuweisen. Hier wäre ein alternativer Transport sicherlich eine Möglichkeit, die von Touristen angenommen wird, die aber auch den Bootsunternehmen ihre Einnahmen garantieren würde.
Meine Damen und Herren, wir sind uns alle darüber im Klaren, dass die finanziellen Spielräume in der Zukunft nicht größer, sondern eher enger werden. Deshalb sollte auch im Bereich der Radwege über Synergieeffekte nachgedacht werden. Wir brauchen zum einen eine bessere Vernetzung zwischen den straßenbegleitenden und touristischen Radwegen. Wir sollten aber auch dort, wo es möglich ist, diese Radwege zusammenführen. So läuft z.B. im Bereich Arnstadt der Gera-Radweg parallel zum Radweg an der B 4. Ob dies in einem Luftabstand von ca. 200 Meter nötig ist, darf bezweifelt werden. Ich glaube, es wäre hier dem einheimischen Alltagsradler durchaus zumutbar, den Gera-Radweg mitzunutzen. Deswegen sollten wir bei künftigen Maßnahmen besser versuchen, Verkehr und Tourismus zu vernetzen, um Doppelungen zu vermeiden, um Mittel an anderen Stellen frei zu haben, da, wo noch Lücken bestehen, wo es diese zu schließen gilt.
Auch andere Programme, wie z.B. der ländliche Wegebau, können mit ein bisschen Fantasie und gutem Willen in ein Radwegenetz integriert werden. Hierzu bedarf es eines Partners, der koordinierend eingreift und versucht, die unterschiedlichen Interessen unter einen Hut zu bringen. Aus unserer Sicht kann dieser Partner eigentlich nur das Wirtschaftsministerium sein, denn hier ist sowohl Tourismus als auch Verkehr angesiedelt.
Mit unserem Antrag zur Berichterstattung wollen wir auch Anregungen geben, in diese Richtung zu denken. Wir erwarten eine Bestandsaufnahme seitens des Wirtschaftsministeriums, die in jedem Fall Voraussetzung für die weitere konzeptionelle Planung ist. Deswegen bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag und erwarte einen Bericht der Landesregierung in der nächsten Plenarsitzung.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, für Thüringen, für die Thüringer Wirtschaft ist der Tourismus ein wichtiges Standbein. Thüringen bietet auch ideale Voraussetzungen für den Tourismus. Dieses Kapital, was wir haben, die Landschaft, die große Geschichte, die historischen Bauwerke, die Kultur, all dies müssen wir für die Entwicklung des Tourismus nutzen, für die wirtschaftliche Entwicklung unseres Landes und damit für die Schaffung von Arbeitsplätzen und dies ist nicht nur Aufgabe der in der Tourismusbranche Tätigen, sondern auch Aufgabe der Landespolitik.
Meine Fraktion hatte sich deshalb mit einer Großen Anfrage zur Zukunft des Tourismus an die Landesregierung gewandt. Die Antwort auf diese Anfrage und ein CDUAntrag zum Tourismus waren Grundlage einer Anhörung im Wirtschaftsausschuss, an die sich intensive Beratungen anschlossen. Parallel dazu führte das Wirtschaftsministerium in den Landkreisen Regionalkonferenzen zum Tourismus durch. Sowohl im Ausschuss als auch auf diesen Regionalkonferenzen wurden seitens des Ministeriums immer wieder Strukturveränderungen angekündigt und bestehende Strukturen infrage gestellt. So sagte der damalige Wirtschaftsminister Schuster in der Auswertung der Anhörung, man müsse grundsätzlich alle Strukturen hinterfragen, die Regionalverbände, den Landesfremdenverkehrsverband und die TTG. Dies schafft zum einen Verunsicherung bei den Betroffenen, was sich sicherlich nicht unbedingt motivierend auswirkt, zum anderen sollte man vorhandene Strukturen auch erst öffentlich infrage stellen, wenn man sich darüber im Klaren ist, was anders werden soll und wie die Arbeit geleistet werden soll. Hier haben wir allerdings außer dem oft zitierten Satz "Klasse statt Masse" nichts gehört und dies ist zu wenig als Leitlinie für die Tourismuspolitik einer Landesregierung, deren Tourismuskonzept noch aus dem Jahr 1992 stammt. Wir erwarten konkrete Zielsetzungen, wo will Thüringen im Tourismus hin, welche Zielgruppen wollen wir erreichen, in welchen Zeiträumen sind welche Infrastruktureinrichtungen vorgesehen und welches Fördervolumen ergibt sich damit für den Landeshaushalt. Ein Infrastrukturkonzept wurde seitens des Ministeriums schon zu Beginn dieser Legislaturperiode zugesagt, es lässt bis heute auf sich warten. Deswegen bleiben wir auch hier bei unserem Antrag, denn sonst stehen wir am Ende der Legislaturperiode da und warten immer noch auf ein Tourismuskonzept, wir haben leider wenig Zutrauen in diese Zusagen. Gerade dies sind aber Vorleistungen, die die Landesregierung bringen muss, um in der Tourismusbranche auch für die nächsten Jahre Perspektiven aufzuzeigen, an denen sich dann auch die Leistungsanbieter orientieren können. Denn eines ist klar, die Kette funktioniert nur so, es muss Klarheit darüber herrschen, welche Zielgruppen ich erreichen will. Sollen das weiterhin nur die Senioren sein, die zum Großteil in den Thüringer Wald zum Wandern kommen, will ich andere Zielgruppen erreichen, will ich mehr Angebote für Familien mit Kin
dern machen, für Jugendliche, Bildungsreisen, will ich den Tagungstourismus weiter fördern - diese Zielvorstellungen muss ich haben. Danach richten sich dann die zu tätigenden Investitionen in die Infrastruktur, was muss ich noch an Mitteln aufwenden, welche Einrichtungen, welche Attraktionen, auch z.B. wenn ich an Kinder und Jugendliche denke, fehlen noch im Lande. Auf diesen Investitionen und diesen Infrastruktureinrichtungen dann können die Leistungsanbieter ihre Angebote errichten. Am Ende dieser Kette erst steht die Vermarktung. Wer die Defizite allein beim Marketing sucht, verkennt seine eigenen Verantwortlichkeiten und zäumt das Pferd vom Schwanz auf.
Neben den Perspektiven für den weiteren Ausbau der Infrastruktur, für den die Kommunen verantwortlich zeichnen, für den aber auch das Wirtschaftsministerium, diese Landesregierung als Fördergeber mit verantwortlich ist, muss auch klar sein, wer vor Ort Verantwortung trägt, wer bestimmte Produkte bzw. Angebote erarbeitet, wer zwischen den verschiedenen Anbietern und Leistungserbringern koordiniert. Das Wirtschaftsministerium möchte den Landkreisen künftig mehr Aufgaben im Tourismus zuordnen. Dem ist erst einmal nichts entgegenzusetzen. Wenn man den Landkreisen hier aber zusätzliche Aufgaben zuweist, dann müssen auch die rechtlichen Rahmenbedingungen stimmen. Die jetzige Kommunalordnung setzt den Landkreisen bei der Tourismusförderung enge Spielräume. Denn Tourismusförderung ist Wirtschaftsförderung und da gibt es bereits einschlägige Urteile. Wenn es denn das Wirtschaftsministerium ernst meint mit der stärkeren Einbindung der Landkreise in den Tourismus, dann muss als Konsequenz die Ausgleichsfunktion für die Landkreise in der Kommunalordnung verankert werden.
Ansonsten wird auch das Engagement der Landkreise aus rechtlichen Gründen nur unzureichend bleiben können. Dann sollte man lieber über eine Stärkung der Regionalverbände nachdenken.
Das Wirtschaftsministerium hat nach der Sommerpause noch eine Abschlusskonferenz zu den Regionalkonferenzen geplant. Die Sommerpause ist Mitte August zu Ende. Diese Zeit möchten wir der Landesregierung gerne einräumen, aber dann erwarten wir ein schlüssiges Tourismuskonzept und, Herr Heym, Sie können nicht so tun als wenn dann, wenn diese Konferenz gelaufen ist, erst mit der konzeptionellen Arbeit begonnen wird. Sie läuft ja bereits und es wäre schlimm, wenn das nicht so wäre.
Eben, und deswegen ist es kein Unding, wenn wir verlangen, dass am 30.09 ein solches Konzept dem Landtag vorgelegt werden soll, damit letztendlich alle, die in Thüringen für den Tourismus etwas tun wollen - und da sind
wir uns sicherlich einig, dass wir an einem Strang ziehen wollen -, wissen, welche Zielvorgaben es gibt, in welche Richtung es weitergehen soll im Thüringer Tourismus.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Landesbauordnungen haben sich in der Vergangenheit erheblich auseinander entwickelt und wichen auch immer mehr von der alten Musterbauordnung ab. Als Reaktion darauf hat die Bauministerkonferenz 2002 eine neu überarbeitete Musterbauordnung vorgelegt. Sie soll die Voraussetzung für eine integrierte Entwicklung des Bauordnungsrechts in Deutschland bilden und somit einer Rechtszersplitterung, die auch als ein Standortnachteil gewertet wird, entgegenwirken. Außerdem soll sie zur Vereinfachung des Verfahrensrechts und des materiellen Bauordnungsrechts beitragen.
Mit dem vorliegenden Ersten Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung soll das Thüringer Baurecht an die Musterbauordnung angepasst werden und damit ein Thüringer Beitrag zur weit gehenden bundesweiten Vereinheitlichung des Baurechts geleistet werden. Damit soll eine vergleichbare Rechtsgrundlage und somit auch Rechtssicherheit für Thüringer und Nichthüringer Planer, Architekten, ebenfalls für Unternehmen, die über ihre Ländergrenzen hinaus aktiv sind, geschaffen werden. Eine weit
gehende Anpassung des Thüringer Bauordnungsrechts an die Musterbauordnung ist somit auch ein wichtiger Standortfaktor für Thüringen. Ob dies gelungen ist, darf beim ersten Studium des vorliegenden Gesetzentwurfs in Frage gestellt werden. Eine weit gehende Orientierung an den Paragraphen der Musterbauordnung erfolgte nicht. Im vorliegenden Entwurf sind zahlreiche Abweichungen von der Musterbauordnung zu erkennen. Architekten und Planer werden sich daher auch künftig auf Thüringer Besonderheiten einstellen müssen. Das soll allerdings nicht heißen, dass wir der Auffassung sind, dass alle Paragraphen der Musterbauordnung sklavisch zu übernehmen wären. Auch die Musterbauordnung ist in einigen Bereichen zu hinterfragen. Neben der Vereinheitlichung des Landesbaurechts ist es Anliegen des vorliegenden Gesetzentwurfs das 1999 von der Bauministerkonferenz beschlossene Brandschutzkonzept in Landesrecht umzusetzen. Danach können künftig auch mehrgeschossige Bauwerke in Holzbauweise errichtet werden. Geplant ist weiterhin, die Reduzierung materieller Anforderungen an die Ausstattung der Wohnung, das Abstandsflächenrecht und die Errichtung von Stellplätzen. Das Verfahrensrecht soll weit gehend vereinfacht werden und Prüfungen entfallen. Prüfaufgaben und die Überwachung bautechnischer Anforderungen sollen auf Private übertragen werden. Der Wille zur Deregulierung wird in den Paragraphen zum Verfahrensrecht deutlich. Dies trifft im Übrigen auch auf die Musterbauordnung zu. Ob allerdings das Bauordnungsrecht für Deregulierungsmaßnahmen besonders geeignet ist, bleibt fraglich. So bleibt z.B. bei verfahrensfreien Bauvorhaben eine Vorabprüfung des Genehmigungsverfahrens aus. Hier sehen wir die Gefahr, dass bestehende Probleme nicht gelöst, sondern nur verlagert werden und ein erheblicher Aufwand bei der Regulierung auftretender Fehler entstehen könnte. Rechtsstreitigkeiten werden von der verwaltungsrechtlichen Ebene auf die zivilrechtliche Ebene verlagert und das Risiko des Bauherrn ist höher, wenn der von ihm beauftragte Planer Fehler macht. Deshalb sollte jeder einzelne Paragraph genau beurteilt und anhand einer Folgeabschätzung Deregulierungen nur dort vorgenommen werden, wo sie sinnvoll und in der Praxis auch handhabbar sind.
Diese Diskussion sollte jedoch zuerst einmal im Innenausschuss geführt werden. Einigkeit besteht zwischen den Fraktionen des hohen Hauses, dass der Beratung eine mündliche Anhörung vorangehen soll. Die SPD-Fraktion beantragt neben der Überweisung an den Innenausschuss als federführendem Ausschuss auch die Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik als mitberatendem Ausschuss, da wir der Auffassung sind, dass das Baurecht eines Landes einen nicht unmaßgeblichen Einfluss auf Investitionen und damit auf die wirtschaftliche Entwicklung insgesamt hat.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, vorweg gleich eines: Es wäre für das Land besser, wenn Minister Gnauck heute anstelle seiner Regierungserklärung einen vom Kabinett abgestimmten Entwurf des Landesentwicklungsplans vorgelegt hätte.