Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Herr Abgeordneter Dewes, Sie und ich, wir sind beide keine geborenen Thüringer. Wir kommen beide aus Regionen, in denen man in der Zeit, auf die Sie angespielt haben, die blauweiße Kokarde an der Mütze geführt hat. Ich glaube, wir lassen uns, was unsere ursprüngliche Heimat angeht, an republikanischer Gesinnung von kaum einer Region in Deutschland übertreffen. Aber die Farben unserer Vorfahren mögen für kurze Zeit blau-weiß-rot gewesen sein, jedenfalls meine Farben sind heute weiß-rot, und da stehen sie.
Ich sage das sehr bewusst, denn wir haben Thüringer Interessen zu wahren, wir haben uns aber auch, ohne Wenn und Aber, der Rechtsordnung zu unterwerfen, die in der Bundesrepublik Deutschland und im Freistaat Thüringen gilt.
Da mag es das eine oder andere geben, was uns nicht so recht schmeckt, aber das gehört eben auch zu einer funktionierenden Demokratie, dass man auch das hinnimmt, was man selbst vielleicht anders haben möchte.
Ich kann sehr gut verstehen, dass beim Thema "Wald" die Emotionen hochgehen und ich kritisiere das nicht. Ich habe auch in der letzten Sitzung, als wir über dieses Thema gesprochen haben, in einer Replik auf den Abgeordneten Scheringer sehr persönlich geantwortet. Nur, ohne jetzt diese ironische Passage von vorhin zu wiederholen, in der Tat bleibt ja jeder Baum, der jetzt im Grundbuch den Besitzer wechselt an seinem Ort. Und jeder Bürger, jede Bürgerin aus Thüringen wird auch in Zukunft diesen Wald in derselben Weise nutzen können, wie bisher.
Einer anderen Lösung hätten wir gar nicht zustimmen können. Sie hätte ja auch gegen das Waldgesetz verstoßen und gegen all das, was wir hier, das unterstelle ich einmal in allen Fraktionen, für richtig halten. Wir haben, um auf dieses emotional geladene Thema "Wald" noch einen Satz zu verwenden, auch sichergestellt, dass in die
sem Wald, der nun den Grundbuchbesitzer wechseln wird, Investitionen vorgenommen werden. Das sind Investitionen, die jedenfalls auf absehbare Zeit bei dem derzeitigen Eigentümer nicht möglich gewesen wären. Wir haben sichergestellt, dass in betriebswirtschaftlich verantwortbarer Größenordnung Personal übernommen wird. Wir haben sichergestellt, dass die Jagdlizenzen bei denen bleiben, die sie haben. Wir haben also die Sorgen, Herr Abgeordneter Höhn, die Sie angesprochen haben, eigentlich in diesem Vertrag weitgehend ausgeräumt. Dennoch, das sage ich ausdrücklich, respektiere ich auch emotionale Reaktionen auf diesen Vertrag. Wir sind alle nur Menschen, das ist völlig klar. Aber, ich sage das auch und bitte nehmen Sie mir das so, wie ich das sage, ab und das hat nichts mit Melodramatik zu tun: Ich habe bei meinem Amtsantritt einen Eid geleistet. Dieser Eid verpflichtet mich, die Rechtsordnung zu achten und mich in meiner Tätigkeit in das Wohl der Menschen dieses Landes zu stellen. Das haben wir alle, die wir an den Verhandlungen beteiligt waren, auch getan, nach bestem Wissen und Gewissen.
Ich glaube, das werden Sie auch den Bewertungen in der überregionalen Presse entnommen haben, dass wir ein sehr gutes Ergebnis erreicht haben. Ich bitte Sie heute um breite Zustimmung zu dieser gütlichen Einigung. Frau Dr. Klaubert hat in dankenswerter Offenheit auf einen großen Problembereich und auch die psychologischen Probleme, die es da gibt, hingewiesen. Eine breite Zustimmung erleichtert auch die Verhandlungen für die Zukunft. Sie erleichtert eine Lösung für die Menschen in diesem Bundesland und ihre Kulturgüter, die ihnen zustehen. Danke schön, meine Damen und Herren.
Mir liegen keine weiteren Redemeldungen vor. Herr Abgeordneter Stauch? Ich schließe die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung. Ich nehme an, der Abgeordnete Stauch möchte dazu etwas signalisieren. Wir stimmen jetzt ab über die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses in der Drucksache 3/1574. Herr Abgeordneter Stauch, bitte.
In namentlicher Abstimmung. Ich bitte die Wahlhelfer die Stimmkarten einzusammeln. Hatte jeder die Gelegenheit seine Stimmkarte abzugeben? Das ist offensichtlich der Fall, ich bitte mit dem Auszählen zu beginnen.
Mir liegt das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zur Drucksache 3/1574 vor. Abgegeben wurden 78 Stimmen, mit Ja haben gestimmt 60, mit Nein 8, enthalten haben sich 10 (namentliche Abstimmung siehe Anlage). Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen.
Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit im Freistaat Thüringen Antrag der Fraktion der SPD - Drucksache 3/1502 - Neufassung
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, seit Monaten ist die Zahl der Langzeitarbeitslosen in Thüringen, das heißt derer, die länger als ein Jahr ohne Arbeit leben müssen, im Steigen. Waren im April 2000 noch 55.535 Menschen länger als ein Jahr arbeitslos, das entspricht 27,85 Prozent, so vergrößerte sich unterdessen der Anteil der Langzeitarbeitslosen bis zum April 2001 auf 61.154 Betroffene. Das entspricht einem Anteil von 31 Prozent, gemessen an der Anzahl der Arbeitslosen in Thüringen. Es wird gerechnet, dass ein Viertel der Langzeitarbeitslosen älter als 55 Jahre sind. Dabei ist noch zu bedenken, dass sich 58-Jährige aufgrund des § 428 SGB III vom Arbeitsmarkt abmelden, also in dieser Statistik gar nicht erst erscheinen.
Für mich ergeben sich hier zwei Fragen. Will die Wirtschaft das Wissen und Können der über 50-Jährigen einfach brachliegen lassen und darf deshalb diese Personengruppe von vornherein etwa keine Chance mehr auf dem Arbeitsmarkt erhalten? Wir haben in Thüringen Landesarbeitsmarktprogramme und arbeitsmarktpolitische Maßnahmen zusammen mit der Bundesanstalt für Arbeit und mit einer Kofinanzierung durch den Europäischen Sozialfonds. Daraus ergibt sich für uns noch folgende Fragestellung: Was kann zusätzlich zu den Möglichkeiten der Bundesanstalt für Arbeit durch den Freistaat Thüringen unternommen werden, um diesen katastrophalen Zustand zu verbessern?
Ich eröffne die Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt. Als erster Redner hat sich zu Wort gemeldet der Abgeordnete Gerstenberger, PDS-Fraktion.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Bestrebungen, die Langzeitarbeitslosigkeit abzubauen, sind wichtig. Das ist zweifelsfrei, denn die in Thüringen vorhandenen Strukturprobleme tragen mit dazu bei, dass die Zahl der Langzeitarbeitslosen permanent weiter steigt. Frau Heß hat darauf aufmerksam gemacht mit Ihrer Einbringung. Insoweit ist es zu begrüßen, dass die SPD die Problematik der Langzeitarbeitslosigkeit hier thematisiert. Allerdings hat der Antrag seine Tücken, denn Langzeitarbeitslosigkeit ist unseres Erachtens nicht hauptsächlich ein Vermittlungsproblem dieser betroffenen Bürgerinnen und Bürger.
Wir haben 197.000 offiziell registrierte Arbeitslose. 61.000 davon sind langzeitarbeitslos. Dem standen im April 16.000 freie Stellen zur Verfügung. Das ist ein Verhältnis von 1 : 13 bzw. 1 : 4. Über das Lohnniveau dieser Stellen im Niedrigstlohnbereich besteht wohl hier unter allen, die sich mit diesem Problem beschäftigt haben, weitestgehend Klarheit.
Gestatten Sie mir an dieser Stelle eine Bemerkung zur Entwicklung von Wirtschaft und Arbeitsmarkt in Thüringen. Die Zahl der Erwerbstätigen am Arbeitsort ist - wie das Landesamt für Statistik ausweist - von 1.078.000 im Jahr 1999 auf 1.062.000 im Jahr 2000 gesunken. Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, wie das neue Betriebspanel des Wirtschaftsministeriums deutlich macht, ist um 20.000 zurückgegangen. Das Landesarbeitsamt formuliert aktuell - Zitat, Frau Präsidentin, wenn ich darf? -: "Auf dem Thüringer Arbeitsmarkt zeige sich relativ wenig von der erwarteten Frühlingsbelebung." Das sind Wirtschaftsdaten, meine Damen und Herren, die wenig Grund zu Optimismus bieten, und klar wird auch, dass Eingliederungspläne allein hier keinen nachhaltigen Erfolg bringen können. Frau Heß ist in ihrer Einleitung auf dieses Problem eingegangen und sie wird sicher in ihrem Redebeitrag auch noch einmal darauf zurückkommen. Problematisch erscheint mir auch etwas anderes. Die Diskussion dieses Themas hat durch die vom Kanzler Schröder begonnene unselige Drückebergerdebatte eine hohe Brisanz erhalten. Er hat seine Aussagen in Bezug auf Ostdeutschland zwar inzwischen relativiert, doch die von den Initiatoren bewusst in Kauf genommenen Konsequenzen dieser Sündenbockdiskussion, die bezeichnenderweise von der BILD-Zeitung begonnen wurde, haben nicht nur zur Diffamierung von Arbeitslosen, sondern auch zu völlig unakzeptablen Forderungen von Seiten der CDU geführt. Den Gipfel, meine Damen und Herren, bildeten Stellungnahmen von Herrn Stoiber, der die Sozial- und Arbeits
losenhilfe für vermeintliche Arbeitsverweigerer streichen möchte, und das Plädoyer von Herrn Merz, der öffentlich für die Ausgabe von Lebensmittelgutscheinen statt Arbeitslosen- und Sozialhilfe für vermeintlich Arbeitsunwillige eintrat. Meine Damen und Herren, diese Forderungen entstammen einem Denken, dem ich nicht die Attribute "christlich, sozial und demokratisch" zuerkenne. Solche Vorstellungen, meine Damen und Herren, schreiben die Mehrklassengesellschaft fest, und das unter demokratischem Deckmantel. Das kann und darf jedoch nicht das Ziel von Entwicklung in Deutschland sein.
Meine Damen und Herren, für einen Teil der Langzeitarbeitslosen machen allerdings Eingliederungspläne tatsächlich Sinn. Das ist dann der Fall, wenn diese Pläne helfen, Differenzen zwischen von den Betrieben nachgefragten und den bei den Arbeitslosen vorhandenen Qualifikationen auszugleichen. Das ist allerdings nichts revolutionär Neues, das legt das Arbeitsgesetzbuch als möglichen Handlungsrahmen sogar fest. Es gibt eine Studie, die von Jenaer Soziologen im Auftrag des Wirtschaftsministeriums angefordert wurde, die dieses Problem aufgreift. Sie schätzt den Abbau von, so heißt es dort, Vermittlungshindernissen bei Arbeitslosen als ein wichtiges Problemfeld ein und dazu können Eingliederungspläne auch auf ihn aufbauende Qualifizierung durchaus einen Beitrag leisten. Das setzt allerdings die vom Arbeitsamt bzw. von den Arbeitsämtern bereits mehrfach geforderte Abstimmung mit der Wirtschaft voraus. Genau diese Abstimmung wurde - so jedenfalls die Aussagen aus den Arbeitsmarktgesprächen mit den Arbeitsämtern Jena und Gera - bisher nicht realisiert. Auch angesichts der Diskussion um einen herbeigeredeten aktuellen und vor allem einem perspektivisch tatsächlichen Fachkräftemangel ist es notwendig, über diesen Problemkreis nachzudenken. Dazu kann die Kompetenz der Qualifizierungskoordinatoren, die es bereits gibt, genutzt werden. Auch eine Erweiterung solcher Strukturen, aber nicht der Strukturen wegen, sondern mit konkreten abrechenbaren Zielgrößen, findet die Zustimmung der PDS. Eine Finanzierung solcher Strukturen aus dem ESF heraus und über den § 10 des Sozialgesetzbuchs III - die so genannte freie Förderung - erscheint auch durchaus sinnvoll. Aber um die Mittel des SGB III nutzen zu können, ist die Zusammenarbeit mit den Arbeitsämtern schon bei der Programmerstellung dazu notwendig und diese scheint zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht ausreichend gegeben zu sein. Nötig sind außerdem darüber hinausreichende Aktivitäten. Die von mir bereits angeführte Studie führt nämlich ebenso aus, dass bei einem Drittel der befragten Firmen Vorbehalte gegenüber der Einstellung von Arbeitslosen bestehen. Als Fazit für die Politik merken die Autoren an, dass bei diesen Firmen bereits die Bereitschaft gefördert werden muss, Arbeitslose einzustellen. Also, man muss nicht nur bei den Arbeitslosen, sondern auch bei der zweiten Seite und bei den Unternehmern, ich bleibe einmal bei dem Begriff, Vermittlungshindernisse abbauen.
Ich komme noch einmal zu meinem Grundgedanken zurück, meine Damen und Herren, in Thüringen fehlen die dafür notwendigen Arbeitsplätze. Hier sind eine ganze Reihe von Aktivitäten, die ganz unterschiedliche Bereiche betreffen und von denen ich nur einige nennen will, notwendig. In der Wirtschaft beispielsweise ist der Abbau der Überstünden - darüber werden wir ja heute noch einmal sprechen - ein entscheidender Punkt und ein entscheidendes Reservepotenzial. Für die Politik ist eine stärkere Verzahnung von Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik und eine Förderung, die stärker arbeitsplatzbezogen ist, durchaus ein Ansatzpunkt. Schließlich, und hier beziehe ich mich ausdrücklich auf aktuelle Aussagen der EU, muss die Förderung auf neue Tätigkeitsfelder im Nonprofitbereich ausgedehnt werden. Die EU hat dafür den Begriff "drittes System" geprägt. Alles Themen, das möchte ich schon ankündigen, die wir noch einmal in die Diskussion stellen werden, weil es zwingend notwendig erscheint. Ich komme darauf noch einmal zurück. Dabei ist der Begriff für dieses Arbeitsfeld völlig nebensächlich. Ob man dazu "drittes System" oder "dritter Arbeitsmarkt", was natürlich eine Diskriminierung darstellt, sagt oder wie die PDS es formuliert - einen öffentlich geförderten Beschäftigungssektor einfordert mit unterschiedlichsten Schattierungen und einzelnen Bestandteilen, erscheint an dieser Stelle völlig nebensächlich und diesen Parteienstreit sollte man dort herauslassen; es geht um das Problem. Zielgerichtete Arbeit des Kabinetts, der Ministerien, und zwar durch klare politische Vorgaben und die notwendige politische Bereitschaft zur Veränderung des heute schon und seit längerem unbrauchbaren Arbeitsmarktinstrumentariums, jedenfalls für die Probleme der Arbeitsmarktpolitik, in der Bundesrepublik wären notwendig. Es war schon wirkungslos, als die CDU-Bundesregierung mit seiner Wirksamkeit noch durch die Lande zog und dieses Instrumentarium als das allein selig machende pries. Dieses Instrumentarium ist zwingend notwendig zu verändern und in neue Formen zu gießen. Da hilft auch nicht die gebetsmühlenartige Wiederholung von sinnentleerten Floskeln wie der Brücke zum ersten Arbeitsmarkt, von der Notwendigkeit des wirtschaftlichen Wachstums für die Schaffung von Arbeitsplätzen
und das Gerede von der Alleinzuständigkeit der Wirtschaft für die Schaffung von Arbeitsplätzen. Frau Arenhövel, schauen Sie sich die Statistiken an. Der öffentliche Dienst ist nun tatsächlich kein Wirtschaftsfaktor. Wenn Sie mal sehen, wer im öffentlichen Dienst in Größenordnungen dazu beiträgt, dass Arbeitslose auf diesem Arbeitsmarkt permanent mehr werden, der lässt vielleicht auch davon ab, dass allein zuständig für den Arbeitsmarkt die Wirtschaft wäre.
Herr Althaus, ich empfehle Ihnen, einige wissenschaftliche Unterlagen zu lesen und nicht nur der Enquetekommission vorzuschreiben, was CDU-Politik als Nächstes in der Wirtschaftsförderung möchte. Abschweifender Satz: Die Enquetekommission entscheidet immer noch für sich selbst, wann und wo sie Anhörungen veranstaltet. Wenn die CDU solche Anhörungen veranstaltet, dann möge sie das bitte unter der Fahne der CDU auch nennen. Das ist in der Enquetekommission von Ihren Mitgliedern dankenswerterweise richtig gestellt worden. Ihnen wäre es für die Öffentlichkeitsarbeit zu sagen, dass man diese Arbeit auch entsprechend sachgerecht und sachdienlich für die Presse informativ bereitstellt.
Meine Damen und Herren, zurück zu wissenschaftlichen Studien: Das Infoinstitut Dresden berechnete 20 Jahre für die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse Ost und West unter der Voraussetzung, dass das Wirtschaftswachstum 8 Prozent beträgt. Real sind wir zurzeit bei rund 2 Prozent, also einem Viertel. Das heißt 20 Jahre bei traumhaften und ehrlicherweise irrationalen Wachstumsraten von einem Niveau von 8 Prozent. Dann würden wir die Angleichung der Lebensverhältnisse zu den Bundesdeutschen haben und dort liegt die Arbeitslosenquote bei nahezu 8 Prozent. Das heißt, meine Damen und Herren, 30 Prozent mehr Arbeitsplätze als heute in Thüringen durch Wirtschaftswachstum. "Gott vergib ihnen, denn sie wissen nicht, was sie tun", sagt ein altes Buch und ein alter Spruch und der ist für solchen Unsinn durchaus bezeichnend und beschreibend. Diese Situation, meine Damen und Herren, ist der Grund, der Veränderungen notwendig macht, der ja geradezu nach Veränderungen schreit. Aber nein, meine Damen und Herren, nein, hält die Landesregierung dagegen, das genau will man nicht. Denn die EU wisse nicht, was ein drittes System ist, man hätte es noch nicht mal ausreichend beschrieben und deshalb werde man von Thüringer Seite an dieser Stelle nichts tun. Man wird sich natürlich der Diskussion dieses Prozesses nicht verweigern, weil man sich dieser Diskussion nicht verweigern kann, sie wird von Seiten der EU geführt. Aber man wird von Thüringer Seite nichts entsprechend Eigenständiges einleiten.
Meine Damen und Herren, böse Geister könnten auf die Idee kommen, dass das Betrug der Öffentlichkeit ist und Alibipolitik. Vielleicht ist es auch bloß die Beschreibung dessen, was einige Herrschaften im Wirtschaftsministerium als Arbeitsmarktpolitik betrachten.
Herr Minister, ich habe gesagt, einige Herrschaften. Denn ich bin der Auffassung, dass wir über das dritte System und den dritten Sektor nachdenken müssen. Das Problem von 181.000 aktuell fehlenden Stellen - ich nehme jetzt mal nur die registrierten Arbeitslosen; 197.000, 16.000 offene Stellen, macht 181.000 fehlende Stellen -, nur um die derzeit registrierten arbeitslosen Thüringerinnen und Thü
ringer wieder in Beschäftigung zu bringen, löst man nicht mit Eingliederungsplänen. Der neue Weg, der von Seiten der EU vorgeschlagen wird, von uns bereits mehrfach gefordert wurde und jetzt auch von der SPD-Seite antragsrelevant zur Diskussion gestellt wird, ist, denke ich, ein Ansatzpunkt, den wir in der Ausschussdiskussion noch mal näher erörtern sollten. Ich persönlich würde mir das jedenfalls wünschen, weil ich nichts für wichtiger halte, als darüber nachzudenken, jede, aber auch nur jede denkbare Initiative, die eine Chance dazu bietet, dass sich diese katastrophale Arbeitsmarktsituation, die wir in Thüringen haben, verbessert, aufzugreifen und mit der entsprechenden Diskussion zu untersetzen. Dazu sind wir gewählt, meine Damen und Herren, und nicht für ideologische Streitereien à la Schwäblein. Danke schön.
Herr Abgeordneter, darf ich Ihren Wunsch als Antrag auf Ausschussüberweisung werten? An den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeitsmarkt und Strukturpolitik, danke schön. Es ist 13.00 Uhr, wir treten jetzt in die Mittagspause ein und setzen mit Fragestunde und Fortsetzung des Tagesordnungspunkts 10 fort.
Ich rufe die erste Frage auf in Drucksache 3/1515, eine Frage der Frau Abgeordneten Dr. Wildauer. Bitte, Frau Abgeordnete Sedlacik.
Das Verwaltungsgericht Weimar hat die Bürgermeisterwahl in Arnstadt für ungültig erklärt. Begründet wurde dies mit einem Verstoß gegen § 19 Abs. 2 Nr. 1 des Thüringer Kommunalwahlgesetzes, wonach die Stimmabgabe ungültig ist, wenn der Stimmzettel nicht in einem amtlichen Umschlag abgegeben wurde. Bezüglich dieser Bestimmung gibt es widersprüchliche Regelungen in der Thüringer Kommunalwahlordnung.