Herr Fiedler, habe ich Sie jetzt richtig verstanden, dass Sie meinen, mit der Begründung, dass Steuergelder ausgegeben sind, kann man von verfassungsrechtlich garantierten Prinzipien abweichen und dies als Allgemeinwohl?
Nein, Kollege Schemmel, Sie haben sich ein Körnchen herausgepickt. Ich habe gesagt zum Beispiel. Es gibt deren viele Dinge, die man dort beachten muss bei dem Gemeinwohl und bei der kommunalen Selbstverwaltung und wenn man davon abweicht. Legen Sie mir bitte nicht etwas in den Mund, was ich nicht gesagt habe. Aber Sie sind als ehemaliger Justizstaatssekretär etwas fokussiert auf den juristischen Rahmen. Ich versuche die Übersicht
Ich denke, lieber Kollege Schemmel, wir sollten jetzt wieder darauf zurückkommen. Frau Wildauer hat dazu auch einige Ausführungen gemacht. Auf der einen Seite hat sie das gelobt, dass jetzt etwas in Gang gesetzt wird, und auf der anderen Seite hat sie es schon wieder so gemacht, wir werden uns das genau anschauen. Liebe Kollegin Frau Dr. Wildauer, wir haben Ihren damaligen Antrag, den wir wirklich für konfus erachtet haben, da haben wir gesagt, auch der wird überwiesen an den Innenausschuss, wir werden sehen, ob dort fachlich, sachliche Dinge zu verwenden sind, weil wir immer der Meinung waren und sind, gerade bei Wasser/Abwasser und allem, was damit im Zusammenhang steht, Gebühren und Abgaben, sollte man immer nach Möglichkeiten suchen, dass man hier, wenn es zur Verbesserung kommt für den Gebührenzahler, für den Bürger, dass wir die Dinge mit einarbeiten. Wir als Landtagsabgeordnete haben darauf zu achten, dass die Gelder, die wir auch zur Verfügung haben, sinnvoll eingesetzt werden.
Ich glaube, jetzt ist der Punkt gekommen und wir möchten den Innenminister ausdrücklich unterstützen, dass hier dieser Gesetzentwurf uns vorgelegt wurde, dass dieser Gesetzentwurf schnell behandelt werden sollte. Ich kündige jetzt schon an, da kann man sich vielleicht morgen verständigen, dass wir hier eine schriftliche Anhörung in Gang setzen, wo wir die entsprechenden Spitzenverbände noch einmal dazu hören, wie sie das Ganze bewerten. Ich betone es noch einmal, es geht hier nicht darum, grundsätzlich in die Selbstverwaltung einzugreifen, sondern nur als Ultima Ratio, wenn bestimmte Dinge nicht mehr laufen. Ich glaube, der Minister sieht das auch in dieser Richtung.
Zu der Stimmführerschaft, was hier benannt wurde, dort muss man mit den Praktikern und allen noch einmal reden, ob das Ganze so 1:1 übernonmmen werden kann. Aber ich denke, das sind marginale Dinge, die hier noch mit zu klären sind. Herr Kollege Schemmel hatte vorhin noch mal einiges zu Artikel 2 ausgeführt, dort möchte ich noch einmal verweisen, dass in dem letzten Satz auf der Begründungsseite steht: "Im begründeten Einzelfall bleibt auch für diese Gemeinden eine selbstständige Aufgabenerfüllung möglich, wenn diese Vermutung widerlegt wird." Ich will das nur noch einmal der Vollständigkeit halber mit anmerken, dass also auch dieses möglich ist. Lange Rede, kurzer Sinn, wir bitten darum, dass der Gesetzentwurf an den Innenausschuss federführend überwiesen wird. Wir sollten dort zügig, aber mit aller Verantwortlichkeit, weil es ein Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung ggf. darstellt, dieses beraten. Schönen Dank.
Weitere Wortmeldungen liegen mir jetzt nicht mehr vor. Ich schließe die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung. Es wurde Überweisung an den Innenausschuss beantragt. Wer für die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Innenausschuss votieren will, den bitte ich um das Handzeichen. Das sieht eigentlich wie einstimmig aus. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen gibt es nicht. Damit ist der Gesetzentwurf überwiesen.
a) Sicherung eines attraktiven Schienenpersonenfernverkehrs (SPFV) in Thüringen Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 3/1558
b) Sicherung eines attraktiven Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) in Thüringen Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 3/1559
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Gestaltung eines leistungsfähigen und attraktiven Schienenverkehrs hat seit 1991 einen hohen Stellenwert bei der Umsetzung der Verkehrspolitik in Thüringen. In den zurückliegenden 10 Jahren konnten, ausgehend von einem stark vernachlässigten Schienennetz, veralteter Sicherheits- und Signaltechnik, eines überholten Fahrzeugparks sowie einem äußerst unbefriedigenden Zustand der Bahnhöfe und Haltepunkte erhebliche Verbesserungen erzielt werden. Ich erinnere an dieser Stelle an die wichtigsten Erfolge bei der Bewältigung dieser Altlasten. An erster Stelle sind hier zu nennen:
1. die Wiederherstellung der Schienenverbindungen zu den benachbarten Ländern Bayern, Hessen und Niedersachsen,
2. die Realisierung der Verkehrsprojekte "Deutsche Einheit" Nr. 6 Halle-Kassel und Nr. 7 Bebra-Eisenach-Erfurt sowie
Mit Übernahme der Aufgabenträgerschaft für den Schienenpersonennahverkehr zum 01.01.1996 im Ergebnis der Bahnreform konnte das Land wesentliche und prägende Verbesserungen bei den Schienenverkehrsangeboten erreichen. Ein wichtiger Schritt war die Einführung des inte
gralen Taktfahrplans in Thüringen. Wesentliches Element, meine Damen und Herren, des integralen Taktfahrplans ist die Schaffung eines landesweiten im regelmäßigen Zweistundentakt verkehrenden RegionalexpressSystems, welches die Zentren des Landes untereinander und mit denen der Nachbarländer verbindet. Dieses Netz wird in der Fläche durch die ebenfalls vertaktete Regionalbahn bzw. den Stadtexpress ergänzt, so dass weitestgehend stündliche Angebote bestehen. Damit verbunden ist eine deutliche Steigerung der Verkehrsangebote im Schienenpersonennahverkehr. Der Freistaat Thüringen hat das ursprüngliche Angebot des Fahrplans 1993/94 im Umfang von 17,7 Mio. Zugkilometern auf jetzt 22,2 Mio. Zugkilometer gesteigert. Das entspricht einer Steigerung von ca. 25 Prozent.
Um den Wettbewerb auf der Schiene zu forcieren und eine Monopolstellung des Großkonzerns DB AG zu vermeiden, hat das Land seit 1996 kontinuierlich den Anteil mittelständischer Eisenbahnverkehrsunternehmen am Thüringer Schienenpersonennahverkehrsmarkt ausgebaut. Ab 10. Juni 2001 werden insgesamt fünf nicht bundeseigene Eisenbahnverkehrsunternehmen ca. ein Fünftel der gesamten Verkehrsleistungen im Schienenpersonennahverkehr in Thüringen erbringen. Dessen ungeachtet bleibt die DB Regio AG der größte und leistungsfähigste Anbieter von Leistungen im Schienenpersonennahverkehr, der maßgeblicher Partner des Landes bei der Verbesserung der Attraktivität im Nahverkehr ist. Gemeinsam, meine Damen und Herren, ist es gelungen, mit dem Ziel einer kundenfreundlichen und attraktiven Tarifgestaltung im Schienenpersonennahverkehr einheitliche, transparente und sozialverträgliche Tarife zu entwickeln. Beispielhaft können hier folgende Tarife genannt werden: Hopperticket, Semesterticket, Thüringenticket, Schönes Wochenendticket, Familienferienticket Thüringen und Regiomobil. Mit diesen Angeboten werden insbesondere Familien, Studenten und Pendler angesprochen.
Ein besonderer Erfolg war hierbei die Vereinbarung des Thüringer Tickets gemeinsam mit den Ländern Sachsen und Sachsen-Anhalt, das es ermöglicht, künftig in der Woche für Eltern mit allen eigenen Kindern für ein Ticket zu 40 DM das gesamte Netz in Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt im Schienenpersonennahverkehr zu benutzen.
Ein attraktives Angebot konnte Kurzreisenden mit dem Hopperticket unterbreitet werden. Der Regiomobiltarif stellt für Berufspendler sowie den Freizeit- und Einkaufsverkehr eine preiswerte, Verkehrsmittel übergreifende Alternative dar. Weiterhin wurden zur Optimierung des Erscheinungsbildes und zur weiteren Attraktivitätssteigerung des Schienenpersonennahverkehrs in Thüringen durch die Eisenbahnverkehrsunternehmen 100 moderne Triebfahrzeuge teilweise mit Neigetechnik beschafft. Das Land fördert diese Beschaffungsoffensive im Rahmen seines ÖPNV-Investitionsprogramms. Auf das Jahr 2000 entfiel dabei eine Fördersumme von ca. 63 Mio. DM. Durch dieses Fahrzeugbeschaffungsprogramm kommen auf einem
Großteil der Thüringer Nahverkehrsstrecken moderne und ansprechende Fahrzeuge zum Einsatz. Darüber hinaus konnten auf Betreiben des Freitstaats Thüringen neue attraktive Schienenpersonennahverkehrslinien eröffnet werden. Besonders hervorhebenswert ist dabei die im Jahr 2000 durch die Länder Niedersachsen, Thüringen und Sachsen gemeinsam geschaffene Regionalexpresslinie GöttingenErfurt-Gera-Zwickau-Glauchau, die erstmals über eine ausgebaute Regionalstrecke, die Strecke Gotha-MühlhausenLeinefelde geführt wird. Die eingesetzten Nahverkehrstriebwagen mit Neigetechnik können dabei Geschwindigkeiten bis zu 160 km/h erreichen.
Über den Erfolg all dieser Bemühungen des Freistaats zur Attraktivitätssteigerung des Schienenpersonennahverkehrs entscheidet letztlich der Zuspruch des Fahrgastes. Auch hier sind positive Ergebnisse erzielt worden. So stieg die Zahl der täglich beförderten Personen von ca. 95.000 im Jahre 1997 auf ca. 115.000 im Jahr 2000. Dies entspricht immerhin einer Steigerung von rund 21 Prozent gegenüber 1997. An dieser Stelle muss kritisch festgestellt werden, meine Damen und Herren, dass die Attraktivität im Schienenpersonennahverkehr aufgrund des unbefriedigenden, teilweise desolaten Zustands der Infrastruktur besonders im Regionalnetz noch nicht in dem vom Land gewollten Maße erreicht werden konnte.
Hierauf lag und liegt natürlich unser Hauptaugenmerk. Das gilt sowohl für die Realisierung der Verkehrsprojekte "Deutsche Einheit" als auch für den Ausbau des Regionalnetzes. Deshalb war es erfreulich, dass sich das Bundeskabinett im Rahmen unserer gemeinsamen Kabinettssitzung in Gera erstmals und ohne Vorbehalte zu dem für Thüringen bedeutenden Vorhaben der Neu- und Ausbaustrecke Nürnberg-Erfurt-Leipzig-Halle, also dem Verkehrsprojekt "Deutsche Einheit" Nr. 8.1 und 8.2 bekannt und offiziell erklärt hat, dass das Baurecht in den gefährdeten Abschnitten durch bauliche Maßnahmen gesichert wird, auch wenn die Gesamtfinanzierung der Strecke noch offen sei. Noch in diesem Jahr betrifft dies den Planfeststellungsabschnitt 2.1 in Sachsen-Anhalt, in dem eine Brücke gebaut wird.
Wir begrüßen diese Entscheidung des Bundes zur Sicherung des Baurechts ausdrücklich, sagen aber auch gleichzeitig, dass dies allein nach wie vor unbefriedigend ist. Was wir wollen und brauchen ist die Fertigstellung dieser Hochgeschwindigkeitsstrecke. Sie hat entscheidenden Einfluss auf die weitere wirtschaftliche Entwicklung insbesondere im Osten Deutschlands. Sie ist die einzige leistungsfähige Schienenverkehrsachse zur Abwicklung des Hochgeschwindigkeitsverkehrs in der Personenbeförderung und des schnellen Güterverkehrs in Nord-Süd-Richtung im Osten Deutschlands und damit, meine Damen und Herren, unverzichtbar.
Dies war der Grundtenor der gemeinsamen Kabinettssitzung mit Sachsen-Anhalt am 22. Mai 2001 auf Schloss Neuenburg in Freiburg/Unstrut, auf der u.a. dieses Programmfeld thematisiert wurde. Jeder Tag, an dem nicht gebaut wird, verteuert die Strecke. Bekanntlich gibt es noch immer Bauabschnitte, in denen der erste Spatenstich auf sich warten lässt und wo das Baurecht, wenn nichts passiert, ab 2005 endgültig verfällt. Deshalb gibt es zum Weiterbau der Strecke keine Alternative. Der Bund muss spätestens ab 2003 die erforderlichen Mittel zur Abwendung des drohenden Verfalls des Baurechts in den gefährdeten Abschnitten der Neubaustrecke im Bundeshaushalt einstellen. Er muss seinen gesamtdeutschen und europäischen Verpflichtungen durch die konsequente Fertigstellung dieser Strecke gerecht werden.
Auch über unsere wichtigste Ost-West-Eisenbahnverkehrsachse, die Mitte-Deutschland-Verbindung, wurde diskutiert. Wir haben dem Bund unmissverständlich klar gemacht, dass wir entgegen bestehender Vereinbarungen durch die erlebte Ausbaupraxis der DB AG auf dieser Strecke die Gefahr sehen, dass der geplante und abgestimmte Streckenausbau bis 2006 nicht vollendet sein wird. Dies darf und kann unter keinen Umständen zugelassen werden und dies nicht nur deshalb, weil 2007 die Bundesgartenschau in Gera und Ronneburg stattfinden wird, sondern auch, weil insbesondere die Ostthüringer Region auf diese Strecke als leistungsfähige Eisenbahnverbindung angewiesen ist.
Herr Minister Schuster hat deshalb vom Bund gefordert, die Zuständigkeit der Projektsteuerung für den Ausbau der Mitte-Deutschland-Verbindung auf die DB Projektverkehrsbau GmbH zu übertragen, die Gesellschaft also, die auch die ICE-Trasse, soweit der Bund den Bau zuließ, erfolgreich und zügig vorangebracht hat. Mir wurde zugesagt, dass diese Forderung nunmehr geprüft wird.
Meine Damen und Herren, eines ist jedoch klar: Die Verantwortung für den Ausbau und die Instandhaltung des Schienennetzes weisen Grundgesetz und Bundesschienenwegeausbaugesetz eindeutig Bund und Bahn zu. Ursachen für die gegenwärtig noch unbefriedigende Situation im Schienennetz sind in erster Linie in der unzureichenden Mittelausstattung der DB Netz AG durch den Bund sowie in dem damit korrespondierenden Planungsrückstau bei der DB Netz AG zu sehen. Deshalb bestehen auf zahlreichen Strecken Langsamfahrstellen und Streckensperrungen, welche die Umsetzung des vom Land geforderten integralen Taktfahrplanes teilweise behindern. Im Interesse der Fahrgäste stellt das Land bereits seit Jahren erhebliche Mittel im Rahmen eines ÖPNV-Investitionsprogramms bereit, um Strecken bedarfsgerecht auszubauen und Langsamfahrstellen zu beseitigen. In den Jahren 1996 bis 2000 hat der Freistaat ca. 53 Mio. DM zu diesem Zweck zur Verfügung gestellt. Angesichts der nach wie vor unbefriedigenden infrastrukturellen Situation stellt der Freistaat allein in diesem Jahr zur Streckensanierung ca. 44 Mio. DM zur Verfügung. Von gleicher Bedeutung ist die Ausgestaltung der Zugangsstellen. Auch hier hat
sich der Freistaat mit erheblichen Mitteln für den Erhalt und die Sanierung von Bahnhöfen und Haltepunkten eingesetzt. Insgesamt wurden vom Land einschließlich der für das Jahr 2001 vorgesehenen Mittel ca. 37 Mio. DM bezuschusst. Bei der Sanierung des Netzes prüft der Freistaat auch alternative Konzepte, die zum Beispiel die Übernahme der Strecke durch nicht bundeseigene Eisenbahnen oder durch neu gegründete bundeseigene Eisenbahnen im Rahmen des Teilkonzepts Regionetz, der so genannten Mittelstandsoffensive der DB AG, vorsehen. Beispielsweise können hier das Sonneberger Netz und die Oberweißbacher Bergbahn genannt werden, zwei Projekte,
meine Damen und Herren, deren Realisierung in Kürze beginnen soll. Aber nicht nur im Bereich der Infrastruktur gibt es viel zu tun. So haben der Freistaat Thüringen und alle anderen Bundesländer die Reduzierung des Fernverkehrsangebots durch die DB AG heftig kritisiert. In Thüringen ist insbesondere der Abschnitt Weimar-JenaGera betroffen. Trotz der entschiedenen Ablehnung dieser Pläne durch das Land hat die Bahn die Aufrechterhaltung ihres gegenwärtigen Fernverkehrsangebots mit Hinweis auf die fehlende Wirtschaftlichkeit der Bedienung dieses Streckenabschnitts strikt abgelehnt. Thüringen unterstützt deshalb einen von den Ländern eingebrachten Gesetzesvorschlag, der den Bund zur Gewährleistung eines Schienenpersonenfernverkehrsangebots im Umfang des bisherigen Angebots verpflichten soll. Mit dem Ziel, den begonnenen Weg hin zu einem bedarfsgerechten attraktiven Schienenverkehr in Thüringen zügig zu begehen, wird auch der Einsatz intelligenter Mobilitätskonzepte durch das Land forciert. Dazu gehören auch, dass unwirtschaftliche Parallelverkehre verhindert werden. Dies kann im Einzelfall dazu führen, dass bestimmte Angebote im Bus- oder Schienenpersonennahverkehr nach Abstimmung zwischen den Aufgabenträgern eingestellt werden müssen und zu diesem Zweck wurden mit Fahrplanwechsel zum 10. Juni 2001 die drei Schienenpersonennahverkehrslinien Bad Salzungen-Vacha, Leinefelde-Teistungen, Ilmenau-Themar abbestellt, da hier bereits ein sehr gutes, dichtes, vertaktetes, parallel verkehrendes Busangebot vorgehalten wird.
Weiterhin, meine Damen und Herren, wird im Südthüringer Raum ein zwischen den Omnibusunternehmen und Eisenbahnunternehmen gemeinsam vereinbartes, rechnergesteuertes Betriebsleitsystem entwickelt, das eine bessere Verknüpfung der verschiedenen Verkehrsmittel gewährleistet und dem Fahrgast umfassende Informationen über Fahrplan und Abweichungen liefert. Hierzu gehört auch die schrittweise Ausstattung der Triebwagen mit modernen Fahrkartenverkaufsautomaten.
In diesem Sinne begrüßt die Thüringer Landesregierung die vorliegenden Anträge der Fraktion der CDU zur Sicherung eines attraktiven Schienenpersonennahverkehrs und Schienenpersonenfernverkehrs und sieht darin eine wirkungsvolle Unterstützung bei der Umsetzung ihrer ver
Meine Damen und Herren, ich bin zuversichtlich, wenn sich der Bund zu seiner Verantwortung auch für das regionale Netz bekennt, die Bahn diesen Ausbau forciert und das Land dies weiterhin unterstützt, dass Thüringens Schienenverkehr in den nächsten Jahren entscheidende Verbesserungen erfahren wird. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, das war ja fast eine Regierungserklärung, die uns der Herr Staatssekretär Richwien hier gegeben hat. Aber eingedenk des Zitats des Epheserbriefs von Frau Präsidentin heute will ich mich auf den Antrag, den die CDU-Fraktion vorgelegt hat, oder auf die Anträge, beziehen.
Zunächst die Überschrift, Herr Kallenbach, ich nehme an, dass Sie der inhaltliche Verfasser dieser Anträge sind, macht mich ein wenig betroffen. Es steht in beiden Fällen da: Sicherung des SPNV und Sicherung des SPFV. Das Wort "Sicherung" assoziiert aber zunächst einen guten Zustand und dem möchte ich eigentlich noch nicht beitreten. Der Zustand ist noch nicht so, wie es strukturpolitisch erforderlich wäre. Also, es geht nicht nur darum, etwas zu sichern, sondern es geht darum, etwas weiter auszubauen und aufzubauen. Das ist aber nur ein rein formaler Akt.
Zu Punkt eins und zwei Ihres ersten Antrags will ich mich erst einmal mit dem Schienenpersonenfernverkehr befassen. Es geht zuvorderst darum, in Thüringen Leistungen für den Schienenpersonenfernverkehr nicht nur zu behalten, sondern auch zu erhalten, nämlich Leistung zu behalten oder zu erhalten, die den Anschluss Thüringens im deutschen Raum an sich und an den europäischen Raum sicherstellen. Das ist der erste Anspruch. Es geht aber auch darum, der Deutschen Bahn AG die Möglichkeit zu geben, diese Verkehre mit technisch hochwertigen Mitteln und mit einer Verkehrstechnologie zu betreiben, die wirtschaftlich ist. Diesen Anspruch müssen wir der DB AG schon gewähren, das ist logisch. Diese Ansprüche müssen sich auch nicht widersprechen. In diesem Zusammenhang sprachen Sie von den InterRegio-Verbindungen, die nach Möglichkeit zu erhalten sind. Ich sehe das nicht so, meine sehr verehrten Damen und Herren. Diese schlecht ausgelasteten Bandwurmzüge, die quer und längs durch Deutschland fahren, die sind für die DB AG, aber auch für die Nutzer selbst, von recht untergeordnetem Interesse. Sie tragen erstens einmal 80 Prozent aller Verspätungen in den Fahrplan ein, was nicht unwichtig ist, und außerdem bringen sie 300 Mio. DM Verlust, allein die InterRegio
Verbindungen. Ich denke, die sind in dieser Form - nicht überall, aber auf vielen Strecken - zu beseitigen, aber nicht ersatzlos zu beseitigen, sondern es ist ein adäquater Ersatz dafür zu schaffen, beispielsweise mit IC-Zügen, mit Neigetechnik - Sie sprachen davon, Herr Staatssekretär -, das ist richtig, aber auch mit Regionalexpressen und Regionalzügen. Sehen Sie, diese InterRegio-Züge sind mit 35 Prozent ausgelastet. Das hört sich erst einmal recht gut an, 35 Prozent - immerhin! Aber die Auslastung kommt deshalb nur zu Stande, weil sie vor und nach dem Knoten passiert. Was in der Zwischenzeit auf den langen Strecken passiert, das ist eigentlich beklagenswert und deshalb haben nach meinem Dafürhalten die InterRegio-Züge keine Zukunft für uns, sondern werden durch modernere Techniken und Verkehrssysteme zu ersetzen sein, also keine Ausdünnung dieser Verkehre, sondern eine Qualitätsverbesserung. Hier sind wir uns einig, das ist im Interesse der Bahn, das ist im Interesse dessen, der das Geld gibt, und das ist letztlich auch im Interesse der Kundschaft.
Zu Punkt drei Ihres Antrags: Hier sind wir uns noch viel einiger. Die Querverbindung in Thüringen - Sie sprachen die Mitte-Deutschland-Bahn an, also die Mitte-Deutschland-Bahn ist für mich eigentlich die Aorta des Verkehrs in Ost-West-Richtung. Sie hat momentan keinen guten Ruf, sowohl bei der Bahn nicht als auch bei den Kunden nicht, aber ganz einfach deshalb, weil ein qualitativ hochwertiger Verkehr auf der Mitte-Deutschland-Bahn im Moment überhaupt nicht möglich ist. Sehen Sie, wenn Sie dort mit einer Durchschnittsgeschwindigkeit von 41 km/h fahren, ist das ungefähr so viel, wie Sie in der DDR gefahren sind. Also, im Grunde genommen hat sich auf dieser Strecke in ihrer Gesamtheit von Erfurt aus betrachtet Richtung Chemnitz überhaupt nichts geändert, zumindest nicht zum Vorteil. Dass das so ist, lässt sich noch nicht einmal politisch zuordnen. Ich meine, wir hätten 1994 bei der Bahnreform im Grunde genommen ja Geld vorsehen können, um dies zu tun. Wir haben das auch vorgesehen, nur verbaut worden ist nichts. An wem hat es denn gelegen? Ich will mich mit den Schuldzuweisungen jetzt einmal ein bisschen schwer tun und will das gar nicht machen, aber im Moment stehen dafür 665 Mio. DM zur Verfügung. Verbauen wir doch erst einmal die. Und wenn ich heute von Herrn Staatssekretär gehört habe, dass noch nicht sichergestellt ist, dass diese Gelder bis 2006 verbaut sind, dann ist das beklagenswert und ist möglicherweise noch nicht einmal eine Frage der Finanzen, sondern eine Frage der Planungen und des Planungsvorlaufs. Ich kann mir das nicht anders vorstellen.
Zu Punkt vier Ihres Antrags - Fernverkehr: Da geht es um die Sonderprogramme. Also, Herr Kallenbach und auch Ihre Kollegen, es hat keinen Sinn, jetzt eine Phantomdiskussion darüber zu führen, was wir denn mit Geld machen würden, das aus irgendwelchen Sonderprogrammen kommt. Die Sonderprogramme haben wir nicht. Wir brauchen auch das Geld, was möglicherweise der eine oder der andere mal links, mal rechts vorgeschlagen hat, nicht zu verteilen; insoweit ist das eine Phantomdiskussion. Im
Grunde genommen verhält sich ja der Bundesfinanzminister Eichel in Berlin völlig deckungsgleich mit dem Landesfinanzminister Trautvetter in Thüringen. Die tun sich alle beide schwer, Sonderprogramme zu finanzieren und Nachtragshaushalte auf den Weg zu bringen. Ich glaube, diese Diskussion führt uns nicht weiter, wir müssen mit dem zurechtkommen, was wir haben. Mit "wir" meine ich, was das Land hat, was der Bund hat, was die Bahn hat.
Zum zweiten Antrag - Schienenpersonennahverkehr: Im Übrigen hatten wir diesen Punkt auch in der letzten Aktuellen Stunde, wenn Sie sich erinnern, da ging es um die Trennung von Netz und Betrieb. Aber Ihr erster Punkt in dem zweiten Antrag, der heute zu behandeln ist, behandelt das gleiche Thema noch einmal. Ich sage es ganz eindeutig: Ich halte von der Trennung Netz und Betrieb nichts, überhaupt nichts. Da sind wir uns ja nicht nur mit Herrn Mehdorn einig, der sagt, Bahn und Betrieb in einem Guß, sondern es gibt schlechte Beispiele genügend, zuhauf, wo dieses quasi, um das einmal ganz lax zu sagen, in die Hose gegangen ist, beispielsweise in England ist das so. In Großbritannien läuft gar nichts mehr, da haben sie es genauso gemacht. Es gibt natürlich noch andere Modelle, ich will es auch sagen. Das Herauslösen der DB Netz aus der Holding Deutsche Bahn AG löst die Probleme, die wir haben und die wir ansprechen müssen, überhaupt nicht. Was wollen wir nun? Wir wollen eigentlich, wenn wir davon reden, und der Punkt 1 und 2 Ihres Antrags fordert das ja heraus, im Grunde genommen drei Dinge erreichen:
1. Wir wollen die Regionalnetze für einen qualitativ hochwertigen Verkehr in einen geeigneten Zustand bringen das sind sie nicht.
2. Wir wollen auf den Netzen Wettbewerbe ermöglichen, diskriminierungsfrei und zu fairen Konditionen für alle - auch das ist im Moment noch nicht sichergestellt. 37 Nutzer fahren auf unseren Netzen neben der DB AG herum, das sind vor allen Dingen kommunale Verkehrsverbände, aber auch echte Private. All denen müssen wir um des Wettbewerbs willen ermöglichen, zu fairen Konditionen auf dem Netz zu fahren, auf einem Netz, welches aber in Ordnung ist.
Und wir wollen 3. - und das ist der dritte Anspruch - die Regionalstrecken in Thüringen, die wir strukturpolitisch für vorrangig halten, natürlich auch entscheiden können. Das wäre das allerschönste. Im Budget - das Geld ist da, es kostet nicht eine D-Mark mehr, wo wir in Thüringen sagen können, aber auch die anderen, wir halten die Strecke A für vorrangig zu bearbeiten oder B oder C und dort wollen wir uns bemühen und diese Strecken vorrangig in einen Zustand bringen, der qualitativ hochwertigen Verkehr erlaubt. Das ist bisher nicht möglich gewesen, meine sehr verehrten Damen und Herren.