Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage der Frau Abgeordneten Dr. Kaschuba für die Thüringer Landesregierung wie folgt:
Frau Abgeordnete, ich würde durch den Zusammenhang die Fragen 1 bis 3 zusammen beantworten: Die Zeitungsmeldung ist in ihrer Aussage nicht zutreffend. Die Landesregierung beabsichtigt, vor der Sommerpause im Zusammenhang mit der Neuordnung der Landesgesellschaften zu informieren.
Zu Ihrer 4. Frage: Die Landesregierung wird bei möglichen Entscheidungen die Positionen der Wirtschaft bzw. der Industrie- und Handelskammern einbeziehen.
Ich hätte dann doch eine Nachfrage, Ihre Antwort ist ja sehr allgemein. Könnten Sie noch einmal erklären, warum die Abbe-Stiftung in die öffentliche Diskussion gekommen ist?
Vielleicht kann ich die zweite Nachfrage gleich noch stellen. Die Abbe-Stiftung hat ja einen bestimmten Zweck, Stiftungen haben insgesamt einen bestimmten Zweck. Soll der Zweck der Stiftung dann speziell im Bereich von Innovation und relativ wirtschaftsferner Arbeit liegen, und wenn es eine Zusammenführung der Landesgesellschaften oder -einrichtungen gibt, wird diese neue Stiftung oder egal, was es auch immer sein wird - dann auch flächendeckend wirksam werden?
Frau Abgeordnete, die beiden Fragen sind wie folgt zu beantworten - die erste: Das ist mehr oder weniger Spekulation und ich würde mich nicht in diese Spekulation mit einbringen wollen.
Zu Ihrem zweiten Teil: Stiftungsrechtlich ist allerdings die Anhörung und mehr noch die Berücksichtigung von Meinungen Dritter nicht vorgesehen. Das sagt das Stiftungsrecht insgesamt so aus. Lediglich die Zustimmung der Stifter ist erforderlich und darüber hinaus kann man vermerken, dass ja Vertreter der Wirtschaft in den Stiftungsgremien, insbesondere bei den einzelnen Stiftungen, eingebunden sind.
Ich sehe keine weiteren Nachfragen. Danke schön. Wir kommen zur nächsten Frage in Drucksache 3/1616. Herr Abgeordneter Ramelow, bitte schön.
Mit der Mündlichen Anfrage in Drucksache 3/1575 fragte ich in Auswertung der Antwort auf meine Mündliche Anfrage in Drucksache 3/1101 und der Weiterberatung im Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Strukturentwicklung, ob der Landesregierung eine Beauftragung der SCG St. Gallen Consulting durch die Thüringer Aufbaubank (TAB) vom Dezember 1993 bekannt ist und ob sie Kenntnis vom Gutachten des beauftragten Unternehmens hätte. Unter Beachtung der gegebenen Antworten auf meine Mündliche Anfrage in Drucksache 3/1575 präzisiere ich meine Fragestellung.
1. Ist der Landesregierung bekannt, dass eine Beauftragung der SCG St. Gallen Consulting durch die TAB vor Übernahme des Unternehmens Pilz Albrechts erfolgte?
2. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass vorhandene Kenntnisse der Landesregierungen zur Beauftragung der SCG St. Gallen Consulting aus den vorangegangenen Wahlperioden nicht bei der Beantwortung einer Anfrage
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Ramelow für die Landesregierung wie folgt:
Zu Ihrer 1. Frage: Vor Übernahme der Pilz Albrechts GmbH durch die Thüringer Industriebeteiligungs GmbH und Co. KG und die Thüringer Aufbaubank erfolgte eine Begutachtung durch die SCG St. Gallen Consulting Group. Die Beauftragung der SCG St. Gallen Consulting Group erfolgte seinerzeit in Verantwortung der TAB.
Ihre 2. Frage könnte ich kurz und knapp beantworten mit Nein, ich will aber einen Satz anfügen: Die Landesregierung beachtet bei der Beantwortung von parlamentarischen Anfragen alle innerhalb der Landesregierung vorhandenen Kenntnisse und Informationen, soweit dies von der konkreten parlamentarischen Anfrage umfasst und durch das parlamentarische Fragerecht natürlich gedeckt ist.
Da es ja eine gewisse Diskrepanz gibt zwischen der Beantwortung meiner vorigen Mündlichen Anfrage, die ich angesprochen habe, und meiner jetzigen, frage ich die Landesregierung, worin sie denn das Anliegen aus meiner vorherigen Mündlichen Anfrage als nicht gedeckt ansieht, denn eindeutig war das Wissen der Landesregierung bekannt und es wurde mir nicht geantwortet und erst danach konnte ich in der Presse nachlesen. Ich würde doch gern da eine Aufklärung haben und ein bisschen mehr dazu hören, wie die Landesregierung diese Diskrepanz erklärt.
Herr Abgeordneter Ramelow, die Beantwortung in der letzten Fragestunde war korrekt anhand der Aktenlage.
In Thüringen gibt es einen erheblichen Förderbedarf für die Errichtung von Photovoltaikanlagen. Dies belegt die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 363 in Drucksache 3/1604.
2. Plant die Landesregierung angesichts des großen Andranges auf den Förderbereich Photovoltaik eine Umschichtung innerhalb des Einzelplanes 07 zugunsten dieses Bereiches, wenn ja, wann, wie und in welchem Umfang?
Zu Ihrer 1. Frage, Frau Abgeordnete Heß: Die bewilligten Anträge wurde alle bereits im Jahr 2000 für das Jahr 2001 gestellt.
Zu Ihrer 2. Frage: Wie bereits in der Kleinen Anfrage 363 Drucksache 3/1604 - zu Frage 3 geantwortet wurde, kommt eine Umverteilung zugunsten des Förderschwerpunkts Photovoltaik nur in Betracht, wenn positiv beschiedene Antragsteller von ihrem Antrag zurücktreten bzw. für Maßnahmen nach dem Investitionsfördergesetz Mittel gemäß § 12 Abs. 3 Thüringer Haushaltsgesetz auf Antrag aus anderen Programmen umgesetzt werden können.
Können Anträge, die im Jahre 2001 gestellt werden, förderunschädlich mit ihrer Maßnahme beginnen, so dass, wenn deren Anträge dann 2002 erst bewilligt werden, sie einen Anspruch haben auf diese Förderung oder ist das
Frau Abgeordnete Heß, bei dieser Förderunschädlichkeit ist es so, dass man im Vorfeld ja immer erst einen Antrag stellen muss. Und zweitens müssen wir natürlich im Haus prüfen, wie viel Geld zur Verfügung steht im Haushaltstitel, damit wir diese Anträge dann auch bewilligen können. Wenn die Geldmittel in dem Fall nicht ausreichen, würden wir die Antragsteller dann auf das nächste Haushaltsjahr vertrösten.
Andererseits will ich hier an der Stelle klar und deutlich sagen, zum Ende des Jahres werden wir natürlich prüfen, ob Gelder eventuell umgeschichtet werden können, damit die Anträge, die vorrätig sind, dann auch abgearbeitet werden können.
Wir kommen zur letzten Frage für heute. Es ist eine Frage des Abgeordneten Ramelow in Drucksache 3/1629. Bitte, Herr Abgeordneter.
Anlässlich aktueller Werbeprospekte konnten Verbraucher feststellen, dass große Kaufhauskonzerne und Handelsunternehmen sehr sorglos in ihrer Werbedarstellung mit den Umrechnungsrelationen von Deutscher Mark zu Euro umgehen.
Ein Karstadt-Prospekt vom 31. Mai als Beilage in den Thüringer Tageszeitungen weist für gleiche Werte drei verschiedene Variationen auf. Einmal wird ein Artikel für 40 DM in 20 Euro umgerechnet, direkt daneben stehend ein weiterer Artikel im Werte von 20 Euro mit 39,12 DM ausgewiesen und in der Mehrzahl der Prospektartikel wird der Wert von 40 DM mit wiederkehrend 20,45 Euro angegeben.
Auf Grund dieser von der Privatwirtschaft anscheinend sehr sorglos ausgestalteten Werbeprospekte frage ich deshalb die Landesregierung:
1. Wie können sich die Verbraucher in Thüringen davor schützen, dass Einzelhandelsfirmen Endverbraucherpreise mit unkorrekten Umrechnungskursen auszeichnen und dem Kunden damit falsche DM-Werte abverlangen, weil die teilweise günstigeren Euroauszeichnungen mangels Bargeld nicht beglichen werden können?
2. Sieht die Landesregierung in diesen Umrechnungsrelationen einen Verstoß gegen die Auszeichnungspflicht und was könnte unternommen werden bzw. was wird von der Landesregierung unternommen, um Verbraucher vor solchen missbräuchlichen Umrechnungen zu schützen?