Protokoll der Sitzung vom 06.09.2001

Aus der Mitte des Hauses liegen keine weiteren Redemeldungen vor. Herr Innenminister Köckert, bitte.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Landesregierung nimmt zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der SPD wie folgt Stellung: Dieser Gesetzentwurf, der dem Landtag vorliegt, zielt im Wesentlichen darauf ab, Geheimhaltungspflichten zu lockern.

Wir lehnen diesen Entwurf vor allem aus folgenden Gründen ab: Sowohl die Berichterstattung der Landesregierung als auch die Beratung der Parlamentarischen Kontrollkommission soll nach diesem SPD-Antrag in Umkehrung des Regelausnahmeprinzips künftig nicht mehr von Gesetzes wegen geheim sein, sondern nur noch dann, wenn die Kommission dies ausdrücklich so beschließt. Sofern ein solcher Beschluss nicht gefasst wird, würde die Sitzung lediglich als nicht öffentlich, wie zurzeit jede andere Ausschuss-Sitzung auch, eingestuft werden. Der

Gesetzentwurf sieht zudem die Unterrichtung der Fraktionsvorsitzenden unabhängig von ihrer Zugehörigkeit zur Kommission vor. Durch diese Änderungen würde der bisherige die Arbeit der Parlamentarischen Kontrollkommission kennzeichnende Grundsatz der Geheimhaltung aufgehoben werden. Dazu ist festzustellen, dass regelmäßig tatsächlich geheimhaltungsbedürftige Erkenntnisse mitgeteilt bzw. erörtert werden. Schon aus diesem Grunde ist die Landesregierung der Meinung, sollte an der bisherigen Regelung festgehalten werden. Die angestrebte Änderung wäre zudem verfahrenserschwerend, da die Parlamentarische Kontrollkommission zu den einzelnen Erörterungspunkten jeweils Beschlüsse zur Geheimhaltung fassen müsste. Dies wäre so gut wie immer der Fall, denn es gibt nun einmal Themen, die sich nicht für den Marktplatz eignen.

Es darf zudem nicht übersehen werden, dass die Landesregierung in den Sitzungen der Parlamentarischen Kontrollkommission auch Erkenntnisse anderer Behörden für Verfassungsschutz mitteilen. Nicht zuletzt im Interesse dieser Behörden ist sie zwingend darauf angewiesen, dass mit diesen Informationen gemäß Verschlusssachenanweisung des Bundes und der Länder umgegangen wird, die insoweit ein gleich hohes Schutzniveau gewährleisten, denn andernfalls bestünde die Gefahr, von wichtigen Erkenntnissen künftig gegebenenfalls ausgeschlossen zu werden.

Der Entwurf sieht weiter vor, dass erst nach der Berichterstattung der Landesregierung und der sich anschließenden Erörterung beschlossen werden soll, inwieweit diese der Geheimhaltung unterliegen. Dies bedeutet, dass bei entsprechender Beschlussfassung Informationen, die objektiv der Geheimhaltung unterliegen, faktisch der Öffentlichkeit bekannt gemacht werden können.

(Zwischenruf Abg. Pohl, SPD: Zwei Drittel, Herr Minister.)

Durch diese Verfahrensweise könnten anderen Verfassungsschutzbehörden erhebliche Nachteile entstehen. Das mit den zwei Dritteln zieht insofern nicht, Kollege Pohl, weil es auch nicht im Ermessen dieser zwei Drittel liegen kann, ob geheimhaltungsbedürftige Fakten dann geheim gehalten werden oder nicht.

Dadurch bedingt wäre ebenfalls eine zögerliche Weitergabe von Erkenntnissen anderer Verfassungsschutzbehörden an das Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz nicht auszuschließen. Würde die Parlamentarische Kontrollkommission die Erkenntnisse anderer Verfassungsschutzbehörden jedoch nicht mitgeteilt bekommen, könnte sie nicht umfassend über die im Freistaat aktiven extremistischen Organisationen unterrichtet werden, da ja regelmäßig auch in den Nachbarländern von Thüringen und beim Bundesamt für Verfassungsschutz Informationen über extremistische Aktivitäten in Thüringen anfallen.

Anhand der aufgezeigten Argumente wird offenkundig, dass die im Entwurf angestrebten Änderungen kontraproduktiv im Hinblick auf die Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit wären, und ich dachte, das sei das Ziel der PKK, die Kontrolle auszuüben und nicht der Wille, aus Sachverhalten, die dem Geheimschutz unterliegen, durch öffentliche Diskussion gegebenenfalls politisches Kapital zu schlagen.

Eine solche Regelung würde im Ergebnis einem fundamentalen Grundsatz des Geheimschutzes zuwiderlaufen, der da lautet: Allein die herausgebende Stelle entscheidet über die Geheimhaltungsbedürftigkeit einer Information. Eine entsprechende Regelung spiegelt sich im Übrigen auch in § 4 Abs. 4 der Richtlinien für den Umgang mit Verschlusssachen im Bereich des Thüringer Landtags wider. Ein sachlicher Grund für die Aufhebung dieses für die Belange des Geheimschutzes entscheidenden Grundsatzes ist überhaupt nicht erkennbar, zumal, und ich erlaube mir darauf hinzuweisen, die Intensität der Unterrichtung wie auch die Qualität der Unterrichtung der PKK durch die Landesregierung ein ganz anderes Niveau erreicht hat, als dies in der vergangenen Legislatur der Fall war. Dieses können sicher die Mitglieder der PKK, die auch in der vergangenen Legislatur schon Mitglied waren, deutlich bezeugen.

(Zwischenruf Abg. Pohl, SPD: Das dürfen wir ja nicht bezeugen, das wäre ja Geheim- nisverrat.)

Ja, doch, diese Formalie, Herr Pohl, das wissen Sie so gut wie ich. Das wäre auch ein Gebot der Fairness und der Ehrlichkeit, wenn man dieses auch einmal tut.

Die vorgesehene Unterrichtung der Fraktionsvorsitzenden durch die Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission würde den Personenkreis, der Kenntnis von einer Angelegenheit des Verfassungsschutzes hat, ohne Notwendigkeit erweitern. Außerdem bestünde nach dem in der Entwurfsverfassung gewählten Wortlaut für ein Kommissionsmitglied die Möglichkeit, den Vorsitzenden einer Fraktion zu unterrichten, die selbst nicht in der Kommission vertreten ist.

(Zwischenruf Abg. Gentzel, SPD: Das regeln wir ja.)

Wenn man das unbedingt will, dass der Fraktionsvorsitzende Kenntnis davon erhält, dann ist ja die Frage, warum man nicht den Fraktionsvorsitzenden als Mitglied der PKK gewählt hat, meine Damen und Herren. Schließlich soll es Mitarbeitern des Verfassungsschutzes nach dem Gesetzentwurf gestattet werden, sich unter den dort näher genannten Voraussetzungen mit Eingaben an die Parlamentarische Kontrollkommission zu wenden. Diese Möglichkeit, meine Damen und Herren, kollidiert mit den bestehenden Treue- und Pflichtverhältnissen der Beamten und Angestellten zum Dienstherrn, welche die Befugnis,

Belange des dienstlichen Bereichs im Rahmen von Petitionen zu verfolgen, einschränken. Problematisch erscheint auch, dass sich der Bedienstete vor einer Eingabe an die Parlamentarische Kontrollkommission nicht unter Einhaltung des Dienstwegs an das Innenministerium zu wenden hat. Das würde dazu führen, dass die Bediensteten des Landesamts für Verfassungsschutz im Rahmen ihres Dienstverhältnisses eine Sonderrolle hätten gegenüber anderen Bediensteten anderer Landesbehörden. Und dieses, meine Damen und Herren, kann nicht sein. Die aufgezeigten Gründe sprechen nachhaltig gegen die Aufnahme der Regelungen des Entwurfs in das Thüringer Verfassungsschutzgesetz. Dass auch dort das eine oder andere novelliert werden muss, schließt die Landesregierung nicht aus. Eine Änderung des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes ist z.B. zusammen mit der Novellierung des Polizeirechts vorgesehen. Über diese gebotenen Änderungen hinaus aber gibt es nach Auffassung der Landesregierung gegenwärtig keinen weiteren sachlich begründeten Änderungsbedarf.

(Beifall bei der CDU)

Es liegen keine weiteren Redewünsche vor und wir kommen zur Abstimmung. Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf der Fraktion der SPD in Drucksache 3/1707 an den Innen- und Justizausschuss zu überweisen. Wer der Überweisung an den Innenausschuss zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gibt es hier Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Mit einigen Stimmenthaltungen ist mit einer Mehrheit von Jastimmen der Gesetzentwurf an den Innenausschuss überwiesen.

Wer der Überweisung an den Justizausschuss zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gibt es hier Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist auch nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf an den Justizausschuss überwiesen. Wer der Federführung beim Innenausschuss zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Die Gegenstimmen. Keine. Stimmenthaltungen? 1 Stimmenthaltung. Damit liegt die Federführung beim Innenausschuss.

(Beifall bei der CDU)

Wir kommen nun zur Abstimmung zum Entschließungsantrag der Fraktion der... Frau Abgeordnete Nitzpon?

Nein, keine namentliche Abstimmung. Die PDS-Fraktion beantragt die Überweisung an den Innenausschuss.

Das heißt, den Entschließungsantrag der PDS-Fraktion an den Innenausschuss zu überweisen. Wer der Überweisung des Entschließungsantrags der Fraktion der PDS an den Innenausschuss zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Die Gegenstimmen. Danke schön. Gibt es Stimmenthaltungen? Eine Stimmenthaltung. Mit einer Mehrheit von Neinstimmen ist dieser Antrag abgelehnt.

Damit kommen wir zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der PDS direkt. Wer diesem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Die Gegenstimmen. Danke schön. Gibt es hier Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall. Mit einer Mehrheit von Neinstimmen ist dieser Entschließungsantrag abgelehnt.

Ich schließe den Tagesordnungspunkt 10 und komme zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 11

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Altenpflegegesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 3/1761 ERSTE BERATUNG

Durch Herrn Minister Pietzsch wird die Begründung vorgenommen.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, in der Plenarsitzung im Juni dieses Jahres, in der sich der Thüringer Landtag mit dem Bericht über die Entwicklung der Berufe in der Altenpflege befasste, hatte ich Ihnen ja bereits einen neuen Gesetzentwurf der Landesregierung angekündigt. Dieser Gesetzentwurf liegt Ihnen nunmehr vor. Bevor ich Ihnen den Entwurf kurz vorstelle, möchte ich allerdings noch einmal auf die allgemeine Situation eingehen, die die Landesregierung letztlich zu einer Verfahrensweise gezwungen hat - ich will dieses ausdrücklich sagen -, die ich eigentlich bedauere. Im Sommer hatte ich berichtet, dass die Vereinbarung über eine freiwillige Umlageregelung, die ich angestrebt hatte, nicht zustande kam, weil nicht genügend Einrichtungen dieser Selbstverpflichtung beigetreten waren. Die Diskussionen mit den Beteiligten im Rahmen der Vorbereitung des Gesetzentwurfs hat mir bedauerlicherweise gezeigt, dass manche Interessenvertreter immer noch der Ansicht sind, die Verantwortung für die Ausbildung in der Altenpflege und auch die Vergütungsverantwortung liege allein beim Land. Ich will ausdrücklich dieses noch einmal betonen, die Verantwortung für die Ausbildung durch das Land wird wahrgenommen, aber im Rahmen des dualen Ausbildungssystems hat der Auszubildende auch ein Recht auf eine Vergütung und diese Vergütung ist vom Ausbilder zu zahlen.

Dass das nicht so ist, hatte ich bereits mehrfach deutlich genug gesagt. Und nicht ganz nebenbei sei angemerkt, dass die Ausbildungsbetriebe zumindest in der zweiten Hälfte der Ausbildungszeit die Auszubildenden einsetzen können, d.h., dass die Ausbildungsbetriebe auch etwas ganz konkret davon haben, dass sie ausbilden.

In der Zwischenzeit wissen Sie, dass das Altenpflegegesetz des Bundes eigentlich zum 1. August 2001 in Kraft treten sollte, dass aber das Bundesverfassungsgericht die Umsetzung des Altenpflegegesetzes zum 1. August 2001 ausgesetzt hat. In diesem Altenpflegegesetz des Bundes ist eine Umlage vorgesehen, allerdings unter der Bedingung, dass ein Pflegenotstand besteht. Die Bereitschaft des Landes, bei der Lösung des Problems der Ausbildung im Altenpflegebereich mitzuwirken, haben wir in der zurückliegenden Zeit unter Beweis gestellt und ich bin nach wie vor zu vermittelnden Gesprächen bereit.

Das jetzt vorgelegte Gesetz regelt die Finanzierung der Ausbildungsvergütung zur Altenpflegerin bzw. zum Altenpfleger mit Wirkung vom 1. Januar 2002. Nach geltendem Recht muss sich jede Pflegeeinrichtung, die Altenpflegerinnen und Altenpfleger beschäftigt, durch eine Umlage an der Finanzierung der Ausbildungsvergütung beteiligen, unabhängig davon, ob eine Einrichtung ausbildet oder nicht. Das war, um die Lasten der Ausbildungsvergütung gleichmäßig auf die Einrichtungen zu verteilen. Auf diese Weise würde jede Pflegeeinrichtung, die Fachkräfte in der Pflege beschäftigt, die Verantwortung auch für deren Ausbildung übernehmen.

Immer mehr Pflegeeinrichtungen haben sich jedoch gegen dieses nach dem Thüringer Altenpflegegesetz vorgeschriebene Umlageverfahren gewandt und gewehrt. Sie haben Widerspruch gegen die Umlagebescheide des Landes eingelegt und Klage vor dem Verwaltungsgericht erhoben. Als Folge davon prüft das Bundesverfassungsgericht zurzeit die Rechtmäßigkeit des nach dem Thüringer Altenpflegegesetzes durchzuführenden Umlageverfahrens.

Meine Damen und Herren, auch darauf sei hingewiesen, es wird nicht die Verantwortung für die Ausbildungsvergütung überprüft, ob hier die Ausbildenden oder ob hier das Land für die Ausbildungsvergütung zuständig ist. Dieses wird nicht überprüft, das ist völlig klar. Es wird das Verfahren geprüft, d.h. das Umlageverfahren. Da viele Pflegeeinrichtungen den Umlagebetrag nicht oder nur unter Vorbehalt bis zur endgültigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abführen, das Land aber den ausbildenden Einrichtungen die entstehenden Aufwendungen der Ausbildungsvergütung erstattet, entstehen dem Land erhebliche Einnahmeausfälle.

Meine Damen und Herren, ich bezeichne es als Unverantwortlichkeit, und zwar der Ausbildenden, denn wenn das Land nicht mit mehrstelligen Millionenbeträgen in Vorleistung gegangen wäre, die Auszubildenden - in der Vergangenheit auf ihren Lohn verzichten müssen.

Meine Damen und Herren, die finanzielle Belastung allein für das Haushaltsjahr 2000 belief sich durch diese Weigerung auf ca. 5,5 Mio. DM für den Haushalt des Landes Thüringen. Mit vergleichbar hohen Mehrbelastungen für den Landeshaushalt wäre jährlich jedenfalls so lange zu rechnen, bis das Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Umlage trifft. Die Landesregierung hat den Pflegeeinrichtungen in Thüringen vorgeschlagen, ein Umlageverfahren auf der Grundlage einer freiwilligen Vereinbarung durchzuführen. Sie wissen, dass diese Vereinbarung schließlich nicht zustande gekommen ist. Daher sah die Landesregierung sich veranlasst, durch eine Änderung des Thüringer Altenpflegegesetzes nun die Umlage aufzuheben. Ich sage ausdrücklich noch einmal meine Bereitschaft, als Vermittler für eine einvernehmliche Umlagelösung unter den Trägern beizutragen, zu. Meine Damen und Herren, die Verantwortung liegt jetzt aber bei den Trägern.

(Beifall bei der CDU)

Thüringen bemüht sich übrigens auch mit anderen Bundesländern gemeinsam, mit Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen beispielsweise, über den Bundesrat eine bundesweit einheitliche Regelung zu treffen, die kein Umlagesystem notwendig macht, sondern eine direkte Abrechnung, eine direkte Bildung eines Fonds bei den Pflegeversicherungen. Mit Wirkung vom 1. Januar 2002 haben diejenigen Pflegeeinrichtungen, die Altenpflegerinnen oder Altenpfleger ausbilden, die Möglichkeit nach dem neuen Gesetz die ihnen entstehenden Kosten der Ausbildungsvergütung in die Pflegesätze einzustellen. Im Gegenzug fallen bei den nicht ausbildenden Pflegeeinrichtungen die Umlagekosten als Bestandteil der Pflegesätze weg. Im Ergebnis kann durch die Neuregelung eine klare und eindeutige Rechtslage geschaffen werden. Allerdings werden sich in der Folge höchstwahrscheinlich die Pflegesätze der Einrichtungen, die ausbilden, von denen, die nicht ausbilden, abheben. Dennoch wird die Belastung ausbildender Einrichtungen mit den Folgekosten der Ausbildungsvergütung ausgeglichen, ich denke, auch durch die Nutzung der Arbeitskraft der Auszubildenden. Wenn Pflegeeinrichtungen also von einer unzumutbaren Belastung durch die Ausbildungsvergütung reden, dann kann ich dem nicht ganz nachkommen, denn sie haben auch einen Vorteil von denen, die ausgebildet werden.

Meine Damen und Herren, die Landesregierung hat nach langen Überlegungen und nach vielen Versuchen, einen anderen Weg zu finden, auch das Parlament, das Plenum des Thüringer Landtags, hat über verschiedene Wege versucht, eine gangbare Lösung zu finden. Dieses ist nicht möglich gewesen. Deswegen haben wir uns zu diesem Schritt entschlossen, weil wir auf der anderen Seite meinen, dass die Ausbildung von Altenpflegerinnen und Altenpflegern dringend notwendig ist und dass die Auszubildenden auch eine Vergütung bekommen sollen. Ich würde Sie bitten, dieses Gesetz im Ausschuss zu beraten.

(Beifall bei der CDU)

Ich eröffne die Aussprache. Als erste Rednerin hat sich zu Wort gemeldet Frau Abgeordnete Thierbach, PDSFraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Minister Dr. Pietzsch, Sie haben auf eine Menge von Problemen, die aus der bisherigen relativ unsicheren Gesetzeslage abzuleiten sind, hingewiesen. Ich möchte nicht die einzelnen Schritte noch einmal wiederholen, die zu diesen Problemen geführt haben. Es ist auch richtig, dass Sie schon im Juni die Situation für eine Novelle bekannt gemacht haben, die Notwendigkeit dieser Novelle, und Sie haben die Thüringer Spitzenverbände gebeten, einen Entwurf der Landesregierung, der Neuregelungen im Altenpflegegesetz beinhaltet, zu bewerten. Es war eine sehr kurze Zeit, die die Verbände zur Verfügung hatten. Die Problembenennung durch die Spitzenverbände bzw. durch die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Pflegeeinrichtung von Thüringen waren relativ eindeutig zu hören. Es wurde kritisiert, dass die Frist zur Stellungnahme viel zu kurz war. Es waren nur 14 Tage und es wurde gesagt, dass es inhaltliche Kritik an dem Gesetzentwurf gibt. Diese bezog sich vor allem auf die geplante Inkraftsetzung bzw. auf die Außerkraftsetzung der bisherigen Regelung für die Ausbildungsumlagen. Ich möchte einschieben, es ist keine Ausbildungsumlage im traditionellen Sinne, wie Sie vielleicht gerade zur Schaffung von Ausbildungsplätzen in der Industrie fordern, sondern wir haben hier in Thüringen eine neue Form der Ausbildungsumlage, die nicht identisch ist und die die ganze Zeit problembehaftet ist, weil am Ende der zu Pflegende und nicht die Einrichtung die Umlage bezahlt und das war und ist in unseren Augen problematisch. Das Gesetz sollte zunächst zum 01.09. dieses Jahres in Kraft treten und zum Glück vernünftigerweise wurde dies mit dem vorliegenden Gesetzentwurf schon verändert, so dass das In-Kraft-Treten für den 01.01.2002 vorgeschlagen ist. Die schriftlichen Stellungnahmen des Gemeinde- und Städtebundes oder auch des Thüringer Landkreistages zeigen natürlich, dass es problematisch und fragwürdig ist, ob wir wirklich eine Rechtssicherheit zum 01.01.2002 mit diesem Gesetzentwurf haben werden. Sie haben selbst, Herr Minister, das will ich auch nicht wiederholen, auf die Problemsituation des Bundesrechts hingewiesen. Ich glaube, wenn wir es nicht passfähig machen, wird auch unsere jetzige vorgeschlagene Regelung dann wieder problematisch sein. Da aber der Bund ausgesetzt hat, wissen wir auch noch nicht genau, ob es tatsächlich...

(Zwischenruf Dr. Pietzsch, Minister für So- ziales, Familie und Gesundheit: Es hat aber auch andere Gründe.)

Es hat auch andere Gründe, sprechen Sie es mir nicht ab, dass ich es nicht weiß, sondern ich moniere hier letztendlich die Tatsache, dass wir ein Gesetz beschließen, wo es nicht klar ist, für uns nicht klar, ob mit dem Entwurf die Rechtsunsicherheit, die jetzt besteht, tatsächlich aufgehoben werden kann. Sie berufen sich auf die Anwendung des § 82 a SGB XI, in dem eine Regelung zur Ausbildungsvergütung gesetzlich fixiert wurde. Aber Sie wissen auch, dass mit der Anwendung dieses oben genannten Paragraphen viele Probleme in Thüringen nicht kleiner werden. Die Fragen, die in den nächsten Monaten durch Ausbildungseinrichtungen zu klären sind, sind vielfältig. Wer sich umgehört hat in den Ausbildungseinrichtungen für Altenpflegeberufe, der kennt solche Fragen. Wie geht es weiter mit der Finanzierung der Azubis im dritten bzw. zweiten Lehrjahr? Welche Ausbildungsstätten haben dann möglicherweise größere finanzielle Defizite zu befürchten? Ein anderer Komplex: Werden Ausbildungsstätten in der Lage sein, mit den jeweiligen zuständigen Krankenkassen für jedes Haus tatsächlich einzelne Pflegesatzverhandlungen durchzuführen? Wir haben Erfahrungen, wo es keine gemeinschaftliche Ausstreitung mit den Krankenkassen gab, schon erlebt. Dieses relativ zersplitterte Verfahren, was wir in anderen Bereichen haben, finden wir hier dann nicht wieder. Es ist aber auch die Frage, in welche unsichere Zukunft gehen Azubis, die vor drei/vier Tagen ihre Ausbildung für einen relativ hoch zu schätzenden und sehr verantwortungsvollen Beruf angefangen haben. Werden die, wie es mir aus Einrichtungen bekannt ist, jetzt schon konfrontiert mit Fragestellungen, dass die Ausbildungsstätte nicht vollständig klar ist, wie sie die ca. ist mir benannt worden - 18.000 DM, die ein Azubi im Lehrjahr kostet, dann nach dem 01.01.2002 aufzubringen haben. Das ist die Frage. Die Lehrlinge oder die Auszubildenden sind eigentlich glücklich gewesen, einen Ausbildungsplatz zu haben und werden als Erstes in Ausbildung mit Fragen konfrontiert. Ich glaube, dass ist doch problematisch. Ich wünsche mir nicht, dass dort viele Ausbildungsabbrecher existieren oder dass wir das Phänomen haben, dass auch diejenigen, die aus richtig passioniertem Wunsch diesem Beruf nachzugehen, dann etwa Thüringen auch noch verlassen. Wir wissen, dass wir mit dem Problem schon zu kämpfen haben.

Ein vierter Komplex wird darin bestehen, der als Fragestellung von Einrichtungen schon kommt, wird es Benachteiligungen für die Einrichtungen geben, gibt es unterschiedliche Benachteiligungen oder gibt es tatsächlich wieder eine Rechtssicherheit, von der dann alle gleiche Chancen in der Ausbildung auch greifen können.

Herr Minister, die PDS-Fraktion sagt an dieser Stelle ganz deutlich, dass der Gesetzentwurf, so wie er vorliegt, keine Rechtssicherheit zugunsten der Ausbildung von jungen Menschen bringt. Wir sind der Auffassung, dass die Finanzierung des Berufs in der Altenpflege gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist und dass deswegen neue Vorstellungen entwickelt werden müssen, vollkommen neue, die auch durch die Bundesregierung dann mit ge

tragen werden sollten. Gerade vor dem Hintergrund einhergehender demokratischer Entwicklungen wird es in den nächsten Jahrzehnten einen großen Bedarf an ausgebildeten Fachkräften im Bereich der Altenpflege geben. Wir würden uns wünschen, dass Sie Modelle aufgreifen, die noch nicht diskutiert sind, die noch nicht irgendwo ausprobiert werden, die aber in der Fachlichkeit existieren, um eine ganz moderne Finanzierung in der Altenpflegeausbildung zu finden. Wir gehen nach wie vor von dem Grundsatz aus, egal welche Finanzierung, eins sollte sie ausschließen, sie darf nicht auf Kosten der zu Pflegenden gehen.

Meine Damen und Herren, im Sommer war sehr viel zu lesen und auch leider zu hören in den alten Bundesländern, dass es einzelne Einrichtungen mit Pflegenotständen gibt. Doch, und ich bin froh darüber, bei uns existieren solche Erscheinungen nicht. Ich bin auch relativ überzeugt, dass das Engagement und der persönliche Wille vieler, die in diesen Bereichen arbeiten, dieses auch nicht zulassen werden.

(Beifall Abg. Dr. Wildauer, Abg. K. Wolf, PDS)

Aber wenn wir jetzt nicht eine ganz sichere und attraktive Ausbildung für den Beruf des Altenpflegers, der Altenpflegerin hinbekommen, dann möchte ich nicht wissen, ob wir in zehn Jahren nicht dann ein Problem haben, dass es nicht genug Fachkräfte in diesem Beruf gibt und dass dann die Qualität, die wir heute in unseren Pflegeheimen haben, ganz einfach nicht mehr gehalten werden kann, weil es das fachlich gut geschulte Personal nicht mehr gibt.

(Beifall Abg. K. Wolf, PDS)