Protokoll der Sitzung vom 06.09.2001

Zu Frage 3: Laut Bundesstatistik über die Schwangerschaftsabbrüche des Statistischen Bundesamts liegen bisher die Angaben für das I. Quartal 2001 vor. Nach dieser amtlichen Statistik gab es in Thüringen 105 Abbrüche mit Mifegyne.

Zu Frage 4: Die Landesregierung bedauert, dass in dieser großen Zahl Schwangerschaftsabbrüche erforderlich wurden. Sie sieht die Situation in Thüringen positiv insoweit, als die medikamentöse Versorgung sichergestellt ist.

Ich sehe keine Zusatzfragen. Danke, Herr Staatssekretär. Wir kommen damit zur Mündlichen Anfrage in Drucksache 3/1702. Bitte, Frau Abgeordnete Bechthum.

Russischlehrerausbildung an der Universität Erfurt

Das Vorlesungsverzeichnis für das Sommersemester 2001 der Universität Erfurt weist keine Professur für Slawistische Sprachwissenschaft oder Fachdidaktik/Sprachlehrforschung mehr aus, nur noch eine Professur für Slawistische Literaturwissenschaft.

Ich frage die Landesregierung:

1. Beabsichtigt die Landesregierung die Russischlehrerausbildung in Erfurt ganz einzustellen?

2. Wie soll eine adäquate Ausbildung für das Lehramt Russisch an Grund- und Regelschulen sowie an Gymnasien ohne eine Professur für Slawistische Sprachwissenschaft oder Fachdidaktik/Sprachlehrforschung an der Universität Erfurt sichergestellt werden?

3. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass die noch vorhandene Professur für Slawistische Literaturwissen

schaft für diese Aufgabenstellung ausreicht?

Frau Ministerin Schipanski, bitte schön.

Im Namen der Landesregierung beantworte ich die Fragen wie folgt:

Zu Frage 1: Nein, die Studiengänge Russisch für die Lehrämter an Grund- und Regelschulen werden weiter betrieben. Allerdings stellt die Landesregierung fest, dass die Nachfrage der Studierenden für diese Studiengänge rückläufig ist. Im Sommersemester 2001 waren nur fünf Studierende für das Fach Russisch eingeschrieben, und zwar für das Lehramt an Grundschulen ein Student, der Russisch als zweites Fach hat, für das Lehramt an Regelschulen zwei Studenten, wovon ein Student Russisch als erstes Fach hatte und ein Studierender Russisch als zweites Fach, im Ergänzungsstudium ein Studierender.

Zu Frage 2: Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass an der Universität Erfurt keine Studiengänge für das Lehramt an Gymnasien angeboten werden. Hinzu kommt, dass auch in den konsekutiven Studiengängen, die zu einem BA- bzw. MA-Abschluss führen, das Angebot Slawistische Linguistik wegen mangelnder Nachfrage eingestellt wurde. Solange die Immatrikulationszahlen weiter sinken, ist die Besetzung einer Professur für Slawistische Linguistik und einer Professur für Fachdidaktik Russisch nicht angezeigt. Die Ausbildung wird von den Lektoren des Sprachenzentrums sichergestellt.

Zu Frage 3: Verantwortlich für die Lehramtsstudiengänge im Fach Russisch sind die Professuren für Slawistische Literaturwissenschaft und für ost-/mitteleuropäische Geschichte. Zusammen mit dem vorhandenen Mittelbau sowie den Lektoren des Sprachenzentrums können die genannten Professuren diese Anteile abdecken. Darüber hinaus werden linguistische Anteile von anderen Professuren, darunter eine Professur für Sprachlehr- und Sprachlernforschung, beigesteuert. Die vorhandene Lehrkapazität reicht ohne weiteres aus, um die Studiennachfrage zu befriedigen.

Es gibt eine Nachfrage. Bitte, Frau Abgeordnete Bechthum.

Frau Ministerin, mich würde interessieren - ich bin nun selbst Russischlehrerin, wir wurden auch einmal geworben dafür -, gibt es denn irgendwie auch Initiativen, denn Russland ist uns ja nun noch näher geworden, dass wieder für Russischlehrerausbildung auch geworben wird,

dass man irgendetwas unternimmt?

Wir sind insgesamt mit den Abiturientenjahrgängen in der Diskussion, dass die Lehrerausbildung wieder attraktiver wird und darunter fallen selbstverständlich dann auch Russischlehrer.

Ich sehe keine weiteren Nachfragen. Danke, Frau Ministerin. Wir kommen zur Mündlichen Anfrage in Drucksache 3/1709. Herr Abgeordneter Schröter. Herr Sonntag, Sie machen das für Herrn Schröter? Okay.

Frau Präsidentin, Herr Schröter hat mich gebeten, da er heute dienstlich nicht anwesend ist, die Frage vorzutragen. Sie lautet wie folgt:

4. Thüringer Krankenhausplan - Krankenhausstandort Schmölln

Das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit beabsichtigt für das Krankenhaus Schmölln ab dem 1. Januar 2005 keine Planbetten mehr auszuweisen. Die Zuständigkeit des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit für die Fortschreibung des Krankenhausplans ergibt sich aus § 6 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes und § 4 des Thüringer Krankenhausgesetzes.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Defizite des Krankenhauses Schmölln werden unter Beachtung der Vorgaben des 3. Krankenhausplans von der Landesregierung gesehen?

2. Wie soll bei einer vorgeschlagenen Fusionierung der Krankenhäuser Altenburg und Schmölln (und damit der Herausnahme des Krankenhauses Schmölln aus dem Kran- kenhausplan) eine deutliche Kostensenkung durch Wegfall vorgehaltener Doppelstrukturen bei gleichzeitiger Sicherung der Arbeitsplätze der Mitarbeiter des Krankenhauses Schmölln erfolgen?

3. Wie erklärt die Landesregierung die unterschiedlichen Zahlen bezüglich der Zuarbeit des Krankenhauses Schmölln und der Studie des Institutes für GesundheitsSystemforschung Kiel insbesondere bei den Angaben über Verweildauern und Auslastung der Kapazität und welchen Niederschlag fanden die bisherigen Stellungnahmen des Krankenhauses im Standpunkt der Landesregierung?

4. Welche Bedarfsentwicklung sieht die Landesregierung, wenn im jetzt gültigen 3. Krankenhausplan 70 Planbetten vorhanden sind, für den 4. Krankenhausplan 90 Planbetten vorgesehen und im Anschlusszeitraum "0" Planbetten als notwendig erachtet werden?

Herr Staatssekretär Maaßen, bitte schön.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schröter wie folgt:

Zu Frage 1: Zunächst möchte ich betonen, dass es bei dem notwendigen Abbau von Krankenhausbetten nicht um so genannte Defizite der einzelnen betroffenen Häuser geht. Die Krankenhausplanung hat die Aufgabe, die Versorgung der Bevölkerung mit medizinisch leistungsfähigen Krankenhäusern, die wirtschaftlich arbeiten, für die Zukunft zu gewährleisten. Zur Erreichung dieser Ziele ist es notwendig, die doppelte Vorhaltung gleichartiger Leistungsangebote in nahe benachbarten Krankenhausstandorten durch Neustrukturierung abzubauen. Der Handlungsbedarf in Schmölln resultiert aus der voraussehbaren Unwirtschaftlichkeit, die aus der im Zusammenhang mit dem Kreiskrankenhaus Altenburg zu sehenden doppelten Vorhaltung von Krankenhausstrukturen wie Verwaltung, technische Dienste, Labor usw. entstehen. Dies bedeutet nicht, dass der Krankenhausstandort Schmölln unbedingt aufgehoben werden muss. Es geht darum, für die Planungsregion leistungsfähige Krankenhausstrukturen zu schaffen, die auch unter wirtschaftlichen Aspekten zukunftsfähig sind.

Zu Frage 2: Die Fusion der Krankenhäuser Altenburg und Schmölln ist eine von mehreren Alternativen. Die Fusion zweier Krankenhäuser bedeutet jedoch nicht, dass automatisch der kleinere Krankenhausstandort aus dem Krankenhausplan herausgenommen wird. Vielmehr ergeht an den gemeinsamen Krankenhausträger ein Feststellungsbescheid über die Gesamtzahl der Betten in den jeweiligen Fachgebieten, hier in dem überschneidenden Bereich der inneren Medizin. Es ist dem Krankenhausträger dann überlassen, an welchem Standort er welche Kapazitäten betreibt. Eine Kostensenkung ist in jedem Fall zu erwarten durch den Wegfall doppelt vorgehaltener Strukturen im Bereich der Verwaltung und weiterer technischer Einrichtungen des Labors u.ä. Krankenhausstrukturen, die nicht an beiden Standorten vorgehalten werden müssen.

Zu Frage 3: Das Kieler Institut hat die Daten für das genannte Gutachten bei den Krankenhäusern abgefragt und in seinem Gutachten verarbeitet. Im Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit sind die Argumente des Krankenhausträgers aus mehreren Gesprächen sowie schriftlichen und mündlichen Stellungnahmen bekannt.

Diese Anhörungsergebnisse werden in dem Vorschlag des Gesundheitsministeriums berücksichtigt und im Krankenhausplanungsausschuss am 19. September 2001 abschließend zu beraten sein.

Zu Frage 4: Das Krankenhaus Schmölln hat mit den vorgelegten Betriebsdaten nachgewiesen, dass es während der Laufzeit des 3. Thüringer Krankenhausplans eine höhere Zahl als die im 3. Krankenhausplan ausgewiesenen 70 Planbetten ausgelastet hat. Diesem Umstand trägt die interimistische Planbettenerhöhung auf 90 Planbetten Rechnung. Aufgabe des 4. Thüringer Krankenhausplans ist es, zukunftsfähige Krankenhausstrukturen zu entwickeln. Wir brauchten keine Krankenhausplanung, wenn nur der gegenwärtige Bestand fortgeschrieben würde. Die Zukunftsfähigkeit eines wirtschaftlich selbständigen allgemeinen Krankenhauses mit weniger als 100 Betten erscheint zweifelhaft, wenn in allernächster räumlicher Nähe, nämlich in Altenburg, ein größeres leistungsfähiges Haus vorhanden ist. Dagegen hat der Krankenhausstandort Schmölln möglicherweise Zukunft, wenn die beiden kommunalen Krankenhausträger fusionieren und der gemeinschaftliche Krankenhausträger, ohne Doppelungen zuzulassen, die Aufgaben des Krankenhauses auf beide Standorte aufteilt.

Es gibt eine Nachfrage. Bitte, Herr Abgeordneter Sonntag.

Herr Staatssekretär, Sie erwähnten in Beantwortung der Frage 2, dass die Fusion, wie Sie sich ausdrückten, nur eine von mehreren Alternativen wäre. Ich kann jetzt, wenn ich es richtig nachzähle, zwei Alternativen sehen, nämlich die Schließung oder die Fusion. Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie mir die weiteren Alternativen noch erläutern könnten.

Es gäbe natürlich innerhalb der Fusionierung noch weitere Geschäftsaufteilungsmöglichkeiten, aber Sie haben Recht, die Grundalternativen sind die Schließung des einen Standorts und die Fusionierung mit der Aufrechterhaltung beider Standorte.

Es gibt eine - Herr Abgeordneter Sonntag, leider haben Sie nicht noch mal die Möglichkeit nachzufragen, weil Frau Heß sich schon gemeldet hatte und wir haben nur die zwei heute. Frau Abgeordnete Heß, bitte.

Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, dass in Ländern, in denen bereits mit DRGs gearbeitet wird, durchaus Krankenhäuser von der Bettenstruktur wie in Schmölln und Zella-Mehlis wirtschaftlich arbeiten?

Frau Abgeordnete Heß, es ist mir nicht bekannt, dass schon weitgehend mit DRGs gearbeitet wird. Es gibt also wenige Modellversuche, und, wie gesagt, nach den mir vorliegenden Erkenntnissen ist es höchst zweifelhaft, dass ein wirtschaftlicher Bestand eines solchen Krankenhauses aufrechterhalten werden kann.

Danke, Herr Staatssekretär. Wir kommen damit zur nächsten Frage in Drucksache 3/1710. Herr Abgeordneter Sonntag, bitte schön.

Sicherung des Krankenhausstandorts Schmölln

Das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit hat die Anfrage aller Fraktionen des Kreistages Altenburger Land durch ein Schreiben des Staatssekretärs beantwortet. Besondere Bedeutung wird darin der Übereinstimmung der Vertreter der Krankenhausseite mit dem Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit im Planungsausschuss beigemessen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Warum sieht sich die Landesregierung an die Krankenhausseite des Planungsausschusses gebunden, obwohl die Landesregierung nach § 6 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes und § 4 des Thüringer Krankenhausgesetzes zuständig ist?

2. Sieht die Landesregierung ihre Aufgabe in der Verbesserung der Leistungsfähigkeit der "Hauptstandorte" im Rahmen der Krankenhausplanung, obwohl die kommunalen Gebietskörperschaften eine konträre einmütige Meinung vertreten?

3. Wie begründet die Landesregierung ihre Meinung, dass bei einer Schließung kleiner Krankenhausstandorte zugunsten größerer Standorte eine gleichzeitige Verbesserung der stationären Versorgung der Bevölkerung eintritt?

4. Warum soll der Meinung von Sachverständigen, dass mit der Einführung des pauschalierten Entgeltsystems auf Basis der Diagnosis Related Groups (DRG) hohe Risiken für kleine, wirtschaftlich selbständige Krankenhäuser bestehen, mit dem 4. Krankenhausplan Rechnung getragen werden, wenn das betroffene Haus bekundet, da

mit kein Problem zu haben?

Herr Staatssekretär Maaßen bitte, Sie haben das Wort.