Sie sind Ausschussvorsitzender vom Haushalts- und Finanzausschuss und Sie waren Ausschussvorsitzender der Enquetekommission. Diese beschämende Unkenntnis und die Unfähigkeit, die Sie hier dokumentieren zu Ihrer Arbeit, wenn Sie dauernd sagen, Sie kriegen keine Informationen, Sie sind nicht eingebunden, also das ist schon sehr bemerkenswert. Das tut mir Leid für Sie, weil ich zu einem bestimmten Teil dachte, dass Sie Ihre Arbeit in einer Art und Weise wahrnehmen, die Ihnen das Gefühl gibt, dass Sie informiert sind und dass Sie mitgestalten können. Aber das, was Sie hier vorgetragen haben, ist eine beschämende Unkenntnis und eine Unfähigkeit zur Arbeit als Vorsitzender.
Im Übrigen, auch das noch mal zum Beleg. Wir haben es ja als Pressemitteilung, Herr Kollege Lippmann ist darauf eingegangen, ich habe die Aktivitäten der PDS-Fraktion benannt, auch im Wirtschaftsausschuss. Natürlich gibt es auch unterschiedliche Blickweisen. Ich sage mal gerade, Herr Kollege Lippmann, Sie haben jetzt konkretisiert, also die TIB zwar aufzulösen, aber das, was im Portefeuille ihr Engagement jetzt derzeit ist, kann natürlich nicht einfach weggeschickt werden. Ich muss Sie sehen, deshalb war ich jetzt etwas in Bewegung. Natürlich die Sorge auch, die Kollege Ramelow dort artikuliert hat in einer entsprechenden Pressemitteilung, es geht schon um die Betriebe, die dann noch im Portefeuille sind, das geht nicht einfach so wegzunehmen. Zum Zweiten die Frage der Abschaffung der Thüringer Außenwirtschaftsfördergesellschaft oder die Frage, die auch meine Fraktion, insbesondere meinen Arbeitskreis, bewegt, was machen wir mit der GfAW? Ich will Ihnen deutlich sagen, die Unterlegung der GfAW unter die Thüringer Aufbaubank ist für mich kein Traumthema, ganz im Gegenteil. Ich denke, in der Studie wird auch die Frage beleuchtet werden, ob die GfAW beispielsweise nicht aufgabenmäßig viel besser angebunden ist an die Landesentwicklungsgesellschaft, weil dort Synergieeffekte zu erwarten sind, bis hin zur Frage, soll sie nicht eben noch ein Stückchen auch alleine laufen. Ich denke, da ist Offenheit und da sollten wir uns insbesondere im Wirtschaftsausschuss auch weiter drüber unterhalten.
Ich darf für meine Fraktion feststellen: Erstens, die Enquetekommission hatte nicht den Auftrag, Landesregierung warte, bis wir unsere Beschlussempfehlung auf den Tisch legen, sondern die Landesregierung hat die Zeichen der Zeit erkannt und hat begonnen, hat Eckpunkte verabschiedet für die Neuordnung der Landesgesellschaften. Zweitens, dass ich für meine Fraktion beantrage, dass der Bericht zur Neuordnung der Landesgesellschaften zur weiteren Beratung an den Wirtschaftsausschuss überwiesen wird. Danke schön.
Herr Abgeordneter Kretschmer, Sie haben jetzt die Fortberatung im Wirtschaftsausschuss beantragt? Soweit mir bis jetzt in der Recherche bekannt ist, ist durch das Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat von 1999 Zuständigkeit der Ministerien für die Ressorts - der zuständige Fachausschuss, der Haushalts- und Finanzausschuss, weil im Finanzministerium die Verwaltung von Beteiligungen geregelt ist.
Wir prüfen 17 b. Ich möchte nur darauf hinweisen, dass es da eine Kollision geben könnte, die wir im Moment noch prüfen werden. Es gibt zwei Überweisungen. Laut Geschäftsordnung geht nur die Überweisung an einen Ausschuss. Also es könnte sein, dass wir dort noch etwas ausregeln müssen. Vielleicht könnten Sie mal den parlamentarischen Geschäftsführer bitten.
Wir brauchen das ja nicht in öffentlicher Verhandlung zu machen, so weit, glaube ich, kann man das durchaus im Verwaltungsbereich verhandeln. Ich wollte nur auf diese Problemlage hinweisen.
Zu 17 a wird mir signalisiert, möchte Minister Schuster noch sprechen. Es gibt dann noch zwei Redemeldungen zu b. Herr Minister wollen Sie gleich? Ja, dann für die Landesregierung Minister Schuster.
Frau Präsidentin, verehrte Damen und Herren, ich möchte mich ausdrücklich bedanken bei den Herren Kretschmer und Lippmann für ihre sehr sachlich orientierten Beiträge und Stellungnahmen zu dem Thema "Landesgesellschaft".
Sie ja sehr viel wissen und sehr intensive Erfahrungen haben. Ich habe gehofft, dass Sie das, was Sie so allgemein sagten, Zustimmung, untersetzt hätten. Aber einige Anmerkungen gestatten Sie mir dennoch.
Herr Lippmann, wenn wir an eine Weiterentwicklung der TIB gehen, wollen wir die TIB nicht abschaffen, sondern wir wollen öffentliches Kapital durch privates Kapital ersetzen. Aber vor allen Dingen kann es nicht darum gehen, das Portefeuille einfach zu verschleudern zum nächstmöglichen Termin. Jedes Unternehmen, das seine TIB-Beteiligung hält, kann davon ausgehen, dass diese Beteiligung in keiner Weise in Gefahr ist, so dass keine negativen Wirkungen mit dieser Neuordnung verbunden sind. Dies, glaube ich, muss gesagt werden, weil in der Presse vielfach andere Aussagen stehen, die total an den Verhältnissen vorbeigehen.
Inzwischen kenne ich auch die Empfehlungen der Enquetekommission, nämlich Empfehlungen 45 bis 48. Ich sehe Punkt für Punkt völlige Übereinstimmung bei diesen Themen. Genau davon haben wir uns auch leiten lassen. Natürlich werden wir uns im Ausschuss darüber noch im Einzelnen zu unterhalten haben. Wir sind immer offen für gute oder bessere Argumente, aber die Argumente, die jetzt auf dem Tisch liegen, stimmen weitgehend überein. Einig sind wir uns auch darin, dass es bei dem
Thema darum gehen muss, möglichst breiten Konsens zu realisieren. Es muss die Zeit vorbei sein, wo man bei jedem Haushaltsproblem als Deckungsvorschlag immer die Landesgesellschaften oder speziell die LEG genannt hat.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, gestatten Sie mir vorab, bevor ich auf den Tagesordnungspunkt 17 b eingehe, wo es um die Beteiligung der Helaba geht, doch noch einige Bemerkungen zu den Ausführungen meines Kollegen Kretschmer und des Herrn Minister jetzt eben zu machen. Als Mitglied der Enquetekommission zur Zukunft der Wirtschaftsförderung möchte ich ausdrücklich den Darstellungen, die hier von Herrn Kretschmer und Herrn Schuster gegeben wurden, widersprechen.
Ich gehe einmal davon aus, dass die CDU-Fraktion sich bei der Beantragung, also bei der Einsetzung der Enquetekommission etwas gedacht hat. Nicht nur ich als Mitglied der Kommission dieses Parlaments, sondern auch die externen Experten und auch die von ihrer Fraktion Berufenen haben sich schon brüskiert gefühlt, wenn just zu dem Zeitpunkt, wo sich die Kommission genau mit diesem Thema befasst und in einer intensiven Diskussion zu den Empfehlungen gekommen ist, ein Kabinettsbeschluss vorliegt, der genau dieses Thema im Vorgriff sozusagen behandelt. Ich weiß nicht, wie Sie es bewerten. Ich bewerte es als Brüskierung und ich bewerte es auch in gewisser Weise als eine Abwertung der Arbeit eines Gremiums dieses Parlaments. Das möchte ich an dieser Stelle ausdrücklich betonen.
Nun zu dem von mir angesprochenen Antrag der Landesregierung zur Beteiligung der Landesbank Hessen-Thüringen an der Thüringer Aufbaubank. Die SPD-Fraktion hat sich schon 1999 grundsätzlich für eine Beteiligung der Helaba an der TAB ausgesprochen. Damals sahen wir vor allen Dingen den Vorteil, dass sich die in schwerem Fahrwasser befindliche Bank durch externes Know-how
schneller von ihren Schwierigkeiten erholen könne. Die Beteiligung ist auch damals, obwohl sie intensiv diskutiert worden ist, nicht zustande gekommen. Man mag spekulieren, woran das gelegen haben kann. Ich kann die Helaba zu dem damaligen Zeitpunkt durchaus verstehen, ich kann das durchaus nachvollziehen, dass man erst die Genesung des Patienten abwarten wollte. Wie man so hört, scheint ja die Genesung auch auf einem guten Wege zu sein, denn anders ist das neuerliche Interesse der Helaba an der Thüringer Aufbaubank sicher nicht zu erklären. Auch in Frankfurt am Main wird man sicher genau prüfen, ob es sich hier um ein lukratives Geschäft oder Engagement handelt. Ich gehe nicht davon aus, dass dieses Engagement aus purer Nächstenliebe geschieht, sondern auch hier, vielleicht beim TAB-Engagement nur mittelbar, aber dennoch steht bei einer Bank das Shareholdervalue sicherlich im Vordergrund. Für das Weiterbestehen der Thüringer Aufbaubank ist eine Beteiligung einer externen Bank zwar nicht überlebensnotwendig, aber durchaus nützlich. Durch das höhere Eigenkapital, es wurde heute schon erwähnt, steigt der Handlungsspielraum, das Kreditvergabevolumen, der Aufbaubank enorm und damit auch ihre Spielräume bei den Fördermöglichkeiten und mögliche positive Synergieeffekte, die kann es natürlich auch geben. Diese Vorteile sind genau abzuwägen mit möglichen Nachteilen dieser Beteiligung. Ich habe es gestern schon erwähnt, es erscheinen uns die vertraglichen Regelungen zum Eingehen dieser Beteiligung nach der ersten Prüfung schon noch etwas undurchsichtig bzw. es bedarf genaueren Hinsehens. Ich habe es gestern schon gefordert und unterstreiche das heute noch einmal, dass wir diese Dinge im Ausschuss noch einmal ganz genau beleuchten müssen. Ich will hier beispielhaft nur anreißen, um welche Punkte es nach unserer Auffassung geht. Uns scheint die Gleichbehandlung der Anteilseigner bei diesem Beteiligungsvertrag nicht so gewahrt, dass man davon ausgehen kann, dass beide gleich behandelt werden. Das betrifft die Ausschüttung, das betrifft die Haftung, die unbeschränkte Haftung, die ist zum einen ausgeschlossen, aber zum anderen sind höhere beschränkte Haftungen über Einlagen möglich. Das muss im Vertrag noch einmal genau beleuchtet werden im Ausschuss, inwieweit hier kein Nachteil für das Land entsteht. Eine große Sorge besteht wirklich bei der Frage der Kapitalerhöhung, der einseitigen Kapitalerhöhung, das muss man korrekterweise sagen. Die Frage, die sich hier stellt, lautet, ob die Landesregierung wirklich ausschließen kann, dass nach dem jetzigen uns in groben Zügen in dieser Vorlage zur Kenntnis gegebenen Vertragskonstrukt, den eigentlichen Vertrag kennen wir noch nicht, in Verbindung mit dem Gesetz und der Satzung es wirklich nicht dazu kommt, dass letztendlich durch einseitige Kapitalerhöhungen die Helaba als Bank Hessens die Förderpolitik in Thüringen bestimmt. Diese Sorge möchten wir ganz deutlich ausgeräumt haben. Ein weiterer wichtiger Punkt mit gleich mehreren Fragezeichen ist die Frage der Haftungsbegrenzung, ich habe das schon einmal erwähnt, auf das eingebrachte Grundkapital. Das Land muss mit unbegrenzter Haftung hier einsteigen, wäh
rend die Helaba nur mit dem Anteil, den sie in die Bank einbringt, in die Haftung genommen werden kann. All das sind Fragen, meine Damen und Herren, die in der weiteren Ausschussberatung, die ich insofern mit unterstütze, im Haushalts- und Finanzausschuss federführend und auch, ich denke, im Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Infrastruktur geklärt werden müssen. Ansonsten noch einmal zum Abschluss, grundsätzliches Ja zum Engagement der Helaba an der Thüringer Aufbaubank seitens der SPD-Fraktion. Danke schön.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, das Zusammenspiel von Regierung und Parlament ist ja hier im Plenum ein ganz wichtiges Feld der politischen Auseinandersetzung, vor allem unter dem Blickwinkel der Informationspflicht der Regierung dem Parlament gegenüber auf der einen Seite, aber auch der Kontrollpflicht des Parlaments gegenüber der Regierung auf der anderen Seite. Dennoch, und das scheint offensichtlich vor allen Dingen der Abgeordnete Gerstenberger bei seiner Kritik vorhin vergessen zu haben, die Richtlinienkompetenz ist Verfassungsgrundsatz und die Richtlinienkompetenz der Regierungspolitik obliegt dem Regierungschef und im Zweifelsfalle noch seinem Kabinett und nicht dem Parlament. Unter Berücksichtigung dieser Reihenfolge der Verfassungsgrundsätze obliegt es natürlich auch in erster Linie dem Kabinett, mit seinem Regierungschef auch festzulegen, wohin die Reise auch bei der Entwicklung der Landesgesellschaften in Thüringen gehen soll und unter diesem Blickwinkel natürlich zuerst der Kabinettsbeschluss - auch unabhängig davon, ob parallel dazu das Parlament sich selbständig auch mit der Entwicklung der Landesgesellschaften, so z.B. in seiner Enquetekommission, beschäftigt hat. Wenn man das berücksichtigt, dann ist es auch konsequent, dass wir heute beide, den Bericht des Wirtschaftsministers, aber auch einen ersten Handlungsschritt, die Beteiligung der Helaba an der Thüringer Aufbaubank, im gleichen Tagesordnungspunkt behandeln. Wir begrüßen ausdrücklich als CDU-Fraktion die Beteiligung der Helaba an der Aufbaubank über eine einmalige und einseitige Kapitalerhöhung von 33,2 Mio. geordnete Höhn eben noch einmal ausdrücklich gesagt -, weil wir tatsächlich nur über die einseitige Kapitalerhöhung jetzt die Möglichkeit haben, die Aufbaubank in Thüringen zu dem zu machen, zu dem wir sie machen wollen, nämlich zur zentralen Förderbank in Thüringen schlechthin. Wenn wir das wollen, was auch gestern beide Oppositionsfraktionen gefordert haben, nämlich dass wir über die bisherigen Aufgabenfelder der Aufbaubank hinaus auch tat
sächlich die Förderrichtlinien erweitern wollen und neue Förderprogramme mit den beteiligten Ministerien erweitern und auflegen wollen, dann kann das nur möglich sein über eine größtmögliche Kapitaldecke. Wir sind angesichts der Haushaltslage, die allen bekannt ist in Thüringen, als Land selbst nicht mehr in der Lage, das Kapital bei der Thüringer Aufbaubank ohne Weiteres zu erhöhen. Deshalb brauchen wir einen starken Partner, der außerhalb des Freistaats, außerhalb der Struktur liegen kann. Das ist die Helaba und letztendlich ist die Beteiligung der Helaba, das ist das, woran auch ich noch einmal appellieren möchte, das, was Herr Gerstenberger vorhin gesagt hat, dass er meinte, die Beteiligung der Helaba sei deshalb möglicherweise fraglich, weil keine Ausschreibung erfolgt sei. Er hat in den Raum gestellt, vielleicht sei ja auch eine Beteiligung der Deutschen Ausgleichsbank möglich gewesen. Jetzt will ich aber an der Stelle noch einmal zurückblicken auf eine Plenardebatte hier vor gar nicht allzu langer Zeit, als vor allen Dingen Ihre Fraktion den Wirtschaftsminister deswegen kritisiert hat, weil nicht die GfAW, sondern ein Institut außerhalb von Thüringen die Mittelbewirtschaftung der Mittel des zweiten Arbeitsmarkts bewerkstelligen wollte. Gleichzeitig ist es wieder Ihre Fraktion, die jetzt will, wo wir doch selbst an der Helaba als Freistaat Thüringen beteiligt sind,
dass wir ein völlig thüringenfremdes Institut, nämlich die Deutsche Ausgleichsbank, möglicherweise für eine Beteiligung der Thüringer Aufbaubank hier favorisieren sollten. Dieser Widersinn Ihrer Logik erschließt sich mir nicht
Wenn wir schon die Möglichkeit haben sollen, hier in Thüringen die Förderpolitik auszugestalten und neu zu ordnen unter Berücksichtigung der Erfahrungen, die wir in den letzten 11 Jahren gemacht haben, dann geht das nur, indem wir unsere eigene Aufbaubank nehmen und indem wir uns einer Beteiligung eines öffentlich-rechtlichen Instituts bedienen, an dem wir selbst auch wiederum beteiligt sind. Unter dem Blickwinkel der Neuordnung der Landesbanken, die möglicherweise auch ansteht infolge der Brüsseler Einigung vor weniger Zeit hinsichtlich der Beschwerde der Sparkassenstruktur in Deutschland, bleibt uns gar nichts anderes übrig, nicht nur auf der einen Seite die Aufbaubank in Thüringen zu stärken, sondern auch dafür Sorge zu tragen, dass das Institut Helaba, an dem wir selbst beteiligt sind, sich wirtschaftlich stärker neu ausrichten kann.
Eine Möglichkeit, und zwar mittelfristig, ist auch die Beteiligung an einer starken Förderbank in Thüringen. Nur dann ist es uns nämlich möglich, mit einer deutlich besseren Wirtschaftlichkeit der Helaba auch dafür zu sorgen, dass sie in der neuen Ratingbewertung, die demnächst ansteht, nicht tief in den Boden fällt, sondern weiterhin ein starkes Rating hat, weil nur ein starkes Rating für die Helaba gut ist für eine gute Wirtschaftspolitik in Thüringen. Auch die Beteiligung der Helaba an der Aufbaubank soll ein Weg dorthin sein.
Meine Damen und Herren, hier ist kritisiert worden die Frage möglicher weiterer Beteiligung. Man muss zunächst unterscheiden die einseitige Kapitalerhöhung, die nach dem Vertrag offensichtlich möglich ist, und die Beteiligungsmöglichkeit von weiteren öffentlich-rechtlichen Kreditinstituten. Ich will einmal damit anfangen. Die weitere Beteiligung von öffentlich-rechtlichen Kreditinstituten, also über die jetzigen 50 Prozent des Freistaats Thüringen und die möglichen 50 Prozent der Helaba hinaus, dazu genügt ja nur ein Blick in das Gesetz, in das jetzt bestehende und auch in die vorgelegte Novelle, die wir im nächsten Plenum möglicherweise veabschieden wollen, nämlich, dass die weitere Beteiligung von öffentlich-rechtlichen Kreditinstituten der Zustimmung des Thüringer Landtags bedarf. Wer hier meint und möglicherweise Horrorszenarien ins Bild setzt, weitere Beteiligung sei nicht ausgeschlossen und das Parlament kann seine Kontrollrechte nicht ausüben, der muss auch erst einmal ins Gesetz schauen.
Was offen ist, ist möglicherweise tatsächlich die Frage der einseitigen Kapitalerhöhung. Dies soll ja im Vertrag geregelt werden. Ob da möglicherweise noch ein Hebel eingebaut wird, dass auch die Kontrolle oder zumindestens die Informationspflicht gegenüber dem Parlament gesichert ist, das sollen die Beratungen im Haushaltsausschuss erst noch zeigen. Darauf haben wir auch gestern als CDUFraktion schon hingewiesen. Wir stimmten dem auch völlig zu, dass zumindestens, dafür will ich sprechen, Punkt 17 b auch noch einmal im Haushalts- und Finanzausschuss beraten wird. Dann werden wir abschließend auch über die Beteiligung hier entscheiden. Deshalb sei mir noch eine kleine Anmerkung an der Stelle gestattet. Nun hat ja heute ein großes Boulevardblatt in Thüringen schon vermeldet, zum 01.01.2002 steigt die Helaba bei der Aufbaubank ein. Weil das Kartellamt zugestimmt hat, sei das jetzt alles erledigt. Auch an die Journallie sei noch einmal informiert, abschließend entscheidet tatsächlich der Gesetzgeber und das ist der Thüringer Landtag und der entscheidet nicht heute, sondern erst in einer seiner nächsten Sitzungen. Erst dann ist auch die HelabaBeteiligung an der Thüringer Aufbaubank abschließend gesichert und nicht, wenn das Kartellamt zustimmt.
Meine Damen und Herren, Sie wissen, dass die Neuausrichtung auch in ihrer wirtschaftlichen Betätigung der Helaba von ganz großer Bedeutung ist. Ich habe das eben angesprochen, möglicherweise eine Stärkung der Landesbanken über Thüringen hinaus und Hessen hinaus, eine Fusion mit möglicherweise vielen anderen Landesbanken hin zu einer starken neuen Landesbank im Süden Deutschlands. Diesen Weg dahin werden auch die Parlamentsberatungen begleiten. Das ist viel wichtiger, dass wir uns an dieser Neuausrichtung aktiv im Parlament und in den zuständigen Ausschüssen beteiligen. Nur dann ist auch gesichert, dass wir neben einer starken Förderbank, Aufbaubank auch eine starke eigene Landesbank haben, mit der wir in Thüringen gute Wirtschaftspolitik machen würden. Deshalb bitte ich Sie nach einer ausführlichen Beratung im Haushaltsausschuss folgend dann auch um Zustimmung zur Beteiligung der Helaba an der Aufbaubank. Vielen Dank.