Das war vielleicht nicht beabsichtigt, als man diesen Ort entsprechend in Misskredit brachte und so in die Diskussion brachte, aber es hat bei vielen so gewirkt. Wie Ihnen sicher bekannt ist...
Wissen Sie, Frau Ellenberger, die Klugschwätzer in dieser Angelegenheit übersehen zudem ja auch noch, dass dieses Gauforum nie gearbeitet hat, nie, denn es war überhaupt nicht fertig gestellt 1945, es war überhaupt nicht fertig gestellt, es ist nie in Betrieb gegangen.
Wie Ihnen sicher bekannt ist, bedarf es für die Übertragung der Aufgaben nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz auf die kommunale Ebene nach Artikel 91 Abs. 3 der Thüringer Verfassung eines Gesetzes. Das Innenministerium hat den Entwurf eines Ausführungsgesetzes zum Lebenspartnerschaftsgesetz erarbeitet und dieser Gesetzentwurf sieht vor, die Zuständigkeit der Registrierung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften auf die Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte zu verlagern. Insofern geht auch die Kritik der PDS hier ins Leere, die Landesregierung reagiert, aber auf der Basis eines ordentlichen Verfahrens, nämlich durch Einbringung eines Gesetzes im Landtag, was in Kürze erfolgen wird. Es ist großer Unsinn, dass es eine Diskriminierung von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften darstellen soll, wenn nicht durch Gesetz die Zuständigkeit der Standesämter vorgeschrieben wird. Die Registrierung solcher Lebenspartnerschaften ist gerade keine Eheschließung und eine solche sieht das Lebenspartnerschaftsgesetz ja auch nicht vor. In der Sache geht es gerade nicht darum, eine der Ehe vergleichbare Lebensform zu institutionalisieren, sondern durch eine Registrierung von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften Diskriminierungen
abzubauen, so jedenfalls die Begründung der Bundesregierung zum Lebenspartnerschaftsgesetz und das scheinen Sie zu übersehen. Die eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft stellt ein eigenes Rechtsinstitut dar, mit dem ein gesicherter Rechtsrahmen für das auf Dauer angelegte Zusammenleben von gleichgeschlechtlichen Paaren geschaffen werden soll. Demgemäß ist in Bayern, Sachsen und Baden-Württemberg die Standesamtslösung nicht vorgesehen. In Rheinland-Pfalz ist die Zuständigkeit auf die Kreisverwaltung und in kreisfreien Städten auf die Stadtverwaltung übertragen worden.
Dies ist eine vergleichbare Regelung, wie sie die Thüringer Landesregierung mit dem dem Landtag bereits vorliegenden Referentenentwurf favorisiert und die auch der bisherigen politischen Haltung konsequent Rechnung trägt. Frau Nitzpon?
Herr Minister, wenn ich Ihren Ausführungen so jetzt folge, sehen Sie die Eintragung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften nicht als Personenstandsereignis an, genauso wie Geburt und Tod, das ja auch im Standesamt angemeldet und vollzogen werden muss?
Lassen Sie mich zwei Dinge noch anmerken. Zur politischen Einschätzung der Sache: Die Landesregierung hält an ihrem Normenkontrollantrag beim Bundesverfassungsgericht zur Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit des Lebenspartnerschaftsgesetzes fest. Sie geht nach wie vor davon aus, dass das Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit dieses Gesetzes feststellen wird. Diese ergibt sich nach Auffassung der Landesregierung aus zwei Aspekten. Zum einen dem formellen Aspekt der Verletzung der Rechte des Bundesrates durch eine willkürliche Aufspaltung in einen zustimmungspflichtigen und in einen nicht zustimmungspflichtigen Teil. Zum anderen dem materiellen Aspekt, dass mit dem der Ehe fast inhaltsgleichen Institut der Lebenspartnerschaft der grundgesetzlich garantierte besondere Schutz der Ehe beeinträchtigt wird. Die Landesregierung wendet sich nicht gegen einen rechtlichen Rahmen für gleichgeschlecht
liche Partnerschaften, meine Damen und Herren, dieser muss sich jedoch eindeutig vom Rechtsinstitut der Ehe unterscheiden. Einer dahin gehenden Verständigung wird sich die Landesregierung auch im anhängigen Verfahren vor dem Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat nicht verschließen. Dies setzt jedoch voraus, dass auch die Regelungen zum Lebenspartnerschaftsgesetz nochmals überprüft werden und es zu Änderungen dieses Gesetzes aufgrund der berechtigten Kritik an der derzeitigen rechtlichen Ausgestaltung der gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft kommt. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, seit 1. August dieses Jahres ist das Gesetz über die eingetragenen Lebenspartnerschaften in Kraft. Dieses Gesetz gestattet gleichgeschlechtlichen Paaren, ihr Zusammenleben mit gegenseitigen Rechten und Pflichten besiegeln zu können. Mit dem Gesetz soll ein weiterer Schritt zur Beendigung der jahrhundertelangen Diskriminierung homosexueller Paare beendet und ihnen gesellschaftliche und rechtliche Anerkennung erwiesen werden. Für die - ich muss schon sagen - rückwärts gewandte Landesregierung Thüringens ist damit eine Welt zusammengebrochen. Sie hat gemeinsam mit den Landesregierungen Sachsens und Bayerns vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das Gesetz geklagt. Und die Thüringer Landesregierung tut viel, um die Diskriminierung von homosexuellen Paaren fortzuführen,
um das Gesetz zu unterwandern. Man erkennt das daran, dass sie sich lange weigerte, rechtliche Grundlagen zu dem Gesetz zu schaffen. Erinnern wir uns. Wie waren denn die ersten "Zwangsentscheidungen" der Landesregierung zur Umsetzung des ungeliebten Gesetzes? Die Parole war, doch möglichst nichts zu tun und viele Steine in den Weg zu legen. Es fing damit an, dass Thüringen als Ort der Einschreibung das historisch belastete Landesverwaltungsamt in Weimar vorsah,
Also, Herr Abgeordneter Böck, wenn Sie noch reden wollen, dann können Sie sich gern zu Wort melden, aber machen Sie das bitte nicht so lautstark von hinten.
Es weiß jeder, gerade dieses Gauforum hat einen ganz besonderen Stellenwert und es ist so, dass es ein Ort ist, an dem im Nationalsozialismus über die Deportation von Lesben und Schwulen entschieden wurde bisher.
Es ist eine fehlende Sensibilität. So, und warum hat man sich gerade in der gesamten Bundesrepublik - stand wieder Thüringen voll in den Schlagzeilen und man hat das mit Entsetzen aufgenommen. Es war so. Ich muss Ihnen auch sagen, warum ist denn von Ihnen am 1. August keiner da gewesen,
als am 1. August hier in diesem Landesverwaltungsamt dann die ersten Begegnungen waren und dort man sich zusammengefunden hat.
Wissen Sie, wer sich so aufregt hat immer Unrecht, das sind so meine Erfahrungen auch in der Familie. Ich muss Ihnen sagen, wir waren dort gewesen, von der PDS-Vertretung Frau Nitzpon, Frau Thierbach, ich war für uns dort.
Nein, erst einmal um das mitzuerleben, zu sehen, was geschieht dort. Und es war die gesamte Presse da, Sie sind ja sonst immer so wild darauf, auch einmal in die Presse zu kommen.
Ja, Frau Vopel! Nein, Sie waren einfach feige und das wurde schon als diskriminierend und verachtend aufgefasst. Keiner von der CDU hat sich dort sehen lassen, Sie hätten das doch, Herr Köckert, begründen können.
Ach, jetzt hören Sie doch auf. Sie hätten doch sagen können, warum ist das entschieden worden, da hätten Sie doch, wie Sie das so schön erklärt haben, es war nur möglich über das Landesverwaltungsamt. Als ich an dem Tag zurückkam hier von Weimar, da war ja auch der Vorabdruck der Antwort auf die Kleine Anfrage von Otto Kretschmer, hier unserem Abgeordneten, da. Und da hatten Sie ja schon angekündigt gehabt, dass Sie... Naja, vorher konnten Sie ja gar nicht, aber das war Ihre Möglichkeit, um erst einmal schon so ein bisschen den Wind hier rauszunehmen. Da müssen Sie auch ehrlich sein. Aber man hätte sich schon gewünscht, dass von Ihnen jemand dort gewesen wäre und dort vielleicht erklärt hätte, was ist hier los. Es ist sehr sachlich zugegangen und kein Mitarbeiter des Landesverwaltungsamts hatte sich irgendwie diskriminiert gefühlt, wie Sie jetzt sagen wollen, man hätte das so in einen Topf geworfen. Das stimmt nicht. Das Haus war in der Kritik und nur das Haus. Aber es ist nur gut, durch den Druck der Bevölkerung und auch der Betroffenen haben Sie doch handeln müssen und da sind die anderen zum Teil leider der Landesregierung voraus, sowohl die Landräte als auch die Oberbürgermeister und die Oberbürgermeister der kreisfreien Städte haben nämlich auch schon ihre Rathäuser zur Einschreibung angeboten, die sind also da wesentlich sensibler.
Dann noch Folgendes: Was eigentlich noch schlimmer war, dass am 20. August, also fast einen Monat nach InKraft-Treten des Bundesgesetzes, der Thüringer Justizminister Dr. Birkmann nochmals die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes angezweifelt und eine komplette Überarbeitung der gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft angekündigt hat. Was heißt denn hier nun eigentlich komplette Überarbeitung? Das soll doch eigentlich wieder heißen, man möchte das Rad wieder zurückdrehen.
Sie können sich bestimmt noch erinnern, wir haben das hier beraten, als es darum ging, durch die Lebenspartnerschaften wird die Familienpolitik in Thüringen zusammenbrechen, das wird im Grunde alles ganz schlimm werden. Inzwischen haben Sie Ihren Referentenentwurf zur Ausführung vorgelegt, danach sollen die Standesämter nach dem Willen der Landesregierung gleichgeschlechtlichen Paaren weiterhin verschlossen bleiben. Die Kritik des Thüringischen Landkreistages an diesem Entwurf ist doch eigentlich für Sie vernichtend. Sie zeigt so deutlich, es ist ja vor einer Woche gewesen, dass Sie die Pressekonferenz gegeben haben, es gibt keine sachlichen Gründe, den Landkreisen die Eintragung der Lebenspartnerschaft zu übertragen und die Kompetenz haben
die Standesämter in den Kommunen. Es ist eindeutig, dass der jetzt vorliegende Referentenentwurf die Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare in anderer Form fortschreiben will. Ich wiederhole es hier nochmals: Sie werden die Entwicklung nicht aufhalten können.
Warum tun Sie sich so schwer damit? Der nächste Ärger zu Ihrem Referentenentwurf, der ist hier ja schon wieder vorprogrammiert. Danke.
Werte Frau Präsidentin, werte Damen und Herren, bevor ich beginne, möchte ich doch kurz auf meine beiden Vorrednerinnen eingehen. Frau Nitzpon, wenn Sie sagen, das Monopol der Ehe ist endgültig vorbei, ich denke, es ist nicht vorbei, und es wird in vielen Jahren auch nicht vorbei sein. Ich denke, es ist auch gut so.