Protokoll der Sitzung vom 11.10.2001

Es ist richtig, dass direkt keine Homosexuellen von dem Gauforum aus in das Lager geschickt wurden. So hat das auch keiner aufgefasst und Frau Nitzpon hat das auch schon ganz richtig gesagt. Aber es ist eine absolute Instinktlosigkeit - das wurde auch gesagt von den Mitarbeitern von Buchenwald -, wenn man diese ehemalige verantwortliche Machtzentrale für die Verfolgung von Homosexuellen als Ort der Eintragung der Lebenspartnerschaft bestimmt. Und, Herr Staatssekretär Scherer, es ist einfach unter der Gürtellinie, was Sie hier sagen: "Taschenspielertricks der Bundesregierung". Das ist einfach ungeheuerlich. Ich habe von Anfang an, von der Wende an, diese ganze Problematik der Homosexuellen mit verfolgt. Es hat mich erst auch weniger berührt, aber dann wurden wir ja darauf auch vorbereitet, welche Diskriminierung hier vor

liegt. Das Gesetz, was vorbereitet wurde, was auch vorlag, da wusste jeder, die CDU wird dem nie zustimmen. Deshalb ist es ja auch vom Bundesrat erst einmal so weit befreit worden, dass es in diesen ersten Ansätzen durchgeht und die Homosexuellen haben sich dazu auch bekannt. Sie sagen, sie können damit erst mal leben.

Ich finde es auch ungeheuerlich, dass Sie uns unterstellen, wir hätten dort die Bediensteten beleidigt. Es hat keiner - auch von den Anwesenden, die dort waren - in irgendeiner Weise die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieses Landesverwaltungsamts irgendwie beleidigt oder ihnen irgendwas gesagt. Es war ja von Ihnen keiner da. Warum ist denn keiner gekommen? Ich habe es ja in der letzten Plenarsitzung schon gesagt. Und hätten Sie ruhig einmal im Protokoll nachgeschaut, da haben wir das schon mit hervorgehoben. Dann noch, Herr Fiedler, Sie haben sich ja selbst ein Eigentor geschossen, Sie haben gesagt: "Es sind ja nur 13 Anmeldungen." Das ist es, wir haben ja darüber schon gesprochen, Familie und Ehe, die nach Ihrer Meinung nun kaputtgehen würden durch die vielen homosexuellen Lebenspartnerschaften. Wir haben damals schon gesagt, die Erfahrungen aus den Niederlanden oder auch aus Dänemark besagen, dass höchsten zehn Prozent der betroffenen Paare überhaupt eine Lebenspartnerschaft eingehen. Es geht doch darum, dass ich das Recht habe, dass ich das kann. Es wird genauso sein wie in normalen Ehen. Deshalb brauchen Sie nicht zu denken, dass nun hier alles kaputtgeht.

(Zwischenruf Abg. Wunderlich, CDU: Das können Sie doch.)

Also, ich kann Sie auch nur bitten, dass Sie damit sachlich umgehen und vielleicht, dass Sie sich hier auch noch einer gewissen Bewusstseinsänderung unterziehen. Danke.

(Beifall bei der PDS, SPD)

Herr Minister Birkmann.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich denke, Frau Abgeordnete Bechthum, es sollte nicht so sein, dass Sie mit Ihrem letzten Beitrag hier Erfolg haben, die CDU als jemanden darzustellen, der hier die Gleichgeschlechtlichen diskriminieren wollte. Wir haben immer betont, dass wir dies nicht tun wollen, im Gegenteil, dass wir alle Lebenspartnerschaften respektieren, aber bei diesem Gesetz des Lebenspartnerschaftsgesetzes geht es darum, dass hier nach Auffassung der CDU die besondere herausragende Stellung von Ehe und Familie in Gefahr ist. Deswegen haben wir die Klage in Karlsruhe erhoben.

(Beifall bei der CDU)

Und wenn Sie einmal verfolgen, was die Landesregierung und die CDU-Fraktion dazu gesagt haben, da haben wir dies immer betont; wir haben gesagt, wir sind auch gesprächsbereit, um hier zu vernünftigen Regelungen zu kommen. Das Problem liegt darin, dass nach unserer Auffassung das Abstandsgebot nicht eingehalten ist. Das heißt, dadurch, dass eine fast 100-prozentige Gleichsetzung erfolgt zwischen - Frau Nitzpon, das ist auch der Unterschied zu dem, was Sie gesagt haben - Ehe und den lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaften und Sie haben ja heute auch noch mal hier eingefordert, dass Lebenspartner in gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften Kinder erziehen sollen. Das geht so weit, dass Adoptionen eingefordert werden, dass eine totale Gleichstellung erfolgt, und das ist das rechtliche Problem. Ich möchte hier betonen, dass es uns darum geht und wir immer angeboten haben, hier zu Gesprächen zu kommen. Wenn Herr Staatssekretär Scherer von Taschenspielertricks der Bundesregierung gesprochen hat, dann ist da auch etwas dran, denn es war ja ursprünglich ein einheitlichen Gesetz, in dem die Bundesregierung gesagt hat,

(Beifall bei der CDU)

in dem sie ausdrücklich, das können Sie in der Begründung dieses Gesetzentwurfs nachlesen, gesagt hat, das gehört zusammen, sowohl das, was jetzt im Lebenspartnerschaftsgesetz wie auch im Lebenspartnerschaftsergänzungsgesetz geregelt ist, gehört zusammen. Sie hat dennoch, weil sie nämlich die Zustimmung der Länder umgehen wollte, das auseinander gerissen.

(Zwischenruf Abg. Schemmel, SPD: Das muss doch das Verfassungsgericht entschei- den und nicht der Thüringer Justizminister.)

Das war doch willkürlich. Ich möchte noch etwas sagen, Frau Nitzpon, zu dem Eindruck, den Sie erweckt haben, die CDU-Fraktion des Landtags und die Landesregierung seien doch rückständig, wenn sie nicht diese totale Gleichstellung vornehmen würden, das sei doch in anderen - aus Ihrer Sicht wahrscheinlich - modernen europäischen Staaten anders. Das ist eine Minderheit. Das ist eine Minderheit der europäischen Staaten, wo das so geregelt ist. Ob das dann unbedingt notwendig ist, dass die Bundesrepublik sich in diese Minderheit begibt, ist eine andere Frage.

(Beifall bei der CDU)

Ich meine, es sei wichtig, dass wir hier sehen, wo die Verantwortlichkeiten liegen, Frau Bechthum, und es ist in der Tat so, dass dieses Gesetz, was nämlich an sich die Zuständigkeit regelt für die Stelle, wo solche Registrierungen vorgenommen werden, es liegt im Vermittlungsausschuss. Bisher haben die SPD-Fraktion und die Grünen den Antrag nicht wieder gestellt, das dort auf die Tagesordnung zu bringen. Das ist das Problem. Ich sage aus guten Gründen, weil es nämlich auch in Ihrer Fraktion gar keine so überzeugende Mehrheit dafür gibt. Und deshalb

liegt es da und wird nicht weiter bewegt und Sie wissen, dass Sie letztendlich damit keinen Erfolg haben werden.

(Beifall bei der CDU)

Damit ist die Rednerliste erschöpft und ich kann die Aussprache schließen. Wir kommen zu den Abstimmungen, und zwar zunächst zum Gesetz der Landesregierung in Drucksache 3/1836. Hier wurde Ausschussüberweisung beantragt, und zwar an den Innenausschuss und von der SPD-Fraktion zusätzlich an den Gleichstellungsausschuss. Dann stimmen wir zunächst darüber ab, wer mit der Überweisung an den Innenausschuss einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist eine breite Mehrheit. Danke, das genügt. Wer ist mit der Ausschussüberweisung an den Gleichstellungsausschuss einverstanden, den bitte ich ebenfalls ums Handzeichen. Danke. Gegenprobe. Danke, Enthaltungen? Das ist aber trotzdem mit einer Mehrheit von Gegenstimmen bei einigen Enthaltungen abgelehnt. Dann haben wir die Überweisung an den Innenausschuss beschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der PDS in Drucksache 3/1718. Bitte, Frau Nitzpon.

Die Fraktion beantragt namentliche Abstimmung.

(Unruhe bei der CDU)

Namentliche Abstimmung unmittelbar über den Antrag der Fraktion der PDS, weil die Ausschussempfehlung des Innenausschusses Ablehnung empfiehlt. Gut, wir stimmen dann über den Antrag ab.

Sind alle Kärtchen eingesammelt? Noch nicht ganz. Wenn alle abgegeben haben, dann schließe ich die Einsammlung und bitte mit dem Auszählen zu beginnen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es liegt das Ergebnis vor, und zwar wurden 69 Stimmen abgegeben. Damit stimmten 27 für den Antrag der Fraktion der PDS und 42 dagegen. Der Antrag der PDS ist somit abgelehnt (Anlage 1). Ich kann damit auch den Tagesordnungspunkt 5 schließen.

Ich komme zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 6

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Meldegesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 3/1837 ERSTE BERATUNG

Ich gehe davon aus, dass Begründung durch den Einreicher gewünscht wird. Das ist die Landesregierung, nochmals Herr Staatssekretär Scherer.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, das Meldewesen hat mit den Terroranschlägen neue politische Brisanz bekommen, nicht zuletzt mit der Wiederbelebung der Rasterfahndung. Aber das ist nicht der eigentliche Anlass für diesen Gesetzentwurf. Mit diesem Gesetz soll das Landesrecht an das geänderte Bundesrecht angepasst werden. Im Wesentlichen handelt es sich um Folgeänderungen im Zusammenhang mit dem neuen Staatsangehörigkeitsrecht, dem Europawahlrecht und um die langfristige Vorbereitung zur zukünftigen europaweiten Volkszählung, die erstmalig mit Hilfe von Behördenregistern realisiert werden soll. Ein Teil des angesprochenen Bundesrechts gilt bereits heute in den Ländern unmittelbar. Darüber hinaus sind noch Bundesregelungen zwingend in Landesrecht umzusetzen. Teilweise gibt es zeitliche Vorgaben dazu. Bei der Bestimmung zur Zensusvorbereitung sind wir etwas im Verzug, allerdings mit 14 weiteren Ländern in guter Gesellschaft. Der Grund liegt schlicht darin, dass der Bundesgesetzgeber den zeitlichen Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens nicht richtig kalkuliert hat und daher die Fristen einfach zu kurz geraten sind.

Was soll konkret mit der Gesetzesänderung erreicht werden? Das seit dem 1. Januar 2000 geltende Staatsangehörigkeitsrecht eröffnet bestimmten Personengruppen die Möglichkeit, neben der Staatsangehörigkeit des Herkunftsstaats auch die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben. Infolge der neu eingeführten Wahlmöglichkeit muss die Ausübung der Optionspflicht überwacht werden. Im Melderegister gespeicherte Daten, die für das Optionsverfahren erforderlich sind, werden daher nach einem Wegzug nicht gelöscht, sondern bleiben so lange gespeichert, wie sie für das Optionsverfahren von Bedeutung sind. Eine weitere Bestimmung erleichtert die Teilnahme an Wahlen von Unionsbürgern in der Bundesrepublik. Unionsbürger, die dauerhaft in Deutschland leben, können auf Antrag an Wahlen zum Europäischen Parlament in Deutschland teilnehmen. Da in derartigen Fällen nicht von vornherein auszuschließen ist, dass ein Bürger in zwei Mitgliedstaaten zur Wahl geht, soll nunmehr festgehalten werden, wo der Unionsbürger noch wählen könnte und die zuständigen mit der Wahl befassten Stellen treten dann mit der jeweiligen Gebietskörperschaft im europäischen Ausland in Verbindung und stellen sicher, dass keine Mehrfachwahl erfolgt. Aus Zweckmäßigkeitsgründen sollen diese Daten im Melderegister festgehalten werden, da dies die Grundlage für die Erstellung der Wählerverzeichnisse ist.

Der neu eingefügte § 3 b soll Qualität und Aktualität der Melderegister verbessern. Die bisherige Einbahnstraße, wonach Meldebehörden Daten an andere Behörden übermitteln, jedoch keine Rückinformation über die Richtig

keit dieser Daten erhalten haben, soll damit der Vergangenheit angehören. Hintergrund ist vor allem der von der EU in absehbarer Zeit geplante gemeinschaftsweite Zensus. Deutschland will diesen nicht, wie letztmalig 1987, durch eine Befragung der Einwohner realisieren, sondern will sich auf Daten vorhandener Verwaltungsdateien stützen.

Auch Anregungen der kommunalen Spitzenverbände haben Eingang in den Gesetzentwurf gefunden. So wurde beispielsweise auf Wunsch des Gemeinde- und Städtebundes die relativ schnelle Löschung des Familienverbundes nach dem Tod oder Wegzug aufgehoben. Der Landkreistag hatte darum gebeten, auch die Mandatsträger auf kommunaler Ebene in den Kreis der möglichen Datenempfänger von Jubiläumsdaten wie runden Geburtstagen oder Ehejubiläen aufzunehmen.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Sehr rich- tig.)

(Beifall bei der CDU)

Parallel zu dem heute in Gang gebrachten Gesetzgebungsverfahren beschäftigt sich zurzeit auch der Bundestag mit einer weiteren Novellierung des Melderechtsrahmengesetzes. Da die aufzunehmenden Regelungsinhalte heute aber keinen Aufschub dulden, können wir diese Novellierung nicht mehr abwarten. Ich bitte deshalb um Beratung des Gesetzentwurfs.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank für die Einbringung zu diesem innenpolitischen Thema. Ich darf Gäste aus der französischen Innenpolitik unter uns begrüßen, nämlich den Besuch von Präfekten und hohen Beamten des französischen Innenministeriums, die sich im Rahmen eines Deutschlandaufenthalts zu einem dreitägigen Besuch in Thüringen aufhalten. Herzlich willkommen und gute Eindrücke von unserem Land.

(Beifall im Hause)

Damit komme ich jetzt zur Aussprache über den eingereichten Gesetzentwurf, und zwar hat als erster Redner Abgeordneter Pohl, SPD-Fraktion, das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, zum Anliegen dieses Gesetzentwurfs hat uns der Herr Staatssekretär schon Kenntnis gegeben. Ich denke, aus der Notwendigkeit und auch aus dem engen Termin 31. Dezember heraus sollten wir diesen Antrag zügig im Innenausschuss beraten. Ich beantrage deshalb Überweisung an den Innenausschuss. Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der CDU, SPD)

Dann hat als nächster Redner Abgeordneter Kölbel, CDUFraktion, das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Abgeordneten, sehr verehrte Gäste, in Drucksache 3/1837 hat die Landesregierung soeben das Erste Gesetz zur Änderung des Thüringer Meldegesetzes vorgestellt und in dieses hohe Haus eingebracht. Viele werden fragen, warum jetzt eine Novelle des bestehenden Thüringer Meldegesetzes, steht doch, und das ist auch schon gesagt worden, ohnehin eine Änderung unseres Meldegesetzes ins Haus, da weiter am Melderechtsrahmengesetz gearbeitet wird. Die heute zur Beratung der ersten Lesung stehenden Änderungen sind aber, wie schon dargelegt wurde, nicht weiter aufschiebbar. Ich könnte auch sagen, das, was wir jetzt schon einmal erledigt haben, werden wir bei der nächsten Novelle nicht noch einmal anpacken brauchen. Eigentlich geht es, wie hier schon dargelegt, um die drei Vorgaben des Bundesrechts in dieser Novelle, die damit umgesetzt werden sollen. Es geht einmal darum, dass für bestimmte Personengruppen die Möglichkeit einer zeitlich begrenzten doppelten Staatsangehörigkeit bis zur endgültigen Entscheidung, also für oder gegen die deutsche Staatsangehörigkeit, die so genannte Optionspflicht, im Melderegister entsprechend auch dokumentiert werden kann und muss, zumal bis Ende dieses Jahres dies auch gesetzlich in unserer Landesgesetzgebung verankert sein muss. Zum anderen sind Voraussetzungen gesetzlich zu fassen, dass Unionsbürger mit Wohnsitz in Thüringen laut Vorgabe der Europäischen Union auch in die hiesigen Wählerverzeichnisse aufgenommen werden. Dabei ist auf AbstimmMöglichkeiten mit den Gebietskörperschaften im europäischen Ausland zu achten, abzustimmen, damit nicht mehrfach das Wahlrecht vollzogen wird, also schlicht gesagt, entweder hier oder dort. Zum Dritten geht es darum, das Melderegister in Qualität und Aktualität gewissermaßen fit zu halten. Gibt es berechtigte Anhaltspunkte, dass im Melderegister Angaben unvollständig oder unaktuell sind bzw. auch sein könnten, kann nun von Amts wegen - das ist der wichtige Punkt hierbei - dem nachgegangen und einer Klärung zugeführt werden. Zum Beispiel können öffentliche Stellen bei Feststellungen die Meldebehörde informieren, Achtung, hier scheint die Wohnadresse nicht mehr ganz aktuell zu sein, entsprechende Änderungen vornehmen. Neu ist weiterhin in § 33 Abs. 2, dass die Meldebehörde künftig Mitgliedern von parlamentarischen und kommunalen Vertretungskörperschaften sowie Medienvertretern auf Ersuchen Auskünfte zur Ehrung von Alters- und Ehejubiläen erteilt werden können, so bei 65., 70., 75., 80., 85. und 90. Geburtstag und dann jedes weitere Jahr sowie bei Hochzeitsjubiläen ab der goldenen Hochzeit aufwärts.

(Beifall bei der CDU)

Weitere kleinere und redaktionelle Änderungen sind ebenfalls in der Novelle enthalten. Seitens der CDU-Fraktion dieses hohen Hauses ersuche ich Sie um Überweisung dieser Drucksache 3/1837 an den Innenausschuss. Dort erscheint mir der rechte Ort, die Umsetzung der bundesrechtlichen Vorgaben in das Landesrecht des Freistaats Thüringen zu prüfen und zu überprüfen. Da die Zeit hier drängt, ist schnelle Erledigung angesagt. Sicher werden hier im Innenausschuss auch von den Fachleuten alle noch eventuell vorhandenen Fragen auch einer entsprechenden Antwort zugeführt werden. Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der CDU)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich kann damit die Aussprache schließen. Es war übereinstimmend Ausschussüberweisung an den Innenausschuss beantragt. Wer diesem Vorschlag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Das ist die ausreichende Mehrheit. Damit ist das so beschlossen. Es wird also an den Innenausschuss überwiesen und ich kann den Tagesordnungspunkt 6 schließen.

Ich komme zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 7

Änderung landesrechtlicher Regelungen in Bezug auf die Errichtung von Mobilfunkanlagen Antrag der Fraktion der PDS - Drucksache 3/1746 dazu: Alternativantrag der Fraktion der CDU - Drucksache 3/1783 dazu: Alternativantrag der Fraktion der SPD - Drucksache 3/1880