Protokoll der Sitzung vom 11.10.2001

Für die Landesregierung antwortet Minister Schuster.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, namens der Landesregierung beantwortete ich die Fragen von Herrn Botz wie folgt.

Zu Frage 1: Im Rahmen der Ausschreibung einer Initiative zur Förderung innovativer regionaler Netzwerke in Thüringen durch das Wirtschaftsministerium wurde sechs Netzwerkprojekten eine Förderpräferenz eingeräumt. Darüber wurden ein weiteres Netzwerk gefördert, nämlich Optonet und Holzland, die im Rahmen des Bundeswettbewerbs nicht zum Zuge gekommen sind und trotzdem eine Förderpräferenz bekommen haben. Diese Förderpräferenzen wurden nun von den Wettbewerbssiegern unterschiedlich genutzt. Ein Großteil der Projekte befindet sich noch in der Vorbereitungs- und Antragsphase.

Zu Frage 2: Sieger der Ausschreibung der Initiative zur Förderung innovativer regionaler Netzwerke in Thüringen sind folgende Netzwerkprojekte:

1. Innomat - innovative Werkstoffe für Zukunftstechnologien, 2. Automobilzulieferernetzwerk, 3. Netzwerk Mikrotechnologie im Formenbau und Spritzgusstechnik, 4. Future regio net, 5. Meditex, 6. Qualinet.

Zu Frage 3: Von den sechs Siegern des Wettbewerbs wurden bisher knapp 11 Mio. DM Fördermittel beantragt. Davon wurden rund 300.000 DM bewilligt. Weitere Projekte im Umfang von mindestens 7,6 Mio. DM konnten bereits fachlich positiv begutachtet werden. Mit einer Förderung ist hier alsbald zu rechnen. Es wurden weiterhin prämiert die Projekte Optonet, die vom Bund weiter gefördert werden.

Sind Sie mit Ihren Antworten am Ende?

Ja.

Das war für mich nicht ganz ersichtlich, weil Sie so fragend in die Richtung geschaut haben. Jetzt muss ich nachschauen, gibt es da jetzt eine Anfrage? Ja, Herr Abge

ordneter Dr. Botz.

Danke. Herr Minister, die Festlegung ist ja, dass in einem Zeitraum von maximal drei Jahren diese Förderung genutzt werden kann, da, wenn ich das mal so von meiner Seite einschätzen darf, es nun sich doch irgendwie um einen ziemlich zögerlichen - das erste Jahr ist ja so gut wie rum - Beginn dieser Nutzung dieser Möglichkeiten handelt. Wie ist die Zeitraumregelung? Ist jetzt praktisch absolut das erste Jahr so fast beendet und uns stehen noch zwei Jahre zur Verfügung oder gibt es Überlappungen usw.? Das wäre die eine Frage. Und generell, Sie hatten damals, als Sie mir im Januar auf meine Anfrage geantwortet hatten, von einer Präferenz gesprochen. Wie erklären Sie sich, dass es nun doch zu einer so, meiner Einschätzung nach, zögerlichen oder zumindestens schleppenden Nutzung oder Ausnutzung dieser Möglichkeiten kommt?

Zu Ihrer ersten Frage: Da die Anträge ja angekündigt sind, besteht nicht die Gefahr des Fristablaufs, auch wenn die Antragsvorbereitung etwas länger dauern sollte, als bisher geplant.

Zu Ihrer zweiten Frage, warum diese Antragsbearbeitung sich verzögert: Dies hat damit zu tun, dass bei einem Förderantrag andere Unterlagen beizubringen sind als bei einem Wettbewerb. Diese Antragsausarbeitung erfordert ziemlich viel Zeit für manche Unternehmen bzw. Initiativen.

Es gibt keine weiteren Nachfragen mehr. Ich rufe als Nächstes auf die Anfrage in der Drucksache 3/1811 des Abgeordneten Scheringer.

Novelle des Thüringer Waldgesetzes

Der Landesverband Thüringen der Vereinigung der Freizeitreiter und -fahrer in Deutschland e.V. hat sich mit einem Schreiben vom 27. August dieses Jahres an unsere Fraktion gewandt. Darin informierte uns der Verband darüber, dass im gleichen Zeitraum im Kabinett der Gesetzentwurf zur Novellierung des Waldgesetzes in Bezug auf die Anpassung des Reitrechts beraten wird. Es wurden Befürchtungen geäußert, dass die Belange des privaten Waldbesitzes denen der Reiter, insbesondere in kleinen Vereinen, übergeordnet werden würden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie weit ist die Erarbeitung des Gesetzentwurfs gegenwärtig fortgeschritten?

2. Wann legt die Landesregierung den Entwurf zur Novellierung des Thüringer Waldgesetzes den Abgeordneten vor?

3. Welche wichtigen Neuerungen, das Reitrecht betreffend, werden im Gesetzentwurf der Landesregierung enthalten sein?

4. Teilt die Landesregierung die Ängste der Reiterverbände, dass deren Interessen künftig weniger Berücksichtigung finden, als es nach gegenwärtig gültiger Rechtslage der Fall ist?

Für die Landesregierung beantwortet diese Frage Staatssekretär Illert.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich beantworte im Namen der Landesregierung die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Scheringer wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 2: Das Kabinett hat in seiner Sitzung am 9. Oktober 2001 den Entwurf des Gesetzes zur Novellierung des Thüringer Waldgesetzes zur Kenntnis genommen. Der Referentenentwurf wird dem Thüringer Landtag in den nächsten Tagen zur Unterrichtung zugeleitet. Gleichzeitig wird der Entwurf den Verbänden zur Anhörung übergeben.

Zu Frage 3: Nach dem derzeitigen Referentenentwurf ist vorgesehen, das Reiten im Wald dergestalt neu zu regeln, dass künftig im Wald nur mit registrierten und sichtbar gekennzeichneten Pferden auf besonders gekennzeichneten Wegen geritten werden darf.

Zu Frage 4: Die Landesregierung teilt die Ängste der Reiterverbände nicht. Berechtigte Interessen der Verbände werden Berücksichtigung finden.

Frau Nitzpon hat eine Nachfrage.

Die letzte Novellierung des Waldgesetzes hat ja schon einen Kompromiss in Sachen Reiten im Wald gefunden. Was hat denn die Landesregierung veranlasst, das Thüringer Waldgesetz jetzt noch einmal zu novellieren?

(Zwischenruf Richwien, Staatssekretär: Das Reiten.)

Die Notwendigkeit, dass die Regelungen offensichtlich nicht ausreichend waren.

(Heiterkeit bei der CDU)

Es gibt eine weitere Nachfrage. Herr Abgeordneter Dr. Botz.

Herr Staatssekretär, dieses Thema hat ja auch schon in der vorangegangenen Legislatur dieses Haus beschäftigt. Eine der Lösungen, die bisher zumindest von der Landesregierung angedacht waren und auch diskutiert wurden, jedenfalls in öffentlichen Veranstaltungen unter Beteiligung aller Betroffenen, war, vor Ort Kompromisse zu suchen und die Beteiligten zusammenzuführen und auch gewisse Spannungsverhältnisse abzubauen. Findet sich dieses grundsätzlich von allen begrüßte Verfahren im neuen Richtlinienentwurf auch wieder?

Selbstverständlich. Insbesondere ist mit den Eigentümern zu reden, wenn über ihre Grundstücke geritten werden soll.

Weitere Anfragen werden nicht gestellt. Ich rufe als Nächstes die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Ramelow in der Drucksachennummer 3/1813 auf.

Weiterführung der sozialverträglichen Arbeitnehmerüberlassung

In der Beantwortung meiner Mündlichen Anfrage, Drucksache 3/1723, stellte der im Namen der Landesregierung antwortende Wirtschaftsminister fest, dass nicht vorgesehen war, die sozialverträgliche Arbeitnehmerüberlassung ab 1. Januar 2001 fortzuführen und dass demzufolge keine Ausschreibung und Vergabe erfolgte.

Ich frage die Landesregierung:

1. Ist es zutreffend, dass zwischen dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Infrastruktur und dem Unternehmen Gesellschaft für Arbeitnehmerüberlassung Thüringen (GeAT AG) eine Vereinbarung abgeschlossen wurde, wonach eben diese Arbeitnehmerüberlassung ab Januar 2001 weitergeführt wird?

2. Ist es zutreffend, dass diese Vereinbarung im 1. Halbjahr 2001 beidseitig unterzeichnet wurde?

3. Ist danach zutreffend, dass die Beauftragung des Unternehmens GeAT AG wieder ohne Ausschreibung und Vergabe erfolgte und damit eine unrichtige Beantwortung meiner oben genannten Anfrage im September-Plenum erfolgte?

Für die Landesregierung antwortet Minister Schuster.

Frau Präsidentin, namens der Landesregierung beantworte ich die Fragen von Herrn Ramelow wie folgt:

Zu Frage 1: Die derzeit bestehenden Vereinbarungen mit der GeAT AG und zwei anderen Thüringer Zeitarbeitsfirmen stellen keine Weiterführung der Projektförderung für sozialverträgliche Arbeitnehmerüberlassung dar. Diese Projektförderung ist im Dezember 2000 planmäßig ausgelaufen, so, wie es bereits bei Abschluss des Fördervertrags mit der GeAT am 14.10.1997 vorgesehen war. Die jetzigen Vereinbarungen mit drei verschiedenen Thüringer Zeitarbeitsfirmen haben dagegen einen anderen Inhalt und sind deshalb strikt von dem ausgelaufenen Förderprojekt zu unterscheiden. Es handelt sich dabei um Vereinbarungen, mit denen alle Zeitarbeitsunternehmen, die ohne finanzielle Gegenleistung des Landes im Rahmen ihrer Unternehmenstätigkeit auch schwer vermittelbare Arbeitslose in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse vermitteln, berechtigt werden, das Prädikat "Träger der sozialverträglichen Arbeitnehmerüberlassung in Thüringen" zu führen. Dafür haben sich die Unternehmen bereit erklärt, dem Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Infrastruktur regelmäßig über ihre erzielten Eingliederungserfolge zu berichten. Die erste Vereinbarung dieser Art wurde bereits am 01.06.2000 mit der Firma Adeco Personaldienstleistungen GmbH geschlossen. Weitere derartige Vereinbarungen folgten am 25.04.2001 mit der GeAT AG und am 17.07.2001 mit der Firma Workteam in Bad Langensalza. Ich betone ausdrücklich, dass die Möglichkeit weiterer Prädikatsverleihungen allen in Thüringen tätigen Personaldienstleistern offen steht, die ebenfalls schwer vermittelbare Arbeitslose vermitteln und sich zur Berichterstattung gegenüber dem Wirtschaftsministerium bereit erklären. Zu Frage 2: Zutreffend ist, dass am 25.04.2001 die Vereinbarung der Prädikatsverleihung durch das Wirtschaftsministerium an die GeAT AG beiderseits unterzeichnet wurde. Eine Vereinbarung zur Weiterführung der ausgelaufenen Projektförderung zur sozialverträglichen Arbeitnehmerüberlassung existiert, wie bereits dargelegt, nicht.

Zu Frage 3: Die Beantwortung der Anfrage im September-Plenum war richtig, da es keine Weiterführung des

Förderprojekts "Sozialverträgliche Arbeitnehmerüberlassung Thüringens" gibt. Außerdem wurde nach Ablauf der Fördervereinbarung mit der GeAT AG durch das Wirtschaftsministerium kein weiterer Antrag zur sozialverträglichen Arbeitnehmerüberlassung mehr vergeben. Eine Ausschreibung konnte daher auch nicht erfolgen. Der Erhalt des Prädikats "Träger der sozialverträglichen Arbeitnehmerüberlassung in Thüringen" ist für alle Zeitarbeitsfirmen unter den genannten Voraussetzungen möglich, so dass es hierfür keinerlei Ausschreibungen bedarf.

Es gibt Nachfragen. Herr Abgeordneter Ramelow.

Vielen Dank für die Beantwortung. Ich hätte die Nachfrage, wie es bekannt gemacht wurde, bevor es zu der ersten Vereinbarung kam. Ich habe mir mitgeschrieben, dass es die Firma Adeco war. Ich würde jetzt gern nachfragen: Was hat das Ministerium veranlasst, damit der allgemeine Satz, den Sie gerade postuliert haben, auch bekannt wurde? Und zweitens: Wie wird das, was Sie jetzt geantwortet haben, popularisiert, wie bekommen die Firmen Kenntnis davon, von denen Sie gerade gesagt haben, die können alle das Prädikat bekommen, wenn die Bedingungen haben Sie ja genannt?

Mit den fraglichen Unternehmen wurde im Zuge der Umstellung gesprochen und in der Zwischenzeit nochmals. Sollte Bedarf bestehen, diese Informationen noch weiter zu streuen, werden wir dies natürlich gern tun.

Es liegen keine weiteren Nachfragen vor. Ich rufe als Nächstes auf die Anfrage in der Drucksachennummer 3/1827 des Abgeordneten Panse.