Protokoll der Sitzung vom 08.11.2001

als 20 Prozent ist, das kann man doch nicht beklagen. Da muss man glücklich darüber sein, dass wir jetzt schon eine solche Wirtschaftskraft dort erreicht haben.

(Zwischenruf Abg. Ramelow, PDS: Aber die heißt Helaba.)

(Zwischenruf Abg. O. Kretschmer, SPD: Das heißt Helaba, nicht Thülaba.)

Sie heißt Helaba Landesbank Hessen-Thüringen; das ist der korrekte Name.

Ich will noch ein Wort zu der eingeklagten parlamentarischen Kontrolle sagen, weil hier etwas aufgebaut wird, wo jeder, der in kommunaler Verantwortung ist, ganz klar sagt, es kann nicht sein, dass Protokolle des Kreditausschusses der Sparkasse im Kreistag behandelt werden. Die werden in internen Gremien im Kreditausschuss und im Verwaltungsrat behandelt und nirgendwo anders. Stellt euch mal vor, jedes Unternehmen, welches einen Kredit irgendwie bekommt, über dessen wirtschaftliche Daten wird öffentlich in Papieren, die jedermann zugänglich sind, hier im Thüringer Landtag verhandelt. Das kann ja wohl nicht die Forderung sein, die hier die Opposition aufmacht.

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Das hat auch keiner verlangt.)

Herr Huster, seien Sie ganz beruhigt, wir haben gerade Verwaltungsrat und Gewährträgerversammlung getrennt, weil wir das Aufsichtsgremium für die Bank und die Beteiligungsverwaltung trennen wollen. Die Gewährträgerhaftung wird wahrgenommen durch das Thüringer Finanzministerium. Der Thüringer Finanzminister wird ab Januar nicht mehr im Verwaltungsrat vertreten sein, weil seine Aufgabe darin besteht, in der Gewährträgerversammlung die Wahrnehmung der Rechte des Freistaats Thüringen wahrzunehmen.

(Beifall bei der CDU)

Zu Ihrer Aussage zu den Versorgungsposten kann ich nur sagen, das ist ein Affront gegen das Bundesaufsichtsamt für Kreditwesen. Bankvorstände sind keine Versorgungsposten, Bankvorstände haben die fachliche Qualifikation nachzuweisen und die werden durch das Bundesaufsichtsamt für Kreditwesen bestätigt.

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Meinen Sie das jetzt wirklich ernst?)

Sie werden ja wohl nicht die Bankvorstände, die wir momentan haben, diesbezüglich so betrachten wollen, dass sie nicht fachlich kompetent sind. Herr Höhn hat doch gerade das Gegenteil gesagt, hat die Bank in den höchsten Tönen gelobt, was die Bankvorstände in den letzten drei Jahren dort für eine Geschäftstätigkeit vorgenommen ha

ben. Deswegen kann man doch berechtigterweise sagen, dass beide fachlich kompetent waren, sonst wären sie ja auch nicht durch das Bundesaufsichtsamt für Kreditwesen bestätigt worden. Nur dass hier eines klar ist, Bankenvorstände sind keine Versorgungsposten.

Vielleicht noch ein Wort, weil hier gesagt wurde, die Bank soll Förderprogramme entwickeln. Ich glaube nicht, dass der Kollege Schuster seine politische Verantwortung an die Aufbaubank abgibt. Entwicklung von Förderprogrammen - natürlich werden wir auch gemeinsam eigene Förderprogramme entwickeln, das passiert in Hessen mit der Hessischen Investitionsbank auch zwischen dem Land Hessen und der hessisch-thüringischen Landesbank. Warum soll man nicht die Erfahrung der Hessischen Investitionsbank nutzen, ob sich da nicht einiges auf den Freistaat Thüringen übertragen lässt. Da ist doch nichts dagegen zu sagen. Aber deswegen werden wir trotzdem unserer politischen Verantwortung gerecht und werden Förderprogramme, die wir für den Freistaat Thüringen entwickeln, in allererster Linie in Verantwortung der Landesregierung entwickeln.

Meine Damen und Herren, wir erreichen mit der Novelle des Aufbaubankgesetzes in der Neufassung des Thüringer Aufbaubankgesetzes und der Beteiligung der Landesbank Hessen-Thüringen damit einen Stand, der erstens die Aufbaubank stärkt, zweitens bekommen wir ein Instrumentarium, welches in der Lage ist, natürlich in Zukunft als zentrales Förderinstrumentarium des Freistaats Thüringen ausgebaut zu werden. Ich bitte um Zustimmung zum Gesetz und zur Beteiligung.

(Beifall bei der CDU)

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich schließe die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung, zunächst zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 3/1682. Herr Abgeordneter Stauch, Sie haben einen Geschäftsordnungsantrag?

Wir bitten um namentliche Abstimmung.

Das werden wir dann selbstverständlich tun. Moment, Herr Stauch, wollen Sie auch über den Änderungsantrag der PDS die namentliche Abstimmung, also, über das gesamte Abstimmungsprocedere zu diesem Gesetzentwurf?

(Zuruf Abg. Stauch, CDU: Ja.)

Dann stimmen wir zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der PDS in Drucksache 3/1975 ab. Ich bitte

die Schriftführer, die Stimmkärtchen einzusammeln.

Hatten jetzt alle Abgeordneten Gelegenheit, ihr Stimmkärtchen abzugeben? Sind jetzt alle Stimmkarten abgegeben? Ich hoffe, es gibt keine Unkorrektheiten bei der Stimmabgabe. Dann beenden wir die Stimmabgabe, die Dinge sind geklärt und ich bitte um Auszählung.

Meine Damen und Herren, mir liegt das Abstimmergebnis zu Drucksache 3/1975 vor. Es wurden 65 Stimmen abgegeben, davon 20 Jastimmen, 39 Neinstimmen und 6 Enthaltungen. Der Antrag ist damit abgelehnt (nament- liche Abstimmung siehe Anlage 1).

Wir kommen zur nächsten Abstimmung. Nach einer Verständigung mit dem Kollegen Stauch werden wir über die Beschlussempfehlung nicht namentlich abstimmen, sondern durch Akklamation.

Wer der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses in Drucksache 3/1938 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Bei einer großen Anzahl von Stimmenthaltungen ist dem Antrag zugestimmt worden.

Jetzt kommen wir wieder zur namentlichen Abstimmung, und zwar über den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 3/1682 unter Berücksichtigung der Beschlussempfehlung. Ich bitte die Schriftführer, die Stimmkarten einzusammeln.

Sind jetzt alle Stimmkarten eingesammelt? Es sieht so aus, dann bitte ich um das Auszählen.

Das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zu Drucksache 3/1682 liegt nun vor. Es wurden 73 Stimmen abgegeben. Es gab 43 Jastimmen, keine Neinstimme und 30 Enthaltungen. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen (namentliche Abstimmung siehe Anlage 2).

Wir kommen jetzt zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf in Drucksache 3/1682 zustimmen will, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Bei einer größeren Zahl von Stimmenthaltungen ist der Gesetzentwurf angenommen.

Wir stimmen jetzt über die Drucksache 3/1767 ab, ein Antrag der Landesregierung. Wir stimmen direkt über den Antrag ab, weil ja die Beschlussempfehlung des Haushaltsund Finanzausschusses Annahme des Antrags empfiehlt. Da stimmen wir wieder in namentlicher Abstimmung ab, und ich bitte die Schriftführerinnen, die Karten einzusammeln.

Hatten alle Gelegenheit, ihre Stimmkarte abzugeben? Da ist noch jemand. So, dann können wir die Abstimmung schließen. Bitte zählen Sie aus.

Ich gebe das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zu Drucksache 3/1767 bekannt. Abgegeben wurden 68 Stimmen. Mit Ja haben 43 Abgeordnete gestimmt, mit Nein 12 und 13 haben sich der Stimme enthalten. Damit ist der Antrag angenommen (namentliche Abstimmung siehe Anlage 3).

Dürfte ich bitten, dass Sie alle wieder die Plätze einnehmen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 24

Fragestunde

Als erster Abgeordneter hat der Abgeordnete Schwäblein eine Frage zu stellen. Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Namenswahl für die 2. Thüringer Landesausstellung

Derzeit sind in Thüringen die Vorbereitungen zur 2. Landesausstellung im Gespräch, die unter dem Arbeitstitel "Thüringer Residenzen" bekannt wurde. Der Arbeitstitel entspricht dem Vorschlag der Fachleute des Landesmuseumsverbands. Tourismusfachleute raten dagegen für die Anziehungskraft der Ausstellung zu einem Titel, der geeignet ist, nicht nur Thüringerinnen und Thüringer anzusprechen, sondern auch deutschland- und europaweit bzw. darüber hinaus Interesse zu wecken.

Ich frage die Landesregierung:

1. Bis wann ist mit dem verbindlichen Titel der Landesausstellung zu rechnen?

2. Unter welchen Aspekten erfolgt die Titelwahl?

3. Wer entscheidet über den Titel?

4. Welche Erfahrungen nutzt die Landesregierung bei der Entscheidung über den konkreten Titel der Landesausstellung?

Bitte, Frau Ministerin Schipanski.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, im Namen der Landesregierung beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Bisher ist die Ausstellung unter ihrem Arbeitstitel "Thüringen, Land der Residenzen 1485 - 1918" bekannt. Der Projektverantwortliche, Herr Dr. Konrad Scheuermann, wird in den nächsten Wochen einen Zeitund Maßnahmeplan erarbeiten, der bereits zu Beginn des

Jahres 2002 zukünftige Werbemaßnahmen für die Ausstellung vorsehen wird. Zu diesem Zeitpunkt wird ein endgültiger Ausstellungstitel vorliegen.

Zu Frage 2: Der Titel soll sowohl einen Eindruck vom Inhalt und vom Gegenstand der Ausstellung vermitteln, als auch das Interesse möglichst vieler Menschen am Besuch der Ausstellung wecken. Er soll also sowohl aussagekräftig, als auch publikumswirksam sein.

Zu Frage 3: Die Entscheidung über den endgültigen Titel der Ausstellung trifft der Projektverantwortliche im Einvernehmen mit der Landesregierung, vertreten durch das Thüringer Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst.

Zu Frage 4: Bei der Entscheidung über den konkreten Titel der Landesausstellung werden die Erfahrungen mit der Wirkung und Zugkraft vorausgegangener repräsentativer Ausstellungsprojekte auf nationaler und internationaler Ebene berücksichtigt.

Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall, vielen Dank. Wir kommen damit zur nächsten Frage in Drucksache 3/1898. Bitte, Frau Abgeordnete Kaschuba.