Mir liegt das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Thüringer Nachtragshaushaltsgesetz, Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 3/1944 unter Berücksichtigung der Annahme der Beschlussempfehlung vor. Ich hoffe, das interessiert Sie genauso wie mich. Es wurden 71 Stimmen abgegeben, mit Ja haben gestimmt 58, mit Nein haben gestimmt 13, es gab keine Enthaltungen (na- mentliche Abstimmung Anlage 2). Dieser Gesetzentwurf ist angenommen.
Nun kommen wir zur Schlussabstimmung über diesen Gesetzentwurf. Wer diesem zustimmt, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Danke schön, das ist die Mehrheit. Gegenstimmen? Das ist nicht die Mehrheit. Enthaltungen? Es gibt keine Stimmenthaltungen.
Wir haben noch den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD vorliegen in der Drucksache 3/2045. Dort ist keine Ausschussüberweisung beantragt worden. Demzufolge stimmen wir sofort darüber ab. Wer diesem Entschließungsantrag der Fraktion der SPD in der Drucksache 3/2045 zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Danke schön. Gibt es hier Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall. Mit einer Mehrheit von Neinstimmen ist dieser Entschließungsantrag abgelehnt und ich kann den Tagesordnungspunkt 7 schließen.
Änderung der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 3/1861 dazu: Beschlussempfehlung des Justizausschusses - Drucksache 3/2024 dazu: Änderungsantrag der Fraktion der PDS - Drucksache 3/2056
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, werte Gäste, in der Tagung des Landtags am 11. Oktober 2001 wurde der Antrag der CDU-Fraktion in der Drucksache 3/1861 an den Justizauschuss zur Beratung überwiesen. Der Justizausschuss hat den Antrag in seiner 28. Sitzung am 6. November 2001 und in seiner 29. Sitzung am 27. November 2001 beraten. Am 6. November in der 28. Sitzung wurde ein Änderungsantrag zum Antrag der CDU mit der Drucksache 3/2056 von Seiten der PDS-Fraktion eingereicht. Dieser Änderungsantrag der PDS-Fraktion wurde in der 29. Sitzung am 27. November mehrheitlich abgelehnt und der Justizausschuss bittet das Plenum in der Beschlussempfehlung den Antrag der CDU-Fraktion in der Drucksache 3/1861 mit der Änderung anzunehmen.
In der Nummer 1 zum § 78 Abs. 3 a werden in der Nummer 5 die Worte: "Eine Regierungserklärung oder" gestrichen. Danke schön.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, es verwundert mich schon etwas, dass Herr Mohring jetzt zu diesem Tagesordnungspunkt den Saal verlassen hat. Es geht hier eigentlich nicht nur darum, dass er jemand älterem mal zuhören sollte, noch dazu weiblichen Geschlechts, sondern er hat ja eigentlich immer gefordert, generell alle Ausschuss-Sitzungen öffentlich zu machen. Ich denke, zu dem Thema müsste er eigentlich hier im Raum sein.
Ich muss auch noch eine Vorbemerkung zu dem Ganzen machen. Als die SPD-Fraktion vor über einem Jahr einen Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung in den Landtag einreichte, wurde dieser nicht nur in der Behandlung von der CDU-Fraktion um sechs Monate verzögert, nein, er wurde auch möglichst weit hinten auf die Tagesordnung gesetzt. Meine Fraktion fand aber, dass eine Änderung der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags ein so wichtiger Tagesordnungspunkt ist, dass wir in der Landtagsverwaltung nachprüfen ließen, ob die Geschäftsordnung im Thüringer Landtag nicht Gesetzeskraft hätte oder aber Gesetzesrang und damit in die Reihenfolge der Gesetze hätte platziert werden sollen. Die Landtagsverwaltung teilte uns dann mit, dass die Geschäftsordnung des Thüringer Landtags keine Gesetzeskraft hat und mit Gesetzen auch nicht gleichgestellt sei, aber man könnte ja überlegen, wegen der Wichtigkeit eines solchen Tagesordnungspunkts, ihn als Erstes nach den Gesetzen einzureihen. In der zweiten Lesung des damaligen Antrags der SPD wurde dies im Übrigen auch so gehandhabt. Sie können sich aber vorstellen, meine Damen und Herren, dass meine Fraktion sehr erstaunt war, als uns die Tagesordnung zur heutigen Sitzung vorgelegt wurde und sich der Antrag der CDU-Fraktion zur Änderung der Tagesordnung mitten in den Gesetzentwürfen, die heute zu verabschieden sind, wieder fand. Herr Stauch, ich sehe ihn jetzt nicht, er hat nicht einmal protestiert, wie damals, als der SPD-Antrag in erster Lesung beraten wurde. Wir hoffen nicht, dass in diesem Fall Unterschiede gemacht werden, welche Fraktion hier Anträge einreicht, sondern wir hoffen eigentlich, dass vielleicht eine erneute Prüfung ergeben hat, dass die Geschäftsordnung mit Gesetzen doch gleichrangig zu behandeln ist. Das wäre natürlich auch für andere Änderungsanträge, die vielleicht noch in dieser Wahlperiode kommen, ganz interessant.
Aber nun zum vorliegenden Antrag. Er wurde von der CDU-Mehrheit immer als Gewinn von mehr Bürgerbeteiligung, von mehr Öffentlichkeit und demokratischer Transparenz angepriesen. Tatsache, meine Damen und Herren, ist aber, Ihr Antrag ist ein demokratisches Armutszeugnis. Natürlich kann man in den in diesem Antrag von der CDU genannten Fällen immer für eine öffentliche Ausschuss-Sitzung sein, damit sind aber eben nicht die wirklich wichtigen Fälle der demokratischen Meinungs- und Entscheidungsfindung erfasst. Dieser Auffassung sind wir. Es
geht bei Ihren Vorschlägen, wann ein Ausschuss öffentlich tagt, ausschließlich um solche Fälle, dass Berichte der Landesregierung, andere Informationen oder Aktivitäten der Landesregierung zu beraten sind.
Meine Damen und Herren, es ist aber nicht die Funktion von parlamentarischer und demokratischer Öffentlichkeit, ausschließlich der Landesregierung in öffentlichen Sitzungen von Ausschüssen eine Werbeplattform zu geben. Öffentlichkeit der Parlamentsarbeit soll die Bürgerinnen und Bürger in die Lage versetzen, sich ein realistisches Bild der Arbeit von Parlament und Regierung machen zu können. Diese Information, dieses Wissen sind die unabdingbare Voraussetzung, dass die Bürgerinnen und Bürger mündige eigenverantwortliche, ja, auch Wahlentscheidungen treffen können. Deshalb haben wir als PDS-Fraktion im Ausschuss aber heute auch nochmals im Plenum Änderungsanträge gestellt, die eben wirklich eine Stärkung der Öffentlichkeit und der öffentlichen Kontrolle von Parlament und Regierung durch die Bürgerinnen und Bürger selbst bewirken würden.
Folgende Gesichtspunkte haben uns zu diesen Änderungsanträgen bewogen: Zunächst das Herstellen der Öffentlichkeit bei Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozessen, d.h. Ausschussdiskussionen in allen Fällen, in denen Öffentlichkeit zuvor nicht durch Plenarberatungen hergestellt worden ist. Das ist bei Vorabüberweisungen, vor allem zu Haushalts- und Finanzanträgen, und in den Fällen der Selbstbefassung von Ausschüssen der Fall. Hier geht es unseres Erachtens nicht selten um die für die demokratische Öffentlichkeit eben sehr wichtigen Fragen. Sie, meine Damen und Herren der CDU, haben im Ausschuss diese unsere Änderungsanträge mit dem Argument abgelehnt, Öffentlichkeit in Ausschüssen soll nur da hergestellt werden, wo diese Ausschüsse anstelle des Landtagsplenums etwas zu entscheiden hätten. Das sei gerade bei Selbstbefassungsanträgen nicht der Fall. Ja, meine Damen und Herren, hat denn ein Ausschuss etwas zu entscheiden, wenn er Berichte oder Informationen der Landesregierung berät und entgegennimmt? Ich denke, mitnichten. Deswegen würden wir gern die Gründe dafür wissen, warum Sie solche Ausschussberatungen zu Landesregierungsvorlagen öffentlich machen wollen und welche Gründe wirklich dagegen stehen, warum Sie unseren Vorschlag ablehnen, gerade Haushaltsberatungen oder Selbstbefassungsangelegenheiten öffentlich debattieren zu lassen?
Die Bürgerinnen und Bürger, meine Damen und Herren der CDU, wollen doch wissen, was mit ihren Steuergeldern geschieht. Sie wollen auch wissen, was die Regierung tut oder was sie eben nicht tut. Da haben sich die Ausschüsse in letzter Zeit im Wege der Selbstbefassung mit solchen Fragen beschäftigt, Behinderte in Thüringen, aber auch der Einflussnahme auf die Durchsuchung von Ministerien, der Lagerung von Akten in Tiefgaragen oder auch der möglichen Bespitzelung von Kommunalpolitikern durch den Verfassungsschutz. Ich gebe zu, gerade die letzten Fälle sind natürlich nicht für die Imagepflege der
Landesregierung oder der Mehrheitsfraktion in diesem Landtag förderlich. Aber das sind Fälle, die durch Sie entstanden sind. Aber seine Mehrheit und Macht dazu zu benutzen, die Geschäftsordnung nach dem Grundsatz der Imagemaximierung umzugestalten statt nach Prinzipien, die die Demokratie und Öffentlichkeit stärken, das ist undemokratisch, das ist geschmacklos und ich finde auch unwahrscheinlich dreist.
Meine Damen und Herren, das Vorenthalten von Informationen behindert nicht nur die Arbeit der Opposition. Deshalb treten auch wir mit unseren Änderungsanträgen entschieden dagegen an.
Wir sind der Meinung, dass sich die Regierung möglichst umfassend für ihr Handeln öffentlich unter Beisein der Bürgerinnen und Bürger zu verantworten hat. Auch das entspricht nach unserer Auffassung demokratischen Grundsätzen. Unsere Änderungsanträge zielen darüber hinaus noch auf Folgendes: Für eine lebendige Demokratie ist es sehr wichtig, dass der Informations- und Meinungsaustausch zwischen der Öffentlichkeit, also den Bürgerinnen und Bürgern direkt und dem Parlament möglichst breit stattfindet. Deshalb ist es uns wichtig, mündliche Anhörungen immer öffentlich zu gestalten. Deshalb sind wir dafür, dass nur in ganz wichtigen Ausnahmefällen und aus ganz wichtigem Grund, wie z.B. zum Schutz der Persönlichkeitsrechte Dritter, mit Zweidrittelmehrheit die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden kann. Wir sehen sonst die Gefahr, dass die Mehrheit dieses Hauses zumindest in den Sechserausschüssen Anhörungen zu unliebsamen Themen in die Nichtöffentlichkeit verbannt und diese Fälle hatten wir schon zur Genüge hier in diesem Thüringer Landtag.
Ihnen, meine Damen und Herren der CDU-Fraktion, da bin ich mir ganz sicher, ist die Vorstellung verlockend, eine Anhörung wie die zum Volksbegehren vielleicht hinter verschlossenen Türen zu platzieren. Dazu kommt auch, dass ein Antragsrecht der Landesregierung auf Ausschluss der Öffentlichkeit zwar allgemein üblich ist, von der Verfassung und anderen rechtlichen Rahmenbedingungen gedeckt, und deshalb steht es auch so noch einmal in unserem Änderungsantrag, aber, das möchte ich hier auch ganz deutlich sagen, wir halten dieses Antragsrecht für sehr problematisch. Verfahrensanträge oder Anträge zum Verhandlungsgegenstand dürfen nämlich nur Fraktionen oder in den meisten Fällen sogar nur Ausschussmitglieder stellen. Hier darf ich mich auf einen, ich habe heute früh gelernt, nicht näher zu beschreibenden Minister dieses Hauses beziehen, der auf meine Fragen in einem Ausschuss hin es strikt zurückwies, zu einem Gesetzentwurf der Regierung, der schon im Ausschuss beraten wurde, noch Änderungsanträge zu stellen. Es komme, so sagte er, der Landesregierung kein Recht zu, zu Beratungen im Ausschuss und deren Gegenständen Anträge zu stellen. Herrin des Verfahrens sei hier allein die Legislative, also das
Parlament, so der Minister. Eigentlich, meine Damen und Herren, spricht also der Grundsatz der Souveränität des Parlaments gegenüber der Landesregierung gegen solch ein Antragsrecht der Landesregierung.
Zur Einbeziehung von außerparlamentarischem Sachverstand schlagen wir vor, auch Enquetekommissionen generell und Sitzungen auch des Petitionsausschusses sehr weitgehend öffentlich zu machen. Was spräche denn dagegen, meine Damen und Herren, die von uns beantragte Enquetekommission zum Thema "Schulleistungen im Freistaat Thüringen", deren Antrag wir sicher morgen beraten werden, öffentlich tagen zu lassen? Eine breite Diskussion mit betroffenen Interessierten und fachkundigen Bürgerinnen und Bürgern kann zu dieser Problematik doch nur nützen. Es spricht doch sowieso schon jeder über die Pisa-Studie.
Im Übrigen wollen auch viele Petenten, dass ihr Anliegen öffentlich gemacht wird. Öffentlichkeit darf unseres Erachtens deshalb, und das sage ich hier noch einmal, nur für den Schutz von Persönlichkeitsrechten oder anderen, die gibt es ja auch, genauso hochrangigen Rechtsgütern eingeschränkt werden.
Wir als PDS-Fraktion haben im Ausschuss immer wieder darauf verwiesen, dass in Bayern seit über 50 Jahren alle Ausschuss-Sitzungen des Landtags grundsätzlich öffentlich sind. Sie als CDU-Mehrheit haben sich als Antwort hinter der momentanen Verfassungslage versteckt, die in Thüringen grundsätzlich die nicht öffentliche Sitzung vorschreibt. Bei dem Thema Öffentlichkeit von Ausschuss-Sitzungen, meine Damen und Herren der CDU, entdecken Sie plötzlich die bestehende Verfassungsrechtslage als hohes Gut, das verteidigt werden muss. Beim Thema "Volksbegehren" scheint das ja leider bei Ihnen nicht so sehr der Fall zu sein. Doch dieses Argument, die derzeitige Regelung in der Verfassung verbiete eine weit gehende Öffentlichkeit, ist auch aus anderem Grund geschoben. Ich habe es in der ersten Lesung zu diesem Antrag schon einmal gesagt: Sie von der Mehrheitsfraktion wissen ganz genau, dass Sie mit meiner Fraktion, der PDS, eine Zweidrittelmehrheit zur Änderung der Verfassung in dieser Frage der öffentlichen Tagung generell von Ausschüssen erhalten werden. Aber, meine Damen und Herren der CDU, Sie wollen diese weit gehende wirkliche demokratische Öffentlichkeit nicht, nur Sie sagen es nicht, Sie verstecken sich hinter irgendwelchen verfassungsrechtlichen Argumenten. Nehmen Sie also nicht die Verfassung oder andere rechtliche Argumente.
Was Sie als regierungstragende Mehrheitsfraktion von Öffentlichkeit und von den Bürgerinnen und Bürgern wirklich halten, haben Sie in der letzten Woche wieder im Innenausschuss bewiesen. Dort haben Sie eine öffentliche Anhörung zum Entwurf eines Informationsfreiheitsgesetzes der SPD-Fraktion ohne Begründung einfach abgelehnt. Es ist zynisch, aber auch im höchsten Maße entlarvend, dass Sie gerade bei dem Gesetzentwurf, bei dem es um
Informationsrechte von Bürgern gegenüber staatlichen Stellen geht, eine öffentliche Anhörung ablehnen. Für mich völlig unverständlich, einfach skurril ist das. Sie reden über mehr Transparenz und Öffentlichkeit in der staatlichen Verwaltung hinter verschlossenen Türen und Sie beraten ein für die Bürgerinnen und Bürger äußerst wichtiges Thema unter völligem Ausschluss der Bürgerinnen und Bürger. Ich sage Ihnen, über die Köpfe derjenigen hinweg zu beraten und zu entscheiden, die eigentlich betroffen sind, die es eigentlich angeht, ist obrigkeitsstaatliches Denken des 19. Jahrhunderts und hat mit der Demokratie des 21. Jahrhunderts nichts zu tun.
Spielen Sie sich also nicht mit Ihrer Mogelpackung zu mehr Ausschussöffentlichkeit als wahre Bürgerfreunde in diesem Thüringer Landtag und als Demokraten auf. Für Sie ist doch die Geschäftsordnung nur ein Instrument zur Durchsetzung Ihrer Machtinteressen. Mit Demokratie, das muss ich Ihnen sagen, wenn Sie das heute so durchdrücken wollen, hat das leider nicht viel zu tun. Danke schön.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, wie sehr wünschen wir uns, dass die CDU die Beteiligung der Bürger an der Landespolitik und die Transparenz des Regierungshandelns als eine zentrale Aufgabe betrachten würde. Aber davon sind Sie, meine Damen und Herren vom Mittelblock, weit entfernt.
Der vorliegende Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung zeigt das krampfhafte Bemühen, sich nun endlich einmal als Partei der Bürgerrechte in Thüringen darzustellen. Nach meiner Meinung bleiben Sie aber nach wenigen Metern des Weges stehen und das will ich Ihnen begründen.
Meine Damen und Herren, wenn wir uns den CDU-Antrag anschauen, Ausschuss-Sitzungen sollen in bestimmten Bereichen öffentlich gemacht werden, z.B. für Vorlagen der Landesregierung. Aber dann kommt gleich die Einschränkung, nur dann, wenn es sich nicht um Berichtspflichten handelt oder um Unterrichtungsersuchen. Nur das, was die Regierung öffentlich machen will, soll in öffentlichen Ausschuss-Sitzungen behandelt werden können. Nicht das, worüber die Regierung berichten soll und muss. Also, die Landesregierung entscheidet, was im Ausschuss öffentlich von den Abgeordneten beraten werden soll und was nicht. Wer ist denn Legislative und wer Exekutive? Hier wird doch das Demokratieprinzip auf den
Kopf gestellt. Aber das kennen wir ja in Thüringen. Wir haben schon mehrere Beispiele, wo das Fragerecht der Abgeordneten ad absurdum geführt worden ist.
Meine Damen und Herren, schauen wir uns die weiteren Punkte, die der CDU-Antrag enthält, etwas genauer an. Hier sind Vorlagen der Landesregierung, die der Unterrichtung des Landtags über die beabsichtigten Anmeldungen zu den Rahmenplänen dienen, die in öffentlicher Sitzung beraten werden können, z.B. Ausbau und Neubau von Hochschulen oder Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur. Es geht um die Unterrichtung in Angelegenheiten der Landesplanung und Landesentwicklung, über geplante Abschlüsse von Staatsverträgen und Verwaltungsabkommen, Bundesratsangelegenheiten und Angelegenheiten der Europäischen Gemeinschaft. Öffentlich beraten werden können in Zukunft auch Beratungen oder Fortsetzung der Beratung einer Großen Anfrage im entsprechenden Fachausschuss, ebenso die Einwilligung nach der Landeshaushaltsordnung oder die Herstellung des Benehmens gemäß des Thüringer Schulgesetzes. Auch Anhörungen können in Zukunft in öffentlicher Sitzung durchgeführt werden.
Meine Damen und Herren, wenn wir uns diese Auflistung anschauen, dann hört sich das mächtig gewaltig an. Umfassende Neuregelung? Mitnichten! Die CDU hält an ihrem Grundsatz der Nichtöffentlichkeit von AusschussSitzungen fest. Was in der Politik wirklich spannend und interessant ist, wird auch in Zukunft hinter verschlossenen Thüringen stattfinden.
Meine Damen und Herren, "die Sitzungen der Ausschüsse sind grundsätzlich öffentlich." Wörtlich zitiert aus der Geschäftsordnung des bayerischen Landtags. Frau Nitzpon hat darauf hingewiesen, bayerische Verhältnisse wollen Sie erreichen, sagen Sie so oft und wollen diese auch für Thüringen anstreben. Mit diesem Antrag kommen Sie den bayerischen Verhältnissen nur ein paar Meter näher, sind aber meilenweit davon entfernt. Auch wenn wir die Änderungen, die die PDS vorschlägt zur Ergänzung ihres Antrags, noch dazufügen, bleibt der CDU-Antrag trotzdem nur eine halbherzige Sache.
Meine Damen und Herren von der CDU, wenn Sie wirklich mehr Bürgerbeteiligung wollen, wenn Sie wirklich mehr Transparenz wollen, dann machen Sie es auch richtig und gaukeln Sie den Bürgern nicht etwas vor. Ich will das an zwei Punkten noch belegen.
Zum Thema Bürgerbeteiligung: Die Oppositionsparteien im Landtag unterstützen das Volksbegehren für mehr Demokratie. Wir wollen die Neuregelung von Volksbegehren und Volksentscheid in der Thüringer Verfassung und im Thüringer Gesetz über das Verfahren bei Bürgerantrag, Volksbegehren und Volksentscheid. Das sind Gespräche über wirklich mehr Bürgerbeteiligung, die dort statt
finden. Eine erste Runde gab es ja nun inzwischen zwischen den drei Fraktionen, die hier im Landtag vertreten sind. Das ist ein Thema, bei dem die CDU Farbe bekennen kann.
Zum Thema Transparenz: Die SPD-Fraktion hat den Entwurf für ein Informationsfreiheitsgesetz eingebracht. Hier geht es wirklich um Transparenz des Verwaltungshandelns. Das ist ein weiteres Thema, bei dem die CDU Farbe bekennen kann.
Im Vergleich zu diesen Themen ist der vorliegende Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung bestenfalls ein Ablenkungsmannöver und noch dazu ein unbedeutendes. Danke schön.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten! Frau Kollegin Nitzpon, vielleicht für Sie zur Erinnerung, die Tagesordnung wird nach meinem Kenntnisstand nach wie vor im Ältestenrat beschlossen. Mir ist nicht bekannt, dass von Seiten Ihrer Fraktion irgendeine Äußerung zur Platzierung des jetzigen Tagesordnungspunkts in die Tagesordnung gekommen ist, noch irgendein Änderungsantrag. Es ist auch gar nicht weiter darüber beraten worden. Nur das vielleicht zur Klarstellung.