Seit dieser Zeit können sich die Träger nicht mehr auf einen Rechtsschutz oder auf einen Bestandsschutz berufen. Spätestens als ich noch vor der Sommerpause hier in diesem Parlament gesagt habe, dass ich unmittelbar nach der Sommerpause dieses heute zur Beschlussfassung vorliegende Gesetz einbringen werde, spätestens zu diesem Zeitpunkt bestand kein Rechtsschutz mehr.
Meine Damen und Herren, deswegen sage ich auch ganz klipp und klar: Die Ausbildungsverträge, die zum 01.09. eingegangen worden sind, stehen nicht mehr unter diesem Schutz. Ich sage aber auch mit der gleichen Deutlichkeit an die Träger - und das habe ich prüfen lassen -, es gibt keine rechtliche Grundlage, Ausbildungsverträge einfach zu kündigen. Dort, wo dies geschehen ist, wo man entweder gekündigt oder die Kündigung angedroht hat, hat man die Auszubildenden benutzt, um den Landtag zu erpressen. Ich sage das mit dieser ausdrücklichen Deutlichkeit.
Meine Damen und Herren, ich meine, dass die Abgeordneten der CDU mit der Regelung 01.09. den Trägern ein sehr, sehr weites Stück entgegengekommen sind. Ich habe bei einer Beratung mit dem Liga-Hauptausschuss im August dieses Jahres auf die Verantwortung der Träger hingewiesen. Ich meine, dass jetzt nochmals ein Zeitraum bis zum 01.09. eingeräumt worden ist, wo man sich dringend überlegen muss, ob man nicht doch eine freiwillige Vereinbarung eingeht unter den Trägern. Ich habe auch im Vorfeld erklärt, ich bin bereit zu versuchen auch Ausbildungsplätze zu verlagern innerhalb der Einrichtungen, dort, wo ein Träger sehr viele Ausbildungs
Meine Damen und Herren, Frau Arenhövel hat gesagt, dass Ausbildungsplätze für einen Träger nicht nur preiswerte Arbeitskräfte sind. Das ist zwar richtig, ich bin froh, dass ausgebildet wird, aber dass sie auch als Arbeitskräfte eingesetzt werden und dass man spätestens im dritten Ausbildungsjahr etwas von den Auszubildenden hat, das sollte auch an dieser Stelle ruhig mal gesagt sein. Deswegen bin ich nämlich nicht einmal davon überzeugt, dass jemand im dritten Ausbildungsjahr sagt, ich habe zu viele Auszubildende, sondern dass er gerne diese Auszubildenden im dritten Ausbildungsjahr beschäftigt. Ich unterstütze hier noch einmal meine Bereitschaft, gemeinsam mit den Trägern Lösungen finden zu wollen. Ich bin bereit zu freiwilligen Vereinbarungen, unverändert. Ich habe dieses auch erklärt, als diese freiwillige Vereinbarung gescheitert war.
Meine Damen und Herren, Frau Thierbach, dass wir uns über das Problem Altenpflege noch mal unterhalten müssen, wenn das Bundesgesetz in Kraft tritt, das ist doch keine Frage. Erlauben Sie mal, wenn von Bundesseite Gesetze erlassen werden, die Länder dazu verpflichten, irgendwelche Maßnahmen zu machen, das ist doch keine Frage, aber deswegen müssen wir das, was wir erst einmal regeln müssen, nämlich ob Ausbildungsumlage weitergemacht wird oder nicht, jetzt angehen und da können wir nicht warten, bis das Bundesverfassungsgericht dann schließlich über ein Bundesgesetz entschieden hat. Deswegen ist es gut und richtig, dass wir dieses Gesetz heute hier im Landtag beraten und ich denke, dass wir in diesem Plenum auch diesem Gesetz zustimmen werden. Herzlichen Dank.
Es haben sich noch einmal zu Wort gemeldet Frau Abgeordnete Thierbach, PDS-Fraktion, und danach Frau Abgeordnete Pelke, SPD-Fraktion.
Frau Präsidentin, Herr Minister Pietzsch, Äpfel und Birnen zu vermischen ist nicht das Schlimmste, da kommt immer noch was Essbares raus, aber Krankenversicherungen und Pflegeversicherungen heranzuziehen bei der Problemlösung, ob man in Pflegesätze die Ausbildungsvergütung reinnimmt, das ist unlauter, Frau Arenhövel. Ich sage Ihnen auch warum. Die Krankenversicherung ist bedarfsdeckend geregelt und da ist die Ausbildungsvergütung tatsächlich in den Pflegesätzen. Da die Leistung bedarfsdeckend ist, passiert eben nicht das Phänomen, was bei der Übernahme der Ausbildungsvergütung in die Pflegesätze bei der Pflegeversicherung nämlich entstehen kann. Die Pflegeversicherungssätze sind gedeckelt, die sind nicht
bedarfsgerecht, und jede Übernahme jeder weiteren Mark bedeutet eine Leistungsminimierung innerhalb des Pflegesatzes. Genau aus diesem Phänomen entsteht, dass es mit dieser Regelung möglicherweise zu einem größeren Anteil dessen, was der zu Pflegende selbst zu bezahlen hat, immer mehr kommt. 5 DM für Investitionen, 3,25 DM pro Tag - meine Damen und Herren, nicht irgendwann im Monat und Jahr, sondern pro Tag - für die Ausbildungsvergütung, und das aus dem Pflegesatz pro Tag rausgerechnet. Was kostet denn einmal kämmen, was kostet denn einmal waschen. Genau diese Vergleiche sind durch die gedeckelte Pflegeversicherung nämlich dann zulässig, und dadurch wird die Übernahme der Ausbildungsvergütung in die Pflegesätze eben sehr problematisch. Am Ende zahlen die Kommunen, denn die dürfen dann auch bestimmte Teile der Sozialhilfe übernehmen. Um diesen Werdegang aufzuhalten, auch diesen Werdegang aufzuhalten, haben wir gesagt: Lasst uns Übergangsverordnungen schaffen, wo politische Lösungen genau zum Verhindern dieser Mechanismen noch möglich sind. Diese Übergangsregelung zu dem Gesetz bis 2003, die hat natürlich all diese Aufgaben auch im Hintergrund. Frau Arenhövel, wenn Sie sich hier hinstellen und den gesamten Problemkatalog aufmachen, der bundesrechtlich zu lösen ist und der zum Teil mit dem In-Kraft-Treten des Bundesgesetzes schon aufgehoben wird, und Sie stellen das dar, als wenn wir dann neu verhandeln müssen, das ist für mich auch unlauter, weil Sie nämlich die Pflegeversicherung und die Probleme in der Altenpflege im Moment zum politischen Spielball von Machtinteressen mal im Land und mal in Berlin darstellen wollen. Genau dieser Spagat
führt zu nichts, nein, man muss es nur genau benennen, was Sie hier getan haben. Dieses Problem ist es, was immer wieder die fachliche Klärung letztendlich überdeckt, wozu Sie dann auch nicht bereit sind.
Sie sprachen von der Beseitigung der Fluktuation in den Pflegeberufen. Na, Menschenskinder, was hindert uns denn zu unterstützen, dass es Arbeitsbedingungen und Finanzierungsmöglichkeiten in diesem Bereich gibt, die die Fluktuation verhindern? Sie reden von Verhinderung der Fluktuation und eröffnen sie, nämlich es gibt die Möglichkeit, dass ab 01.09. nächstes Jahr manche Einrichtungen gar keinen mehr ausbilden. Derjenige, der dann noch Altenpfleger werden will, sucht sich dort, wo er die Möglichkeit hat, den Platz. Wenn Sie die Kleine Anfrage zur Situation in der Altenpflege nicht ganz vergessen haben, dann wissen Sie auch, wie viele von vornherein nach der Ausbildung Thüringen verlassen. Das ist doch nicht tragisch, wenn sie nach der Ausbildung gehen. Sie haben eine gute Ausbildung dann, aber wir verlieren junge Leute über die Ausbildung, die dann, nachdem sie sich sesshaft gemacht haben, eine Existenz gegründet haben, so schnell nicht wiederkommen. Sie eröffnen mit diesem Gesetz eine Fluktuation, da Sie nämlich die Probleme nicht an der Stel
le angehen wollen, wo sie angehbar sind, indem Sie ganz langfristige Sicherheit für die Finanzierung der Altenpflege hier programmiert mal mit durchdenken.
Ich möchte auch einen letzten Satz sagen zu Minister Pietzsch, dass ich verkannt hätte, dass es im Haushalt eine Einnahmen- und eine Ausgabenposition ist.
(Zwischenruf Dr. Pietzsch, Minister für So- ziales, Familie und Gesundheit: Wer hat denn davon gesprochen?)
Ja richtig, ich habe gesagt, dass der Finanzminister sehr glücklich war über die Einsparung von 18 Mio. DM - kann ich einem Finanzminister nicht verübeln.
Aber politisch dem Sozialminister - Sie werden diese Summen, die Sie bisher vorfinanziert haben, nicht mehr vorfinanzieren und Sie werden auch nicht mehr sitzenbleiben auf den Kosten, die Ihnen andere nicht mehr zurückgeben. Diese Summe ist berechenbar. Wenn Sie tatsächlich das Problem der Altenpflegeausbildung so hoch setzen, dann müsste das Land bereit sein, tagtäglich jedes Jahr eine Nur-Ausgabenseite im Haushalt einzustellen für diese Ausbildung. Da Sie das politisch nicht wollen, kann ich Ihren Frust verstehen, aber Äpfel und Birnen, der Herrgott möge Ihnen wirklich - ich wiederhole es gern -, der Herrgott möge Ihnen wirklich Hirn vom Himmel schmeißen.
(Zwischenruf Dr. Pietzsch, Minister für So- ziales, Familie und Gesundheit: Nein, nein, das waren meine nicht.)
Ich möchte Ihnen mitteilen, dass Sie sich hier hinstellen und das als Tragik darstellen, wenn ich sage, dass wir uns in den nächsten Jahren mit der Ausbildungsumlage, mit der Ausbildungsvergütung, mit der Altenpflege insgesamt per Gesetz Jahr für Jahr wieder beschäftigen. Die Tragik habe ich nicht gemacht, ich habe sie Ihnen angekündigt. Ich möchte Ihnen auch noch mal sagen, dass es, weil wir uns Jahr für Jahr damit beschäftigen werden, eine große Logik hat, eine jetzige Übergangsregelung bis zum September 2003 in Kraft gehen zu lassen, diese Lo
gik dann uns einen Spielraum auch eröffnet für bessere Lösungen und nicht schon jetzt alles festzurren. Sie wollen nicht, das habe ich zur Kenntnis genommen.
Sie wollen nicht, das habe ich eben noch mal zur Kenntnis genommen, und wer bockbeinig ist, weil er nicht will, der diskutiert eben nicht in der Sache, der diskutiert, weil er nicht will. Genau deswegen verurteile ich auch Ihren Standpunkt in dieser Situation. Danke.
Noch einige kurze Anmerkungen auch zu den Ausführungen des Ministers. Herr Minister Pietzsch, wir haben sehr intensiv im Ausschuss beraten über die Situation und auch gerade über die Veränderung hinsichtlich der Umlage. Es ging uns allen nicht um die Absicherung der neuen Ausbildungsverträge, sondern es ging, und das will ich noch einmal ganz deutlich sagen, um die Ausbildungsgänge, die sich im Moment in Ausbildung befinden. Dazu haben weder Sie noch Frau Arenhövel deutlich Position bezogen,
Der zweite Punkt: Ihre Bereitschaft, weiter mit zu begleiten, dass es möglicherweise zu freiwilligen Vereinbarungen kommt, ich halte das für notwendig und ich denke mal, da wünschen Ihnen auch alle Abgeordneten über die Fraktionen hinweg den entsprechenden Erfolg im Interesse der Auszubildenden, im Hinblick der Auszubildenden im Pflegebereich. Wenn Sie ansprechen, dass es Einnahme- und Ausgabeposten gibt im Rahmen der Umlage, das ist hier gesagt worden, das hat sowohl Frau Thierbach gesagt als auch ich. Nur der Punkt ist Folgendes: Sie haben wieder gesagt, die Träger bezahlen nicht. Es ist nicht wahr, es haben einige Träger nicht bezahlt und das muss man auch deutlich noch mal hier ausführen, dass z.B. die kommunalen Träger ihrer Verantwortung gerecht geworden sind. Es gehört sich einfach dann, immer Straße und Hausnummer zu nennen.
Frau Arenhövel, wenn Sie ansprechen den Bereich "qualifiziertes Hilfspersonal", das sind alles Aspekte, über die man reden kann. Aber qualifiziertes Hilfspersonal, meine Damen und Herren, kann zwar begleiten, aber kann doch gut ausgebildetes Personal nicht ersetzen.
und das ist nicht möglich über die Pflegesatzregelung. Das wissen Sie, das hat Frau Thierbach eben noch mal ausgeführt.
Ein letzter Satz, sehr geehrter Herr Minister, was die Verantwortlichkeit der hier im Hause befindlichen Abgeordneten in Richtung Haushalt angeht: Sehr geehrter Herr Minister, verantwortlich für den Haushalt sind die, die ihn beschließen. Wer beschließt, bezahlt, und bislang hat hier immer eine Mehrheit allein für sich beschlossen
und die hat dann auch die Verantwortung zu ertragen. Änderungen und andere Überlegungen haben Sie nicht zugelassen, also tragen Sie die Verantwortung für das, was Sie hier entschieden haben.
Frau Abgeordnete Pelke... Also, nachdem sich das jetzt wieder ein bisschen beruhigt hat, Frau Abgeordnete Pelke, Sie hatten mich offensichtlich nicht gehört, Frau Abgeordnete Vopel wollte eine Anfrage stellen.
Gestattet Sie nicht. Jetzt hat mir der Minister zugerufen, er hat noch zwei Bemerkungen. Bitte, Herr Minister.