Protokoll der Sitzung vom 14.12.2001

1. Sind in dieser Begleitgruppe auch Thüringer Wirtschaftsverbände vertreten?

2. Welche der in der Vereinbarung genannten Maßnahmen sollen in Thüringen schwerpunktmäßig gefördert werden?

3. Wie werden die einzelnen Arbeitgeber über den Inhalt der Vereinbarung und über die weitere Vorgehensweise der Begleitgruppe informiert?

4. In welcher Form erfolgt die Zusammenarbeit zwischen den Thüringer Wirtschaftsverbänden und der Landesregierung?

Herr Minister Schuster, bitte schön.

Frau Präsidentin, namens der Landesregierung beantworte ich die Fragen von Frau Bechthum wie folgt.

Zu Frage 1: Die Begleitgruppe zur Umsetzung der Vereinbarung zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Privatwirtschaft, die am 2. Juli 2001 von Vertretern der Bundesregierung und der Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft unterzeichnet wurde, agiert länderübergreifend, d. h., die Länder sind nicht direkt eingebunden. Thüringen ist über die Mitgliedschaft der Thüringer Verbände und Kammern in den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft an der Vereinbarung und deren Umsetzung angeschlossen. Die Schnittstelle für Thüringen ist das Bildungswerk der thüringischen Wirtschaft, deren Geschäftsführerin im Arbeitskreis Chancengleichheit vertreten ist.

Zu Frage 2: Die Vereinbarung ist kein Förderprogramm. Sie setzt Schwerpunkte, die im Rahmen laufender und zukünftiger Projekte unterschiedlichster Art mit umgesetzt werden sollen, da Chancengleichheit viele Themen betrifft. Zu folgenden Themenbereichen wurden und werden in Thüringen Projekte bzw. Initiativen durchgeführt: Chancengleichheit bei der betrieblichen Berufsausbildung, Berufsorientierungsseminare für Regelschüler, Betriebspraktika für Regelschüler und Gymnasiasten, Arbeitskreis Schule und Wirtschaft und Arbeit, Chancengleichheit bei der Personalentwicklung, hier Modellversuch berufspraktische Qualifizierung von Frauen in den und für Führungspositionen.

Nächster Punkt, Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Hier gibt es ein Modellprojekt "zukunftsorientierte Arbeitszeitgestaltung - der strukturelle Wandel, Chancen und Risiken für die Beschäftigung von Frauen". Hier gibt es den Bereich "Frauen und Wirtschaft, gemeinsam erfolgreicher werden - ein handlungsorientierter Leitfaden für Frauen und Unternehmen auf dem Weg in die Dienstleistungsgesellschaft" usw.

Zu Frage 3: Sämtliche Informationen werden für die Spitzenverbände und Landesverbände der Wirtschaft in den Regionen und an die Arbeitgeber weitergeleitet. Außerdem stehen Informationen im Internet zur Verfügung.

Zu Frage 4: Die Thüringer Wirtschaftsverbände sind in zahlreichen Gremien, Arbeitskreisen, Beiräten usw. vertreten, z. B. im Spitzengespräch der Tarifpartner beim Ministerpräsidenten, in der Gesprächsrunde Wirtschaft beim Wirtschaftsministerium, in den Regionalbeiräten für die Arbeitsmarktpolitik, in den Begleitgruppen zum ESF, im Arbeitskreis Frauen und Arbeitsmarktpolitik.

Es gibt eine Nachfrage. Bitte, Frau Abgeordnete.

Herr Minister, Sie sagten, die Schnittstelle ist das Bildungswerk der Thüringer Wirtschaft, Geschäftsführerin, Frau - wie heißt sie?

Morhard.

Morhard, ja. Die Chance, gibt es diese, Kontakte zur Politik auch herzustellen, damit wir das so mal austauschen können?

Natürlich, Frau Bechthum, die wird sicher gern Informationen weitergeben.

Ich sehe keine weiteren Nachfragen. Danke, Herr Minister.

Wir kommen zur Frage in Drucksache 3/2010. Frau Abgeordnete Stangner, bitte schön.

Personal- und Stellensituation in den berufsbildenden Schulen Thüringens im Schul- und Ausbildungsjahr 2001/2002

In allen berufsbildenden Schulen Thüringens gibt es Probleme, den Berufsschulunterricht in vollem Umfang entsprechend den Stundentafeln zu organisieren. Mehr als 300 Berufsschullehrer fehlen zurzeit, um diesen Unterricht abzusichern.

Dem Kultusminister ist bekannt, dass zum Beispiel in einer Greizer Berufsschule statt der laut Stundentafeln notwendigen 825 Stunden nur 672,5 Stunden pro Woche erfüllt werden. Das sind nur 81 Prozent des erforderlichen Unterrichtsvolumens.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Stellen in berufsbildenden Schulen sind gegenwärtig besetzt und wie viele sind gegenwärtig unbesetzt?

2. Wie viele Bewerbungen auf Stellen in berufsbildenden Schulen lagen für das laufende Schul- und Ausbildungsjahr insgesamt vor?

3. Wie viele Bewerbungen nach Frage 2 konnten mit welcher Begründung nicht berücksichtigt werden?

4. Wie viele so genannte Seiteneinsteiger arbeiten gegenwärtig in berufsbildenden Schulen, wie viele davon nehmen gegenwärtig eine berufsbegleitende pädagogische Weiterbildung wahr?

Herr Minister Krapp, bitte schön.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Dr. Stangner namens der Landesregierung wie folgt.

Zu Frage 1: In den berufsbildenden Schulen sind zurzeit 3.432 Stellen besetzt und von den neun unbesetzten Stellen sind derzeit alle in Besetzung. Ich kann Ihnen den allerletzten Stand im Moment nicht sagen, aber es handelt sich nur um wenige Stellen, die noch nicht besetzt sind.

Zu Frage 2: Dem Thüringer Kultusministerium lagen für den Bereich der berufsbildenden Schulen 642 Bewerbungen vor.

Zu Frage 3: 260 Bewerbungen konnten nicht berücksichtigt werden, davon reichten 22 Bewerber die nachgeforderten Unterlagen nicht ein und 238 Bewerber hatten für die zu besetzenden Stellen keine hinreichende Qualifikation bzw. der Bedarf für ihre Qualifikation war nicht gegeben. 230 Bewerber nahmen das Stellenangebot nicht an.

Zu Frage 4: Gegenwärtig sind 139 Bedienstete mit Hochschulabschluss ohne pädagogische Ausbildung an den berufsbildenden Schulen tätig. Davon nehmen derzeit 48 Bedienstete eine berufsbegleitende pädagogische Weiterbildung wahr.

Es gibt eine Nachfrage. Bitte, Frau Abgeordnete.

Erst einmal vielen Dank, Herr Minister, für die Antworten. Zu Frage 4 würde ich gern noch mal nachfragen. Ich habe die Zahlen im Ohr, 139, die so genannte Seiteneinsteiger sind, und 48, die in einer Weiterbildung sind. Plant die Landesregierung für die anderen in Absprache mit ihnen auch Weiterbildung oder was ist da vorgesehen?

Wir können im Moment nicht alle 139 parallel berufspädagogisch weiterbilden, aber es ist vorgesehen, dass alle weitergebildet werden. Also, die Kapazität der Weiterbildung reicht im Moment nicht für alle aus.

Ich sehe keine weiteren Fragen. Danke schön.

Wir kommen zur Frage in Drucksache 3/2013. Herr Abgeordneter Huster, bitte schön.

Beschluss des Stiftungsrates zum Standort des Nationalen Kinderfilmfestivals "Goldener Spatz"

Das Nationale Kinderfilmfestival "Goldener Spatz" findet aller zwei Jahre in Gera statt. In den Jahren zwischen den Festivals lädt der "Spatz" Fachleute zu den Kinderfilmund Fernsehtagen nach Gera ein.

Bei einer Präsidiumssitzung am Montag, dem 05.11.2001, traf das Stiftungspräsidium gegen die Stimme der Stadt Gera die Entscheidung, dass das Festival künftig in Erfurt sein Nest aufbauen werde. Während der Geraer Oberbürgermeister Ralf Rauch diese Entscheidung bedauerte, sagte der Erfurter Oberbürgermeister Manfred Ruge, dass dies für die Landeshauptstadt einen Imagegewinn und weitere Werbeträger bedeute und die Stadt Erfurt stolz sei, dass sich neben dem Kinderkanal nun auch das Kinderfilmfestival ansiedele.

Das Nationale Kinderfilmfestival "Goldener Spatz" ist über Jahre der intensiven Kinder- und Jugendfilmarbeit und durchgeführter Filmwochen als Festival 1979 in Gera aus der Taufe gehoben worden. Dieses Festival ist von nationaler Bedeutung und wird international beachtet; seine "Spatzen" sind viel begehrte Preise.

In Gera selbst haben sich um das Festival herum der erste Offene Kinderkanal Deutschlands "Pixel", die Videofilmtage Thüringen/Rheinland-Pfalz, Gera Media u.a.m. etabliert.

Für Veranstaltungen der Stiftung "Goldener Spatz" stellt die Landesregierung jährlich 150.000 Deutsche Mark aus Mitteln der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus Mitteln des Freistaats Thüringen zur kulturellen Filmförderung zur Verfügung.

Ich frage die Landesregierung:

1. Ist die Landesregierung über mögliche Standortveränderungen informiert worden und wie bewertet sie diese?

2. Welche Möglichkeiten der Einflussnahme sieht die Landesregierung bei der Sicherung des ostthüringischen Standorts Gera für dieses nationale Festival mit internationaler Ausstrahlung und wie wird sie diese geltend machen?

3. Wie bewertet die Landesregierung den Kompromissvorschlag, wonach die Kinderfilm- und Fernsehtage nach Erfurt 2002 auch in anderen deutschen oder europäischen Städten durchgeführt werden sollen, um dem Festival mehr Ausstrahlung und Bekanntheitsgrad und Anerkennung zu sichern, jedoch die Durchführung des eigentlichen Kinderfilmfestivals alle zwei Jahre in seiner Geburtsstadt Gera

auch weiterhin zu sichern?

Herr Minister Krapp, bitte schön, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Huster beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt.

Zu Fragen 1 und 2: Die Standortveränderung ist eine autonome Entscheidung des Präsidiums der Stiftung "Goldener Spatz". Das Präsidium dieser Stiftung wurde auf die Bedeutung des Medienstandorts Gera von uns hingewiesen. Primäres Interesse sollte sein, das Festival im Kindermedienland Thüringen zu halten, da es auch Überlegungen hinsichtlich eines Wegzuges ganz aus Thüringen gab.