Protokoll der Sitzung vom 24.01.2002

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, meinen Vorrednern ist kaum etwas hinzuzufügen, allerdings sind noch einige Bemerkungen von mir nötig, um unsere Skepsis und letztlich unsere Ablehnung zur Vorlage zu untermauern. Natürlich ist dies auch eine Sicht aus dem Haushalts- und Finanzausschuss. Dort hatten wir ein dringliches Verfahren unter Verkürzung der Fristen abgelehnt und uns richtigerweise für ein ähnliches Verfahren wie bei der Einwilligung des Landtags in die Beteiligung der Helaba an der TAB entschieden. Damit meine ich und will das für die Zukunft auch klar als Erwartung meiner Fraktion bei künftigen Entscheidungen verstanden wissen: Soll der Landtag Verträgen zustimmen, so kann er das verantwortbar nur, wenn seine Mitglieder vorher Einsicht in die Unterlagen nehmen konnten.

(Beifall bei der PDS, SPD)

Dies - der Herr Finanzminister ist jetzt nicht da - hat letztlich nach Intervention bei der Privatisierung der Landesfachkrankenhäuser auch stattgefunden und muss Maßstab in dieser Beziehung für Künftiges sein. Allerdings, und da ist das zu stützen, was Frau Heß gesagt hat, was auch nicht geht, ist Rückwärtszustimmung, nachdem die Entscheidungen schon lange gefallen sind. Das können wir uns sparen und das ist auch der Öffentlichkeit nicht zu vermitteln.

(Beifall bei der PDS)

Natürlich, meine sehr verehrten Damen und Herren, erhält man als Abgeordneter, wenn man so im Gespräch mit Mitarbeitern ist und Akteneinsicht erhält, auch Informationen, mit denen man dann besser politisch umgehen kann und natürlich auch sollte. Einen Fakt, der uns schwer im Magen liegt, will ich hier durchaus benennen. Bei der Privatisierung des Landesfachkrankenhauses Hildburghausen sei die Landesregierung zwar in die Gespräche gegangen mit der Erwartung an die RhönKliniken, auch nach der Privatisierung einen eigenen Aufsichtsrat für Hildburghausen zu installieren. Die Landesregierung hätte sich nicht durchsetzen können, so die Antwort auf unsere diesbezüglichen Fragen. Nun, wir meinen, dass dies ein Ding der Unmöglichkeit ist. Die Landesregierung stellt nämlich unserer Auffassung nach die Bedingungen und gerade bei so einer sensiblen Privatisierung, wie das hier genannt worden ist, ist die Frage der Mitbestimmung eine wichtige Frage

(Beifall Abg. Gentzel, SPD)

auch für die Legitimität - nicht Legalität, die bezweifle ich nicht -, aber für die Legitimität einer Lösung.

(Beifall Abg. Dr. Fischer, PDS)

Wenn man dann noch bedenkt, welche Unruhe vor Ort entstanden ist, so ist eine entsprechende Mindestform an Mitbestimmung auf gesetzlicher Grundlage basierend wirklich dringend zu empfehlen. Die jetzt vorgesehene Möglichkeit im Gesellschaftervertrag reicht uns hier nicht aus, weil sie nicht zwingend genug ist und wirksame Kontrolle ins Leere läuft, so unsere Befürchtung.

(Beifall bei der PDS, SPD)

An dieser Stelle will ich durchaus noch einmal - meine Kollegin Fischer hat das schon getan - an die Drucksache 3/50 erinnern. Völlig zu Recht ist im Zusammenhang mit Privatisierungen angemahnt worden, dass die Landtage nicht leichtfertig ihre Kontrollrechte aufs Spiel setzen. Die Landtagspräsidenten fordern uns auf, gerade diese Kontrollrechte zu stärken. Sie, so ist meine Auffassung, aber setzen diese genau aufs Spiel und laufen damit den Intentionen der Landtagspräsidenten zuwider.

(Beifall bei der PDS, SPD)

In dieser Vorlage ist absolut unklar, welche Prüfungs- und Kontrollrechte der Landtag und der Rechnungshof künftig haben sollen. Diese müssten wengistens den normalen Kontrollrechten eines Aufsichtsratsmitglieds entsprechen. Die Debatte, meine sehr verehrten Damen und Herren, im Haushalts- und Finanzausschuss hat gezeigt, dass in dieser Richtung nichts geklärt ist. Mein Vorwurf lautet, dass Sie sich nur nachrangig Gedanken über diese Frage gemacht haben. Und jetzt lassen Sie mir die Bemerkung mal durchgehen: Herr Minister Dr. Pietzsch, meines Wissens waren Sie in der Entstehungsphase der Drucksache 3/50 aktiv beteiligt und Frau Präsidentin Lieberknecht hat das dann nur noch "unterschrieben".

(Zwischenruf Dr. Pietzsch, Minister für Soziales, Familie und Gesundheit: So ist es, logisch.)

Da ist ja offensichtlich ein Widerspruch. So ist es, ja? Da habe ich die Vizepräsidentin meiner Fraktion gefragt, wie das zu verstehen ist und sie hat dann zu mir gesagt, dass sie nicht weiß, wie Sie damals gestimmt haben. Da habe ich sie vielleicht ein bisschen verdutzt angeschaut, aber kurz danach hat sie dann gesagt, das ist auch egal, und da finde ich, sie hat Recht. Es ist einfach nicht darstellbar dieser Widerspruch, auf der einen Seite parlamentarische Kontrollrechte stärken zu wollen und sie auf der anderen Seite im Konkreten leichtfertig aufs Spiel zu setzen, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der PDS, SPD)

Und da kommen wir zu den Finanzen. Gestern ist bei der Ankündigung des Nachtragshaushalts durch den zuständigen Minister auch klar geworen, dass er das Geld aus dem Verkauf dringend braucht. Die Frage ist hier gestellt worden, ob es nur Geld ist, was einmal in den Haushalt hineingeht und damit war es das. Meine Damen und Herren, es tritt auch ein weiteres Problem zutage, es gibt keine Garantie, dass die Privatisierung einer hoheitlichen Aufgabe zwingend billiger für das Land ist und die Qualität gewahrt bleibt. Bei der Frage des Maßregelvollzugs wäre im Besonderen jede qualitative Abweichung möglicherweise sehr verhängnisvoll, darüber sind wir uns sicher im Klaren.

(Beifall bei der PDS)

Nun lassen Sie mich etwas zur Kaufpreisbildung sagen. Der Eindruck, den die Vorlage erwecken will, dass wir insgesamt ein sehr gutes Geschäft gemacht haben, trügt unserer Auffassung nach ganz gewaltig. Die Aussage, das Land würde über dem Wert, der im Ertragswertgutachten steht, verkaufen und das auch noch, obwohl nur 75 Prozent verkauft werden, ist irreführend. Der Ertragswert laut Gutachten stellt lediglich einen Anhaltspunkt dar. Bei Hildburghausen, das hat der Minister gesagt, sind das 21 Mio. DM. Ein weiterer Anhaltspunkt ist der Sachzeitwert, bei Hildburghausen 58 Mio DM. Beim Verkauf einer Firma ist dies normalerweise der erste Schritt bei einer Kaufpreisfindung. Der Kaufpreis für das Landesfachkrankenhaus Hildburghausen müsste also jetzt einmal rein theoretisch zwischen 21 und 58 Mio. DM liegen, wobei natürlich auch klar ist, dass er näher an 21 liegen müsste als an 58. Das Land hat sich aber, wenn man einfach die Zahlen vergleicht, auf den Minimalpreis herunterhandeln lassen. Jetzt kommt aber noch hinzu, dass nicht unerhebliche liquide Mittel vorhanden sind; bei Hildburghausen waren es Ende 2001 immerhin 15 Mio. DM. Der Gutachter schreibt im Gutachten unmittelbar nach der Feststellung des Ertragswerts - da bitte ich Sie, jetzt zuzuhören -, dass die liquiden Mittel bei der Kaufpreisfindung einen erhöhenden Faktor darstellen. Es ist verständlich, wenn man weiß, dass diese verfügbaren Millionenbeiträge nur mit ihren Zinsen im Ertragswert enthalten sind. Die Gelder selbst sind extra zu berücksichtigen. Wenn man bedenkt, dass ein Teil dieser Mittel für Investitionen vorgesehen ist, halte ich es für legitim, dass nur etwa die Hälfte, also 7,5 Mio. DM, beim Kaufpreis berücksichtigt wird. Jetzt nutzen Sie und wir alle einmal zusammen unsere mathematischen Fähigkeiten und rechnen Sie kurz mit: 21 Mio. DM Ertragswert plus 7 Mio. DM erhöhender Faktor liquide Mittel macht zusammen 28 Mio. DM. Rhön kauft knapp 75 Prozent der Gesellschaft und 75 Prozent von 28 Mio. DM sind 21 Mio. DM, also der Preis, zu dem verkauft wird. Was folgt daraus? Das Land verkauft zum absoluten Minimalpreis.

(Beifall bei der PDS)

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Anfrage von Frau Vopel?

Nein, danke. Von einer Top-Verhandlungsführung kann somit keine Rede sein. Im Gegenteil, wäre der Preis niedriger festgesetzt worden, wären ganz andere Fragen zu stellen, die ich hier nicht erörtern möchte. Mein Fazit, um es auf den Punkt zu bringen, lautet also, dass die Verkäufe der Landesfachkrankenhäuser nicht nur politisch falsch sind, sie sind zudem auch kaufmännisch schlecht gemacht. Vielen Dank.

(Beifall bei der PDS, SPD)

Von den Abgeordneten wird mir jetzt eine Redemeldung durch Herrn Abgeordneten Höhn signalisiert.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Minister Pietzsch, Sie haben am Anfang Ihrer Ausführungen darauf verwiesen, dass Sie einen Widerspruch im Agieren der Opposition festgestellt haben, in der Weise, dass auf der einen Seite aus grundsätzlichen Erwägungen heraus - das wurde dargelegt - sozialpolitisch, gesundheitspolitisch, auch justizpolitisch, wie wir gehört haben, es hier Bedenken gibt, und auf der anderen Seite kritisiert wird, dass der Erlös nicht hoch genug sei.

(Zwischenruf Dr. Pietzsch, Minister für Sozi- ales, Familie und Gesundheit: Sie haben nicht hingehört.)

Doch, Sie haben das so gesagt.

(Zwischenruf aus der CDU-Fraktion: Nein, nein.)

Herr Dr. Pietzsch, ich will doch nur auf eines hinweisen - lassen Sie mich doch bitte meine Ausführungen zu Ende bringen, das ist beileibe kein Widerspruch -, wenn Sie schon diese von mir genannten sachlichen Argumente, die hier dargelegt worden sind, aus sozialpolitischer, aus gesundheitspolitischer und vor allem auch die Bedenken bezüglich des Maßregelvollzugs, was die justizpolitischen Aspekte betrifft, außer Acht lassen und Sie dennoch Ihr Verfahren hier in gewohnter Art und Weise durchziehen und sich von einem Verkauf dieser Einrichtungen nicht abbringen lassen, dann soll wenigsten dieses Tafelsilber, das da veräußert wird, nicht auch noch verscherbelt werden. Deshalb fühle ich mich nach den ganzen Ausführungen doch noch einmal bemüßigt, hier zu den finanzpolitischen Dingen kurz Stellung zu nehmen.

Wir haben ja ein Verfahren, und wenn wir uns zurückerinnern, das Ganze begann ja Anfang des Jahres 2000, das heißt also, runde zwei Jahre beschäftigte uns das Thema der Privatisierung der Landesfachkrankenhäuser. Von Anfang an - und da spreche ich wirklich aus Erfahrung, weil ich ja, wie bekannt sein dürfte, aus einer Region komme, deren Kreisstadt unmittelbar auch hier von einem solchen Verkauf betroffen ist - hatte sich für alle, die sich dafür interessiert haben, sowohl die kommunalen Träger, die Belegschaft und auch die politische Seite ein undurchsichtiges ich muss das wirklich betonen - Verfahren dargestellt. Ich muss hier nicht wiederholen, was meine Kollegen, die eben darauf hingewiesen haben, dass die Beteiligung des Parlaments und die Kontrollmöglichkeiten des Parlaments noch nicht einmal über die Ausschüsse - trotz mehrmaliger Nachfragen im Verlaufe dieser zwei Jahre - gewährleistet wurde. Nein, das ist kein dummes Zeug, das sind Tatsachen. Sie haben auf meine Kleinen Anfragen und Mündlichen Anfragen regelmäßig nichts sagende Antworten geliefert.

Aber warum hat denn das Verfahren letztendlich so lange gedauert? Schon beizeiten - also rund nach einem Jahr stand fest, wer die Favoriten in dem ganzen Auswahlverfahren sein sollten. Der Eindruck, der sich bei mir in der Region verfestigt hat, war ganz einfach der, dass die sich bewerbenden kommunalen Träger von Anfang an in diesem Verfahren keine Chance hatten.

(Beifall bei der PDS)

Nun hatte man sich auf die drei Favoriten verständigt und nun muss es offensichtlich zu einem Verfahren gekommen sein, denn der reale Ertragswert, den man anzusetzen hätte - und ich will Ihnen das dann auch an dem Beispiel Hildburghausen vorrechnen -, der war offensichtlich nicht zu erlösen bei den ach so honorigen Bewerbern. Deshalb hat man hier - und ich sage das bewusst, der Kollege Huster hat eben schon darauf hingewiesen - auf bilanztechnische Tricks, auf Mätzchen zurückgegriffen, um den Ertragswert wirklich so nach unten zu rechnen, dass er letztendlich dann für den Käufer auch akzeptabel gewesen ist. Da sind noch nicht einmal Effektivitätsreserven, die ja gewollt sind, zumindest vom Erwerber gewollt sind bei einer solchen Privatisierung, berücksichtigt. Das Ganze fußt also auf dem Status quo einer öffentlichen Einrichtung bei der Berechnung des Ertragswerts.

Ich muss leider meinen Kollegen Huster an der Stelle, was die Zahlen betrifft, etwas korrigieren. Ich will Ihnen das auch beweisen, wie das gemacht worden ist. Wir haben das eben gehört. Der Ertragswert laut Gutachten - und ich kritisiere an dieser Stelle ausdrücklich nicht, dass ein Ertragswertgutachten zum Ansatz gekommen ist - beträgt 15 Mio. DM. Wir wissen mit dem Jahresabschluss 2001, liquide Mittel von 15 Mio. DM, man höre und staune. Jedes Unternehmen würde das mit Kusshand nehmen bei einer solchen Ertragslage dieser Einrichtung in Hildburghausen. Was hat man aber gemacht? Wir haben gehört,

21 Mio. ist der Kaufpreis, d.h., es sind von diesen liquiden Mitteln nur 6 Mio. DM als erhöhender Faktor sozusagen zum Ansatz gekommen. Ja, wo sind die verbleibenden 9 Mio.? Das ist doch das Zuckerl, das man der RhönKlinik hier verabreicht hat, damit die überhaupt zugreift zu dieser Einrichtung. Und das, meine Damen und Herren, nenne ich wirklich Verschleuderung von Landesvermögen.

(Beifall bei der PDS, SPD)

Zu einer anderen Frage noch: Wir haben im Ausschuss auch darüber diskutiert, dass in einigen Einrichtungen vornehmlich möchte ich hier Mühlhausen als Beispiel anführen - die so genannten nicht betriebsnotwendigen Immobilien vorhanden sind. Nun hat man uns im Ausschuss erklärt, das sind ja ohnehin Immobilien, für die zu erwarten ist, dass es dafür keinen separaten Käufer gegeben hätte. Ich unterstelle einmal, dass man das gar nicht versucht hat, sondern man hat von Anfang an diese Immobilien mit in den Kaufpreis eingerechnet, ohne dass sie auf die Höhe einen Einfluss gehabt hätten. Ich prophezeie Ihnen, Herr Minister, und auch dem Finanzminister, dass der jetzige Träger dieser Einrichtung wahrscheinlich cleverer sein wird als das Land und genau diese Immobilien vermarkten wird und damit die Finanzierung für diese Einrichtung realisiert. Das muss ich sagen, diese Einnahmen hätte das Land auch erlösen können.

Und ein Drittes: Ich möchte hier mit einer Mär aufräumen. Bisher, in den Ausführungen von Frau Kollegin Arenhövel und auch in den Ausführungen von Herrn Minister Pietzsch, haben wir gehört, dass die Käufer der drei Einrichtungen ja so freundlich und so honorig sind und für das Land hier in den Maßregelvollzug investieren. Ist Ihnen denn überhaupt nicht klar, dass dieser Maßregelvollzug vom Land finanziert wird,

(Zwischenruf Dr. Pietzsch, Minister für Sozi- ales, Familie und Gesundheit: Hab ich doch gesagt.)

nämlich über die Erstattung bei den Pflegesätzen, und sogar noch ein über dem üblichen Marktzins liegender so genannter Darlehenszins garantiert ist? Das ist eine Lizenz zum Geld drucken, die der Rhön-Klinik hier eingeräumt wird. Das sind Dinge, die kann ich an diesem Verfahren ganz einfach nicht gutheißen.

Noch ein Letztes: Es ist bedauerlich, meine Damen und Herren, dass der Rechnungshof diesen ganzen Vorgang nicht geprüft hat. Denn wenn man unterstellt, dass hier eine hoheitliche Aufgabe des Landes, nämlich einen Maßregelvollzug vorzuhalten, von einem privaten Dritten finanziert wird, das Land aber die Refinanzierung dieser Einrichtung übernimmt, dann hat das gefälligst nach unserer Landeshaushaltsordnung einer Wirtschaftlichkeitsprüfung unterzogen zu werden. Das ist nicht erfolgt. Der Rechnungshof - aus welchen Gründen auch immer, ich vermag das nicht zu beurteilen - hat diesen ganzen Vorgang bis

her überhaupt noch nicht geprüft. Als ich jetzt erfahren habe, dass die Verhandlungen - und da sind wir wieder bei der Frage der Prüf- und Kontrollrechte von uns als Parlament, und letztendlich ist ja der Rechnungshof auch ein Ausdruck dessen. Wir haben ja ein Modell, dass das Land nach wie vor noch in diesen neuen Unternehmen beteiligt ist mit 25,1 Prozent. Man hatte lange Zeit darüber verhandelt, inwieweit nun der Rechnungshof für diesen öffentlichen hoheitlichen Anteil Kontrollrechte bekommt in diesen neuen Unternehmungen. Diese Verhandlungen wurden letzten Freitag abgebrochen. Ich sage Ihnen: Nehmen Sie das ernst, führen Sie diese Verhandlung zu einem Ende, dass diese parlamentarischen Kontrollrechte und auch die Kontrollrechte des Rechnungshofs hier gewahrt bleiben. Nehmen Sie das ernst und lassen Sie nicht zu, dass auf diese Weise die Rechte des hohen Hauses untergraben werden.

(Beifall bei der PDS, SPD)

Ich muss ganz ehrlich gestehen, bei der ganzen Angelegenheit im Verlaufe der zwei Jahre, die uns das jetzt begleitet, bin ich das Gefühl nicht losgeworden, dass hier wirklich bewusst von Anfang an mit verdeckten Karten gespielt worden ist und dass bewusst von Anfang an eigentlich feststand, wer diese Einrichtungen zu bekommen hat. Danke schön.

(Beifall bei der PDS, SPD)

Es gibt noch weitere Redemeldungen im Hause, also von den Abgeordneten. Die Minister der Landesregierung Trautvetter und Dr. Pietzsch wollen gleich noch sprechen. Dann die beiden Minister, Herr Minister Trautvetter, bitte.

Ich glaube, aufgrund der letzten beiden Meldungen muss ich mich hier mal äußern, Herr Huster und Herr Höhn, Sie reden hier von Verschleuderung unter Wert, gleichzeitig beklagen Sie, dass man den Unstrut-Hainich-Kreis und die Henneberg-Kliniken nicht mit berücksichtigt hat. Dann seien Sie doch wenigstens so ehrlich und sagen Sie auch, was diese Bewerber eigentlich gewollt haben, die Übertragung zu 1 DM und Unstrut-Hainich-Kreis noch die Zuzahlung des Sanierungszuschusses für den gesamten Investitionsstau.

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Herr Minis- ter, an die Stelle sind die doch gar nicht ge- kommen.)

Ja, natürlich sind die so weit gekommen. Aber zu den Bedingungen haben wir überhaupt nicht verhandelt.

Ich will Ihnen einmal am Beispiel Hildburghausen die Wertermittlung erläutern. Das Ertragswertgutachten unter Einbeziehung der liquiden Mittel bringt 20,8 Mio. DM. Das