Wenn ich jetzt zu dem Thema "Arbeitsplätze statt Tariftreuegesetz" sprechen darf. Herr Kretschmer hat die Auswirkungen eines solchen Gesetzes ja bereits hinreichend beschrieben. Die Bindung der Löhne an den Ort der Leistungserbringung ist praktisch nicht vollziehbar. Wer glaubt, dies könne überhaupt realisiert werden, der kennt die Realität in den Bauunternehmen nicht. Dass eine solche Maßnahme nicht gedacht ist, um allen Arbeitnehmern möglichst hohe Löhne zu gewähren, wird deutlich, wenn man die Motive der benachbarten Länder kennt. Hier geht es darum, lästige Konkurrenz abzuwehren. Die "Financial Times" hat dieses Tariftreuegesetz deshalb treffend als "neue Mauer am Bau" bezeichnet. Das wäre die praktische Auswirkung. Es wäre mit höheren Baukosten zu rechnen, es wäre mit einer höheren Arbeitslosenquote im Bau zu rechnen und dies kann doch im Ernst nicht gewollt sein in der Situation, in der sich bei uns die Bauwirtschaft befindet.
Meine Damen und Herren, die Landesregierung wird im Bundesrat nicht nur in den Ausschüssen, sondern auch im Plenum deutlich machen, dass sie ein solches Gesetz ablehnt,
Weitere Wortmeldungen liegen mir jetzt nicht mehr vor. Ich schließe die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung, zunächst über den Antrag der Fraktion der PDS, und zwar direkt über diesen Antrag, weil der Ausschuss die Ablehnung des Antrags empfohlen hat.
Wer für den Antrag der PDS-Fraktion in Drucksache 3/1538 stimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Bei einer Zahl von Stimmenthaltungen und einer kleineren Zahl von Jastimmen ist dieser Antrag mit Mehrheit abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der CDU in Drucksache 3/2157. Es gibt hier keinen Antrag auf Ausschussüberweisung, also stimmen wir über den Antrag direkt ab. Wer für den Entschließungsantrag stimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Bei einigen Gegenstimmen ist dieser Antrag der CDU-Fraktion mit Mehrheit angenommen.
b) Prüfbericht des Thüringer Rechnungshofs zur Zahlung von Trennungsgeld und Reisebeihilfe in der Thüringer Landesverwaltung Antrag der Fraktion der SPD - Drucksache 3/1921 dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 3/2149
c) Zahlung von Trennungsgeld und Reisebeihilfen in der Thüringer Landesverwaltung Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 3/2113
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der Antrag der SPD-Fraktion in der Drucksache 3/1921, Prüfbericht des Thüringer Rechnungshofs zur Zahlung von Trennungsgeld und Reisebeihilfe in der Thüringer Landesverwaltung, wurde durch Beschluss des Landtags vom 9. November 2001 an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen.
Einen kleinen Moment, Herr Abgeordneter Müller. Darf ich Sie bitten, liebe Kolleginnen und Kollegen, ein bisschen mehr Ruhe eintreten zu lassen. Bitte fahren Sie fort,
Der Ausschuss hat in erster Beratung in seiner 30. Sitzung am 23. November 2001 diesen Antrag zusammen mit dem Antrag in Drucksache 3/1920 beraten. In dieser Beratung gab es außerdem noch einen Selbstbefassungsantrag der CDU. In dieser Beratung wurde vom Rechnungshof dargestellt, dass es mit Datum vom 13.01.1997 eine Beratung der Landesregierung zu diesem Sachverhalt gab. Wir haben deshalb diese Beratung dort unterbrochen. Die Beratung wurde uns entsprechend zur Verfügung gestellt und die Beratung dann im Ausschuss in seiner 32. Sitzung am 18. Januar 2002 fortgesetzt. In dieser Beratung wurde dann ein weiterer Änderungsantrag der SPD-Fraktion vorgelegt sowie ein Änderungsantrag der CDU-Fraktion. Der Änderungsantrag der CDU-Fraktion war der weitest gehende und umfasste beide ursprünglich eingereichten Anträge der SPD-Fraktion, so dass mit der einstimmigen Annahme dieses Änderungsantrags der andere Antrag automatisch erledigt war und damit zur Beschlussempfehlung des Ausschusses wurde. Vielen Dank.
Danke schön. Ich frage die CDU-Fraktion: Wünschen Sie, eine Begründung Ihres Antrags vorzunehmen? Nein, das ist nicht der Fall. Dann kann ich die Landesregierung bitten, den Sofortbericht zu geben. Bitte schön, Herr Minister Trautvetter.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, um es gleich vorweg zu sagen, wir versuchen nichts zu vertuschen und wir kungeln auch nicht, aber wir erlauben uns, auf den richtigen Weg hinzuweisen. Als Thüringer Finanzminister verwahre ich mich gegen falsche Wegbeschreibungen, die zu Lasten der Arbeitsleistung in der Thüringer Finanzverwaltung gehen sollen, so auch in Reaktionen auf das Ansinnen der SPD, das Thüringer Finanzministerium solle einen ihr nicht vorliegenden Prüfbericht dem Landtag vorlegen und dazu auch noch Stellung nehmen. Es war von Beginn an der falsche Adressat von der Zuständigkeit und von der Aktenlage her. Ich habe mehrfach darauf aufmerksam gemacht. Es war aber zunächst politisch opportun, diese Realitäten nicht zuzulassen. So ließ es sich herrlich politisieren und polemisieren, die PDS forderte zunächst einen Sonderermittler, zugleich wurde ohne Faktenwissen von der Beihilfe zum Betrug gesprochen. Inzwischen ist der Pulverdampf verflogen, heute heißt es moderat, man wäre nicht an der Veröffentlichung von Namen interessiert, sondern an der Behandlung ganzer Fallgruppen. Vielleicht trug auch die Reise der PDS zum Rechnungshof zur Versachlichung bei; so weit ist das Aufklärungsbedürfnis der SPD erst gar nicht gegangen, da spricht man lieber von Kungelrunden. Es ist ja auch einfacher, denn Inhaltliches ist ja für die SPD zunächst
ebenso dünn gesät wie für mich, als dem in dieser Legislaturperiode für Trennungsgeld zuständigen Minister. In der letzten Legislaturperiode war der damalige Innenminister Richard Dewes der zuständige Minister. Deswegen prüfe, bevor du Schlimmes redest, kann ich dazu nur sagen.
Im Kampfgetümmel der pointiertesten Aussagen wurde unter anderem auch die Frage gestellt, ob meine Haltung Bestand haben werde.
Ja, sie hat, und nicht nur das, sie ist im Haushalts- und Finanzausschuss sogar mit den Stimmen der Opposition abgesegnet worden. Es ist das Verdienst der CDU-Fraktion, das Verfahren vom Kopf auf die Füße gestellt zu haben - dafür möchte ich mich bei der CDU-Fraktion bedanken -, denn nun prüft der, der für Überprüfungen zuständig ist, der Rechnungshof. Erst mit seiner Prüfungsmitteilung werden die betroffenen Ministerien informiert. Diese werden sich nach eigener Prüfung zum Sachverhalt äußern. Das Finanzministerium wird dann als zuständiges Ressort die Erwiderung der Landesregierung zusammenfassen. Das zum Verfahren, meine Damen und Herren.
Trennungsgeld - ein Begriff, ein Wort, das inzwischen so negativ belegt ist, dass man es kaum noch öffentlich in den Mund nehmen möchte. Ich werde es dennoch tun. Das Trennungsgeld - hier wird versucht, die Empfänger zu kriminalisieren, obwohl es rechtliche Grundlagen gibt. Das Trennungsgeld - hier werden zum Teil niederste Ost-WestVorurteile geschürt. Hier wird eine Gruppe von Mitarbeitern pauschal verunglimpft, ohne deren Hilfe wir in den Anfangsjahren in Thüringen gar nicht so weit gekommen wären,
trotz so mancher Fehler, die der Aufbau des Landes in dieser Anfangsphase mit sich brachte. Ich sage dies ganz bewusst an dieser Stelle, weil die Thematik der Trennungsgeldgewährung in den Jahren 1992 bis 1995 einen geschichtlich wohl einmaligen Hintergrund hat. Es galt, in den neuen Ländern eine funktionierende Verwaltung aufzubauen. Dafür, dass die Bereitschaft zur Aufbauhilfe da war, sollten die Bediensteten auch ihre zusätzlichen Aufwendungen erstattet bekommen. Um es noch deutlicher zu sagen, das Instrument des Trennungsgelds ist keines, das speziell für die neuen Länder eingeführt wurde. Die entsprechenden Rechtsgrundlagen existierten bereits beim Bund und in den alten Ländern. Trennungsgeld ist ein gesetzlicher Anspruch, der grundsätzlich jedem Mitarbeiter zusteht, der aus dienstlichen Gründen an einen anderen Dienstort abgeordnet oder versetzt wird. So erhalten auch unsere Finanzamtbediensteten aufgrund einer Abordnung beispielsweise vom Finanzamt Mühlhausen nach Erfurt Trennungsgeld oder die Mitarbeiter der Zentralen Bußgeldstelle, die von Suhl nach Artern umgezogen sind.
Trennungsgeld sichert die Flexibilität der öffentlichen Verwaltung ab. Dies kommt auch dem Bürger wieder zugute. Seit 1995 hat sich im Übrigen der Charakter des Trennungsgelds stark gewandelt. War die Zahlung von Trennungsgeld kurz nach der Wende fast ausschließlich auf Verwaltungshelfer aus den alten Ländern beschränkt, so zeugt der Empfängerkreis heute vom fast abgeschlossenen Aufbau der öffentlichen Verwaltung in Thüringen. Diese Tatsache belegen auch die Zahlen. So gab es einen Anstieg der Trennungsgeldzahlungen von 1991 bis 1995 von rund 650.000 dem schmolzen diese Zahlungen bis zum Ende des letzten Jahres auf rund 3,2 Mio. einmal: Das Beziehen von Trennungsgeld beruht auf rechtlichen Grundlagen.
Den nach Thüringen abgeordneten Aufbauhelfern wurde aufgrund der schon benannten Rechtsvorschriften von ihren jeweiligen Dienstherrn Trennungsgeld gezahlt; dies waren entweder der Bund oder die alten Länder. Um Anspruch auf diese Trennungsgeldzahlungen zu haben, brauchten die Berechtigten in der Regel keine besonderen Bedingungen zu erfüllen. Für diejenigen, die sich entschlossen, in Thüringen auf Dauer zu bleiben und sich daher versetzen ließen, fand in der Folge das geltende Trennungsgeldrecht des Bundes Anwendung. Zugleich erfolgte die Zahlung des Trennungsgelds durch den Freistaat Thüringen. Mangels eigener Rechtsgrundlagen wurde in diesem Zusammenhang in Thüringen bis März 1994 das Reisekosten-, Umzugskostenund Trennungsgeldrecht des Bundes angewandt. Erst mit In-Kraft-Treten des Thüringer Reisekostengesetzes, Umzugskostengesetzes und der Thüringer Trennungsgeldverordnung im April 1994 wurden landeseigene Vorschriften maßgebend. Diese unterschieden sich jedoch nicht wesentlich von den Vorschriften des Bundes.
Grundlage für die Gewährung von Trennungsgeld ist demnach zunächst eine dienstliche Maßnahme - damals die Versetzung nach Thüringen. Die Versetzung für sich allein löste schon den Anspruch auf Trennungsgeld aus. Allerdings ist einem aus dienstlichen Gründen versetzten Bediensteten laut Gesetz auch eine Umzugskostenvergütung zuzusagen. Eine solche Zusage hat aber zur Folge, dass das Trennungsgeld nur dann weiter gewährt werden kann, wenn der Berechtigte bestimmte Voraussetzungen erfüllt.
2. Ist er uneingeschränkt umzugswillig, hat er nur so lange Anspruch auf Trennungsgeld, wie er wegen Wohnungsmangel am neuen Dienstort nicht umziehen kann, oder nach Wegfall des Wohnungsmangels, solange es ihm wegen eines in der Trennungsgeldverordnung abschließend aufgeführten Umzugshinderungsgrunds nicht möglich ist, an den neuen Dienstort umzuziehen. Ich nenne da nur einen, z.B. die Schulpflicht von Kindern, die dann kurz vor dem Abschluss stehen.
Die Trennungsgeldverordnung definiert diese besonderen Bedingungen. Sie stellt klar, dass nur der uneingeschränkt umzugswillig ist, der sich unter Ausschöpfung aller Möglichkeiten nachweislich und fortwährend um eine angemessene Wohnung bemüht. Sie stellt Kriterien zur Angemessenheit einer Wohnung auf, stellt klar, dass auch die Lage des Wohnungsmarkts am neuen Dienstort und seinem Einzugsgebiet zu berücksichtigen ist. Es wird zudem bestimmt, dass der Trennungsgeldempfänger den Nachweis erbringen muss, dass er sich fortwährend um eine Wohnung bemüht. Als Nachweis für diese Wohnungsbemühungen wurde z.B. generell eine Eintragung in die Liste der Wohnungssuchenden bei der Wohnungsfürsorgestelle gefordert. Auf diesen Nachweis wurde in den späteren Jahren jedoch verzichtet, da kaum Landesbediensteten Wohnungen zur Vermittlung zur Verfügung standen. So weit zu den gesetzlichen Grundlagen.
Doch wie war die tatsächliche Situation damals? Viele haben in den ersten Jahren nach der Wende eine neue Wohnung gesucht, nicht nur diejenigen, die aus den alten Ländern nach Thüringen versetzt wurden, sondern auch diejenigen, die ihre Wohnungssituation verbessern wollten. Wie sah der Wohnungsmarkt aus? Anfangs gab es im Verhältnis zu der Anzahl der Wohnungsuchenden zu wenig neue oder sanierte Wohnungen und die vorhandenen waren zudem oftmals extrem überteuert, Quadratmeterpreise von 19 DM und mehr waren keine Seltenheit. Diese Wohnungsmarktsituation rechtfertigte es, dass noch in den Jahren 1993 und 1994 die Dienststellen für einen Zeitraum von bis zu einem Jahr auf den Nachweis der Wohnungsbemühungen verzichten konnten. Die Vorgaben für diese Vorgehensweise kamen vom Bund und wurden auch in Thüringen umgesetzt. Mit der Entspannung der Wohnungsmarktlage wurden wieder stärker Nachweise gefordert.
Was hat sich seit damals im Thüringer Trennungsgeldrecht verändert? Die Bedingungen, unter denen nach Zusage der Umzugskostenvergütung gewährt werden kann, sind im Wesentlichen die gleichen geblieben. Ab 1. Januar 1997 wurden die Trennungsgeldzahlungen jedoch grundsätzlich auf zwei Jahre begrenzt. Schließlich rechtfertigte die inzwischen entspannte Wohnungsmarktlage in der Regel keine längere Gewährung von Trennungsgeld. Die Zahlung von Trennungsgeld an Bedienstete, die in den Anfangsjahren aus den alten Ländern nach Thüringen versetzt wurden, sind schon lange ausgelaufen. Der Grund, warum Trennungsgeld gewährt wird, ist all die Jahre derselbe geblieben. Die durch eine dienstliche Maßnahme verursachte Aufwendung soll nicht zulasten des Bediensteten gehen. Auf der Basis dieser gesetzlichen Rahmenbedingungen basieren die Entscheidungen der jeweiligen Ressorts für ihre Bediensteten, ob Staatssekretär oder Sachbearbeiter, die Grundlagen waren für alle gleich. Die Auslegung ließ gleichwohl Spielräume zu, diese wurden und sind von den einzelnen Ressorts zu verantworten gewesen.
Die nun vom Haushalts- und Finanzausschuss vorgeschlagene erneute Prüfung wird den vermeintlichen Nebel um
das Thüringer Trennungsgeld lüften und dies in zwei Schritten. Zunächst wird die Prüfung der Trennungsgelder in den Aufbaujahren bis 1995 geprüft werden. Hier erwarte ich die Prüfungsmitteilung des Rechnungshofs bis zum Frühsommer dieses Jahres. Der zweite Schritt wird dann die Überprüfung der Trennungsgeldzahlungen ab 1996 sein. Die Landesregierung ist dabei der Auffassung, dass im Interesse des Ansehens und der Glaubwürdigkeit der Thüringer Politik keine der einschlägigen Akten vernichtet werden darf. Der Präsident des Thüringer Rechnungshofs hat Anfang Dezember darauf hingewiesen, dass der vorhandene Aktenbestand vorerst vollständig aufbewahrt werden soll. Dieser Bitte wird natürlich auch entsprochen. Der nach der Rechnungshofprüfung folgenden politischen Auseinandersetzung werden wir nicht ausweichen. Eine persönliche Bitte hätte ich allerdings an die Opposition: Nehmen Sie sich ein Beispiel an der Regierungsfraktion und machen Sie sich erst einmal richtig kundig, bevor Sie Dinge bewerten, verbessern Sie Ihr Verhältnis zur sachbezogenen Parlamentsarbeit und auch zur Wahrheitsliebe. Vielen Dank.
Ich gehe davon aus, dass Aussprache gewünscht wird. Es gibt ein allgemeines Nicken. Dann bitte ich zunächst Herrn Abgeordneten Höhn an das Rednerpult. Bitte schön.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Frau Präsidentin! Herr Finanzminister, Sie haben eben in Ihrem Bericht, den Sie ja namens der Landesregierung gegeben haben, sehr oft das Wort "Sachlichkeit" benutzt, gebraucht. Ich muss Ihnen offen gestanden hier vorhalten, genau daran haben Sie sich in Ihrem Vortrag überhaupt nicht gehalten.
Ich will versuchen, mich in der Tat an das anzulehnen, was uns zunächst in der Öffentlichkeit im letzten Oktober begegnet ist. Einen Blick zurückzuwerfen an dieser Stelle, lohnt sich allemal.
empörten die Veröffentlichungen in einer Thüringer Tageszeitung über angebliche Unregelmäßigkeiten bei der Beantragung und Gewährung von Trennungsgeldern und Reisebeihilfen in den Jahren 1992 bis 1995 die Öffentlichkeit. Der öffentlich geäußerte zentrale Vorwurf, nämlich die Feststellungen des Rechnungshofs wären ohne Konsequenzen in den Schubladen verschwunden und das auch
noch vermutlich aufgrund politischen Drucks, war und ist heute noch von einer besonderen politischen Tragweite. Dessen sollten wir uns bewusst sein.
(Zwischenruf Gnauck, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei: Für Sie vielleicht.)
Meine Damen und Herren, er berührt nämlich das Selbstverständnis und die Glaubwürdigkeit der Thüringer Politik in ihrer ganzen Breite und nicht nur die betroffenen Beamten. Nein, wir alle, Sie in Ihren Ministerien und vor allem wir als Abgeordnete, gehen in den Augen der Öffentlichkeit mit diesem Vorwurf nach Hause; das ist ein Faktum. Transparenz und rückhaltlose Offenlegung wäre spätestens an dieser Stelle im letzten Herbst mehr als angebracht gewesen
brutalst mögliche Aufklärung sozusagen, ein in CDU-Kreisen ja durchaus übliches Verfahren. Aber seien Sie doch froh, die SPD hat reagiert. Wir haben zwei Anträge vorgelegt, um genau jenes Licht in diese Tiefen der Bürokratie zu bringen, die dazu beitragen sollten, diese Vorwürfe konsequent ohne Ansehen von Positionen und Namen aufzuarbeiten. Dass nun heute eine Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses zu den von der SPD eingebrachten Anträgen vorliegt und dass unsere Anträge nicht wie sonst durchaus üblich in diesem hohen Hause und in vielen Fällen schon gesehen, einfach weggestimmt wurden, ist der eigentlich positive Aspekt zu dieser Angelegenheit, hatten wir doch noch im letzten Plenum die Ankündigung der CDU-Fraktion zu vernehmen, dass man unsere Anträge zunächst erst einmal ablehnen wollte.
Ich nehme Ihnen deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, nicht ab, dass es nun unbedingter Aufklärungswille gewesen ist, der Sie zu diesem Verfahren, zu diesem Sinneswandel in dieser Angelegenheit gebracht hat, sondern die Einsicht, dass man unsere Anträge nicht ohne Gesichtsverlust hätte hier ablehnen können.
Aber offen gestanden, meine Damen und Herren, mir ist völlig egal, aus welchen Gründen Sie diese Beschlussempfehlung eingebracht haben. Die gefundene Formulierung stellt sicher, dass die seinerzeit durch den Rechnungshof nicht verfolgte Prüfung wieder aufgenommen wird und die Landesregierung Stellung beziehen kann, ehe es eine offizielle Prüfungsmitteilung gibt, die auch und gerade erst dann konsequenzbehaftet sein kann und aus meiner Sicht auch sein muss. Es wird aber auch eine Beteiligung des Parlaments sichergestellt und das ist das Neue daran. Das wollten Sie nämlich ursprünglich nicht.