Protokoll der Sitzung vom 24.01.2002

Zweitens: Die bereits vorhandenen Strukturen und Sachbezüge werden genutzt. Der Aufbau zusätzlicher Verwaltungsstrukturen wird vermieden. Die Zuständigkeit für die Wahl wird einem beim Verwaltungsgericht Meiningen

ohnehin bestehenden Wahlausschuss übertragen; dies gilt auch hinsichtlich der Beisitzer beim Thüringer Oberverwaltungsgericht. Dadurch können Synergieeffekte erreicht werden. Der Ausschuss wäre nach dem Entwurf für ein Thüringer Disziplinargesetz auch für die Wahl der Beamtenbeisitzer in Landesdisziplinarsachen zuständig. Die Zuweisung der Wahl in Bundesdisziplinarsachen ist daher ein sachlogischer Schritt, der die in Meiningen zusammengefassten Sachbezüge nutzt.

Meine Damen und Herren, zusammenfassend ist festzustellen, dass durch den Gesetzentwurf der Landesregierung ein Wahlverfahren mit dem denkbar geringsten organisatorischen Aufwand geschaffen wird. Alternativen, die dem Ziel einer schlanken und effektiven Verwaltung noch näher kommen könnten, sind unseres Erachtens nicht ersichtlich. Dies wird, und da bin ich sicher, auch die Ausschussberatung bestätigen, sollte es denn eine solche überhaupt geben. Ich bitte Sie daher, wie vorgeschlagen, dem Gesetzentwurf zuzustimmen, damit die neu eingehenden Verfahren alsbald sachgerecht bearbeitet werden können. Ich bitte um Ihre Zustimmung und danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU)

Das war die Begründung, damit kommen wir zur Aussprache. Es hat sich Herr Abgeordneter Wolf, CDU-Fraktion, gemeldet.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, mit dem In-Kraft-Treten des Bundesdisziplinargesetzes, das der Bundestag am 9. Juli 2001 verabschiedet hat und das zum 1. Januar dieses Jahres in Kraft tritt, gehen die Aufgaben der Disziplinargerichtsbarkeit auch in Thüringen für die in Thüringen tätigen Bundesbeamten auf die Verwaltungsgerichtsbarkeit des Landes Thüringen über. Das Bundesgesetz sieht deshalb vor, dass die Länder entsprechende Ausführungsgesetze gestalten, die die Auslegung des § 47 Abs. 3 des Bundesdisziplinargesetzes regeln. Die Länder - so auch Thüringen - müssen ein entsprechendes Ausführungsgesetz machen. In Thüringen ist dies unter anderem in der Thüringer Disziplinarordnung oder im Thüringer Disziplinargesetz vorgesehen, das aber im Moment erst im Entwurf vorliegt. Damit aber die entsprechende Kammer tätig werden kann, muss die Wahlordnung geregelt werden, also das Ausführungsgesetz zu § 47 Abs. 3 des Bundesdisziplinargesetzes gestaltet werden. Dies liegt uns in der Drucksache 3/2092 vor. Ich gehe davon aus, dass der Inhalt dieses Gesetzes in diesem hohen Hause unstrittig ist und schlage deshalb vor, es nicht an die Ausschüsse zur weiteren Beratung zu überweisen, sondern dem Gesetz dadurch die Möglichkeit zu geben, dass wir es morgen in zweiter Lesung aufrufen können, ohne dass es vorher noch einmal in den Ausschüssen ausführ

lich beraten werden muss, da es sich sowohl vom Umfang als auch vom Inhalt her anbietet, dieses Gesetz dann morgen auch in zweiter Lesung noch einmal aufzurufen. Ich empfehle dem hohen Haus, diesem Gesetzentwurf die Zustimmung zu geben. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU)

Danke. Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe damit die Aussprache. Eine Ausschussüberweisung wurde nicht beantragt. Im Ältestenrat hatten wir uns bereits über das Verfahren geeinigt, dass wir morgen in die zweite Beratung eintreten. Ich gehe davon aus, dass die dafür notwendige Fristverkürzung dann auch einmütig im Haus ist; dann verfahren wir so. Gut, das wird dann morgen in zweiter Beratung wieder aufgerufen. Ich schließe den Tagesordnungspunkt.

Ich komme zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 3

a) Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Straßengesetzes Gesetzentwurf der Fraktion der SPD - Drucksache 3/2125 ERSTE BERATUNG

b) Neuregelung der Finanzierung des kommunalen Winterdienstes auf öffentlichen Verkehrsanlagen Antrag der Fraktion der PDS - Drucksache 3/2112

Ich frage zunächst: Wird Begründung durch den Einreicher gewünscht? Das ist nicht der Fall. Wir kommen zur gemeinsamen Aussprache. Als erster Redner hat Abgeordneter Kallenbach, CDU-Fraktion, das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, auch in diesem Winter gibt es eine öffentliche Diskussion in Thüringen über die Kostenteilung beim Straßenwinterdienst. In diesem Winter ist sie auch besonders heftig, weil der Schneefall und insbesondere die Schneeverwehungen besonders heftig waren. Kollege Kölbel erzählte gerade, in seiner Nachbarschaft ist gestern der letzte Bauernhof wieder befahrbar gemacht worden. Bis in diese Tage hinein zieht sich dieser Aufwand beim Winterdienst. Ich weise aber jetzt schon darauf hin, dass in wenigen Wochen die Diskussion über die Kostenteilung bei der Beseitigung der Frostschäden zu erwarten ist. Diese Diskussion schließt sich dann regelmäßig an - im Frühjahr, wenn der Schnee überall weg ist und man sieht, wie die Straßen dann hinterher aussehen -, dass wir uns alle schon darauf einstellen, dass das in wenigen Wochen zu erwarten ist. Die Diskussion ist ja auch nachvollziehbar, weil die Gemeinden Probleme bei der Finanzierung,

nicht nur des Winterdienstes, haben. Das wissen wir alle, die Finanzsorgen der Gemeinden sind inzwischen sehr ernsthaft. Nun haben wir von der SPD-Fraktion diesbezüglich einen Gesetzentwurf zur Änderung des Straßengesetzes und von der PDS-Fraktion einen Antrag zur Änderung des Thüringer Straßengesetzes. Die SPD begründet ihren Gesetzentwurf in der Einleitung damit, dass Rechtsunsicherheit im Lande zu diesen Fragen des Winterdienstes besteht und begründet das mit weiteren Punkten wie veränderte Rahmenbedingungen usw. und so fort. Eine Rechtsunsicherheit sehe ich nicht. Auch in der öffentlichen Diskussion in den letzten Tagen und Wochen wurde von einer Rechtsunsicherheit nicht gesprochen. Es ging immer um die Diskussion: Wer trägt die Kosten des Winterdienstes? Unseres Erachtens muss nichts am Gesetzestext geändert werden, weil das klar und eindeutig geregelt ist, übrigens in Thüringen auch so geregelt ist, wie in fast allen anderen deutschen Bundesländern. Es gibt lediglich ein Bundesland, in dem es anders geregelt ist. Es ist kein juristisches Problem. Manchmal, wenn es sehr hektisch zugeht, ist es auch hilfreich, man denkt einmal über die Ursprünge dieser Probleme nach. Es kann hilfreich sein, da und dort einmal über die Geschichte nachzudenken, um den Dingen auf den Grund zu gehen. Es ist übrigens auch heute noch so, wenn es mehrere Bauherren gibt, die gemeinsam bauen wollen, dann finanzieren sie auch gemeinsam die Straße. Dazu gibt es Erschließungsbeiträge. Das ist auch vollkommen unstrittig, dass das so unter den Anliegern aufgeteilt wird bezüglich der Kosten für den Bau der Anliegerstraße. Irgendwann ist dann die Straße nach Jahrzehnten verschlissen, dann ist sie von Grund auf zu erneuern und dann werden Anliegerbeiträge für den Straßenbau erhoben. Das ist auch die Ursache für die Anliegerbeiträge und die sind unterschiedlich hoch von den Prozenten - je nach der Funktion der Straße. Es ist auch vollkommen unstrittig, dass die Straßenreinigung von den Anliegern vorgenommen wird, jedenfalls für die Gehwege vor dem Haus. Jeder kehrt vor seiner Tür; daher kommt das. Das ist auch vollkommen unstrittig und nur dort, wo es nicht zumutbar ist, dass der Anlieger auch auf der Fahrbahn sauber macht, da wird es an die Gemeinde übertragen und dann zahlen die Anlieger wieder anteilig die Straßenreinigungskosten. So ähnlich ist es natürlich auch beim Winterdienst.

Nun kommt die SPD und sagt, das muss jetzt grundsätzlich geändert werden. Die Aufgabe für die Übernahme der Kosten und auch die grundsätzliche Zuständigkeit für den Straßenwinterdienst ist zumindest bei den Landes- und Bundesstraßen ab sofort beim Land zu suchen. Da sagen wir, das ist nicht die richtige gesetzliche Regelung, sondern die Zuständigkeit soll nicht durcheinander gebracht werden, sondern soll tatsächlich bei den Anliegern bzw. bei den Gemeinden bleiben.

Eins ist auch vollkommen unstrittig: Der Bund lässt hier überhaupt nicht mit sich reden, bei den Bundesstraßen ist es vollkommen abwegig. Die Diskussion brauchen wir erst gar nicht zu beginnen, dass der Bund Kosten für den Winterdienst übernimmt. Es wird auch nicht angespro

chen im Gesetzentwurf, bei den Gemeinden über 30.000 Einwohner, die die Zuständigkeit für die Landesstraßen haben, die auch die Zuständigkeit für den grundhaften Straßenausbau haben. Das soll nicht geändert werden und es soll auch nicht geändert werden bei den Gemeinden über 80.000 Einwohner, die auch die Zuständigkeit haben für die Bundesstraßen. Übrigens, diese Städte müssen auch für den grundhaften Straßenausbau aufkommen und auch für den Straßenwinterdienst und für die Straßenreinigung. Das ist vollkommen unstrittig, darüber wird auch nicht diskutiert und die SPD will dies auch nicht geändert haben, aber damit wird natürlich die Ungleichbehandlung zwischen den kleinen Gemeinden und den großen Gemeinden nach diesem Vorschlag noch viel größer.

(Beifall bei der CDU)

Ich darf das mal an der Stelle sagen. Wir haben gestern Abend im Erfurter Stadtrat sehr intensiv über den städtischen Haushalt diskutiert und haben den nach langer intensiver Diskussion mit der CDU-Mehrheit behandelt. Die Stadt Erfurt hat die Straßenbaulast für 700 Kilometer Straße. Wir haben über vieles diskutiert, aber nicht über den Straßenwinterdienst. Es ist vollkommen selbstverständlich, dass die Stadt Erfurt und eine ganze Reihe andere Thüringer Städte die Verantwortung und auch die Kosten für den Straßenwinterdienst haben und das will die SPD auch nicht ändern an dem Punkt.

(Unruhe bei der SPD)

Die Disproportionen würden hier wesentlich größer werden als das gegenwärtig ist. Da sagen wir, das ist aus unserer Sicht nicht der richtige Weg, sondern der Winterdienst ist und soll auch eine kommunale Aufgabe bleiben.

Es gibt auch noch einen ganz anderen Ansatz. Ordnung und Sicherheit ist in erster Linie Aufgabe der Gemeinden. Die Sicherung von Ordnung und Sicherheit wird durch die zuständigen Ordnungsämter kontrolliert und gewährleistet. Dazu gehört natürlich auch die Ordnung und Sicherheit auf den Straßen. Wenn man dies jetzt bei den Landes- und Bundesstraßen auf das Land übertragen würde, würde diese Zuständigkeit auch vollkommen durcheinander kommen. Dann wird von Verbesserung der Praktikabilität gesprochen. Die wird nun weiß Gott dadurch nicht gestärkt, wenn man das ändern würde. Stellen Sie sich mal vor, es soll ja bei den Nebenanlagen so bleiben wie es ist. Das heißt, für die Gehwege sind die Anlieger bzw. vor dem Rathaus ist die Gemeinde zuständig. Dann machen die Gemeinde oder die Anlieger ihren Winterdienst, schieben dann ihren Schnee, wenn viel da ist, auf die Landesstraße, auf die Fahrbahn, für die das Land zuständig ist. Dann kommt vielleicht der große Schneepflug vom Land, nach Vorstellung der SPD-Fraktion, und schiebt den ganzen Schnee dann wieder von der Landesstraße auf den kommunalen Gehweg. Damit wäre der Konflikt vorprogrammiert und es würde keine einfache Lösung gefunden werden, sondern das Durcheinander und die Konflikte

werden vorprogrammiert sein.

(Beifall Abg. Althaus, CDU)

(Zwischenruf Abg. Thierbach, PDS: In Erfurt schneit es nicht.)

Die PDS-Fraktion will nun in ihrem Antrag in § 9 das Straßengesetz geändert haben und will gleich die Straßenbaulast von der Gemeinde wegnehmen und an das Land übertragen und damit zum Bestandteil der Straßenbaulast den Winterdienst und die Reinigung gleich noch mit implizieren. Das hat aus unserer Sicht überhaupt nichts mit Praktikabilität zu tun. Es würde nur die Zuständigkeiten durcheinander bringen.

Meine Damen und Herren, der Rechtsanspruch auf eine Kostenerstattung über den kommunalen Finanzausgleich löst das Problem unseres Erachtens nach auch nicht. Was wir allerdings als CDU wollen, ist, dass sich die Diskussion nicht jedes Jahr aufs Neue wiederholt, sondern wir wollen eine dauerhafte Lösung, die praktikabel ist und die Verantwortlichkeiten eben nicht durcheinander bringt.

(Beifall bei der CDU)

Deswegen empfehlen wir, dass die Verhandlungen, die im August letzten Jahres begonnen haben, zwischen dem Verkehrsministerium, also dem TMWAI, und dem Gemeinde- und Städtebund zügig fortgesetzt und zu einem Abschluss gebracht werden. Entweder es wird eine dauerhafte Vereinbarung abgeschlossen, die zum Inhalt hat, dass 75 oder 80 Prozent, das kann man aushandeln, der anfallenden Kosten für den Winterdienst vom Land übernommen werden oder dass eine Förderrichtlinie erarbeitet wird, wo es in diesem Sinne geregelt wird, aber nicht, indem man die Verantwortlichkeit durcheinander bringt.

Noch zu einem anderen Punkt, den die SPD in ihrem Gesetzentwurf anfügt: Sie wollen auf der Grundlage des Verkehrsflächenbereinigungsgesetzes, ein Gesetz des Bundes, und auf der Grundlage des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes die Widmung von in der DDR nicht oder falsch gewidmeten Straßen neu geregelt haben. Tatsache ist, dass in der DDR auch auf diesem Gebiet vieles durcheinander ging, das heißt, dass Straßen, die öffentlich genutzt wurden, nicht öffentlich gewidmet wurden,

(Zwischenruf Abg. Kölbel, CDU: Richtig.)

diese so genannten LPG-Straßen. Diese wollen Sie nun mit diesem Gesetzentwurf öffentlich widmen. Meines Erachtens ist das der falsche Weg - wir müssen das noch ausdiskutieren -, weil durch diese beiden Bundesgesetze die rechtliche Grundlage geschaffen wurde und mit dem Thüringer Straßengesetz die noch fehlenden Widmungen vorgenommen werden können. Dieser Rechtsstandpunkt ist nicht ganz einheitlich, aber dieser Rechtsstandpunkt wurde kürzlich auch durch ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts

in Weimar bestätigt. Meines Erachtens ist das in § 6 Thüringer Straßengesetz, der die Widmung behandelt, gut, abschließend und hinreichend geregelt - ich will das jetzt nicht alles hier vortragen, Sie können es nachlesen -, so dass die noch ausstehenden Widmungen vorgenommen werden können. Voraussetzung ist allerdings, und das muss ich schon betonen, dass die Gemeinde Eigentümerin der Grundstücke ist, auf denen sich die Straße befindet. Sonst funktioniert das alles natürlich nicht. Aber das ist geregelt, wie das funktioniert. Man muss nur das Geld im Haushalt dann tatsächlich haben und einstellen, dann kann das geschehen. Wird können darüber in den zuständigen Ausschüssen noch weiter diskutieren. Ich beantrage namens der CDU-Fraktion die Überweisung des Gesetzentwurfs der SPD an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik, an den Haushalts- und Finanzausschuss und an den Justizausschuss, weil es ja ein Gesetzentwurf ist und den Antrag der PDS an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik und an den Haushalts- und Finanzausschuss. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Das Wort hat jetzt Frau Abgeordnete Sedlacik, PDSFraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, endlich wieder weiße Weihnacht. Wir reden immer über Schnee, als wenn es etwas ganz Fürchterliches wäre. Ich habe es zu Beginn genossen, wie viele andere in Thüringen,

(Beifall bei der PDS)

bis natürlich das Chaos kam und ich dann wieder in die Pflicht genommen wurde als ehrenamtliche Bürgermeisterin, um dieses Chaos zu beherrschen. Glück im Unglück war über die Weihnachtsfeiertage, dass viele Menschen zu Hause waren, die Kinder nicht in die Schule mussten. Heute haben alle Fraktionen das Bedürfnis, über das Chaos, was dort passiert ist, zu sprechen und Lösungsvorschläge in die Debatte zu bringen. Herr Kallenbach, es geht um mehr, als darüber zu reden, wer wem den Schnee in die Schuhe schiebt.

Die Situation vor einem Monat hat gezeigt, an Einsatzbereitschaft hat es nicht gefehlt. Tag und Nacht waren Räumdienste, Mitarbeiter der Bauhöfe der Kommunen, der Feuerwehr, der Polizei und auch der Agrargenossenschaften im Einsatz, es ging Hand in Hand. Nun stimmen die Bürgermeister der betroffenen Kommunen in den Chor ein, wer soll das bezahlen, wer hat so viel Geld. Die Erwartungen sind groß, dass heute vom Landtag ein positives Signal ausgeht. Bürgermeister und Landräte warten darauf, dass nun endlich die Zuständigkeit für den Winterdienst auf den Bundes- und Landesstraßen in den Orts

lagen dem zuständigen Straßenbaulastträger zugeordnet wird, denn auch hier muss gelten, wem die Straße gehört, der soll sie auch vom Schnee räumen, notfalls den Schnee abtransportieren und bei Glätte die Straße auch streuen.

(Beifall bei der PDS)

Die Gemeinden wollen dabei durchaus dem Bund und dem Land hilfreich zur Seite stehen, aber die Kosten hierfür wollen wir als Gemeinden keinesfalls tragen, auch nicht anteilig. Die Erfahrungen der letzten Wochen haben gezeigt, dass die Gemeinden und ihre Bürgermeister am nächsten an den Problemen vor Ort dran sind. Sie wissen genau, wenn der Winterdienst zum Einsatz kommen muss und wann. Bevor gegebenenfalls das Land reagiert, kann es - wie auch in diesem Jahr - schon zu spät sein. Deshalb sagen wir Ja zur Übernahme dieser Aufgaben an die Kommunen. Dies entspricht auch dem Subsidiaritätsprinzip. Das heißt aber nicht automatisch, dass hierfür auch gemeindliche Winterdienstkräfte zum Einsatz kommen müssen. Hier können die Kommunen durchaus wie bisher mit der TSI Verträge abschließen.

(Zwischenruf Abg. Groß, CDU: Machen sie doch auch.)

Ob dies aber, Frau Groß, nach der materiellen Privatisierung der TSI noch so einfach möglich sein wird für die Kommunen, das bleibt abzuwarten. Wenn unsere Vorschläge aufgegriffen werden, dann ist eine Frage aber geklärt, auch für Sie, Herr Kallenbach; die Kommunen haben einen Rechtsanspruch für die Kostenübernahme durch das Land.

Meine Damen und Herren, selbst Wirtschaftsstaatssekretär Richwien verstrickt sich in Widersprüchlichkeiten,

(Zwischenruf aus der CDU-Fraktion: Oh, oh, oh.)

wenn er gegenüber den Bürgermeistern äußert, dass die Gemeinden für den Winterdienst auf den kommunalen Straßen keine Landesmittel erwarten können, weil dies nicht sachgerecht ist. Aber ich frage Sie, wieso ist es dann sachgerecht, dass die Gemeinden Kosten für den Winterdienst auf den Bundes- und Landesstraßen anteilig tragen? Was für uns, die Kommunen, der Erfolg sein sollte, dass 80 Prozent erstritten wurden vom Gemeinde- und Städtebund, 80 Prozent noch vom Land übernommen werden und ja nur 20 Prozent die Kommunen zu tragen haben, das sehe ich nicht als Erfolg, das ist eine Krücke. Den Widerspruch muss doch bitte einmal die Landesregierung noch aufklären. Wie unhaltbar die Position ist, will ich an einer Stelle nochmals verdeutlichen. Unstrittig ist, Eigentum verpflichtet. Dies gilt bei den Straßen bezüglich der Instandsetzung uneingeschränkt, auch für die Bundes- und Landesstraßen in den Ortschaften. Niemand hat bisher eine kommunale Zuständigkeit gesehen. Ausgerechnet beim Winterdienst sollen aber die Gemeinden für die Straßen zuständig sein, die ihnen überhaupt nicht gehören.

(Zwischenruf Richwien, Staatssekretär: Es gibt eine polizeiliche Reinigungspflicht. Sehen Sie mal ins Gesetzbuch.)

Das Innenministerium würde bildlich gesprochen an die Decke springen, wenn wir in den Gemeinden an anderer Stelle Kosten für Leistungen an fremdem Eigentum übernehmen würden. Nun kommt das Widersprüchliche erneut beim Winterdienst bei Bundes- und Landesstraßen in den Ortschaften weicht die Landespolitik von diesem Grundsatz ab zum Schaden der Kommunen. Lösungsvorschläge von der SPD und der PDS liegen auf dem Tisch. Ich bedanke mich bei Herrn Kallenbach, dass er auch der Meinung ist, wir sollten diese in den Ausschüssen beraten.

Meine Damen und Herren, die Landesregierung entzieht sich aus meiner Sicht gleich in zweifacher Hinsicht ihrer Verantwortung. Zum einen wälzt sie die Verantwortung für den Winterdienst auf den Bundes- und Landesstraßen auf die Kommunen ab und dies teilweise auch in finanzieller Sicht. Zum anderen ist es der Landesregierung offensichtlich völlig egal, wie die Kommunen mit katastrophalen Schneeverhältnissen fertig werden. So muss doch selbst der Landesregierung ein Fakt klar sein: Die Aufwendungen für den Winterdienst in den Gemeinden unterscheiden sich erheblich, und zwar in Abhängigkeit von der Höhenlage. Dieser Fakt muss doch zumindest zum Nachdenken anregen. Ich kann doch die Rennsteiggemeinden nicht dafür bestrafen, dass sie eine viel längere und intensivere Wintersaison haben als die Gemeinden im Thüringer Becken. Hier müssen doch zwingend Ausgleichsregularien des Landes über den Kommunalen Finanzausgleich wirken, wie dies in anderen Bereichen selbstverständlich ist.