Protokoll der Sitzung vom 21.02.2002

Meine Damen und Herren der SPD, staunen Sie ruhig, was es schon gab, bevor Sie aufgewacht waren. Dies ist mein Beitrag zur Steigerung der pädagogischen Leistungsfähigkeit. Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der CDU)

Wir betrachten das Video jetzt mal als Vorlage ohne Drucksachennummer. Es liegen keine weiteren Redeanmeldungen mehr vor, demzufolge kann ich die Aussprache schließen. Die Ausschussüberweisung ist nicht ausdrücklich beantragt worden. Ist das richtig so?

(Zuruf Abg. Dr. Stangner, PDS: Doch.)

Doch, das heißt, den Redebeitrag von Frau Stangner soll ich als Antrag auf Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Bildung und Medien und den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit betrachten. Dann stim

men wir darüber ab, gegebenenfalls auch über die Federführung. Wer der Überweisung dieses Antrags an den Ausschuss für Bildung und Medien zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Die Gegenstimmen bitte. Danke schön. Das ist eine Mehrheit von Gegenstimmen und der Antrag ist abgelehnt. Gibt es hier Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall.

Wer der Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Die Gegenstimmen bitte. Das ist eine Mehrheit. Gibt es hier Stimmenthaltungen? Die gibt es nicht. Die Überweisung ist abgelehnt.

Demzufolge stimmen wir nun über den Antrag der Fraktion der SPD in der Drucksache 3/2179 direkt ab. Wer diesem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Es gibt eine Reihe von Jastimmen. Die Gegenstimmen bitte. Danke schön. Das ist eine Mehrheit von Gegenstimmen. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall. Mit einer Mehrheit von Gegenstimmen ist dieser Antrag abgelehnt.

Ich schließe damit den Tagesordnungspunkt 7 und komme zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 8

Beteiligung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern am Produktivvermögen Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 3/2180

Begründung durch die einreichende Fraktion ist nicht beantragt worden, da die Möglichkeit des Sofortberichts durch die Landesregierung genutzt wird.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, namens der Landesregierung erstatte ich den erbetenen Bericht zur Beteiligung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern am Produktivvermögen.

Eine Vermögenspolitik der sozialen Marktwirtschaft beteiligt alle durch Vermögensbesitz an den Unternehmen. Ihr Ziel ist eine Gesellschaft von Teilhabern. Diese Sätze stammen von Ludwig Erhard, dem Vater der sozialen Marktwirtschaft.

(Beifall bei der CDU)

Er sah in der Mitarbeiterbeteiligung eine treibende Kraft für Wirtschaftswachstum, Steigerung der Arbeitsmotivation und zur sozialen Absicherung im Alter. Teilhabe am Produktivvermögen kann in der Tat zu einer real begründeten partnerschaftlichen Identifikation der Mitarbeiter mit ihren Unternehmen beitragen. In jedem Fall ermöglicht sie den Aufbau von Vermögenspositionen bei Arbeitnehmern und lässt den Arbeitnehmer direkt am Erfolg seiner Ar

beitsleistung teilnehmen. Ohne Frage ist das auch für die Unternehmen von Vorteil. Ihnen wird mit dem Beteiligungskapital zusätzliche Liquidität zugeführt. Deswegen tragen Beteiligungen am Produktivvermögen auch zur Sicherung von Arbeitsplätzen bei. Und schließlich ist die Bindung gerade qualifizierter Arbeitskräfte und Leistungsträger an das Unternehmen wichtig.

Zukünftig wird die Beteiligung am Produktivvermögen aber auch mit Rücksicht auf die Alterssicherung weiter an Bedeutung gewinnen. Auch das drängende Problem des Generationenwechsels im Mittelstand ist eher zu lösen, wenn führende Mitarbeiter, die für das Unternehmen in Frage kommen, bereits am Unternehmen beteiligt sind und eine bereits frühzeitige und ausreichende Vermögensposition aufgebaut haben. Besondere Bedeutung hat die Mitarbeiterbeteiligung in der New-Economi gewonnen. Die jungen, schnell wachsenden Unternehmen dieses Wirtschaftssektors können ihre hoch qualifizierten Mitarbeiter zumeist nur dann angemessen bezahlen, wenn sie ihnen über eine relativ geringe Grundvergütung hinaus Aktienoptionen anbieten. Die Bedeutung solcher Regelungen für KMU's und für die Hochschulabsolventen, Fachkräfte und andere Arbeitnehmer ist offenkundig.

Modelle der Mitarbeiterbeteiligung haben daher für die Landesregierung einen hohen Stellenwert. Sie möchte folglich die Akzeptanz von Mitarbeiterbeteiligungen in Thüringen weiter erhöhen, denn ihre Verbreitung ist bisher nicht groß. Wenn die Vorteile von Mitarbeiterbeteiligungen am Produktivvermögen so offensichtlich sind, stellt sich die Frage, warum die Unternehmen immer noch und immer nur zögerlich auf dieses Instrument reagieren und von den Möglichkeiten Gebrauch machen. Ein zentrales Kriterium für die Akzeptanz ist zweifellos die Sicherung des Arbeitnehmeranteils. Sie ist aber gewährleistet. Der Freistaat Thüringen bietet mit der Richtlinie für die Übernahme von Garantien für Arbeitnehmerbeteiligung bereits ein bedeutendes Förderinstrument an. Bis zu 80 Prozent der Beteiligungssummen kann demnach gegen Ausfall abgesichert werden. Trotzdem sind in Thüringen nur 19 Garantien zustande gekommen, bei denen für 478 Arbeitnehmer ein Beteiligungsvolumen von insgesamt 3,6 Mio.   wird. Offensichtlich liegt es also nicht nur an den Rahmenbedingungen, sondern an dem grundsätzlichen Interesse beider Seiten. Um weiterführende Maßnahmen vorzubereiten, hat die Landesregierung schon vor einiger Zeit eine interministerielle Arbeitsgruppe eingesetzt. Ihr Auftrag war es, die wissenschaftliche und politische Diskussion zu Mitarbeitermodellen zu analysieren und daraus Ansatzpunkte für eine verstärkte Beteiligung von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen am Produktivvermögen in Thüringen herzuleiten. Der Bericht der interministeriellen Arbeitsgruppe liegt vor und ist dem Landtag bereits zugeleitet.

Auch auf die Fragen nach den Hemmnissen für einzelne Unternehmen wird hier eingegangen. Sie lassen sich wie folgt darstellen: Sichergestellt werden muss eine Gewinnperspektive für die Zeichnung von Unternehmensanteilen

für die Mitarbeiter. Diese Zeichnung erfolgt nur dann, wenn die Unternehmensanteile rentabel erscheinen. Es muss auch gesichert sein, dass die Umwandlung von Barlohnanteilen in Investivlohnanteile Arbeitsplätze sichert. Weiterhin muss der Verzicht auf Barlohnanteile für die Arbeitnehmer akzeptabel und verkraftbar sein. Namentlich für ertragsschwächere Unternehmen, deren Zukunftsperspektive unsicher erscheint, kommen Mitarbeiterbeteiligungsmodelle kaum in Frage. Mitarbeiterbeteiligungen sind also einerseits kein Allheilmittel für Unternehmen, denen es am Eigenkapital mangelt, andererseits werden sich Arbeitnehmer im Niedriglohnbereich nicht in der Lage sehen, auf Teile ihres Lohns zu verzichten, um sich am Produktivvermögen zu beteiligen. Was kann und was sollte die Landesregierung folglich tun, um die Attraktiviät von Mitarbeiterbeteiligungsmodellen zu erhöhen? Diese Frage wurde gestellt. Der Geschäftsbesorger für die Bürgschaftsrichtlinie der Bürgschaftsbank Thüringen (BBT) berät bereits sehr kompetent Thüringer Unternehmen, die an einer Mitarbeiterbeteiligung interessiert sind und führt auch Informationsveranstaltungen zu diesem Thema durch. Gleichwohl schlägt die interministerielle Arbeitsgruppe vor, die Aktivitäten zugunsten von Mitarbeiterbeteiligungsmodellen auch auf Landesebene zu verstärken. Sie ist der Auffassung, dass die Ausweitung von Beteiligungsmodellen in Thüringen weniger von einer zusätzlichen finanziellen Förderung abhängt, sondern davon, eine ausführliche Beratung der interessierten Unternehmen vorzunehmen. Da die BBT diese Beratungsleistung bereits erbringt und eine intensivere externe Beratung im Rahmen der Thüringer Beratungsrichtlinie grundsätzlich förderfähig ist, gibt es dieses Angebot und es gilt, es transparenter zu machen. Die BBT wird ihre Beratungstätigkeit ausweiten und wir werden gemeinsam mit der BBT verstärkt für Mitarbeiterbeteiligungen in Thüringen werben. Die Landesregierung wird die Mitarbeiterbeteiligung in die Tarifpartnergespräche einbringen und dort zum Thema machen. Sie wird die Kammern und Verbände auffordern, ihre Mitglieder gezielt über Möglichkeiten der Beteiligung und Fördermöglichkeiten zu informieren. Das TMWAI wird außerdem die GA-geförderten Unternehmen anschreiben und öffentliche Veranstaltungen zum Thema durchführen. Geplant ist auch eine Veröffentlichung von Beispielen realisierter Mitarbeiterbeteiligung. Damit sollen die Unternehmer angeregt werden, selbst aktiv zu werden. Aber auch bei der finanziellen Förderung wollen wir zulegen. So wird die Produktivvermögensbeteiligung explizit eingebaut in die nächste GA-Richtlinie als zusätzliches Kriterium für einen fördersatzerhöhenden Struktureffekt.

Mit der Novellierung der Mitarbeiterbeteiligungsrichtlinie ist das Instumentarium der Haftungsfreistellung bereits deutlich verbessert worden. Verlängert wurde auch die Laufzeit der Garantie auf maximal 15 Jahre, um dieses Instrument für die Altersvorsorge einsetzen zu können. Mit Blick auf die Bedeutung von Genussrechten im Rahmen von solchen Beteiligungen ist nunmehr auch diese Beteiligungsform förderfähig. Problematisch ist jedoch nach wie vor die Besteuerung von Aktienoptionen. Im Regelfall wer

den die Arbeitnehmeraktienoptionen bei Ausübung der Optionen der Einkommenssteuer unterworfen, was für die Mitarbeiter zu einer unangemessen hohen Steuerbelastung führen kann. Um die Steuerschuld zu begleichen sind sie vielfach gezwungen, einen Teil der Aktien zugleich zu veräußern. Damit werden Aktienoptionen als Instrument für Mitarbeiterbeteiligung konterkariert. Die Landesregierung wird sich dafür einsetzen, dass Aktienoptionen für Mitarbeiter zukünftig angemessen besteuert werden. Das Instrument der Beteiligung am Produktivvermögen ist kein Allheilmittel für die gegenwärtigen wirtschaftlichen Probleme von Unternehmen. Es kann aber Arbeitsplätze sichern und die Abwanderung von Fachkräften vermeiden helfen. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Möchte eine Fraktion die Aussprache zu diesem Bericht eröffnen?

(Zuruf Abg. Groß, CDU: Ja.)

Die CDU-Fraktion beantragt die Aussprache, damit eröffne ich diese und als erster Redner hat sich zu Wort gemeldet der Abgeordnete Lippmann, SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, am 17. Juni 1994 habe ich hier an gleicher Stelle gestanden, da haben wir auch schon über das Thema geredet und da war es nicht neu. Wenn man das Sitzungsprotokoll von damals liest, wenn man sich die Mühe macht, dann muss man eigentlich feststellen, wir hätten die gleichen Reden heute eins zu eins wieder halten können. Nur, das will ich nicht machen. Das hat natürlich seine Gründe. Es hat in dieser Angelegenheit, so wünschenswert wie die Weiterentwicklung hätte sein können, überhaupt keinen signifikanten Durchbruch gegeben, auch wenn heute ein durchaus ernst zu nehmender und sehr informativer und detaillierter Sachstandsbericht dieser interministeriellen Arbeitsgruppe vorliegt, der das ganze Problem für den interessierten Leser schon deutlich macht. Ich möchte nicht auf die Inhalte eingehen, das hat der Minister selbst getan, aber ich möchte darauf aufmerksam machen, dass sich die ganzen Bemühungen um Teilhabe am Produktivvermögen in den alten und den neuen Bundesländern recht unterschiedlich darstellen, nämlich für die neuen Bundesländer deutlich schlechter. Das hat seine Gründe. Ich will nur drei davon nennen.

Der erste Grund mag sein, dass die vorwiegend mittelständisch geprägte Wirtschaftsstruktur im Osten mit ihrer zum Teil recht wackligen Ertragssituation keine ideale Voraussetzung für Unternehmensbeteiligung gibt. Sanierungsfälle, meine sehr verehrten Damen und Herren, da sind wir uns einig, kommen für Mitarbeiterbeteiligung nicht in Frage und nicht in Betracht. Es ist dem Arbeitnehmer

nicht zuzumuten, das zu tun, was der freie Kapitalgeber oder die öffentliche Hand nicht macht.

Der zweite Grund ist, dass die Geldvermögensbildung und die Einkommensentwicklung in den neuen Bundesländern eben deutlich schlechter - noch immer, leider, deutlich schlechter - als in den alten Bundesländern ist. Das heißt, die Bereitschaft, sozusagen freie Spitzen - wie man mal früher sagte - in das Geldvermögen einzubinden mit dem Kauf von Produktivvermögen, ist deutlich schlechter.

Der dritte Punkt mag sein, dass die Arbeitnehmer in den neuen Bundesländern gelegentlich auch, wenn die Ertragssituation des Unternehmens gar nicht so schlecht ist, schon Bedenken haben, ihr Geld ins Unternehmen zu tun, weil sie nicht an die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens glauben. Mit diesen Nachteilen, meine sehr verehrten Damen und Herren, müssen wir wohl noch eine Weile leben.

Das Hauptproblem kennen Sie ja, das gilt für die alten Bundesländer genauso wie für die neuen, dass der Arbeitnehmer oder der Beteiligungsgeber befürchten muss, neben dem Arbeitsplatz auch das Kapital zu verlieren. Die Zielstellung ist also, das war vor sieben Jahren auch schon nicht anders, Beteiligungsformen zu finden, die allen Beteiligten gerecht werden, also dem Arbeitnehmer, dem Arbeitgeber, möglicherweise auch den Banken. Ob das nun Investivlohnmodelle sind, wo Lohnbestandteile ersetzt werden durch Kapitalbeteiligung oder ob das Gewinnbeteiligungen sind, wo über das Profitsharing ein Fixbetrag gezahlt wird und der Restbetrag erfolgsorientiert ausgezahlt wird oder ob das überhaupt eine betriebliche Beteiligung oder eine überbetriebliche Beteiligung ist, die Gewerkschaften haben sehr unterschiedliche Auffassungen dazu. Kurzum, das muss ausgehandelt werden.

Die zweite Zielstellung ist, das Risiko für den Arbeitnehmer zu mindern. Das kann über das Mitarbeiterbeteiligungsprogramm erfolgen. Das haben wir schon seit Jahren, es ist jetzt noch mal novelliert worden zu Dezember 2001. Ich glaube, das ist eine Voraussetzung, die notwendig ist und die möglicherweise auch das Problem ein klein wenig fördert, das aber auch andere neue Bundesländer haben. Bei den alten weiß ich das nicht so genau.

Die dritte Zielstellung ist, das Risiko für den Garantiegeber zu mindern. Daran hat überhaupt noch niemand gedacht. Es muss auch jemand sein, der die Garantien abgibt und das ist die Thüringer Bürgschaftsbank. Die müssen auch darauf achten, dass die Bürgschaften am Ende nicht fällig werden, das sind ja Steuermittel, die letztendlich beim Insolvenzfall ausgereicht werden müssen.

(Zwischenruf Abg. Bergemann, CDU: 80- prozentige Absicherung.)

Es wäre ein Verlust von Haushaltsmitteln, das können wir alle nicht wollen. Also, Sanierungsfälle kommen auch hier nicht in Betracht und es muss dann Rating gemacht wer

den. Das wäre also die Zielstellung im groben. Vielleicht gibt es noch andere. Aber das ist bekannt und das war auch vor sieben Jahren schon so. Wichtiger ist, was darüber hinaus zu machen ist, wo sich die Debatte gegenüber der von vor sieben Jahren ein klein wenig unterscheidet. Da las ich, dass die Sachsen ein regelrechtes Rating seit 1997 - das steht übrigens im Bericht - machen durch eine Projektgruppe, die das Ziel hat, ganz auf das Unternehmen zugeschnittene Beteiligungsmodelle zu entwickeln. 870 Unternehmen, so las ich, haben Interesse bekundet, an diesem teilzunehmen. Wie das Interesse der entsprechenden Arbeitnehmer bei diesen Unternehmen ausgefallen ist, das ist mir nicht bekannt, es stand auch nicht zu lesen. Ich halte das schon für einen Weg, der gegangen werden kann.

Der zweite Punkt: Was zu machen wäre, es sei der Vollständigkeit halber noch einmal gesagt, ist die Versicherung im Insolvenzfall, aber das haben wir ja, wie andere auch.

Der dritte Punkt: Ich glaube, dass es sinnvoll wäre, diesen so genannten Strukturbonus für geplante Mitarbeiterbeteiligungen anzuwenden. Das heißt, im Rahmen der Höchstfördersätze bei GA-Investitionszuschüssen einen festzulegenden Betrag vom Hundert dann zu gewähren, wenn es zur Mitarbeiterbeteiligung kommt. Das ist richtig, auch ich halte das für zielführend. Es würde auf jeden Fall die Bereitschaft erhöhen, Mitarbeiterbeteiligungen einzugehen. Das gibt die neue GA-Richtlinie her, wie übrigens die neue GA-Richtlinie sehr viel hergibt. Aber das sei nur am Rande bemerkt.

Vierter Punkt ist, ob der Vorschlag von dem genannten Professor Priewe bei Verzicht auf Tariflohnsteigerung Eigentumsrechte an Investitionszulagen und -zuschüssen zu gewähren, zweckmäßig ist. Das wage ich nicht zu beurteilen. Ich halte es für ein wenig problematisch, gleichermaßen jedoch nicht für aussichtslos. Eins ist sicher: Diese viertgenannte Form wird bei kapitalintensiven Unternehmen deutlich anders bewertet werden können, wenn sie denn überhaupt können, als bei lohnintensiven; das ist klar.

Wenn wir gerade von neuen Gedanken und Wegen reden, um die Sache voranzubringen; wenn man etwas verkaufen will, muss man auch Reklame machen. Das fällt uns doch leicht in der Denkfabrik. Wir müssen Reklame machen. Ich habe das Gefühl und, ich glaube, da täusche ich mich nicht so sehr, dass in den letzten Jahren an das Problem nur halbherzig herangegangen worden ist, und zwar von allen Beteiligten. Es taucht regelmäßig mal auf, wie das Ungeheuer von Loch Ness kommt es aus dem Wasser und wieder ist einmal die Arbeitnehmerbeteiligung da.

(Zwischenruf Schuster, Minister für Arbeit, Wirtschaft und Strukturpolitik: Es gibt eine ganze Reihe davon.)

Ja, aber sehen Sie, verehrter Herr Schuster, wenn in einem Zeitraum von sechs Jahren in Thüringen 20 Garantien mit einem Beteiligungsvolumen von 6,4 Mio. und die Anzahl

der geforderten Arbeitnehmer wäre 424 - ich habe geglaubt, es wäre eine Null vergessen worden - das ist im Grunde genommen eine Bankrotterklärung, was wir da in den letzten sechs Jahren gehabt haben. Deshalb meine Vermutung, nicht meine Hoffnung, dass dies immer mal wieder aufgerufen wird, um nachzuweisen, dass wir nicht ganz ohne Aktivitäten wären.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die SPD-Fraktion möchte schon, dass der gordische Knoten irgendwann mal durchschlagen wird, um Mitarbeiterbeteiligung und Vermögensbildung irgendwann mal auf den Weg zu bringen. Da ist uns eigentlich jedes rationale Mittel recht. Wir möchten schon, dass die Eigenkapitalbasis der Unternehmen dadurch vielleicht sogar wesentlich erhöht werden würde, und wir möchten schon, dass die Bindung der Arbeitnehmer an ihr Unternehmen ermöglicht würde. Das würde vielleicht auch dazu führen, dass das auf uns zukommende 2006-Problem vielleicht etwas entschärft würde. Ich befürchte aber, nicht ich hoffe, dass es dafür keinen Königsweg gibt. Das wird eine sehr lange und beharrliche Arbeit werden, wenn wir hier wirklich mal Erfolge erzielen wollen oder auch können, die wir bisher noch nicht haben. Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Für die CDU-Fraktion hat sich der Abgeordnete Bergemann zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Lippmann, Sie haben viele Dinge angesprochen, wo ein breiter Konsens erkennbar ist, völlig klar, nicht nur in Thüringen, sondern auch ein Thema in der Bundesrepublik Deutschland. Sie haben gesagt, für Sie ist seit 1994 kein signifikanter Durchbruch erkennbar, da werde ich Sie im Laufe meiner Rede mit Sicherheit korrigieren müssen, denn es gibt mehr als nur eine Gesetzesinitiative gerade zu diesem Thema. 1994 haben Sie hier im Plenum über dieses Thema gesprochen, das sind acht Jahre, also mehr als höchste Zeit, dass wir uns gerade diesem wichtigen Thema auch heute hier in der Debatte noch einmal annehmen.

(Beifall bei der CDU)

Denn der Bericht von Minister Schuster dokumentiert ja genau den festen Willen, den der Ministerpräsident in seiner Regierungserklärung 1999 zum Ausdruck gebracht hat, die Landesregierung macht klar, Beteiligung an Produktivvermögen der Arbeitnehmer ist für sie eine der wichtigsten Prioritäten in dieser Legislatur. Das hat Gründe. Sie haben einige genannt: Produktivvermögen verbreitert die Einkommensbasis, individuelle Altersvorsorge, Schaffung von Beschäftigungsarbeitsplätzen - völlig klar. Aber ich will auch an dieser Stelle deutlich machen, ich hatte das Vergnügen in der Arbeitsgruppe "Investivlohn 1997/98" selbst dabei

zu sein, Herr Lippmann, und in dieser Arbeitsgruppe sind Ergebnisse hervorgekommen, die sich heute in dem Bericht von Minister Schuster ein ganzes Stück wiederfinden. Wissen Sie, warum das in diesen Jahren nicht vorwärts gegangen ist? Genau dazwischen lag die große Koalition.