Manfred Grob
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Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, Thüringen hat seit jeher einen guten Ruf als Sportland und 1860 fand das erste deutsche Turnfest in Thüringen statt.
Mit Thüringen als Sportland stehen die Namen Friedrich Fröbel und GutsMuths als Vorkämpfer der Körpererziehung. Auch in jüngster Vergangenheit präsentiert sich unser Land weltweit als Hochburg des Sports. So waren es immer auch Sportlerinnen und Sportler aus Thüringen, die bei Olympischen Spielen und Weltmeisterschaften Medaillen oder vordere Plätze erreicht haben. Diesen guten Ruf wollen wir verteidigen, diesen Weg wollen wir im Spitzensport, aber auch im Breitensport fortsetzen. Der Sport ist aus unserer Gesellschaft nicht wegzudenken. Für viele Menschen in unserem Land ist eine sportliche Betätigung fester Bestandteil des Alltags, und zwar von früher Jugend bis ins hohe Alter.
Mehr als ein Siebtel aller Bürgerinnen und Bürger in Thüringen, rund 358.000, das sind ungefähr 14,8 Prozent, sind in den fast 3.300 Sportvereinen im Freistaat organisiert.
In Deutschland gibt es 90.000 Sportvereine mit 26 Mio. Mitgliedern. Sport ist längst ein bedeutender Wirtschaftsfaktor geworden. Das gilt für den Markt der Sportmode, Sportgeräte und Sportstätten, für das Merchandising - das muss ich jetzt mal auf Deutsch sagen, für den Fanartikelverkauf - und für die Arbeitsplätze, die nicht nur im Umfeld von Profivereinen entstehen. Die Werbebranche hat den Sport längst als werbewirksame Plattform entdeckt. Dem einzelnen Sportler ermöglicht es einen Werbevertrag. Weitestgehend kann er sich auf sein Training
und die Wettkämpfe konzentrieren. Auch die Medien tragen
mit einer breiten Berichterstattung zur Bekanntheit und Beliebtheit des Sports und seiner Sportler und Sport Treibenden bei. Was meinen Sie, Frau Thierbach, wenn Sie Gender Mainstreaming sagen, es geht nicht nur um Ball spielende Frauen, wissen Sie vielleicht auch, dass unsere Männer nur Vizeweltmeister sind und unsere Frauen aber Weltmeister?
Was meinen Sie, was passiert, wenn das, was heute in der Zeitung gestanden hat, die Birgit Prinz in Perugia Fußball spielt, was meinen Sie, was das für einen Medienrummel gibt? Sport ist viel mehr als ein Wirtschaftsfaktor, er ist eine verbindende Kammer für unsere Gesellschaft. Seine Indikationskraft vereint Menschen, die nach Alter, Herkunft und Lebensbedingungen oft unterschiedlicher kaum sein könnten. Diese Leistung kann gar nicht hoch genug eingeschätzt werden.
Breitensport und Spitzensport sind dabei gleichermaßen wichtig. Gerade hier in Thüringen haben wir viele erfolgreiche Spitzensportler und Traditionsvereine, ich denke z.B. an die Sportvereine in den verschiedenen Bundesligen und jetzt passend zur Jahreszeit auch an die vielen Spitzenathleten in den Wintersportdisziplinen. Unsere Spitzensportler sind Sympathieträger und Botschafter unseres Landes, nicht weniger wichtig, sie sind anerkannte positive Vorbilder für die Jugend. Mehr als Worte und Werbekampagnen tragen Leistungssportler zu einer positiven Einstellung zum Leben und zur Leistung bei. Sie wecken Interesse für ihre Disziplin und führen so dem Freizeitund Breitensport neue Interessenten zu, von denen einige wiederum selbst Spitzensportler werden. Der Talentförderung kommt in diesem Zusammenhang eine ganz zentrale Bedeutung zu. Mit den Sportgymnasien und dem Stützpunktsystem in Thüringen kooperieren hier sehr erfolgreiche Schulen, Vereine und Sportbünde. Diese Zusammenarbeit ist über die Talentförderung hinaus von großer gesellschaftlicher Bedeutung für die Erziehung und Bildung unserer Kinder und Jugendlichen. Familie, Gesellschaft und Politik stehen hier vor gewaltigen Herausforderungen.
Nur durch ein Zusammenwirken aller gesellschaftlichen Kräfte können wir unsere Jugendlichen zu verantwortungsbewussten Menschen erziehen, die ihre Zukunft aus eigener Kraft meistern. Wir alle kennen die Gefährdung von Kindern und Jugendlichen. Physische Gefahren drohen durch Bewegungsmangel und Ernährungsfehler, psychische
durch Vereinzelung und das Fehlen geordneter Familienstrukturen. Suchterkrankungen und der Missbrauch legaler wie illegaler Drogen wirken sogar doppelt schädlich. Vor allem die zunehmende Gewaltbereitschaft und die Rücksichtslosigkeit mancher Jugendlicher macht uns allen große Sorgen. Gewalt aus niedrigen Anlässen und fehlendes Schuldbewusstsein, Gleichgültigkeit und ein Mangel an Einfühlungsvermögen, all das ist im Alltag zu beobachten. Die Schule wie der Sportverein als bildende und erziehende Institutionen können hierbei im Rahmen ihrer Möglichkeiten präventiv wirken. Denn zum Sport gehört es auch, sich an Regeln zu halten und fair miteinander umzugehen, im Team zusammenzuarbeiten, sich über die eigene Leistung zu freuen und die Leistungen anderer anzuerkennen. Der Wettbewerb, das Ringen um den Sieg, ist richtig und sinnvoll, aber die Leitfrage darf nicht nur lauten: Was leistet der Mensch sportlich? Sie muss ebenso lauten: Was leistet der Sport menschlich?
Menschlichkeit, Teamwork und Fairness gehören ebenso zu den Grundsätzen des Sports wie die Leistungsbereitschaft. Durchhaltevermögen und Disziplin im Spitzensport wie im Breitensport, das ist eine große Aufgabe, den jungen Menschen diese Grundsätze zu vermitteln und ihre über den Sport hinaus wirkende erzieherische Wirkung zu entfalten. Den Trainern und Lehrern, Übungsleitern und Vereinsmitarbeitern fällt diese nicht immer leichte Aufgabe zu. Ihnen gebührt unser Dank für die Arbeit und die Mühen, die sie dabei auf sich nehmen.
Sport und Ehrenamt gehören zusammen, beide bilden eine Einheit und es würde schwer fallen, das eine ohne das andere zu sehen. Um Sport durchzuführen, zu organisieren, um Kinder und Jugendliche für den Sport zu interessieren, um sie beim Sport zu betreuen und anzuleiten, um den Sport zu dem zu machen, zu dem Stellenwert zu bringen, den er zweifellos in Thüringen hat, bedarf es vor allem der Menschen, die sich im Ehrenamt dafür engagieren. Dass es neben dem Engagement auch der Bedingungen bedarf, dass es der Wettkampfstätten bedarf, um Sport zu treiben, brauche ich, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Sportfreunde, nicht extra zu erklären.
Und jetzt zu dem Thema: Nach dem Fall der Mauer vor 14 Jahren kamen die Rahmenbedingungen des Sports in der ehemaligen DDR zum Vorschein. Dabei gab es viele Überraschungen. Die Sportanlagen des Sportweltmeisters DDR waren alles andere als weltmeisterlich. Der Zustand der Sportstätten war in der Regel schlecht. Vernachlässigungen in der Bauunterhaltung über Jahre hinweg hatten häufig gravierende Schäden zur Folge. Sanitäreinrichtungen waren in einem bedenklichen Zustand oder fehlten völlig. Energieverschwendungen durch marode Heizungsanlagen und die fehlende Wärmedämmung waren die Regel. Die Anzahl der Sportstätten entsprach bei weitem nicht den westeuropäischen Vorstellungen von einer ausreichenden Versorgung mit der für Schulen, Vereine
und sonstige Nutzungen notwendigen Grundausstattung. Die vorhandenen Anlagen waren zum Teil ungleich über das Land verteilt. So gab es beispielsweise, Frau Nitzpon, ganze Landkreise ohne ein einziges Hallenbad. Besonderer Mangel herrschte für Sportanlagen, die nicht gefördert wurden, weil sie nicht olympisch waren oder als bürgerlich galten. Der Deutsche Sportbund, DSB, reagierte damals schnell auf diese ernüchternde Analyse. Unter Leitung des DSB erstellte eine Expertengruppe aus Ost und West, deren Vertreter von Bund, Ländern, Kommunen und Sportverbänden kamen, in weniger als nur einem halben Jahr diesen "Goldenen Plan Ost". In diesem "Goldenen Plan Ost" wird die damalige Ausgangssituation detailliert beschrieben und ein Vorschlag zum Abbau der Defizite innerhalb einer Laufzeit von 15 Jahren gemacht. Ende 1992 wurde der "Goldene Plan Ost" vom Bundestag und Deutschen Sportbund Berlin verabschiedet. Er ist seitdem die unumstrittene Leitlinie für die Sportstättenentwicklung in den jungen Bundesländern einschließlich des Ostteils Berlins. Bis heute sind die Aussagen und inhaltlichen Zielvorgaben des "Goldenen Plans Ost" unbestritten und wurden von allen zuständigen politischen Instanzen wiederholt bestätigt. Das Ziel des "Goldenen Plans Ost" ist, die Sportstättenversorgung in den jungen Bundesländern an die in den alten Bundesländern anzugleichen, um so für diesen Bereich einen Beitrag der unter anderem mit dem Grundgesetz und dem Einigungsvertrag verankerten Ziele der Angleichung der Lebensbedingungen in allen Landesteilen zu erreichen. Auf Basis von Erhebungen in den jungen Bundesländern Anfang der 90er-Jahre, die bei der Erarbeitung des "Goldenen Plans Ost" noch nicht vorgelegen hatten, und einer Sportstättenstatistik der DDR als Berechnungsgrundlage wurde der Bestand an Sportstätten einschließlich der Grobklassifizierung ihres Bauzustands ermittelt. Dieser damals festgestellte Bestandteil hat sich später, als endgültige Ergebnisse der Sportstättenstatistik vorlagen, als erstaunlich präzise Schätzung herausgestellt.
Zu ein paar Zahlen: Aus einer Bilanzierung dieses Bestands mit dem aus den Richtwerten ermittelten Bedarf ergab sich ein Neubaubedarf von 13,6 Mrd. DM. Der Sanierungsbedarf an den bestehenden Anlagen wurde auf weitere 11,1 Mrd. DM eingeschätzt. Dies ergab einen Finanzbedarf für Neubau und Sanierung von insgesamt 24,7 Mrd. DM. Dieser Betrag sollte innerhalb von 15 Jahren, wie gesagt, aufgebracht werden, und zwar der Finanzkraft und der politischen Verantwortung für die Überwindung der Teilungsfolgen entsprechend zu 50 Prozent vom Bund. Wie die Akzeptanz der Analyse und der vorgeschlagenen Methode, der ja Bedarfsbestimmungen angeht, ist der "Goldene Plan Ost" ein großer Erfolg. Die Gemeinden legen ihn bei ihrer Flächennutzungsplanung zugrunde und sichern so vorausschauend künftig benötigte Flächen. Auch die Sportstättenentwicklungsplanung orientiert sich in der Regel am "Goldenen Plan Ost". In Thüringen basiert die Sportstättenplanungsverordnung auf den Bedarfsrichtwerten des "Goldenen Plans Ost".
Erste Probleme bereiten hingegen die Finanzierung und damit die Einhaltung des Fahrplans über die vorgesehenen 15 Jahre. Es konnte immerhin erreicht werden, dass in dem vom Bund zur Verfügung gestellten Investitionsförderprogramm für die neuen Bundesländer auch die Sanierung von Sportstätten förderfähig wurde. Darüber hinaus lenkte der Bund seine Fördermittel für Sportstätten für den Hochleistungssport schwerpunktmäßig in die jungen Länder. Länder, Kommunen und Sportvereine und auch kommerzielle Investoren sind in den letzten Jahren mit unterschiedlichen Erfolgen an die Behebung des Sportstättenmangels herangegangen. Präzise Erhebungen für alle jungen Länder über die bereits erreichten Fortschritte liegen noch nicht vor. Von Thüringen wissen wir, dass der eingeschätzte Bedarf von ca. 2,6 Mrd. 1,1 Mrd. standen und stehen vor großen Problemen, denn den nach wie vor in Teilen Besorgnis erregenden Situationen im Sportstättenbereich steht die bekannte prekäre Haushaltslage in den Ländern gegenüber. Als 1998 Rotgrün die Geschäfte in der Bundesregierung übernahm, wurde in der Koalitionsvereinbarung die direkte Förderung des "Goldenen Plans Ost" angekündigt; Herr Minister ist darauf schon eingegangen. Innenminister Otto Schily stellte Ende 1998 100 Mio. DM pro Jahr als Anteil des Bundes in Aussicht. Eine angesichts eines durchschnittlichen Gesamtbedarfs von 1,6 Mrd. DM pro Jahr zwar eher bescheidene Größe, aber doch immerhin ein deutliches Bekenntnis zum "Goldenen Plan Ost". Was folgte, war jedoch sehr ernüchternd. Nach langen Diskussionen standen für 1999 schließlich nur noch 15 Mio. DM als Drittmittelfinanzierung zur Verfügung, mit den zwei Dritteln Kofinanzierung durch Länder und Kommunen also insgesamt 45 Mio. DM. Im Dialog des Bundes mit den Ländern, den kommunalen Spitzenverbänden und dem DSB wurden Förderrichtlinien erarbeitet, die u.a. eine Einschränkung auf die Neubauvorhaben enthielten. Anfang 1999 schätzten die Experten dieser Arbeitsgruppen ein, dass bis dahin erst 10 Prozent der Aufgaben des "Goldenen Plans Ost" abgearbeitet wurden, nach immerhin bereits 6 von 15 Jahren. Für das Jahr 2000 und die Folgejahre standen wiederum nicht die angekündigten 100 Mio. DM pro Jahr zur Verfügung, sondern nur 15 Mio. DM im Jahr 2000, 29 Mio. DM bzw. 14,8 Mio. für 2001 und 2002 und 10 Mio. &''* nächste Jahr sind ganz und gar nur noch 5 Mio. 3 wovon 805.000 - / gekündigte Signal, das Programm "Goldener Plan Ost" langfristig zu verankern, wartet man bis heute vergeblich. Auf diese Weise wird der "Goldene Plan Ost" in den laut Plan noch verbleibenden fünf Jahren nicht umsetzbar sein. Die Angleichung der Lebensverhältnisse bei der Versorgung mit Sportstätten wird länger dauern als geplant, als gehofft und als notwendig, wäre sich die rotgrüne Bundesregierung ihrer Verantwortung bewusst.
Die Sportstättensituation in den jungen Ländern bleibt damit weiterhin der gravierendste Engpass für die positive Entwicklung bei den Sportvereinen.
In der Sitzung des Sportausschusses des Deutschen Städtetags am 25. und 26. November 1999 in Leverkusen äußerten sich die Teilnehmer zu den stark reduzierten Bundesförderungen des "Goldenen Plans Ost" mit Recht besonders empört. Der Ausschuss verabschiedete eine Erklärung und ich möchte diesen Wortlaut gar nicht vorlesen, die Entschließung zum "Goldenen Plan Ost" 1999, Sie können sich vorstellen, wie sie dabei weggekommen sind.
Der Freistaat Thüringen hat über den entsprechenden Verteilerschlüssel in den fünf Jahren seit 1999 rund 8,8 Mio. aus diesem Sonderförderprogramm des Bundes erhalten, angesichts des großen Nachholbedarfs ein kleiner Tropfen auf den heißen Stein. Das Land Thüringen hat im gleichen Zeitraum allein für den regulären Sportstättenbau und Schulsporthallenförderung 181 Mio. # bereit gestellt - mehr als das 20fache. Das im Jahr von der Bundesregierung aufgelegte Sportstättenbau-Sonderförderprogramm, GPO genannt, ist insbesondere von der Gesamtsumme her ein nicht im Entferntesten ausreichendes Instrumentarium, um den Angleichungsprozess in den jungen Ländern zu befördern. Ähnlich wird es wohl leider auch dem 3 Mio. #4 Olympiabewerbung von Leipzig ergehen, auch die sind noch nicht im Haushalt gedeckt. Grotesk erscheint es dann auch vor diesem Hintergrund, wenn die SPD landauf und landab in den Stadt- und Kreistagsparlamenten und auch hier im Landtag populistische Anträge zur Unterstützung der Olympiabewerbung von Leipzig einbringt und ihre eigenen Politiker die Zeichen der Zeit in Berlin verschlafen. Wecken Sie Ihre Kollegen in Berlin und bringen Sie sie auf Trab, meine Damen und Herren von der SPD.
Meine Damen und Herren, wir sind bestrebt, das Freizeitangebot insbesondere im Sportbereich zu erweitern, zu verbessern und vor allem so zu gestalten, dass es von den Bürgerinnen und Bürgern in unserem Land angenommen wird. Man kann dem Minister nur Recht geben, dass Art, Vielfalt und Umfang des Sportstättenangebots die Entwicklungsmöglichkeiten des Sports und insbesondere der einzelnen Sportarten bestimmt. Ich kann Ihnen aus Erfahrung sagen als ehemaliger Bürgermeister der relativ kleinen Kommune Kieselbach, dass auch die Sport- und Freizeitanlagen den Wohn- und Freizeitwert in den Gemeinden steigern. Beispielsweise gab es bei mir im Ort ein Fußballspielfeld, auf dem Schlacke war - na gut, ich kann dazu sagen, natürlich ist das in NAW hergestellt worden, die Schlacke hat man umsonst bekommen vom Heizwerk,
das ist klar. Jetzt ist seit der Wende ein Rasenplatz da, es ist Flutlicht da, es ist eine Nebenanlage da, auch die mit Flutlicht, und vor allen Dingen - was mich besonders freut eine Laufbahn rund herum, die auch fleißig von der Grundschule genutzt wird. Alle Gemeinden, die Kreise und nicht zuletzt das Land Thüringen wissen um die Notwendigkeit des Sportstättenbaus. Der Freistaat hat nach seinen Möglichkeiten bereits riesige Anstrengungen unternommen, um die Kommunen und Landkreise beim Sportstättenbau zu unterstützen. Auch aus dem Wartburgkreis kann ich entsprechende Zahlen nennen, da ich als Beigeordneter und Dezernent auch für den Bereich Schule und Sport zuständig war. Allein in der Sportförderung wurden die Vereine bis heute mit weit über 1 Mio. Wir sind im Wartburgkreis stolz auf den Bau von 15 neuen Sporthallen
mit einem Gesamtkostenaufwand von über 20 Mio. die auch mit Landesförderung neben dem Sanieren der alten Sporthallen gebaut worden sind. Es stimmt schon, nie war der Sport so wichtig wie heute. Natürlich ist er kein Allheilmittel für die gesellschaftlichen und individuellen Probleme unserer Gesellschaft, aber wir sollten seine Möglichkeiten auch nicht unterschätzen. Deshalb werden wir mit dieser Landesregierung weiter für den Sport am Ball bleiben, deshalb werden wir nicht bei dem bereits Erreichten innehalten, wir werden weiter daran arbeiten, die dafür notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. Meine Damen und Herren von der SPD, geben wir gemeinsam nach Berlin weiter - es ist ja auch unsere Bundesregierung,
wenn auch nicht unsere Wunschregierung -, dass hier bei der Sportförderung an der falschen Stelle gespart wird. Lassen Sie uns die Einheit Sport und Ehrenamt weiterentwickeln, sammeln wir weiter Pluspunkte für ein lebens- und liebenswertes Thüringen. Vielen Dank.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, durch Beschluss des Landtags vom 16. Oktober 2003 ist der Gesetzentwurf der Fraktion der CDU "Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Finanzierung der staatlichen Schulen" in Drucksache 3/3639 an den Ausschuss für Bildung und Medien federführend und an den Justizausschuss überwiesen worden. Die Änderung des Gesetzes ist nach Einschätzung durch die CDU-Fraktion notwendig, da nach Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes, des Förderschulgesetzes, des Thüringer Gesetzes über die Finanzierung der staatlichen Schulen und des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft vom 3. Dezem
ber 2002 die Trägerschaft für die Schülerbeförderung im Wesentlichen auf die Landkreise und kreisfreien Städte übertragen worden ist. Danach werden die Kosten für die Schülerbeförderung in den Landkreisen dem Schulaufwand zugeordnet. Die Finanzierung erfolgt in der Weise, dass 80 Prozent des ungedeckten Bedarfs über die Schulumlage finanziert werden, der restliche ungedeckte Finanzierungsbedarf wird über die Kreisumlage refinanziert, zu der auch die kreisangehörigen Schulgemeinden herangezogen werden. Infolge dieser Neuregelungen werden kreisangehörige Schulträgergemeinden finanziell zusätzlich stark belastet. Ziel der Änderung ist es, die ursprüngliche Verantwortlichkeit der Schulträger für die Organisation und die Finanzierung der Schülerbeförderung für die in ihrem Gebiet wohnenden Schüler wieder herzustellen. Der Ausschuss für Bildung und Medien hatte den Gesetzentwurf in Drucksache 3/3639 in seiner 46. Sitzung am 23. Oktober 2003 auf seiner Tagesordnung. Während der Beratung über den Gesetzentwurf wurde gemeinsam festgelegt, dem Antrag auf schriftliche Anhörung stattzugeben. Der Beschluss zur schriftlichen Anhörung sowie der dazugehörende Kreis der Anzuhörenden wurde vom Ausschuss einstimmig gefasst. Weiterhin wurde beschlossen, den 12. November 2003 als Einsendeschluss für die Stellungnahme festzulegen. Als Berichterstatter wurde ich auserkoren, wie Sie unschwer erkennen können.
In der 47. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Medien wurde unter Tagesordnungspunkt 1 das "Zweite Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Finanzierung der staatlichen Schulen" erneut beraten und die Stellungnahme des schriftlichen Anhörungsverfahrens einbezogen. Dem Ausschuss lagen die Schreiben des Thüringischen Landkreistages und des Gemeinde- und Städtebundes Thüringen zur Auswertung vor. Fragen, die durch die Anhörung aufgekommen waren, wurden im Ausschuss behandelt und intensiv diskutiert. Im Ergebnis befanden alle Mitglieder im Ausschuss die Änderung des Gesetzes für notwendig und stimmten einstimmig für die Änderung. Der mitberatende Justizausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 54. Sitzung am 27. November 2003 beraten und empfohlen, den Gesetzentwurf mit den vom Ausschuss für Bildung und Medien vorgeschlagenen Änderungen, vergleichen Sie die Anlage 3/2090, anzunehmen. Der Ausschuss für Bildung und Medien empfiehlt daher einstimmig die Annahme des Gesetzentwurfs mit den in der Drucksache 3/3793 aufgeführten Änderungen. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, ich möchte Sie über die Ausschussberatung zum Thüringer Gesetz zur Neustrukturierung der Sozialhilfe unterrichten und Ihnen nachfolgenden Bericht erstatten.
Aufgrund der gegenwärtigen Aufgabenverteilung zwischen dem überörtlichen Träger der Sozialhilfe ist eine Steuerung der Ausgaben für die Leistungsgewährung für den überörtlichen Träger der Sozialhilfe kaum möglich. Mit der Aufgabenübertragung wird die Ausgabensteuerung und die Kostenverantwortung zusammengeführt und der bisherigen finanziellen Entwicklung zu Lasten des Landes entgegengewirkt. Es ist daher eine Zusammenführung der Hilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz im eigenen Wirkungskreis der Landkreise und kreisfreien Städte als örtliche Träger der Sozialhilfe sinnvoll.
Durch Beschluss des Landtags vom 13. Dezember 2002 ist der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit federführend und den Innenausschuss und den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen worden. Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit hat den Gesetzentwurf in seiner 35. Sitzung am 16. Januar 2003, in seiner 36. Sitzung am 20. Februar 2003 und in seiner 37. Sitzung am 27. März 2003 beraten. In der 35. Sitzung wurde der Termin der Anhörung, der Kreis der Anzuhörenden und der Termin der Auswertung festgelegt. In seiner 36. Sitzung am 20. Februar hat der Ausschuss eine Anhörung in öffentlicher Sitzung zu dem Gesetzentwurf durchgeführt, in der alle relevanten Verbände geladen waren, um umfangreich Stellung zu beziehen. Im Ergebnis dieser Anhörung und in der Auswertung der Zuschriften wurde in der 37. Sitzung am 27. März 2003 empfohlen, geringfügige Änderungen des Gesetzentwurfs vorzunehmen. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 39. Sitzung am 30. April 2003 und der Innenaussschuss in seiner 59. Sitzung am 6. Mai 2003 beraten. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat empfohlen, den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung der vom federführenden Ausschuss empfohlenen Änderungen anzunehmen. Ebenso hat der Innenausschuss eine Empfehlung zur Zustimmung des Gesetzes mit den empfohlenen Änderungen gegeben.
Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit empfiehlt mehrheitlich die Annahme des Gesetzes mit den vorgenommenen Änderungen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Abgeordnete, ich bitte um Ihre Zustimmung. Danke.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, man hat ja selten genug die Möglichkeit über etwas Positives, was von unser aller Bundesregierung kommt, zu reden. Der Inhalt der Verwaltungsvereinbarung zum Investitionsprogramm "Zukunft Bildung und Betreuung" löst beim ersten Lesen eventuell sogar Freude aus.
Ja. Beim näheren Befassen stellt sich natürlich dann die eine oder andere Frage. Die Forderung der Regierung, dass die Mittel zweckgebunden für den Ausbau von Ganztagsschulen eingesetzt werden sollen, wirft die Frage auf, was ist unter Ganztagsschulen zu verstehen. Was nachweislich zu erkennen ist, ist, dass die Mehrheit der Eltern eine freiwillige Betreuung und Förderung in der Schule gegen
über einer Ganztagsschule mit Pflichtunterricht am Nachmittag vorzieht. Daran merken wir schon, dass nicht an erster Stelle die baulichen Maßnahmen stehen, sondern die inhaltlichen Aspekte unsere Ganztagsschulen bestimmen sollten. Hüten wir uns davor, in schulischen Angeboten den einzig selig machenden Weg zu sehen und achten wir weiter auf die Ersterziehungsrechte der Eltern, die möglicherweise für die Betreuung und Förderung ihrer Kinder ganz andere und ebenso gute Wege gehen möchten. Kommen wir aber zum Investitionsprogramm selber zurück. Mir stellt sich die Frage, wie ist es geplant, die Mittel an die Schulträger weiterzuleiten. Sind Investitionen so zu beantragen und zu bearbeiten, wie z.B. in der Schulbauförderrichtlinie gefordert. Dies wäre meines Erachtens ein guter, praktikabler Weg, da er verfahrenstechnisch seit Jahren im Zusammenspiel des Landesverwaltungsamts mit den Schulträgern eingeübt ist. Wie kann die mindestens 10-prozentige Eigenbeteiligung von dem Schulträger abgesichert werden? Wie können die Zahlungen an die Letztempfänger so geregelt und angewiesen werden, dass es nicht zu Verzögerungen kommen kann? Dass dies alles zu einer Mehrarbeit in der Verwaltung führen wird, ist uns auf jeden Fall klar. Ich glaube aber, wenn die Hürden nicht zu hoch gesetzt werden, ist eine vernünftige und für unsere Schulen vorteilhafte Entwicklung durch dieses Programm möglich. Wobei ich hier, weiß Gott nicht, über den baulichen Rahmen spreche und noch nicht mal über den Anfang inhaltlicher Maßgaben Ausführungen gemacht habe. Ganzstagsschulen, wie in der Präambel ausgeführt ist, sollten unterstützend und mit einer modernen Infrastruktur geschaffen werden. Die Qualitätsverbesserung unseres Bildungssystems hat aber nicht nur mit baulichen Maßnahmen zu tun, sondern ist auch auf Inhalte und die Personen, die diese Inhalte vermitteln, angewiesen. Und hier macht es sich der Bund ziemlich einfach. Die personelle Absicherung neuer ganztägiger Angebote wird dauerhaft zu erheblichen Mehraufwendungen in den Ländern führen, auch dann, wenn das Investitionsprogramm lange ausgelaufen ist. Hier wird eine Hypothek auf die Zukunft aufgegeben, deren Last nicht gemeinsam geschultert wird. Investitionsprogramme dürfen ruhig auch mal investieren in Personalkosten - eine Investition, die sich auch lohnen würde. Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, wollen wir das Gebotene annehmen, wollen wir die Umsetzung beschleunigen und wollen wir unsere vom Land Thüringen getätigten Investitionen in Horte und Schuljugendarbeit weiter ausbauen, denn die Förderung der Schulen über die inhaltliche Konzeption ist weit wichtiger als die unbestritten auch notwendige Förderung der Investitionen in den baulichen Zustand. Hier ist Thüringen ganz ohne den Bund auf einem guten Weg. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, Bäder, auch einige als Spaßbäder benannt, waren in der letzten Zeit oft Gespräche im Landtag und in den Medien. Insolvenzen und Vorwürfe der nicht sachgerechten Planung waren Anlass dazu. Der dem
zufolge eingebrachte Antrag der SPD-Fraktion zur Berichterstattung der Regierung ist eigentlich nachzuvollziehen. Die aufgeführten Fragen in diesem Antrag und die Empfehlungen, wie Einbindung der Konzeption in die Landesplanung, sind der richtige Weg, der verfolgt werden sollte. Aber das sollte Ihnen klar sein, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass hier an dieser Stelle ein "aber" kommen muss. Die SPD will mit ihrem Antrag zur sofortigen inhaltlichen Diskussion den Zeitablauf einer Auswertung und der geforderten Berichterstattung unzumutbar verkürzen. Ich frage Sie, wollen wir eine durchdachte Auswertung oder eine in Eile zusammengestückelte Darstellung, wollen wir ein ausgewertetes Konzept zur Entwicklung einer gerechten Bäderlandschaft oder wollen wir ein konzeptionelles Herangehen an die schwierige Frage der Bäderentwicklung in nicht gewollter Eile in Frage stellen? Es kann nicht unser Wille sein, eine Schwimmbadentwicklungskonzeption in Auftrag zu geben; diese nach Erstellung nicht ausgiebig und vor allem in ihren vorliegenden Ergebnissen durchzuarbeiten, zu bewerten und in der Hauptsache Zuarbeiten und Empfehlungen für die Betreiber der Bäder zu erstellen. Ich habe nachgefragt, ich glaube, diese Konzeption - mit einem ungefähren Inhalt von vierhundert Seiten, dazu noch vier Anlagen in der gleichen Größe - braucht eine bestimmte Zeit, um diese auszuwerten. Wir müssen uns fragen, was das Ziel dieser Bäderkonzeption war. Diese Analyse soll die Grundlage für eine bedarfs-, funktions- und qualitätsgerechte Bäderlandschaft in Thüringen werden. Wir wollen Sicherheit in der Planung, aber auch die Träger brauchen die Informationen, um sich für den Bau oder die Sanierung eines Bades zu entscheiden. Auch die Konkurrenzsituationen werden beleuchtet und Unter- und Überversorgung werden, sowohl qualitativ als auch quantitativ und regional dargestellt. Also, liebe Freunde der SPD, Ihr Antrag in Ehren, danke für Ihre Fragen und das glaube ich, dass hier jeder im Hause interessiert daran ist, aber alles hat seine Zeit. Lassen Sie der Landesregierung die Zeit zur Auswertung, lassen Sie die Zeit, Empfehlungen und eventuell Beschlüsse vorzubereiten, warten wir die Einbringung und Berichterstattung im Landtag ab. Ich denke, dass der Zeitpunkt für uns frühzeitig machbar mitgeteilt wird. Der Ansatz ist richtig, hier im Plenum über die Entwicklung der Thüringer Bäderlandschaft zu berichten und zu diskutieren. Der Zeitpunkt ist aber falsch gewählt, meine sehr verehrten Damen und Herren der SPD, demzufolge kann ich im Moment nur eine Ablehnung Ihres Antrags zur Empfehlung geben. Vielen Dank.
Sehr verehrte Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, ich habe diesen Hut nicht aufgezogen, weil ich es untersagt bekommen habe. Aber diese Utensilien habe ich mitgebracht auf Geheiß vom Betriebsrat in Unterbreizbach, dass ich bei meiner Rede diese Utensilien immer im Auge behalte, weil diese Aussprache und dieses Ergebnis ganz wichtig für die Kumpel ist. Das habe ich mitbekommen. Auf dem Tisch sehen Sie noch ein Glas. Manche Laien sagen, da sind bunte Bonbons drin. Das ist Salz und da ist vielleicht auch ein bisschen Sylvinit dabei.
Über was reden wir heute? Reden wir über eine Hochzeit oder verteilen wir das Fell eines Bären? Mitnichten, wir reden über eine Veränderung und Ergänzung zum Staatsvertrag. Wir erlauben mit diesem Staatsvertrag einem Unternehmen, auf dem Markt besser mitreden zu können. Wir erlauben mit unserer Zustimmung, das Salz/Sylvinit im Untertagebereich grenzüberschreitend zu transportieren und nicht über einen unwirtschaftlichen übertägigen Transportweg, der übrigens keiner Genehmigung bedarf, in die hessischen Fabriken zu fahren, um es zu verarbeiten.
Meine Damen und Herren, diese Hochzeit ist schon vollzogen, dieses Fell ist schon verteilt. Wir haben es in der Hand, mit unserer Zustimmung die Mitgift zur Hochzeit mit einzubringen. Schauen wir uns doch mal den Bräutigam genauer an. Nach dem Eheversprechen, sprich Kalifusionskonzept 1993 und dem Ehevertrag, sprich Staatsvertrag 1996, können wir doch mit Beruhigung sagen, dass die Versprechen eingehalten wurden. Das Verbundwerk Werra hat derzeit 4.322 Beschäftigte, eine Ausbildungsquote von 5,3 Prozent und diese 115 Auszubildenden sind zu 50 Prozent aus Thüringen.
Es gibt keine Differenzierungen in puncto Lohn zwischen der Belegschaft Ost und West,
sprich Thüringen und Hessen. Kali + Salz war das erste Unternehmen in Deutschland, das 1999 den tariflichen Lohn angeglichen hat. Wollen wir jetzt, wo wir mit einer Ergänzung zum Staatsvertrag weiterhin die Wettbewerbsfähigkeit des Betriebes steigern können, den Staatsvertrag von 1996, der in seiner Gänze ja noch gilt, in Frage stellen? Ich mag schon die Kommune Unterbreizbach und speziell ihren Bürgermeister verstehen, der Sicherheit für die Region fordert. Aber wenn man sich mit den dazu gefassten Paragrafen beschäftigt und diese zusätzlichen Vereinbarungen von 1995 und 2002 sowie die verfassten Schriftstücke von K + S an die Regierung und das uns allen bekannte
Wortprotokoll der Anhörung richtig und ausführlich gelesen hat, meine Damen und Herren, dann weiß man, dass die mögliche und vor allen Dingen machbare Sicherheit für den Betrieb, und ich meine dabei des gesamten Betriebs, gegeben ist.
Ich darf zusammenfassend zu den gegebenen Sicherheiten ausführen: Im Staatsvertrag von 1996 besagt Artikel 8 Abs. 1: "Der Staatsvertrag kann von jedem vertragschließenden Land aus wichtigem Grund zum Schluss eines Kalenderjahres mit einer Frist von einem Jahr gekündigt werden,..." und Absatz 3, der auf diese dazu gehörende Protokollerklärung hinweist: "... wenn das in der Präambel festgelegte Ziel der Vereinbarungen, die Sicherheit des Kalistandortes Werra durch die Aufrechterhaltung des lagerstättenbedingten Abbaubetriebes in den drei Gruben einschließlich der Werke die Weiterführung der Produktion und des dazu notwendigen Beschäftigungsvolumens nicht erreicht wird." Des Weiteren ist in der dazu abgeschlossenen Vereinbarung von 1995 zu lesen: "Im Gesamtkonzept hat die Sicherung des Standortes Unterbreizbach für die Landesregierung unter Beschäftigungsaspekten in den betroffenen strukturschwachen Regionen besondere Bedeutung." Im Schreiben von K + S vom 09.12.2002, also ganz frisch und Sie kennen es, an das Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt wird noch einmal bekräftigt, und das wörtlich: "... bezüglich des Standortes Unterbreizbach zur Vereinbarung vom 13.11.2002 getroffene Aussage gestanden wird..." Des Weiteren ist im Schreiben zu lesen: "... in der Vereinbarung vom 13.11.2002 wird darüber hinaus der Versorgung des Standortes Unterbreizbach mit sylvinitischem Rohsalz der Vorrang vor dem Standort Wintershall unter Betrachtung der Wirtschaftlichkeit eingeräumt." Damit ist die Rohstoffbasis für die Kapazitätsauslastung der Fabrik Unterbreizbach gesichert. Weiterhin darf ich auf das Wortprotokoll der Anhörung vom 06.12.2002 verweisen, als der Herr Abgeordnete Kretschmer
bei Dr. Müller von K + S nachfragte, Frau Präsidentin, ich zitiere hier wörtlich, das war ja eine öffentliche Sitzung: "Ich will noch einmal nachfragen, weil ich darauf jetzt Wert lege, 11.09.1995, diese §§ 5 und 6, mit der - ich sag mal - Quasibestandsgarantie von Unterbreizbach hat auch Gültigkeit für die neue Entwicklung, wenn das Roll-Loch in Betrieb ist und die entsprechende Verteilung des Sylvinits vorgenommen wird." Und Antwort Dr. Müller: "Ja". Dies, meine Damen und Herren, vielleicht zu den abverlangten Sicherheiten von K + S zu Unterbreizbach.
Ich bin vor allem denjenigen dankbar, die mit dem Staatsvertrag 1995 die Grundlage gelegt haben. Ich spreche da hauptsächlich von Bergbauexperten, Herr Buse, Herr Kummer, weil Kenntnis und Fachverstand vorhanden sein
muss, um hierbei mitreden zu können.
Nun haben ja Herr Buse und Herr Kummer erkannt, dass auf der Forderung zu Arbeitsplatzgarantie nicht mehr weiter geritten werden kann. Was gibt es Besseres, als ein neues Pferd zu satteln und sich aufzuschwingen auf das Pferd "Sicherheit". Wir müssen doch für die Sicherheit der Kumpel garantieren, so Herr Kummer.
Herr Kummer, stellen Sie als Experte das Gutachten zur Sicherheit des Roll-Lochs wirklich in Frage? Herr Kummer, sollte - und das wird garantiert nicht geschehen - Ihr Szenario von einem Wassereinbruch einmal nachvollzogen werden, sorgt da nicht der Abfluss des Wassers durch das Roll-Loch zur Entschärfung der Situation? Bei Ihrem Szenario ist der Bergmann in Thüringen doch jetzt schon gefährdet. Sie müssen sich vorstellen, wenn das Roll-Loch jetzt nicht da ist, Sie sprechen von Wassereinbruch, von Laugeeinbruch, dann ist der Bergmann in Thüringen gefährdet. Haben Sie schon jemals diese Gefährdung angesprochen?
Herr Kummer, wollen Sie nicht wahrhaben, dass der Landtag in Hessen, wo Ihre Partei ja nun nicht vertreten ist, dass diese Abgeordneten ihre Verantwortung nicht erkennen? Diese sind fraktionsübergreifend, außer den Grünen, für dieses Roll-Loch-Verfahren.
Herr Kummer, oder sind Sie wirklich nicht in der Lage zu erkennen, dass, wenn die Grube Unterbreizbach absaufen würde, das würde heißen Merkers und Springen natürlich auch, weil es ein Verbund ist, also wenn man das gute Salz, was ja nachweislich im Bereich MerkersUnterbreizbach liegt, nicht mehr abbauen kann, sind Sie da nicht in der Lage zu erkennen, dass es dann Kali an der Werra nicht mehr gibt?
Wenn Sie dann auf ein Gutachten von 1993 hinweisen, Gutachten sind auch dazu da, dass man sie überarbeitet. Es gibt bestimmt auch Gutachten von 1925, wo elektrisches Licht als vorsichtig eingeschätzt wird und in der Grube nicht benutzbar ist, bestimmt.
Meine Damen und Herren, zu Ihrer Erklärung über das ungefähre Ausmaß des Grubenfeldes Merkers, das im Vergleich so groß ist wie die Stadt Leipzig, dazu kommen noch Springen und Unterbreizbach, dann kann man sich unge
fähr vorstellen, wenn da ein Wassereinbruch ist, wie lange es dauern würde, ehe dieses Streckengeflecht voll laufen würde. Ich glaube, dann würde kein Wasser mehr in der Werra sein. Wenn diese von Ihnen aufgeführten Sicherheitsmängel nun nicht mehr greifen, was wollen Sie dann noch dranhängen, um diesen Vertrag zu verhindern - meine Damen und Herren, ich muss das so konsequent sagen und somit Arbeitsplätze nicht nur entstehen zu lassen, sondern zu vernichten? Sie, die Damen und Herren von der PDS, müssen sich das fragen.
Dann habe ich gestern schon meine Aussagen zu heute geschrieben und wollte Frau Becker auch noch ein bisschen vermöbeln.
Aber die Erkenntnis kam ja. Ich wollte Frau Becker darauf hinweisen, dass sie sich ohne Weiteres doch einmal an Kali-Experten wenden soll, die sie ja nachweislich in ihrer Fraktion hat.
Prompt kam die Erleuchtung. Ich habe diesen Antrag gelesen und es sind sehr gute Sachen darin. Ich könnte mir vorstellen, dass man mit so einem Antrag mitgehen kann. Der Kollege Lippmann hat in der 96er Rede zum damaligen Plenum wörtlich ausgeführt und ich darf wieder zitieren: "... dass nicht nur der Staatsvertrag zwischen Hessen und Thüringen, sondern auch ganz besonders die Vereinbarung zwischen dem Freistaat und der Kali + Salz GmbH vom 11.09.1995 deutlich gemacht hat, welche monumentale Vorleistung unser Land zur Sicherung des deutschen Kalibergbaus überhaupt erbracht hat." Ein weiteres Zitat des Kollegen Lippmann aus dem Protokoll 35. Sitzung 19.04.1996 - es wäre schön, wenn dieses heute wiederholt würde: "Wir werden diesem Staatsvertrag zustimmen, weil es zum gegenwärtigen Zeitpunkt und unter den gegebenen Bedingungen die einzige Möglichkeit ist, zumindest einen Standort des Kalibergbaus in Thüringen zu erhalten."
Kein Mensch, meine sehr verehrten Damen und Herren, im Land, schon gar nicht die Betroffenen in der Region und Unterbreizbach, werden es unter nun einmal objektiven Gründen auch nur annähernd verstehen, wenn wir diese Möglichkeit auslassen würden. Es kann ja nicht sein, dass das, was in einer Koalition richtig und gut ist, danach hinfällig und schlecht ist.
Meine Damen und Herren, wenn auch der Anfang dieses Prozedere nicht ganz nach unseren Wünschen verlaufen ist, dies aber nach Informationen in der Ausschuss-Sitzung, Anhörung und persönlichen Gesprächen nicht nur geglättet, sondern auch zustimmungsreif gemacht wurde, dann bitte
ich Sie für diese Ergänzung des Staatsvertrags, für die Betroffenen der Region und für den dauerhaften Weiterbestand des Gesamtbetriebs Kali + Salz GmbH zu stimmen. Die Kumpels sind zurzeit beim Einfahren zur Mittagsschicht, sie sind mit der Hoffnung eingefahren, dass wir richtig entscheiden. Die Kumpels an der Werra haben uns diesen Auftrag erteilt. Nehmen wir diesen Auftrag verantwortungsvoll wahr. Sichern wir die Arbeitsplätze für die Zukunft und, meine Damen und Herren, Ihnen allen ein herzliches Glückauf und vielen Dank.
Herr Kummer, ich habe Ihre Logik nicht ganz verstanden. Ist ein Roll-Loch so gefährlich für die Kumpels? Warum?
Nun sagen Sie doch mal, die Gefährdung möchte ich gern wissen. Frisst das die Kumpel oder was ist das mit dem Roll-Loch?
Herr Kummer, eine Frage jetzt dazu. Wie ist denn das, wenn dieses Roll-Loch nicht geschieht und die Lauge tritt auf, was passiert denn dann? Sind dann die Kumpel in Thüringen nicht gefährdet?
Also sehe ich da im Moment nur die Gefährdung von dieser Deponie.
Nicht von der Lauge an sich oder von dem Roll-Loch?
Glauben Sie, wenn man mit der Lauge...
Das war nur eine Zusatzfrage. Entschuldigung.
Das habe ich nicht mitgezählt, Entschuldigung.
Frau Präsidenten, meine Damen und Herren, zu zwei Sachen muss ich einfach noch einmal was sagen. Zum Ersten: Das hier aufgeführte Szenario, wenn die Lauge aus Springen, wo ja mal Laugeaustritte in ganz geringem Maße gemessen wurden, wenn diese durchdringt, die Gruben volllaufen und dann bis zu Herfa-Neurode vordringt, was ja auch noch von der Landesgrenze noch einmal 6,8 km ist, wenn diese Gruben absaufen, dann, sagen Sie, sind die Kumpel gefährdet? Dann arbeitet kein Kumpel mehr da unten drin. Das müssen Sie sich mal vorstellen, wie das möglich ist. Zu Ihrer anderen Aussage, dass der Betriebsrat Kienitz gesagt hat, er will erst einmal abwarten, wo die Sicherheit dann ist und wie diese Auswertung aussieht. Ich habe es Ihnen auch gesagt, ich war ungefähr einen Monat vorher bei dem Betriebsrat eingeladen. Die haben mich auch über die Sicherheitsprüfung usw. unterrichtet und der
Herr Kunaschewski hat in dieser Anhörung, das haben Sie doch da, ganz deutlich gesagt, ich darf zitieren: "Das Wichtigste war, wie ich hier auch festgestellt habe, die Sicherheit, das Roll-Loch - was kommt auf uns zu -, die Standfestigkeit des Baus. All dieses wurde uns von Anfang an in offener Art und Weise von der Werksleitung und auch von verantwortlichen Leuten aus Kassel mitgeteilt und das Gremium hat in seiner Gänze von rechtlicher Seite her entschieden, was den Staatsvertrag anbelangt, die Bedenken waren ausgeräumt." Und da sagen Sie noch, da will man abwarten, wie das Gutachten ausfällt?
Sie müssen sich schon alles anhören. Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, ich glaube, es ist schon ein Unterschied zwischen den beiden Anträgen, wenn es in dem einen um Belastungen der Kommunen geht und bei der Erstellung von Spaßbädern zum Nachteil von Frei- und Hallenbädern.
In der Begründung des SPD-Antrags ist die Frage nach Förderung der Freizeit- und Erlebnisbäder zum Nachteil der Frei- und Hallenbäder gestellt worden. Man könnte in einem Satz antworten und dies verneinen. Aber wem müsste das denn an erster Stelle bekannt sein? Ist es nicht so, dass Mitglieder der Fraktionen im Arbeitskreis "Sportstättenförderung" die Informationen über die aktuellen Anträge, Zahlen und Förderungen erhalten und darüber entscheiden dürfen? Frau Pelke, Frau Nitzpon, sind wir nicht oft im Ministerium zusammen, um über Zuwendungen für Sportstätten, aber auch über Zuwendungen für Bäder zu diskutieren und zu entscheiden?
Sie kennen die Fördersummen der letzten Jahre, Sie kennen die Haushaltszahlen und Sie können eigentlich diese Frage intern in Ihren Fraktionen klären.
Grundlage für diese Entscheidung im Arbeitskreis waren auch die von den Kommunen vorliegenden Sportstättenleitplanungen. Dass diese in puncto Sportplätze und -hallen teilweise hervorragend erstellt wurden, täuscht nicht darüber hinweg, dass im Bereich der Bäder einiges offen blieb. Ich bin dem Herrn Minister dankbar, dass hierfür speziell eine Schwimmbadentwicklungskonzeption erstellt wird, die alle für uns wichtigen Entscheidungskriterien, wie Zielstellung, Bestandsanalyse oder Bedarfsermittlung enthalten werden.
Wir werden in den Mittelzentren nicht umhinkommen, bei weiteren Bädern Sanierungen, Modernisierungen oder Ersatzneubauten zu bezuschussen. Wir werden dann hierfür konkrete Aussagen und Zahlen zur Entscheidung vorliegen haben. Das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit hat sich bis jetzt auf die Sanierung, Modernisierung und Ersatzneubauten von bestehenden Hallenbädern, insbesondere in Mittel- und Oberzentren konzentriert. Nur in wenigen Fällen, wie z.B. in Heiligenstadt und in Hildburghausen wurden Neubauten gefördert. Insgesamt sind für 29 Vorhaben 76 Mio. DM bewilligt worden. Wir sollten uns bewusst sein und wir können es selber erleben, dass Schwimmen im Stellenwert in der sportlichen Betätigung einen vorderen Platz einnimmt. Viele von Ihnen, meine Damen und Herren Abgeordneten, können dies selber bewerten, wenn es uns die Zeit erlaubt, die Südschwimmhalle zu nutzen. Sie können einschätzen, dass solche Konzepte wie in der Südschwimmhalle aufgehen. Diese Halle hat eine Auslastung, wie man sie sich nur wünschen kann. Bei dieser Halle können Sie erkennen, wie wir die Attraktivität von Hallenbädern noch erhöhen können, indem ohne größeren Aufwand kleinere Einrichtungen, bei denen eine kombinierte bzw. vor- und nachgelagerte Benutzung mit dem Schwimmbad als angenehme Ergänzung empfunden wird, nach Möglichkeit für alle Nutzergruppen in die Halle integriert bzw. direkt mit ihr verbunden werden.
Insbesondere im Hinblick auf die allgemeine Bevölkerung kommen Einrichtungen in Frage, die eine Bereicherung darstellen und damit ein angenehmeres Ambiente schaffen, wie beispielsweise Rutsche, Sauna, Solarium, MutterKind-Bereich oder auch Gastronomie. Im Schwimm- und Tauchsportbereich sind natürlich Hallenbäder gefragter als Freibäder. Auch der Schulsport wird in beiden Bädern in der Klasse 3 durchgeführt.
Für viele Bereiche ist auch das Freibad unverzichtbar, denn in ca. 110 Vereinen mit fast 5.000 Mitgliedern ist der Schwimmsport organisiert. Doch unsere sportlichen Erfolge im Weltmaßstab sind für sonst gewohnt erfolgreiche Thüringer Sportler im Schwimmbereich eher bescheiden. Aber ein Aufschwung im Nachwuchsbereich ist auch zu erkennen, z.B. in den Jahrgängen 1984 und 1986 gab es schon Medaillenränge bei den Deutschen Meisterschaften. Frau Doht, dass man gerade in den Zentren solche Schwimmhallen fördert, ist doch nur normal. Wir haben natürlich auch hervorragende Ergebnisse im Skispringen, nur wir haben nicht in jedem Ort eine Sprungschanze.
Für uns ist es doch auch weiterhin Aufgabe, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Förderung der Sportstätten, sprich auch die der Bäder, voranzutreiben, die Finanzen dabei nicht aus den Augen zu verlieren. Ein Satz aus der Richtlinie für den Bäderbau, der da heißt: "Ziel im Bäderbau soll Ausgewogenheit zwischen Aufwand und Nutzen sein bei allen unseren Entscheidungen zu beherzigen."
Meine Damen und Herren Abgeordneten, wenn wir diesen und, ich glaube, richtigen Weg weiter verfolgen, sollte es ohne weiteres vorkommen, dass man Spaß in einem Hallen- oder Freibad hat und dass wir im sportlichen Bereich wieder viele Talente hervorbringen, vielleicht auch wieder einmal einen Roland Matthes. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, nachvollziehbar ist die Begründung des Antrags der SPD schon. Aber den Antrag selbst mit der Aussage, mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln unterstützen, sollte man genaustens hinterfragen. Wenn die Mittel darin bestehen, ein gutes Wort einzulegen, da ist nichts dagegen zu sagen. Sollte aber die finanzielle Un
terstützung des Landessportbunds gefordert werden, der Kreissportbünde oder des Sportstättenneubaus zurückzufahren zugunsten der Austragung der Olympischen Spiele in Leipzig, so muss ich ein deutliches Nein zu diesem Antrag sagen.
Der Sport und die Sportstättenförderung in Thüringen sind beispielgebend. Obwohl wir noch viel zu tun haben und dies auch gern angehen wollen, sollten wir an dem eingeschlagenen Weg festhalten. Bei all der Hoffnung, dass Leipzig diese Bewerbung schafft, sollte man doch stets Realist sein. Die Belastung, die hierbei auf die Stadt Leipzig und ihre Bürger zukommt, ist bei der jetzigen Lage wohl kaum zu bewältigen. Außerdem kommt schon der glückliche Umstand dazu, dass 2006 Leipzig ein Austragungsort der Fußballweltmeisterschaft ist.
Meine Damen und Herren der SPD, Unterstützung dahin gehend, Sportstätten oder Unterbringungsmöglichkeiten von Thüringen aus bereitzustellen, ist eine gern gewollte Selbstverständlichkeit. Wir werden auch bemüht sein, hervorragende Sportler zu den Spielen zu entsenden
und dies auch nicht gerade ungern. Aber, Sie meine lieben Sportfreunde der SPD, haben doch den kürzesten Draht zur großen Hilfe für Leipzig. Sie hätten doch den hohen Besuch in Oberhof bitten können, Ihnen bei dem Antrag zu helfen. Bei Schauvorstellungen, zu denen die Thüringer Landesregierung, die sich nachweislich für die Thüringer Sportförderung in einer bemerkenswerten Art und Weise einsetzt,
werden diese lax ausgeladen. Ich zitiere wortwörtlich: "Eine Mitwirkung der Landesregierung an der Veranstaltung ist ausdrücklich nicht gewünscht."
Bei einer solchen Sonnenscheinveranstaltung sollte sich gefälligst nur einer sonnen, der wahrscheinlich vorher noch nicht einmal wusste, wo Oberhof liegt.
Sie, mit Ihrem Freund für den Osten, mit dem Freund für den Sport, nutzen Sie die Ihnen noch verbleibende Zeit, um den Kanzler, der jetzt gerade in der Zeit der großen Zusagen ist, in diesem Fall um Hilfe zu bitten. Wir in Thüringen werden den Wunsch Leipzigs nach Austragung der Olympischen Spiele gern unterstützen, wenn die Stadt Leipzig oder unsere Sportfreunde aus dem Freistaat Sachsen dies wünschen. Sollte dies geschehen, bin ich mir sicher, dass wir Möglichkeiten der Unterstützung finden werden. Übrigens sind wir 2012 schon 22 Jahre junge
Länder. Bis dahin und in diesem Sinne wünsche ich dem NOK eine gute Entscheidung. Nach meiner Ansicht, meine sehr verehrten Damen und Herren, werden wir gackern, wenn das Ei gelegt ist oder wenn wir es sportlich ausdrücken wollen, wir werden starten, wenn der Startschuss gegeben ist. Fehlstarts führen - und das dürften Sie auch wissen - zur Disqualifikation. Danke.
Neustrukturierung der Thüringer Bergämter
Die Landesregierung plant die Neustrukturierung der Thüringer Bergämter mit erheblich weniger Mitarbeitern.
Wir fragen die Landesregierung:
1. Welche Aufgaben werden derzeit vom Bergamt Bad Salzungen wahrgenommen?
2. Welche dieser Aufgaben sollen weiterhin in Bad Salzungen bleiben, welche Aufgaben sollen an andere Stelle delegiert werden?
3. Wie bewertet die Landesregierung die Wahrnehmung von bergbaulichen Aufgaben wie beispielsweise die Überwachung des Kaliabbaus, Verfüllung der Gruben, Sofortmaßnahmen bei Störfällen durch eine stark verkleinerte Außenstelle?
4. Welche Kostenersparnis soll die geplante Umstrukturierung bringen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, nun liegt uns das Gesetz zur - ich kürze mal ab - Kommunalisierung der Veterinärämter zur zweiten Beratung und Verabschiedung vor. Nach Debatten im Landtag, Anhörung und Beteiligung der Betroffenen, Auswertungen in den Arbeitskreisen und Ausschüssen können wir heute die Aufgabe auf dem Gebiet des Veterinärwesens und der Lebensmittelüberwachung mit einer gewissen, ja mit einer bestimmten Sicherheit den Kommunen übertragen.
Es gibt immer Unterschiede zwischen Experten und Experten. Ich höre meine Experten an der Basis an und ich glaube, dann muss man auch das Ohr offen halten, um das Richtige zu erkennen.
Sie haben das Problem, meine Damen und Herren der Opposition, nicht der Zustimmung, sondern des Zuhörens. Wie viel mal muss man eigentlich diese Argumente wiederholen, dass Sie das begreifen. Sie, Frau Dr. Klaus, brauchen wegen dem Wahlergebnis keine Angst zu haben, das habe ich das letzte Mal schon gesagt. Ich glaube, die Leute werden erkennen, wo Aufgaben sein müssen - an der Basis.
Meine Argumente, die ich Ihnen schon in den letzten Beratungen dargelegt habe, möchte ich nicht wiederholen, aber einige Punkte muss ich heute noch mal anführen. In der Stellungnahme des Landesverbandes der beamteten Tierärzte verdreht man eine Analyse der Präsidentin des Bundesrechnungshofes wie die in deren Meinungsbild gerade so passt. Die wahre und hilfreiche Aussage der Präsidentin geht über einen Hinweis bei nicht funktionierenden Veterinärämtern nicht hinaus. Die Besetzung der Ämter und deren Einrichtungen wurde mit einer gewissen Argwohn betrachtet. Nachdem durch das Ministerium der Stand des Personals und der Ausrüstung dargelegt wurde und die Aussage über einen korrekt aufgeführten Bedarf unstrittig ist, liegt die Kontrollpflicht auch bei den staatlichen Behörden, die dafür Sorge zu tragen haben, dass dies auch so bleibt. Änderungen im Aufgabenbereich, in der Arbeitsweise der jetzt noch staatlichen Veterinärämter wird es nicht geben. Die Aufsicht und die Aufgaben, die Zuständigkeit im Krisenfall sowie der kreisübergreifende Einsatz bei Havarien wird durch die Fachaufsicht im Land geregelt und kontrolliert. Keine Kommune wird dieses Gesetz, wenn es ab April diesen Jahres oder ab Ostermontag diesen Jahres in Kraft tritt, überraschen. Sie sind vorbereitet
und werden ihre Arbeit, ich bin mir sicher, auch weiterhin mit einer fach- und sachgerechten Qualität fortsetzen.
Weiterhin bin ich mir sicher, meine Damen und Herren der Opposition, dass auch einige von Ihnen in der Kommunalisierung der Veterinärämter eigentlich den richtigen Weg sehen. Ich kann Ihnen nur raten, diese Ämter in ihren Kreisen im Auge zu behalten, nachzufragen über Arbeitsweise und Gesamtsituation. Ich bin mir sicher, es wird keine Verschlechterung geben. Sicherheit der Bevölkerung, sprich Verbraucherschutz, war und ist bei unserer Entscheidung an vorderster Stelle zu sehen. Dessen sind wir uns bewusst, meine Damen und Herren. Fachlich gehört eine Behörde dahin zugeordnet, wo sie ihre Arbeit und Aufgabe erledigt.
Ich wiederhole mich gern in der Aufforderung: Geben wir mit dem Gesetz die Aufgaben auf den kommunalen Weg und begleiten diesen immer mit einem wachen Auge. Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen. Ich danke Ihnen.
Sehr geehrte Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, grundsätzlich möchte ich diesen Antrag der SPD ja nicht verdammen, aber darüber wundern darf man sich schon.
Alles hat seine Zeit, nur die SPD will im Schweinsgalopp das Problem der pädagogischen Leistungsfähigkeit von Kindertagesstätten und Grundschulen lösen. Mir kommt es so vor, als ob sie aus dem Tiefschlaf aufgeschreckt worden wären und sofort ihre geistigen Ergüsse über die Menschheit bringen müssen.
Meine Damen und Herren, der Antrag der SPD wird mit der Notwendigkeit einer grundlegenden Analyse und von Veränderungen der pädagogischen Arbeit in Kindertagesstätten und an Grundschulen begründet. Die Landesregierung wird aufgefordert, ein Gesamtkonzept zur Steigerung der pädagogischen Leistungsfähigkeit vorzulegen. Vielleicht soll das ja auch Gesamtrezept oder nach der Schreibweise alter Kochbücher, man nehme, so man hat, oder glauben Sie ernsthaft, ein solches Thema kann als Drei-Monats-Aktion bearbeitet werden. Fragen nach der Qualität in Kindergärten werden seit Anfang der 90er-Jahre europaweit in Forschung und Fachpolitik verstärkt thematisiert.
Dabei geht es um Qualitätsstandards, die zu bestimmen, zu sichern und weiterzuentwickeln sind, insbesondere im Hinblick auf Bildung. Wir haben 1991 den eigenständigen Bildungs- und Erziehungsauftrag im Elementarbereich als Aufgabe des Kindergartens im Kindertageseinrichtungsgesetz festgeschrieben. Bildung ist aus Thüringer Kindergärten nicht wegzudenken. Bildung im Elementarbereich bedeutet, dem Kind zur größtmöglichen Selbstverständlichkeit und Eigenaktivität zu verhelfen, seine Lernfreude anzuregen und zu stärken, die Kreativität des Kindes unter Berücksichtigung seiner individuellen Neigungen und Begabungen zu fördern, die Entfaltung der geistigen Fähigkeiten und Interessen des Kindes zu unterstützen und ihm dabei durch ein breites Angebot von Erfahrungsmöglichkeiten elementare Kenntnisse von der Umwelt zu vermitteln. Das zu erreichen heißt Leistungsfähigkeit im Hinblick auf die Schuleingangsphase. Und nun zeige ich Ihnen, wie man das auch machen kann. Ich habe für jeden Abgeordneten, ich habe zwar nur 50, aber mehr sind im Moment nicht da, ein Video mitgebracht, ein Film der Sie in den Alltag eines Kindergartens entführt. Frau Präsidentin, gestatten Sie, dass ich diese Videos verteile? Ich bekomme natürlich Hilfe von den Damen hinten. Dies ist das Video. Dieser Film "Bunte Wege - Lernkultur im Rahmen Kindergarten" entstand im Jahr 1999 im Rahmen eines landesweiten Modellprojekts, dass durch das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit begleitet und gefördert wird.
Sie meinen die zehn Jahre, das ist was anderes. Da erleben Sie darin Kinder im Kindergarten am Tag unbeschwert, fröhlich, aufmerksam und vor allem aktiv. Da erleben Sie frühkindliche Bildung, die völlig anders ist als schulisch lernen, Bildung im Elementarbereich. Vor allen Dingen hören Sie in diesem Video auch einen Lehrsatz im Film, der da aussagt - Staunen ist der Anfang aller Weisheit.
Meine Damen und Herren der SPD, staunen Sie ruhig, was es schon gab, bevor Sie aufgewacht waren. Dies ist mein Beitrag zur Steigerung der pädagogischen Leistungsfähigkeit. Ich danke Ihnen.
Meine sehr verehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, da ich mir bei der Darlegung nicht gleich Beifallsstürme und schon gar nicht Buhrufe einhandeln möchte, werde ich mich kurz fassen, da dieses Gesetz ja nur zur ersten Beratung ansteht. Aber ich denke, dass einige Vorschläge schon geäußert werden müssen, da es bei diesem Gesetzentwurf ja nicht nur Befürworter gibt. Es war in den Beratungen der zuständigen Arbeitskreise oft von Verunsicherung die Rede, was die Einrichtung und Personalstärke der Veterinärämter betrifft, ebenso die Verantwortungszuteilung im Gefahrenfall. Meine Damen und Herren, unsere Aufgabe muss sein und unser Augenmerk muss darauf liegen, bei einer anstehenden Kommunalisierung der Ämter keinen Rückschritt in punkto Sicherheit zuzulassen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, was ändert sich eigentlich an der Arbeitsweise der jetzt noch staatlichen Veterinärämter? Amtstierärzte müssen die vorgeschriebene Qualifikation haben und sind durch die Fachbehörde eingesetzt. Das Gleiche ist Übrigens schon in den Gesundheitsämtern in den Kreisen so. Die anfallenden Sachkosten für die materielle Ausstattung in den Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern veranschlagen die Landkreise jetzt schon in ihren Haushalten. Die Zuständigkeit liegt jetzt, genau wie nach der Kommunalisierung, im Krisenfall, das heißt bei Seuchen oder bei Lebensmittelhavarien, bei der zuständigen Fachbehörde. Die von den Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern wahrzunehmenden Aufgaben bleiben in jedem Fall staatliche Aufgaben. Dienstvorgesetzter der Bediensteten in den staatlichen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern ist bereits nach der derzeitigen Rechtslage der Landrat. Verstehen kann ich natürlich auch die Kritiker, die die Situation nach 2004, wenn die Zuzahlung durch das Land beendet werden soll, skeptisch sehen. Hilfreich sind hierbei natürlich ausgearbeitete Richtlinien, die Strukturen, Organisation und Ausstattungsgrad der Veterinärämter festlegen. Aber ich habe auch meinen Vorrednern aufmerksam zugehört und habe bei Frau Thierbach - ich sehe sie im Moment nicht - die Angst gesehen bei der Zuständigkeit. Wie ich schon gesagt habe, die Zuständigkeit im Seuchenfall ist gegeben. Ich kann Ihnen auch Beispiele nennen, wo der Vertretungsfall angezweifelt wird, wo aber der Vertretungsfall im wahrsten Sinne so bombig klappt, dass man sagen kann, es ist nachzuahmen. Ich habe Ihnen schon vom Wart
burgkreis und der kreisfreien Stadt Eisenach erzählt, die beide Veterinärämter in einem Haus untergebracht haben, weil wir ja einmal zusammengehört haben. Da ist der Vertretungsfall hervorragend gegeben. Die Ausstattung wird gemeinsam genutzt. So etwas ist anzustreben. Wenn ich davon rede, dass ich vergleiche Kommunalisierung der Bauaufsicht, dann, würde ich sagen, ist es eher zu vergleichen mit den Gesundheitsämtern. Ich denke, das ist nicht der richtige Vergleich Bauaufsicht und Veterinärämter. Wenn wir sagen, wir müssen den Bedarf regeln, meine sehr verehrten Damen und Herren - bauen wir jetzt im Moment neue Veterinärämter auf? Glauben Sie nicht, dass sie, die jahrelang gut gearbeitet haben, diesen Bedarf kennen, dass dieser Bedarf da ist, dass diese Ausstattung da ist? Da verstehe ich nicht ganz, dass man hier den Bedarf festlegen will, der eigentlich schon jahrelang gegeben ist.
Frau Klaus, zur Verbesserung der Situation: Wenn man etwas ändern will, muss man auch die Situation verbessern. Ich denke, Verbesserung der Situation ist damit gemeint, dass diese Aufgaben, wie der Staatssekretär sagte, in dem Bereich liegen, wo sie auch anfallen. Das ist immer eine Verbesserung der Situation. Das haben wir viel gesehen und so können wir es auch nur bestätigen. Kompetente Verhandlung und kompetente Behandlung dieser Verfahren, ich denke einmal, wenn wir das anzweifeln, dass hier jemand kompetent behandelt werden möchte, dann ist das so, als ob wir sagen würden, im Moment sind die kompetenten Leute nicht in den Veterinärämtern, sondern nur im Ministerium. Vor Ort ist eine kompetente Behandlung möglich. Danke auch für den Hinweis, dass wir dieses nicht anstreben sollten, sonst würden wir eventuell nachteilig bei den Wahlen beeinflusst, Frau Klaus. Aber ich möchte auch dazu sagen, dass die Landrätin in Greiz dies angezweifelt hat, davor ist man nie gefeit. Sie hat es angezweifelt jetzt im Moment, wo die Veterinärämter noch staatlich sind. Das müssen Sie dazu sagen.
Ich danke auch Herrn Fiedler, dass wir als Fachausschuss da mitberaten dürfen. Das finde ich gut. Im Großen und Ganzen ist aber festzustellen, dass noch einige Beratungen nötig sind, das ist vollkommen richtig, was wir auch in den Ausschüssen tun wollen. Trotz alledem kann man aber jetzt schon sagen, dass der richtige Weg eingeschlagen ist. Gute Beispiele gibt es genug. Lassen Sie uns diese mit einbringen und bringen wir die Kommunalisierung mit rechtlicher und fachlicher Absicherung auf den richtigen Weg, meine Damen und Herren, auf den kommunalen und auf den richtigen Weg. Ich denke, das sollte bei uns eins sein. Danke.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Vorab: Es gibt noch keinen registrierten Fall von BSE in Thüringen, daher auch meine Verwunderung, dass BSE wieder heute ein Tagesordnungspunkt ist. Da es in der letzten Zeit meines Erachtens seit dem Bekanntwerden der BSE-Problematik genug Informationen gegeben hat für uns und auf die Gefahr hin, dass ich Sie langweile, möchte ich vielleicht eine Aufzeichnung bringen, wann wir uns mit BSE beschäftigt haben:
in der 14. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit am 30.11.2000 ein zusätzlicher Tagesordnungspunkt durch die SPD beantragt; in der 15. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit, am 11.01.2001 Diskussion über BSE; in der 16. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit und in der 21. Sitzung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten am 15.02.2001 Problematik BSE; die 17. Sitzung Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit am 8. März 2001 in den Drucksachen 3/1124, 3/1125 und 3/1175; in der 14. Sitzung Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten am 31.08.2000 "Auswirkungen der Entscheidungen der EU-Kommission vom 29.06.2000 zu BSE-Risikomaterial in Thüringen" - Vorlage 3/229 -; in der 17. Sitzung Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten am 02.11.2000; die 18. Sitzung Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten am 30.11.2000; die 21. Sitzung Ausschuss für Ernähung, Landwirtschaft und Forsten am 15.02.2001; in der 32. und 33. Plenarsitzung am 14. und 15.12.2000 im Tagesordnungspunkt 8, Antrag der CDU - Drucksache 3/1124 - "Aktuelle Entwicklung im Zusammenhang mit BSE" und Antrag der SPD - Drucksache 3/1125 - "Maßnahmen der Landesregierung im Zusammenhang mit BSE"; in der 36. und 37. Plenarsitzung am 25. und 26.01.2001, TOP 5, Antrag der CDU "Aktuelle Situation im Zusammenhang mit BSE und die Auswirkungen auf die Verbraucher" - Drucksachen 3/1288/1308/1350 -; die 38. Plenarsitzung am 23.02.2001
im Tagesordnungspunkt 4, PDS-Antrag "Durchsetzung der BSE-Tests bei den durch die EU aufzukaufenden Rindern" in Drucksache 3/1308 und auch die jetzigen Sitzungen, 41. und 42., am heutigen und morgigen Tag; dazu kommen noch die Mündlichen Anfragen der Abgeordneten Dr. Klaus in der 38. Plenarsitzung "Gesetzentwurf zur Bekämpfung von BSE" und in der Drucksache 3/1396, Abgeordnete Dr. Klaus, 39. und 40. Plenarsitzung "BSEForschung in Thüringen".
Meine Damen und Herren, haben Sie mehr Vertrauen in die Informationspolitik der Landesregierung. Nehmen Sie regelmäßig an Ausschuss- und Plenarsitzungen teil und lassen Sie uns hoffen, dass Thüringen verschont bleibt und dass man BSE in den Griff bekommt in Vorsorge und Bekämpfung. Danke.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir sind ja nun schon eine geraume Zeit in der Diskussion über die Maul- und Klauenseuche. Die Informationen der Landesregierung auf Anfragen waren für uns immer ausführlich. Die Landesregierung hielt uns stets auf dem aktuellen Stand der Maul- und Klauenseuche und der dazugehörenden Vorkehrungen. Bund, Länder und Kommunen haben ihre Vorkehrungen getroffen, um MKS zu bekämpfen, wenn auch auf unterschiedliche Art und Weise, das haben wir in der letzten Zeit erst gemerkt. Bund und Land - sprich in persona: Höhn und Künast.
Ich hatte Ihnen in der letzten Sitzung die Ausstattungen der Veterinärämter erläutert und damit hoffentlich bewiesen, dass die Vorkehrungen zur Bekämpfung von MKS getroffen sind. Es ist natürlich nicht so, dass man jetzt die Hände in den Schoß legt und wartet der Dinge, die da kommen; nein, vor Ort werden Informationsveranstaltungen mit den Landwirten durchgeführt, die durch die zuständigen Ämter organisiert werden.
Ich möchte Ihnen von einer Veranstaltung am Montag dieser Woche im Wartburgkreis erzählen, die das Landwirtschaftsamt, der Kreisbauernverband und das Veterinäramt organisiert hatten. Die Landwirte wurden nochmals auf die Gefahren einer Seuche und die Schutzmaßnahmen hingewiesen. Es wurde darauf verwiesen, dass die Landwirte derzeit zur Seuchenvorbeugung verpflichtet sind. Regelungen richten sich nach der Größe der Betriebe und der Anzahl der Tiere. Dabei spielt natürlich auch das, was Frau Dr. Klaus sagte, eine Rolle: Impfungen nach der Größe und Anzahl der Tiere. Zur Vorsorge gehören Schilder an die Ställe mit der Aufschrift "Unbefugten ist das Betreten verboten", die Reinigung und Desinfektion der Schuhe und der Stallkleidung ebenso wie diese Betonflächen zur Desinfektion von Schuhen und Fahrzeugen. Für größere Betriebe kommen verschließbare Tore und ein Isolationsstall dazu. Dort muss der Landwirt Tiere 21 Tage lang unterbringen können. Diese Informationen sind in dieser Veranstaltung gegeben worden. Es wurde vor allen Dingen auch darauf hingewiesen: Wer diese Voraussetzungen nicht erfüllt hat, hat keinen Anspruch auf die finanzielle Entschädigung für das Töten des Tierbestandes. Auch die Gemeindeämter sind in die Pflicht genommen. Die Bürgermeister werden angeschrieben und über die Aufgaben der Gemeinden im Seuchenfall informiert. Dazu gehören amtliche Bekanntmachungen ebenso wie das Bereitstellen von Hilfskräften, die dann für die Sperrmaßnahmen, Desinfektion und Tötung der Tiere mit da sind, um sie zu unterstützen und auch Mittel zur Impfung bereitzustellen. In dieser Veranstaltung wurden natürlich auch Fragen gestellt: Warum keine Impfungen? Und die Erklärung ging dahin, dass seit 1992 nach dem EU-Recht das Impfverbot deshalb so angeordnet wurde, dass dann kein internationaler Handel möglich wäre. Man war davon überzeugt, dass bei diesem Fleisch für den Käufer nicht nachvollziehbar ist, ob die Tiere vom gebildeten Antikörper infolge einer Impfung oder einer gefährlichen Ansteckung betroffen sind. Dennoch könnte man, so war die Auskunft der Landwirte im Bereich Wartburgkreis - ich spreche jetzt von diesem Kreis -, eine Impfung vertreten, da kein internationaler Handel im Wartburgkreis betrieben wird, also die Bauern das Fleisch nicht international verkaufen. Das war auch eine Meinung, die muss man akzeptieren.
Die Maßnahmen und Informationen von der Landesregierung bis hin zu den Ämtern vor Ort sind für meine Begriffe als vorbildlich zu bezeichnen. Es gibt noch keinen MKS-Fall in Deutschland und uns bleibt eigentlich nur noch eines, zu hoffen und zu beten, dass dies so bleibt. Danke.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte eigentlich als Erstes Dank sagen, Dank, Herr Minister, für die ausführliche Information zu diesem Vorfall und Dank auch für die Information zu dieser Seuche. Was gibt es eigentlich noch zu ergänzen? Frau Dr. Klaus, Sie sind ja, wie ich annehme, der einzige Veterinär hier in unserem Haus und sind eigentlich die Fachfrau. Und ich muss wirklich Zweifel hegen jetzt, ob ich überhaupt etwas dagegen sagen könnte. Vielleicht kriegen wir die eine oder andere Information noch mal hierüber, weil Sie jetzt ja nun definitiv gesagt haben, man sollte über eine Impfung noch einmal nachdenken. Also, meine Gedanken gehen da etwas anders. Ich sage, man sollte über Maßnahmen nachdenken. Und ob das die Impfung ist, ist eine Frage. Aber ich wollte mich heute eigentlich darauf konzentrieren, Ihnen mitzuteilen, inwieweit die Basis, sprich die Veterinärämter, gerüstet sind, mit dieser Seuche umzugehen. Und ich weiß nicht, inwieweit der eine oder andere schon einmal es wahrgenommen hat, ein Veterinäramt in seinem Wahlkreis zu besuchen und dort nachzufragen. Ich habe es da ein bisschen leichter gehabt, weil ich der zuständige Dezernent war, aber nicht in den Fachfragen, sondern in den Verwaltungsfragen, und ich kann Ihnen die eine oder andere Auskunft darüber geben, wie ein Veterinäramt für solche Sachen gerüstet ist.
Die Leitung der Tierseuchenbekämpfung erfolgt durch das kreisliche Tierseuchenkrisenzentrum. Dieses ist entsprechend personell untersetzt und auch ausgestattet. Der Leiter dieses Tierseuchenkrisenzentrums ist der Landrat, der natürlich diese Aufgabe weitergibt an den leitenden Veterinär. Ich habe jetzt nicht alles so im Kopf, damit ich nichts vergesse gestatten Sie mir, die Aufzählung vom Papier zu nehmen. Die folgenden Arbeitsmaterialien liegen in so einem Veterinäramt vor, also das ist einmal der Tierseuchenalarmplan, dann die Tierseuchenbekämpfungspläne, die Verfügungen für den Tierseuchenverdacht, für die amtliche Feststellung, für den Sperrbezirk, für das Beobachtungsgebiet und für die Tötung der Tiere. Ein Personaleinsatzplan liegt vor, genauso wie verschiedene Übersichten, die benötigt werden. Das sind einmal diagnostische Einrichtungen, wie bei uns in Bad Langensalza und Riems und Tübingen, die Schlachteinrichtungen, die Tierkörperbeseitigungsbetriebe, das wäre jetzt hier Kühnhausen, die Desinfektionsfirmen, die Landwirtschaftsbetriebe einschließlich
Bestände für eventuelle Sperrbezirkeinrichtungen, Molkereien und die Desinfektionsmittellieferfirmen. Diese Übersichten liegen komplett vor. Auch die technische Ausstattung darf ich Ihnen vielleicht noch nennen: Da wären, was fast überall ist, der PC-Drucker, Scanner, Kopierer, Handy, was ja überall ist, und für die Tötung der Tiere elektrische Tötungszangen, Schussgeräte und entsprechende Medikamente. Diagnostikkoffer für Probenahmen sind vorhanden, die diversen Instrumente für Probennahmen und die Tierfixationen, also wenn diese Impfungen stattfinden, müssen dann diese Tiere auch festgehalten werden. Hochdruckreinigungsgeräte, Desinfektionsmittel und diverse Seuchenschutzbegleichungen, das ist eine Einrichtung eines Veterinäramts, was auf diese Seuche vorbereitet ist.
Die Information, das haben Sie nun teilweise mitbekommen, wird vom Tierhalter, vom Tierpfleger und vom jeweiligen Tierarzt an den Leiter des Tierseuchenkrisenzentrums gegeben und dann zur Fachbehörde, wie ich das schon nannte. Ich persönlich denke, was Frau Klaus sagte, und ich hoffe, dass mich jemand unterstützt dabei, dass in vorigen Zeiten, so finde ich es, diese Rinder ein- bis zweimal im Jahr geimpft wurden. Bei Schafen und Schweinen war es mehr die Ausnahme, dass die geimpft wurden. So ist noch meine Erkenntnis, kann verbessert werden. Aber, wie gesagt, die Immunisierung wurde dann von der EU nicht mehr erlaubt, weil die Immunisierung ja auch Nachteile bringt in der Erkennung und in der Verbreitung der Seuche aber auch. Deswegen bin ich eigentlich froh, wenn jemand das noch einmal genauestens sagt. Sie sind ja eigentlich die Fachfrau dafür.
Ich denke, wir müssen wissen, dass die Veterinärämter vorab auch dafür ausgerüstet sind, bereit sind, der Seuche zu begegnen. Ich habe das eine oder andere gestern schon gehört, dass teilweise überzogen wurde bei der Maßnahme - ich finde, nein. Bei dem Erstfall kann man nicht von Überziehung reden, um so viel Maßnahmen wie möglich einzuleiten, um das richtig zu erkennen. Aber ich darf Ihnen vielleicht auch die Hysterie nehmen, wenn Sie abends beim Schäfchenzählen ins Bett gehen, werden Sie morgens nicht gleich mit Maul- und Klauenseuche aufwachen. Also in dem Sinne, denke ich, ich habe Sie informiert darüber, dass Sie sicher sein können, dass Ihre Veterinärämter an der Basis ausgerüstet sind für solche Seuchenfälle. Danke.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, vielleicht auch ein Komiker und kein französischer Schriftsteller, Karl Valentin hat einmal gesagt: "Es ist alles gesagt, nur noch nicht von jedem." Unter diesem Gesichtspunkt möchte ich vielleicht noch etwas angehen. Wir haben heute vieles gehört und verschiedene Schienen. Ich habe hier vorn einen Erzeuger Scheringer gehört und nicht etwa von meinem Platz aus einen PDSMann, sondern einen Erzeuger Scheringer, aus dem sehr die Angst gesprochen hat, die Sorge, aber auch die Hoffnung. Wir haben bei den Rednern gehört, dass wir auf verschiedenen Schienen fahren, ob das Änderungen im Gesetz oder in den Grundlagen sind, ob das ökologischer Anbau ist oder ob das Früherkennung BSE oder Schutz vor Übertragung, Verbraucherschutz ist. Aber ich darf vielleicht einmal eine ganz andere Schiene anfahren, und zwar auch in Bezug auf BSE, die Kostensenkung bei der Tierkörperbeseitigung.
Nach dem Gesetz über das Verbot des Verfütterns des innergemeinschaftlichen Verbringens und der Ausfuhr bestimmter Futtermittel vom 1. Dezember 2000 ist das Verfüttern proteinhaltiger Erzeugnisse und von Fetten aus dem Gewebe warmblütiger Landtiere und von Fischen an Nutzungstiere untersagt, die für die Gewinnung von Lebensmitteln bestimmt sind. Das betrifft auch Mischfuttermittel, die diese Einzelfuttermittel enthalten. Damit wurde das bisher nur für Wiederkäuer bestehende Verfütterungsverbot von Tiermehl auf alle landwirtschaftlichen Nutztiere ausgedehnt. Das bisherige System der Tierkörperbeseitigung ist völlig umzustellen. Infolge der sofortigen Umsetzung der neuen Festlegungen sind jedoch die erforderlichen Entsorgungskapazitäten für Tiermehle und tierische Fette kurzfristig nicht im notwendigen Umfang verfügbar. Deshalb sind zunächst die technischen/technologischen sowie die Genehmigung des Rechtlichen Voraussetzung dafür die einzelnen Entsorgungswege zu schaffen. Dazu gehören vor allem die Verbrennung bzw. die Mitverbrennung der Tiermehle und Fette. Dabei ist zu beachten, dass die Verbrennung von Tiermehl aus energetischer Sicht eine enorme Energievergeudung darstellt, da das Tiermehl selbst erst unter hohem Energieeinsatz erzeugt wird. Verschiedene Verfahren zur unschädlichen Beseitigung unter Nutzung des energetischen Potenzials der Produkte zu erfinden, befindet sich aber erst noch in Entwicklung und in die
ser Prüfphase. Bisher war eine Zwischenlagerung des Tiermehls unumgänglich, um sie nach Vorliegen der erforderlichen Genehmigung der Verbrennung oder einer anderen technischen Verwertung zuführen zu können. Vom 29. November 2000 bis zum 12. Januar 2001 wurden in Thüringen über 2.500 Tonnen Tiermehl produziert und in Zwischenlager verbracht. Im gleichen Zeitraum fielen über 1.050 Tonnen tierische Fette an, von denen bereits 750 Tonnen verbrannt oder für technische Zwecke abgegeben wurden. Ab dem 17. Januar 2001 konnte erstmalig mit dem Verbrennen des Tiermehls begonnen werden, so dass im Laufe der nächsten Zeit die Lagerbestände ausnahmslos unschädlich beseitigt werden. Die noch bis zum 2. Dezember 2000 unter Verwendung von Tiermehl hergestellten Mischfuttermittel sowie die nach dem Zeitpunkt aufgrund der Tiermehlkontamination beanstandeten Futtermittel werden sichergestellt, um sie ebenfalls auf dem Weg der Verbrennung zu entsorgen. Dies trifft auch für die tiermehlbehafteten Futtermittel zu, die sich noch in Landwirtschaftsbetrieben befinden und seit dem 1. Januar 2001 nicht mehr verfüttert werden dürfen.
In Thüringen ist mit einem jährlichen Abfall von 12.000 Tonnen Tierkörper verendeter Tiere zu rechnen, von denen bereits 6.500 Tonnen Risikomaterial entsorgt werden. Die verbleibenden 5.500 Tonnen Tierkörper sind derzeit über den Weg der Erzeugung von Tiermehl der Verbrennung zuzuführen. Im Bereich der Fleischwirtschaft ist unter Berücksichtigung der bisherigen jährlichen Verbreitungsmengen an TBA-pflichtigem Material, also Tierkörperbeseitigungsanstalt, einschließlich Blut sowie geschätzten Abfalls von Tierkörperteilen und Erzeugnissen, die von tauglich beurteilten Schlachttieren stammen, von etwa 88.000 Tonnen Rohmaterial auszugehen. Von der Tierkörperbeseitigungsanstalt Elxleben wurden kurz vor In-Kraft-Treten des Verfütterungsverbots noch 390 Tonnen Tiermehl sowie 100 Tonnen Tierfett produziert, die nicht mehr für Futterzwecke eingesetzt werden können. Bei den Futtermittelherstellern und den Landwirtschaftsbetrieben lagern ebenfalls 348 Tonnen Tiermehl sowie 42 Tonnen Tierfett, die unschädlich zu beseitigen sind. Darüber hinaus wurden bei den Futtermittelherstellern, den Futtermittelhändlern und Landwirtschaftsbetrieben mit Tiermehl bzw. Tierfett kontaminierte Futtermittel, wie 727 Tonnen Mischfutter, 276 Tonnen Milchaustauscher und 8 Tonnen Molkepulver festgestellt, die zu entsorgen sind. Die Umsetzung der Maßnahmen zur BSE-Vorbeugung und die Einhaltung des Tiermehlverfütterungsverbots werden in Thüringen insgesamt zu zusätzlichen finanziellen Aufwendungen von 37,5 Mio. DM pro Jahr führen. Die Aufstellung dieser Kosten schenke ich mir. Gegenwärtig bieten verschiedene Unternehmen den Ländern neue Entsorgungswege an, die von den zuständigen Behörden hinsichtlich ihrer Wirkung und Wirksamkeit sowie der Einhaltung der Grundsätze des Verbraucherschutzes nicht ausreichend beurteilt werden können. Deshalb fordere ich die Bundesregierung auf, eine zentrale wissenschaftliche Arbeitsgruppe einzusetzen, welche die vorliegenden Entsorgungs
konzepte auf ihre Anwendbarkeit prüft. Wir müssen erreichen, dass wir ein Minimales an Kosten für Tierkörperbeseitigung ausgeben, um das Maximale bei der BSEForschung zu erreichen. Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist schon paradox, dass just in dem Zeitraum, da unsere Frauen die Schlagkraft der Truppe verstärken dürfen,
der Abbau und die Reduzierung der Standorte beschlossen und in Angriff genommen werden.
Nein, auf keinen Fall. Nicht nur, dass dies für mich das falsche Zeichen, die falsche Entscheidung ist, nein, es ist auch noch dadurch bestärkt, dass die Entwicklung der Infrastruktur, der Wirtschaft und des sozialen Umfeldes Millionen von Mark gekostet hat und noch einige Zeit braucht, um den Gleichstand mit den alten Ländern zu erreichen. Nach der Wende ist die Akzeptanz der Bundeswehr eine andere geworden - auch dadurch, dass viele Patenschaften mit Kommunen und Vereinen abgeschlossen, ja auch gelebt wurden.
Als Beispiel der Akzeptanz, meine Damen und Herren, darf ich Ihnen vielleicht den Tag der offenen Tür nennen, der jedes Jahr auf dem Gelände, das sage ich Ihnen jetzt einmal von meiner Sicht her, der Bundeswehr in Bad Salzungen durchgeführt wird. Glauben Sie mir, dies ist nicht nur ein Treffen der Angehörigen, sondern auch der Bürger aus Wirtschaft, Politik und Vereinen. Die Bürger lassen sich das nicht nehmen, ihre Sympathie zur Bundeswehr zu zeigen. Ich spreche da von jährlich mehr als 5.000 Besuchern. Denken Sie an die Einsätze unserer Jungs bei Katastrophen oder Friedensmissionen in anderen Ländern, alles das hat dazu beigetragen, nicht nur für ein Miteinander, sondern auch zu einem Füreinander zu verwachsen. Ich darf vielleicht für die Region Thüringen, Südthüringen, insbesondere
Bad Salzungen sprechen, die keine weitere Schwächung ihrer Struktur, der Wirtschaft und der Beschäftigung vertragen kann.
Die Stadt Bad Salzungen war als reine Wohnstadt ohne nachhaltige eigene Infrastruktur auf Arbeitsplätze in der Region angewiesen. Ich habe das schon vom Kollegen Pohl gehört, Kali, Hartmetallwerk, Kaltwalzwerk - das war ein Verlust von mehr als 10.000 Arbeitsplätzen. Es wäre fatal, wenn die Anstrengungen der Stadt zum Ausgleich dieser Infrastrukturverluste, welche durch Millionen von Investitionen nach 1990 erkauft wurden, erneut einen derartigen Rückschlag hinnehmen müssten. Die im Falle eines gravierenden Abbaus folgenden und fehlenden Versorgungsleistungen der Bundeswehr sowie die fehlenden Investitionen wären kurz- oder mittelfristig nicht auszugleichen, schon gar nicht unter den eingeschränkten Finanzen der Gemeinden. Wir haben zurzeit in Bad Salzungen 1.750 Soldaten stationiert, dazu kommen 242 Zivilangestellte und 40 Azubis und Praktikanten. Am Standort Bad Salzungen wurden seit 1990 für Investitionen und Infrastruktur, man höre, 172 Mio. DM aufgewendet. Vielleicht darf ich Ihnen kurz den monatlichen Verbrauch von Verpflegung nennen, um Ihnen das mal zu veranschaulichen. Bei Backwaren sind das knapp 800.000 kg an Brot und Brötchen, 70.000 kg Fleisch- und Wurstwaren und 125.000 kg Obst und Gemüse, welches zu 90 Prozent aus der Region kommt. Die Betriebskosten der Kaserne belaufen sich jährlich auf 2,2 Mio. DM. Dazu kommen die Ausgaben im Bereich Pflege und Bekleidung und weitere Ausgaben von jährlich ca. 5 Mio. DM. Die zur Diskussion stehende 50-prozentige Reduzierung würde auch zu einem ohnehin schon erheblichen Verlust von Einwohnerzahlen beitragen und erneute Finanzlücken aufreißen. Die Stadt hat nachhaltig in ihrem Wirtschafts- und Strukturkonzept neben Kur und Gewerbe die Garnisionsstadt eingeplant, u.a. festgehalten und festgeschrieben im Status Mittelzentrum regionale Raumplanung. Auch die Südthüringer Region und insbesondere eine Kleinstadt von ehemals 22.000 Einwohnern, zurzeit noch 17.500, verträgt keinen Abzug in einer Größenordnung von 1.000 mit Dienstleistungen von Wohnungen bis Friseur zu versorgenden Menschen. Wir haben Bürger und Städte bis an die Schmerzgrenze der finanziellen Belastung gebracht, um Wirtschaftskraft, Arbeitsmarkt und Ausbildung für junge Leute zu sichern, wir dürfen es nicht zulassen, dass solche Entscheidungen dieses aufs Spiel setzen. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, sehen wir doch einmal dieses Modell "Kleine Regelschulen" aus der Sicht des Schulträgers. Fakten lagen vor. 1990 bis 1994 war ein Rückgang der Geburten auf ca. 45 Prozent zu verzeichnen. Das war der erste Fakt. Positiv hat sich dann entwickelt ab 1995, dass die Geburten wieder zugenommen haben. Wir haben jetzt jährlich einen Anstieg von ca. 8 Prozent. Aber Tatsache ist auch wieder, dass wir bis zu 60 Prozent erreichen im Jahr 2018 ungefähr. Wir haben dazu demzufolge auch die Konsequenz der Schließung vieler Regelschulen. Ich war Dezernent für die Schulverwaltung im Wartburgkreis und wir haben mit dem Schul- und Kulturausschuss viele Anhörungen durchgeführt. Herr Pohl kann das ja auch noch bestätigen, wir waren zusammen im Kreistag. Es war manchmal sehr hart, aber es ist auch so, dass der Schulträger die politische Verantwortung für diese Tätigkeiten übernimmt, Schulen zu schließen oder umzuwandeln. Die fachliche Unterstützung war seitens des Schulamtes und des Ministeriums immer gegeben, aber es war auch Einfallsreichtum gefragt. So sind z.B. in verschiedenen Orten - es trifft ja hauptsächlich auf den länd
lichen Bereich zu, in den Städten war es ja weniger schwierig, weil die Strecken nicht so groß waren - Außenstellen von Schulen installiert worden. Das heißt, dass man gesehen hat, Schulen werden irgendwann wieder die Dreizügigkeit erreichen, also müssen wir versuchen, diese Schule zu halten. Es wurden Schulteile gebildet und die so gebildet, dass man keine hohen Investitionen tätigen muss. Das heißt, die 5. und 6. Klassen in den Außenteilen und dann diese Klassen, die Fachunterrichtsräume brauchen, in dem anderen Schulteil. Somit konnte der Schulträger auch bei den Investitionen einsparen.
Wir haben verschiedene Varianten probiert. Es ging auch sehr gut, dass man wieder komplett Grund- und Regelschulen - soweit es die bauliche Substanz hergegeben hat - installiert hat, gemeinsame Grund- und Regelschulen, die zwei Schulhöfe hatten usw., auch das war möglich. Auch hier konnte vom Schulträger die Sache dementsprechend geordnet werden, aber wichtig ist, dass der Schulträger die Möglichkeit hat, zur Abwägung aller überprüften Daten und Fakten mit dem Schulamt und mit dem Ministerium die Schulnetzplanung immer so zu gestalten, dass es für ihn, für die Eltern, für die Schüler das Günstigste ist. Und es muss auch die Möglichkeit bestehen, dass man so einen Zeitraum überbrückt. Es ist gesagt worden, um einige Schulschließungen kommen wir nicht herum, aber das Modell "Kleine Regelschulen" ist vom Kreistag des Wartburgkreises abgelehnt worden. Andere Parallelmodelle, die ich eben aufgezeigt habe, sind dafür gefahren worden. Ich denke, dass der Schulträger die Möglichkeit haben sollte, dies unter der fachlichen Unterstützung des Ministeriums zu entscheiden. Wir sollten diese Kleinen Regelschulen als Ausnahme ansehen und nicht als Regel. Danke.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, das Streben nach Chancengleichheit und umfassender gesellschaftlicher Eingliederung von Menschen mit Behinderungen ist eine ständig verpflichtende Aufgabe, der sich alle Beteiligten immer wieder neu stellen müssen. Behinderte Menschen haben wie alle anderen Bürger Anspruch auf ein menschenwürdiges Leben und freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit. Aus dem im Grundgesetz verankerten Staatsgebot erwächst die Verantwortung des Staates für eine gleichberechtigte Teilnahme und volle Integration behinderter Menschen. Das in Artikel 3 Abs. 3 Satz 2 des Grundgesetzes aufgenommene Benachteiligungsverbot für behinderte Menschen bedarf der Umsetzung in allen Bereichen des täglichen Lebens. Unter der besonderen Berücksichtigung dieses Grundrechts heißt es konkret, dass alle rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um noch bestehende Nachteile in vollem Umfang auszugleichen und die Chancengleichheit für ein bestimmtes Leben der behinderten Bürger zu gewährleisten. Dabei ist es von außerordentlicher Wichtigkeit, dass Behinderte nicht Adressat oder gar Objekt von Hilfe sind, sondern eigenverantwortlich, mündig und in der Regel selbst die besten Experten in Bezug auf ihre Behinderung sind und insbesondere darin, wie sie ihre Fähigkeiten so weitgehend wie möglich nutzen und ihre Teilnahme am Leben und der Gesellschaft so vollwertig wie möglich gestalten können. Laut Statistik beträgt der Anteil der Thüringer Bevölkerung, die als Schwerbehinderte nach dem Schwerbehindertengesetz anerkannt sind, 6,5 Prozent.
Behinderte Menschen sind in den letzten zehn Jahren mehr in das Bewusstsein der Menschen eingedrungen. Die "Aktion Mensch", wie schon gesagt, früher bekannt als die "Aktion Sorgenkind", ist dazu das bekannteste Beispiel. Aber auch die Gesetzgebung hat mit zum Beispiel dem Pflegeversicherungsgesetz oder dem Betreuungsgesetz neue verbesserte Rahmenbedingungen geschaffen. Ein Grundstein dafür ist schon die ambulante mobile Frühförderung, die von den sozialpsychiatrischen Zentren in Thüringen, wie Erfurt und Suhl und Greifenstein, durchgeführt werden oder durch integrative Kindertagesstätten oder ebenso wie die Frühförderstufen in den Grundschulen durchgeführt werden. Nicht zufrieden kann man und muss man sein mit dem Teil der Selbstbestimmung von Behinderten, das Leben aus eigener Kraft, also durch eigene Arbeit zu bestreiten. Viele Betriebe zahlen lieber die Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertengesetz, als dass sie behinderte Menschen einstellen. Das Schwerbehindertengesetz verpflichtet private und öffentliche Arbeitgeber mit mehr als 16 Arbeitsplätzen dazu, auf 6 Prozent der vorhandenen Arbeitsplätze Schwerbehinderte zu beschäftigen. Für jeden nicht besetzten Pflichtplatz hat der Arbeitgeber eine Ausgleichsabgabe von 200 DM an die Hauptfürsorgestelle zu zahlen. Ca. 30 Mio. DM an Ausgleichsabgabe haben Arbeitgeber derzeit jährlich in Thüringen zu zahlen. Dies entspricht 12.500 Pflichtplät
zen. Laut Statistik waren im Jahr 1997 im Freistaat Thüringen 4.984 Schwerbehinderte, das sind ungefähr 2,3 Prozent, als arbeitslos gemeldet. Bundesweit betrug der Anteil zu diesem Zeitpunkt 4,2 Prozent. Aber in allen anderen Bereichen hat es enorme Fortschritte zum selbstbestimmten Leben gegeben. Da geht es einmal um den medizinisch-therapeutischen und pflegerischen Aspekt. Durch die Trägervielfalt wird im hohen Maße garantiert, dass der Behinderte selbst entscheiden kann, wer ihm und in welchem Maße die Hilfe gewährt. Besonders hervorzuheben ist die flächendeckende ambulante Versorgung durch die Möglichkeit des Pflegeversicherungsgesetzes, um so die Heimaufnahme hinauszuschieben oder ganz abzuwenden.
Ambulante und vor allem mobile Pflegetherapie, wirtschaftliche Hilfe, aber auch Freizeit- und Beratungsangebote sind der wesentliche Unterschied gegenüber dem Zustand vor der Wende. Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Auskunftspflicht der Sozialleistungsträger sind in den §§ 13 bis 17 SGB I...
... besteht ein flächendeckendes Netz an Beratungsstellen in freier Trägerschaft, die sich in ihrer gemeinnützigen Tätigkeit auf die unterschiedlichen Bereiche der Behindertenhilfe spezialisiert haben. Wenn ich zum Ende kommen muss, muss ich Ihnen noch ein paar Beispiele nennen, die Sie vielleicht auch kennen, Herr Nothnagel. Ich bin als Sozialdezernent bei Einweihung von Behindertenwerkstätten oft dabei gewesen, auch da hing mein Herz dran. Und wenn wir sehen, vor allen Dingen vor zwei Wochen waren wir in Wutha-Farnroda und haben dort eine Wohnstätte für Behinderte eingeweiht, auch einige von Ihnen waren dabei, auch da wurde wieder vieles geleistet für die Behinderten und dann kann ich Ihnen nur sagen, meine Damen und Herren, wer die Chancen für selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen vergrößern will, muss den Willen haben, Behinderte zu akzeptieren und mit Behinderten leben zu wollen. Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, durch Beschluss des Landtags vom 18. November 1999 ist ein Gesetzentwurf an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit federführend und den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten überwiesen worden. Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit hat den Gesetzentwurf in seiner 2. Sitzung am 3. Dezember 1999 beraten und empfohlen, den Gesetzentwurf anzunehmen. Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat den Gesetzentwurf in seiner 3. Sitzung am 6. Januar 2000, in der 5. Sitzung am 25. Januar 2000 und in der 6. Sitzung am 3. Februar 2000 beraten. Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat empfohlen, den Gesetzentwurf mit einigen redaktionellen Änderungen und mit einer materiellen Änderung in § 6 Satz 1, auf den ich noch eingehen werde, anzunehmen. Hierbei sei zur Rückwirkung die Angabe "10. August 91" durch die Angabe "1. Januar 1994" zu ersetzen, da vor diesem Zeitpunkt keine Streitfälle bei Gebührenzahlungen vorgelegen hatten. Seit 1994 haben fünf Streitfälle in Thüringen vorgelegen. Diese fünf Schlachthöfe haben nicht die Gebühren bezahlt, die nach der Kostenordnung zur Kostendeckung erhoben worden sind, sondern nur die Pauschalgebühren. Außer einem Schlachthof müssten alle anderen dieser Schlachthöfe Rücklagen gebildet haben, da sie gegenüber dem Erzeuger über die Pauschalgebühren hinaus gehende Kosten erhoben haben. Der Hinweis des Finanzministers, sollten bei der Rückzahlung finanzielle Härtefälle auftreten, gebe es Möglichkeiten, diese verträglich zu gestalten, soll hierbei nicht unerwähnt bleiben. Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit kam in seiner 4. Sitzung am 3. Februar 2000 überein, die Annahme des Gesetzentwurfs der Landesregierung in der Drucksache 3/49 unter Berücksichtigung der Änderungsempfehlungen des mitberatenden Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu empfehlen. Danke.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, es wurde mir gestattet, nach der Berichterstattung des Ausschusses ein paar Worte im Namen der Fraktion zum Gesetzentwurf zu äußern. In der Diskussion über den Gesetzentwurf des Ausführungsgesetzes zum Fleischhygienegesetz und Geflügelfleischhygienegesetz bündelten sich die Fragen in der Hauptsache über den Zeitraum der Rückwirkung und die finanziellen Auswirkungen der Rückzahlung auf die Schlachtbetriebe. Im Zeitpunkt der Rückwirkung konnte sich auf den 1. Januar 1994 geeinigt werden, da ab diesem Zeitpunkt einige Schlachtbetriebe nur noch die Pauschalgebühren entrichtet hatten.
Kontroverse Diskussionen gab es um die finanzielle Auswirkung der betroffenen fünf Schlachtbetriebe. Hier lagen Zahlungsforderungen von 90.000 DM bis 680.000 DM vor. Bei Nachprüfungen der Zahlen konnte aber festgestellt werden, dass vier der fünf betroffenen Schlachthöfe Pauschalgebühren abgeführt, aber dem Erzeuger darüber hinaus gehende Kosten in Rechnung gestellt hatten. Hier wurde ein gewisser Wettbewerbsvorteil gegenüber den Betrieben, die immer korrekt bezahlt haben, geschaffen. In der Auswertung der Rückzahlungsforderung war man sich aber einig, dass hier die Möglichkeit einer finanziellen Härteklausel gefunden werden muss. Es muss abgesichert sein, dass im Falle einer Existenzgefährdung der Schlachtbetriebe bei Rückzahlung alle Möglichkeiten gemäß § 59 der Landeshaushaltsordnung auf Stundung oder Erlass geprüft werden sollten. Im Änderungsantrag der CDU-Fraktion sind unter neun redaktionellen Änderungspunkten auch der Punkt der Veränderung des Datums der Rückwirkung und ein Antrag zur Beschlussempfehlung des Ausschusses angefügt, der folgende Forderungen beinhaltet:
1. Die Landesregierung hat vor Erlass der Rechtsverordnung nach § 2 Abs. 4 des Thüringer Ausführungsgesetzes zum Fleischhygienegesetz und Geflügelfleischhygienegesetz diesen dem Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit sowie dem Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zur Kenntnis vorzulegen.
2. Die Landesregierung hat im Rahmen des Vollzugs des Thüringer Ausführungsgesetzes zum Fleischhygienegesetz und Geflügelfleischhygienegesetz den Ausschüssen für Soziales, Familie und Gesundheit sowie Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über die Auswirkungen der rückwirkenden Kostenregelung gemäß § 2 auf die Schlachtund Fleischzerlegungs- sowie die Fleischerzeugungsbetriebe zu berichten.
Ich darf Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren des hohen Hauses, im Namen der CDU-Fraktion bitten, dem Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 3/49 unter Berücksichtigung der Änderungsempfehlungen zuzustimmen. Danke.