Ja gut, ich weiß nicht, der ist wohl bei der Truppe gewesen, da kenne ich mich zu wenig aus. Passen Sie auf, dass der Ihnen nicht unterschwellig etwas hineinlegt, vielleicht will er Sie beerben vor Ort, ich weiß es nicht.
Meine Damen und Herren, wir haben hier wirklich in diesem Saal zweimal generell zur Kommunalordnung, zu dem allgemeinen Teil, will ich es einmal bezeichnen, angehört. Es ist uns von allen, durchgängig quer über alle Klientel, bestätigt worden, dass sich diese Kommunalordnung weitestgehend bewährt hat. Dass natürlich, wenn ein Gesetz mehrere Jahre, seit 1995, auf dem Markt ist, sich dort Änderungsbedarf ergibt, das ist das Normalste von der Welt. Dass man dann diesen Änderungsbedarf aufgreift - es gab ja die entsprechenden Kommissionen, die sich damit beschäftigt haben -, dass man dann Veränderungen vornimmt, das ist doch der Sinn und Zweck. Dann haben wir noch einmal zusätzlich, weil der wirtschaftliche Teil auch ein wichtiger und strittiger Punkt ist, eine Extraanhörung hier im vollen Saal zu der wirtschaftlichen Betätigung gemacht. Ich glaube, hier ist ein Kompromiss gefunden worden, über den zu reden ist und der, denke ich, doch in die richtige Richtung weist. Natürlich gehen wir hier auf Neuland und auf neues Gebiet, aber irgendwann muss man auch einmal etwas anfangen - aber zu dem Teil wird Kollege Kretschmer die Ausführungen noch verstärken.
Ich denke, meine Damen und Herren, wir haben uns bisher schon - und ich gehe davon aus, auch die SPD und andere sehr ausgiebig mit den Problemen beschäftigt. Ich könnte jetzt auf die einzelnen Paragraphen eingehen, das wäre kein Problem. Ich denke aber, dass wir insbesondere auf die Betroffenen hören sollten. Jetzt hat sich herauskristallisiert, ob Gemeinde- und Städtebund oder Landkreistag oder die Betroffenen direkt, das eine war die wirtschaftliche Betätigung, deswegen ist das wirklich extra und ausgiebig zu behandeln - ich erinnere an die Gerichtsurteile, die es alle dazu gibt, das ist nicht so ein einfaches Gebiet, dass hier die Verwaltungsgemeinschaften, dass sich dort im Laufe der Zeit viele Dinge aufgetan haben. Der Innenminister hat die Dinge benannt, dass der Verwaltungsgemeinschaftschef ja wohl mitreden muss. Bisher war es teilweise so, wenn ein Verwaltungsgmeinschaftsvorsitzender im Gemeinderat mit dabei sein wollte, da haben die gesagt, nein, du kannst jetzt gehen, jetzt sind wir unter uns. Das sind solche Dinge, die wir jetzt lösen müssen. Ich denke auch, wenn etwas zu beanstanden ist, wo man von vornherein sieht, hier ist etwas nicht ganz in Ordnung, dann muss auch das Beanstandungsrecht da sein. Ich kann das überhaupt nicht nachvollziehen, wenn Sie, Frau Sedlacik, gerade auf der einen Seite am Anfang gefordert haben, wir müssen die Bürgermeister, Gemeinderäte, Stadträte, die Ortschaftsräte stärken und auf der anderen Seite kommen Sie wieder von hinten und wollen die Quoren und alles so ausdehnen. Ich frage mich, wer soll sich denn überhaupt noch für einen Stadtrat, Gemeinderat oder Ortschaftsrat zur Verfügung stellen? Entweder haben wir starke Gewählte, haben dazu die Gebietskörperschaften oder wir hebeln durch die Hintertür alles wieder aus. Ich halte das, was hier mit der Amtsstubensammlung gefunden wurde, für einen guten Weg. Wer sich zu einer Sache bekennt, der bekennt sich richtig dazu und der streitet auch darum. Ich denke, zumindest in den kleineren Orten spielt die Parteizugehörigkeit so gut wie überhaupt keine Rolle. Da geht es um die Sache und wird da
rüber gestritten und wenn man das im Gemeinderat schon nicht hinkriegt, bitte schön, da muss man eben solche Dinge dort in Bewegung setzen, aber dann in einem vernünftigen Rahmen, dass man nicht die Gewählten vielleicht über Gebühr noch in diese Dinge mit hineinzieht. Ich will damit nicht sagen, dass wir so was nicht brauchen. Sie merken ja, Absenkung ist da, dass auch das eine Entwicklung genommen hat, der man sich ohne Weiteres anschließen kann. Ich denke auch, meine Damen und Herren, dass die Kommunalordnung gezeigt hat - und die wird ja mittlerweile nicht nur in Thüringen angewendet, sie ist auch Exportschlager in unsere baltischen Länder, die auch entsprechend schon nach unserer Kommunalordnung viele Dinge aufbauen. Das hat mich wirklich fasziniert, dass durchgehend alle gesagt haben, das hat sich bewährt.
Ich will noch mal auf einen Punkt verweisen, z.B. die ehrenamtlichen Bürgermeister. In einer großen Ostthüringer Zeitung habe ich dieser Tage gelesen, da hat wohl jemand vergessen, die Abwahl mit in die Kommunalordnung zu schreiben. Meine Damen und Herren, die schon länger dabei sind, das ist nicht vergessen worden, sondern wir haben damals zielgerichtet gesagt, gerade in der Aufbauphase und jeder weiß es bis zum heutigen Tage, die ganzen Straßenausbaubeiträgen, Wasser usw., ich glaube, wir hätten reihenweise die Bürgermeister im Lande verloren und wir hätten nur permanente Wahlen gehabt, wenn wir dieses nicht eingebaut hätten. Wir haben es bewusst eingebaut. Ich sage das noch einmal ausdrücklich: Jetzt ist der Zeitpunkt gekommen, wo sich die Dinge weitestgehend normalisiert haben. Ich denke, dass auch diese Regelung, wie sie vorgeschlagen wird, eine gute Grundlage für die weitere Beratung ist.
Meine Damen und Herren, ich werbe dafür, auch über den Regierungsentwurf hinaus gehend, dass wir auch die Wahlzeiten der ehrenamtlichen Bürgermeister und gegebenenfalls der VG-Vorsitzenden anpassen an die hauptamtlichen. Ich frage mich, warum soll es da Unterschiede geben? Wir waren letztens in Sachsen-Anhalt und da kamen wir darauf, als wir von unseren Wahlzeiten geredet haben, da sagen sie, bei uns haben die Ehrenamtlichen und Hauptamtlichen die gleichen Wahlzeiten. Ich sage, ich werbe dafür und werde das einbringen und bringe das auch in meiner Fraktion ein, dass wir für sechs Jahre für alle diesen Zeitraum gleich machen.
Ich glaube, damit vergeben wir uns überhaupt nichts, sondern dass man damit Kosten spart, nicht laufend in Wahlen ist und dass kontinuierlich gearbeitet werden kann.
Ich möchte noch auf einige Dinge eingehen, insbesondere auf das, was der Innenminister gesagt hat. Wir wollen keine vorgezogene Gebietsreform oder irgendetwas. Ich kann nur ausdrücklich zustimmen, dass man immer wieder für frei
willige Lösungen wirbt und auch nach Möglichkeiten sucht, dass sich z.B. Weitere unter dem Dach der Verwaltungsgemeinschaften zusammenschließen, meine Damen und Herren. Der Innenminister hat vorhin eine Verwaltungsgemeinschaft mit 23 Gemeinden genannt. Ich kann Ihnen sagen, ich bin Mitglied in dieser Verwaltungsgemeinschaft.
Mit der VG sind wir insgesamt 23. Wir streiten uns nicht, vielleicht gibt es noch eine, die eine mehr hat.
Wir haben jedenfalls 22 plus die VG und müssen 23 Haushaltspläne machen. Das funktioniert bisher nicht schlecht, kann ich berichten, aber es wäre wirklich eine Erleichterung, wenn man nicht so viele Haushaltspläne machen müsste, sondern wenn man das zusammenfassen könnte.
Hier ist auch noch zu überlegen - Kollege Schemmel, ich weiß, Sie hatten ja schon mal einen Antrag gebracht -, was man dort machen kann. Wir hatten dort nicht ausdrücklich gesagt, wir wollen nicht darüber reden, sondern wir haben gesagt, wir müssen noch mal gemeinsam überlegen, vielleicht gelingt es uns auch - ich bin jetzt sehr vorsichtig, sonst bekomme ich gleich den grimmigen Blick vom Finanzminister -, dass wir vielleicht im nächsten Doppelhaushalt auch noch ein paar Mark finden, um freiwillige Zusammenschlüsse etwas zu erleichtern.
Ich sage bewusst, darüber muss man reden. Aber das wäre vielleicht noch ein denkbarer Weg - er guckt zwar grimmig, aber es geht noch, es ist zu ertragen -, dass man hier zu Strukturen kommt, die noch besser gestaltet werden können.
Meine Damen und Herren, der Gemeinde- und Städtebund und der Landkreistag haben hier sehr gut in den Vorrunden und auch jetzt mitgearbeitet. Ich weiß, es gibt die strittigen Punkte Wahl der Beigeordneten usw. Hier muss man genau hinschauen - ich sage bewusst genau hinschauen -, wie greift das Instrumentarium. Es stimmt nicht, was Frau Sedlacik gesagt hat, aber das dauert jetzt zu lange, das alles noch einmal zu erklären. Ich denke, hier wird ein guter Weg gefunden werden, wie das Ganze vonstatten geht und auch wie das Procedere mit den hauptamtlichen und ehrenamtlichen Bürgermeistern in Verwaltungsgemeinschaften geht. Das muss man sich alles genau anschauen. Ich möchte keine Diskriminierung, weder der Ehrenamtlichen noch der Hauptamtlichen. Auf der einen Seite haben wir die Ehrenamtlichen, die dürfen nicht mehr in der Verwaltung arbeiten, außer den, ich sage mal, Halbtagsbürgermeistern, auch das muss bereinigt werden, dass die Dinge abgeschafft werden. Es muss auch geklärt werden, dass sich teilweise Bürgermeister nicht selber im eigenen Bauhof anstellen und solche Dinge. Das muss man sich einfach genauer anschauen, dass solcher Wildwuchs nicht mehr
passiert. Das sind praktische Dinge, die zu klären sind. Ich denke, wir haben eine wirklich gute Grundlage und ich werbe sehr dafür, insbesondere in Richtung SPD, dass wir gemeinsam versuchen - sicher werden wir uns nicht in allen Punkten einig werden - weitestgehend die gute Kommunalordnung weiterzuentwickeln. Ich kündige an, dass wir dazu mindestens zwei Anhörungen durchführen werden. Wir werden das kurzfristig im Innenausschuss einbringen, denn wir wollen versuchen, dass man die ganze Sache in einer überschaubaren Zeit abarbeitet, ohne Hast und ohne Gerenne, dass wir zwei Anhörungen durchführen. Der Termin wird wahrscheinlich, wenn der Ausschuss das beschließt, am 18. April sein. Wir haben uns vorgestellt, dass wir das aufteilen und dass man am Vormittag auf den allgemeinen Teil der Kommunalverfassung und am Nachmittag dann insbesondere noch mal auf den wirtschaftlichen Teil eingeht, damit man alle Informationen dort bekommt und dann werden wir an den Dingen arbeiten. Für mich ist selbstverständlich, dass wir uns eine Synopse... und die Dinge anschauen, was dort alles möglich ist. Ich denke, wir haben eine gute Beratungsgrundlage und ich bitte, dass wir versuchen, und ich fordere auch die PDS auf, wenn man sich das eine oder andere noch mal näher betrachtet, dass wir für unsere Kommunen vor Ort die Gewählten stärken und dass wir ihnen eine Grundlage geben, mit der sie gut weiterarbeiten können für uns alle und ich danke denen, die sich bisher dazu bereit erklärt haben.
Herr Abgeordneter Fiedler, darf ich den letzten Teil als Antrag zur Überweisung an den Innenausschuss verstehen?
Dann verstehe ich das so. Als nächster Redner hat sich der Abgeordnete Schemmel, SPD-Fraktion, zu Wort gemeldet.
Frau Präsidentin, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Frau Sedlacik, was Sie gesagt haben, dass mit dieser Novelle die kommunale Selbstverwaltung zu Grabe getragen werden würde, dies stimmt natürlich nicht. Das stimmt in der Sache nicht,
aber es stimmt auch insbesondere deswegen nicht, weil diese Novelle sonst auch so gewichtig sein müsste wie sechs dicke Hobelbretter; das ist sie vielleicht auch nicht an allen Stellen. Und was sich der Minister als Anspruch gestellt hat, dass die thüringischen Kommunen im Wettbewerb der Regionen mit Hilfe dieser Novelle konkurrenzfähiger würden, diesen Anspruch müssen wir eigentlich erst noch untersuchen. Der ist mir bei der Lektüre - und ich
bedauere, dass wir das erst gestern im Fach hatten - nicht gleich klar geworden, dass wir die Kommunen konkurrenzfähiger machen.
Die Debatte ist heute in diesem Haus eröffnet, sie läuft im Land schon lange, das wissen wir alle. Wir sind mit unseren Gesetzentwürfen überall hingegangen, in Verwaltungsgemeinschaften, in Einheitsgemeinden und Städte, haben dort diskutiert und wir sollten nun sehen, dass wir jetzt auch diese Debatte nicht nur hier im Haus behalten, sondern dass wir auch in der weiteren Debatte, das, was aus dem Lande zufließt, noch mit aufnehmen können, nicht nur in der Anhörung durch den Gemeinde- und Städtebund und den Landkreistag, sondern auch noch über andere Quellen und Möglichkeiten hinaus.
Herr Minister, Sie haben gesagt, Sie freuen sich auf die Beratung. Ich freue mich auch auf die Beratung, weil ich eigentlich schon an dieser Kommunalverfassung mitarbeiten durfte in der Volkskammer federführend für meine Fraktion, die 1990 den Start in die kommunale Selbstverwaltung ermöglichte. Deswegen freue ich mich auch wieder auf die Debatte, aber hoffentlich ergeht es uns beiden, wenn wir uns beide freuen, nicht so, wie das Sprichwort sagt, geteiltes Leid ist halbes Leid, dass dann die geteilte Freude bei uns zur halben Freude jeweils ausartet. Ich hoffe, dass wir einen gemeinsamen Höhepunkt erreichen.
Jetzt liegen nunmehr zwei Entwürfe im Ausschuss. Bei diesen zwei Entwürfen sehe ich grundsätzliche Unterschiede. Der Regierungsentwurf bringt eigentlich kaum Ansätze für eine Weiterentwicklung der kommunalen Selbstverwaltung in der Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger. Er beschränkt sich weitgehend auf notwendige Korrekturen und Klarstellungen und lässt im Allgemeinen, wenn er etwas erkennen lässt, eine Tendenz zur Stärkung der Verwaltungsspitze erkennen. Unser Vorschlag hingegen berücksichtigt selbstverständlich, soweit wie es für uns erkennbar war, erforderliche Korrekturen und Klarstellungen. Hier liegen auch viele Gemeinsamkeiten, wie man bei der Lektüre dieser beiden Entwürfe erfahren kann. Aber unser Entwurf verfolgt auch noch eine generelle Linie, und zwar die Schaffung von mehr Transparenz des Verwaltungshandelns und mehr Teilhabe für die Bürgerinnen und Bürger an diesem Handeln.
Wir wissen natürlich auch, dass dieser Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger bei der in Thüringen festgeschriebenen Urwahl der Verwaltungsspitzen, also Bürgermeister und Landräte, und der daraus resultierenden verfassungsrechtlichen Stellung Grenzen gesetzt sind. Verwunderlich ist nur, dass sich die CDU bei Bestrebungen nach mehr Teilhabe hinter diesen Grenzen verschanzt, sich aber dort, wo gerade diese Urwahl andererseits Bewegung gebietet, nämlich bei der Abschaffung der Fünfprozentklausel für Kommunalwahlen, sich an dieser Stelle nicht bewegen will. Dort lässt sich nämlich aus der verfassungsrechtlichen Stel
le der Urgewählten gerade ableiten, dass die Fünfprozentklausel eigentlich nicht konform dazu ist. Aber dort rührt sich die CDU nicht, allerdings dort, wo man sich hinter dieser verfassungsrechtlichen Stellung verschanzen kann, dann tut sie es.
Selbstverständlich. Ich habe ja von der verfassungsrechtlichen Rolle der urgewählten Verwaltungsspitzen gesprochen. Jetzt möchte ich aber doch mal die vielen Gemeinsamkeiten nennen, die es zwischen den zwei Entwürfen gibt. Ich glaube, das wird auch die Grundlage sein für die Behandlung dieses Gesetzes in den Ausschüssen oder im Ausschuss. Wir haben dort immer die gleiche Zielvorstellung, wenn auch manchmal geringfügig unterschiedliche Ansätze. Ich nenne schlaglichtartig nur die einzelnen Problemfelder: die nunmehrige Abwahlmöglichkeit für ehrenamtliche Bürgermeister, die Vermeidung der Verwaltungsdoppelspitze von hauptamtlichen Bürgermeistern und VG-Vorsitzenden nebeneinander, das Bestellungsverfahren insgesamt für hauptamtliche Beigeordnete, obwohl hier gerade bestimmte Unterschiede bei uns sind mit den Rechten des Rates oder den Rechten des Bürgermeisters, aber dass dieses Verfahren endlich einmal zufriedenstellend neu geregelt werden muss, das ist uns auch klar, weiterhin die Aufgabe der Residenzpflicht für Oberbürgermeister kreisfreier Städte, Landräte, die Ortschaftsverfassung, der wir uns auch zugewandt haben, und natürlich der einzigen vernünftigen Möglichkeit, die Mitglieder des Ortschaftsrats zu wählen nach den Regeln des Gemeindewahlrechts, die Erweiterung der Unvereinbarkeitsbestimmungen für Mitglieder der Räte, die Ermöglichung der Bestellung von zwei Beigeordneten auch für Gemeinden unter 5.000 Einwohner, einfach um die Vertretungsmöglichkeiten immer parat zu haben, die Forderung eines Beteiligungsberichts zur Unterrichtung der Räte und Bürger über kommunale Unternehmen, die Änderung bei der Beschlussfassung zur Kreditaufnahme gemeindlicher Unternehmen, die Lockerung des Legalitätsprinzips, wiewohl der Regierungsentwurf sehr halbherzig ist und die SPD den konsequenten Vorschlag, also Übergang zum Opportunitätsprinzip, an dieser Stelle postuliert. Ich habe diese Sachen, ohne jetzt zu bewerten, alle einmal vorgetragen, um zu sagen, dass es eine große Schnittmenge von Gemeinsamkeiten zwischen dem SPDEntwurf und dem Regierungsentwurf gibt und ich deswegen doch das so sehen möchte im Ausschuss, dass diese zwei Entwürfe gleichberechtigt behandelt werden.
Es gibt dann daüber hinaus auch einige Sachen in dem Regierungsentwurf, die wir nicht so bewertet haben, aber die wir durchaus auch des Weiteren unterstützen können. Da
nenne ich z.B. die Wahl des VG-Vorsitzenden, die Bedingungen, die an diese Wahl geknüpft werden, Ausschreibungsverfahren usw. usf., da wird man sich noch über einiges unterhalten müssen. Also, es gibt neben den gemeinsamen Punkten auch noch eine Menge Punkte, wo wir den Regierungsentwurf mittragen können.
Es gibt aber zwei Gruppen, bei denen wir über Kreuz liegen. Zu diesen zwei Gruppen muss ich natürlich auch noch kommen. Das Erste sind unsere Vorschläge, die von der CDU bisher nicht die erforderliche Beachtung finden, zur weiteren Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und die sind z.B. folgende: Einführung von Bürgerbegehren und Bürgerbescheid auch auf Landkreisebene, natürlich in kreislichen Belangen, das ist ja logisch. Aber warum soll es das denn nicht geben, warum soll es nicht zur Abfallwirtschaft in kreislichen Belangen ein Bürgerbegehren oder einen Bürgerentscheid geben? Es wird in Bayern, glaube ich, alle Vierteljahre gemacht. Dann die Schaffung eines Anhörungsverfahrens im Ausschuss, um externes Wissen zu nutzen, wie wir das eigentlich hier auch im Parlament haben. Die Stärkung der Unterrichtungspflichten der Verwaltung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern, die Stärkung der Auskunftsrechte für die Ratsmitglieder, ein Petitionsrecht für Einwohner gegenüber der Verwaltung, wie wir es auch hier in diesem Parlament kennen, die Möglichkeit der Schaffung von Jugend- und Seniorenbeiräten, die Möglichkeit besteht ja fakultativ, das weiß jeder, aber dies auf eine Grundlage zu stellen, um auch diesen Parlamenten und diesen Seniorenbeiräten eine Grundlage zu schaffen.
Dann wäre für uns noch wichtig die Öffnung des Haushaltsrechts durch eine Experimentierklausel für Modellversuche im Haushalts- und Rechnungswesen und natürlich last, not least die Ausgleichsfunktion der Landkreise, die wir für notwendig erachten, auch wenn es da unterschiedliche Auffassungen gibt, aber wir halten sie für notwendig.
Diese Vorschläge möchten wir in die Debatte dann doch gleichberechtigt mit einbringen. Ich denke, der eine oder der andere Vorschlag wird auch noch im Beratungsverfahren die Zustimmung der CDU finden können.
Jetzt komme ich zu den Gruppen, bei denen wir über Kreuz liegen und das ist die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen und die heute schon mehrfach besprochenen Verfahren bei Bürgerantrag, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid.
Ich will erst ein paar kurze Worte zur wirtschaftlichen Betätigung sagen. Der Gedanke, den jetzt die CDU ins Rennen gebracht hat, ist wirklich neu und ich maße mir nicht an, von vorgestern her bis heute ihn letztendlich zu bewerten. Bei einer ersten Bewertung ist es natürlich ein Ausweichen der Belange der kommunalen Betriebe und Einrichtungen einfach ins Private hinein, also ein Schritt in eine - wenn man böse wäre, würde man sagen, aber
ich bin ja nicht böse gegenüber der CDU - Flucht in die Privatisierung des kommunalen Vermögens. Ich will mich aber hier an dieser Stelle gern in der Anhörung, wenn, wie es üblich sein sollte, alle diejenigen, die zur Anhörung gebeten werden, auch von der CDU bei der Abstimmung genehmigt werden...
Ja. Unter dieser Voraussetzung will ich mich dann gern diesem Thema nähern und mir auch diese Sache mit betrachten. Unsere Strategie, die weiß jeder, ist eigentlich die Verstärkung der Möglichkeit der wirtschaftlichen Betätigung, also die Konkurrenzfähigkeit der gemeindlichen Betriebe und Einrichtungen gegenüber den anderen, die von außen her in das Gemeindegebiet drängen. Das sind, denke ich, zwei unterschiedliche Ansätze. Vielleicht lassen sie sich sogar verbinden. Das muss man in der Anhörung sehen, da wage ich jetzt kein endgültiges Urteil, aber es sind unterschiedliche Ansätze. Deswegen sage ich, das gehört zu den Punkten, bei denen wir bislang über Kreuz liegen.
Der zweite Punkt ist heute schon mehrfach vorgetragen worden. Das sind die Fragen Bürgerantrag, Bürgerbegehren, Bürgerentscheid. Was die CDU hier vorlegt, ist keine Verbesserung. Ich enthalte mich hier jetzt auch wieder einer drastischeren Bewertung. Ich denke, die klare Feststellung, dass es keine Verbesserung ist, muss genügen. Das kann nicht das Ziel sein, das Ziel kann nur eine Verbesserung der Möglichkeiten direkter Demokratie auch in Thüringen sein. Warum gibt es denn in den anderen Bundesländern, wie z.B. Bayern, diese Beteiligung viele hundert Male und warum gibt es denn diese Beteiligung in Thüringen nur sehr selten? Da sagt der Herr Fiedler wieder, weil die bei uns so gut arbeiten. Gut, lassen wir ihn in diesem Glauben. Auch bei uns wird es genug Willensbekundung der Bürger geben, sich einzumischen.