Zu Recht wird gefordert, dass das In-Kraft-Treten, wenn dieses Gesetz schon angenommen werden soll, erst zum 1. Juli 2002 erfolgen soll.
Die von der CDU-Fraktion vorgeschlagene regelmäßige Überprüfung des Personalbestands ist zwar sachdienlich, wird aber in der Praxis kaum die gewünschte Wirkung erreichen. Die bisherigen Erfahrungen belegen: Ist erst einmal eine Aufgabe an die Kommune übertragen, ist das Land mit weiteren unterstützenden Maßnahmen oft sehr zurückhaltend. Der CDU-Änderungsantrag ist dementsprechend auch unverbindlich formuliert und erfordert immer den Willen des Landes. Was ist der Wille des Landes? Imaginäre Formulierung. Die betroffenen Kommunen hingegen werden dadurch in die Rolle eines Bittstellers gedrängt. Wer den Willen nicht hat, wird auch die Bitte nicht hören. Deswegen ist dieses Gesetz weiterhin abzulehnen. Dass letztendlich die Kommunen die volle Verantwortung für die Veterinärund Lebensmittelüberwachungsämter haben, belegt auch der CDU-Vorschlag zur Ausstattung der Ämter bis hin zur Verfügbarkeit von Kraftfahrzeugen. Natürlich sind das äußere Indizien. Aber es ist ein Beleg dafür, wie man sich einer wichtigen Aufgabe entledigen möchte.
Die PDS-Fraktion hat trotz der undemokratischen Verfahrensweise durch die CDU-Fraktion im Innenausschuss eine Reihe von Änderungsanträgen zum Gesetz eingebracht. Diese Änderungsanträge sind kein Beleg dafür, dass die PDS-Fraktion den Gesetzinhalt im Grundsatz für richtig
hält, sondern es war der Versuch nachzuweisen, dass nicht alle Empfehlungen, die Experten in der Anhörung gebracht hatten, durch den Änderungsantrag der CDU-Fraktion aufgenommen waren. Genau deswegen wollten wir Ihnen zeigen, meine Damen und Herren, wenn Sie schon konsequent gewesen wären und die Hinweise und die logischen Empfehlungen aus der Anhörung hätten aufnehmen wollen, dann hätten Sie es auch vollständig tun sollen und nicht selektieren, wie es einschließlich Ihrem politischen Willen vielleicht genehm wäre. Die Methode ist einfach abzulehnen. Die CDU-Fraktion hat sich durchgesetzt im Ausschuss. Es war nicht anders zu erwarten. Es wird heute die Kommunalisierung der Lebensmittel- und Veterinärämter beschlossen werden, davon gehen wir auch aus. Trotzdem müssen wir Ihnen konstatieren, dass es wieder einmal ein Gesetz ist, das wir verabschieden, das nicht gerade verfassungsrechtlich unbedenklich, finanziell-technisch ordentlich und handwerklich souverän gemacht wurde. Es ist - wie üblich - ein Gesetz, wo der politische Wille einer Mehrheitsfraktion über Sachprobleme gestellt wird. Wir werden diesen Gesetzentwurf ablehnen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, das Gesetz, was heute in zweiter Lesung vorliegt, ist aus unserer Sicht grundsätzlich abzulehnen. Deshalb gab es auch von unserer Fraktion dazu keinerlei Änderungsanträge, weil aus unserer Sicht die Grundintention falsch ist. Ich will noch einmal auf die zwei wesentliche Gründe eingehen.
Das Erste ist eine prinzipielle Frage. Man sollte nur das sinnvollerweise kommunalisieren, was in der Tat in die Hände der Kommunen gehört. Dinge, die für das Land einheitlich erfüllt werden müssen - im Übrigen hatte ja gerade der Abgeordnete Fiedler gesagt anlässlich der Ausschussanhörung in öffentlicher Sitzung, dass jetzt alles ganz hervorragend funktioniert -, sollte man nicht kommunalisieren, siehe z.B. die Lehrer oder die Polizisten oder was der Dinge mehr sind. Ich habe zumindest noch nicht gehört, dass dergleichen beabsichtigt ist. Das könnte ja nach diesem Gesetz durchaus auch im Bereich des Möglichen liegen. Wir haben schon gesehen beim BSE-Fall, das will ich nur kurz streifen, dass es da trotz aller Anstrengungen, die unternommen wurden, doch zu gewissen Informationsund Koordinierungsschwierigkeiten kam. Dazu kommt, dass natürlich gerade Lebensmittelüberwachung, gesundheitlicher Verbraucherschutz in der heutigen Zeit ein großes Maß an Spezialisierung voraussetzt. Das können sie natürlich nicht gewährleisten, wenn an bestimmten Stellen
nur vergleichsweise wenige Leute sitzen. Im Lande wäre es möglich gewesen, zentrale Aufgaben z.B. auf einen bestimmten Bereich zu übertragen. Das ist natürlich außerordentlich schwierig und hängt von sehr vielen good willAktionen ab. Es besteht aus unserer Sicht auch keinerlei Rechtfertigung, Landkreise langfristig mit Aufgaben zu belasten, die sie noch nicht einmal in vollem Umfang finanziert bekommen, wie im Übrigen der Landkreistag trotz seiner grundsätzlichen Zustimmung bereits für das vierte Jahr der Kommunalisierung ausgerechnet hat. Das Ganze haben Sie dann noch mit Hilfe Ihres Änderungsantrags verschlimmert - das muss ich Ihnen noch einmal vor Augen halten -, da steht - Herr Mohring hatte das ja noch einmal verlesen -, dass der Personalbestand auf dem Gebiet des Veterinärwesens zurzeit ausreichend und erforderlich ist. Ich denke, Landräte, die sich gründlich mit dieser Aufgabe befassen und ich gehe einmal davon aus, dass sie das auch tun werden -, werden feststellen, dass dieses Postulat durchaus nicht überall zutreffend ist. Aber es wird noch ganz witzig, wenn hier steht, was die Personalausstattung betrifft, dass auch Änderungen vorgenommen werden können. Ich gehe bei den Änderungen davon aus, dass es sowohl mehr als auch weniger sein kann, nur haben Sie hier ganz dezent die Frage des Geldes ausgespart. Wenn also Einvernehmen innerhalb der Regierung hergestellt und festgestellt wird, die brauchen dort fünf Leute mehr, ich frage Sie, wer bezahlt das denn im Jahre vier oder fünf nach der Kommunalisierung? Bezahlt es das Land Thüringen oder muss dann der Landkreis im eigenen Wirkungskreis sparen und dann das Geld aus eigener Tasche auf den Tisch legen? Das kommt dazu und es wundert mich, dass so ein Antrag in der CDU-Fraktion eine Mehrheit gefunden hat, weil es deutlich noch einmal eine Verschlimmerung des ohnehin nicht sehr sinnvollen Gesetzentwurfs ist. Pikantes am Rande: Es ist nicht nur der 1. April, wenn es los geht, es ist auch noch Ostermontag, wollen wir hoffen, dass die Leute das gut überstehen, weil es ein derart sinnloser Termin ist, dass sich das Ganze erübrigt.
Die Frage der Kosten ist noch nicht so richtig geregelt. Herr Köckert, vielleicht haben Sie viel Freude daran, wenn Sie dann wieder mit den Landräten viele schöne Regelungen treffen können. Ich wünsche Ihnen viel Spaß mit diesem Gesetz. Ich kann nur sagen, es gibt diesen schönen Spruch: "Wie man sich bettet, so liegt man." Man hat hier ein gemütliches weiches Federbett für eine Aufgabe gegen ein schönes Nagelbrett ausgetauscht. Ich hoffe, Sie liegen darauf genauso gut. Trainieren Sie es lieber schon mal vorneweg.
Es gibt noch einen weiteren Grund, weshalb das Ganze nicht sinnvoll ist. Jede Lebensmittelkette hier im Land ist mindestens auf Landesebene organisiert oder wie viele Globus- und Rewe-Märkte usw. gibt es, die sich allein am
Landkreis orientieren? Wenn es da Probleme gibt, ist es wesentlich sinnvoller, dem tatsächlich auf Landesebene als Organisation gegenüberzustellen. Das würde auch dort die Arbeit wesentlich erleichtern. Das passiert nicht.
Nun etwas zur Art und Weise der Kommunalisierung: Aus unserer Sicht wird hier in verfassungswidriger Weise in die kommunale Selbstverwaltung eingegriffen und ich warte darauf, wann der erste Landrat das auch merkt und sich hier ganz massiv darüber beschweren wird. Ob dieser Gesetzentwurf das ewige Leben haben wird, wage ich zu bezweifeln. Es wird in einer Art und Weise in die Personalhoheit eingegriffen, die deutlich macht, dass diese Aufgabe in der Tat für die Kommunalisierung vollkommen ungeeignet ist. Dann fügt der Herr Köckert immer so dezent an, dass er kein Misstrauen hegt. Erstaunlicherweise scheint die CDU-Fraktion noch ein viel größeres Misstrauen zu haben, wie man diesem Änderungsantrag entnimmt, als das vielleicht möglicherweise in der Anhörung zum Ausdruck kam.
Es geht hier nicht darum, dass, wie bisher üblich, wenn eine Aufgabe übertragen wird, egal ob sinnvoll oder nicht, ein Personalbestand zum Zeitpunkt X übertragen wird. Es geht auch darum, dass das Land in unzulässiger Weise zeitlich unbefristet auf das Personal Einfluss nimmt. Ich frage mich, welcher Landrat sich das auf Dauer in der Tat gefallen lassen wird. Es ist also auch ein Grund, das Ganze nicht zu kommunalisieren.
Sie haben mit Ihrem Antrag zu dieser Krücke als Gesetz noch eine neue Krückenkonstruktion geschaffen. Ich kann Ihnen nur sagen, wenn es wichtiger ist - nach Ihrer eigenen Aussage wird ja kein Geld gespart -, die Statistik im Landeshaushalt zu verschönern, indem das Personal dort weg ist, als eine Aufgabe zweckmäßig zu organisieren, dann gute Nacht. Dann kann man wirklich vergessen, was hier immer über Aufgabenoptimierung erzählt wird. Das kann man sich dann sparen. Wie gesagt: In dieser Frage kann man nur sagen, sicherlich wird es den Thüringer Wähler nicht vom Hocker reißen, dass jetzt die Ämter anders organisiert sind. Das ist nicht die Frage, ob man damit eine Wahl gewinnen kann, aber man kann sie sehr gut verlieren, wenn nämlich dann die Probleme auftreten
und das nicht funktioniert, worüber wir uns alle einig waren, dass es zurzeit noch funktioniert. Ich denke, es ist ein Beispiel dafür, wie man Aufgabenkritik nicht betreiben sollte und ich hoffe, Sie üben alle schon fleißig das Liegen auf dem Nagelbrett. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, nun liegt uns das Gesetz zur - ich kürze mal ab - Kommunalisierung der Veterinärämter zur zweiten Beratung und Verabschiedung vor. Nach Debatten im Landtag, Anhörung und Beteiligung der Betroffenen, Auswertungen in den Arbeitskreisen und Ausschüssen können wir heute die Aufgabe auf dem Gebiet des Veterinärwesens und der Lebensmittelüberwachung mit einer gewissen, ja mit einer bestimmten Sicherheit den Kommunen übertragen.
(Zwischenruf Abg. Pohl, SPD: Da waren aber die Experten anderer Meinung, Herr Grob. Die Experten haben das anders gesehen.)
Es gibt immer Unterschiede zwischen Experten und Experten. Ich höre meine Experten an der Basis an und ich glaube, dann muss man auch das Ohr offen halten, um das Richtige zu erkennen.
Sie haben das Problem, meine Damen und Herren der Opposition, nicht der Zustimmung, sondern des Zuhörens. Wie viel mal muss man eigentlich diese Argumente wiederholen, dass Sie das begreifen. Sie, Frau Dr. Klaus, brauchen wegen dem Wahlergebnis keine Angst zu haben, das habe ich das letzte Mal schon gesagt. Ich glaube, die Leute werden erkennen, wo Aufgaben sein müssen - an der Basis.
Meine Argumente, die ich Ihnen schon in den letzten Beratungen dargelegt habe, möchte ich nicht wiederholen, aber einige Punkte muss ich heute noch mal anführen. In der Stellungnahme des Landesverbandes der beamteten Tierärzte verdreht man eine Analyse der Präsidentin des Bundesrechnungshofes wie die in deren Meinungsbild gerade so passt. Die wahre und hilfreiche Aussage der Präsidentin geht über einen Hinweis bei nicht funktionierenden Veterinärämtern nicht hinaus. Die Besetzung der Ämter und deren Einrichtungen wurde mit einer gewissen Argwohn betrachtet. Nachdem durch das Ministerium der Stand des Personals und der Ausrüstung dargelegt wurde und die Aussage über einen korrekt aufgeführten Bedarf unstrittig ist, liegt die Kontrollpflicht auch bei den staatlichen Behörden, die dafür Sorge zu tragen haben, dass dies auch so bleibt. Änderungen im Aufgabenbereich, in der Arbeitsweise der jetzt noch staatlichen Veterinärämter wird es nicht geben. Die Aufsicht und die Aufgaben, die Zuständigkeit im Krisenfall sowie der kreisübergreifende Einsatz bei Havarien wird durch die Fachaufsicht im Land geregelt und kontrolliert. Keine Kommune wird dieses Gesetz, wenn es ab April diesen Jahres oder ab Ostermontag diesen Jahres in Kraft tritt, überraschen. Sie sind vorbereitet
und werden ihre Arbeit, ich bin mir sicher, auch weiterhin mit einer fach- und sachgerechten Qualität fortsetzen.
Weiterhin bin ich mir sicher, meine Damen und Herren der Opposition, dass auch einige von Ihnen in der Kommunalisierung der Veterinärämter eigentlich den richtigen Weg sehen. Ich kann Ihnen nur raten, diese Ämter in ihren Kreisen im Auge zu behalten, nachzufragen über Arbeitsweise und Gesamtsituation. Ich bin mir sicher, es wird keine Verschlechterung geben. Sicherheit der Bevölkerung, sprich Verbraucherschutz, war und ist bei unserer Entscheidung an vorderster Stelle zu sehen. Dessen sind wir uns bewusst, meine Damen und Herren. Fachlich gehört eine Behörde dahin zugeordnet, wo sie ihre Arbeit und Aufgabe erledigt.
Ich wiederhole mich gern in der Aufforderung: Geben wir mit dem Gesetz die Aufgaben auf den kommunalen Weg und begleiten diesen immer mit einem wachen Auge. Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen. Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordnete, wenn ich so einigen Beiträgen, die heute hier abgegeben worden sind, zuhöre, dann werde ich manchmal das Gefühl nicht los, dass sie sich zu einem anderen Gesetzentwurf äußern als demjenigen, der heute zur Beschlussfassung im Landtag vorliegt. Worum geht es in diesem Gesetzentwurf eigentlich? Es geht nicht, meine sehr verehrten Damen und Herren, um die Kommunalisierung staatlicher Aufgaben, d.h. die Übertragung der Aufgaben auf die kommunale Selbstverwaltung, sondern allein um die Übertragung der Personalhoheit über das bislang staatliche Personal auf die Landkreise und die kreisfreien Städte. Künftig werden also die Arbeiter, Angestellten und Beamten der Veterinärund Lebensmittelüberwachungsämter nicht nur in den Landratsämtern und in den Stadtverwaltungen arbeiten, sondern sie werden auch von den Landkreisen und kreisfreien Städten eingestellt, umgesetzt, eventuell befördert und bezahlt. Ihr Arbeitgeber ist nicht mehr das Land, sondern der Landkreis oder die kreisfreie Stadt, auf deren Territorium sie wirken.
Meine Damen und Herren, es geht also nicht darum, dass nunmehr auch die Aufgaben der Tierärzte und der Lebensmittelkontrolleure sowie des anderen Fachpersonals zu Aufgaben der kommunalen Selbstverwaltung werden. Die Aufgaben nach dem Tierseuchengesetz, nach dem Tierkörperbeseitigungsgesetz, dem Thüringer Ausführungsgesetz zum Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz und
zur Weinüberwachung sowie dem Tierschutzgesetz bleiben staatliche Aufgaben, die von den Landkreisen als untere staatliche Verwaltungsbehörden wahrgenommen werden. Das heißt, alle Aufgaben, die von den Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern zu leisten sind, unterliegen in vollem Umfang sowohl im Grundsätzlichen wie auch in jedem Einzelfall unmittelbar der fachlichen Weisung der vorgesetzten staatlichen Behörden, nämlich dem Thüringer Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz und dem Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit.
Meine Damen und Herren, nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass sich mit der Übertragung der Personalhoheit auf die kommunalen Gebietskörperschaften nichts an dieser fachlichen Weisungsgebundenheit der Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter und an der - und das möchte ich hier besonders betonen - fachlichen Verantwortung des Landes für die ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung der Ämter geändert hat. Das Land hat bei Tierseuchen und bei der Lebensmittelüberwachung ein uneingeschränktes Durchgriffsrecht auf die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter behalten und wird seiner Verantwortung auch in Zukunft gerecht werden.
Meine Damen und Herren, wenn ich mir das vor Augen führe, was sich in den letzten zweieinhalb Jahren hier in Thüringen auf diesem Sektor ereignet hat, dann haben die Ereignisse gezeigt, dass sich die Landesregierung ihrer hohen Verantwortung für die Lebensmittelsicherheit, den Verbraucherschutz und den Schutz der Landwirte vor Tierseuchengefahren immer bewusst gewesen ist und dass sie in jedem einzelnen Gefahrenfall energisch eingegriffen hat. Ich erinnere Sie an Ende 1999, als wir zwei Botulismusverdachtsfälle in Südthüringen hatten. Wir sind vor öffentlichen Warnungen und vor Rückholaktionen nicht zurückgeschreckt, um die Bevölkerung zu schützen. Die Quelle der Gefährdung wurde durch unsere Lebensmittelüberwachungsbehörden entdeckt und die Gefahr wurde ausgemerzt. Als Ende November 2000 in Deutschland die ersten BSE-Fälle auftauchten, hat die Landesregierung sofort und unverzüglich alle erforderlichen Maßnahmen getroffen, nicht nur, meine Damen und Herren, um die Verbraucher zu schützen, sondern auch um unsere Thüringer Landwirtschaft vor Schaden zu bewahren.
Wir haben im Bundesrat bereits im Januar 2001 ein BSEBekämpfungsgesetz eingebracht. Wir sind jedem einzelnen Verdachtsfall mit Umsicht begegnet. Wir haben konsequent und umsichtig gehandelt, als sich leider zwei Verdachtsfälle hier in Thüringen bestätigten. Wir haben die Struktur unserer Landesmittelbehörden passfähig gemacht. Das wird hier immer vergessen, wie schnell wir dort reagiert haben, um uns den Herausforderungen einer zukunftsfähigen Lebensmittelüberwachung und Tierseuchenbe
kämpfung im Zusammenhang mit BSE- und MKS-Gefahren zu stellen. Wir haben aus dem Thüringer Medizinal-, Lebensmittel- und Veterinäruntersuchungsamt und Teilen des Landesverwaltungsamts ein Thüringer Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz gebildet, das die Aufgaben der staatlichen Labore mit den Vollzugsaufgaben zusammenbringt. Dieses Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz ist, meine Damen und Herren, einzigartig in der Bundesrepublik Deutschland und es ist vorbildlich. Um die Thüringer Landesregierung zu einem schnellen Handeln zu bewegen, bedurfte es nicht erst des hier soeben auch wieder zitierten berühmten "von Wedel-Gutachtens", unsere bereits vorher ergriffenen Maßnahmen wurden durch das Gutachten nur bestätigt.
Meine Damen und Herren, durch die Neuordnung der Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter schiebt die Landesregierung ihre Aufgaben nicht auf die kommunalen Gebietskörperschaften ab, sie bekennt sich vielmehr zu ihrer fachlichen Verantwortung. Der Gesetzentwurf bringt dies von Anfang an klar zum Ausdruck. Aber, meine Damen und Herren, über die Erhaltung der Fachaufsicht des Landes hinaus enthält dieser Entwurf für Notsituationen zusätzliche Regelungen, durch die den Landesbehörden ermöglicht wird, zur Gefahrenabwehr - meine Damen und Herren, ich betone es - in die Personalhoheit und die Organisationshoheit der Landkreise und kreisfreien Städte einzugreifen und den kreis- und stadtgrenzenübergreifenden Einsatz des Fachpersonals der Ämter zu regeln. Ich bin den Ausschüssen des Landtags dankbar, dass sie den Gesetzentwurf der Landesregierung dahin gehend ergänzt haben, dass die Landesregierung ermächtigt wurde, die Aufgaben und die bedarfsgerechte Personal- und Sachmittelausstattung der Veterinär- und Lebensmittelämter zu kontrollieren und bei wesentlichen Veränderungen der Sach- und Rechtslage auf eine aufgabenentsprechende Ausstattung der Ämter hinzuwirken. Ich möchte noch einmal ganz deutlich sagen: Wir schieben auch nicht die Kosten auf die kommunalen Gebietskörperschaften ab, das ist ein absolutes Missverständnis. Für übertragene staatliche Aufgaben kommt nach unserer Regelung im Finanzausgleichsgesetz in Thüringen die Auftragskostenpauschale auf, das heißt also, es werden den Landkreisen und kreisfreien Städten die erforderlichen Kosten aus dem Kommunalen Finanzausgleich erstattet. Deswegen ist es ein Gerücht, dass hier Defizite produziert werden.
Meine Damen und Herren, ich bin zwar kein Prophet, aber ich glaube, dass Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz, die Tierseuchenbekämpfung und die gesunde Weiterentwicklung der Thüringer Landwirtschaft noch häufiger die Aufmerksamkeit dieses hohen Hauses beanspruchen werden. Heute darf ich Sie bitten, der Neuordnung der Strukturen der Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter durch den vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung unter Berücksichtigung der Empfehlungen der Ausschüsse zuzustimmen.
Wir kommen zur Abstimmung, und zwar zunächst über die Beschlussempfehlung des Innenausschusses in Drucksache 3/2207. Wer dieser Beschlussempfehlung die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Gegenstimmen? Danke. Enthaltungen? Keine Enthaltungen. Dann bei einer Anzahl von Gegenstimmen mit Mehrheit so beschlossen.
Jetzt stimmen wir ab über den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 3/1942 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung der eben erfolgten Annahme der Beschlussempfehlung in Drucksache 3/2207. Wer dem Gesetzentwurf in dieser Form die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Das ist die Mehrheit. Gegenprobe? Eine Anzahl von Gegenstimmen. Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Dann so beschlossen.
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf in der erfolgten Änderung die Zustimmung geben, sich von den Plätzen zu erheben. Danke. Diejenigen, die dem Gesetzentwurf nicht zustimmen, bitte ich ebenfalls, sich von den Plätzen zu erheben. Danke. Und diejenigen, die sich enthalten? Es enthält sich niemand. Dann bei einer Anzahl von Gegenstimmen mit Mehrheit in der Schlussabstimmung so beschlossen.