Ich hatte es vermutet, wir werden es ja sehen. Man kann darauf wetten, dass Sie in dieser Hinsicht hier die Bühne nutzen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, für meine Fraktion will ich an dieser Stelle noch auf ein paar Punkte eingehen, die bei der Beratung des Rechnungshofberichts von Relevanz waren und sicher auch von strittiger Auffassung zwischen den Fraktionen. So ein Bericht, wie er uns in der Beratung vorlag, soll ja auch immer Schlussfolgerungen für die weitere Arbeit enthalten und ich will zu Beginn meiner Ausführungen allerdings meiner Hoffnung darüber Ausdruck verleihen, dass unsere diesbezügliche Mühe in den Beratungen im Ausschuss nicht umsonst war. Ich will eine weitere Vorbemerkung machen: Herr Mohring, ausdrückliche Zustimmung zu Ihrem Antrag, dass der Rechnungshof künftig in dem allgemeinen Teil die Auswirkungen der Neuregelung des Länderfinanzausgleichs, des Solidarpakts II und der EU-Förderung ab 2006, auch die finanzwirtschaftliche Entwicklung des Landes mit bewerten soll.
Zu den strittigen Problemen bei der Beratung: Ich spreche hier noch einmal vier Punkte an. Zu einem ersten Teil gehörte die Frage, inwieweit Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen gemäß § 7 Landeshaushaltsordnung für Programme und Maßnahmen in den Jahren 1996 bis 1999 durchgeführt wurden mit einem größeren Finanzvolumen von mehr als 10 Mio. DM. Dies waren in der Zahl 34 und der Rechnungshof stellt fest, dass Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen nur in zwei Fällen durchgeführt wurden. Dabei akzeptiert der Rechnungshof die Begründung nicht, dass diese Untersuchungen unterblieben, weil das jeweilige Vorhaben politisch gewollt oder eine ebensolche Untersuchung hätte nicht stattfinden können aufgrund von Termindruck.
Meine Damen und Herren, der Problemaufriss soll sicher in der Konsequenz nicht bedeuten, dass der politische Wille über jeglicher Wirtschaftlichkeit besteht. Im Ergebnis der Diskussion im Haushalts- und Finanzausschuss wird nun beantragt, dass künftig für alle finanzwirksamen Leistungen vor deren Entscheidung und Durchführung, das heißt in der Planungsphase, angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durchzuführen sind. Wir haben das Ansinnen im Wesentlichen unterstützt. Angesichts der finanziellen Situation der öffentlichen Haushalte gibt es dazu auch keine vernünftige Alternative.
Zweites Problem: Auf Antrag der CDU wird die Landesregierung aufgefordert, auf der Grundlage des Personalentwicklungskonzepts die Begrenzung der Personalausgaben im Rahmen des Konsolidierungskurses zu gewährleisten. Wir bewerten das so, dass das schon ein ziemlicher Hohn ist. Die Ausschussdebatte hatten wir dazu gehabt. Wir stellen infrage, ob die Landesregierung tatsächlich ein Konzept hat und dann noch eines für die Personalentwicklung. Was uns bisher vorliegt, ist nichts anderes als eine zahlentheoretische Streichliste. Es gibt keinerlei Aufgabenkritik, keine Analyse, auf deren Grundlage so etwas wie ein Konzept abgeleitet werden könnte. Der Beschlussempfehlung in I. Punkt 3 der Drucksache 3/2186 zuzustimmen hieße, die zahlenmäßige Personalstreichliste als Entwicklungskonzept zu akzeptieren. Das werden wir selbstverständlich nicht tun.
Drittes Problem: Die Mittel für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen sind in Millionenhöhe zurückgeflossen und wurden als Einnahmen verbucht. Wir haben vorgeschlagen, dass diese Rückflüsse den arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen wieder zuzuführen, also auf das Nettoprinzip umzustellen sind, dass das Geld nicht zweckentfremdet zur Deckung von Haushaltslöchern einzusetzen ist. Dieser Vorschlag von uns ist dann durch die Mehrheit im Ausschuss abgelehnt worden.
Ein letzter Punkt betrifft das kameralistische Haushaltswesen. Die PDS hat vorgeschlagen, dem Beispiel anderer Bundesländer, z.B. Hessen, zu folgen. Unser Antrag war dabei noch sehr zurückhaltend formuliert. Die Landesregierung sollte lediglich aufgefordert werden, die Umstellung des Landeshaushalts von der Kameralistik auf die Topik zu
prüfen. Ich weiß, dass auch der Finanzminister nicht abgeneigt wäre, zumindest vertieft in dieser Richtung nachzudenken, aber offensichtlich war es so, dass auch die CDU sich solchen revolutionären Gedanken verschlossen hat.
Zur Entlastung des Rechnungshofs: Interessant ist, dass der Rechnungshof von den geplanten 170.000 DM für Trennungsgelder nur 14.000 DM verbraucht hat. Aber auch sonst ist wie immer nichts zu finden, was einer Entlastung entgegenstehen könnte. Die Zustimmung für diesen Teil, also Drucksache 3/2187, ist völlig unproblematisch.
Anders bei der Entlastung der Landesregierung: Obwohl man der Entlastung für die Haushaltsrechnung 1999 auf der Grundlage des Berichts des Rechnungshofs formal zustimmen könnte, sind es die eben von mir genannten Sätze in Abschnitt II, also das, was die CDU im Wesentlichen in die Vorlage durch Änderungsanträge eingebracht hat, weshalb wir der Gesamtvorlage nicht zustimmen können. Danke schön.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, das Procedere ist in jedem Jahr das gleiche, oder wie es so schön heißt: The same procedere is every year. Der Rechnungshof legt im Frühjahr seinen Jahresbericht vor, die Landesregierung nimmt dazu Stellung und übermittelt diese Stellungnahme dem Landtag. Der Haushalts- und Finanzausschuss bzw. der Landtag wertet und zieht entsprechende Schlussfolgerungen. Es liegt eine Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses vor mit einer Reihe von Forderungen, aber auch mit der Empfehlung, die Landesregierung für das Haushaltsjahr zu entlasten.
Doch lassen Sie mich zunächst einige Aussagen zu den Bemerkungen des Rechnungshofs machen: In seinen Bemerkungen allgemeiner Art würdigt der Thüringer Rechnungshof regelmäßig die finanzwirtschaftliche Entwicklung des Landes im betrachteten Haushaltsjahr. Großen Spielraum nimmt dabei immer wieder der Abschnitt Nettokreditaufnahme und Staatsverschuldung ein, wobei der Rechnungshof zu Recht sehr dezidiert die Auswirkungen der nach wie vor steigenden Thüringer Verschuldung veranschaulicht und natürlich die Höhe der Verschuldung kritisiert. Angesichts der aktuellen Diskussion zum europäischen Stabilitätspakt im Zusammenhang mit der Annäherung Deutschlands an die Stabilitätsgrenze gewinnt dieses Kapitel noch mehr an Bedeutung. Alle Fraktionen müssen die Grenzen einer weiteren Verschuldung erkennen. Im Hinblick auf
die Bewertung von alternativer Finanzierung hat man jedoch den Eindruck, als habe der Rechnungshof inzwischen resigniert - keine kritischen Kommentare mehr dazu. Doch ich halte hier nach wie vor eine kritische Auseinandersetzung für erforderlich. Was ist denn eine alternative Finanzierung und welche Auswirkungen hat sie? Die alternative Finanzierung ist doch nichts weiter als eine Verlagerung der Schuldenlast auf einen Dritten, während dieser einen verbrieften Erstattungsanspruch gegenüber dem Land hat. Das Land kommt diesem Erstattungsanspruch durch die Zahlung der Leasingraten nach, wie auch Kredite getilgt werden müssen. Der Clou aber ist, dass die Leasingverbindlichkeiten beim Schuldenvergleich zwischen den Ländern nicht beachtet werden. Thüringen stellt sich damit in Sachen Verschuldung und Nettokreditaufnahme immer besser dar, als es eigentlich bei seriöser Betrachtung ist. Damit ich nicht falsch verstanden werde: Ich bin nicht prinzipiell gegen die Durchführung alternativer Finanzierungen. Wenn in Wirtschaftlichkeitsberechnungen Finanzierungsvorteile errechnet wurden, sollte man das schon so machen. Ich bin aber dagegen, die alternative Finanzierung als Allheilmittel zur Rettung des Thüringer Haushalts darzustellen. Es ist ärgerlich, wenn die Landesregierung immer behauptet, dass sie alternativ finanzieren muss, da der Landeshaushalt eine herkömmliche Finanzierung nicht hergibt. Das ist schlichtweg falsch, da zusätzliche Investitionen auch den Kreditfinanzierungsspielraum erhöhen. Aber noch mehr dagegen bin ich, die aus den Leasingfinanzierungen resultierenden Zahlungsverpflichtungen bei der Betrachtung der Neuverschuldung und der Gesamtverschuldung zu negieren. Das macht nur Sinn, wenn man die Öffentlichkeit täuschen will. Nachdem ein Antrag der SPD im Haushalts- und Finanzausschuss von der CDU-Mehrheit abgelehnt wurde, wonach die Verpflichtungen aus alternativer Finanzierung in engem Zusammenhang mit den herkömmlichen Schulden dargestellt werden sollten, glaube ich, es geht der CDUMehrheit in diesem Haus eher um Täuschung der Öffentlichkeit als um Haushaltswahrheit und -klarheit.
Mecklenburg-Vorpommern geht hier z.B. einen anderen Weg, es weist die Nettokreditaufnahme inklusive Mietkauf und Leasing aus. Rechnet man nämlich der ProKopf-Verschuldung jedes Thüringer Bürgers, die so genannte alternative Verschuldung hinzu - das sind zum 31.12.2000 schon 627 DM pro Einwohner, 15 Mrd. DM ingesamt -, dann kommt die Thüringer Gesamt-Pro-KopfVerschuldung sehr nahe an die viel geschmähten SPDregierten Länder Sachsen-Anhalt und Brandenburg heran. Dies gerade soll verschleiert werden.
Der zweite Teil des Rechnungshofberichts beinhaltet die Bemerkungen zu den Einzelplänen. Zwar kann man konstatieren, dass die in diesem Teil aufgeführten Verstöße gegen das Haushaltsrecht und Wirtschaftlichkeitsgebot seit einigen Jahren abnehmen, trotzdem muss man auch nach diesem Jahresbericht feststellen, dass dem Land und seinen Steuerzahlern noch immer erheblicher Schaden durch Verstöße gegen das Haushaltsrecht bzw. gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot entsteht. Der Haushalts- und Finanzaus
schuss ist den vom Rechnungshof aufgezeigten Problemen in sehr sachlicher Art und Weise nachgegangen, hat hinterfragt und hat, wo von der Mehrheitsfraktion zugelassen, in seinen Beschlussempfehlungen entsprechende zusätzliche Forderungen erhoben. In vielen Bereichen waren sich die Fraktionen in ihrer Bewertung des Sachverhalts einig, es traten jedoch auch grundsätzliche Meinungsverschiedenheiten auf. So heißt es unter anderem im Abschnitt II A 8: Die Landesregierung wird aufgefordert, auf der Grundlage des Personalentwicklungskonzepts die Begrenzung der Personalausgaben im Rahmen des Konsolidierungskurses zu gewährleisten. Der SPD-Fraktion ist aber kein Personalentwicklungskonzept bekannt, was diesen Namen auch wirklich verdient. Eine Reihe aus den Prüfergebnissen resultierende Forderungen der SPD wurden im Ausschuss von der CDU abgeblockt. So kritisierte der Rechnungshof fehlenden elektronischen Datenaustausch zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft. Daraus resultierte unsere Forderung, auch andere Bereiche der Landesverwaltung auf mögliche Effektivitätsreserven hinsichtlich des Datenaustauschs zu untersuchen. Der Vorschlag wurde abgelehnt. Auch die Forderung bei Wirtschaftslichkeitsuntersuchungen für alle neuen Förderprogramme auch den erforderlichen Verwaltungsaufwand zu berücksichtigen, fand nicht die Zustimmung der CDU.
So unterschiedlich die durch den Rechnungshof festgestellten Mängel und Verstöße sind, so unterschiedlich sind auch die Ursachen dafür. Vorsätzlichkeit war nirgends zu erkennen, eher vereinzelte Unwissenheit oder auch eine andere fachliche Einschätzung als die des Rechnungshofs. Eines wurde ganz deutlich: Die Landesregierung darf nicht nachlassen in ihrem Bestreben, die Mitarbeiter regelmäßig fortzubilden. Nach Auffassung der SPD-Fraktion besteht die Gefahr, dass die Globalisierung der Personalausgaben der einzelnen Ressorts dazu führt, dass zuerst die Kosten für Aus- und Weiterbildung gestrichen werden. Wer dauerhaft so verfährt, der schafft Probleme für morgen. Deshalb die Forderung, hier entsprechende Festlegungen zur finanziellen Absicherung der Aus- und Weiterbildung zu treffen, unabhängig vom Gesamtbudget.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich danke namens der SPD-Fraktion dem Rechnungshof für seine Bemerkungen, ich danke aber auch den vielen Landesbediensteten in Thüringen, die nicht in diesen Bemerkungen vorkommen, weil sie ihre Arbeit ordentlich gemacht haben. Meine Fraktion wird trotz der aufgezeigten Mängel der Entlastung von Landesregierung und Rechnungshof sowie der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses zustimmen, da keine schwer wiegenden Verfehlungen vorliegen, die eine Entlastung versagen würden. Ebenso stimmen wir der Entlastung des Rechnungshofs zu. Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Wir können die Aussprache beenden und kommen nun zur Abstimmung des Antrags der Landesregierung - Drucksache 3/1306 -, über die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses in Drucksache 3/2186. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Bei einigen Stimmenthaltungen ist dieser Beschlussempfehlung mit großer Mehrheit zugestimmt worden.
Jetzt kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Thüringer Rechnungshofs - Drucksache 3/1260 - über die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses in Drucksache 3/2187. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Dieser Beschlussempfehlung wurde einstimmig zugestimmt.
Einwilligung des Landtags gemäß § 65 Abs. 7 Satz 1 der Thüringer Landeshaushaltsordnung zur materiellen Privatisierung der Thüringer Straßenwartungs- und Instandhaltungsgesellschaft mbH (TSI GmbH) Antrag der Landesregierung - Drucksache 3/2122 dazu: Beschlussempfehlung des Haushaltsund Finanzausschusses - Drucksache 3/2188
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, am 10. Januar 2002 wurde der Antrag der Landesregierung zur Einwilligung des Landtags gemäß § 65 Abs. 7 Satz 1 der Thüringer Landeshaushaltsordnung zur materiellen Privatisierung der Thüringer Straßenwartungs- und Instandhaltungsgesellschaft mbH gemäß § 52 Abs. 2 der Geschäftsordnung vorab zur Beratung an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. In der 32. Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses am 18. Januar 2002 verständigten sich die Fraktionen darauf, dass vor der eingehenden Diskussion über den Antrag die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Unterlagen der Privatisierung ermöglicht wird. Ebenfalls wurde den Fraktionen ein schriftliches Fragerecht an das Thüringer Finanzministerium eingeräumt. Diese Möglichkeiten wurden von den Fraktionen genutzt und dem Finanzministerium für die offene und unkomplizierte Auskunftserteilung gedankt. In der 33. Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses am 1. Februar
2002 sind die noch offenen Fragen diskutiert und von der Landesregierung beantwortet worden. Insbesondere wurden die Fragen nach der Steigerung der Aufgaben der Straßenbaulastträger, der Stellungnahme des Bundes zur materiellen Privatisierung der TSI und den Auswirkungen auf die Arbeit des Untersuchungsausschusses UA 3/2 beraten. Die Landesregierung und der Thüringer Rechnungshof legten dar, dass die Aufgaben der Straßenwartung und Instandsetzung gesichert seien und der Bund seit 1996 die materielle Privatisierung der TSI gefordert hat. Die Landesregierung machte deutlich, dass dem Untersuchungsausschuss umfangreiche Unterlagen vorlägen und ausführliche Zeugenbefragungen stattgefunden haben. Auswirkungen auf den Untersuchungsauftrag bestünden nicht. Die in einem Vermerk der Landtagsverwaltung erhobenen Bedenken der Privatisierung in Bezug auf die Arbeit des Untersuchungsausschusses 3/2 werden geteilt, jedoch machte die Landesregierung deutlich, dass die Arbeit des Untersuchungsausschusses die exekutive Aufgabe der Regierung nicht auf unbestimmte Zeit blockieren könne.
Meine Damen und Herren, der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt mehrheitlich die Annahme des Antrags der Landesregierung in Drucksache 3/2122. Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, seien Sie nicht erschrocken, wenn ich jetzt etwas förmlich anfange, aber nach § 65 Abs. 7 Satz 1 kann die Veräußerung von Unternehmen und Unternehmensanteilen, die besondere Bedeutung haben und deren Veräußerung nicht im Haushaltsplan vorgesehen ist, nur mit Einwilligung des Landtags erfolgen, so weit so gut. An der Bedeutung der TSI für das Land gibt es angesichts des diesjährigen Winters und seiner Folgen sicherlich nichts zu diskutieren. Darüber dürfte, denke ich, Einigkeit bestehen. Deshalb ist die Befassung im Parlament durchaus sachgerecht. Sachdienlich aus meiner Sicht wäre aber auch gewesen, wenn nicht nur der Haushalts- und Finanzausschuss mit dieser Angelegenheit befasst worden wäre, sondern auch der Wirtschaftsausschuss. Lediglich durch die relative Eilbedürftigkeit, mit der die Landesregierung zum Jahresende dieses Vorhaben behandelt hat, das uns ja doch schon einige Jahre verfolgt, war das leider so dann nicht mehr möglich. Das bedaure ich.
Wir, die Mitglieder des Haushalts- und Finanzausschusses, hatten zu prüfen, inwieweit der Verkauf der TSI nach den den Landesvorschriften entsprechenden sachgerechten Konditionen erfolgt ist. Es war weiterhin zu prüfen, in
wieweit die Veräußerung möglicherweise nachteilige Einflüsse im Hinblick auf Wirtschaftlichkeit der Erfüllung der Straßenunterhaltung nach sich ziehen kann. An dieser Stelle sei mir gestattet, auch mal wirklich einen Dank an die Mitarbeiter des Ministeriums auszusprechen, die uns wirklich relativ kurzfristig und auch unkompliziert und - ich sage es ganz deutlich - auch sehr offen Einsicht in die Unterlagen, in die Verträge zur TSI-Veräußerung eingeräumt haben. Durch diese Einsichtnahme in die Verträge konnten doch eine Reihe von Bedenken, die sich mit unserem vorherigen Informationsstand erklären lassen, auf die spätere qualitätsgerechte Leistungserbringung, beispielsweise bei der Straßenunterhaltung, beseitigt werden. Denn so wurde offenkundig, dass mit dem Auftragsinhaber für die Straßeninstandsetzung auf Landstraßen der TSI entsprechende ich will es mal als Vertragserfüllungsbürgschaften bezeichnen - vereinbart worden sind, die auch für die TSI in privater Hand gelten. Es wurde Vorsorge getroffen - davon konnten wir uns auch überzeugen -, dass zumindest zeitlich befristet bis 2004 Strukturveränderungen, die möglicherweise negativen Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit der Straßenwartung gehabt haben könnten, ausgeschlossen worden sind. Es wurde Vorsorge getroffen, was die Frage der Personalbestellung der zukünftigen privatisierten Straßeninstandsetzung betrifft. Auch, meine Damen und Herren, die offenen Fragen zum Kaufpreis, und ich komme an einer anderen Stelle noch mal darauf zurück, wurden beantwortet, so dass eingeschätzt werden kann - ich betone das an dieser Stelle ausdrücklich -, dass aus reinen haushalts- und finanzpolitischen Erwägungen dieser Verkauf der TSI nicht beanstandet werden kann. Die Zukunft wird allerdings zeigen, ob alle Verträge wirklich so wasserdicht formuliert sind und so eingehalten werden, auch im Hinblick auf die umfangreichen Regelungen zugunsten des Personals - weil das eine Stelle ist, wir haben das zwar zur Kenntnis genommen in den Verträgen, halten aber die Durchführbarkeit von solchen Regelungen durchaus für problematisch -, wie seriös die neuen Erwerber mit diesen Regelungen dann umgehen. Einmal grundsätzlich gesprochen, weil wir ja hier an dieser Stelle schon oft über das Thema Privatisierung von Landesgesellschaften gesprochen haben und wir durchaus an der einen oder anderen Stelle als SPD-Fraktion an einer solchen Praxis Kritik geäußert haben, wir stehen Privatisierungen grundsätzlich nicht negativ gegenüber. Allerdings - und das betone ich - muss gewährleistet werden, dass die Aufgaben durch die Privaten auch dauerhaft wirtschaftlicher und dauerhaft in der entsprechenden Qualität gewährleistet werden müssen.
Nach den bisherigen Erfahrungen, meine Damen und Herren, mit der zunächst formell privatisierten TSI als Landesbetrieb ist die Fraktion der SPD zu dem Ergebnis gekommen, dass es mit einem komplett privaten Vertragspartner eigentlich nicht schlechter als bisher kommen kann. Ich sage es ganz deutlich, es kann eigentlich nur besser werden. Ich will das auch begründen: Selbst wenn man aus wirtschaftspolitischer Sicht durchaus die einen oder anderen Bedenken gegen diesen Verkauf äußern kann, müsste man doch angesichts der Finanzlage des Unter
nehmens, von der wir uns durch die Bilanzen, die uns vorgelegt wurden, überzeugen konnten, schon allein aus diesem Grund einem Verkauf der TSI zustimmen, und zwar so schnell wie möglich. Zu viele Probleme im Management, die ihren Ausdruck - wir haben das ja aktuell auch noch auf der Tagesordnung - in einem laufenden Untersuchungsausschuss fanden, haben seit dieser damals im Jahr 1996 vollzogenen formellen Privatisierung das Erscheinungsbild der Thüringer Straßeninstandsetzung bestimmt und, ich sage, getrübt. Was hat denn das Landesunternehmen TSI in den letzten sechs Jahren eigentlich für ein betriebswirtschaftliches Handeln, für ein betriebswirtschaftliches Denken an den Tag gelegt? Wie wurde, ganz einfach ausgedrückt, gewirtschaftet in dieser Gesellschaft? Dazu ein Beispiel, meine lieben Kolleginnen und Kollegen: Der Verkauf von Fahrzeugen und Anlagen - ich muss dazu erklären, diese wurden ja verkauft und dann mittels Leasingverträgen die Technik sozusagen sichergestellt - hat einen Erlös von rund 17,5 Mio. DM gebracht. 5,4 Mio. DM stehen dem Bund dafür zu, also rund ein Drittel. Dieser Betrag sollte eigentlich in die Rücklage, das ist auch geschehen, aber schon da haben wir eine Differenz von rund 700.000 DM zu verzeichnen. Die restlichen 12,7 Mio. DM wurden in der Gesellschaft - und das sage ich mit aller Deutlichkeit - verwurstet. Sie sind schlicht und einfach nicht mehr da. Das beweisen uns die vorgelegten Bilanzen und das beweist auch der - und da komme ich auf meine vorherigen Bemerkungen, was den Kaufpreis betrifft - aufgrund des Ertragswertgutachtens durchaus nach unserer Einschätzung bescheidene Kaufpreis.
Dann stellen sich noch mehr Fragen, meine Damen und Herren: Wo waren denn in den letzten Jahren, was diese wirtschaftliche Betätigung betrifft, die entsprechenden Aufsichtsgremien der TSI? Wenn ich mich recht entsinne, saßen aus mindestens zwei oder drei Ministerien die Vertreter in den Aufsichtsgremien. Lassen Sie mich diese Frage auch noch formulieren: Wer wollte denn angesichts dieser Zahlen die Existenzberechtigung eines Untersuchungsausschusses heute noch in Zweifel ziehen?
Was dort abläuft, ich bin nicht Mitglied dieses Ausschusses, aber natürlich habe ich Kenntnis darüber, was dort abläuft, dort wird gemauert und verzögert.
Doch welche Ironie des Schicksals, Herr Trautvetter, jetzt sind die Zahlen auch so auf dem Tisch und ich bin sicher, dass dieser Untersuchungsausschuss zu einem Ergebnis kommen wird. Ich will dem nicht vorgreifen, das steht mir nicht zu, aber ich bin sicher, dass dieses Ergebnis so lauten wird, dass hier landeseigenes Geld - freundlich ausgedrückt - unwirtschaftlich eingesetzt, man kann auch sagen, verschleudert worden ist.
Meine Damen und Herren, Grundvoraussetzung für eine zukünftig funktionierende Straßenunterhaltung ist aber auch eine effektive Kontrolle durch die zuständigen Straßenbauämter. Daran darf nicht gespart werden, denn das ist die Grundlage, das ist das A und O für das künftige Funktionieren der Straßeninstandsetzung für die Zukunft in Thüringen; allein die Frage der Kontrollpflicht, ich appelliere da wirklich an die Verantwortlichen. Natürlich ist mir bekannt, dass man einen Durchgriff auf die neuen Betreiber der Straßeninstandsetzung hat auf dem Wege des Sicherungseinbehalts, wie er in Baufirmen üblich ist, das ist mir vollkommen klar und das ist auch ein probates Druckmittel, nur, ob es in diesem Fall ausreicht, wirklich die Qualität zu sichern, ich appelliere wirklich daran, diese Kontrollpflichten der Straßenbauämter ernst zu nehmen und vor allen Dingen die Ämter so auszustatten und so personell und materiell in die Lage zu versetzen, dass sie dieser Kontrollpflicht auch wirklich nachkommen können. Denn dass dort noch viel im Argen liegt, meine Damen und Herren, das weiß jeder. Ich glaube, wir sind alle mehr oder weniger oft im Land mit dem Auto unterwegs. Wir geben relativ viel Geld für touristische Werbung aus und preisen unsere landschaftliche Schönheit völlig zu Recht, aber an die Straßenränder darf man da hin und wieder gar nicht mehr schauen. Ich will damit nur sagen, es gibt dort großen Handlungsbedarf. Diese Aufgabenerfüllung - jetzt sage ich bewusst, im Normalbetrieb, wir alle wissen, was mit diesem Begriff gemeint ist angesichts des letzten Winters - im Normalbetrieb halte ich jedoch durchaus für lösbar. Aber mehr noch als die Frage des Funktionierens im Normalbetrieb beschäftigt mich und die breite Öffentlichkeit - aber ich muss einmal ganz ehrlich sagen und auch besonders mich, weil ich jemand bin, der hinter den Bergen wohnt und fast jeden Tag
(ja, es kommt darauf an, von welcher Seite man es betrach- tet, Herr Trautvetter) mit diesen Dingen konfrontiert ist -, ist denn eine privatisierte Straßenunterhaltung auch in der Lage, die Aufgaben in Extremsituationen im Bereich des Winterdienstes zu erfüllen. Das haben wir ja nun erlebt, aufgrund der formellen Privatisierung ist ja der Fahrzeug- und Anlagenpark nicht gerade auf Extremsituationen ausgelegt. Aber wir wissen alle, sie werden kommen früher oder später, aber sie kommen. Wie ein noch viel mehr den marktwirtschaftlichen Zwängen unterlegener Baubetrieb diese Extremsituationen dann bewältigen will, das werden wir sehr genau beobachten und - wie gesagt, an der Stelle noch einmal die Wiederholung - ob allein die Frage des Sicherungseinbehaltes gegenüber diesen Baufirmen reicht, das muss wirklich hinterfragt und geprüft werden. Aber ich denke, Herr Finanzminister, Sie werden die entsprechenden Werkzeuge mit Sicherheit auf den Weg bringen. Jetzt gilt es, meine Damen und Herren, abschließend die organisatorischen Strukturen zu überprüfen und die Vorkehrungen für die Zukunft einer funktionierenden Straßeninstandsetzung zu treffen, denn es ist wie immer im Leben, in ein paar Monaten oder in ein paar Wochen denkt keiner mehr an den Winter und das erlebte Chaos oder die erlebten Schwierigkeiten, ich will nicht von Chaos reden, die erlebten Schwierigkeiten geraten schnell in Vergessenheit, bis zum nächsten Mal, dann stehen wir wieder alle hier und beschimpfen uns gegenseitig. Das muss, glaube ich, nicht sein. Danke schön. (Beifall bei der SPD)
Frau Präsidentin, verehrte Damen und Herren, mit der heutigen Beschlussfassung über den Antrag der Landesregierung in Drucksache 3/2125 findet der, man kann sagen, 1996 begonnene Prozess der Privatisierung der Straßenwartung und -unterhaltung für meine Begriffe seinen vorläufigen Abschluss. Die heutige Beschlussfassung ist, formal betrachtet, die Realisierung der damals in den Blick genommenen vollständigen Privatisierung dieser Aufgaben, wenn ich nur an Protokolle der Sitzungen des Wirtschaftsausschusses oder auch des Landtags in den Jahren 1997/98 hier verweise und denke. Bekanntlich wollte 1996 eine Mehrheit dieses hohen Hauses den bis heute beschrittenen Weg und die heute vorliegende Entscheidung. An dieser Mehrheit wird sich heute trotz der nach wie vor nicht verstummenden mahnenden Stimmen und vorherrschenden Bedenken bei Betroffenen und Involvierten nichts ändern. Die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses und die Rede des Kollegen Höhn bringen dies jedenfalls zum Ausdruck. Die Fraktion der PDS wird ihre ablehnende Haltung wie im Ausschuss auch hier im Plenum heute bekunden, aber uns ist klar, wie die Mehrheitsauffassung sein wird. Also, Beschlussfassung und Ende? Diese formale Betrachtung verstellt den Blick auf Problemlagen, die mit der Privatisierung verbunden waren und noch sind. Bekanntlich, das machte die Berichterstattung des Haushalts- und Finanzausschusses hier auch schon deutlich, befasst sich nach wie vor ein Untersuchungsausschuss des hohen Hauses mit einzelnen Fragen bei dieser Privatisierung. Jetzt könnte man einwenden, dass die bisherigen Ergebnisse, gemessen an den Vorwürfen, noch recht mager sind, aber Kollege Höhn sagte ebenfalls schon, die Arbeit ist ja noch nicht beendet. Wir werden sehen, was dieser Untersuchungsausschuss noch an Ergebnissen bringt. Doch nicht nur die Arbeit des Untersuchungsausschusses und seine möglichen Ergebnisse machen Problemlagen deutlich, die den Prozess der Privatisierung begleiteten und die uns als Fraktion hindern, dem heutigen Antrag zuzustimmen. Lassen Sie mich einige dieser Probleme hier kurz anreißen.
Erstens: Mit dem heutigen Beschluss wird gewissermaßen der Prozess der vollständigen Ausgliederung dieser landes