Protokoll der Sitzung vom 14.03.2002

Die zurzeit vorgelegten Eckpunkte für einen solchen Gesetzentwurf aus dem Bundesministerium der Justiz sind für meine Begriffe zu allgemein gehalten. Für Menschen mit Behinderungen wird es somit kein spezifisches Antidiskriminierungsgesetz geben. Somit platzt wieder einmal eine Wahlversprechungsblase von Rotgrün in Berlin. Die PDS-Fraktion sagt klipp und klar, dass diese politische Entscheidung für ein Einzelgesetz nicht nur bedauerlich, sondern für Menschen mit Behinderungen im privatrechtlichen Bereich unzureichend ist und somit eine wichtige Chance leider vertan wurde.

Sehr geehrte Damen und Herren von der Landesregierung, nehmen Sie bitte die beiden vorgeschlagenen Änderungen für das Bundesgleichstellungsgesetz sehr ernst und auch vor allem im Interesse der in Thüringen lebenden behinderten Menschen und deren Angehörigen.

Sehr geehrter Herr Minister Pietzsch, aber auch all die anderen Mitglieder der Landesregierung und natürlich auch die Mehrheit in der Mitte des Hauses, ich freue mich schon heute auf eine inhaltlich spannende und gemeinsame Auseinandersetzung in Bezug auf ein zu verabschiedendes Thüringer Gleichstellungsgesetz, denn jetzt ist eine Bundesgrundlage geschaffen und weitere Ausflüchte Ihrerseits werden durch die Behindertenverbände nicht länger akzeptiert. Die PDS-Fraktion sagt Ihnen heute und hier, dass wir unseren Gesetzentwurf für ein Thüringer Gleichstellungsgesetz für Menschen mit Behinderungen nach der Sommerpause, aber spätestens im September, einreichen werden.

(Beifall bei der PDS)

Mir liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Frau Nitzpon, wollten Sie eine Frage stellen?

Ja, ich wollte eine Frage stellen.

Herr Abgeordneter Nothnagel, beantworten Sie die Frage? Ja.

Herr Nothnagel, Ihnen wurde vorgeworfen, dass der Antrag falsch wäre, weil der Bundesrat jetzt nachträglich keine Gesetze ändern könne. Können Sie mir bestätigen, dass der Bundesrat aber dennoch auch jetzt den Vermittlungsausschuss anrufen könnte und der den Bundestag auffordern kann, Änderungen zu beschließen?

Der Vermittlungsausschuss wurde ja schon einberufen, natürlich vom Wirtschaftsausschuss hinsichtlich der Gaststättenverordnung.

(Zwischenruf Dr. Pietzsch, Minister für Soziales, Familie und Gesundheit: Nein!)

Herr Minister, Sie wollten noch einmal das Wort. Bitte schön.

Ganz offensichtlich gibt es gewisse Unklarheiten über das Verfahren im Bundesrat, meine Damen und Herren. Es haben Ausschuss-Sitzungen stattgefunden, im Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik, im Innenausschuss und im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit. Ich sage nichts zum Abstimmverhalten. Man hat Veränderungen in diesen Ausschüssen vornehmen können. Wenn jetzt am 22. im Bundesrat abgestimmt wird, ist es im Bundesrat nicht möglich, Anträge einzubringen, die sofort das Gesetz ändern. Das ist anders als hier im Landtag, wo noch bei der letzten Lesung vor der Abstimmung Änderungsanträge eingebracht werden können und eingearbeitet werden. Die drei Möglichkeiten, die wir im Bundesrat haben, sind Zustimmung, Ablehnung oder Anrufung des Vermittlungsausschusses. Damit würden wir ebenfalls das Gesetzgebungsverfahren aufhalten.

(Zwischenruf Abg. Nitzpon, PDS: Na, ja!)

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Ausschussüberweisung ist ja, so viel ich in Erinnerung habe, nicht beantragt worden. So stimmen wir über den Antrag der PDS-Fraktion in Drucksache 3/2251 direkt ab. Wer diesem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen.

Es hat niemand, auch von den Schriftführern nicht, hergesehen. Ich hatte mich gemeldet und wollte die namentlich Abstimmung beantragen.

(Zwischenruf aus der CDU-Fraktion: Zu spät!)

Habe ich jetzt übersehen, dass Sie sich gemeldet haben?

Ja, und auch die Schriftführer haben nicht hergesehen.

Ich habe das übersehen, so bitte ich Sie, Ihren Antrag noch einmal zu formulieren, damit das auch im Protokoll erscheint, Frau Abgeordnete Nitzpon.

Die PDS-Fraktion beantragt namentliche Abstimmung.

Dann werden wir das tun. Ich bitte die Schriftführer, die Stimmkarten einzusammeln.

Haben alle Gelegenheit gehabt, Ihre Stimmkarte abzugeben? Dann beenden wir die namentliche Abstimmung und ich bitte um Auszählung.

Das Abstimmergebnis zu Drucksache 3/2251 liegt mir vor. Dürfte ich Sie um etwas mehr Ruhe bitten. Abgegeben wurden 60 Stimmen, 11 haben mit Ja gestimmt, 49 mit Nein (namentliche Abstimmung siehe Anlage 2). Damit ist dieser Antrag mit Mehrheit abgelehnt.

Ich kann den Tagesordnungspunkt jetzt abschließen.

Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 10

Kofinanzierung von Arbeitsbeschaffungsund Strukturanpassungsmaßnahmen durch den Freistaat Thüringen Antrag der Fraktion der SPD - Drucksache 3/2252

Herr Abgeordneter Müller möchte diesen Antrag begründen.

Ganz kurz, ich hatte vorhin schon eine Mündliche Anfrage zu diesem Komplex und dieses Berichtsersuchen knüpft

daran an. Es geht um die Mittelverteilung für das laufende Jahr, insbesondere im Zusammenhang mit dem vorgelegten Nachtragshaushalt. Ich muss noch einmal darauf zurückkommen, besonders auf die innere Verteilung bei den ABM zwischen der Regie-ABM und der Vergabe-ABM nach außen. Der zweite Punkt ist SAM-Ost, Wirtschaftsförderung. Wir wissen, das sind Förderungen im ersten Arbeitsmarkt. Wir wissen, dass die Regularien da geändert worden sind und ich würde gerne wissen, wie diese Programme vorher angenommen worden sind, wie sie jetzt angenommen werden, vor allen Dingen, wie die Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt ausgesehen hat.

(Beifall Abg. Bechthum, SPD)

Vielen Dank. Herr Minister Schuster, Sie geben für die Landesregierung den Sofortbericht, bitte schön.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, die Landesregierung hat im Herbst 1999 eine Neuausrichtung der Arbeitsmarktpolitik vorgenommen mit dem Ziel, eine nachhaltigere Wirkung zu erreichen. Es wurde das Ziel verfolgt, mit Mitteln des zweiten Arbeitsmarkts auf dem ersten Arbeitsmarkt Arbeitsplätze zu schaffen. Es wurde das Ziel verfolgt zu erreichen, dass die Qualifizierungswirkung von Maßnahmen größer ist und dass nur solche Maßnahmen gefördert werden, die auch einen Struktureffekt haben und deshalb als Brücke zum ersten Arbeitsmarkt in Frage kommen. Es wurde damals keineswegs ein Kahlschlag praktiziert, wie vielfach behauptet, sondern es wurde eine Schwerpunktverlagerung vorgenommen, ohne die sozialen Aspekte der Arbeitsmarktpolitik außer Acht zu lassen. Weil das so ist, wurden die SAM-Mittel auf alle wichtigen Bereiche der Arbeitsmarktpolitik quotiert. Im Zuge des notwendigen Nachtragshaushalts müssten, bezogen auf den zweiten Arbeitsmarkt, insgesamt 9 Mio. # gespart werden. Davon entfallen auf den Titel Landesarbeitsmarktprogramm 1,6 Mio. &!   unter anderem die verstärkte Förderung von ABM finanziert. Im Vorjahr wurden dem Landesarbeitsamt SachsenAnhalt für die Kofinanzierung neu zu bewilligender ABM 6,6 Mio.    8haltsjahres 2001 insgesamt 1,8 Mio.    ' den, weil kein entsprechender Bedarf vorhanden war.

Die tatsächlich eingesetzten Mittel für das Jahr 2001 betrugen somit also 4,8 Mio. &     den dem Landesarbeitsamt für Neubewilligungen 3,6 Mio. zugewiesen, also 1,2 Mio. weniger als im Vorjahr. Die Gründe dafür sind bekannt. Es wurde aber auch Rücksicht genommen, bestimmte Förderungen werden weitergeführt, etwa die Förderung der so genannten ABS-Gesellschaften und die Förderung der Arbeitsloseninitiativen. Die Kürzungen sind also keineswegs undifferenziert erfolgt.

Im Titel Arbeitsmarkt-Ost, aus dem die Landesförderung von Struktranpassungsmaßnahmen erfolgt, werden Einsparungen in Höhe von 7,4 Mio.  '  &2+sparungen betreffen nicht das Programm 50 PLUS und nicht die Anschlussförderung von SAM, weil diese direkt auf dem ersten Arbeitsmarkt angesiedelt sind und Dauerarbeitsplätze zur Folge haben. Betroffen von den Einsparungen sind jedoch alle Maßnahmenbereiche der SAMLandesförderung und der daran beteiligten Ressorts.

Meine Damen und Herren, eingespart wird insbesondere aber in Bereichen, wo es in den vergangenen Jahren nicht zur Ausschöpfung der verfügbaren Mittel gekommen ist. Regelmäßig konnten die bereitgestellten Mittel nicht vollständig verausgabt werden. Wer dies kritisiert, sollte bedenken, dass Thüringen weiterhin mit großem Abstand mehr Landesmittel für die Kofinanzierung von SAM einsetzt als jedes andere neue Land.

(Beifall bei der CDU)

Herr Gerstenberger, Sie haben heute Zahlen miteinander verglichen, die nicht vergleichbar sind. Man kann bundesweite Zahlen von ABM und SAM nicht vergleichen mit den SAM-Zahlen des Landes. Hier vergleicht man Ungleiches, deshalb ist dieser Vergleich kein Einwand gegen die eben genannte Feststellung. Verweisen darf ich aber in diesem Zusammenhang auch auf eine unlängst von der Bundestagsfraktion der PDS beim Bremer Progressinstitut in Auftrag gegebene Studie. Dort wird die Spitzenstellung Thüringens mehrfach hervorgehoben und die Schwerpunktsetzung bei SAM positiv bewertet. Dies bei einer Studie der PDS, das sollte Ihnen zu denken geben.

Meine Damen und Herren, der Antrag der SPD zielt auch ab auf SAM-OfW. Diese Maßnahmen werden von Landesseite nicht kofinanziert. Trotzdem hatten sie einen Anteil von 70 Prozent an den SA-Maßnahmen. Es wurden sehr hoch die Vermittlungsquoten deshalb, weil diese Maßnahme auf dem ersten Arbeitsmarkt angesetzt hat. Man hat in der Eingliederungsbilanz der Bundesanstalt eine Verbleibsquote von 71,1 Prozent für Thüringen festgestellt, also 71 Prozent der SAM-Teilnehmer OfW hatten anschließend einen Dauerarbeitsplatz. Mit Austritt aus der Maßnahme wurden sie nicht mehr bei den Arbeitsämtern als arbeitslos gemeldet. Die Bundesregierung hat nun allerdings bei SAM-OfW deutliche Änderungen herbeigeführt, indem sie die Fördersätze reduziert hat, was zur Folge hatte, dass viele Unternehmen dieses Instrument nicht mehr angenommen haben und viele Arbeitsplätze dann auch nicht mehr geschaffen wurden. Die Spitzenwerte aus dem Jahre 1998 sind dann auch prompt weit abgesunken, von 70 Prozent auf 36 Prozent. Hier ist ein Einbruch erfolgt durch den Abbau der Fördersätze.

Das Land hat darauf reagiert und eine Anschlussförderung eingeführt, um SAM-OfW zu einer Brücke zur Altersteilzeit bzw. zum Vorruhestand zu machen. Ich denke, diese Maßnahme hat sich sehr bewährt. Wir haben au

ßerdem eine Anschlussförderung eingeführt, also einen Lohnkostenzuschuss von 6.132   jahr an diese Maßnahme SAM-OfW.

Meine Damen und Herren, es wurde dennoch versucht, die Wirkungen der Einsparungen des Bundes jedenfalls teilweise zu kompensieren, ganz kompensierbar war diese Maßnahme sicher nicht.

Ich komme zum Schluss und stelle fest, die Arbeitsmarktpolitik musste 1999 weiterentwickelt werden. Zweitens, die Weiterentwicklung von 1999 hat sich bewährt und drittens, auch in Zukunft wird Bedarf bestehen, weitere Änderungen herbeizuführen. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Jetzt frage ich in die Runde, wird Aussprache gewünscht zum Sofortbericht? Bitte, Herr Abgeordneter Pohl.

(Zuruf Abg. Pohl, SPD: Aussprache wird gewünscht.)

Die SPD-Fraktion verlangt Aussprache. Dann bitte ich zunächst Herrn Abgeordneten Gerstenberger an das Rednerpult.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Herr Minister Schuster, ich werde selten sauer, aber jetzt bin ich es.

(Heiterkeit im Hause)

Meine Damen und Herren, also billigere Taschenspielertricks als den, den Sie angewendet haben, Herr Schuster, kann man sich nun wirklich nicht mehr einfallen lassen. Man fragt sich nur, wenn es nun schon so weit ist, ob der CDU wirklich nichts anderes mehr als Ausrede einfällt, als das, was Sie jetzt hier veranstaltet haben.

(Zwischenruf Abg. Huster, PDS: Das ist leider so weit.)

Meine Damen und Herren, man kennt plötzlich die eigenen Unterlagen nicht mehr, Landesregierungsunterlagen.