Protokoll der Sitzung vom 15.03.2002

(Beifall bei der CDU)

In dieser Richtung, Frau Bechthum, haben Sie schon ganz gut gedacht. Aber wir haben auch nicht geschlafen.

(Beifall bei der CDU)

Zum Zweiten, Frau Bechthum, was Sie hier zum Schluss gesagt haben, was das dritte und vierte Kind angeht, zur Erhöhung des Kindergelds: Thüringen hat dieses im Bundesrat eingebracht und hat versucht, für das dritte Kind auch die Erhöhung des Kindergelds zu kriegen. Wenn wir da von den A-Ländern Unterstützung bekommen hätten, hätten wir es wahrscheinlich durchgebracht. Aber das ist nicht passiert.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, ich denke, wir sollten uns über den Antrag unterhalten, denn Familie ist zutiefst etwas, was mit dem Sinn unseres Lebens insgesamt zu tun hat. Es kann kein Zweifel daran bestehen, dass eine gute außerhäusliche Kinderbetreuung für berufstätige Eltern von großer Bedeutung ist. Das ist unbestritten. Aber ich glaube, es wäre zugleich eine große Illusion zu meinen, es sei möglich eine solche elementare Beziehung wie die zwischen Eltern und Kindern auf Betreuungseinrichtungen zu delegieren. Betreuungseinrichtungen können immer nur ergänzend sein.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, auch das lassen Sie mich sagen, gerade was Familienpolitik angeht, ist das für die Politik eine Daueraufgabe. Ich kann Frau Nitzpon nicht verstehen, wenn Sie über die Probleme der Kinderbetreuung, der Kinderkrippen und Kindergärten in Thüringen klagt. Natürlich wird es auch da und dort mal etwas geben, wo es nicht funktioniert. Aber gerade was die Kindereinrichtungen angeht, können wir in Thüringen von Vorbildwirkung reden. Andere Länder wären dankbar, wenn sie so weit wären.

(Beifall bei der CDU)

Frau Nitzpon, Illusionen und Wunschträume, die Sie hier verbreiten und jammern und klagen; wissen Sie, Sie kommen mir manchmal vor wie jemand, der in Köln am Ufer des Rheins steht und darüber klagt, dass man es noch immer nicht geschafft hat, dass endlich das ganze Wasser in der Nordsee ist, obwohl es doch ständig da langfließt.

(Heiterkeit und Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, ich sage ganz bewusst, es ist eine Daueraufgabe, die wir haben, und ich bin dem Fraktionsvorsitzenden der CDU sehr dankbar, dass er eine realistische Einschätzung unserer gegenwärtigen Situation getroffen hat, eine realistische Einschätzung über das, was erreicht ist, aber auch deutlich gesagt hat, dass das nicht das Ende der Fahnenstange ist, sondern dass wir weiter an einer besseren Unterstützung der Familien zu arbeiten haben.

Meine Damen und Herren, auch dieses, Eltern haben sowohl das Recht als auch die Pflicht, sich Zeit zu nehmen für ihre Kinder. Manchmal wäre es gut, wenn Eltern mehr Zeit hätten, aber sich auch mehr Zeit für ihre Kinder nehmen würden.

(Beifall bei der CDU)

Was Vereinbarkeit von Familie und Beruf angeht, das Ideal des vollends flexiblen, überall einsetzbaren Arbeitnehmers übersieht, dass es eine Zukunft in unserer Gesellschaft nicht geben kann, wenn der Familie kein Raum gelassen wird. Wir können nicht alles abnehmen; aber es kann uns auch nicht kalt lassen, wenn junge Menschen in allen Umfragen seit Jahren kundtun, dass sie sich später in einer festen Partnerschaft mehrere Kinder wünschen und dann festgestellt werden muss, dass beispielsweise voraussichtlich die Frauen des Jahrgangs 1964 zu fast 30 Prozent kinderlos bleiben werden.

Frau Bechthum, ich muss Sie insofern korrigieren, vielleicht habe ich Sie nicht richtig verstanden vorhin. Sie haben über den Rückgang der Kinder in den letzten Jahren geklagt, wo ich gesagt habe, die Statistik müssten Sie sich richtig ansehen. Es hat erhebliche Geburtenrückgänge bis fast zu 50 Prozent in den Jahren 1992, 1993, 1994 gegeben. Seit 1995 haben wir einen kontinuierlichen Anstieg der Geburtenrate. Wir haben im Vergleich zu 1995 heute jährlich etwa 2.000 Geburten mehr als 1995. Dieses darf man als positives Zeichen, denke ich, auch einmal sagen.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, wenn es um Familien geht, wenn es darum geht, dass junge Ehepaare oder junge Menschen meinen, sie könnten kein Kind haben, dann sollten wir das Problem nicht vereinfachen, indem wir meinen, dass man monokausale Ursachen dafür finden kann. Es ist

immer ein gesamtes Geflecht, was hier zur Verbesserung der Familienpolitik beitragen kann. Es ist ein schwerer familienpolitischer Fehler, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gegen die Bedeutung von Transferleistungen an die Familie aufwiegen oder ausspielen zu wollen.

(Beifall bei der CDU)

Ich sehe ein, dass es bei der derzeitigen Kassenlage in Bund und Land mehr als unbequem ist, sich beispielsweise über ein Familiengeld, eine Zuwendung an junge Familien in beträchtlicher Höhe Gedanken zu machen. Aber ich meine, dass es dringend notwendig ist, dass wir uns darüber Gedanken machen. Es ist mehrfach von Seiten der CDU, sowohl vom Ministerpräsidenten als auch vom Fraktionsvorsitzenden, deutlich gemacht worden, dass dieses ein Ziel der CDU-Politik ist. Die Thüringer Landesregierung hat sich klar und deutlich für ein Familiengeld ausgesprochen, gerade weil unsere Thüringer Bürger und weil junge Familien in ganz Deutschland dadurch ein Stück mehr materielle Sicherheit und eine verlässliche Leistung für die Zeit der Erziehung ihrer Kinder haben und auch haben wollen.

Meine Damen und Herren, wir brauchen beides, Transfer und Maßnahmen zur Förderung und Forderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Lassen Sie mich grundsätzlich noch auf etwas anderes in diesem Zusammenhang hinweisen. Bei der Diskussion um die Erwerbsarbeit von Familienmitgliedern entsteht bisweilen der falsche Eindruck, als verdiene nur die entlohnte Arbeit gesellschaftliche Anerkennung, als der, der für das Ehrenamt auch zuständig ist; darauf lege ich ganz besonderen Wert. Die wertvolle Arbeit, die Eltern jeden Tag leisten, wird häufig nicht als gleichrangig zur Erwerbsarbeit anerkannt.

(Beifall Abg. Arenhövel, CDU)

Das ist falsch. Hier ist es Zeit für einen Bewusstseinswandel. So sind auch alle Maßnahmen zu verstehen, die in den Betrieben getroffen werden können, damit die Beschäftigten beiderlei Geschlechts ihren Familienaufgaben nachkommen können.

Meine Damen und Herren, was nun den Antrag der Fraktion der SPD im Einzelnen angeht: Es ist festzustellen, dass fast alle der geforderten Maßnahmen bereits entweder umgesetzt oder zumindest begonnen wurden. Ich erwähne in diesem Zusammenhang zum einen noch einmal, dass Thüringen als eines der wenigen Bundesländer ein vorbildliches Gesamtkonzept zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, das heißt von Familie und Kindern hat: das bedarfsorientierte Angebot für Kinder unter zweieinhalb Jahren, ein Landeserziehungsgeld, einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz und schließlich den Rechtsanspruch auf Hortbetreuung bis zum Abschluss der Grundschule.

Meine Damen und Herren, im Bereich der Thüringer Landesregierung als Arbeitgeber, den die SPD ja anspricht,

wird dieses Gesamtkonzept überdies ergänzt durch das im November 1998 in Kraft getretene Thüringer Gleichstellungsgesetz. Es ist schon mehrfach hier erwähnt worden. Ein Gesetz ist ja dazu da, dass es umgesetzt wird. Aber ich bin davon überzeugt, dass dieses nach und nach und schrittweise umgesetzt wird. Arbeitsbedingungen, die für beide Geschlechter die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ermöglichen, das ist Ziel dieses Gleichstellungsgesetzes. In § 5 bestimmt das Gesetz, dass - soweit die gesetzlichen Bestimmungen Teilzeitbeschäftigung zulassen Stellen grundsätzlich auch in Teilzeitform ausgeschrieben werden sollen. Es wird ausdrücklich ausgeführt, dass dies auch für Stellen mit Vorgesetzten und Leitungsaufgaben gilt. In § 7 ist festgeschrieben, dass berufliche Ausfallzeiten von Frauen und Männern wegen Kinderbetreuung und häuslicher Pflege sich nicht nachteilig auf die Beurteilung der Eignung auswirken dürfen und dass auch für die Beurteilung der Eignung Erfahrungen und Fähigkeiten aus ehrenamtlicher Tätigkeit im Sozialbereich und bei der Betreuung von Kindern oder Pflegebedürftigkeit einzubeziehen sind. Frau Bechthum, Sie haben hier ein gegenteiliges Beispiel gezeigt.

Meine Damen und Herren, Theorie und Praxis ist es nicht, sondern es ist eine Frage, wie man sein Recht, was gesetzlich vorgegeben ist, dann umsetzt, auch selbst umsetzt. § 8 legt fest, dass Teilzeitbeschäftigten die gleichen Möglichkeiten der Fortbildung einzuräumen sind wie Vollzeitbeschäftigten und außerdem, dass Beschäftigten mit Familienaufgaben Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen anzubieten sind. § 9 beschäftigt sich mit familiengerechter Arbeitszeit. § 10 regelt dann den Wiedereinstieg und schließlich § 11 ein Benachteiligungsverbot bei Teilzeitbeschäftigung und familienbedingter Beurlaubung.

Meine Damen und Herren, damit sind die wesentlichen Anliegen des SPD-Antrags im Hinblick auf die Landesregierung als Arbeitgeber bereits gesetzlich verankert. Ich gehe davon aus, dass dort, wo es irgend möglich ist, auch dieses umgesetzt wird. Als erste oberste Landesbehörde hat im Übrigen mein Haus eine Familienverträglichkeitsprüfung durchgeführt, das so genannte Familien-Audit, und ich denke, dass es nicht nur beim Sozialministerium bleiben wird. Es ist von einer unabhängigen Stelle, nämlich der gemeinnützigen Hertistiftung, darauf untersucht worden. Selbstverständlich haben wir das Familien-Audit in unserem Haus durchgeführt, um damit auch ein Beispiel für andere Behörden zu geben, aber auch an andere Unternehmen. Familienfreundliche Betriebe haben mitunter auch höher motivierte Mitarbeiter. Aber ich gebe auch zu, auch für mein Haus, dass es natürlich auch Probleme geben kann mit der Umsetzung dieses Familien-Audits und dass man von Zeit zu Zeit auch eine kritische Evaluierung durchführen muss, um zu sehen, ob nicht dieses, was dieses Audit betrifft, falsch interpretiert und falsch in Anspruch genommen wird. Denn als Erstes haben wir noch immer unsere Aufgabe gegenüber dem Thüringer Bürger als Dienstleistungsbehörde zu erfüllen. Was die Möglichkeit der Telearbeit angeht, so wird dies modellhaft bereits jetzt

im Landesamt für Soziales und Familie erprobt und derzeit in meinem Haus eine weitere modellhafte Erprobung selbst im Ministerium erwogen. Hierbei ist allerdings auch zu bedenken, es gibt immer positive Beispiele, Sie haben ein positives Beispiel gebracht, Frau Bechthum. Es gibt allerdings auch die Tatsache, dass Telearbeit nicht für alle davon Betroffenen nur Vorteile bringt, sondern es kann durchaus auch Nachteile bringen und das muss man natürlich auch zur Kenntnis nehmen.

Der Ministerpräsident hat heute davon gesprochen, dass im Rahmen der Bestrebungen zur Verwaltungsmodernisierung E-Government eingesetzt wird, und hier befasst sich eine Arbeitsgruppe "Personalmanagement" unter Federführung des Thüringer Innenministeriums ebenfalls mit der Thematik "Telearbeit" und wird entsprechende Konzepte erarbeiten. Was die von der SPD weiterhin geforderte Schaffung familienfreundlicher Arbeitsverhältnisse in der Thüringer Wirtschaft angeht, jetzt gehen wir also über den Bereich der Landesregierung hinaus, so beschäftigt sich die Landesregierung in verschiedenen Gremien ständig mit diesem Thema. Zum einen ist hierbei der Landesbeirat für Familie und Frauen zu erwähnen - und ich sage ganz bewusst und richtig "Familie und Frauen" und nicht getrennt - den der Ministerpräsident einberufen hat und den die Landesregierung permanent durch Beratung und Anregung in sozialen, rechtlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Fragen zu Rate zieht. Ferner gibt es bereits seit 1995 den Arbeitskreis "Frauen und Arbeitsmarkt". In diesem Arbeitskreis sind Vertreterinnen der Arbeitsämter, des Bildungswerks der Thüringer Wirtschaft, des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Infrastruktur, des ESFBeratungsbüros, der Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung beteiligt, das heißt also die verschiedenen relevanten Gremien. Der Arbeitskreis setzt sich mit Arbeitsmarktlage, Maßnahmen der Wirtschaft und Arbeitsmarktpolitik in Thüringen auseinander. Berufsneuorientierung, Qualifizierung von Frauen, Arbeitszeitflexibilisierung sind Themen in diesem Arbeitskreis. Schließlich, Sie haben es ja selbst angesprochen, Frau Bechthum, fordern Sie einen Preis "Familienfreundlicher Betrieb". Diesen Preis gibt es bereits. Wie es umgesetzt wird, ist eine ganz andere Sache. Sie können damit unzufrieden sein, andere sind damit zufrieden, man kann Anregungen einbringen, wie man es anders macht, aber Sie sagen ja, Sie wollen ihn einsetzen. Ich stelle fest, der ist bereits eingesetzt. "Familien- und frauenfreundlicher Betrieb" - ein Preis, der seit 1998 in Thüringen existiert und er wird von der Gleichstellungsbeauftragten der Landesregierung im Zweijahresturnus durchgesetzt. Bringen Sie sich ein, um etwas anderes zu machen, aber, meine Damen und Herren, den Preis gibt es. Da brauchen wir nicht von der SPD aufgefordert zu werden, diesen einzubringen.

Ich habe deutlich gesagt, Familienpolitik ist keine einmalige Sache, die man irgendwann abarbeitet und dann in die Schublade legt. Familienpolitik sollte ein Wettstreit unter den Parteien sein. Sie haben gesagt, das Familienforum der SPD gibt es lange, das ist durchaus richtig. Aller

dings hat man manchmal den Eindruck, es sei eine Geheimveranstaltung oder ein Geheimbund, denn man hörte recht wenig davon.

Meine Damen und Herren, wir werden uns von Seiten der Landesregierung in diesem Bereich gemeinsam mit der CDU-Landtagsfraktion unverändert stark machen und wir werden Familienpolitik als einen Kernpunkt unserer politischen Arbeit jetzt und auch in der Zukunft betrachten, dazu bedarf es keiner Aufforderung. Recht herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Mir liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Bitte, Herr Abgeordneter Pidde.

Die SPD-Fraktion möchte, dass die Punkte 1 und 2 getrennt abgestimmt werden.

Dann werden wir das so tun, Ausschussüberweisung ist ja nicht beantragt worden. Bitte, Frau Nitzpon.

Die PDS-Fraktion beantragt für den Punkt 1 die namentliche Abstimmung.

Gut. Dann beginnen wir zunächst mit der Abstimmung für Punkt 1 der Drucksache 3/2253. Die Schriftführer sind schon unterwegs, bitte sammeln Sie die Stimmkarten ein.

Hatten alle Gelegenheit, ihre Stimmkarte abzugeben? Dann schließe ich die Stimmabgabe und bitte um die Auszählung.

Meine Damen und Herren, bitte nehmen Sie wieder Platz. Mir liegt das Stimmergebnis zur namentlichen Abstimmung zu Punkt 1 der Drucksache 3/2253 vor. Es wurden 73 Stimmen abgegeben, davon 29 Jastimmen, 43 Neinstimmen, 1 Enthaltung, damit ist dieser Punkt 1 des Antrags abgelehnt (namentliche Abstimmung siehe Anlage 1).

Wir stimmen jetzt noch Punkt 2 ab. Wer dem Punkt 2 der Drucksache 3/2253 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Auch dieser Punkt 2 ist mit Mehrheit abgelehnt.

Frau Nitzpon, Sie haben einen Antrag.

Wenn der Tagesordnungspunkt jetzt geschlossen ist, beantrage ich laut § 22 - Abweichung von der Tagesordnung - Abs. 1 Nr. 2, dass die Reihenfolge der Beratungsgegenstände am heutigen Tag geändert wird und wir den Tagesordnungspunkt 13 "Wahl von Mitgliedern für den Stiftungsrat der Thüringer Ehrenamtsstiftung" jetzt im Anschluss behandeln und den Tagesordnungspunkt 12 erst danach, weil wir in Rostock Parteitag haben.

Gut. Das werden wir dann abstimmen. Wer für die Änderung der Tagesordnung in dem Sinne stimmen will, dass die Reihenfolge von Punkt 11 und Punkt 12 vertauscht wird, also jetzt erst Punkt 12 verhandelt wird, den bitte ich um das Handzeichen.

(Zwischenruf Abg. Bergemann, CDU: Ta- gesordnungspunkt 13.)

Entschuldigung, Punkt 13, ja natürlich. Aber das sah jetzt nach einer sehr großen Mehrheit aus.

(Zwischenruf Abg. Schemmel, SPD: Aus- zählen!)

Wer ist dagegen? Stimmenthaltungen? Bei einer Anzahl von Gegenstimmen und wenigen Stimmenthaltungen ist diesem Antrag stattgegeben.