Protokoll der Sitzung vom 25.04.2002

Wir kommen zum zweiten Teil

b) auf Antrag der Fraktion der SPD zum Thema: "Kinderschutz in Thüringen unter finanziellen, strukturellen und Gewaltschutzaspekten" Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 3/2339

Wir kommen unmittelbar zur Aussprache und ich bitte Frau Abgeordnete Bechthum, SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen, Gerichtsprozesse, ganz besonders zur häuslichen Gewalt, Gewalt gegen Frauen und Kinder, oft verbunden mit sexueller Gewalt und Vernachlässigung zeigen die Schwachpunkte unserer Gesellschaft auf. In ihnen wird sichtbar, wo dringender Handlungsbedarf besteht. So konnte es passieren, dass in einem Dorf in Thüringen ein Vater seine Stieftochter zehn Jahre vom achten Lebensjahr an sexuell missbraucht hat. Sie und ihre jüngere Schwester sowie auch die Mutter wurden oft grün und blau geschlagen. Die Kinder wurden dann mit fadenscheinigen Entschuldigungen von der Schule ferngehalten. Die beiden Mädchen haben dadurch keinen bzw. nur eine hat einen Hauptschulabschluss. Die Mutter trifft zweifellos auch Schuld. Im Dorf ahnte man es. Einige wussten sogar davon, was hinter der verschlossenen Hoftür, die kein Fremder, kein Spielgefährte der Mädchen betreten durfte, vorging. Auch Lehrerinnen und Lehrer sowie die Mitschülerinnen und Mitschüler ahnten etwas, aber sie mischten sich nicht ein.

Am 16. April dieses Jahres wurde das Urteil gesprochen, elf Jahre für den Täter. Nach dem Richterspruch sagte mir die inzwischen 22-Jährige: "Jetzt glaube ich wieder an Gerechtigkeit". Vor zwei Jahren hat sie ihren Peiniger angezeigt. Sie hatte erst vor Gericht erleben können, dass sich Menschen für sie einsetzen, der Richter, der den Mädchen glaubte, die Staatsanwältin, die Rechtsanwältin und der Weiße Ring. Sicherlich ist das ein extrem schwerer Fall von Kindesmisshandlung. Aber, meine Damen und Herren, im vergangenen Jahr wurden im Kinderschutzbund in Thüringen 865 Fälle von Gewalt gegen Kinder, darunter 354 Fälle wegen sexueller Misshandlung, bekannt.

Aber, meine Damen und Herren, Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafung, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig. Das ist seit November 2000 gesetzlich verankert, nämlich das Gewaltächtungsgesetz. Die Frage ist aber, wie erfährt die Öffentlichkeit von diesem Gesetz und wie wird sie dafür sensibilisiert? Wäre das auch nicht ein Thema für Elternabende sowohl im Kindergarten als auch in der Schule? Thüringen bietet ein im bundesweiten Vergleich dichtes Netz mit 14 Kinderschutzdiensten und Kinderschutzeinrichtungen an. Zudem gibt es das regionale Kinderschutzsorgentelefon. Aber warum gelingt es dennoch so schwer, unsere Kinder zu schützen?

Die Fachtagung der Deutschen Gesellschaft gegen Kindesmisshandlung und Kindesvernachlässigung tagte vorige Woche in Weimar. Herr Minister Pietzsch, Sie waren auch Schirmherr. Das Thema lautete "Kinderschutz und Kinderrechte in der Jugendhilfe". Darin wurde hervorgehoben, dass es einen verpflichtenden Schutz der Gesellschaft gibt, im Zweifel für das Kind.

Was sollte man bei Verdacht auf Kindesmisshandlung tun? Schon bei Verdacht einer Kindesmisshandlung ist profes

sionelle Hilfe gefragt. Nach § 8 SGB VIII haben Kinder das Recht auf Beratung, ohne dass die Eltern zu benachrichtigen sind. Es muss gehandelt werden. Kinderrecht ist hier über Elternrecht zu stellen. Kinder können ihren Schutz selbst nicht einfordern. Ich erlebe die Unsicherheit, die Ängstlichkeit bei Lehrerinnen und Lehrern, bei Erzieherinnen in Kindertagesstätten. Wenn sie einen Verdacht auf Misshandlungen haben und vor allem auf sexuellen Missbrauch an Kindern, wird es verdrängt, weggeschaut, weil man glaubt, es beweisen zu müssen. Besonders verunsichert sind sie bei Kindern von ausländischen Mitbürgern. Lehrerinnen und Lehrer müssen sensibilisiert sein und sie müssen vor allem Zivilcourage zeigen. Raushalten kommt unterlassener Hilfe gleich.

In diesem Zusammenhang erheben sich folgende Fragen: Wie ist die Zusammenarbeit und Abstimmung zwischen dem Kultus- und dem Sozialministerium? Welche Fortbildungsveranstaltungen werden angeboten und werden sie angenommen? Wie werden sie angenommen?

Eine Lehrerin schilderte mir ihr Problem. Sie habe Angst, dass beim Aufdecken sexueller Gewalt an Kindern die Familie zerstört wird, der Ernährer genommen wird. Wer aber erfahren hat, was eine jetzt 22-Jährige und ihre zwei Jahre jüngere Schwester in ihrer Kindheit und Jugend erlebt haben, wie ihnen die Kindheit gestohlen wurde, eine solide Schulbildung verwehrt blieb, wie die körperlichen Verletzungen und Misshandlungen, Demütigungen, Erniedrigungen sich noch nach Jahren traumatisch auf die Mädchen auswirken, der muss einfach alles tun, überhaupt um Kindern das Martyrium zu ersparen. Auch die Jugendämter müssen fachlich und personell in die Lage versetzt werden, wirklich handeln zu können und dass sie als helfende Instanz angesehen werden.

Frau Abgeordnete Bechthum, auch Ihre fünf Minuten sind beendet.

Ich kann eigentlich nur bitten, auch das Konzept, welches vom Kinderschutzdienst vorgelegt wurde, von pro Familia seit 1998 an die Ministerien weitergegeben wurde, ich wurde dazu auch beauftragt, dass man das noch einmal prüft und es vielleicht jetzt als Projekt mit Rahmenbedingungen realisieren kann. Danke schön.

(Beifall bei der SPD)

Es hat jetzt der Abgeordnete Panse, CDU-Fraktion, das Wort.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, die Hilfe für kindliche Opfer von Gewalt jeder Art ist selbstverständliches Anliegen einer jeden zivilisierten humanistischen Politik und muss daher selbstverständlich auch die Position aller Fraktionen im Thüringer Landtag sein. Die Konsequenz dieser Aussage kann nur ein klares Bekenntnis zur Arbeit der Kinderschutzdienste sein. Da liegt auf der Hand, dass die Sicherung der Arbeit der Kinderschutzdienste ein wichtiges Thema ist. Daher ist es gut, dass im Thüringer Landtag die Situation der Kinderschutzdienste diskutiert wird. Vor allem aber ist es auch gut, dass sich alle darin einig sind, den Kinderschutz zu stärken.

Frau Kollegin Bechthum hat gerade auf den aktuellen Bezug mit dem Gerichtsprozess von der vergangenen Woche hingewiesen. Sie hat auch auf die Fachtagung in Weimar verwiesen. Ich denke, beide Punkte haben deutlich gemacht, dass es dringend immer wieder angezeigt ist, dass wir uns als Politiker mit diesen Fragen intensiv beschäftigen.

Zunächst einige Bemerkungen zu den rechtlichen Grundlagen: Frau Bechthum, Sie haben es kurz auch gestriffen. Die UN-Kinderrechtskonvention, das Grundgesetz, die Verfassung Thüringens, das Kinder- und Jugendhilfegesetz und das Thüringer Kinder- und Jugendhilfeausführungsgesetz, sie alle regeln die rechtlichen Grundlagen und doch gibt es da Probleme, was die exakte rechtliche Zuordnung angeht. Ich werde nachher noch darauf zurückkommen.

Im Kinder- und Jugendhilfegesetz ist aber die Zuständigkeit geregelt. Die Zuständigkeit besagt, dass der örtliche Träger einen effektiven Kinder- und Jugendschutz gewährleisten muss. Der überörtliche Träger, das Land, soll nach § 85 des SGB VIII Initiativen unterstützen und anregen.

Misshandelte, vernachlässigte, sexuell missbrauchte Kinder und Kinder, bei denen entsprechender Verdacht besteht, sind die wichtigsten Aufgaben für die Kinderschutzdienste. Sie haben die Aufgabe, ihnen zuallererst Vertrauen und Glauben zu schenken. Die Voraussetzung dazu ist aber, dass entweder die Kinder sich öffnen und über ihr Leid sprechen, oder aber dass man in der Lage ist, Gefährdungen zu erkennen. Gefährdungen, die nicht einfach zu erkennen sind, denn Kinder senden keine klaren Signale, obwohl in aller Regel Gewalterfahrungen sie verändern. Verhaltensauffälligkeiten erkennen, sensibel damit umgehen, Hilfen aufzuzeigen, das sind wichtige Aufgaben für Mitarbeiter der Jugendhilfe, wichtige Aufgaben für Lehrer, wichtige Aufgaben aber auch für Ärzte.

Im Mittelpunkt der Kinderschutzdienste steht jedoch immer das Kind, nicht unbedingt die Aufhellung aller Tatumstände oder gar die Täterverfolgung. Die Kinderschutzdienste können daher im Einzelfall nur Helfer und Begleiter bei strafrechtlichen Verfahren sein.

Frau Bechthum, Sie haben auch darauf hingewiesen, dass wir in Thüringen mit den 14 Kinderschutzdiensten ein hervorragendes und dichtes Netz haben. Da, wo keine Kinderschutzdienste bestehen, wird diese Aufgabe von den allgemeinen sozialen Diensten der Jugendämter wahrgenommen oder aber es gibt entsprechende Vereinbarungen mit Nachbarkreisen. Diese Situation, so wie wir sie hier in Thüringen haben, ist auch in der vergangenen Woche bei der Fachtagung gewürdigt worden. Ich denke, es gehört auch dazu, dass wir Dank sagen an diejenigen, die zu dieser Situation hier beigetragen haben. Cornelius von Heyl, der seit 1993, damals als Abteilungsleiter im Sozialministerium, dieses dichte Netz initiiert und mit aufgebaut hat, ist an erster Stelle auch mit zu nennen.

Wir haben, was die Finanzierung der Kinderschutzdienste angeht, eine Richtlinie des Landes, eine Richtlinie, die vorsieht, dass 50 Prozent für zwei hauptamtliche Mitarbeiter in den Kinderschutzdiensten bezahlt werden. Zusätzlich kommen noch Sachausgaben hinzu und Mittel für die Fortbildung. Dies bedeutet, dass wir derzeit von den 560.000 %> haushalt haben, durchschnittlich 40.000  schutzdienst als Land aufwenden. Dieser Ansatz hat sich in den letzten Jahren erfreulicherweise stetig erhöht. Aber auch die kommunale Ebene ist nicht frei von Verpflichtungen. Ich habe eben darauf hingewiesen, dass sie eigentlich die originäre gesetzliche Aufgabe hat. Demzufolge ist sie auch in Verantwortung. Aber da müssen wir nun leider beobachten, dass zumindest in einzelnen Kreisen diese Verantwortung nicht hundertprozentig wahrgenommen werden kann. In Greiz, Mühlhausen, Saalfeld-Rudolstadt haben wir leider Rückgänge, was die Bereitstellung finanzieller Mittel auf kommunaler Ebene angeht.

Sie haben darüber hinaus, Frau Bechthum, auf weitere Möglichkeiten hingewiesen. Sie haben auf das Sorgentelefon verwiesen, was, denke ich, eine wichtige und dringende Aufgabe im Land leistet. Es gibt darüber hinaus eine ganze Menge an Fortbildungsveranstaltungen, die entweder von den Mitarbeitern der Kinderschutzdienste initiiert, geleitet oder betrieben werden. Immerhin 30 Prozent ihrer Arbeit ist mit Fortbildung, Weiterbildung, auch mit dem Gehen in Schulen, Elternabenden beispielsweise, angefüllt. Es gibt Fortbildungsveranstaltungen über das Landesjugendamt, es gibt Ärzteinformationen, wie sie mit diesen Problemlagen umgehen müssen. Es gibt, und das halte ich für wichtig, neben den Gerichtsberichten, auch immer wieder eine Öffentlichkeitsarbeit, die uns dieses Problem deutlich macht. In der vergangenen Woche konnten wir erfreulicherweise beispielsweise in der TA eine Übersicht von Kinderschutzdiensten in Thüringen finden. Wir konnten in der TLZ umfangreiche Berichte über die Fachtagung in Weimar finden.

Lieber Herr Panse, das ist auch alles interessant, aber die Redezeit ist auch zu Ende.

Gut, dann versuche ich, zum Ende zu kommen. Ich möchte noch auf einen Punkt ganz kurz hinweisen. Ich habe vorhin gesagt, es gibt Handlungsbedarf, was die gesetzgeberische Einbettung angeht. Wir haben momentan die Regelung, dass das Kinder- und Jugendhilfegesetz zunächst als Anspruchsberechtigten die Personensorgeberechtigten vorsieht, also die Eltern. Bei Hilfen zur Erziehung ist nicht automatisch das Kind, das den Rechtsanspruch darauf hat, sondern zunächst die Eltern. Ich denke, an dieser Stelle sollten wir gemeinsam weiter diskutieren, ob wir im Interesse der Kinder da auch etwas ändern können, etwas genauer fassen können. Ansonsten bitte ich sehr herzlich, tun Sie auf Ihrer jeweiligen Ebene mit am aktiven Kinderschutz in Thüringen. Danke schön.

Es ist Schluss.

(Beifall bei der CDU)

Es hat jetzt das Wort der Abgeordnete Nothnagel, PDSFraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die SPD-Fraktion hat zur heutigen Aktuellen Stunde ein Thema gewählt, welches in den letzten Wochen verstärkt in den Thüringer Medien präsent war. Erinnern möchte ich, auch ich, an dieser Stelle an die 4. Tagung der Deutschen Gesellschaft gegen Kindesmisshandlung und Vernachlässigung, die im Zeitraum vom 18. bis 20. April hier in Weimar zu dem Thema Kinderschutz und Kinderrechte in der Jugendhilfe wichtige und wesentliche Themen angesprochen hat. So finde ich es, mit Verlaub gesagt, meine sehr verehrten Damen und Herren von der SPD-Fraktion, leider etwas viel zu kurz gegriffen, wenn wir dieses Thema in der Dreigliedrigkeit von Finanzen, Strukturen und Gewaltschutzaspekten in 30 Minuten abarbeiten wollen.

Ich hätte mich gefreut, von Ihnen einen entsprechenden Antrag hier im Plenum zu diskutieren, um intensiv die Problematik Kind, Kinderschutz, Kinderrechte auch hier zu bereden. Aber was nicht ist, kann ja noch werden, so hoffe ich.

(Beifall bei der PDS)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ein wesentlicher Punkt, glaube ich, ist die Akzeptanz des Faktes durch die Erwachsenen, dass Kinder Rechte haben. Diese sind in den Menschenrechtsabkommen für Kinder der UN-Konvention über die Rechte des Kindes festgelegt. Seit 1989 gibt es diese Kinderrechtskonvention und nur zwei Länder der Welt haben sie bisher nicht unterschrieben. In Deutschland gilt dieses seit 1992. In Artikel 41 werden die Rechte

der Kinder bis zum 18. Lebensjahr genau beschrieben. Da ist vom Recht auf Entwicklung, auf Versorgung, auf Mitbestimmung und auf Schutz die Rede. Das Recht auf Schutz heißt: Kein Kind soll geschlagen, gequält, vernachlässigt oder sexuell misshandelt werden. Kein Kind soll durch Kinderarbeit ausgebeutet werden. Keinem Kind soll durch grausame Filme im Fernsehen oder durch Pornografie im Internet geschadet werden. Kein Kind soll Kindersoldat sein oder im Krieg leiden müssen. Kein Kind soll entführt oder verkauft werden, kein Kind soll drogenabhängig werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wie Sie allein an dieser Aufzählung bemerken, könnten wir über das Thema "Kinderschutz" sowie die einzelnen Facetten tagelang diskutieren. Immer, wo Erwachsene mit Kindern zusammenleben, ist das Dasein bunt und auch vielfältig, aber auch oft sehr problematisch. Gerade wenn Probleme in großer oder kleiner Form auftreten und Kinder und Jugendliche kein oder noch kein Vertrauen zu uns Erwachsenen haben, sind flächendeckende Angebote von kommunalen und freien Trägern der Jugendhilfe in Thüringen ein erster Schritt zur Hilfe. Erwähnenswert sind die 14 Kinderschutzdienste in Thüringen, die in den letzten zehn Jahren ihres Bestehens eine qualitativ hochwertige Arbeit mit Kindern und Jugendlichen geleistet haben. Allein ein Blick auf die Statistik über die Arbeit der Thüringer Kinderschutzdienste lässt uns aufhorchen, so ist ein stetiger Anstieg von Fallanfragen im Zeitraum 1997 von 736 bis zum Jahr 2000 auf 1.036 zu verzeichnen. Auch die Fallarbeit entwickelte sich von 1997 im Vergleich zu 2000 von 498 auf 798 Fälle. Wer in der Kinderschutzarbeit tätig ist, weiß, dass sich ein Fall über mehrere Jahre in der Betreuung und Beratung hinziehen kann. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dieser Einrichtungen ist für ihr hohes Engagement unter oft nicht einfachen Bedingungen meine Hochachtung und Anerkennung auszusprechen.

(Beifall bei der PDS)

Das Land Thüringen hat mit der Verabschiedung der Richtlinie zur Förderung von Kinderschutzdiensten im Jahr 1993 einen ersten positiven Meilenstein für die Förderung und Finanzierung dieser Einrichtungen gelegt. Nur leider ist in den letzten Jahren immer mehr der Trend zu verzeichnen, dass die Kinderschutzdienste den hohen Bedarf an Beratung und Betreuung kaum noch bewältigen können und auch hier Wartezeiten von mehreren Wochen entstehen.

Herr Abgeordneter Nothnagel, das Zeitproblem hat auch Sie eingeholt. Einen letzten Satz, bitte.

Okay. Ich möchte noch auf eine Problematik aufmerksam machen, die Finanzierung Fifty-fifty - 50 Prozent Land, 50 Prozent die Kommune. Es gibt natürlich viele Kommu

nen, für die das ein größeres Problem darstellt, und das möchte ich hier nicht verschweigen.

Gut, damit ist Schluss.

(Beifall bei der CDU)

Herr Minister? Es sitzt auch Abgeordnete Pelke auf dem Sprung.

(Zuruf Dr. Pietzsch, Minister für Soziales, Familie und Gesundheit: Dann bitte!)

Gut, Frau Abgeordnete Pelke, SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, zunächst einmal herzlichen Dank an alle, die bislang geredet haben, dass Sie dieses Thema so sensibel und auch so sachlich diskutieren. Es war mit der Aktuellen Stunde, die wir ja heute beantragt haben, keinesfalls die Zielrichtung verbunden, hier in irgendeiner Form Kritik zu verteilen oder dieses Thema populistisch ausnutzen zu wollen. Das war nicht der Fall, deswegen freue ich mich, dass wir so darüber diskutieren können. Ich wünsche mir auch, Herr Nothnagel, dass das Thema natürlich weiterhin Schwerpunkt im Thüringer Landtag sein wird, aber aus aktuellem Anlass haben wir heute diese Aktuelle Stunde gewollt, weil ich schon denke, dass es auch ganz wichtig ist, für diejenigen, die im Kinderschutz tätig sind, das einstimmige Votum der Fraktionen hier im Landtag zu hören, dass wir alle mit all unserer Kraft für Kinderschutz in diesem Land eintreten wollen. Insofern auch noch einmal herzlichen Dank an all diejenigen, die im Bereich Kinderschutz tätig sind und - es ist ja auch eine Vertreterin hier, um dieser Aktuellen Stunde beizuwohnen - Frau Liebaug, ich hoffe, dass Sie diesen Dank dann auch entsprechend weitergeben.

(Beifall Abg. Bechthum, SPD)

Aber die Aktuelle Stunde war auch notwendig, um das eine oder andere Defizit noch einmal anzusprechen. Wir wollten auch darauf hinweisen, dass wir auf ein breites und dichtes Netz von 14 Einrichtungen im Bereich Kinderschutz zurückgreifen können, aber sehr wohl haben wir auch das Problem, dass nicht alle Kinderschutzdienste mit den vorgegebenen Stellen - zwei Stellen pro Einrichtung - ausgestattet sind. Bei der sehr wichtigen und umfangreichen Arbeit, die auch Herr Panse und Herr Nothnagel angesprochen haben, ist es einfach ganz wesentlich, dass das Personal ausreichend und mit entsprechender Qualifikation vorhanden ist. Wenn es dann darum geht, über Finanzen zu diskutieren, dann ist es sehr wohl richtig, darauf zu verweisen, dass die Kommunen an der einen oder anderen Stelle mit der Kofinanzierung nicht mehr

zu Rande kommen. Da bitte ich aber auch, dann vielleicht noch einmal selbst im Wissen dessen, dass die Finanzen des Landes auch beschränkt sind, darüber nachzudenken, ob hier nicht auch von Seiten des Landes noch entsprechend weitere Unterstützung gegeben werden kann, weil - die Zahlen sind hier von Herrn Panse genannt worden die Fälle bzw. die Fallanfragen zunehmen, nicht unbedingt deshalb, weil es mehr werden, aber weil dankenswerterweise durch die Arbeit der Kinderschutzdienste die Fälle aus dem Dunkelbereich hervortreten, offen gelegt werden und man sie behandeln kann. Die Kinder, die unsere Hilfe insgesamt brauchen, brauchen Erwachsene um sich herum, die das auch erkennen, dass sie Hilfe brauchen, denn blaue Flecken am Körper sind sichtbar, aber blaue Flecken auf der Seele oftmals nicht. Es geht nicht allein darum, dass die Kinder sich öffnen, sondern dass sie die entsprechende Begleitung haben, um überhaupt über ihr Leid reden zu können. Insofern ist es wichtig, qualifiziertes Personal vorzuhalten, ich sagte es bereits, aber das hat auch etwas mit einer entsprechenden Bezahlung zu tun. Wenn Gelder zur Verfügung gestellt werden, die auf gleichem Niveau bleiben, aber Dynamisierungen nicht mit beinhalten, ich denke, das ist ein Punkt, über den wir hier reden müssen. Das war unsere Zielsetzung.

Ich hoffe und wünsche mir sehr, dass aufgrund der aktuellen Veranstaltungen, die hier gelaufen sind - von der Tagung ist schon berichtet worden, von einer umfassenden Presse- und Öffentlichkeitsarbeit -, es uns in diesem Landtag gelingt, das Thema "Kinderschutz" zu einem Schwerpunktthema zu machen und gegebenenfalls im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit mit Unterstützung derer, die in dem Bereich tätig sind, einen Antrag zu formulieren, Zielrichtungen zu formulieren. Die werden zweifelsohne, sehr geehrter Herr Minister, auch etwas mit Geld zu tun haben, aber da ist ja der Landtag als Haushaltsentscheider, denke ich, doch in der Lage, die entsprechenden Prioritäten zu setzen. Darum ging es uns. Ich wünsche mir tatsächlich, dass wir nicht nur immer verbal äußern unterstützen zu wollen, sondern dass wir dann auch bereit sind, die Hand dafür zu heben, wenn es darum geht, mehr Geld, mehr Finanzen zur Verfügung zu stellen. Das war der Anlass und der Wunsch der heutigen Diskussion. Danke schön.

(Beifall bei der SPD)