Protokoll der Sitzung vom 23.05.2002

Es gibt keine weiteren Redemeldungen mehr. Es sind verschiedene Ausschussüberweisungen beantragt worden. Ich schließe zunächst die Aussprache in der ersten Beratung. Ich würde das jetzt gern der Reihe nach vortragen, dass Sie dann nicht wieder zurückfragen müssen, welche Überweisung denn jetzt dran ist.

Als Erstes ist beantragt worden, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Naturschutz und Umwelt zu überweisen. Wer dieser Überweisung zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Die Gegenstimmen? Das ist eine Mehrheit von Gegenstimmen. Gibt es hier noch Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall. Die Überweisung ist abgelehnt worden.

Als Nächstes ist beantragt worden, den Antrag an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik zu überweisen. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Die Gegenstimmen bitte. Danke schön. Das ist eine Mehrheit. Gibt es hier Stimmenthaltungen? Es gibt zwei Stimmenthaltungen und eine Mehrheit von Gegenstimmen, so dass der Antrag nicht an den Wirtschaftsausschuss überwiesen worden ist.

Dann gibt es den Überweisungsantrag an den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gibt es hier Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist auch nicht der Fall. Damit ist der Antrag einstimmig an den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten überwiesen worden.

(Unruhe im Hause)

Es ist doch immer wieder beachtlich, wie dieses Thema zu großer Bewegung im Saal führt. Ich schließe den Tagesordnungspunkt 3.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 4

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Spielbankgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 3/2424 ERSTE BERATUNG

Herr Innenminister nimmt die Begründung vor.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Landesregierung legt heute den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Thüringer Spielbankgesetzes vor.

Seit der letzten Novellierung dieses Gesetzes im Jahre 1997 hat das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2000 neue Maßstäbe für die Errichtung einer Spielbank gesetzt.

(Unruhe im Hause)

Ich möchte darauf hinweisen, dass wir uns noch in laufender Plenardebatte befinden und dass man sein Verhalten im Plenarsaal eigentlich diesem Anlass anpassen sollte.

(Beifall im Hause)

Auch wenn es bei dieser Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts um das Spielbankgesetz von BadenWürttemberg ging, sind die Kernaussagen, die das Bundesverfassungsgericht trifft, auch im Thüringer Spielbankgesetz zu berücksichtigen, meine Damen und Herren.

Der Gesetzgeber hat die Konzession privater Betreiber nicht auszuschließen und klare Bestimmungen für das Verfahren zur Vergabe einer Spielbankkonzession festzulegen. Der vorliegende Entwurf orientiert sich an diesen vom Bundesverfassungsgericht gegebenen Vorgaben. Zugleich wollen wir die bislang hemmend wirkende Standortfrage offensiv angehen; mit anderen Worten, die Entscheidung über den Standort soll der Gesetzgeber treffen.

Noch ein ganz wesentlicher Punkt: Wir wollen festlegen, dass die Spielbankabgabe gezielt für gemeinnützige Zwecke verwendet wird. Auch dafür ist eine Gesetzesänderung notwendig.

Diese Novellierung betrifft neben einigen Detailregelungen vor allem drei Kernbereiche. In Artikel 1 Nummer 1 soll das mittelbare staatliche Monopol aufgehoben

und die Möglichkeit eines privaten Konzessionsinhabers geschaffen werden. Ebenfalls wird in Artikel 1 Erfurt als Sitz der ersten Spielbank gesetzlich festgelegt. Über eventuelle weitere Standorte entscheidet die Landesregierung.

Die Nummer 2 enthält eher technische Einzelheiten. Insbesondere wird hier die Erlaubnispflicht ausdrücklich betont. Damit soll deutlicher als bisher klargestellt werden, dass es sich bei der Spielbankmaterie um einen Kernbereich der öffentlichen Sicherheit und Ordnung handelt. Die Konzession soll auf zehn Jahre befristet sein.

Die umfangreichste Neuerung in Nummer 3 trägt den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts Rechnung. Da wir private Betreibergesellschaften zulassen wollen, ist eine öffentliche Ausschreibung zur Vergabe der Spielbankkonzession notwendig. Dabei werden zum einen umfangreiche Vorgaben für den Ausschreibungstext aufgeführt, zum anderen die Kriterien für die Auswahl unter mehreren geeigneten Bewerbern bestimmt aufgestellt.

Noch eine Bemerkung zur Spielbankabgabe: Sie ist vom Charakter her als Steuer zu verstehen und macht einen Regelsatz von 60 Prozent des Bruttospielertrags aus. Sie ist von der so genannten weiteren Leistung in Höhe von regelmäßig 20 Prozent des Bruttospielertrags zu unterscheiden. Die schon bisher bestehende Möglichkeit, die Spielbankabgabe abzusenken, soll erweitert werden. Die flexible Neuregelung der Absenkungsmöglichkeit von 60 auf 30 Prozent des Bruttospielertrags stellt dabei auf die zu erwartende Kosten- und Ertragslage ab, aber auch auf Erklärungen im Erlaubnisantrag sowie auf die steuerliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens. Dies soll der Gesellschaft Investitions- und Bestandssicherheit verschaffen. Die Absenkungsdauer entspricht dabei der Konzessionsdauer. Nach Ablauf dieser Zeitspanne erfolgt eine Überprüfung, ob der Regelabgabesatz von 60 Prozent nicht neu zu bestimmen sein wird.

Eine weitere wichtige Neuerung dieser Novelle bringt die Nummer 7. Abgaben sollen nicht, wie bisher im Gesetz festgelegt, als allgemeine Deckungsmasse dem Haushalt zufließen, sondern gezielt gemeinnützigen Zwecken. Hierfür haben wir als Thüringer Spezifikum im Januar die Thüringer Ehrenamtsstiftung errichtet, die besondere Berücksichtigung finden soll. Die weiteren im Novellierungstext enthaltenen Neuerungen sind technischer Natur.

Nun noch einige Bemerkungen zum Schluss. Thüringen ist bislang das einzige Land der Bundesrepublik, in dem keine Spielbank betrieben wird. Mit dieser Novellierung wollen wir - bildlich gesprochen - Steine aus dem Weg räumen, um nicht nur ein Spielbankgesetz, sondern um nun auch eine Spielbank zu haben.

(Zwischenruf Abg. Pohl, SPD: Sie haben das doch verstanden.)

Die Meinungen, Herr Pohl, wandeln sich im Laufe der Zeit. Ich kann mich erinnern, dass ein Innenausschuss vergangener Legislatur sich in dieser Frage emsig bemüht hat, um eine Spielbank zu ermöglichen. Dem gehörten Sie, glaube ich, auch schon an.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Da war er Fraktionsvorsitzender.)

Deshalb wollen wir die Möglichkeit eines privaten Betreibers schaffen und deshalb wollen wir exakte Ausschreibungs- und Vergabeverfahren festlegen, um die Zuverlässigkeit des Betreibers und die Sicherheit des Spielbankbetriebs zu gewährleisten. Wir wollen eine Spielbank und wir wollen die äußeren Spielregeln, die Rahmenbedingungen für einen ordentlichen Betrieb festlegen.

Meine Damen und Herren, ich bitte den Novellierungsentwurf an die entsprechenden Ausschüsse zu überweisen. Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Ich komme zur Aussprache und als erste Rednerin hat sich Frau Abgeordnete Thierbach, PDS-Fraktion, zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Spielerinnen und Spieler im Lande Thüringen, seit nunmehr acht Jahren hat Thüringen ein Spielbankgesetz. Dieses Gesetz war einer der Höhepunkte der 1. Legislatur des Thüringer Landtags. Die spannende Frage hier im hohen Haus war nämlich damals, ob das Kasino nun in Erfurt errichtet wird oder in Altenburg oder in einer der Residenzstädte oder wo auch immer.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Oder Bad Klosterlausnitz.)

Glücklicherweise wurde dann gar keine Spielbank eröffnet. Drei Jahre später, im Jahr 1997, hat der Landtag das Gesetz wieder geändert. Das hat auch nicht geholfen. Fünf Jahre später gibt es immer noch keine Spielbank in Thüringen und an der Stelle sage ich persönlich, das ist gut so.

Acht Jahre, nachdem es dieses Gesetz gibt, soll es wieder geändert werden, zum einen, um dem Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 19.07.2000 gerecht zu werden, und zum anderen können Glücksspieler in Thüringen nun offenbar wieder hoffen, sie sind also wieder einmal guter Hoffnung. Es war zu lesen, dass ein Kasino in einem Erfurter Fünfsternehotel geplant ist, entgegen den Gerüchten, die man in Erfurt auch hören kann, dass dafür das Abgeordnetenhaus genutzt werden solle.

(Zwischenruf Abg. Kölbel, CDU: Niemals.)

Ein Fünfsternehotel im Brühl - sicher, ein Hotel ist eine gute Touristenattraktion und sicher, ein Fünfsternehotel holt andere Betuchte nach Erfurt. Ob es aber tatsächlich mit einer Spielbank sein muss, ich bezweifle es.

Meine Damen und Herren, ich habe die Hoffnung, dass wir auch in zwei Jahren wieder hier stehen und sagen, es ist nichts geworden. Ich will Ihnen das auch begründen. In der Spielordnung, die der für das Spielbankwesen zuständige Minister Köckert - später sicher kurz Kasinominister genannt - sicher schon in der Schublade hat, wird es eine Passage geben, in der stehen wird, dass nur derjenige spielen darf, dessen wirtschaftliche Verhältnisse erkennbar angemessen erscheinen. Der Grund ist klar. Die Einsätze sollen möglichst hoch sein, um auch einen hohen Bruttospielertrag zu erreichen. Er ist fest eingeplant und es ist fest eingeplant, dass ein paar Millionen Euro im Jahr offensichtlich mehr verloren als gewonnen werden, sonst könnte es dann nämlich nicht diese Abgabe geben. Dann soll das Geld von Menschen kommen, deren wirtschaftliche Verhältnisse angemessen erscheinen. Hinterher, wenn die genug verloren haben, ist es ja fraglich, wie die wirtschaftlichen Verhältnisse dann offensichtlich nur noch scheinbar angemessen sind.

Liebe Glücksspielfreunde, haben Sie bei Ihren Bestrebungen, eine Spielbank in Erfurt zu haben, wirklich auch bedacht, dass Glücksspiel Suchtgefahren birgt? Spielsucht kann dazu führen, dass gesunde wirtschaftliche Verhältnisse zerstört werden, und es kann dazu führen, dass nicht nur Suchtberatung, Spielsuchtberatung und Insolvenzberatung im Lande Thüringen noch entschieden mehr notwendig sind.

Meine Damen und Herren, ich bin wirklich gegen die Errichtung einer Spielbank in Erfurt und auch anderswo. Nicht jeder in diesem Landtag muss dieser Meinung sein, wie es auch nicht in meiner Fraktion so ist. Ich möchte Sie nur auf den Brief des Fachverbands Glücksspielersucht e.V. aufmerksam machen, der natürlich aus einer renommierten Stadt der alten Länder mit Erfahrung um Glücksspiele kommt. Ich möchte aber auf die Folgen immer wieder hinweisen können. Wenn Sie wirklich eine Spielbank im Land Thüringen möchten, dann geben Sie Ihrem Herzen einen Stoß und geben Sie die Bruttogewinnabgaben nicht nur allgemeinen öffentlichen Interessen zur Verfügung, sondern auch oder gerade Sucht- und Insolvenzberatungsstellen. Schreiben wir dieses in diesem Gesetz mit fest. Natürlich spreche ich hier auch als Erfurter Abgeordnete, natürlich weiß auch ich, dass die Stadt Erfurt an den Geldern partizipieren soll, über die dann öffentlich verfügt werden kann. Das rettet aber auch die Erfurter Kommunalfinanzen nicht. Ich bin schon der Meinung, hier wäre die immer wieder angekündigte grundsätzliche Kommunalfinanzreform der bessere Weg als die Gewinnbeteiligung der Stadt Erfurt an Spielbanken. Natürlich bin ich auch für jeden Euro für das Ehrenamt

zu haben, daran besteht kein Zweifel. Wenn aber genug Leute hier im Haus wie ich der Meinung wären, dass wir keine Spielbank brauchen, dann müssen wir uns natürlich überlegen, wo bekommen wir das Geld für das Ehrenamt her, was dann aus den Spielbankabgaben kommen soll. Da wird Ihnen meine Fraktion erneut wie schon zweimal in diesem hohen Haus Vorschläge unterbreiten, was es für Möglichkeiten aus dem so genannten Lottogesetz gibt, um das Ehrenamt zu unterstützen, damit nicht der einzelne Minister irgendwo seine Lottomittel vergeben muss.

Man kann sehr unterschiedlicher Meinung zur Spielbank sein. Manche sagen mir, bei dem allgemeinen Trend, dass die Spielbank letztendlich das große Spiel kaum haben wird, was willst du denn, die Spielhallen, die ja oft Spielhöllen heißen, die gibt es überall. Die sind einfach durch das Genehmigungsverfahren über die Kommunen eingerichtet. Die sind kein bisschen besser in Bezug auf die Tatsachen, dass sie die Gefahren in sich bergen, dass Überschuldung, dass Spielsüchte tatsächlich bedient werden. Wenn ich könnte, würde ich auch auf Spielhöllen verzichten wollen. Da man aber nicht blind durch das Leben laufen kann, sondern weiß, wie die Verhältnisse sind und dass solche Dinge in dieser Gesellschaft existieren, bin ich der Meinung, sollten wir in den Ausschüssen, im Innenausschuss, aber auch im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit über diesen dritten Gesetzentwurf noch einmal diskutieren. Wir werden Änderungsanträge einbringen, um zu ermöglichen, genau diese von mir bezeichnete Verwendung der Mittel für die Insolvenzund Suchtberatung auch mit festzuschreiben. Danke.

(Beifall bei der PDS)

Für die SPD-Fraktion hat sich Abgeordneter Pohl zu Wort gemeldet.

Meine Damen und Herren, jetzt kann ich das Wort wenigstens aussprechen, rien ne va plus,

(Beifall bei der PDS)

ich denke daran, nichts geht mehr, also auf zum dritten Anlauf, nach 1994 und 1996 der nächste Gang. Nicht, weil wir in Thüringen die Spielbanken so nötig haben und obwohl das Spielbankengesetz aus der 1. Legislaturperiode stammt, gibt es in Thüringen keine Spielbank. Das hat natürlich auch ganz bestimmte gute Gründe, denn aus den Erfahrungen anderer Bundesländer wurde ganz schnell klar, dass sich Spielbanken in den neuen Bundesländern nur sehr schwer lohnen. So mussten ja bekanntlich Spielbanken in Dresden und in Leipzig ihre Pforten schließen. Ging man gerade beim ersten Spielbankengesetz davon aus, dass man drei Spielbanken in Thüringen brauchte,

wollte man bei der nächsten Änderung nur noch bis zu drei, jetzt will man nur noch eine. Damals schossen ja die Erwartungen der Kommunen ganz groß in die Höhe wie ein Wahnsinnspoker. Ich glaube, ca. 45 Kommunen bewarben sich mit glänzenden Augen und hatten alle schon große Pläne. Den größten hatte wohl damals der Erfurter OB, der sich aus den Spielbankgewinnen auch eine neue Oper bauen wollte. Ob sich diese eine Spielbank in Thüringen rechnet, ist höchst zweifelhaft. Das wissen zumindest alle, die wie ich in der letzten Legislaturperiode die umfänglichen Beratungen des Innenausschusses mitgemacht haben. Die einzige auswärtige Exkursion des Innenausschusses war damals nach Mainz, also nicht nach Schweden oder nach Brüssel, so bescheiden sind wir Innenleute. Aber dieser Exkursion folgte dann die entsprechende Ernüchterung. Nicht, dass sich nur die drei Standorte als unrealistisch darstellten, darüber hinaus wollte auch keiner der damals Befragten in Thüringen investieren. Ergebnis der Beratung war, dass man das Projekt "Thüringer Spielbanken" auf die lange Bank schob - mit gutem Grund, wie ich meine. Dass jetzt dieses Projekt wieder aus der Schublade geholt wurde, hat natürlich Gründe. Die Thüringer Landesregierung will aus den Erlösen der Spielbank eine Stiftung "Ehrenamt" bedienen, also: Zocken für das Ehrenamt. Das halte ich für nicht sehr seriös.

(Zwischenruf Dr. Pietzsch, Minister für So- ziales, Familie und Gesundheit)

(Zwischenruf Abg. T. Kretschmer, CDU: Ra- sen für die Rente.)

Wie schon zuvor ausgeführt, wurden ja gerade die Spielbanken in Sachsen geschlossen. Ich frage mich, wenn sich schon an einem Messestandort eine Spielbank nicht lohnt, wie würde sich dann eine Spielbank in Erfurt tragen? In Auswertung der Anhörung in der 2. Legislaturperiode sehe ich da schwarz, aber keine schwarzen Zahlen. Das 3. Änderungsgesetz beweist, glaube ich, dass selbst die Landesregierung nicht so recht an den Erfolg glaubt. So kann der Finanzminister die mit 60 Prozent schon niedriger als vorher angesetzte Spielbankabgabe unter gewissen Voraussetzungen auch auf 30 Prozent senken. So muss auch die Troncabgabe nicht mehr zwingend erhoben werden. Ich frage mich, mit welchen Einnahmen rechnet denn die Landesregierung, um diese Stiftung Ehrenamt damit auszugestalten.