Protokoll der Sitzung vom 23.05.2002

Es gibt auch jetzt weiterhin Initiativen zur Unterstützung Ehrenamtlicher. Es gibt zunehmend diese Initiativen auf kommunaler Ebene. Es gibt Würdigungsveranstaltungen und es gibt weitere Handlungsaufträge für die Gesellschaft, aber vor allem für uns auch als Politik. Herr Pietzsch ist vorhin darauf eingegangen, dass von den sechs Forderungspunkten, die in dem erwähnten Antrag im vergangenen Jahr beschlossen wurden, vier und damit die Mehrheit zunächst erst mal umgesetzt wurden. Es sind immer noch zwei, die offen sind, und darauf möchte ich ganz kurz eingehen. Zum einen haben wir im vergangenen Jahr die Frage der steuerfreien Aufwandsentschädigung angesprochen. Am 3. Juni wird nun der ursprünglich schon für Februar angekündigte Abschlussbericht der Enquetekommission des Deutschen Bundestages unterzeichnet und dann dem Bundestag übergeben. Ich denke, wir sind alle gespannt auf die Ergebnisse und die Empfehlungen der Enquetekommission. Verbände wie der Deutsche Sportbund, der vorab schon mal um eine Stellungnahme gebeten wurde, bezeichnen die Vorschläge bzw. Handlungsempfehlungen der Enquetekommission als in die richtige Richtung weisend, aber nicht weit reichend genug und erwarten in der nächsten Wahlperiode des Deutschen Bundestages konkrete gesetzgeberische Maßnahmen zur För

derung des freiwilligen bürgerschaftlichen Engagements. Auch darüber, denke ich, werden wir zu gegebener Zeit hier im Landtag noch einmal diskutieren müssen. Der weitere Punkt, der von dem Beschluss im vergangenen Jahr noch offen war, ist die Frage der Freistellungsregelung für die Inhaber der Jugendleiter-Card. Dazu kommen wir heute, endlich, sage ich auch, denn auch ich hätte es mir gewünscht, dass wir es schon zu einem früheren Zeitpunkt hätten beraten und beschließen können. Wir haben den Gesetzentwurf heute in erster Lesung zur Beratung, der Gesetzentwurf sieht kein eigenständiges Gesetz vor, sondern er versteht sich als eine Ergänzung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfeausführungsgesetzes. Ich denke, die Verortung im Ausführungsgesetz ist richtig und an dieser Stelle auch passend. Frau Thierbach, Sie haben vorhin auch schon darauf hingewiesen. Wir haben als Zielgruppe für diesen Gesetzentwurf laut Großer Anfrage, wenn man diese Zielgruppe insgesamt beschreiben möchte, 423.000 Mitglieder in Jugendverbänden in Thüringen, davon 24.340 laut Zählung vom Landesjugendring nicht nur als konsumierende Mitglieder, sondern als Mitglieder, die ehrenamtlich für sich und für andere aktiv sind. Von diesen wiederum haben sich nach dem jetzigen Stand etwa knapp 3.000 zusätzlich qualifiziert und nach einem oder mehreren Lehrgängen die Jugendleiter-Card erworben. Damit weisen sie ihre besondere Qualifikation und ihr spezifisches Wissen im Bereich der Jugendhilfe aus. Genau diese Aktiven sind die Zielgruppe dieses Gesetzentwurfs und auch im Antrag "Neue Initiativen zur Förderung des Ehrenamtes" im vergangenen Jahr wurden sie schon als Zielgruppe beschrieben.

Zum Inhalt des Gesetzes brauche ich nicht mehr allzu viel auszuführen, der Herr Minister hat vorhin ausführlich beschrieben, um was es geht. Ich möchte nur noch auf einen Punkt eingehen. Es ist im Gesetzentwurf keine bindende volle Vergütung der Arbeitgeber vorgeschrieben. Sie wissen, dass es in drei Bundesländern diese Regelung gibt, in Mecklenburg-Vorpommern, in Sachsen-Anhalt und in Nordrhein-Westfalen, Sie wissen aber auch, dass dies rechtlich umstritten ist, denn es gibt in Bezug auf Artikel 12 des Grundgesetzes in Verbindung mit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auch die Aussage, dass dieses nicht so zwingend dem Arbeitgeber auferlegt werden kann. Deswegen halte ich es für vernünftig, dass wir eine Kombination gefunden haben, dass auf Antrag das Land einen Zuschuss von 35    dem Antragsteller gewähren und dadurch einen Ausgleich schaffen kann.

Es gibt zwei, sage ich, geringe Unterschiede noch zum Gesetzentwurf der SPD-Fraktion, den wir im Dezember hier im Landtag beraten haben, der SPD-Gesetzentwurf, der ja inhaltlich sich sehr stark an dem beschlossenen Gesetz in Rheinland-Pfalz orientiert hat, sah zwei Sachen vor, das war zum einen, dass als Begünstigte dieses Gesetzentwurfs dort nach §§ 11 und 12 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes Jugendleiter benannt wurden, Jugendleiter im Sinne, die zwar durchaus in ihren Vereinen und

Verbänden als Jugendleiter tätig sind, aber es wurde nicht zwingend die Jugendleiter-Card als eine Voraussetzung benannt und zum Zweiten, das ist der zweite wesentliche Unterschied, der noch besteht, das ist die Höhe der Entschädigung. Im SPD-Gesetzentwurf standen 60  schädigung, jetzt sind es 35       Unterschiede sind nicht so gravierend, als dass wir da nicht auch noch zu einer Verständigung finden können und dass wir letztendlich dieses Gesetz dann hier auch mit einer breiten Mehrheit beschließen können.

Ein weiterer Unterschied, der auch damals noch in den Empfehlungen bestand, war, dass die Landesregierung damals vorgeschlagen hatte, den Freistellungszeitraum mit 5 bis 10 Tagen zu benennen, hat sich jetzt, für meine Begriffe erfreulicherweise, auf 10 Tage ausgedehnt. Denn wir wissen, dass die Vielzahl gerade von Jugendfreizeitund Kinderfreizeitmaßnahmen sich auch über einen Zeitraum von 14 Tagen erstrecken, deswegen ist es sinnvoll, da auch bis zu 10 Freistellungstagen einzuräumen.

Es ist schon gesagt worden, der Gesetzentwurf der SPD befindet sich derzeit zur Beratung im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit, wohin er federführend überwiesen wurde. Ich beantrage, dass der jetzt vorliegende Gesetzentwurf ebenfalls an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit und ebenfalls auch an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen wird. Ich bitte Sie alle mit dafür zu sorgen, dass wir dort zügig beraten können, so dass wir schnell zu einer zweiten Lesung und ggf., wenn wir es wirklich so schnell schaffen, auch zu einer Verabschiedung im nächsten Plenum kommen. Ich bitte um Ihre Zustimmung. Danke schön.

(Beifall bei der CDU)

Frau Abgeordnete Pelke, Sie haben das Wort. Bitte.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, wir sind ja gern bereit, denke ich mal, für die Mitglieder des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit zu reden, dass wir schnell diskutieren und schnell zu Rande kommen wollen und insofern hätten wir es uns auch gewünscht, dass wir nicht selber erst wieder den Gesetzentwurf der SPD-Fraktion auf die Tagesordnung setzen mussten, um einen Bericht des Ministers zu bekommen, damit dann jetzt so schnell gehandelt werden konnte, dass heute dieser Regierungsentwurf auf der Tagesordnung steht. Das muss man der Ehrlichkeit halber auch mal sagen, also wir haben da entsprechend gedrückt. Nichtsdestotrotz ist es ein schöner Tag, der Gesetzentwurf der Landesregierung liegt nach entsprechenden Vorgesprächen vor, wie der Minister ausgeführt hat. Lassen Sie mich bei dieser Gelegenheit noch einmal darauf hinweisen, dass auch der nun schon seit Monaten auf dem Tisch liegende Gesetzent

wurf der SPD-Fraktion natürlich zu Stande gekommen ist, weil vorher mit Betroffenen gesprochen worden ist. Auch wir haben mit Vertretern der Wirtschaft gesprochen, auch wir haben mit Vereinen und Verbänden gesprochen, nicht zuletzt war ja die Forderung an uns alle, an die Mitglieder des Thüringer Landtags, herangetragen worden, die Frage, ehrenamtlich Tätige mehr zu unterstützen bis hin zur Frage eines Ehrenamtsgesetzes. Herr Minister, und auch die Kollegen der CDU-Fraktion, ich bitte Sie ganz herzlich, das Thema "Ehrenamt" nicht parteipolitisch zu vereinnahmen.

(Beifall bei der PDS, SPD)

Denn zum Thema "Ehrenamt" haben wir uns hier alle geäußert und es ist auch an dieser Stelle notwendig, noch mal den ehrenamtlich Tätigen in aller Deutlichkeit zu danken, die bislang ohne Freistellung,

(Beifall Abg. Thierbach, PDS)

ohne Absicherung ihre ehrenamtliche Tätigkeit in Größenordnungen getan haben.

Lassen Sie mich noch mal einiges aus unserem Gesetzentwurf kurz zitieren, nur um deutlich zu machen, dass wir uns in der Intention nicht an vielen, aber doch an wesentlichen Punkten unterscheiden: Was den Anwendungsbereich angeht, so wollen wir die Freistellung für die Mitarbeit in Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsstätten bei den Kinder-, Jugenderholungs- und Freizeitmaßnahmen sowie bei sonstigen Veranstaltungen der öffentlichen und freien Träger der Jugendhilfe, in denen Jugendliche betreut werden oder zum Besuch von Tagungen, Lehrgängen und Seminaren der Jugendhilfe sowie im Rahmen des Jugendsports, sofern sie der Förderung der ehrenamtlichen Tätigkeit dienen. Im Bereich der Freistellung haben wir gewollt, dass die Freistellung bis zu 10 Arbeitstagen im Kalenderjahr beträgt, wir freuen uns, dass dieses auch im Gesetzentwurf der Landesregierung enthalten ist. Und selbstverständlich haben auch wir in unserem Gesetzentwurf festgehalten, dass ein Anspruch auf Lohn-, Gehalt- oder Ausbildungsvergütung während der Zeit der Freistellung nicht besteht. Insofern hat der Kollege Panse Recht, wenn er sagt, vieles geht nicht weit genug hinsichtlich der Arbeit der Enquetekommission im Bundestag. Auch dieses, was wir hier tun im Lande Thüringen geht möglicherweise nicht weit genug. Aber, ich denke, es ist ein Schritt in die richtige Richtung.

Lassen Sie mich bitte noch mal zurückkommen auf die Frage der parteipolitischen Inanspruchnahme von ehrenamtlicher Tätigkeit in diesem Land. Mittlerweile hat ja auch die Ehrenamtsstiftung ihre Arbeit aufgenommen und der Stiftungsrat ist entsprechend besetzt. Und lassen Sie mich bei dieser Gelegenheit noch mal hier an dieser Stelle auch deutlich Kritik äußern. Der Stiftungsrat besteht zum einen aus dem Sozialminister, zum anderen aus zwei

von der Landesregierung zu bestimmenden Mitgliedern, aus Vertretern des Thüringer Landtags und, man höre und staune, nicht je ein Vertreter jeder Fraktion, sondern ausgewählt nach Parteienproporz, d.h. zwei Vertreter der CDU und ein Vertreter der PDS, die kleinste Oppositionspartei ist nicht mit einbezogen, und der Stiftungsrat besteht noch aus dem Vorsitzenden des Kuratoriums.

Meine Damen und Herren, die Berücksichtigung der Mehrheitsverhältnisse in diesem Landtag ist korrekt, das ist gar keine Frage, man muss sich an Mehrheitsverhältnissen orientieren. Wenn man sich aber an bestehenden Mehrheitsverhältnissen orientiert, meine Damen und Herren, dann wählt man einen Stiftungsrat auch nur für die Dauer der Legislaturperiode, nämlich bis 2004 und nicht auf 5 Jahre, wie in diesem Fall erfolgt, und damit weit über die Legislatur hinausgehend. Ich halte das für nicht angemessen und ich hätte mir gewünscht, dass man hier auf parteipolitische Aspekte verzichtet und zu einer vernünftigen Zusammenarbeit gekommen wäre.

(Beifall Abg. Bechthum, SPD)

Lassen Sie mich abschließend noch zwei Sätze sagen zu der Frage "Fortschreibung Jugendförderpläne" und dem damit in Verbindung stehenden Zeitraum. Ich kann mich der Kollegin Thierbach nur anschließen,

(Beifall bei der PDS)

auch ich halte sehr viel von der jährlichen Fortschreibung. Wir waren alle stolz und glücklich darüber - und so ehrlich muss man ja auch mal sein -, dass erst mit dieser Festlegung und der Festlegung der Auszahlung der Jugendpauschale dieser Zusammenhang hergestellt werden konnte und seitdem auch jährlich Jugendförderpläne erstellt werden. Jugendförderpläne sind ein absolut wichtiger Bestandteil für die Planbarkeit und Planungssicherheit der Jugendarbeit vor Ort und an dieser will ich nicht rütteln lassen. Ich sage das in aller Deutlichkeit. Wenn man will, dass auch in den Kommunen, bei den Jugendhilfeträgern vor Ort Planungssicherheit erhalten bleibt, dann ist eine jährliche Fortschreibung notwendig, eine jährliche Diskussion über die Notwendigkeit von Jugendhilfe in diesem Land. Lassen Sie mich das mit einem Satz verknüpfen zu dem, was wir heute Morgen diskutiert haben. Ich denke, es ist deutlich geworden, dass nicht nur die Bildungspolitik, sondern auch die Jugendarbeit und Jugendhilfe im Besonderen ein Schwerpunkt für uns bedeuten muss und dass wir darüber nachdenken müssen, ob wir weiterhin bereit sind, gerade in diesem sensiblen Bereich, Gelder zu kürzen oder ob wir nicht eher dort Prioritäten setzen und dazu brauchen wir die Fortschreibung von Jugendförderplänen und das jährlich.

(Beifall Abg. Thierbach, PDS)

Wenn Sie das nicht wollen, Herr Minister, und lassen Sie mich diese Vermutung anstellen, dann könnte man ge

gebenenfalls darauf kommen, dass Sie etwas verändern wollen auch bei der Auszahlung der Jugendpauschale. Möglicherweise wollen Sie die Gelder der Jugendpauschale nutzen zur Finanzierung des Freistellungsgesetzes Ehrenamt und bei aller Wertschätzung der Freistellungsfrage Ehrenamt, ich halte nichts davon, wenn man Gelder aus einem wichtigen Bereich wegnimmt, um es in den anderen wichtigen Bereich zu tun, denn, so lange, wie Sie gebraucht haben für Ihren Gesetzentwurf, steht bei dem Bereich unter D. Kosten, ich zitiere: "Die notwendigen Entschädigungen für die Freistellung von Inhabern der Jugendleiter-Card werden auf etwa 175.000  pro Jahr geschätzt. Die Mittel werden durch Umschichtungen im Einzelplan 08 aufgebracht." Über diesen Bereich, denke ich mal, werden wir sehr intensiv diskutieren müssen, denn wir können nicht eine Notwendigkeit unterstützen, indem wir anderen Notwendigkeiten Geld entziehen. Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie vielleicht an diesem Punkt, weil das schon einmal pressemäßig verkündet worden ist, uns, den Abgeordneten, deutlich sagen würden, dass Sie nicht vorhaben, Gelder in der Jugendpauschale zu kürzen und sie für andere Zwecke vorhalten zu wollen.

In diesem Sinne glaube ich, wir brauchen eine intensive Beratung beider Gesetzentwürfe und, ich denke, dass dieses auch im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit sehr intensiv vonstatten gehen wird. Wir freuen uns jedenfalls, dass mittlerweile der Entwurf vorliegt, wollen schnell und intensiv diskutieren, dass im Interesse ehrenamtlich Tätiger so schnell wie möglich eine Freistellungsregelung umgesetzt wird. Deshalb bitte ich um die Überweisung an den zuständigen Ausschuss. Danke schön.

(Beifall bei der SPD)

Gibt es weitere Redewünsche? Das ist nicht der Fall. Dann beende ich die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung über die beantragten Ausschussüberweisungen. Beantragt wurde, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit und mitberatend an den Haushalts- und Finanzausschuss zu überweisen. Wir stimmen zuerst über den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit ab. Wer der Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Ja, das sieht einstimmig aus. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Also, in der Tat einstimmig ist dieser Gesetzentwurf an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit überwiesen.

Wer der Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss zustimmen will, den bitte ich ebenfalls um das Handzeichen. Auch das sieht einmütig aus. Wir legen jetzt noch die Federführung fest. Wer, wie beantragt, den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit als federführenden Ausschuss bestimmen will, den bitte ich um

das Handzeichen. Auch das ist einmütig, so dass die Überweisungen alle getätigt sind. Wir können den Tagesordnungspunkt 4 a beenden.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 15

Fragestunde

auf. Die erste Frage hat Frau Abgeordnete Klaus. Bitte schön, Frau Abgeordnete.

Zecken in Thüringen

In der Presse am 18. April 2002 und im Übrigen auch heute in der TLZ warnt der Thüringer Gesundheitsminister vor durch Zeckenstiche übertragene Krankheiten. Die beiden wichtigsten Erkrankungen sind die Frühsommer-MeningoEnzephalitis (FSME) und die Borreliose. Nach einer Empfehlung des Robert-Koch-Instituts wurde der SaaleHolzland-Kreis aufgrund von zwei Erkrankungen zum FSME-Risikogebiet erklärt. Der Minister empfiehlt Menschen, die in Risikogebieten wohnen oder Urlaub machen, sich rechtzeitig impfen zu lassen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Für welches Gebiet genau gilt die Impfempfehlung in Thüringen?

2. Übernehmen nach Kenntnis der Landesregierung die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für die Impfung oder nur für die der Einwohner in den Risikogebieten?

3. Wenn die Impfkosten nur für die Einwohner der Risikogebiete übernommen werden, welche wissenschaftlich-medizinische Begründung liegt dieser Entscheidung zugrunde?

4. Wird sich die Landesregierung für eine Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen insgesamt einsetzen?

Herr Minister Pietzsch, bitte schön. Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, Frau Abgeordnete Klaus, meine Damen und Herren, die Frühsommer-Meningo-Enzephalitis-Impfempfehlung gilt für den Saale-Holzland-Kreis in seinen politischen Kreisgrenzen. Sie werden mir vielleicht entgegenhalten, dass sich Zecken nicht immer an Kreisgrenzen halten und sich der Kreisgrenzenkontrolle entziehen, aber man muss gewisse Kriterien haben, also, es bezieht sich auf die politischen Kreisgrenzen.

Zum 2.: Mit der Erklärung des Saale-Holzland-Kreises zum FSME-Risikogebiet ist die Indikation zur Schutzimpfung gegeben, und zwar für Einwohner und für Besucher, die sich in diesem Kreisgebiet aufhalten und es gibt eine Impfvereinbarung zwischen gesetzlicher Krankenversicherung und der Kassenärztlichen Vereinigung von Thüringen, wonach die Krankenkassen die Kosten übernehmen. Damit entfällt die Beantwortung der Fragen 3 und 4.

Vielen Dank. Ich sehe auch keine Zusatzfragen. Wir kommen zur nächsten Frage in Drucksache 3/2391. Herr Abgeordneter Müller, bitte schön.

Ortsumfahrung Ringleben-Artern (L 1172)

Zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur in Nordthüringen trägt unter anderem die schnelle Umsetzung der Ortsumfahrung Ringleben-Artern bei. Hierfür stehen derzeit mehrere Planungsvarianten zur Auswahl.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie ist der derzeitige Stand der Planung?

2. Welche Variante der Ortsumfahrung wird seitens des Landes bevorzugt?

3. Wann wird voraussichtlich mit dem Beginn und der Fertigstellung der Ortsumfahrung L 1172 zu rechnen sein, und wie hoch werden die voraussichtlichen Kosten für diese Ortsumfahrung geschätzt?