Wir stimmen zuerst über den weitergehenden Antrag ab, den Antrag in der Drucksache 3/2486, Neufassung, Antrag der Fraktion der PDS, Konsequenzen aus den Ergebnissen der Steuerschätzung im Mai 2002. Frau Abgeordnete Nitzpon.
Frau Abgeordnete, ich frage noch einmal nach, der Herr Höhn hat vorhin angekündigt bzw. die Bitte ausgedrückt, die Punkte einzeln abzustimmen. Gab es dazu eine Einigung?
Also gemeinsam abstimmen und namentlich. Demzufolge stimmen wir in namentlicher Abstimmung über diesen Antrag ab und ich bitte, die Stimmkarten einzusammeln. Hatte jeder die Gelegenheit seine Stimmkarte abzugeben? Das ist der Fall, dann bitte ich um das Auszählen. Mir liegt das Ergebnis der namentlichen Abstimmung vor. Es wurden 78 Stimmen abgegeben. Mit Ja haben gestimmt 30, mit Nein haben 47 gestimmt. Es gab 1 Enthaltung (nament- liche Abstimmung siehe Anlage 1). Damit ist der Antrag abgelehnt. Ich komme nun zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der SPD in der Drucksache 3/2465. Herr Abgeordneter Dr. Pidde.
Dann werden wir in namentlicher Abstimmung über diesen Antrag abstimmen und ich bitte, die Stimmkarten einzusammeln. Hatte jeder die Gelegenheit, seine Stimmkarte abzugeben? Das ist der Fall. Ich bitte um das Auszählen. Mir liegt das Ergebnis der namentlichen Abstimmung vor. Es wurden in der Abstimmung 78 Stimmen abgegeben. Mit Ja haben gestimmt 31, mit Nein 47 (namentliche Ab- stimmung siehe Anlage 2). Damit ist dieser Antrag abgelehnt. Es gab keine Stimmenthaltungen. Ich schließe damit den Tagesordnungspunkt 13 und komme zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 14
Stärkung des Kinder- und Jugendschutzes in Thüringen Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 3/2466
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, ich freue mich, dass jetzt noch relativ viele Kollegen im Saal sind, und denke mal, das wird auch hoffentlich an dem Thema liegen und ist dem Thema, denke ich, auch angemessen. Ich warte vielleicht auch noch einen Moment, weil ich glaube, dass es das Thema verdient hat, dass wir dem aufmerksam folgen können.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, anknüpfend an die Aktuelle Stunde in der 61. Plenarsitzung am 25. April, damals zum Thema "Kinderschutz in Thüringen unter finanziellen, strukturellen und Gewaltschutzaspekten", beschäftigen wir uns heute wieder mit diesem Thema. Damals bestand fraktionsübergreifende Einigkeit darüber, den Kinder- und Jugendschutz in Thüringen zu stärken. Herr Nothnagel, Sie haben damals, wenn ich mich recht entsinne, kritisch angemerkt, dass eine Aktuelle Stunde für dieses Thema zu kurz ist und dass ein Antrag zu diesem Thema wünschenswert und notwendig wäre. Die CDUFraktion greift mit dem heutigen Antrag die Intentionen der damaligen Diskussion auf. Aktuelle Fallzahlen für das Jahr 2001, die Anfang Juni durch das Landesamt für Statistik vorgelegt wurden, belegen, dass im vergangenen Jahr insgesamt 853 Kinder und Jugendliche Schutz vor Gewalt gesucht und gefunden haben. Das ist leider eine deutliche Zunahme.
Würden Sie bitte dem Abgeordneten Panse die Möglichkeit geben, die Begründung des Antrags vorzunehmen.
Der Geräuschpegel im Haus ist so, dass man eigentlich hier oben nicht einmal mehr hört, dass am Mikrofon gesprochen wird. Das scheint einige Leute so etwas von gar nicht zu interessieren.
Die Zunahme von 9,1 Prozent im Vergleich zum Jahr 2000 hat, denke ich, eine ganze Menge von Ursachen. Die Ursachen sind sehr vielschichtig. Es ist aber auch nicht klar belegbar, dass im gleichen prozentualen Verhältnis mehr Kinder von Gewalt bedroht sind. Wir wissen, dass die Dunkelziffer in diesem Bereich sehr groß und sehr erheblich ist. Es erscheint aber gerade auch möglich, dass für die Zunahme an Fällen, in denen Kinder und Jugendliche Hilfen erfahren haben, die Ursache auch darin zu suchen sein kann, dass entsprechende Angebote zunehmend besser be
kannt gemacht wurden oder über die Sorgentelefone der Jugendämter auch mehr Hilfen vermittelt wurden. Erschreckend muss für uns alle sein, dass mit über 45 Prozent eine hohe Zahl an Kindern unter 14 Jahren in dieser Statistik enthalten ist, die Hilfe benötigten. Ein Drittel der betroffenen Kinder und Jugendlichen suchten von sich aus den Schutz, zwei Drittel wurden durch Eltern, Nachbarn, Lehrer, Erzieherinnen in Kindertageseinrichtungen, die Jugendämter oder bei der Polizei erkannt und deshalb wurde eine Maßnahme angeregt. In immerhin 263 Fällen wurden letztlich erzieherische Hilfen außerhalb des Elternhauses bzw. die stationäre Unterbringung in einem Heim vermittelt. Für all diese Maßnahmen haben wir u.a. ein dichtes Netz an Kinderschutzdiensten. Die 14 Kinderschutzdienste in allen Regionen Thüringens leisten einen unverzichtbaren Beitrag dazu, den Artikel 19 der Verfassung Thüringens umzusetzen. Sie schützen Kinder und Jugendliche vor körperlicher und seelischer Vernachlässigung, Misshandlung, Missbrauch und Gewalt und sie helfen ihnen, solche schrecklichen Erfahrungen zu verarbeiten. Den Mitarbeiterinnen im Bereich des Kinder- und Jugendschutzes soll deshalb zu Beginn der Antragsberatung zur Stärkung des Kinder- und Jugendschutzes zuallererst unser Dank und unsere Anerkennung für ihre geleistete Arbeit gelten.
Die Folgen des 26. April, insbesondere die psychischen Auswirkungen auf die Kinder und Jugendlichen, die dabei direkt und indirekt Opfer von Gewalt wurden, zeigen uns überdeutlich, wie notwendig es ist, qualifizierte Mitarbeiterinnen im Bereich des Kinder- und Jugendschutzes zur Beratung und Hilfe nutzen zu können. Auch Mitarbeiterinnen des Kinderschutzdienstes in Erfurt haben in den letzten Wochen bis an die Grenzen ihrer Belastbarkeit geholfen. Wir haben unmittelbar vor dem 26. April schon über die Notwendigkeit einer Stärkung des Kinderschutzes hier im Thüringer Landtag beraten. Dennoch, meine ich, muss gerade auch dieser Tag für uns eine besondere Verpflichtung sein, heute nun auch Beschlüsse auf den Weg zu bringen. Danke schön.
Ich eröffne die Aussprache zu diesem Antrag und zu Wort hat sich gemeldet der Abgeordnete Nothnagel, PDS-Fraktion.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, das Kinder- und Jugendhilfegesetz geht bewusst den Weg vom eingreifenden Staat hin zum Modell der Jugendhilfe, die die jungen Menschen und Familien unterstützen soll. Es ist in vielen Fällen eine hilfreiche gesetzliche Grundlage einer leistungsfähigen und zeitgemäßen
Kinder- und Jugendhilfe. Inzwischen gilt es, die erreichten Standards zu qualifizieren, aber was noch viel wichtiger ist, diese auch zu halten. Mit Bedenken wird in Thüringen schon mehrere Jahre die Dominanz fiskalischer Argumente gesehen. Gesehen wird auch der damit verbundene schleichende Abbau von Einrichtungen, Angeboten, Maßnahmen und Personal. Ein Beispiel dafür wäre sicherlich in der kürzlichen Änderung der Richtlinie zur Jugendpauschale zu sehen. Nichts desto trotz wird auch immer an aktuellen Ereignissen sichtbar, wie wichtig die Arbeit der Jugendhilfe ist, welcher Stellenwert und welche Rolle der Jugendhilfe zukommt.
Meine Damen und Herren, den Forderungen des 11. Kinder- und Jugendberichts des Bundes muss in den Ländern Rechnung getragen werden. Die Kommission fordert ein neues Verständnis von öffentlicher Verantwortung für das Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen. Sie fordert, dass Staat und Gesellschaft die Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen so gestalten müssen, dass die Eltern und die jungen Menschen für sich selbst und füreinander Verantwortung tragen können. Kinder- und Jugendschutz in all seiner Vielfältigkeit betont auch das Nebeneinander von Gefahrenabwehr und Eigenverantwortlichkeit. In Thüringen wurde ein relativ breites Netz von Kinderschutzdiensten erreicht. Herr Panse ist ja darauf schon eingegangen. Daten und Statistiken zeigen, dass hauptsächlich Problemlagen in den Bereichen sexuelle Misshandlung, innerfamiliäre Probleme, psychische und körperliche Misshandlungen liegen. Zusätzlich sind die Thüringer Kinderschutzdienste noch zum großen Teil in Sachen Prävention tätig. Der Deutsche Kinderschutzbund als Lobbyorganisation für Kinder kämpft für die Durchsetzung von Kinderrechten, der Partizipation, der Kindergesundheit und gegen Benachteiligung, auch eine entscheidende Facette von Kinder- und Jugendschutz. Nun aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, zum vorliegenden Antrag. Im Antrag wird gefordert, Instrumente des Kinder- und Jugendschutzes zu stärken, und das mit konkreten Maßnahmen. Unseres Erachtens kann das tatsächlich ein Beitrag zur Stärkung sein. Allerdings unterliegen aus Sicht der PDS-Fraktion auch diese Vorschläge letzten Endes der fiskalischen Dominanz des Herrn Trautvetter, denn mehr als eine rein moralische Unterstützung sind diese Vorschläge leider nicht.
Dies will ich am Beispiel belegen. Es ist unschädlich, Fortund Weiterbildungsangebote für Akteure und Multiplikatorinnen und Multiplikatoren im Bereich Kinder- und Jugendschutz einzufordern. Weit reichender wäre es allerdings, sich mit der Frage der Zusatzqualifikation im sozialpädagogischen und psychologischen Bereich für Lehrer und Lehrerinnen bzw. für Erzieherinnen und Erzieher in den Kindertagesstätten zu befassen oder auch die Möglichkeit der beruflichen Ausbildung von Quereinsteigerinnen und Quereinsteigern innerhalb der Jugendhilfe zu realisieren. Dies ist ein Problem, das auf der Ebene des Landes
jugendhilfeausschusses diskutiert wird und meines Erachtens nutzbringender für den Bereich der Jugendhilfe sein würde als Fortbildung. Das wäre aber sicher kostenintensiver und steht daher nicht in diesem Antrag. Nun gut, es ist zumindest aus unserer Sicht ein kleiner Schritt. Die Ergänzung der Richtlinie um fachliche Empfehlungen ist meines Erachtens ein Vorschlag, der den Stellenwert der Arbeit der Kinderschutzdienste dokumentieren kann, ebenso die Bitte an die Landesregierung, sich für die rechtliche Verankerung von Hilfeangeboten und Beratung im KJHG einzusetzen.
Den vierten Punkt des Antrags, die Entwicklung eines Modellprojekts, betrachten wir mit recht zwiespältigen Gefühlen. Zu oft, das ist unsere Erfahrung, werden in Thüringen mittels Modellen Angebote und Projekte geschaffen, die nach ihrer Laufzeit im Nichts versickern. Sicher ist die zeitliche Begrenzung bei Modellprojekten von Anfang an so vorgesehen - ein Argument aus der CDU-Fraktion aus der Diskussion um das JKPP. Aber meine Fraktion kritisiert diese Tatsache deshalb, weil sich auch die Ergebnisse, die Inhalte oder die festgelegten Bedarfe mit Auslaufen des Modells verflüchtigen und leider konsequenzlos bleiben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit dem Antrag wird den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Kinderschutzbundes zumindest eine moralische Aufwertung ihrer Arbeit zuteil werden. Ich denke, dass dieser Hintergrund dafür ausreichend ist, ein geringes Signal der Wertigkeit des Kinderschutzes nach außen dringen zu lassen. Die PDS-Fraktion meint, dass das nur ein Anfang sein kann.
Die Landesregierung sollte sich über stärkere öffentliche Verantwortung der Gesellschaft klar sein, und dann auch die gesellschaftliche Verantwortungsübernahme mit rechtlichen Rahmen ausstatten, die nicht nur moralische Wirkungen, sondern auch tatsächliche Veränderungen nach sich ziehen. Ich beantrage im Namen der PDS-Fraktion die Überweisung des Antrags zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, es ist sehr schön, dass sich an dem einen oder anderen inhaltlichen Punkt etwas tut und dass unsere Anregungen auch von der Regierungsfraktion aufgenommen werden. Ich kann das, was Herr Panse hier zur Einbringung seines Antrags gesagt hat, nur unterstützen, weil es letztendlich das wie
dergibt, was meine Fraktion schon im Rahmen der Aktuellen Stunde gesagt hat. Ich gebe zu, es freut uns auch, wenn an dieser Stelle der Stillstand und eine gewisse Zurückentwicklung im Bereich der Jugendhilfe gestoppt wird. Denn wenn man sich die Zahlen im Bereich der Jugendhilfe und damit auch die Mittel für den Kinder- und Jugendschutz in den letzten Jahren mal ansieht und vergleicht, dann waren es im Jahr 1999 56,9 Mio., es waren im Jahr 2001 50,5 Mio. und es sind im Jahr 2002 47,6 Mio. Schon daran werden Sie merken, dass man bislang nicht von einem Fortschritt sprechen kann; bis heute war es eher eine gewisse Rückentwicklung. Auch wenn man dann an dieser Stelle noch mal darauf verweisen muss, dass der endlich im Landesjugendhilfeausschuss verabschiedete Landesjugendförderplan für den Bereich Kinder- und Jugendschutz mehr als ein Jahr auf Eis gelegen hat, bevor er dann nahezu unverändert verabschiedet wurde. Ich hoffe und wünsche und sage das ausdrücklich und ich denke auch, dass ich es für alle hier im Raum sagen kann, dass wir in Zukunft nicht dramatische Ereignisse im Bereich von Kindern und Jugendlichen benötigen, um einzusehen, dass weder Kinder- und Jugendhilfe noch der gesamte Themenbereich der Bildung als Sparbüchse genutzt werden darf, sondern dass wir hier Prioritäten zu setzen haben.
Einsatz und Gestaltung und nicht Stillstand und bürokratische Verwaltung, genau das ist gefordert. Deshalb begrüßen wir, Kollege Panse, auch die Intention Ihres Antrags zur Stärkung von Kinder- und Jugendschutz in Thüringen. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, warum denn gleich wieder so halbherzig? Dann nehmen Sie doch die Sache ernst und sagen Sie auch ganz konkret, dass Finanzmittel notwendig sind und was Sie denn tatsächlich auch verändern wollen. Wenn ich mir den ersten Punkt in Ihrem Antrag anschaue, dann fordern Sie die Ausweitung des bestehenden Landesprogramms "Für Demokratie und Toleranz"; das wird selbstverständlich von uns auch begrüßt. Aber Sie wissen doch ganz genau, dass die bisher eingesetzten Mittel bei weitem nicht ausreichend sind für die Zielgruppe, für die Mitarbeiter der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit sowie der ambulanten erzieherischen Hilfen. Der von den Jugendämtern gemeldete Bedarf ist weitaus höher als die veranschlagten und im Haushalt bereitgestellten Mittel in Höhe von ca. 175.000 Wenn Sie ganz ehrlich wären, dann müssten Sie zugeben, dass bereits jetzt, um den gemeldeten Bedarf zu befriedigen, mehr als das Doppelte eingesetzt werden müsste schon in diesem Jahr.
Was Fort- und Weiterbildung angeht, das ist tatsächlich eine Aufgabe der obersten Landesjugendbehörde und demzufolge auch von dieser Seite aus zu finanzieren. Wenn Sie es also ernst meinen und es nicht wieder nur ein Schaufensterantrag ist und Sie wirklich das Angebot ausweiten wollen, dann sagen Sie bitte in welcher Höhe und sagen Sie auch, wo Sie die Landesmittel dann hernehmen wollen. Wenn Sie das nicht tun, besteht nämlich dieselbe Ge
fahr, dass ähnlich wie bei Ihrem Ehrenamtsgesetz, das Sie nach langer Zeit auf den Tisch gelegt haben, die notwendigen Finanzmittel an anderer Stelle in der Jugendhilfe oder bei sozialen Aufgaben weggenommen werden und das heißt, aus der einen Tasche etwas rausnehmen, um es in die andere Tasche zu stecken. Genau das wollen wir nicht. Sagen Sie konkret, wo Sie das Geld hernehmen wollen. Wir alle wissen selber, dass die Handlungsspielräume - es ist hier viel schon von Kürzungen gesprochen worden - aufgrund von, ich sage es mal, mit dem Rasenmäher vorgenommenen Kürzungen gerade im Bereich der Jugendhilfe und des Sozialetats freie Handlungsräume - und das wird auch der Minister selber zugeben müssen - längst verschwunden sind und dass es mittlerweile schon ein Stück an die Substanz geht. Deswegen denken wir, dass, wenn man es tatsächlich ernst nimmt, wir sagen müssen, in welcher Größenordnung wir dieses Programm ausweiten wollen. Das heißt, ich sage es ganz konkret, dieser Absatz müsste erweitert werden und ich formuliere es auch schon mal aus, damit Sie nicht sagen können, wir sagen nicht genau, was wir wollen. Ihr Punkt 1 in Ihrem Antrag müsste erweitert werden um den Satz: "Fördermittel bedarfsgerecht in den Haushaltsjahren 2002, 2003 und 2004 bereitgestellt werden. Diese zusätzlichen Mittel in Höhe von mindestens 200.000 3/ 1 Überschüssen der Staatslotterien zur Verfügung gestellt." Dann wäre das konkret.
Nun zu Ihrem Punkt 2: Wenn Sie das, was Sie in Punkt 2 aufgelistet haben, auch ernsthaft umsetzen wollen, dann wissen Sie ganz genau, dass Sie eigentlich alle Hauptakteure von vornherein mit einbeziehen müssen. Ich sage noch mal, wie Sie es formuliert haben Punkt 2: "Die fachlichen Empfehlungen sollen nach Ihrer Blickweise gemeinsam mit dem Landesjugendhilfeausschusses und dem Arbeitskreis der Thüringer Kinderschutzdienste erarbeitet werden." Völlig korrekt, aber Sie wissen ganz genau, dass im Wesentlichen auch die Spitzenverbände, die im Landesjugendhilfeausschuss gerade nur eine Stimme haben, mit einbezogen werden müssen, weil - und auch das wissen Sie - das Jugendhilfegesetz in erster Linie ein Gestaltungsgesetz der Landkreise und der kreisfreien Städte ist. Das ist das, was Sie uns immer sagen, wenn es darum geht, dass wir mehr Mittel für diesen Bereich abfordern. Also muss es doch auch in Ihrem Interesse sein, dass Sie natürlich im Vorhinein, wenn wichtige Empfehlungen zu vereinbaren und zu beraten sind, gerade auch die Spitzenverbände mit einbeziehen. Also sage ich Ihnen auch ganz konkret, es müsste in Ihrem Punkt 2 ergänzt werden: "Diese fachlichen Empfehlungen sollen gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden, dem Landesjugendhilfeausschuss und natürlich mit dem entsprechenden Arbeitskreis beraten werden."
Dann kämen wir zu Ziffer 3. Natürlich kann man auch diesem Absatz 3 in Ihrem Antrag zustimmen, weil die Zielrichtung stimmt, gar keine Frage. Aber Sie wissen ge
nau, was Sie hier in Richtung Bundesgesetzgebung wollen, ist ein Vertagen auf Übermorgen und wenn Sie konkret und unmittelbar handeln wollen, dann fangen wir doch am besten in unserem Bereich an. Sie wissen selber ganz genau, wie lange eine Novellierung auf Bundesebene dauert und wenn es dann um Konkretisierung geht und um zusätzliche Leistungen, dann blockieren ja gerade Ihre Vertreter ab und an einmal Gesetze im Bundesrat. Warum also nicht viel schneller und einfacher da, wo wir entscheiden können?
Das ist doch gar nicht Ihr Bereich, Herr Köckert, Sie müssen einmal zuhören, dass Sie vielleicht wissen, worum es geht.
§ 15 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes sagt ausdrücklich: Das Nähere über Inhalt und Umfang der in diesem Abschnitt geregelten Aufgaben und Leistungen regelt das Landesrecht. Dieser § 15 KJHG bezieht sich ausdrücklich auch auf den § 14 KJHG, nämlich den Bereich von erzieherischem Kinder- und Jugendschutz. Wir könnten im Landesrecht Dinge entwickeln, die Sie für notwendig halten. Wenn wir uns darüber einig sind, dann - denke ich könnten wir hier mit dieser Änderung beginnen und ich meine deshalb, wenn dieser Antrag von Ihnen kein Wahlkampf sein soll, kein Showantrag sein soll, dann könnten wir jetzt Ihre Ziffer 3 ergänzen, nämlich wie folgt, eine Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfeausführungsgesetzes zu erarbeiten, die eine rechtliche Verankerung der Kinderschutzdienste und ähnlicher Einrichtungen bewirkt und über den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz hinaus Beratungen und Hilfe klarer regelt. Dann können wir die Landesregierung auch noch auffordern, sich für eine entsprechende Änderung des Kinderund Jugendhilfegesetzes einzusetzen. Wenn Sie dabei unsere Unterstützung brauchen, sind wir dazu gerne bereit. Wir können hier selber gestalten und müssen nicht mit dem Finger auf andere zeigen.
Nun noch abschließend zur Ziffer 4: Auch hier kann man zustimmen, was die Zielrichtung angeht, aber es kann nicht allein darum gehen, lieber Kollege Panse, medienpädagogische Angebote ausschließlich für Eltern zu entwickeln. Ich denke, die Diskussion in den letzten Wochen hat gezeigt, welche Hilflosigkeit auch gerade bei den Pädagogen in diesem Bereich existiert. Das ist kein Vorwurf, sondern das ist einfach ein Aspekt, dass man in diese Richtung arbeiten muss, und das hat auch gezeigt, wie wichtig Kooperation ist, Kooperation mit denjenigen Personen, die im Bereich Erziehung junger Menschen tätig sind. Deshalb meinen wir, dass sich ein derartiges Modellprojekt nicht nur an Eltern, sondern an Eltern, an Lehrer und auch an Mitarbeiter der außerschulischen Jugendbildungsarbeit zu richten hat. Gerade weil dort ein Bedarf existiert und weil man hier auch ein engeres Zusammenwir
ken hat, was ja immer eingefordert wird, nicht nebeneinander her zu arbeiten, sondern gemeinsam und miteinander zu arbeiten.
Deshalb möchte ich gerne diesen Antrag, wie es der Kollege Nothnagel von der PDS-Fraktion schon beantragt hat, weiter diskutieren, was diese konkreten Ergänzungsvorschläge der SPD-Fraktion angeht. Ich möchte ebenfalls beantragen, dass der Antrag der Mehrheitsfraktion an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit überwiesen wird, und ich sage Ihnen gleich dazu, weil auch davon auszugehen ist, dass Sie diesem Anliegen natürlich wieder nicht gerecht werden wollen, sondern diese Kurzfassung und diesen Schnellschuss - will ich mal sagen von Ihrer Seite, weil eben CDU darüber steht, hier abstimmen lassen wollen, ich sage Ihnen auch gleich, die SPDFraktion wird dieses Thema nicht parteipolitisch bewerten wollen. Wenn Sie leider diesem Anliegen, eine ernsthafte Diskussion zum Thema im Ausschuss mitzugestalten, nicht nachkommen, werden wir trotzdem Ihrem Antrag, wenn auch zähneknirschend, zustimmen, weil wir denken, dass der Kinder- und Jugendschutz in diesem Land so wichtig ist, dass es uns, nachdem wir diese Diskussion hier eingeleitet und initiiert haben, eigentlich egal ist, ob obendrüber CDU, SPD oder PDS steht, sondern dass es uns allen ein gemeinsames Anliegen sein soll. Danke schön.