Deshalb möchte ich gerne diesen Antrag, wie es der Kollege Nothnagel von der PDS-Fraktion schon beantragt hat, weiter diskutieren, was diese konkreten Ergänzungsvorschläge der SPD-Fraktion angeht. Ich möchte ebenfalls beantragen, dass der Antrag der Mehrheitsfraktion an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit überwiesen wird, und ich sage Ihnen gleich dazu, weil auch davon auszugehen ist, dass Sie diesem Anliegen natürlich wieder nicht gerecht werden wollen, sondern diese Kurzfassung und diesen Schnellschuss - will ich mal sagen von Ihrer Seite, weil eben CDU darüber steht, hier abstimmen lassen wollen, ich sage Ihnen auch gleich, die SPDFraktion wird dieses Thema nicht parteipolitisch bewerten wollen. Wenn Sie leider diesem Anliegen, eine ernsthafte Diskussion zum Thema im Ausschuss mitzugestalten, nicht nachkommen, werden wir trotzdem Ihrem Antrag, wenn auch zähneknirschend, zustimmen, weil wir denken, dass der Kinder- und Jugendschutz in diesem Land so wichtig ist, dass es uns, nachdem wir diese Diskussion hier eingeleitet und initiiert haben, eigentlich egal ist, ob obendrüber CDU, SPD oder PDS steht, sondern dass es uns allen ein gemeinsames Anliegen sein soll. Danke schön.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Kollegen, Frau Pelke, da haben Sie ja am Ende gerade noch mal so ein Stückchen die Kurve gekriegt. Ich freue mich, dass Sie am Ende, wenigstens um dieses Minimalziel zu erreichen, eine Zustimmung signalisiert haben, aber ich will gerne auch auf die Vorwürfe bzw. auf das, was Sie gesagt haben, eingehen. Sie haben bei allem, was Sie begrüßt haben, deutlich gemacht, das geht für Sie ja nicht ganz so einfach, dass man allgemein nur zustimmt. Es muss immer ein bisschen Kritik da sein und da habe ich Verständnis dafür, weil man immer ein Stückchen mehr fordern sollte, gerade wenn man im Bereich der Jugendhilfe, der Jugendarbeit tätig ist. Aber ich muss schon darauf hinweisen, wenn Sie beispielsweise bei dem Punkt 1 Haushaltsmittel ansprechen: Wir sind jetzt nicht in einer Haushaltsdiskussion, es nützt auch nichts, dass wir jedesmal wieder, wenn wir über solche Themen diskutieren, die Lottomittel zum wiederholten Male versuchen als Finanzquelle zu verbraten. Ich wünsche mir, dass wir, so wie es im Punkt 1 des Antrags steht, verstärkte Anstrengungen unternehmen. Ich denke, das ist ein sehr deutliches Signal. Auch die Integration in das bestehende Programm für Demokratie und Toleranz bedeutet nicht, dass das irgendetwas ist,
was abschließend etwas festlegt, sondern dass diese Inhalte in diesem Programm zusätzlich ergänzt und mit angeboten werden sollen.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir haben im April bereits diskutiert, dass es nicht einfach ist, mögliche Gefährdungen bei Kindern zu erkennen. Wir haben damals darüber gesprochen, dass betroffene Kinder zu diffuse Signale geben und dass es zwar vielleicht möglich ist, dass vorübergehende Unlust in der Schule oder dauerhafte schulische Probleme bzw. eine Überforderung in der Schule noch von Eltern und Lehrern erkannt werden können, wir wissen aber auch, dass es schon wesentlich schwieriger ist, Verhaltensauffälligkeiten deutlicher zu erkennen oder zu erkennen, wenn sich ein Kind zurückzieht. Wir wollen mit dem Ihnen vorgelegten Punkt 1 eine breite Zielgruppe erreichen und wir wollen diese Zielgruppe qualifizieren, denn sie sollen im Ergebnis sowohl Defizite der kindlichen Entwicklung besser erkennen, als auch Hilfemöglichkeiten aufzeigen können. Das ist der wesentliche Inhalt dieses Punkts 1. Neben den Eltern wissen wir, dass Lehrer, Kindererzieherinnen und Mitarbeiter der Jugendhilfe eine besondere Verantwortung haben, solche Defizite aufmerksam und sensibel zu erkennen und damit umzugehen, aber dazu müssen sie qualifiziert sein und deswegen sage ich es noch einmal, wir fordern verstärkte Anstrengungen zur Fort- und Weiterbildung im Punkt 1.
Der Punkt 2 beschäftigt sich mit der momentan bestehenden Richtlinie der Kinderschutzdienste. Es werden fachliche Empfehlungen und damit letztendlich auch ein Stückchen qualitative Standards angemahnt und angefordert. In der jetzigen Förderrichtlinie sind die wesentlichen Aufgaben der Kinderschutzdienste nicht exakt bestimmt. Das wissen wir und darüber haben wir beim letzten Mal gesprochen. Die Ursache dafür haben wir auch benannt und dass es uns zu diesem Zeitpunkt, als die Richtlinie entstand, zunächst um einen schnellen und dichten Aufbau eines Netzes von Kinderschutzdiensten in Thüringen ging. Damals wollten wir eine flexible Handhabung der Richtlinie und damals machte dies durchaus Sinn. Heute nun wollen wir, und insbesondere auch die Träger der betreffenden Einrichtungen, eine präzisere Methodenbestimmung in der Förderrichtlinie oder, wie wir es im Antrag formuliert haben, eben fachliche Empfehlung.
Zum 3. Punkt: Auch ich habe damals bei der Aktuellen Stunde darauf hingewiesen, dass die unklare gesetzgeberische Einbettung der Kinderschutzdienste besteht. Frau Fischer beispielsweise hat damals auch angemahnt, dass eine gesetzgeberische Verankerung im Kinder- und Jugendhilfegesetz angezeigt wäre, und auch angekündigt, dass die PDS eine diesbezügliche Initiative prüft. Wir wollen, dass der bis jetzt in § 14 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes geregelte Kinder- und Jugendschutz in Verbindung mit § 27 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes nicht nur den bisherigen Adressat, also die Personensorgeberechtigten und die Eltern, benennt, sondern dass darüber hinaus auch für die Kinder ein verankerter Rechtsanspruch nicht nur
auf qualifizierte Beratung, sondern auch auf Hilfe entsteht. Um insbesondere für die Mitarbeiterinnen in den Kinderschutzdiensten und sonstigen Hilfe- und Beratungsstellen Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollte bei einer Änderung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes auch der direkte Rechtsanspruch, wie ich es gerade geschildert habe, auf Hilfe gesichert werden. In begründeten Fällen, bei denen Gewaltanwendung oder Misshandlung von Kindern bzw. Gefährdung des Kindeswohls vom sozialen Nahraum, der eigenen Familie, ausgehen, wäre dann ein Tätigwerden der Kinderschutzdienste auch ohne ausdrückliche Zustimmung der Personensorgeberechtigten möglich. Frau Bechthum hat es in der Aktuellen Stunde mit der Überschrift überschrieben "Kinderrecht vor Elternrecht" und ich kann dem an dieser Stelle beipflichten.
Der 4. und letzte Punkt, worauf auch Sie eingegangen sind, greift schließlich die aktuelle Diskussion der letzten Wochen auf. Wir haben zu Recht eine Diskussion um die Reform des Jugendschutzgesetzes, auch der Jugendmedienschutz ist dabei, stärker in den Blickpunkt gerückt. Ich begrüße das ausdrücklich. Aber obwohl es bei der Suche nach Lösungen durchaus unterschiedliche Meinungen gibt, besteht insgesamt doch Einigkeit zwischen dem Bund und den Ländern, dass im Internetzeitalter der Jugendmedienschutz viel stärker gefordert ist. So begrüßen wir auch die diesbezüglichen Initiativen der Thüringer Landesregierung in den letzten Wochen ausdrücklich. Die Prüfstelle für jugendgefährdende Schriften reicht mit ihren Instrumenten inzwischen längst nicht mehr aus. Eine Ausweitung auf die elektronischen Medien wurde bereits angekündigt, aber die besten Jugendschutzfilter im Internet nützen gar nichts, wenn sie umgangen werden können und wenn die Eltern längst den Überblick verloren haben, mit was sich ihre Kinder am Bildschirm beschäftigen. Ebenso wirkungslos, denke ich, bleiben FSK-Hinweise in den Fernsehprogrammzeitschriften, wenn beim unbeschränkten Fernsehkonsum am eigenen Bildschirm im Kinderzimmer genau diese FSKHinweise null Wirkung entfalten. Das von uns angeregte Modellprojekt "Medienpädagogische Angebote für Eltern" soll insbesondere die Medienkompetenz in der Familie stärken und natürlich - der Hinweis ist ja berechtigt, was mit einem solchen Modellprojekt wird - muss ein solches Modellprojekt sich letztendlich auch bewähren und beweisen, bevor man es verstetigen und seine dauerhafte Hilfemöglichkeit ausweiten kann.
Sie haben den Wunsch geäußert, diesen Antrag im Ausschuss weiter zu beraten. Ich möchte darauf antworten: Wir wollen mit dem jetzt vorliegenden Antrag noch vor der Sommerpause ein klares, nicht ein wahlpolitisches Signal, sondern ein klares Signal für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kinder- und Jugendschutzdiensten setzen. Wir wollen deshalb auch, dass wir diesen Antrag noch vor der Sommerpause verabschieden können und deswegen bitte ich Sie namens der CDU-Fraktion um Zustimmung zu diesem Antrag.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Panse, offensichtlich liegen oder lagen Sie mit Ihrem Antrag sehr richtig,
denn, Frau Pelke, Sie hatten es schon etwas schwierig, so einige Schlenker zu bekommen, um Kritikpunkte an diesem Antrag zu finden.
Das war ein bisschen schwierig. Aber, meine Damen und Herren, und da spreche ich jetzt auch als CDU-Fraktionsmitglied, wir haben weiß Gott nicht die Anregungen der SPD notwendig, um solche Anträge zu stellen und uns für den Kinderschutz einzusetzen, Frau Pelke.
Wenn Sie sagen, es soll nicht wieder Geld rechte Tasche, linke Tasche - ja, richtig, Frau Pelke, aber Politik bedeutet auch Festlegung von Schwerpunkten.
Festlegung von Schwerpunkten kann auch heißen, dass man in einem Bereich spart und in dem anderen Bereich etwas drauflegt, aber das ist eine Frage des Haushalts und darüber werden wir uns sicherlich noch unterhalten, wenn es um den Doppelhaushalt 2003 und 2004 geht.
Meine Damen und Herren, das Thema Familienpolitik in Sonderheit auch Kinder- und Jugendpolitik - und ich will diese beiden Politikfelder prinzipiell nicht auseinander dividieren, wenn wir über Jugend- und Kinderpolitik reden, dann müssen wir auch über Familienpolitik reden - ist weiß Gott ein Zukunftsthema und es ist gut, dass wir uns vor nicht allzu langer Zeit, im April, hier schon einmal zum Kinderschutz unterhalten und dazu Stellung genommen haben. Ich erinnere mich, es war eine sehr gute Diskussion, es war eine ausgewogene Diskussion, es war eine ernsthafte Diskussion. Es war eine Diskussion, als hätten wir schon die Ereignisse vorausgesehen, die uns in dieser Angelegenheit, was Kinder- und Jugendschutz angeht, einen Tag später erreichen würden.
Meine Damen und Herren, nicht nur Thüringen, sondern auch die Jugendministerkonferenz in der vergangenen Woche in Osnabrück hat sich mit diesem Thema auseinander gesetzt. Ich kann schon sagen, dass Thüringen auf dieser Jugendministerkonferenz mit Erfolg zwei Anträge eingebracht hat, die beide einstimmig verabschiedet worden sind:
Beschlüsse zur Stärkung auch der Elternverantwortung, aber auch zur Stärkung des Schutzes der Jugendlichen.
Meine Damen und Herren, aber eines dürfte auch klar sein, wir finden in diesem Bereich keine Patentlösung. Öffentlichkeitswirksamer Aktionismus ist sicherlich nicht gefragt, sondern ein Bündel von Maßnahmen, so wie wir es hier angesprochen haben, ein Bündel von langfristig wirksamen und nachhaltigen Maßnahmen, keine kurzfristigen Maßnahmen. Nur das kann helfen, und zwar im Kindesalter beginnend bis zu den Eltern, bis zum Erwachsenenalter, nur das kann Prävention bedeuten. Vor diesem Hintergrund begrüße ich ausdrücklich diesen Ihnen vorliegenden Antrag. Es geht in der Hauptsache um zwei Bereiche: Verbesserung im Bereich des Kinder- und Jugendschutzes und Stärkung der Erziehungskompetenz der Eltern und der Pädagogen. Ich will dazu auch durchaus sagen, auch im Bereich der Jugendhilfe.
Bevor ich auf die einzelnen Punkte eingehe, einige grundsätzliche Bemerkungen: Ich sagte schon, wenn es um den Schutz unserer Kinder und Jugendlichen geht, müssen alle Verantwortlichen ihren Beitrag leisten, alle Beteiligten. Staatliches Handeln kann nur die Bemühungen unterstützen, kann Rahmenbedingungen setzen, kann aber das Elternhaus nicht ersetzen. Deswegen müssen Jugendhilfe, Schule und auch Eltern ein Zusammenwirken sein.
Der Verbesserung der Rahmenbedingungen dienen auch die derzeitigen Bemühungen der Länder, über einen einheitlichen Jugendmedienschutzstaatsvertrag im Bereich der Medien, der audiovisuellen Medien und der Speichermedien, neue, auch kompetenzrelevante Aspekte neu zu regeln. Die bestehenden Handlungsspielräume müssen ausgeschöpft werden und ich sage, die Thüringer Landesregierung tut dieses.
Sie hat es getan, auch bevor das Thema durch die Erfurter Tragödie in der Öffentlichkeit einen so bedeutungsvollen Stellenwert bekam. Die Anstrengungen der Landesregierung im Bereich des Kinderschutzes - ich habe am 25. und 26. April darüber berichtet - können sich sehen lassen. Damals ging es vorwiegend um die Verhütung von Gewalt gegenüber den Kindern, das heutige Thema ist erweitert und hat etwas auch mit Vorbeugung gegen
über Gewalt seitens der Kinder und Jugendlichen zu tun. Denn klar ist ja wohl, wer in jungen Jahren Gewalterfahrungen durchmachen muss, ist natürlich auch eher geneigt, in seinem späteren Erwachsenenleben Gewaltanwendungen vorzunehmen. Deshalb betrachte ich die zahlreichen Maßnahmen der Landesregierung in diesem Bereich als indirekte, aber wichtige Beiträge zur Gewaltprävention: den Ausbau der Kinderschutzdienste, die Einrichtung von kostenlosen Kinder- und Jugendsorgentelefonen, die zahlreichen Gewaltschutzprojekte, Beratungsangebote, aber auch Veranstaltungen, z.B. die Veranstaltung zum Kinderschutz 2002 in Weimar, immerhin mit ca. 400 Teilnehmern. Auf eine bundesrechtliche Verankerung der Kinderschutzdienste und auf die Erarbeitung entsprechender fachlicher Empfehlungen zielen die Punkte 2 und 3 des vorliegenden Antrags und ich begrüße diese Forderungen ausdrücklich, dass sie im KJHG erweitert werden können. Die Landesregierung plant weitere Maßnahmen, die Sie, verehrte Kollegen von der CDU-Fraktion, ebenfalls in Ihrem Antrag angeregt haben. So beabsichtigt die Entwicklung eines Modellprojektes, pädagogische Angebote für Eltern durchaus aufzugreifen. Herr Nothnagel, Sie können ganz sicher sein, ich habe mich oft genug dagegen ausgesprochen, Modellprojekte und Pilotprojekte zu machen, die ein oder zwei Jahre laufen und dann wieder eingestellt werden.
Ich sage es noch einmal: Im Sozialbereich können wir nicht, wenn wir Geld haben, das Licht anknipsen, und wenn wir kein Geld mehr haben, dann knipsen wir es wieder aus, sondern da ist Kontinuität der Arbeit gefragt.
Ich werde darauf achten, dass, wenn wir solch ein Projekt machen, dann auch die Chance besteht, dieses fortzuführen.
Meine Damen und Herren, eine Initiative hat Thüringen auch auf der Bundesebene gestartet. Ich sagte Ihnen schon, dass in Osnabrück die Jugendministerkonferenz tagte. Wir haben dort die zwei Beschlussvorlagen - ich will sie noch mal nennen - zu Elternverantwortung und Jugendmedienschutz eingebracht sowie zur Stärkung der Erziehungskompetenz der Eltern. Manches hört sich vielleicht ganz schlicht und einfach an. Es geht auch darum, dass sich Eltern mehr als bisher für die Medien interessieren, die die Kinder aufnehmen. Manche Eltern könnten ja noch nicht mal - ich bin Gott sei Dank schon nicht mehr so richtig Vater, sondern Großvater - den Computer so ganz anknipsen, mit dem ihre Kinder spielen. Ich denke, hier bedarf es auch der Medienkompetenz von Eltern und vor allen Dingen sollen sich Eltern - ich bin gern bereit - auch mit ihren Kindern zusammensetzen und vielleicht auch mal zusammen am Computer spielen.
Sie wollen eine Frage stellen, Frau Abgeordnete Nitzpon, und Herr Minister, Sie haben schon gesagt, Sie lassen sie zu.
Ich wollte eigentlich fragen, wie denn die Überlegungen sind, wie denn dieses medienpädagogische Konzept oder dieses Modellprojekt aussehen sollte, weil Sie, nachdem Sie gesagt haben, Sie werden sowas anfügen, nicht weitergeredet haben dazu. Aber vielleicht habe ich Sie jetzt unterbrochen, dass Sie es noch erklären wollten.
Nein, Sie haben mich nicht unterbrochen, aber ich werde ein Konzept erst dann vorstellen, wenn das Konzept auch wirklich vorliegt. Ich werde nicht über ungelegte Eier gackern, meine Damen und Herren.
Meine Damen und Herren, noch mal zurückzukommen auf das, was ich gesagt habe, dass wir die Eltern unterstützen in der Medienkompetenz. Ich denke, dieses ist in der aktuellen Diskussion um Gewalt in den Medien viel zu wenig in der Beachtung mit berücksichtigt worden. Die Landesregierung möchte aber genau an diesem Punkt ansetzen.
Meine Damen und Herren, wir sprechen immer von Pädagogen, wir sprechen von Erziehungspersonal, wir sprechen von Jugendhilfe. Das umfassendste, quantitativ umfassendste Erziehungspersonal im Land sind noch immer unsere Eltern
und wir müssen Sie befähigen, diese Erziehungskompetenz zu haben und diese Erziehungsverantwortung auch wahrzunehmen. Ich kann nur immer sagen, wir brauchen für alles ein Diplom, aber wir erwarten, dass Eltern geborene Pädagogen sind. Das sind sie einfach nicht und deswegen müssen wir ihnen Hilfestellungen an die Hand geben. Der Antrag der CDU-Landtagsfraktion unterstützt mich in dieser Meinung und ich möchte dieses durchaus aufgreifen, die Stärkung der Erziehungs- und Medienkom
petenz, aber nicht nur der Eltern, sondern auch der Pädagogen. Da bin ich mir mit meinem Kollegen, dem Kultusminister Dr. Krapp, völlig einig, dass es nicht nur um die Eltern geht, sondern dass es auch um andere geht. Ich sage, für den Bereich, für den ich zuständig bin, natürlich sollte man auch diese Kompetenz schon in der frühkindlichen Erziehung im Kindergarten beginnen, wo es denn sinnvoll ist.
Meine Damen und Herren, der rote Faden, der sich durch die jüngsten Initiativen der Landesregierung zum Kinderund Jugendschutz zieht, heißt Stärkung der Erziehungskompetenz all derer, die am unmittelbarsten mit den Kindern und Jugendlichen Kontakt haben und die ihnen im Alltag am nächsten stehen. Ich denke, das ist ein Ansatz von der Basis her.