Die KOST kann aus unserer Sicht die anstehenden spezifischen Aufgaben in diesem Bereich nicht erfüllen. In der Debatte im Februar haben wir uns bereits dazu verständigt und haben gesagt, es ist in unseren Augen nicht sachdienlich, die KOST mit so vielen Aufgabenbereichen zuzuschütten, die alle irgendwie den Namen und den Bereich "Gewalt" in sich tragen. Es ist unseres Erachtens nicht sinnvoll, alle Formen von Gewalt in einen Topf zu werfen, dann einmal kräftig umzurühren und gerade das rauszunehmen, was gesellschaftlich am Kochen ist oder den medialen Nerv trifft. Ich denke, an dieser Stelle werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der KOST auch einfach verbraten, denn es kann ihnen faktisch gar nicht gelingen, ihre Aufgabenbereiche effektiv zu bearbeiten, ohne dafür ständig von irgendeiner Seite Prügel zu bekommen, dass sie einen Bereich vergessen hätten.
An dieser Stelle widerspreche ich auch Frau Bechthum, die die Lenkungsgruppe doch recht kritisch bewertet hat. Ich denke, das ist ein Punkt, auch wenn ich mit der Gesamtangliederung der KOST nicht zufrieden bin, die Lenkungsgruppe ist genau das, was die Frauen und die Experten gefordert haben und sie sind auch mit der Arbeit trotz aller Kritikpunkte, die Sie natürlich anzubringen haben, zufrieden.
Von daher, das sage ich an dieser Stelle auch, wünsche ich der Lenkungsgruppe und den Arbeitsgruppen natürlich auch viel Erfolg und hoffe, dass sich ihre Arbeit auch in
Meine Damen und Herren, die PDS-Fraktion fordert auch den Einsatz hauptamtlicher Opferschützer bei der Polizei. Sie haben darauf alle schon hingedeutet. Ich gebe zu, wie schon gesagt, das Hoffen geben wir nicht auf, aber das geht mir einfach zu langsam. Wir reden seit zwei Jahren darüber, dass wir den hauptamtlichen Opferschutz brauchen, richtig viel bewegt hat sich in meinen Augen nicht, aber vielleicht werden ja mit dem nächsten Haushalt die Weichen an der Stelle gestellt.
Meine Damen und Herren, nicht zuletzt wollen wir im Maßnahmeplan Ausführungen zu zielgruppenspezifischen Arbeiten und eben gerade zu zielgruppenspezifischen Angeboten festschreiben. Ich denke, darüber sollte keine Glaubensfrage hier entbrennen, aber wir sollten uns einfach darüber beraten, ob so etwas sinnvoll ist. Ich denke, breit getragen von der wissenschaftlichen Basis wird das bestätigt werden. Ich kenne die Argumentation, dass man den genannten Gruppen nicht durch eine Extranennung sozusagen wieder Diskriminierung zukommen lassen will oder sie eben selektieren oder ausgrenzen möchte. Man würde sie ja auch so mitdenken. Aber, meine Damen und Herren, ich glaube, gerade das passiert nicht. Nur ein klares Benennen der unterschiedlichen Lebenssituation und der daraus schlussfolgernden Erkenntnis, dass man andere Ansätze für diese Gruppe braucht, wird ihren Bedürfnissen gerecht. Eine behinderte Frau ist eben anders von Gewalt betroffen und sie hat auch vielleicht eine höhere Hemmschwelle, eine Beratungsstelle zu besuchen oder sie erreicht diese gar nicht erst. Ich denke, an dieser Stelle müssen wir ganz klar das Bekenntnis dazu liefern, uns eben auch dieser Gruppe speziell zu widmen.
Genauso verhält es sich mit ausländischen Frauen. Die haben einen ganz anderen, und das finde ich gut, kulturellen, sozialen und eben nicht zuletzt sprachlichen Hintergrund. Diesen speziellen Fragen wird die tägliche Arbeit oftmals nicht gerecht. Das wird von Wissenschaft bestätigt.
Meine Damen und Herren von der Landesregierung, seien Sie an dieser Stelle einfach einmal nicht beratungsresistent, verständigen Sie sich noch einmal, es gibt genug Fachfrauen an den Fachhochschulen und Universitäten. Ich denke, an der Stelle sollten wir einfach weiter beraten.
Wir hoffen, dass wir mit unserem Entschließungsantrag zumindest die fachliche Diskussion vorantreiben können. Und, das sage ich an der Stelle, ich denke, die Diskussion ist auch im Ausschuss nicht abgeschlossen. Wir sollten auch den heutigen Bericht, den ich sehr weit reichend und zum Teil auch sehr gut fand, im Gleichstellungsausschuss noch einmal beraten können. Ich bitte damit um die Über
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ganz so möchte ich doch Frau Wackernagels Aussagen nicht stehen lassen. Frau Wackernagel, ich bin seit 1994 hier im Landtag. Wir haben Ende des Jahres bereits ein Faltblatt formuliert. Wir haben uns da genau angeschaut, was wir wollen. Da war ganz groß Gewaltbekämpfung, Gewalt in der Familie, Probleme in der Familie. Und diese Ziele sind heute noch genauso entsprechend, deshalb seien Sie bitte vorsichtig, es wäre ein Tabuthema. Wir haben das hier immer gehabt, Sie können alle Protokolle nachschauen. Es war sehr schwer, diesen Landtag dafür zu sensibilisieren, deshalb ist man auch zum Teil ungeduldig. Da kann ich Frau Wolf Recht geben, es geht zu langsam, es hat sich zu wenig in dieser Richtung bewegt. Das ist einfach so. Es ärgert einen, dass allein - ich habe wie oft das Modellprojekt "Berliner Interventionsmodell gegen Gewalt" betont, das von Ihrer damaligen Ministerin initiiert wurde, Sie wollten es nicht mehr wahrhaben. Ich sagte, warum nehmen Sie das nicht auf, das ist als Modellprojekt geplant gewesen, damit man davon lernt. Man hat es nicht getan. Wenn Frau Dr. Meier schon vor zwei Jahren die Stelle eingenommen hätte, wären wir vielleicht ein Stückchen weiter. Aber mit dieser Landesfrauenbeauftragten hat sich absolut nichts bewegt. Deshalb bin ich dann manchmal auch ungehalten, das stimmt. Ich sehe es auch gar nicht ein, dass wir immer wieder nur geduldig sein sollen und warten und uns freuen sollen, dass uns die Männer so ein Stückchen abgeben. Es sind Willensbekundungen in diesen Maßnahmen. Wenn da steht zu dem hauptamtlichen Opferschutz, hier wird angestrebt, schrittweise ins Hauptamt zu überführen. Es ist doch Ihre Regierung. Sie können das doch festlegen. Sie können alles bestimmen. Sie können uns auch im Haushalt überstimmen, wenn Sie sagen, wir wollen das jetzt. Ich bin gespannt, ob Sie es jetzt im neuen Haushalt fordern?
Eine große Forderung - das ist so. Warum hat man das nicht übernommen von dem Berliner Interventionsprojekt? Ich will noch ganz kurz etwas zu diesem Aktionsplan sagen. Dieser ist von 1995, wie viele Jahre ist der gelaufen? Jetzt sagt man, macht einen Plan. Da hätte man sich danach auch mit richten können, ein umfassendes Konzept zur Bekämpfung, zum Abbau von häuslicher Gewalt. Es bündelt die Maßnahmen aller Arbeitsbereiche. Es geht um den Ausbau und die Verbesserung gesetzlicher
Rahmenbedingungen, die Fortführung begonnener Datenerhebungen. Das wollen wir jetzt hier auch machen bei Gewaltdelikten. Außerdem wichtig ist die Aus- und Fortbildung von Mitarbeitern betroffener Berufsbereiche und gerade - ganz groß - soziale Trainingskurse für gewalttätige Männer, Maßnahmen in der Kinder- und Jugendarbeit. Es gehört alles zusammen zu einem umfassenden Plan. Ganz besonders wichtig ist auch die gesundheitliche Versorgung von Opfern häuslicher Gewalt, Angebote für Migrantinnen, gerade auch für ausländische Bürgerinnen. Nicht umsonst haben der Landesfrauenrat und die Liga, die stimmen da überein, gesagt, es fehlt eine klare Gliederung, es wird durcheinander gewürfelt, was es schon gibt - Bestandsaufnahme oder auch Zielvorstellungen - das ist hier nicht gelungen und dass man auch vorschlägt, dass man doch eine andere Struktur überlegen müsste. Das waren deshalb auch die Forderungen. Deshalb, denke ich schon, ist das berechtigt, dass man Kritik übt. Danke.
Weitere Wortmeldungen sehe ich jetzt nicht. Es war Fortberatung im Gleichstellungsausschuss beantragt. Das ist richtig. Gibt es dagegen Widerspruch? Das ist nicht der Fall. Dann stimmen wir darüber ab. Wer für Forberatung im Gleichstellungsausschuss ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist sehr einmütig. Gegenstimmen? Keine. Enthaltungen? Auch keine. Dann ist das so beschlossen.
Das betrifft aber noch nicht den Entschließungsantrag der Fraktion der PDS. Bitte, Frau Abgeordnete Nitzpon.
Wir stimmen darüber ab. Wer mit der Überweisung des Entschließungsantrags der PDS-Fraktion an den Gleichstellungsausschuss einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? Eine Anzahl von Gegenstimmen. Enthaltungen? Mehrere Enthaltungen. Dann kommen wir nicht drumherum, das zu zählen.
Dann frage ich noch einmal nach den Jastimmen. Wer für die Überweisung an den Gleichstellungsausschuss ist, bitte deutlich melden. 25 zähle ich. Wer ist nicht für die Überweisung, also die Gegenstimmen?
Dann müssen wir endgültig über den Antrag direkt abstimmen. Wer dem Antrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind dann vermutlich auch 25. Jetzt die Gegenstimmen. Das sind sogar noch mehr Gegenstimmen. Es ist eindeutig. Enthaltungen? Eine Enthaltung. Der Entschließungsantrag ist abgelehnt. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. Das Berichtsersuchen ist damit erfüllt.
a) Neuregelungen zu Schulabschlüssen an Regelschulen und Gymnasien Antrag der Fraktion der SPD - Drucksache 3/2430 - Neufassung
b) Neuregelungen des Erwerbs von Abschlüssen im Realschulbildungsgang und im gymnasialen Bildungsgang Antrag der Fraktion der PDS - Drucksache 3/2487 dazu: Entschließungsantrag der Fraktion der PDS - Drucksache 3/2518
c) Maßnahmen zur verbesserten beruflichen Orientierung und Berufsvorbereitung junger Menschen Antrag der Fraktion der SPD - Drucksache 3/2501
Ich frage zunächst nach den Antragsbegründungen. Da habe ich zum Antrag 10 a keinen Begründungswunsch, zum Teil 10 b den Begründungswunsch von Seiten der PDS von Frau Kollegin Sojka - dann darf ich Frau Kollegin Sojka aufrufen - und zu 10 c dann Frau Pelke, SPD-Fraktion.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, mit dem Entschließungsantrag der drei Fraktionen zu der Regierungserklärung "Der 26. April 2002 und die Konsequenzen" hat der Landtag in Punkt 7 beschlossen, dass es mit einer Novellierung des Schulgesetzes weitere Möglichkeiten für Schulabschlüsse auch an Gymnasien geben soll.
Der Entschluss impliziert, dass eine Regelung nur für Gymnasien zu kurz greift und Realschüler weiter benachteiligt. Es sind daher rechtliche Regelungen im Realschulbildungsgang als auch im gymnasialen Bildungsgang erforderlich. Da die Novellierung des Schulgesetzes für den Herbst dieses Jahres zwar angekündigt ist, wäre aber nach
erster und zweiter Lesung für das kommende Schuljahr keine rechtliche Regelung mehr umsetzbar. Zur Schülerdemo in Erfurt und in vielen Gesprächen und Veranstaltungen war aber anderes versprochen worden. Daher ist für die Schülerinnen und Schüler des kommenden Schuljahres von der Landesregierung zumindest eine Übergangsregelung anzubieten. Berechtigte Forderungen der Öffentlichkeit nach weiteren Abschlussmöglichkeiten für Realschüler und Gymnasiasten finden im vorliegenden Antrag der PDS-Fraktion zum wiederholten Male ihren Ausdruck.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, vor kurzem hat der Verein "Jugendberufshilfe" seine alljährliche Potenzialanalyse für das Ausbildungsjahr 2001/2002 vorgestellt. Die dort erhobenen Daten basieren im Wesentlichen auf Angaben des Landesarbeitsamts und der Thüringer Ministerien. Sie weisen im Bereich der Berufsvorbereitung, insbesondere beim Berufsvorbereitungsjahr, beängstigende Entwicklungen auf. Ich möchte dies voranstellen, weil mit dem Ihnen jetzt vorliegenden Antrag kurzfristig und auch dauerhaft die Möglichkeit besteht, hier in diesem Bereich Abhilfe zu schaffen. Abhilfe eines Notstandes, der zunehmend Tausende junger Menschen in das berufliche Aus treibt und offenbar in vielen Fällen, nach einigen Jahren des erfolglosen Besuchs von Berufsvorbereitungsjahren, direkt leider in die Sozialhilfe führt. Abhilfe zu schaffen, aber auch bei dem von der Landesregierung selbst immer wieder beklagten Mangel an Berufsschullehrern für die Beschulung während der Berufsausbildung und Abhilfe zu schaffen bei der völlig unbefriedigenden Situation der beruflichen Orientierung von Jugendlichen in den Abgangsklassen und hier vor allen Dingen in den Hauptschulen und Förderschulen.
Wenn Sie, meine Damen und Herren, diesem Antrag zustimmen und bis zum Jahre 2006 die gegebenen Möglichkeiten des Europäischen Sozialfonds nutzen, dann haben wir die Chance, einen wichtigen Beitrag zu leisten für Schüler und natürlich auch für deren Familien. Wir können die Lehrkräfte an den Schulen und die Mitarbeiter der Berufsberatung während der Phase der beruflichen Orientierung so unterstützen, dass die katastrophale Zahl angeblich nicht ausbildungsreifer Jugendlicher am Ende der Pflichtschulzeit erheblich reduziert wird sowie den Jugendlichen und ihren Familien dann auch eine realistische Perspektive aufgezeigt wird. Wir haben aber auch die pädagogische Verpflichtung, benachteiligten Jugendlichen nach vielen und aus welchen Gründen auch immer mitunter sehr belastenden Schuljahren endlich eine Möglichkeit zu geben, ihre praktischen Kompetenzen zu entwickeln.
Meine Damen und Herren, insbesondere von der Regierungsfraktion, wer die Diskussion um die Abwanderung junger Menschen ernst nimmt, wer den Wunsch von Eltern und Schülern zum Abbau bürokratischer Strukturen innerhalb der Schulen sehr ernst nimmt, wer junge Menschen nicht sehenden Auges in Perspektivlosigkeit entlassen will, der müsste eigentlich diesem Antrag zustimmen.
Lassen Sie mich deshalb zum Schluss nochmals auf die Potenzialanalyse der Jugendberufshilfe verweisen. Eine Wiederholerquote von mittlerweile 37 Prozent im Berufsvorbereitungsjahr, die Tatsache, dass Jugendliche mittlerweile zum dritten und vierten Mal das Berufsvorbereitungsjahr besuchen, und die Tatsache, dass das seit einigen Jahren erfolgreich mit Trägern der Jugendberufshilfe praktizierte Projekt "IMPULS" eine wesentlich bessere Erfolgsquote aufweist als das Berufsvorbereitungsjahr, sollten wirklich Anlass genug sein, um auch hier nicht länger wegzuschauen. Es gilt an diesem Punkt, und das haben wir auch diskutiert im Rahmen des Antrags um Abwanderung junger Menschen, endlich Entscheidungen zu treffen, zumal wir hier Handlungsmöglichkeiten und auch Finanzierungsmöglichkeiten hätten. Ich kann mich bei dieser Gelegenheit ausdrücklich auf Minister Schuster berufen, der im Wirtschaftsausschuss die katastrophalen Rahmenbedingungen des Berufsvorbereitungsjahres an den Berufsschulen sehr eindrucksvoll geschildert und in diesem Rahmen betont hat, dass man sich dennoch mit Veränderungen schwer tue. Wer "man" ist und wer verändern muss, ist allerdings nicht gesagt worden und deswegen ist heute der Landtag gefragt, nicht irgendjemand und keiner, der hier "man" heißt, sondern heute geht es darum, dass die Regierungsfraktion gefragt ist, ob sie sich nicht schwer tut bei längst überfälligen Veränderungen oder ob sie diesem längst überfälligen Antrag vor allem auch im Interesse von Jugendlichen und deren Eltern folgen kann. Ich wünsche mir deshalb hier im Haus eine sachliche Diskussion und dann auch in den zuständigen Ausschüssen. Danke schön.
So, damit kommen wir jetzt zur gemeinsamen Aussprache über alle drei Anträge, die uns vorliegen, und zwar zunächst Frau Abgeordnete Dr. Stangner, PDS-Fraktion.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, ohne Beruf und ohne eigenes Einkommen für betroffene Menschen ist die Lebensqualität in unserer Gesellschaft sehr niedrig. Ohne Beruf und ohne eigenes Einkommen ist eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben überdurchschnittlich eingeschränkt. Eine wichtige Voraussetzung, wenn auch nicht Garantie für eine berufliche Entwicklung und gute Lebensperspektiven ist ein Schulabschluss. Unter den Sozialhilfeempfängern hatten in den Jahren 1999 und 2000 in Thüringen, das ist in den statistischen Berichten
Sozialhilfe nachzulesen, von den 18- bis 21-Jährigen 11 Prozent keinen Schulabschluss. Nicht nur diese Prozentzahl ist erschreckend, auch die Absolutzahlen sind es. Absolut sind das um die 3.000 18- bis 21-Jährige pro Jahrgang. Das sind Menschenschicksale, das sind Menschen, die sehr wohl im Berufsleben stehen könnten. Warum das nicht so ist, dafür gibt es sicherlich viele Gründe. Aber die Zahlen sollten auch Anlass dafür sein, über das System, über Inhalt und Struktur von Schule, von Bildung in Thüringen nachzudenken. Etwa jeder siebente Schüler eines Jahrgangs, Schülerinnen einbegriffen, verlässt seit Jahren die Thüringer Schule ohne Hauptschulabschluss. Bekanntlich ist das der niedrigste Abschluss, der in der allgemein bildenden Thüringer Schule erworben werden kann.
Nachdem dieses Problem etwa zu Beginn der laufenden Legislatur von mir aufgedeckt wurde, bemühte man sich seither um die unterschiedlichsten Interpretationen dieses Ergebnisses. Selbst Qualität des Thüringer Schulsystems wollte der Thüringer Kultusminister damit nachweisen. Aber damit steht das Thüringer Schulsystem eben nicht für Qualität, sondern es steht für Einschränkung von Lebensperspektiven.