Protokoll der Sitzung vom 14.06.2002

Drogenmissbrauch und Gewalt verlangt nach einer multiprofessionellen Zusammenarbeit an den Schulen und zu einer erziehungs- bzw. beziehungsförderlichen Kinder- und Jugendarbeit.

(Beifall bei der PDS)

Die Erkenntnis und das zum Teil vorliegende Material infolge der Großen Anfrage sind für mich erschreckend und alarmierend zugleich. Sie standen bisher in keinem Gesundheitsbericht des Landes, aber daraus müssen natürlich Schlussfolgerungen gezogen werden. Ich war heute früh ziemlich entsetzt, weil Sprache sehr verräterisch ist, als Herr Emde hier von der Quote des Versagens sprach. Mich erschreckt das sehr, da muss man an dieser Stelle über sehr viel nachdenken, auch über Worte, die man wählt.

Meine Damen und Herren, wir fordern deshalb nicht nur eine regelmäßige Gesundheitsberichterstattung der Landesregierung, die auch über die Situation der Kinder und Jugendlichen Auskunft gibt, wir fordern auch die Aufnahme sozialer Indikatoren sowie

(Beifall bei der PDS)

eine Gesundheitsplanung, die sich an Gesundheitszielen für Thüringen orientiert.

(Beifall bei der PDS)

Regionale und Landesgesundheitskonferenzen mit allen Akteuren in diesem Bereich würden zu einer stärkeren Herausbildung von Gesundheitsbewusstsein in der Bevölkerung beitragen. Ich will dazu sagen: Mir ist durchaus bewusst, Gesundheitswochen finden statt, sie sind sehr lobenswert, aber doch nicht ausreichend, Herr Minister. Da werden Sie mir sicher Recht geben.

(Beifall bei der PDS)

Meine Damen und Herren, ich will auf eine andere Problematik an der Stelle noch eingehen, was heute durchaus auch von Herrn Althaus schon zur Sprache kam, was die Demographie anbelangt. Wie, verehrte Damen und Herren, werden in Thüringen die geriatrischen und geriantopsychiatrischen Dienste in Qualität und Quantität den wachsenden Anforderungen in diesem Bereich gerecht? Wir wissen, dass wir mit einer Zunahme von hochaltrigen Menschen zu rechnen haben. An dieser Stelle auch eine Einflechtung: Die Wartelisten für einen Pflegeplatz werden immer länger und Krankenhäuser, die Patienten in ein Pflegeheim zu verlegen haben, können Ihnen sagen, vor welchem Problem sie stehen.

Meine Damen und Herren, da die Gefährdung der Gesundheit in hohem Maße aus Belastungen der Lebens-, Arbeitsund Umweltverhältnisse resultiert, die der Einzelne nur wenig beeinflussen kann, muss es Ziel der Gesundheitspolitik sein, mit eigenen Konzepten einer Verhaltenspräven

tion, die äußeren und sozialen Bedingungen im Sinne der Gesundheit zur allgemeinen Förderung zu gestalten. Auch hier kommt dem öffentlichen Gesundheitsdienst, wie auch bei der Verbesserung der Voraussetzungen für die individuelle gesundheitsfördernde Lebensgestaltung, also die Verhältnisprävention, eine wichtige Rolle zu. Gesundheitsförderung kann krankheitsverhütend und damit auch kostensenkend sein. Was ich an dieser Stelle sehr bedauere, ist, dass das allerdings nicht in Wahlperioden messbar sein wird, sondern ein langwieriger Prozess, aber mit Sicherheit ein ausgesprochen sinnvoller.

Meine Damen und Herren, die Probleme des öffentlichen Gesundheitsdienstes sind gravierend. Ich habe hier auch Zahlen genannt. Ich denke durchaus, dass wir uns auch an dieser Stelle auf dem Boden des Grundgesetzes befinden, denn das Prinzip der Sozialstaatlichkeit ist grundlegendes und verbindliches Staatsziel und ist als Regelungs- und Gestaltungsauftrag an den Gesetzgeber zu verstehen und ist auf den Ausgleich der sozialen Gegensätze zu richten. Das Sozialstaatsprinzip leitet sich aus der Volkssouveränität ab und darauf gerichtet, den Rechtsstaat zur Annäherung an das Ziel soziale Gerechtigkeit zu führen. Dazu müssen konkrete gesetzliche Regelungen, die dann tatsächlich zur Wirksamkeit kommen müssen, geschaffen werden.

(Beifall bei der PDS)

Das, denke ich, sollten wir tun. Uns ging es vor allem noch einmal darum. Wir schlagen auch vor, die SPD hat mir das zumindest auch signalisiert, das auf alle Fälle im Ausschuss weiter zu behandeln und auf die Tagesordnung zu setzen und uns diesen Problemen intensiv zu widmen, denn, ich denke, gerade der öffentliche Gesundheitsdienst muss vieles leisten, was nicht so in der Öffentlichkeit ist. Gerade in diesen Bereichen ist in den letzten Jahren ganz erheblich an verschiedenen Stellen an Personal abgebaut worden. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der PDS)

Es hat jetzt das Wort Frau Abgeordnete Bechthum, SPDFraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der öffentliche Gesundheitsdienst - ÖGD -, ich lasse es bei dieser Abkürzung dann, wird in der Bevölkerung eigentlich nur wahrgenommen, wenn es um Aktivitäten, z.B. um Schutzimpfungen oder um die Bekämpfung einer akuten Gesundheitsgefährdung, Grippewelle, Nitrofen-Skandal oder bei der jährlichen Veröffentlichung der Qualität unserer Badegewässer geht. Ich konnte erst vor kurzem die sehr zuverlässige, gewissenhafte Arbeit unseres Erfurter Gesundheitsamts erfahren. Nachdem wir auch ins Ausland fahren wollen und Schutzimpfungen haben müssen, erfuhren wir

eigentlich nur dank der gewissenhaften Arbeit, dass noch alle Impfdaten archiviert sind, dass mein Mann vor 30 Jahren und ich vor 20 Jahren die letzte Schutzimpfung bekommen haben. Die Mitarbeiter sagten: Es müsste noch viel mehr präventiv geschehen.

(Zwischenruf, Abg. Kölbel, CDU: Wenn sie noch da sind. Es sind nicht mehr alle Unterlagen aus DDR-Zeiten über Schutzimpfungen da.)

Dabei reicht das Aufgabenspektrum von der Gesundheitsförderung und dem Gesundheitsschutz über Fragen der Hygiene und der epidemiologischen Bewertung und Erfassung von Infektionskrankheiten bis zu Fragen des Verbraucherschutzes. Aufgaben, die für das Funktionieren des Zusammenlebens der Menschen in einer Kommune von elementarer Bedeutung sind. Die mit diesen Aufgaben betrauten Behörden sind die Gesundheitsämter, die in den Landkreisen, in den kreisfreien Städten angesiedelt sind. Herr Minister Pietzsch hat das Spektrum schon sehr ausführlich dargelegt. Wie diese Aufgaben auch weiterhin von den Gesundheitsämtern erfüllt werden können, ist der Hintergrund des Berichtsersuchens. Es gab zwar bereits im Thüringer Landtag Kleine Anfragen zum Thema "Öffentlicher Gesundheitsdienst", aber auch die Große Anfrage der PDS zur Gesundheitsförderung in Thüringen, aber die Antwort der Landesregierung gerade zu den Fragen, die den ÖGD thematisieren, werden in letzterer nur sehr oberflächlich beantwortet. Das ist unser Eindruck. Wie soll der ÖGD eines Kreises oder einer kreisfreien Stadt ständig seinen Pflichtaufgaben nachkommen, wenn er nur einen Amtsarzt hat? Darf dieser nie in den Urlaub, darf er oder sie nie krank werden oder muss man aus der Antwort der Landesregierung schließen, dass die Funktion des Amtsarztes ein alter Zopf und überflüssig ist? Ich glaube, das ist nicht so zu verstehen. Denn wenn das nicht der Fall ist, sollte die Landesregierung berichten, wie sie zusammen mit der kommunalen Ebene hier Abhilfe schaffen will.

Wann gab es in Thüringen die letzte Facharztprüfung für den Facharzt für Hygiene und Umweltmedizin? Unseres Wissens seit 1990 nicht eine einzige. Frau Fischer ist da noch versierter. Das benötigte Wissen ist bei Ärzten anderer Fachrichtungen nicht vorhanden. Also, was tut die Landesregierung, um dieser Entwicklung entgegenzuwirken?

Aber der ÖGD besteht nicht nur aus dem ärztlichen Personal, sondern auch aus den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen im Hygiene- und Infektionsschutz. Hier gibt es keine Ausbildung in Thüringen, haben wir erfahren. Nur an den Akademien für ÖGD in München und Düsseldorf besteht die Möglichkeit einer Zweitqualifizierung, die sehr teuer ist. Es gibt einen ständigen Stellenabbau im ÖGD in Thüringen. Bereits jetzt beklagen die Gesundheitsämter - und das kann ich bestätigen -, dass auch die Pflichtaufgaben mit größter Anstrengung und leider manchmal nur in verminderter Qualität durchgeführt werden können. Es kommen aber im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes

und der ab 1. Januar 2003 gültigen Trinkwasserverordnung neue erweiterte Aufgaben auf die Gesundheitsämter zu. Ist die Landesregierung sich so sicher, dass dann die Aufgaben weiterhin qualitätsgerecht erfüllt werden können? Der Verweis auf die Verantwortung der kommunalen Ebene geht ins Leere. Man kann nicht einerseits ständig Kosteneinsparungen durch Personalabbau fordern und andererseits den Kommunen neue oder auch "nur" erweiterte Aufgaben zuweisen.

Jetzt ist es noch Zeit, für all diese Probleme Lösungsansätze zu suchen und hoffentlich auch zu finden. Sollte es - was ich nicht hoffe - zu einem z.B. durch Trinkwasser verursachten epidemischen Geschehen kommen, ist die Suche nach der Lösung der Probleme zu spät. Präventive Aufgaben sind lebensnotwendig, kosten Zeit, Geld und Personal und haben die Eigenschaft, dass die Wirkung leider nicht in exakten Maßeinheiten auszudrücken ist. Der Bericht der Landesregierung sollte im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit eingehend behandelt werden, um die Vielzahl offener Fragen zu klären. Vielen Dank.

(Beifall bei der PDS, SPD)

Das Wort hat jetzt Frau Abgeordnete Arenhövel, CDUFraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, seit 1991 gilt die Verordnung über den öffentlichen Gesundheitsdienst, die auch gerade hier in Thüringen ein breit gefächertes Angebot vorhält. Neben den originären und hoheitlichen Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes ist es möglich, viele Dinge anzubieten, die in den Altbundesländern z.B. schmerzhaft vermisst werden. Aber auch der Gesetzgeber, das hat der Minister in seinem Bericht schon ausgeführt, hat sich hierzu Gedanken gemacht und sowohl in das Kindertagesstättengesetz als auch in das Schulgesetz den vorsorgenden Gesundheitsschutz eingearbeitet. Hier, denke ich, sollte wirklich auch ein Schwerpunkt liegen, denn die Gesundheit unserer Kinder und Jugendlichen liegt uns wohl allen am Herzen. Es ist ganz wichtig, dass solche Dienste, wie die Mütterberatung, wie die Untersuchungen der Kinder in den Kindergärten und Schulen im jugendärztlichen und jugendzahnärztlichen Dienst ganz kontinuierlich durchgeführt werden sollen und müssen. Ich denke, das ist ein ganz wichtiger Punkt.

Nun wird hier im Moment sehr viel darüber geklagt, dass die Aufgaben angeblich nicht mehr wahrgenommen werden können. Aber wenn es darum geht, einmal konkrete Beispiele aufzuzählen und aufzulisten, wo vielleicht Aufgaben nicht mehr nach dem Gesetz erfüllt werden können, da wird es dann dünn und niemand kann uns das sagen. Deswegen gibt es auch meiner Meinung nach momentan keinen Anlass zu irgendeiner Krisenstimmung, denn nur

dann, wenn die Aufgaben nicht mehr erfüllt werden können, dann kann man, glaube ich, davon sprechen. Dennoch sehen wir auch mit einiger Sorge, dass gerade qualifiziertes Fachpersonal in einem Prozess der Überalterung sich befindet und deswegen ist es unserer Meinung nach ganz notwendig, dass man diese Berufsbilder, insbesondere das Berufsbild des Arztes, auch wieder aufwertet.

Ich finde es unerträglich, wenn sich z.B. Funktionäre von Kassen oder auch manchmal von Gewerkschaften hinstellen und den Arzt so bewerten, dass er nur an den armen und leidenden Menschen verdienen will. Das, finde ich, ist eine unmögliche Situation. Wir als CDU-Fraktion werden eine solche Debatte nicht zulassen, weil sie diesem Problem einfach nicht gerecht wird und wir haben allen Grund dazu, den Ärzten zur Seite zu stehen und ihren Beruf wieder attraktiver zu machen und ihn aufzuwerten.

In diesem Zusammenhang möchte ich auch noch erwähnen, dass es endlich gelungen ist, den Weg freizumachen für einen Lehrstuhl für Allgemeinmedizin an der Friedrich-Schiller-Universität in Jena und dass es höchste Zeit ist, dieses auch umzusetzen. Das ist jetzt wirklich auch ein Appell an die Universität, dass das jetzt auch kommen muss und dass man das umsetzen muss. Auch gerade bei dem Einsatz von Lehrstühlen gibt es Prioritäten und die Situation ist momentan so, dass diese Dinge überhaupt gar keinen Aufschub mehr dulden.

Im Zusammenhang mit dieser Debatte um den öffentlichen Gesundheitsdienst, zu dem wir wirklich stehen und den wir auch sehr gut und wichtig empfinden - an Sie, Frau Dr. Fischer, die Bitte, das ist ja alles richtig, aber man muss die Maßnahmen auch aufeinander abstimmen und konzeptionell entwickeln. Da, denke ich, muss man einfach zur Kenntnis nehmen, dass sich auch viele freie Träger fest etabliert haben. Ich erinnere nur an die vielen Aufgaben der AGETHUR, die aufklärend wirkt und die im Sinne eines vorbeugenden Gesundheitsschutzes hier in Thüringen tätig wird. Das muss man, wenn man über diese Dinge debattiert, auch die Fragen von Patientenberatung mit berücksichtigen, von Selbsthilfegruppen usw. Ich glaube, hier gibt es viele, die sich aus Eigeninitiative in dieses Thema mit einbringen, und ich glaube, dass man das hier eigentlich auch mit berücksichtigen muss.

Abschließend möchte ich noch sagen, dass der Minister Dr. Pietzsch eigentlich vor kurzer Zeit einen Gesundheitsbericht vorgestellt hat. Was ich besonders lobenswert finde, ist auch seine Kampagne gegen das Rauchen. Das ist, glaube ich, eine sehr gute und wichtige Sache. Insgesamt gesehen wissen wir bei ihm die Gesundheitspolitik wirklich in den allerbesten Händen. Deswegen wird die CDU-Landtagsfraktion dieses Berichtsersuchen als erfüllt ansehen. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.

(Zwischenruf Abg. Bechthum, SPD: Doch, der Minister.)

Sie haben den Bericht gegeben und wollten jetzt noch etwas sagen, bitte.

(Zwischenruf Abg. Althaus, CDU: Ja, zum Rauchen.)

Ich will mich für die Diskussion ganz einfach bedanken und dass ich die Dinge natürlich aufgreife, die hier gesagt worden sind. Wobei, Frau Fischer, sicherlich ist der öffentliche Gesundheitsdienst eine wichtige Säule. Ob dieses per Gesetz geregelt werden muss, das ist ein langer Diskussionsweg gewesen. Bisher sind wir nicht zu der Erkenntnis gekommen, dass es unbedingt über ein Gesetz geregelt werden muss und deswegen haben wir ein solches Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst bei uns in Thüringen nicht entwickelt.

Lassen Sie mich eins zu der WHO-Definition sagen. Ich halte die nicht für ungefährlich und das habe ich schon öfter gesagt, weil sie eine Erwartungshaltung erweckt, die nicht erfüllt werden kann. Das müssen wir ganz einfach auch zur Kenntnis nehmen und dass unter Umständen diese Erwartungshaltung so weit geht, dass sie erfüllt wird auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung. Das kann die gesetzliche Krankenversicherung schon gar nicht. Das heißt also, dass die WHO-Definition als Grundlage für das gilt, was die gesetzliche Krankenversicherung zu leisten hat. Das ist die Gefahr darin, wenn wir dieses zu einer Definition von Gesundheit nehmen. Ich denke, es ist eine Zielvorstellung, aber das müssen wir auch deutlich machen, dass es nicht die Realität ausdrückt.

Frau Bechthum, lassen Sie mich eins dazu sagen: Schauen Sie noch mal ein bisschen genauer in die Gesundheitsämter hinein. Ach, sie ist ja gar nicht mehr da.

(Zuruf Abg. Bechthum, SPD: Doch, doch!)

Es kommt nicht darauf an, wie viel Hygieneärzte sich zu einer Facharztprüfung gemeldet haben, sondern wie viel einen Amtsarzt-Lehrgang mitgemacht haben. Das sind Dinge, die wir durchaus anbieten auch als Angebot an junge Ärzte, dass wir sagen, wir übernehmen die Ausbildung für euch, wir helfen euch, dass ihr das macht. Aber das Problem ist trotzdem noch immer, dass wir eben nicht genügend Ärzte kriegen. Ich danke Frau Arenhövel ausdrücklich, dass sie auf die Bedeutung auch des Images des ärztlichen Berufs hinweist. Wenn also jede Woche oder jeden Monat zumindest ein neuer so genannter Skandal

veröffentlicht wird und die Ärzte als die Abzocker der Nation dargestellt werden, dann ziehen die natürlich irgendwann die Köpfe ein und sagen: Da gehe ich in die Pharmaindustrie und da habe ich meine Ruhe und da werde ich nicht beschimpft. Das ist ein Thema, an dem wir dranbleiben und, Frau Bechthum, lassen Sie mich das eine sagen, ich habe nicht viel Widerhall gefunden beim Bundesgesundheitsministerium, bei der Bundesgesundheitsministerin, als es darum ging, dass Honorarbudget der Ärzte auch nur etwas anzuheben. Thüringen - das sage ich von hier auch - wird sich auch weiter dafür einsetzen, dass es möglichst bald zu einer Angleichung der Honorarsätze in den neuen und in den alten Bundesländern kommt. Denn das, was sich in diesem Bereich in den letzten 2 bis 3 Jahren abgespielt hat, das ist eher ein Trauerspiel als eine Entwicklung für dieses Fachgebiet.

(Beifall bei der CDU)

Damit ist die Aussprache geschlossen. Es gab jetzt, aus den Redebeiträgen ersichtlich, Wunsch nach Fortsetzung im Ausschuss und es gab den Wunsch, das nicht zu tun. Also, stimmen wir darüber ab. Wer für die Fortberatung im Ausschuss ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Gegenstimmen? Das ist die deutliche Mehrheit. Enthaltungen? Dann mit Mehrheit abgelehnt.

Dann haben wir noch darüber zu befinden, ob das Berichtsersuchen gemäß § 106 Abs. 2 der Geschäftsordnung erfüllt ist. Wenn sich dagegen Widerspruch regt, entscheidet das der Landtag. Aber der regt sich nicht und damit ist es erfüllt.

Damit schließe ich den Tagesordnungspunkt 15.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 16 auf

Berichtsvorlage der Enquetekommission 3/1 "Wahrung der Würde des menschlichen Lebens in Grenzsituationen" Antrag der Abgeordneten Arenhövel, Bechthum, Braasch, Dr. Fischer, Prof. Dr. Goebel, Nothnagel, Pelke, Sonntag, Tasch, Zitzmann - Drucksache 3/2482