Meine Damen und Herren, zu dem Südthüringer Modell hat die Landesregierung inzwischen Klartext gesprochen. Die Talsperren, die der Fernwasserzweckverband Südthüringen übertragen bekommen haben wollte, werden nicht übertragen und in Zukunft wird der Verband weiterhin das im bundesweiten Vergleich extrem teure Rohwasser zum bisherigen Preis beziehen. Außerdem wird es die Entschuldung nicht geben. Merkwürdigerweise sind aber auch durch die weitere Entwicklung des Fusionsmodells die Zweifel der Südthüringer nicht ausgeräumt. Ich hätte ja nun wenigstens erwartet, dass durch die Nichtteilnahme Südthüringens an der Fusion sich ein niedrigeres Ratiopotenzial ergeben hätte als mit der Teilnahme Südthüringens, es hatte aber keine Auswirkungen auf den Preis.
Und vielleicht noch ein paar Anmerkungen zur Vertragsgestaltung: Für das neue Unternehmen, also die Thüringer Fernwasserversorgung, liegt der Entwurf eines Kaufvertrags vor. Dieser geht über 10 Jahre und beinhaltet eine Mindestabnahmemenge, die sich aus einer gewichteten Abnahme der letzten drei Jahre ergibt. Nun wissen wir ja
leider, dass die Wasserabnahmen kontinuierlich gesunken sind in der letzten Zeit, so dass auch zu erwarten ist, dass über die nächsten zehn Jahre, noch dazu bei unserer Bevölkerungsentwicklung, der Wasserbedarf auch bei den Wasser-/Abwasserzweckverbänden in Nordostthüringen wieder sinken wird, so dass man wieder eine Differenz haben wird, die man zusätzlich bezahlen muss, ohne dass man sie braucht. Die bisherigen Verträge, die in einigen Regionen schon als Knebelverträge bezeichnet worden sind, hatten eine Laufzeit von nur sieben Jahren und waren nach vier Jahren kündbar. Des Weiteren hat der Fernwasserzweckverband Nordost eine Frist von 30 Jahren, um aus der Thüringer Fernwasserversorgung wieder austreten zu können. Ich stelle mir nur die Frage: Welche Preise beinhalten die nächsten beiden Fernwasserverträge, die ja nach dem, der in zehn Jahren abgelaufen ist, kommen müssen?
Nun noch ein paar Bemerkungen zu den Satzungsentwürfen, die vorliegen. Der Satzungsentwurf für die Thüringer Fernwasserversorgung beinhaltet in § 2 Abs. 2: "Das Land leistet für die Anstalt volle Gewähr." Aber im nächsten Satz folgt: "Die Gläubiger der Thüringer Fernwasserversorgung können das Land nur dann in Anspruch nehmen, wenn sie aus dem Vermögen der Anstalt nicht befriedigt worden sind." Meine Damen und Herren, wie soll denn diese Befriedigung aussehen? Meiner Ansicht nach winkt hier die Privatisierung.
(Zwischenruf Abg. T. Kretschmer, CDU: Be- friedigung durch Privatisierung, das muss ich mir mal merken!)
Und dazu passt auch der § 12 Abs. 3, unter dem Punkt h steht hier bei Aufgaben des Verwaltungsrats: Der Erwerb und die Veräußerung von Immobilien..., sofern der Kaufpreis 50.000 als 5 Mio. drittelmehrheit der stimmberechtigten Mitglieder. Das heißt also, das Land, das mit Sicherheit die Mehrheit der Mitglieder des Verwaltungsrats stellt, kann den Verkauf von Anlagen, von Immobilien bis 5 Mio. scheiden. Und ob die Kommunen die Möglichkeit haben, bei einer Summe von über 5 Mio. ! was zu entscheiden, wissen wir nicht, weil wir immer noch nicht wissen, welchen Anteil die Kommunen am Stammkapital haben werden, und das eine Woche bevor dieser Fusionsvertrag beschlossen werden soll.
Nun noch ein Wort zur neuen Satzung des Fernwasserzweckverbands Nordost: In § 12 Abs. 1 steht hier zur Deckung des Finanzbedarfs: "Der Zweckverband erhebt von den Verbandsmitgliedern eine Umlage, soweit seine Einnahmen nicht ausreichen, um seinen Finanzbedarf zu decken. Die Beteiligung der Verbandsmitglieder an der Umlage richtet sich nach denen im Stimmenverhältnis gemäß § 7 Abs. 3 dieser Satzung." Dieses Stimmenverhältnis bedeutet eine Stimme je 100.000 Kubikmeter abgenommenes Wasser, das heißt also eine Umlage nach der Wasserabnahme. Nun wurde mir gesagt, das wäre ja hier
etwas anderes, wenn das Land voll gewährleistet, dann gilt diese Umlage nicht für den Fernwasserpreis und auch für den Fernwasserbezug. Aber, meine Damen und Herren, ich denke, das sollte man in diesem Paragraphen schon klarstellen, denn so, wie das hier formuliert ist, ist die Befürchtung nicht von der Hand zu weisen, dass die Umlage dazu dienen soll, den Wasserpreis zu finanzieren, wenn die 61 Cent nicht eintreten.
Und, meine Damen und Herren, Frau Lehmann sprach vorhin davon, dass man, wenn man in den Genuss irgendwelcher Sachen kommen möchte, auch den ganzen Kuchen essen muss. Nach dem, was ich eben vorgetragen habe, klingt das für Südthüringen mehr nach "friss oder stirb".
weil ich Ihnen sonst versichern kann, dass wir es mit einer Klage des Fernwasserzweckverbands Südthüringen wegen der Verletzung der interkommunalen Gleichbehandlung zu tun haben werden. Und das Land Thüringen hat ja in Sachen Klagen in letzter Zeit nicht immer die besten Erfahrungen gemacht. Verhindern Sie eine Blamage vor Gericht und zeigen Sie, dass Ihnen auch günstige Wasserpreise für Südthüringer Bürger am Herzen liegen. Setzen Sie sich mit Ihrer Stimme für den wichtigen Standortfaktor Wasserpreis ein und damit für bessere Bedingungen für die Südthüringer Wirtschaft. Und, meine Damen und Herren direkt gewählte Abgeordnete aus Südthüringen, stellen Sie die verkehrte Welt wieder auf den Kopf. Wir bitten zu unserem Antrag um namentliche Abstimmung.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, insbesondere sehr geehrter Herr Kummer, ich muss vorher eine Erklärung abgeben, damit Sie mir vielleicht zuhören, mich ernst nehmen. Ich bin in Südthüringen geboren, habe so lange dort gewohnt, bis Sie auf die Welt gekommen sind. Dies vorab. Und eine gewisse Binnensicht von Verbänden, von Zweckverbänden habe ich, weil ich einmal Verbandsrat des Abwasserzweckverbands Vieselbach war und weiß, welche Gruppendynamik da entstehen kann. Insoweit erlaube ich mir ein Urteil und setze nicht von vornherein auf die Weisheit von Verbandsräten in Summe. Damit habe ich nichts pauschal schlecht gemacht, aber ich
habe so gewisse Erfahrungen machen dürfen, die zumindest die eine oder andere Entscheidung von Verbandsräten infrage stellen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, von der SPD wurde unterstellt, wir würden scheinheilig handeln, wir würden nötigen
und was auch sonst noch an Schlimmem hier unterstellt wurde. Herr Gentzel, mit Ihrem Klopfen zeigen Sie, dass Sie genau in diesem unsäglichen Geiste verhaftet sind. Ich weise diese Unterstellungen zurück.
Was wir jetzt mit diesem Handeln der Landesregierung tun, lassen wir uns nicht durch Sie delegitimieren, denn das würde die Geschichte Thüringens in der Zeit ab 1990 umschreiben. Wir haben in vielen Fällen des landesgesetzgeberischen Handelns in den letzten Jahren mit dem so genannten goldenen Zügel gearbeitet und niemand hat dies ernsthaft rechtlich beklagt. Wir haben bei den Zusammenschlüssen in der kreislichen und der kommunalen Gebietsreform sehr wohl mit finanzieller Unterstützung gearbeitet und die Strukturhilfen im Abwasserbereich haben den gleichen Charakter. Wenn Fusionen möglich werden, ist auch sehr häufig eine Komplett- oder Teilentschuldung möglich und noch niemand hat einen Klagefall daraus gemacht. So wird es auf das Trinkwasser genauso zutreffen, weil natürlich, und das muss hier laut gesagt werden, den Südthüringern die Möglichkeit eingeräumt wird, zum gleich günstigen Fernwasserpreis zu kommen. Wenn jetzt aus Regionalegoismen heraus dieses nicht angenommen wird, dann müssen sich die Verbandsräte dieser Diskussion stellen und das Schwarze-Peter-Verschieben Richtung Land ist nicht in Ordnung.
wenn ich vorhin mein Bild von der Fahrgemeinschaft gewählt habe, so war das als Frage am Mikrofon nicht möglich, das so auszuführen, dass möglicherweise auch Sie es verstehen, deshalb will ich es jetzt vom Pult nachholen. Der Gesetzgeber, und hier der Bundesgesetzgeber, bevorzugt steuerlich Fahrgemeinschaften. Die Teilnehmer an der Fahrgemeinschaft haben einen steuerlichen Vorteil, der dem Alleinfahrer nicht gewährt wird.
Nach Ihrer Auslegung müsste dann tatsächlich der Rechtsanspruch für den Einzelnen, hier den Nachbarn, den ich gewählt habe in meinem Bild, bestehen, nur weil in der Nachbarschaft eine Fahrgemeinschaft existiert, deren Angebot er nicht annimmt. Die Mitglieder dieser Fahrgemeinschaft nutzen diesen steuerlichen Vorteil. Sie könnten ihn auch nutzen, wenn Sie das Angebot annehmen würden. Sie verzichten darauf, aus welchem Grund auch immer. Das haben Sie zu verantworten, aber dann machen Sie bitte nicht denen, die Ihnen das Angebot gemacht haben, noch einen Vorwurf. Das passt dann wirklich nicht.
Herr Abgeordneter Schwäblein, räumen Sie ein, dass die Bildung von Fahrgemeinschaften nicht Pflichtaufgabe einer Kommune ist im Gegensatz zur Versorgung mit Wasser?
Der Beitritt oder Nichtbeitritt zu einem größeren Zweckverband hat überhaupt nichts mit der Pflichtaufgabe zu tun, denn die Versorgung der Bevölkerung mit Wasser ist in jedem Falle gewährleistet. Also unterstellen Sie nichts und machen Sie den Leuten nicht unnötig Angst. Das ist unredlich. Vielen Dank.
Herr Abgeordneter Schwäblein, einmal in aller Vorsicht: Einen Berufsstand als "Gilde der Rechtsverdreher" zu bezeichnen, halte ich für dieses hohe Haus für nicht angemessen. Ich wollte Sie nur darauf hinweisen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, Herr Kollege Koch, ich war schon etwas erstaunt, als Sie sich zu diesem Wasserthema heute zu Wort meldeten. Ich meine, Ihre süffisant belehrende Art gegenüber Kollegen Schwäblein sollte nur übertünchen, dass Sie von der Materie eigentlich keine Ahnung haben.
Dafür gibt es ganz einfache Beispiele. Thüringen hat die höchsten Wasserpreise bundesweit. Ich empfehle Ihnen die Statistik des BGW oder des Bundes der Steuerzahler zu lesen, da steht einiges drin und Sie können noch ein bisschen was lernen und bei der nächsten Debatte vielleicht mehr Substanz einbringen. Ein politischer Preis, der von mehreren Rednern angesprochen wurde, sind die 61 Cent ganz gewiss nicht. Diese 61 Cent sollen durch wirtschaftliche Umstrukturierung und durch eine konsequent kaufmännische Betriebsführung in den neuen Unternehmen erreicht werden. Was die Frage der Entschuldung anlangt - ich glaube, auch hier herrscht zumindest bei den Leuten, die sich schon lange damit beschäftigen, das sind Herr Kummer und Frau Becker, entweder wissentlich oder absichtlich Unkenntnis oder sie haben es einfach nicht verstanden, wir haben die Unterlagen dazu. In dieser Anstalt öffentlichen Rechts bringt das Land einen Anteil ein und dieser Anteil dient der Entschuldung. Das heißt, es wird nicht ein Verband einzeln entschuldet - das hat Frau Lehmann auch ausgeführt - und von daher ist es einfach auch nicht möglich, nur durch eine Entschuldung, z.B. des Zweckverbands Süd, den Preis von 61 Cent oder noch darunter, was uns wesentlich lieber wäre, zu erreichen. Dass die Fusion das einzige Mittel ist, um diesen Preis zu erreichen, ist absolute Mär. Das stimmt nicht. Das Konzept, das vorliegt und das die Beteiligten insbesondere des Innenausschusses und des Umweltausschusses kennen, sieht weit reichende Maßnahmen vor. Ich führe die hier in Anbetracht der fortgeschrittenen Zeit gar nicht aus.
Aber, Frau Becker, Sie sagen: "was die Landesregierung hier vorhat" - da kann ich Ihnen nur entgegnen, nicht die Landesregierung hat vor, sondern die Landesregierung und auch die CDU-Fraktion haben dies vor, denn das ist im Interesse des ganzen Landes. Dass Sie dagegen sind, das ist Ihr Problem. Aber die Landesregierung verkauft auch kein Fernwasser.
Die Landesregierung verkauft kein Fernwasser, die Landesregierung verkauft auch kein Rohwasser, das macht die Thüringer Talsperrenverwaltung, das nur zur Orientierung. Aber daran merke ich doch schon, wie intensiv Sie sich mit dieser Materie beschäftigt haben.
Sie fordern einen einheitlichen Fernwasserpreis landesweit. Das ist auch unser Ziel. Aber wenn Sie diesen Gedanken konsequent zu Ende führen, dann müssten natürlich die örtlichen Versorger auch landesweit den gleichen Wasserpreis anbieten. Das heißt, das Land muss entweder subventionieren oder per Dekret verordnen, das ist der Preis. Ich erinnere an die 8,80 DM, das war auch schon so eine Sache, die nicht ganz geklappt hat. Dann sind wir wieder dort, wo die beiden Fraktionen hier rechts und links im Hause sicherlich hinwollen, das ist dieser berühmte Begriff vom demokratischen Zentralismus. Von oben wird alles bestimmt.