Protokoll der Sitzung vom 22.08.2002

(Beifall bei der CDU, SPD)

Das bitte ich Sie eigentlich zu berücksichtigen. Deswegen bin ich Ihnen schon soweit dankbar, dass Sie Ihre Bedenken äußern und sagen. Aber diese Bedenken haben wir ja auch, so schlau sind wir ja auch. Herr Pohl hat nun darauf hingewiesen, was wir dort an dieser Stelle betrachten wollen im Innenausschuss. Ich finde es schade, Herr Fiedler, dass es nicht im Justizausschuss besprochen werden soll, weil es sich um verfassungsschutzrechtliche Bestimmungen handelt. Verfassungsschutz, Verfassung und Justizausschuss hängen nun eine ganze Menge zusammen. Ich appelliere noch einmal, es deswegen auch im Justizausschuss zu beraten. Wie gesagt, wir wissen genau, wo die riskanten Stellen an einem solchen Gesetz sein können. Wir malen aber den Teufel nicht an die Wand wie Sie, sondern wir versuchen, diese riskanten Stellen auszumerzen und ein vernünftiges Gesetz an dieser Stelle im Freistaat Thüringen zu schaffen.

(Beifall bei der SPD)

Nun gibt es keine weiteren Redemeldungen. Ich kann die Aussprache schließen. Es ist beantragt worden, den Antrag an den Innenausschuss zu überweisen. Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gibt es hier Gegenstimmen oder Stimmenthaltungen? Das ist in beiden Fällen nicht der Fall. Dann ist über den Antrag zu entscheiden, die Drucksache an den Justizausschuss zu überweisen. Wer dem zustimmt, den

bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Die Gegenstimmen bitte? Das ist eine Mehrheit von Gegenstimmen. Die Überweisung an den Justizausschuss ist abgelehnt. Gibt es eventuell Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf nur an den Innenausschuss überwiesen. Ich kann den Tagesordnungspunkt 5 schließen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 6 auf

Thüringer Gesetz zur Änderung von Behördenbezeichnungen nach Errichtung der Landesanstalt für Umwelt und Geologie Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 3/2549 ERSTE und ZWEITE BERATUNG

Herr Minister Dr. Sklenar übernimmt die Begründung.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, mit Anordnung vom 10. Mai 2001 hat die Landesregierung die Landesanstalt für Umwelt und Geologie mit Sitz in Jena und Außenstellen in Weimar und Seebach mit Wirkung vom 1. Juni 2001 errichtet. Als Ergebnis ressortinterner und fundierter Prüfungen ist die Behördenstrukturreform im Freistaat Thüringen innerhalb der Umweltverwaltung mit der Zusammenlegung der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und der Thüringer Landesanstalt für Geologie um einen guten Schritt vorangekommen. Begleitend hat das Ministerium den vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung der einschlägigen Rechtsvorschriften auf der Gesetzes- und Verordnungsebene erarbeitet. Der Gesetzentwurf enthält lediglich die im Zusammenhang mit der Errichtung der TLUG stehenden Anpassungen der Behördenbezeichnungen. Diese Anpassung der Behördenbezeichnungen betrifft 12 Gesetze und Verordnungen. Änderungen des Inhalts einzelner Zuständigkeiten sind in dem vorliegenden Gesetzentwurf dagegen nicht vorgesehen.

Danke schön. In der Aussprache hat sich hier niemand zu Wort gemeldet. Es ist heute bei Beginn der Tagesordnung schon darauf hingewiesen worden, dass es im Ältestenrat einen Vorschlag gab, dem die Fraktionen folgten, am heutigen Tag gleich die zweite Beratung anzuschließen. Ich schließe zunächst die erste Beratung zu diesem Gesetzentwurf. Wir kommen zur Abstimmung über die notwendige Fristverkürzung. Wer der Fristverkürzung zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gibt es hier Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? Das ist auch nicht der Fall. Demzufolge eröffne ich gleich die zweite Beratung. In der Aussprache hat sich auch niemand zu Wort gemeldet. Demzufolge

kann ich von diesem Schließen der Aussprache in der zweiten Beratung gleich zur Abstimmung über den Gesetzentwurf übergehen.

Wir stimmen über den Gesetzentwurf der Thüringer Landesregierung "Thüringer Gesetz zur Änderung von Behördenbezeichnungen nach Errichtung der Landesanstalt für Umwelt und Geologie" ab. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gibt es hier Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? Das ist auch nicht der Fall. Damit ist das einstimmig beschlossen. Zur Schlussabstimmung bitte ich Sie, sich von den Plätzen zu erheben, falls Sie zustimmen. Danke schön. Gibt es hier Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Herr Carius?

(Zuruf Abg. Carius, CDU: Ich habe schon da- für gestimmt.)

Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist auch nicht der Fall. Ich schließe den Tagesordnungspunkt 6, die Gesetzentwurfberatung in erster und zweiter Beratung.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 7 auf

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Rundfunkgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 3/2556 ERSTE BERATUNG

Nun weiß ich nicht, wer diesen Gesetzentwurf begründen möchte, da ich auf der zuständigen Regierungsbank niemanden sehe.

(Zwischenruf Gnauck, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei: Niemand ist nicht richtig.)

Auf der zuständigen. Herr Minister Gnauck, wollen Sie? Sie wollen nicht. Ja, gut, dann eröffne ich die Aussprache. Es hat sich Frau Abgeordnete Nitzpon, PDS-Fraktion, zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, das habe ich in 12 Jahren Landtag auch noch nicht erlebt, aber es kommt alles einmal vor.

(Zwischenruf Dr. Birkmann, Justizminister: Begründen Sie doch.)

(Zwischenruf Abg. Seela, CDU: Keine Pole- mik.)

Ich rede zu Rundfunkfragen - ich rede eigentlich immer sachlich, denke ich.

Als vor über einem Jahr der Bericht der Landesregierung über die Erfahrungen mit der Anwendung des Thüringer Rundfunkgesetzes dem Landtag vorgelegt wurde, war zu lesen, dass die Landesregierung zum gegenwärtigen Zeitpunkt keinerlei Gesetzesänderungen für sinnvoll hält. Auf der anderen Seite wurden in diesem Bericht verschiedene Vorschläge, die in großen Teilen auch von der Landesmedienanstalt an die Landesregierung herangetragen wurden, unterstützt. Am Ende dieses Berichts hat dann die Landesregierung festgestellt, dass sie mit Nachdruck doch Vorschläge zur Änderung oder zur Novellierung des Thüringer Rundfunkgesetzes fordert und selbst einbringen möchte. Dieser Aufbau des Berichts hat mich damals schon gewundert. Er war etwas seltsam, denn meine Fraktion hat schon immer Änderungen im Rundfunkgesetz gesehen. Ich denke, es wird Zeit, dass diese Änderungen nun vorliegen. Wir haben ja weit über ein Jahr darüber schon diskutiert, dass sie kommen müssen.

Im Mai dieses Jahres forderte meine Fraktion eine Berichterstattung der Landesregierung zur Entwicklung des Medienstandorts Thüringen. Nur so konnten wir endlich erfahren, Herr Seela, deswegen hatten wir diesen Antrag auch gestellt, welche neuen Ansätze zur Entwicklung des Medienstandorts Thüringen, aber auch welche Neuerungen in einem zukünftigen Rundfunkgesetz die Regierung vorhat. Nun liegt diese Änderung des Rundfunkgesetzes vor und meine Fraktion kann feststellen, dass es viele Änderungen gibt, die sich an der Praxis orientieren. Ich denke dabei z.B. an die Erhöhung der zu versorgenden Wohneinheiten bei der Weiterverbreitung mit Kabelanlagen von 100 auf 250. Ich denke auch daran, dass bei mehreren Antragstellern auf Zulassung eines Fernsehprogramms derjenige den Vorrang erhält, der die bessere Durchführung oder Förderung medienwirtschaftlicher, pädagogischer oder produktionstechnischer Projekte gewährt. Dafür sind die Landesfenster für terrestrisch verbreitetes bundesweites Fernsehen weggefallen. Das sind alles richtige Dinge, denn diese Regelung hatte sich in den letzten Jahren sowieso nicht bewährt, trotz mehrfacher Ausschreibung gab es keinen Bewerber.

Aus der Praxis, denke ich, ist auch die Regelung, dass es in Ausnahmefällen möglich ist, Ereignisrundfunk länger als acht Wochen und über den lokalen Ereignisbereich hinaus zuzulassen. Ich könnte noch mehr Beispiele aufzählen, die unsere Zustimmung finden. Leider muss ich aber auch feststellen, was politisch nicht gewollt ist, sich aber dennoch in der Praxis bewährt oder wo die Praxis zeigt, dass es eine andere Lösung geben muss, weil sie nicht funktioniert, dass diese Erfahrungen zur Seite geschoben wurden, ausschließlich eben aus politischen Gründen. Zu nennen ist in erster Linie

(Zuruf Abg. Seela, CDU: Was denn da?)

- ich nenne Ihnen mehrere, Herr Seela - die Auseinanderschaltung der Frequenzen für offene Kanäle und des nichtkommerziellen Lokalrundfunks, die nach dem Willen der

Landesregierung nun wieder nicht festgeschrieben werden sollen. Seit Jahren, meine Damen und Herren - und Herr Seela, Sie sitzen auch in der Vollversammlung der Landesmedienanstalten, Sie müssten es wissen -, werden in diesem Zusammenhang Probleme an die Landesregierung herangetragen, doch sie stoßen immer wieder auf taube Ohren und verschlossene Augen. Die Landesmedienanstalt hat auch in ihrer Zuarbeit zu diesem Bericht, von dem ich schon gesprochen habe, auf dieses Problem aufmerksam gemacht und vorgeschlagen, hier eine Auseinanderschaltung vorzunehmen. Warum, frage ich die Landesregierung, verschließt sie sich diesem Problem? Ich denke, es gäbe eine ganz einfache Lösung, doch die ist eben im Gesetz nicht aufgenommen.

In ihrem Bericht zu diesen Erfahrungen mit der Anwendung des Rundfunkgesetzes hat die Landesregierung sogar im Abschnitt "Bürgerrundfunk" festgestellt, dass es keine Probleme in diesem Zusammenhang gibt. Ich denke, das ist weltfremd. Probleme gibt es, sowohl der "offene Kanal" z.B. in Erfurt, als auch Radio FREI und Radio LOTTE müssen sich einschränken. Das kommt ihrer Entfaltung, meine Damen und Herren, nicht zugute. Darüber hinaus gibt es auch das Problem, dass sowohl bei den offenen Kanälen als auch beim nichtkommerziellen lokalen Rundfunk fast ausschließlich ehrenamtliche Mitarbeiter arbeiten bzw. beim offenen Kanal Bürgerinnen und Bürger nach Schule, Studium oder Arbeit tätig sind. Beide Seiten sind natürlich bemüht, für den Hörer die günstigsten Sendezeiten zu erhaschen und die liegen nun einmal zwischen 19.00 und 22.00 Uhr, wie wir feststellen konnten. Alle Sendezeiten, die vorher über den Tag verteilt sind, sind sehr schwierig abzusichern aufgrund dieser Ehrenamtlichkeit. Außerdem, meine Damen und Herren, ist es für die Identifikation des Hörers mit seinem Sender schon notwendig, dass diese intensiven Hörzeiten zur Verfügung stehen. Dazu kommt, dass nicht kommerzielle lokale Sender natürlich strukturiert sind und diese Struktur, dieses Programm sollte nicht geteilt oder unterbrochen werden. Es sind, meine Damen und Herren, Vollprogramme, die Information, Beratung, Bildung und Unterhaltung mit lokalem Bezug senden müssen. Dies steht auch z.B. bei Radio FREI und Radio LOTTE in den Zulassungsbescheiden. Deshalb hält meine Fraktion die gesetzliche Regelung, die im neuen Gesetz weiter bestehen bleibt, für eine schlechte Lösung. Ich weiß, dass hier die Auffassungen zwischen Landesregierung und CDU-Fraktion und meiner Fraktion sehr weit auseinander gehen, aber ich denke, es wäre ehrlicher gewesen, schon immer zu sagen, dass diese Trennung der Frequenzen OK und NKL von Ihnen politisch nicht gewollt ist, denn machbar wäre es durchaus.

Meine Damen und Herren, wie im Bericht über diese Erfahrungen zur Anwendung mit dem Rundfunkgesetz schon angekündigt wurde, nimmt die Vermittlung von Medienkompetenz in der Überarbeitung des Gesetzes eine noch stärkere Stellung ein als bisher. Das unterstützen wir ganz stark.

Insbesondere hervorheben möchte ich die Beschreibung der Aufgaben der Medienkompetenz, die erstmals festgeschrieben werden mit "Befähigung zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und Mitgestaltung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung sowie zum selbstbewussten, selbstbestimmten und kritischen Umgang mit den Medien". Ich freue mich - das kann ich hier auch sagen -, dass die Landesregierung diesen Standpunkt einnimmt und das nun so festgeschrieben hat, denn ich kann mich auch erinnern, dass es in diesem Land eine Zeit gab, da die Landesregierung die Landesmedienanstalt gerügt hat, dass sie im Sinne von Medienkompetenz tätig wurde. Nach Ansicht der Landesregierung - damals war Herr Krapp ja auch schon zuständig für diesen Bereich - lag dies nicht im Aufgabenfeld der Landesmedienanstalt. In diesem Zusammenhang möchte ich ganz kurz sagen, dass die Entwicklung des Medienapplikations- und Gründerzentrums in Erfurt von uns unterstützt wird. Allerdings würden wir uns wünschen, dass im Weiteren die Potenzen der gesamten Region noch stärker ausgeschöpft werden. So sehen wir eine stärkere Einbindung z.B. der Bauhaus-Universität in Weimar als notwendig an. Ich denke, hier muss die Landesregierung endlich ein Konzept vorlegen, wie diese Vernetzung vonstatten gehen soll.

Gestatten Sie mir auch an dieser Stelle ein ganz kurzes Wort zu den Fragen des zukünftigen Jugendmedienschutzstaatsvertrags. Für sinnvoll erachten wir die Bewerbung von Erfurt für den Sitz der KJM, dennoch muss ich schon jetzt feststellen, dass die Selbstkontrolle, die in dem Gesetz verstärkt werden soll, den gesellschaftlichen Forderungen nicht entspricht. Aber das sollten wir noch einmal diskutieren, wenn uns dieser Staatsvertrag vorgelegt wird. Mit dieser Entscheidung, diese Selbstkontrolle noch zu verstärken, verbleibt der Landesmedienanstalt natürlich nur noch ein Minimum an Kontrollfunktionen. Ich denke, so kann das nicht bleiben. Aber, wie gesagt, wir werden darüber intensiv hier noch einmal diskutieren können.

Meine Damen und Herren, richtigerweise hat die Landesregierung der Landesmedienanstalt per Gesetz in puncto Medienkompetenz zusätzliche Aufgaben übertragen. Ich sehe dabei in der werte- und qualitätsbezogenen Aus- und Fortbildung der Medienschaffenden in diesem Punkt einen sehr wichtigen Beitrag. Dennoch hätte ich mir gewünscht, dass in § 35 zwingend festgeschrieben wird, dass die Landesmedienanstalt Aus- und Fortbildungsmaßnahmen anbieten muss und nicht nur, dass sie diese durchführen kann. Denn, ich denke, zur Qualitätssicherung aber auch zur Verbesserung des Rundfunks, auch der Bürgerradiomacher, aber auch der landesweiten Hörfunkprogramme sind Aus- und Fortbildungsmaßnahmen dringend notwendig. In diesem Zusammenhang muss ich hier noch einmal die Frage stellen, wie die Zusammenarbeit zwischen ThILLM - da ist leider immer noch niemand da - und der Landesmedienanstalt insbesondere zur Fortbildung der Lehrerinnen und Lehrer erfolgen soll. Hier erwarten wir verbindliche Richtlinien und Vereinbarungen, noch dazu, wo in einem Ministerium beide Ressorts vereint sind.

Aus unserer Sicht hat die Regierung in diesem Punkt einen sehr großen Nachholbedarf und auch das könnten wir im Ausschuss vielleicht auch im Rahmen dieser Gesetzesänderung diskutieren oder dann eben zu einem späteren Zeitpunkt.

Meine Damen und Herren, ein Problem, das uns in der Vollversammlung der Landesmedienanstalt schon seit Jahren beschäftigt, sind die Rücklaufgelder an den MDR. In § 53 ist aufgeführt, wie und für welche Projekte, Sendungen usw., die von der Landesmedienanstalt an den MDR abzuführenden Mittel dafür verwendet werden. Mir wäre es natürlich lieber, wenn die Landesmedienanstalt an den MDR keine Mittel abführen müsste. Ich glaube, wenn Sie die mit diesem Gesetzentwurf festgelegten Aufgaben engagiert wahrnimmt, dann werden sich die abzuführenden Mittel auf ein Minimum verringern bzw. - ich hoffe - gen null laufen.

Im Zusammenhang mit den Finanzen muss ich noch auf eine Aussage im Erfahrungsbericht des Rundfunkgesetzes eingehen. Dort steht: "Es ist abzuwarten, ob sich lokale Programme in Thüringen langfristig finanzieren lassen." Viele, Insider sprechen von 90 Prozent, sind der Auffassung, dass lokale Veranstalter kurz vor dem Aus stehen. Das hat verschiedene Ursachen, eine sehe ich darin, dass diese Veranstalter, insbesondere auch die beiden nicht kommerziellen lokalen Rundfunksender bzw. auch viele vereinsgetragene offene Kanäle, kaum fest angestellte Mitarbeiter haben, sondern viele nur durch arbeitsmarktpolitische Hilfen ihren Mitarbeiterstamm finanzieren oder aber ausschließlich Praktikanten ohne Erfahrungen und ohne Berufsabschluss das Programm machen lassen. Das führt natürlich zwangsläufig zu Qualitätseinbußen und ist auch nicht dienlich für die Region, denn es wird aus meiner Sicht nichts Bleibendes geschaffen, wenn ständig im Bereich der Mitarbeiter gewechselt wird.

Ich werde auch deshalb der Vollversammlung der Landesmedienanstalt für den neuen Haushalt vorschlagen, dass nichtkommerzielle lokale Rundfunkanbieter finanziell mit den offenen Kanälen gleichgestellt werden. Ich denke, auch das bindet Mittel in die richtige Richtung. Im Übrigen sollten Mittel auch verstärkt in die Förderung von barrierefrei gestalteten Programmen fließen, um Menschen mit Behinderungen umfassenden Zugang - wie es im Gesetz heißt - zu gewährleisten. Ich denke, auch dort gibt es noch Nachholbedarf.

Im Zusammenhang mit den Finanzen möchte ich auch einmal noch darauf hinweisen, dass durch die Digitalisierung gerade kleine Anbieter, insbesondere aber natürlich auch der Bürgerrundfunk, vor großen auch finanziellen Probleme stehen werden oder schon stehen. Deshalb interessiert mich das Konzept der Landesregierung zur Unterstützung der Umstellung von analog auf digital.

Befürworten, meine Damen und Herren, möchte ich die Verpflichtung des MDR zur jährlichen öffentlichen Re

chenschaftslegung. Damit wird auch die Verwendung der Rücklaufgelder durchsichtig. Ich möchte Sie erinnern, dass ich in dieser Wahlperiode eine Kleine Anfrage an die Landesregierung gestellt hatte und in der Beantwortung fehlten plötzlich etwas mehr als 800.000 DM, wo nicht mehr nachvollzogen werden konnte, in welche Sendungen oder Projekte diese Gelder geflossen sind. Ich denke, wenn das jetzt der MDR selbst macht, diese Veröffentlichung, dann werden solche Lücken vielleicht nicht mehr auftauchen.

Ich möchte auch sagen, dass es Zeit wird, dass nun in der Verwendung der Mittel auch spezifisch solche Fragen und Projekte der Vermittlung von Medienkompetenz festgeschrieben werden, insbesondere natürlich auch im Kinder- und Jugendbereich.

Ich möchte noch zu einigen wenigen Punkten Bemerkungen machen, die nicht unsere Zustimmung erfahren. Zunächst eine Frage: Bei Streitigkeiten zwischen Anbietern in Bezug auf die Zuordnung von Frequenzen hat die Landesregierung entschieden. Jetzt hat sie sich das Ziel gesetzt, das ist sehr ehrenwert, das Einvernehmen herbeizuführen. Wenn ein Streitfall aber nicht einvernehmlich geklärt werden kann, entscheidet dann die Landesregierung dennoch oder welche Vorstellungen gibt es, wie mit den Streithähnen dann umgegangen wird? Das nur als Frage.

Ein weiteres Problem, das auch schon zur schriftlichen Anhörung durch die Landesregierung an Sie herangetragen wurde, betrifft die Übernahme von Rahmenprogrammen für Ereignisse und Einrichtungen des Rundfunks und Übernahme von Sendungen und Beiträgen im Austausch mit anderen Anbietern im offenen Kanal. In der Umsetzung dieser §§ 34 und 35 wird es praktische Probleme, insbesondere bei den offenen Kanälen geben. Zwar wurden nach dieser schriftlichen Anhörung einige Vorschläge, z.B. der Landesmedienanstalt, in den Entwurf aufgenommen, so z.B. der nicht kommerzielle lokale Rundfunk wurde mit eingeschlossen oder die Landesmedienanstalt muss solch einer Übernahme der Rahmenprogramme zustimmen. Es wurde auch der Satz angeschlossen "Soweit der Charakter des Bürgerrundfunks dem nicht widerspricht". Das löst aber alles aus meiner Sicht das Problem immer noch nicht, denn der offene Kanal verantwortet kein Programm und kann demnach auch keine Beiträge von anderen Anbietern, die einen programmatischen Rahmen haben, übernehmen. Diese Regelung widerspricht aus meiner Sicht sogar der Natur des offenen Kanals. Wir haben in der Vollversammlung der Landesmedienanstalt bei der Verteilung der Sendezeiten für die Bürgerradios immer wieder feststellen müssen, dass beide Seiten - sowohl nicht kommerzieller lokaler Rundfunk, aber auch der offene Kanal von Erfurt - sagen, die Sendezeiten reichen nicht aus, wir wollen andere, wir wollen bessere Sendezeiten und damit dürfte aus meiner Sicht eigentlich eine Übernahme eines solchen Rahmenprogramms oder Sendungen und Beiträge kein Thema sein, weil diese gar nicht benötigt werden.

Vielleicht noch vier wichtige Schwerpunkte aus der Praxis, dann würde ich es in der ersten Lesung mit meinen Ausführungen sein lassen. Es ist aus unserer Sicht wieder einmal nicht festgeschrieben worden, wie hoch ein angemessener Wortanteil, insbesondere in den landesweiten Hörfunksendern sein muss. Die Vollversammlung der Landesmedienanstalt schlägt sich seit Jahren mit diesem Problem herum. Es werden regelmäßig Programmanalysen erarbeitet und wir - wir sage ich, weil ich Mitglied in der Vollversammlung bin - mussten in den letzten Jahren feststellen, dass selbst ein Wortanteil von 15 Prozent nicht eingehalten wird. "Antenne Thüringen" hatte z.B. mit seiner erstmaligen Bewerbung zum Lizenzerhalt in seinem Konzept einen Wortanteil von 30 Prozent selbst vorgeschlagen, heute sind sie nur noch bei ungefähr 13 Prozent und die Landeswelle ist in diesem Zusammenhang auch nicht viel besser. Es gibt im Gesetz den § 62, der mit "Ordnungswidrigkeiten" überschrieben ist. Meine Damen und Herren, er ist sehr wenig hilfreich, denn Rundfunkanbieter, die gegen Auflagen oder ihre Zulassungsbestimmungen verstoßen, können zwar die Lizenz aberkannt bekommen, aber dies wäre die härteste Strafe und aus meiner Sicht wirklich nur bei starken Vergehen anzuwenden. Dazwischen gibt es nichts, womit den Anbietern empfindlich gezeigt wurde, dass sie Fehler begangen haben. Die Vollversammlung der Landesmedienanstalt hat demnach in den Ordnungsmaßnahmen keine Möglichkeit einzugreifen und in einer geeigneten Weise den Sender zu zwingen, den Wortanteil zu erhöhen. Ich muss hier ehrlich sagen, ich habe auch noch keine Lösung gefunden, aber vielleicht...

(Zwischenruf Abg. Seela, CDU: Lizenzent- zug.)

Das hatte ich ja gesagt, nur Lizenzentzug, aber ob das ausreichend ist. Wir hatten es der Landeswelle und "Antenne Thüringen" schon angedroht. Aber, ich denke, es gibt vielleicht noch größere Fehler, wo ein Lizenzentzug dann auch gerechtfertigt ist. Angedroht wurde ihnen das schon, aber dazwischen gibt es eben nichts. Wir hätten vielleicht schon seit Jahren andere kleinere Mittel nehmen können. Ich habe auch noch keine absolute Lösung dafür. Aber vielleicht zeigt eine Anhörung, die wir natürlich fordern werden oder aber eine gemeinsame fraktionsübergreifende Überlegung, ob es noch andere Möglichkeiten zwischen Lizenzerteilung und Lizenzentzug gibt, wenn solche Dinge nicht aufgegriffen werden, die von der Landesmedienanstalt angesprochen werden. In diesem Zusammenhang könnte ich mir z.B. vorstellen, dass in dieser schwammigen Formulierung, dass ein angemessener Wortanteil enthalten sein muss, dann einfach eine konkrete Prozentzahl festgeschrieben wird, nämlich mindestens 15 Prozent und danach können wir natürlich dann auch die einzelnen Sender messen.

Meine Fraktion spricht sich gegen die Neuformulierung des § 16 Abs. 3 aus, in dem Stimmrechte eines Mitglieds 50 v.H. nicht überschreiten sollen. Dies ist aus unserer

Sicht eindeutig zu hoch. Es muss bei 25 v.H. bleiben. Nur so wäre eine gleichmäßige Verteilung der Stimmen auf fünf Gesellschafter überhaupt möglich. Wir sagen, keiner soll 25 Prozent erreichen dürfen. Im Gesetz sind ja fünf Gesellschafter weiterhin festgeschrieben.

Meine Damen und Herren, insbesondere der Landesregierung, da ist immer noch niemand da...

(Zuruf Gnauck, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staats- kanzlei: Ja, die ist da.)