mein Kollege Schemmel hat klar und deutlich die Auffassung der SPD-Fraktion zum Gesetzentwurf der Landesregierung zum Ausdruck gebracht. Dem ist eigentlich auch nichts mehr hinzuzufügen, aber
mir sind als Familienpolitikerin zwei Fakten, die mit dieser Problematik zusammenhängen, wichtig. Der erste Fakt ist folgender: In der Debatte zu dem Gesetzentwurf bin ich über Auffassungen von CDU-Mitgliedern sehr hellhörig geworden. An sie wäre von Betroffenen - also homosexuellen Paaren - herangetragen worden, doch möglichst unauffällig, vielleicht auch noch heimlich damit umzugehen, damit nicht so in die Öffentlichkeit zu gehen. Man möchte die Partnerschaften schließen, ohne dass davon irgendwie jemand groß erfährt. Aber wird hier denn wirklich verkannt, dass gerade damit die Diskriminierung homosexueller Paare festgeschrieben wird.
sich offen zu bekennen und glaubt, dass man dadurch im Grunde negative Erfahrungen macht; das kommt doch nicht umsonst. Dabei wird wirklich von den Menschen überhaupt nicht erkannt, die so etwas auch noch unter
stützen und in die Öffentlichkeit bringen - das muss man doch wissen, dass die Menschen so sind -, bei allem Abweichen vom Normalen - und hier ist es das Standesamt für alle - wird sofort Anrüchiges vermutet.
Es wird - ja, bei Ihnen vielleicht nicht - auch die Einstellung, das Verhalten der Menschen im Unterbewusstsein beeinflusst. Hier verfestigt sich, dass das vielleicht doch nicht ganz so intakt ist und man sucht andere Möglichkeiten.
Der zweite Fakt ist: Wir hatten vor kurzem eine Konferenz mit Prof. Fhtenakis, Sie hatten ihn ja auch schon - er ist ja der Familienforscher - und ich habe ihn gefragt. Wie sieht es aus mit Kindern, die hineingebracht werden in eine solche Lebenspartnerschaft von homosexuellen Paaren? Er sagte, es gibt überhaupt keine Studien, auch überhaupt keine Bedenken, dass den Kindern irgendwie eine negative Entwicklung widerfahren würde. Aber, und das hat er laut und deutlich gesagt, die Kinder von solchen Paaren werden häufig diskriminiert, und zwar von der Gesellschaft und von Leuten, die genauso wie Sie vielleicht sagen, das müssen wir heimlich machen.
Dagegen soll man vorgehen, das betrifft im Grunde dann alle. Wenn Sie so etwas auch noch verbreiten und sagen, Sie finden es richtig, das ist für mich Schizophrenie, dann kann man das eigentlich überhaupt nicht mittragen. Ich bin deshalb unbedingt dafür, dass aus diesem Grund auch eine rechtliche Gleichstellung von Lebenspartnerschaft und Eheschließung auf dem Standesamt außerordentlich wichtig ist und auch im Grunde von Ihnen mitgetragen werden müsste. Danke.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, Ihnen liegt die Beschlussempfehlung des Innenausschusses zum Thüringer Ausführungsgesetz zum Lebenspartnerschaftsgesetz vor. Der Ausschuss folgt den Vorstellungen der Landesregierung, die Aufgaben nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz den Landkreisen und den kreisfreien Städten zu übertragen.
Lassen Sie mich angesichts der zum Teil in den vergangenen Monaten heftig geführten Diskussion noch einmal einige Worte zum Gesetz und der Gesamtproblematik
sagen. Sie alle kennen die Entstehungsgeschichte dieses Lebenspartnerschaftsgesetzes. Es ist einfach eine Widerspiegelung der kompromisslosen Haltung der Bundesregierung, die nicht zu einem parteienübergreifenden Konsens beim Umgang mit gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften bereit war.
(Zwischenruf Abg. Dittes, PDS: Die Thürin- ger Landesregierung hat aber Konsensbereit- schaft signalisiert.)
Das von der Bundesregierung durchgepeitschte Lebenspartnerschaftsgesetz bedeutet in der Tat einen sehr tiefen Einschnitt in unsere gesellschaftspolitischen Grundvorstellungen. Eine große deutsche Tageszeitung hat vor einem Jahr, als dieses Gesetz beschlossen wurde, von einem Paradigmenwechsel gesprochen, von einem Paradigmenwechsel, der sich mit dem In-Kraft-Treten des Lebenspartnerschaftsgesetzes in Deutschland vollziehen würde. Lassen Sie mich das ganz klar sagen, meine Damen und Herren: Für die Landesregierung ist und bleibt die Ehe nach wie vor - und dies gilt auch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts - das Leitbild der Gemeinschaft von Mann und Frau.
den Menschen vorzuschreiben, wie sie zu leben haben. Wir respektieren daher die Entscheidung der Menschen, die in anderen Formen als der Ehe einen partnerschaftlichen Lebensentwurf zu verwirklichen suchen. Lassen Sie mich aber mit einer Legende aufräumen. Durch die Einführung des Rechtsinstituts der Lebenspartnerschaft zwischen zwei gleichgeschlechtlichen Menschen gleicht sich unsere Rechtsordnung in Deutschland keineswegs dem internationalen Standard an, wie immer wieder behauptet wird und wie Frau Nitzpon hier von dieser Stelle vorhin auch ausgeführt hat. Auch wenn Dänemark, was immer wieder als Vorbild zitiert wird, eine ähnliche Regelung schon 1989 als erstes Land der Welt eingeführt hat und wenn inzwischen Schweden, Island, Frankreich und die Niederlande nachgezogen haben, so wird Deutschland, wenn wir das gesamt anschauen auch in Europa, trotz allem künftig im internationalen Vergleich in einer kulturellen und rechtlichen Grundsatzfrage eine Minderhei
Frau Präsidentin, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist inzwischen gesprochen. Es hat ein ganz unterschiedliches Echo gefunden. Von bahnbrechender Entscheidung sprachen die einen, andere übten kräftige Kritik. Wie umstritten die Entscheidung im Ergebnis und in der Begründung war, zeigt vor allen Dingen schon dieses knappe Abstimmungsergebnis im Ersten Senat. Der wichtigste Teil des Urteils ist mit der knappsten Stimmenmehrheit, die dort überhaupt möglich ist, nämlich mit fünf zu drei, zu Stande gekommen. Ein Beleg dafür, dass man nicht nur gesellschaftspolitisch, sondern auch verfassungsrechtlich hier sehr unterschiedliche Positionen vertreten kann.
Natürlich respektieren wir Mehrheitsentscheidungen. Wir verlangen aber, dass auch andere Mehrheitsentscheidungen akzeptieren
und nicht, meine Damen und Herren, dann sehr schnell zu der Diffamierung "Arroganz der Macht" greifen,
Es sei noch einmal auf den gesellschaftspolitischen Kern der Diskussion hingewiesen. Nicht ohne Grund sehen wir Ehe und Familie als das Leitbild unserer Gesellschaft an und gerade nicht andere Lebensformen. Auch das Bundesverfassungsgericht hat in früheren Entscheidungen Ehe und Familie als Keimzelle des Staates bezeichnet, auch wenn in dieser Entscheidung - um es vorsichtig auszudrücken - das Bundesverfassungsgericht inzwischen andere Akzente setzt. Eines hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts sicherlich gebracht, nämlich Rechtssicherheit darüber, was der Gesetzgeber darf und was er nicht darf.
Herr Minister, nachdem jetzt die gleichgeschlechtlichen Partnerschaften nach dem Willen der Bundesregierung und auch des Verfassungsgerichts formal der Ehe gleichgestellt werden, sehen Sie nicht auch eine mögliche Ungleichbehandlung bei den heterosexuellen Partnerschaften ohne Trauschein und ist nicht zu vermuten, dass im nächsten Schritt auch diese Geschichte noch fortgesetzt wird, um unsere Gesellschaft durcheinander zu wirbeln? Es gibt schon erste Äußerungen, die auf Gleichbehandlung von heterosexuellen Partnerschaften ohne Trauschein hinausgehen.
Herr Kollege, diese Frage ist auch im Ausschuss kurz angesprochen worden, dass durch dieses Gesetz inklusive des Urteils des Bundesverfassungsgerichts natürlich eine Gruppe von Menschen nun diskriminiert wird, benachteiligt wird, meine Damen und Herren, weil natürlich einer Gruppe hier Rechte gestattet werden, die anderen Gruppen nicht gestattet werden.
(Zwischenruf Abg. Dittes, PDS: Das stimmt nicht, das hat das Verfassungsgericht aus- drücklich verneint.)
Meine Damen und Herren, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat keine direkten Auswirkungen auf das landesrechtliche Ausführungsgesetz zum Lebenspartnerschaftsgesetz.
Den Ländern steht es frei, welche Behörden sie zur Ausführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes bestimmen. Verfassungsrechtlich denkbar und zulässig wären die Gemeinden, die Landkreise, die kreisfreien Städte, das Landesverwaltungsamt, aber auch die Notare.
Wir hatten als Interimslösung für Thüringen das Landesverwaltungsamt gewählt, wie andere Länder übrigens auch ihre Regierungspräsidien damit beauftragt haben. Auf die den Weimarer Bau als solches betreffende Polemik lohnt es sich nicht einzugehen. Jedenfalls sind die bisherigen Registrierungen der gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften im Landesverwaltungsamt problemlos und nicht ohne die notwendige Würde verlaufen. Die Zahlen sind trotzdem sehr gering. Bisher gab es 40 Anmeldungen, 33 Partnerschaften wurden registriert. Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf werden künftig die Landkreise und kreisfreien Städte mit der Registrierung von gleich
geschlechtlichen Lebenspartnerschaften betraut. Unsere vorgeschlagene gesetzliche Regelung entspricht im Übrigen den Ausführungsgesetzen der Länder Baden-Württemberg und des SPD-geführten Landes Rheinland-Pfalz. Das wird ja immer so unter den Tisch fallen gelassen und uns wird eine absonderliche Einzelganglösung unterstellt. Wir sind hier, denke ich, in guter Gesellschaft, meine Damen und Herren. Auch in Baden-Württemberg und in Rheinland-Pfalz sind die Landkreise und kreisfreien Städte als zuständige Behörden für die Registrierung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften bestimmt. Mir ist nicht bekannt, dass dort eine solche Scheindiskriminierungsdebatte geführt wird.