1. Mit der Neufassung des § 6 des Gesetzes wird verdeutlicht, dass Absolventen des ersten juristischen Staatsexamens nach entsprechender Beschlussfassung der juristischen Fakultät der Friedrich-Schiller-Universität ein Diplomgrad für diese Leistungen verliehen werden kann, wie es an vielen Universitäten in anderen Ländern in Deutschland bereits gehandhabt wird. Ich sehe einen Wettbewerbsnachteil für Thüringer Jurastudenten darin, dass ihnen ein solcher akademischer Grad bisher nicht verliehen wird, anders als z.B. in Niedersachsen.
2. Nachdem die erste Prüfung jetzt zweigeteilt ist, muss dies natürlich auch im Gesetzestext seinen Niederschlag finden, wo im bisherigen § 5 und künftigen § 7 die Worte "erste Staatsprüfung" durch das Wort "Prüfung" nebst einem Verweis auf § 5 Abs. 1 des Deutschen Richtergesetzes ersetzt wird.
3. Die Verordnungsermächtigungen des bisherigen § 6 werden der neuen oben skizzierten Rechtslage angepasst und durch zwei zusätzliche Verordnungsermächtigungen eingeführt.
In Absatz 2 wird der Verordnungsgeber ermächtigt, Bestimmungen über die Schwerpunktbereiche zu treffen und Regelungen über entsprechende Prüfungsordnungen der Universitäten zu erlassen. In dem neuen § 8 Abs. 3 soll klargestellt werden, dass für die Widerspruchsverfahren im Rahmen der staatlichen Prüfungen eine Gebühr erhoben werden kann. Gleiches gilt für das Notenverbesserungsverfahren der zweiten Staatsprüfung.
Meine Damen und Herren Abgeordneten, weitere Einzelheiten sollten in der Juristenausbildungs und -prüfungsordnung geregelt werden, um den Gesetzgeber nicht mit Kleinigkeiten zu belasten, um im Interesse einer flexibleren Anpassungsmöglichkeit bei notwendigen Veränderungen Rechnung tragen zu können. Selbstverständlich können wir im Rahmen der Beratungen dieses Gesetzes auch über diese Detailfragen sprechen, sinnvollerweise aber wohl im Ausschuss, wo ich Ihnen gern weiter Rede und Antwort stehe. Schönen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, Herr Dr. Birkmann nach Ihren eingehenden Ausführungen, für die ich mich bedanke, kann ich mich kurz halten. Ich halte den Gesetzentwurf für sinnvoll, für gut. Ich kann ihm grundsätzlich zustimmen. Details sind sicherlich, wie Sie auch schon angedeutet haben, im Justizausschuss noch eingehend zu diskutieren. Die Juristenausbildung ist, wie von Bundestag und Bundesrat bereits beschlossen, zu effektivieren und vor allem den Bedürfnissen der Praxis anzupassen. Diesen Zielen hat sich die Landesregierung durch diesen Gesetzentwurf angeschlossen. Er soll Grundlage für die entsprechende Rechtsverordnung, die JAPO, sein. Wir sind ja in unserer Gesetzgebung so etwas dem Abkürzungsfimmel verfallen. Das ganze Ding heißt also Juristenausbildungs- und -prüfungsordnung, abgekürzt JAPO. Da sind die Einzelheiten zu regeln. Ich halte es für sinnvoll. Thüringen ist da meines Erachtens bereits 1992 den richtigen Weg gegangen, im Gegensatz zu anderen Bundesländern, die praktisch alles in die Gesetzgebung übernommen haben, so dass sich das Plenum damit immer vollständig beschäftigen muss.
Ich will hier aber nur einige Punkte nennen, Sie haben sie bereits auch schon angesprochen, die uns bei der weiteren Prüfung im Justizausschuss beschäftigen werden. Sie haben angesprochen das erste Examen, das zweigeteilt wird. Es ist auch vorgesehen in dem neuen Absatz 1 des § 3, dass das erste Examen auch an anderen Orten durchgeführt werden kann. Das sollte man noch einmal nachprüfen. Ich freue mich, dass auch die Beamten aus dem Justizministerium hier sind und sich das anhören. Das erste Staatsexamen wird ja von Studenten abgelegt. Wir sollten uns überlegen, wenn die ihre Klausuren schreiben müssen - bis zu acht -, wenn das Klausurenschreiben an einem anderen Ort stattfinden soll als am Universitätsstandort, also Jena, dann müssen sie dahin fahren. Da müsste man sich schon überlegen, dass es sozial verträglich ist, dass diese auswärtigen Termine in der Form nicht durchgeführt werden. Da ich insoweit den Sachverstand auch hier sehe, in anderen Bundesländern musste an einen Ort gefahren werden, also in Hessen z.B. weitgehend nach Frankfurt, zum mündlichen Examen. Aber nur einmal zum mündlichen Examen. Ich bitte, und darüber werden wir im Ausschuss reden, ein Auge drauf zu haben, dass da nicht unnötige Erschwernisse für die Kandidaten aufgebaut werden.
Das Kampagneverfahren bei der Vereinfachung der Prüfung halte ich für sinnvoll, dass also nur jeweils zwei Prüfer die Klausuren überprüfen. Ich halte es insbesondere für sinnvoll, das ist nun schon Beschlusslage der Justizministerkonferenz, dass der "Diplomjurist" eingeführt werden soll. Es ist in diesem Parlament bedauerlicher
weise so, dass wir relativ wenig Juristen hier haben. Wir haben zwar einige Kandidaten, die mal angefangen haben, wir haben auch eine Kollegin, die ein Studium durchgeführt hat. Es ist eben der Nachteil, und das sage ich auch im Vergleich zur alten DDR, dass es bundesweit bisher gar nicht die Möglichkeit gegeben hat, dass ein Jurist nach Ablegung des ersten Examens irgendeine Berufsbezeichnung hatte, außer „Geprüfter Rechtskandidat“ und das ist ein bisschen lächerlich. Deshalb begrüße ich es, dass die Möglichkeit eingeführt wird, den Diplomjuristen zu schaffen.
Insgesamt gesehen kann man also sagen, das ist ein Schritt in die richtige Richtung. Wir wollen Ihnen dabei helfen, dass diese Richtung nicht aus dem Auge verloren wird. Ich beantrage für die Fraktion der SPD die Überweisung an den Justizausschuss federführend und mitberatend an den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst. Danke schön.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Kollegen, der Thüringer Justizminister Dr. Andreas Birkmann hat uns heute den Gesetzentwurf zur Umsetzung des Bundesrechts zur Reform der Juristenausbildung in das Thüringer Landesrecht vorgelegt. Daraus ergibt sich im Nachhinein auch die Änderung der Thüringer Juristenausbildungs- und -prüfungsordnung, die Abkürzung JAPO ist schon gefallen. Nach der Änderung dieses Gesetzes kann dann auch die JAPO in Thüringen entsprechend geändert werden. Da wir in Thüringen, anders als einige andere Bundesländer, dies deutlich getrennt haben, das Gesetz nur das Notwendigste regelt und die Details der Prüfung werden dann in der Juristenausbildungs- und -prüfungsordnung geregelt. Auch ich möchte mich im Namen meiner Fraktion dafür aussprechen, dass diese Änderungen, die dann in der JAPO notwendig werden, hier in Thüringen in einem breiten Dialog mit allen Betroffenen und mit der notwendigen Sorgfalt und der angemessenen Ruhe, also außerhalb der Wahlkampfdiskussionen, geführt werden. Dies wird vor allem durch die frühzeitige Vorlage dieses Gesetzentwurfs ermöglicht.
Meine Damen und Herren, der Minister hat schon erwähnt, weit mehr als sechs Jahre hat es gedauert, bis der Bundesgesetzgeber von der ersten Initiative zum jetzt verabschiedeten Bundesgesetz gekommen ist. Die erste Initiative ging von der Justizministerkonferenz der Länder im Frühjahr 1996 aus. Ich bin froh darüber, dass nicht, wie ursprünglich beabsichtigt, die bisherige zweistufige Juristenausbildung, immerhin - der Minister hat die Jahreszahl vorhin genannt - gibt es sie seit 1748, durch eine ein
Ich möchte noch einmal kurz auf die wichtigsten Punkte des Bundesgesetzes zur Reform der Juristenausbildung eingehen. Das Bundesgesetz ist mit breitem Konsens der Justizminister aller Länder, also quer durch die politische Landschaft, sowohl A- als auch B-Länder haben sich geeinigt auf einen Kompromiss zum Reformvorhaben. Dieses Gesetz ist die Grundlage für das uns heute vorliegende Thüringer Gesetz. Die erste Staatsprüfung wird jetzt als erste Prüfung bezeichnet, also die Bezeichnung „Staatsprüfung“ entfällt und besteht aus einer universitären Schwerpunktbereichsprüfung und einer staatlichen Pflichtfachprüfung. Wobei man sich, entgegen dem Votum der Justizminister der Länder, die eigentlich für ein 25-prozentiges Quorum der universitären Schwerpunktsbereichsprüfung an der Gesamtnote plädiert hatten, auf ein 30prozentiges geeinigt hat. Aber es zeigt sich auch hier, dass es ein Kompromiss ist, denn der Bund hatte anfangs mal angedacht, 50 Prozent in die Endnote einfließen zu lassen. Eine weitere wichtige Änderung ist die Ausbildung zu Schlüsselqualifikationen. Der Minister hat schon einige Details genannt. Es wird sicherlich ein breites Feld zum Beispiel durch die neuen Medien geben. Diejenigen, die vor zehn oder zwanzig Jahren ihr Studium abgeschlossen haben, haben von Internet-Kriminalität und den ganzen Dingen, die mit Urheberrecht zu tun haben, gar nichts gehört, was das Internet betrifft, Urheberrecht mit Sicherheit. Aber das Urheberrecht, was sich jetzt durch die neuen Medien ergibt, ob es Musik ist, ob es auch andere Dinge sind, dafür ist entweder jetzt eine entsprechende Weiterbildung oder Qualifikation notwendig, aber es ist auch Bestandteil der neuen Ausbildung. Geändert wird auch der juristische Vorbereitungsdienst, das heißt die zweite Stufe der juristischen Ausbildung, wonach jetzt mindestens neun Monate - so war jedenfalls der letzte Kompromiss in der Justizministerkonferenz und so ist auch die Bundesrechtslage und somit wird es auch im Thüringer Gesetz entsprechend umgesetzt - ein Jurist bei einem Rechtsanwalt arbeiten muss, um ausreichend in dieser Tätigkeit ausgebildet zu werden.
Mit dem Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf werden die gesetzlichen Grundlagen geschaffen, um die bundesrechtlichen Neuregelungen in unser Landesrecht zu überführen. Die Neufassung des § 6 gehört zu den wesentlichen Änderungen, die es ermöglichen, dass Absolventen des ersten juristischen Staatsexamens nach entsprechender Beschlussfassung der juristischen Fakultät, denn die Universität selber muss dies beschließen, welchen Abschlusstitel oder welchen Diplomgrad man am Ende des Studiums verleihen möchte, aber das Gesetz schafft den rechtlichen Rahmen dafür, dass es der Friedrich-Schiller-Universität möglich wird, den Titel "Diplomjurist" am Ende des Studiums nach dem ersten Staatsexamen zu erteilen. Deswegen bleibt aber das zweite Staatsexamen erhalten und das, was wir in das Gesetz schreiben, dass bei der einen oder anderen Amtsführung die Notwendigkeit der Befähigung zum Richteramt gegeben ist, das ergibt sich dann
eigentlich erst aus der zweiten Staatsprüfung, also aus dem zweiten Staatsexamen. Aber für die Thüringer Jurastudenten wird damit ein Wettbewerbsnachteil, das heißt nicht für den Standort der Universität, beseitigt, denn die Universität wird damit in die Lage versetzt, den Titel "Diplomjurist" am Ende des Studiums zu erteilen. Dass die erste Prüfung zweigeteilt werden soll, habe ich vorhin schon ausgeführt. In dem bisherigen § 5 - dem dann künftigen § 7 - werden zum Beispiel die Worte "erste Staatsprüfung" durch das Wort "Prüfung" mit einem entsprechenden Verweis ersetzt. Die Verordnungsermächtigungen des alten § 6 - jetzt neu § 8 Abs. 1 Nr. 2 und 4 - werden der neuen Gesetzeslage angepasst. Und es werden zusätzlich zwei weitere Verordnungsermächtigungen eingeführt, um Bestimmungen über die Schwerpunktbereiche zu treffen und Regelungen über entsprechende Prüfungsordnungen der Universitäten zu erlassen. In dem neuen § 8 Abs. 3 wird festgeschrieben, dass für die Widerspruchsverfahren im Rahmen der staatlichen Prüfung eine Gebühr erhoben werden kann. Gleiches gilt auch für die beantragten Prüfungen zur Notenverbesserung. Das heißt, das Gesetz lässt hier ein Verfahren zu, dass jemand, der eine Prüfung abgelegt hat und der Meinung ist, er könnte es ja eigentlich besser, noch einmal eine Nachprüfung beantragen kann und im Notenverbesserungsverfahren in der zweiten Staatsprüfung versuchen kann, seine Note zu verbessern. Ich erspare mir jetzt - mir und auch Ihnen - auf weitere Einzelheiten des Gesetzes und auf notwendige Änderungen in der Juristenausbildungs- und Prüfungsordnung - also der JAPO - einzugehen. Vielmehr sollten wir dies im Rahmen der Beratung dieses Gesetzes dann auch über entsprechende Detailfragen im Justizausschuss besprechen. Deshalb beantrage ich im Namen meiner Fraktion, die Überweisung des Gesetzes zur Änderung des Thüringer Juristenausbildungsgesetzes in der Drucksache 3/2577 an den Justizausschuss und bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich kann die Aussprache schließen und wir kommen zu den Überweisungsanträgen. Es wurde zunächst die Überweisung an den Justizausschuss beantragt. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Gegenstimmen? Nicht der Fall. Enthaltungen? Auch nicht, dann so beschlossen.
Weiterhin wurde die Überweisung an den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst beantragt. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Gegenstimmen? Danke. Enthaltungen? Nicht der Fall, dann mit Mehrheit abgelehnt.
Dann bleibt es bei der Überweisung an den Justizausschuss und wir brauchen auch keine Federführung abzustimmen.
Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Bereitstellung von Mitteln aus den Oddset-Sportwetten für gemeinnützige Zwecke im Zusammenhang mit der Veranstaltung der FIFA Fußball-Weltmeisterschaft Deutschland 2006 Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 3/2632 ERSTE und ZWEITE BERATUNG
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, Deutschland möchte ein hervorragender Gastgeber der Fußballweltmeisterschaft 2006 sein. Und da geht es nicht nur um die sportlichen Leistungen, sondern auch um ein entsprechendes kulturelles Rahmenprogramm. Um dieses Rahmenprogramm zu finanzieren, haben sich die Länder vereinbart, Mittel aus den Oddset-Wetten zur Verfügung zu stellen. Ein entsprechender Staatsvertrag wurde am 13. Juni dieses Jahres von allen Ländern unterzeichnet und dem Thüringer Landtag liegt heute das entsprechende Zustimmungsgesetz vor. Ich bitte um zügige Beratung und Beschlussfassung.
Das war die Begründung. Wortmeldungen zur Aussprache liegen mir nicht vor. Antrag auf Überweisung gibt es auch nicht. Damit kann ich die erste Beratung schließen. Wie unter den Fraktionen vereinbart, frage ich jetzt, ob die notwendige Mehrheit für eine Fristverkürzung zu Stande kommt. Zwei Drittel der hier anwesenden Abgeordneten brauchen wir. Wer mit der Fristverkürzung einverstanden ist, bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Da sind zwei Drittel sicher erreicht. Trotzdem Gegenstimmen? Enthaltungen? Nicht der Fall. Dann können wir so verfahren, dass wir unmittelbar jetzt in die zweite Beratung einsteigen können. Auch hier eröffne ich die Aussprache. Ich kann sie mangels Wortmeldungen wieder schließen.
Wir kommen unmittelbar zur Abstimmung über den vorliegenden Gesetzentwurf. Wer diesem Gesetzentwurf die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Gegenstimmen? Keine. Enthaltungen? Auch nicht der Fall, dann so beschlossen und das können wir dann auch noch mit Schlussabstimmung dokumentieren, indem wir aufstehen. Danke schön. Dann rufe ich die Gegen
stimmen auf. Die sind nicht vorhanden. Enthaltungen? Auch nicht, dann einstimmig so beschlossen und ich kann den Tagesordnungspunkt 10 schließen.
a) Neuregelungen zu Schulabschlüssen an Regelschulen und Gymnasien Antrag der Fraktion der SPD - Drucksache 3/2430 - Neufassung dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung und Medien - Drucksache 3/2623
b) Neuregelungen des Erwerbs von Abschlüssen im Realschulbildungsgang und im gymnasialen Bildungsgang Antrag der Fraktion der PDS - Drucksache 3/2487 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung und Medien - Drucksache 3/2624
(Berichterstatter ist ebenfalls der Abgeordnete Emde.) Ich gehe von einer gemeinsamen Berichterstattung aus und darf Herrn Abgeordneten Emde bitten, diese vorzunehmen. Abgeordneter Emde, CDU: Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der Ausschuss für Bildung und Medien hat zu den beiden eben genannten Anträgen in der Ausschuss-Sitzung am 8. August beraten. Es ging in den beiden Anträgen darum, dass die Landesregierung aufgefordert wird, eine Regelung zu den Abschlüssen am Gymnasium und an den Regelschulen hinsichtlich Realschulabschluss vorzulegen. Die Landesregierung hat erklärt, dass sie eine solche Regelung vorlegen will. Daraufhin wurden im Ausschuss mehrheitlich die beiden Anträge abgelehnt. Die Beschlussempfehlung des Ausschusses lautet also für heute: Der Antrag wird abgelehnt. (Beifall bei der CDU)
So, das war die Berichterstattung aus dem Ausschuss. Ich eröffne die Aussprache und als Erster hat der Abgeordnete Döring, SPD-Fraktion, das Wort.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, in der heutigen Debatte um die Schulabschlüsse kann jeder aufmerksame Bürger die hohe Schule der parlamentarischen Arbeit der CDU-Fraktion bestaunen. Weil wir dafür sind, sind wir mit
allem Nachdruck dagegen. Damit, meine Damen und Herren von der CDU, hat Ihre Eierei ihren traurigen Höhepunkt erreicht. Jahrelang haben Sie mit Ihren ideologischen Scheuklappen unsere Vorschläge zu gestuften Abschlüssen abgelehnt und einzig der öffentliche Druck hat Sie zähneknirschend zum Einlenken bewegt. Erst als Sie merkten, dass Ihr verzweifelter Versuch, die Zahnpasta wieder in die Tube zu bekommen, scheitern wird, waren Sie auch bereit, im gemeinsamen Entschließungsantrag zum 26. April einen Passus zu den Schulabschlüssen aufzunehmen. Spätestens nach dieser gemeinsamen Erklärung hätte es auch einen gemeinsamen Antrag zu den Schulabschlüssen geben können. Herr Minister Trautvetter, es wäre ganz interessant, wenn Sie vielleicht ein bisschen leiser sein würden, damit ich mein eigenes Wort verstehen kann.
Ja, das ist richtig, wenn die Gespräche auf den Regierungsbänken den Redner irritieren, sollte man etwas rücksichtsvoller sein.
Beide Oppositionsfraktionen haben ihre Bereitschaft dazu deutlich angezeigt. Die CDU in Person des Kollegen Emde sah jedoch keinerlei Handlungsbedarf. Sie, meine Damen und Herren von der CDU, werden zwar unsere Anträge ablehnen. Dennoch kommt die Landesregierung, wenn auch etwas zeitversetzt, unseren Forderungen nach. Minister Krapp hat zu unserem Tagesordnungspunkt im Ausschuss die Vorstellungen des Kultusministeriums zur Fortentwicklung der Schulabschlüsse an Regelschulen und Gymnasien dargelegt. Grundsätzlich können wir dem zustimmen. Mit Versetzung in Klasse 10 erwerben alle Schüler der Regelschule den Hauptschulabschluss, alle Schüler des Gymnasiums ein dem Hauptschulabschluss gleichwertiges Zertifikat. Die Realschulabschlussprüfung an der Regelschule wird reformiert, am Gymnasium wird es in der Klassenstufe 10 eine besondere Leistungsfeststellung geben, die sich am Lehrplan des Gymnasiums orientiert und damit erwerben die Schüler einen Abschluss, der dem Realschulabschluss gleichwertig ist. Damit sind unsere Forderungen nach gestuften Abschlüssen erfüllt.
Meine Damen und Herren, es gibt allerdings noch einigen Diskussionsbedarf. Dies betrifft vor allem das Verhältnis zwischen schriftlicher und mündlicher Prüfung bzw. Leistungsfeststellung, die Frage der Wertigkeit der Vornoten, die Frage der Prüfungsinhalte und der damit verbundenen Vorbereitung. Nicht zuletzt geht es auch darum, wie die zusätzliche Belastung der Lehrer vor allem in der Übergangsphase, also in diesem Schuljahr, abgefedert werden kann. Sie sehen, meine Damen und Herren der CDU-Fraktion, auch wenn Sie unseren Antrag ablehnen, eigentlich haben Sie schon längst zugestimmt - machen Sie ruhig weiter so.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Kollegen. Werter Herr Döring, ich hatte ja nun gehofft, wir könnten heute mal wirklich zu Sachfragen reden und Sie würden das, was bei Ihnen im Ausschuss so gut geklappt hat, auch einmal im Plenum zeigen können - Einsicht, dass es gute Gründe dafür gibt, dass eine Regelung bestand, wie sie gegenwärtig besteht, aber dass es auch gute Gründe dafür gibt, diese Regelung zu überdenken. Als Erstes möchte ich hier mal feststellen, dass es für diejenigen Schüler, die das Abitur bestehen, auch nach gegenwärtiger Regelung zu keiner Zeit ein Problem gab.
Probleme entstehen natürlich für einen Teil der Gymnasiasten, die aber eigentlich, aus meiner Sicht zumindest, gar nicht auf dieses Gymnasium gehören, die also den Leistungsanforderungen eines Gymnasiums nicht gerecht werden.
Nach gegenwärtiger Regelung gab es außerdem die Möglichkeit zur externen Prüfung. Dass diese externen Prüfungen mit erhöhtem Aufwand verbunden sind, ist klar. Aber das war nicht der Grund, warum man nun überlegt hat, in Einzelpunkten Veränderungen vorzunehmen. Ich will Ihnen das, Herr Döring, noch einmal erläutern. Es ist eben nicht so, dass es nur öffentlicher Druck war, der uns dazu bewogen hat, sondern es gab in der Zwischenzeit auch eine PISA-Studie. Ich möchte Ihr Geschrei mal hier gehört haben, wenn Thüringen nicht auf Platz 4, also im Vorderfeld, bei dieser Studie gekommen wäre, sondern auf Platz 4 von hinten