Protokoll der Sitzung vom 23.08.2002

Polizeidirektions-Arbeitskreis der Thüringer CDU

In der Lokalausgabe Gotha der "Thüringer Allgemeinen" vom 3. Juli 2002 wird berichtet, dass die Polizei Gotha und der Gothaer CDU-Ortsverband einen gemeinsamen Arbeitskreis gegründet haben. Vorsitzende soll die CDULandtagsabgeordnete Evelin Groß sein. Der Arbeitskreis wolle sich mit Themen wie den Möglichkeiten der Polizisten, ihre Überstunden abzubauen, oder der Umstrukturierung der Polizeidirektion Gotha befassen. Der Polizei-Arbeitskreis solle, so Frau Groß in der Thüringer Allgemeinen, der erste in Thüringen sein, der sich für eine transparente Polizeiarbeit gegenüber der Bevölkerung im Direktionsbereich einsetzen will.

Ich frage die Landesregierung:

1. Liegt dem neuen Arbeitskreis der Polizei Gotha mit einer Partei ein neues Konzept der Landesregierung zugrunde oder gehören die Beamten als Privatleute diesem Arbeitskreis an?

2. Falls ja, welches? Ist beabsichtigt auch in anderen Polizeidirektionen Arbeitskreise zwischen Polizei und der CDU oder auch anderen Parteien zu gründen?

3. Falls nein, wie gedenkt die Landesregierung dem Eindruck, die Polizei arbeite mit einer Partei zusammen, entgegenzuwirken?

4. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass transparente Polizeiarbeit vom Handeln der Polizei abhängt und nicht einer Partei überlassen werden sollte?

Für die Landesregierung antwortet Herr Minister Köckert.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, für die Landesregierung beantworte ich Ihre Fragen wie folgt:

Herr Pidde, Ihnen als Fragesteller dürfte bekannt sein, dass es sich bei dem erwähnten Arbeitskreis um eine Einrichtung des CDU-Kreisverbandes Gotha handelt. Von daher müsste sich die Frage nach dem neuen Konzept an die CDU Gotha richten, nicht an die Landesregierung. Im Übrigen betätigen die betreffenden Beamten sich selbstverständlich privat in dem Arbeitskreis und nicht dienstlich. Die Landesregierung unterstützt das politische Enga

gement der Bürger und dies gilt natürlich auch für die Bürger, die bei der Polizei tätig sind. Außerhalb des Dienstes steht es daher auch den Polizeiangehörigen frei, sich unter Beachtung der in § 56 Abs. 2 des Thüringer Beamtengesetzes festgeschriebenen politischen Mäßigungspflicht an der Arbeit von demokratischen Parteien zu beteiligen bzw. an deren Veranstaltungen teilzunehmen. Die Landesregierung ist jedoch auch der Auffassung, dass es gilt, alle Handlungen zu vermeiden, die Anlass zum Zweifel an der parteipolitischen Neutralität der öffentlichen Verwaltung im Allgemeinen und der Polizei im Besonderen bieten könnte. Das Thüringer Innenministerium hat daher die bereits seit 1994 geltenden Grundsätze für die Teilnahme von Landesbediensteten an Veranstaltungen von Parteien für den Bereich der Polizei nochmals präzisiert. Danach haben die Angehörigen der Polizei bei außerdienstlicher Teilnahme an parteipolitischen Veranstaltungen dafür Sorge zu tragen, dass der private Charakter ihrer Teilnahme deutlich herausgestellt wird.

Ich hätte natürlich gern die Aufmerksamkeit des Fragestellers. Sie sind ja auch ein ganz Armer und Bedauernswerter, der hier abgelenkt wird.

Zu Frage 2: Herr Kollege Dr. Pidde, ob weitere Arbeitskreise wie der in Gotha gegründet werden, ist der Landesregierung nicht bekannt. Sie ist für diese Frage auch nicht der richtige Ansprechpartner. Gleichwohl begrüßt es die Landesregierung, wenn sich demokratische Parteien des Themas der inneren Sicherheit annehmen und den Kontakt und den Austausch mit der Polizei suchen. Dies ist umso wichtiger, als es bekanntlich auch Vertreter politischer Parteien gibt, die Beleidigungen und Beschimpfungen zum Nachteil der Polizei unterstützen oder dulden.

Zu Frage 3: Die Landesregierung vermag nicht zu erkennen, dass ein solcher Eindruck, nämlich die Polizei arbeite mit einer Partei zusammen, in der Öffentlichkeit entstanden ist. Es besteht vielmehr der Verdacht, dass ein solcher Eindruck erst durch die Frage herbeigeredet werden soll.

Zu Frage 4: Die Landesregierung ist daran interessiert, dass die Arbeit der Polizei für die Bürger nachvollziehbar und verständlich ist. Wenn demokratische politische Parteien dazu beitragen, die Arbeit der Polizei dem Bürger zu vermitteln und sich auch sonst der Probleme der Polizei annehmen, ist dies nur zu begrüßen.

Es gibt eine Nachfrage, Herr Abgeordneter Dr. Pidde.

Herr Minister Köckert, ist Ihnen der Artikel der "Thüringer Allgemeinen" direkt bekannt, weil er nämlich der Bevölkerung vermittelt, dass es sich um einen Arbeitskreis zwischen Polizeidirektion und CDU-Kreisverband handelt, und das würde Ihrer Aussage widersprechen.

Werter Herr Kollege Pidde, da ich selbst geplagt bin als Betroffener von Artikeln bestimmter Zeitungen, die nicht immer gänzlich das Richtige schreiben, überlasse ich es Ihrer Fantasie, anzunehmen, dass alles, was in der Zeitung steht, auch der Wirklichkeit entspricht.

(Beifall Abg. Carius, CDU)

Ich rufe als Nächstes die Anfrage der Frau Abgeordneten Dr. Fischer in der Drucksache 3/2567 auf.

Regressforderungen gegenüber Thüringer Arztpraxen

Presseberichten zufolge sollen Arztpraxen wegen hoher Regressforderungen vor dem Aus stehen, da Krankenkassen wegen Budgetüberschreitungen Rückzahlungen fordern.

Ich frage die Landesregierung:

1. Sind in Thüringen bisher Arztpraxen von Regressforderungen betroffen und wenn ja, wie viele und in welchen Größenordnungen?

2. Inwiefern wurden Praxisbesonderheiten bei den Regressforderungen berücksichtigt?

3. Wurden im Zuge der Regressforderungen gegenüber Ärzten Auswirkungen auf ihr Verordnungsverhalten festgestellt und mit welchen Folgen?

4. Stehen in Thüringen Arztpraxen vor dem Aus und wenn ja, wie viele?

Für die Landesregierung antwortet Staatssekretär Maaßen.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage der Frau Abgeordneten Dr. Fischer beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Zunächst eine kurze Vorbemerkung: Ich gehe davon aus, dass sich Ihre Fragen auf die Prüfung der Wirtschaftlichkeit gemäß § 106 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch in der vertragsärztlichen Versorgung beziehen. Eine solche Prüfung ist in Thüringen bisher nur für das Jahr 1999 durchgeführt worden, deswegen werden die Rückforderungsbeträge durch die Kassenärztliche Vereinigung noch in DM angegeben. Die einzelnen Fragen beantworte ich nun

mehr wie folgt:

Zu Frage 1: Zurzeit sind 30 Artzpraxen von Regressforderungen betroffen. Der Regressbetrag beläuft sich auf eine Gesamtsumme von 1.661.629,60 DM.

Zu Frage 2: Praxisbesonderheiten, die durch das Klientel der Patienten bestimmt sind, wurden in allen 30 Fällen in einer Gesamthöhe von 4.575.512,21 DM berücksichtigt, z.B. solche Besonderheiten wie die Praxis neben einem Altenheim oder spezielle kostenintensive Krankheitsbilder. Die Bannbreite dieser Praxisbesonderheiten ist berücksichtigt worden im Einzelfall mit einem Betrag von 11.483,65 DM und einem extremen anderen Fall mit 576.474,01 DM.

Zu Frage 3: Gegenwärtig ist der Vollzug der Regressforderung in der überwiegenden Zahl der Fälle durch Inanspruchnahme eines Rechtsbehelfs, Einlegen von einem Widerspruch, gehemmt, so dass die damit verbundenen konkreten Auswirkungen erst nach Beendigung des Widerspruchsverfahrens eintreten werden. Infolge der Vollzugshemmung lassen sich Folgewirkungen nach Angabe der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen derzeit nur in allgemeiner Form erkennen. Bezogen auf das Verordnungsverhalten der Ärzte wird in erster Linie Folgendes genannt: 1. Stärkere Hinwendung zur Privatliquidation der Verordnung; 2. in Einzelfällen Verordnungsverweigerung; 3. Zunahme von Anfragen an die Krankenkassen zur schriftlichen Bestätigung der Kostenübernahme.

Zu Frage 4: In ca. 30 Prozent der Fälle liegt das Regressvolumen im Einzelfall bei mehr als 50.000 DM. Bei dieser Größenordnung kann es durchaus zu existenzbedrohenden Situationen kommen. Ich werde daher die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen bitten, mir vor Vollzug der Regresse nochmals Bericht zu erstatten. Ich gehe davon aus, dass der Vollzug der rechtskräftigen Regeressbescheide so gestaltet wird, z.B. durch Ratenzahlungen, dass die Praxen weiterhin an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen können.

Es gibt keine Nachfragen, ich rufe als Nächstes die Mündliche Anfrage der Frau Abgeordneten Bechthum in der Drucksache 3/2587 auf.

Förderung von barrierefreien Wohnmöglichkeiten

Zur Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit Behinderung und zur besseren gesellschaftlichen Integration werden durch den Freistaat Thüringen die Schaffung von barrierefreien Wohnungen und Kommunikationsstätten für ältere Menschen (Richtlinie für die investive Förderung zur Herrichtung von barrierefreien Wohnungen und zur Schaffung von Kommunikationsstätten für ältere

Menschen, StAnz. Nr. 31/1994) ergänzend gefördert.

Ich frage die Landesregierung:

1. In welcher Höhe waren oder sind die Mittel des Haushaltstitels 08 21 893 01 von einer Haushaltssperre betroffen?

2. Wie viele Begegnungs- und Kommunikationsstätten für ältere und behinderte Menschen haben bisher im Jahr 2002 einen Fördermittelbescheid erhalten?

3. Wie hoch ist 2002 das finanzielle Antragsvolumen für eine Förderung von Begegnungs- und Kommunikationsstätten bzw. für die Schaffung barrierefreien Wohnraumes?

4. Gibt es Kommunen, die wegen fehlender Mittel aus dem Investitionsförderungsgesetz Aufbau Ost ihre Anträge auf Förderung zurückgezogen haben?

Für die Landesregierung antwortet Staatssekretär Maaßen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage der Frau Abgeordneten Bechthum wie folgt:

Zu Frage 1: Die Haushaltsmittel in Kapitel 08 21 Titel 893 01 für Investitionen zur Schaffung von barrierefreien Wohnungen und Kommunikationsstätten für ältere Menschen wurden aufgrund der Haushaltssperre im Baransatz von 1.533.900     2      567"   reduziert. Von den Verpflichtungsermächtigungen des Haushalts 2002 für die Jahre 2003 und 2004 in Höhe von insgesamt 920.300   "26   ! gungsbescheide in Anspruch genommen worden. Die nicht in Anspruch genommenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 24.500        8! haltssperre. Die Haushaltssperre kann allerdings im Bedarfsfall mit Zustimmung des Finanzministeriums aufgehoben werden. Und wenn die zur Verfügung stehenden Mittel im Haushalt 2003/2004, also nach Einbringung des Haushalts, bekannt werden, dann gehe ich von einer teilweisen weiteren Aufhebung dieser Haushaltssperre aus.

Zu Frage 2: In diesem Jahr hat eine Kommune einen Bewilligungsbescheid in Höhe von 95.800    ! pflichtungsermächtigungen des Haushalts 2002 für das Jahr 2003 erhalten.

Zu Frage 3: Die Barmittel des nach der Haushaltssperre reduzierten Haushaltsansatzes in Höhe von 1.483.900  sind durch Bescheide mit einem Volumen von 1.458.900 

gebunden. Ein Bewilligungsbescheid in Höhe von 25.000  ist in Vorbereitung. Ein Bewilligungsbescheid für die Ausstattung der Seniorenbegegnungsstätte in Ebeleben wird voraussichtlich im Oktober dieses Jahres erteilt werden. Es liegen 16 weitere Förderanträge mit einem finanziellen Volumen von ca. 3,3 Mio.      8haltsplan 2003 bzw. den Haushaltsplan 2004 angemeldet wurden. Darüber hinaus liegen weitere 40 Anträge für die folgenden Haushaltsjahre ab 2005 und Anmeldungen unterschiedlicher Bearbeitungsreife mit einem finanziellen Volumen von ca. 5,3 Mio.  (     In fast allen Haushalten der Bundesrepublik Deutschland, aus denen Investitionen gefördert werden, übersteigt in der Regel das Antragsvolumen die bereitstehenden Mittel.

Zu Frage 4: Nein, es liegen keine solchen Anträge vor.