2. Wie stellt sich die derzeitige Rechtslage bezüglich des Tätigwerdens des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen dar?
4. Inwieweit wird die Sicherstellung der medizinischen Versorgung durch das Zahlungsverhalten der Krankenkassen in Frage gestellt?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage der Frau Abgeordneten Arenhövel beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Die Landeskrankenhausgesellschaft bezifferte auf der Grundlage von Daten aus Mai 2002 die Außenstände der Krankenhäuser in Thüringen gegenüber den Krankenkassen mit 77,9 Mio. kassen gehen von einer deutlich geringeren Höhe offener Forderungen aus, denn bei dem Gesamtbetrag ist die in den Pflegesatzvereinbarungen festgelegte Zahlungsfrist von 14 Tagen nach Vorliegen vollständiger Abrechnungsunterlagen zu beachten. Dass es wegen dieser vereinbarten Zahlungsfrist regelmäßig zu Außenständen kommen muss, ist somit zwangsläufig.
Erörterungsbedürftig sind deshalb nur strittige Forderungen. Das sind solche, bei denen Teile der Krankenhausbehandlung von den Krankenkassen nicht oder noch nicht anerkannt und dementsprechend noch nicht beglichen worden sind. Bei der AOK Thüringen liegt dieser Anteil bei ca. 2 Prozent der Gesamtaufwendungen für die Krankenhausbehandlungen. Uneinig sind die Vertragspartner in der Frage, ob der Krankenkasse ein Rückbehaltungsrecht bei strittigen Rechnungen zusteht, wovon die Krankenkassen bisher ausgegangen sind. Dazu hat das Bundessozialgericht kürzlich mit Urteil vom 23. Juli 2002 in dem Sinne Stellung genommen, dass die Krankenkassen einen strittigen Rechnungsbetrag nicht zurückbehalten dürfen. Sobald der Urteilstext und die Begründung vorliegen und ausgewertet sind, werden wir gegebenenfalls darauf hinwirken, dass die bisherige Verfahrensweise der Krankenkassen verändert wird. Die Problematik steht auch auf der Tagesordnung der im November 2002 stattfindenden 61. Arbeitstagung der Aufsichtsbehörden der Sozialversicherungsträger.
Zu Frage 2: Die gesetzlichen Krankenkassen haben nach § 12 SGB V ihre Leistungen ausreichend zweckmäßig und wirtschaftlich zu erbringen. Deshalb haben die Krankenkassen auch die Notwendigkeit einer zu erbringenden oder bereits erbrachten Krankenhausbehandlung zu prüfen. Nach § 275 SGB V bedienen sich die Krankenkassen hierfür des Sachverstands des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung.
Zu Frage 3: Seit den Hinweisen der Landeskrankenhausgesellschaft steht das zuständige Fachreferat des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit fortwährend mit den beteiligten Vertragspartnern in Kontakt. Wir werden auch weiterhin auf eine einvernehmliche und sachgerechte Lösung zwischen den Beteiligten auf der Grundlage der gesetzlichen Regelungen hinarbeiten.
Zu Frage 4: Die Ausgaben der Krankenkassen in Thüringen für die Krankenhausbehandlung liegen bei ca. 1,4 Mrd. !" # geringen strittigen Beträge kann ich ausschließen, dass die medizinische Versorgung der Bürgerinnen und Bürger Thüringens hierdurch beeinträchtigt werden könnte.
Ich sehe keine Nachfragen. Danke, Herr Staatssekretär. Wir kommen zur Frage des Abgeordneten Herrn Müller in Drucksache 3/2690. Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Bereits im Sommer des Jahres 2000 wurde die Insolvenz der GVZ-E festgestellt. Die Verbindlichkeiten der Gesellschaft gegenüber den Banken beliefen sich nach Auskunft der Geschäftsführung in der Gesellschafterversammlung am 20. Juli 2000 auf 60.007.000 Deutsche Mark (30.681.092 $
2. In welchem Umfang haben Bund und Freistaat Thüringen für Verbindlichkeiten der GVZ-E gebürgt und in welchem Umfang sind bisher Bürgschaften zur Zahlung angefallen?
3. Wer hat den Freistaat Thüringen im Aufsichtsrat der GVZ-E in der Zeit von der Gründung der Gesellschaft bis zum Insolvenzantrag vertreten?
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, namens der Landesregierung beantworte ich die Fragen von Herrn Dr. Müller wie folgt:
Zu Frage 1: Das in 2000 eröffnete Insolvenzverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Die Vermarktung und Verwertung der Grundstücke gestaltet sich aus Sicht des Insolvenzverwalters sehr schwierig, und zwar aus einer Reihe von Gründen. Unter anderem ist die Infrastrukturanbindung zu spät erfolgt, zum Zweiten gibt es bezüglich Gewerbeflächen eine hohe Konkurrenzsituation und zum Dritten haben wir es derzeit mit einer geringen Investitionsneigung in unserer Wirtschaft zu tun.
Zu Frage 2: Vom Gesamtkredit über ca. 38,3 Mio. wurden 50 Prozent vom Bund und dem Freistaat Thüringen verbürgt. Im Innenverhältnis wurde das Risiko im Verhältnis 60 : 40 aufgeteilt, 60 Bund, 40 Land. Aus den valutierten Obligo und den aufgelaufenen Zinsen ergibt sich eine Inanspruchnahme der Bürgen in Höhe von ca. 17,4 Mio. Bisher wurde durch den Bund ein Betrag in Höhe von ca. 9,2 Mio. % 6,1 Mio. &' #
Zu Frage 3: Der Freistaat Thüringen war bei der Gründung nicht im Aufsichtsrat der GVZ vertreten. Zum Zeitpunkt der Insolvenz waren - wie Sie wissen - neben Herrn Staatssekretär Richwien als Vertreter des Freistaats weiterhin noch Herr Oberbürgermeister Ruge, Herr Schweers, Herr Knüpfer, Herr Stanitzek, Herr Mallur und Sie, Herr Dr. Müller, im Aufsichtsrat der GVZ-E.
Das weiß ich natürlich. Wie ist die Landesregierung in ihrer Funktion als Kommunalaufsicht bzw. Rechtsaufsicht bisher tätig geworden?
Ich denke, die Kommunalaufsicht war und ist tätig und Kommunalaufsicht schließt ja bekanntlich auch Rechtsaufsicht ein.
Ich sehe keine weiteren Nachfragen. Danke, Herr Minister. Wir kommen zur Frage in Drucksache 3/2695. Bitte, Herr Abgeordneter Heym. Übernimmt jemand die Frage von Herrn Abgeordneten? Sonst stellen wir sie zurück oder sie wird dann eben vielleicht morgen noch einmal aufgerufen, je nachdem. Es will keiner die Frage aus Ihrer Fraktion übernehmen, Herr Stauch? Na gut. Dann rufe ich die Frage in Drucksache 3/2696 auf. Herr Abgeordneter Nothnagel, bitte schön.
Das Jahr 2003 wurde auf Beschluss des Europäischen Rates vom 3. Dezember 2001 zum Europäischen Jahr der Menschen mit Behinderungen erklärt. Hierzu gibt es in der Bundesrepublik beim Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung eine nationale Koordinierungsstelle, die einen "Leitfaden zum Europäischen Jahr der Menschen mit Behinderungen 2003" herausgegeben hat. Hierbei wird darauf hingewiesen, dass eine Förderung von Projekten aus EU-Mitteln sowie Bundesmitteln gewährleistet wird. Eine finanzielle Beteiligung der Bundesländer ist erwünscht.
1. Sind der Landesregierung Projekte von Vereinen und Verbänden in Bezug auf das Europäische Jahr der Menschen mit Behinderungen 2003 bekannt, die im 1. Halbjahr 2003 durchgeführt werden sollen, und wenn ja, welche?
2. Sind der Landesregierung Projekte von Vereinen und Verbänden in Bezug auf das Europäische Jahr der Menschen mit Behinderungen 2003 bekannt, die im 2. Halbjahr 2003 durchgeführt werden sollen, und wenn ja, welche?
3. Was unternimmt die Landesregierung, um Thüringer Vereinen und Verbänden weit reichende Informationen, wie z.B. den oben genannten Leitfaden, zukommen zu lassen, da die Einhaltung konkreter Antragsfristen zwingend vorgeschrieben wurde?
4. Wurden bei der Erarbeitung des Doppelhaushalts 2003/ 2004 seitens der Landesregierung Mittel für Veranstaltungen zum Europäischen Jahr der Menschen mit Behinderungen 2003 eingeplant, und wenn ja, in welcher Höhe?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, im Namen der Thüringer Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Nothnagel wie folgt:
Zu Fragen 1 und 2: Das Europäische Jahr der Menschen mit Behinderungen wurde bereits Anfang dieses Jahres im Behindertenbeirat des Freistaats Thüringen thematisiert, und die Beiratsmitglieder wurden gebeten, Vorschläge für Veranstaltungen und Projekte beim Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit einzureichen. Darüber hinaus sieht sich das Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit hinsichtlich des Europäischen Jahres der Menschen mit Behinderungen mit der Liga der freien Wohlfahrtspflege und der Landesarbeitsgemeinschaft der Werk
stätten für Menschen mit Behinderungen in Verbindung. Sowohl die Liga als auch die Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten haben dem Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit zugesagt, Konzepte für einzelne Projekte und Veranstaltungen vorzustellen. So ist dem Sozialministerium bekannt, dass die Liga beabsichtigt, eine Kampagne in Form einer Gesprächsinitiative zu bioethischen Fragen unter dem Thema "Die Würde des Menschen ist unteilbar" durchzuführen. Zu weiteren Veranstaltungen und Konzepten werden zurzeit Gespräche unter verschiedenen Beteiligten geführt. Nach dem Leitfaden zum Europäischen Jahr der Menschen mit Behinderungen ist der jeweilige Projektträger Antragsteller hinsichtlich der von der Europäischen Union und von der Bundesregierung bereitgestellten Mittel. Eine Anzeigepflicht für Vereine und Verbände gegenüber der Landesregierung besteht nicht. Das zuständige Ministerium hat jedoch gern eine Moderatorenrolle übernommen, um mit seinen Partnern zu einer möglichst durchgängigen Gestaltung von Vorhaben für das gesamte Jahr 2003 zu gelangen.
Zu Frage 3: Das Sozialministerium hat der Liga der freien Wohlfahrtspflege den von der nationalen Koordinierungsstelle beim Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung im Juli 2002 veröffentlichten Leitfaden zum Europäischen Jahr der Menschen mit Behinderungen im August 2002 zugeleitet. Darüber hinaus sind sowohl der Leitfaden als auch das Antragsformular seit Juli 2002 über die Internetseiten des BMA jedem Verein und jedem Verband frei zugänglich und abrufbar. Auch die neueste Zeitschrift unseres Hauses "Soziales Thüringen", die in diesen Tagen erscheint, geht auf das bevorstehende Jahr besonders ein.
Zu Frage 4: Im Rahmen der Aufstellung des Doppelhaushalts 2003/2004 wurden auch Mittel für das Europäische Jahr der Menschen mit Behinderungen angemeldet. Eine Beschlussfassung der Landesregierung zum Entwurf des Doppelhaushalts 2003/2004 steht noch aus, daher kann hier kein Betrag genannt werden.
Bei der Beantwortung meiner Frage hatten Sie Teil 1 und Teil 2 zusammengefasst, darauf beziehe ich mich noch einmal. Wie viele Anträge von Verbänden und Vereinen, die auf das Land direkt zugegangen sind, liegen dem Ministerium jetzt vor und gibt es auch schon konkrete Termine, außer der einen Veranstaltung, die Sie ja schon erwähnt haben?
Herr Abgeordneter Nothnagel, da das ganze Projekt und der Leitfaden erst seit Ende Juli dem Haus vorliegen, gibt
es noch keine abschließenden Zahlen für Veranstaltungen und Antragsteller zu diesem Zeitpunkt. Wir sind mitten im Gespräch. Es hat interministerielle Gespräche gegeben und Gespräche mit der Liga und anderen Verbänden, so dass eine Zwischenbilanz jetzt nur die Anfangsdinge benennen könnte und nicht mehr.
Ich habe meine Anfrage auch mit Absicht in 1 und 2 so gestellt, weil es ja verschiedene Termine gibt und für das 1. Halbjahr 2003 wäre der 15. Oktober Antragsende. Wird es in Thüringen da noch Veranstaltungen geben oder nicht?
Selbstverständlich. Ich habe gesagt, es geht Ihnen hier offenbar um die Mittel, die von der Europäischen Union und vom Bund zur Verfügung gestellt werden, für diese gelten diese Antragsfristen. Und ich habe auch gesagt, die Projektträger müssen diese Anträge nicht über uns stellen, sie können also unmittelbar gestellt werden; es gibt keine Beteiligungspflicht der Landesregierung. Soweit wir beteiligt werden, werden wir natürlich dafür sorgen, dass die Projektanträge unverzüglich auch an die zuständigen Stellen im BMA weitergereicht werden.
Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Danke schön. Wir kommen, wie es aussieht, jetzt zur letzten Anfrage für heute - Drucksache 3/2682 -. Herr Abgeordneter Müller, bitte schön.
Aus dem Einzelplan 17 des Thüringer Haushalts ist erkennbar, dass das Land an privatwirtschaftlich agierenden Gesellschaften mit bis zu 100 Prozent beteiligt ist.
2. Wie findet in der Regel das Auswahlverfahren statt, und wurde zur Besetzung einer Geschäftsführerposition immer hinreichend der persönliche Werdegang eines im Auswahlverfahren befindlichen Bewerbers geprüft?